Stellungnahme zu Fortpflanzungsmedizinrechts- Änderungsgesetz 2015 – FMedRÄG 2015

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Stellungnahme (107/SN-77/ME)

Stellungnahme zu FMedRÄG 2015

Stellungnahmen zu Ministerialentwürfen

Stellungnahme von: Ing. Günther Schmitmeier zu dem Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Gentechnikgesetz geändert werden (Fortpflanzungsmedizinrechts- Änderungsgesetz 2015 – FMedRÄG 2015)

Stellungnehmende(r): Ing. Günther Schmitmeier

bezieht sich auf: Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015 (77/ME)

Datum Stand der parlamentarischen Behandlung Protokoll
02.12.2014 Einlangen im Nationalrat
02.12.2014 Inhaltliche Stellungnahme

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_02419/index.shtml
Tags: Gesetze Österreich – Familie – Familienrecht – Fortpflanzungsmedizin – Reproduktionsmedizin – Drei-Eltern-Baby – Eizellspende – Embryonenspende – Leihmutter – Samenspende – Kinderhandel – Menschenhandel

Danke, HC ‪#‎Strache‬ von der ‪#‎FPÖ‬,

die ‪#‎Kinderrechte‬ müssen im neuen ‪#‎Fortpflanzungsmedizingesetz‬ der ‪#‎Reproduktion
im Vordergrund stehen und nicht erst ab 14 Jahren so wie es von unseren ahnungslosen Politikern vorgesehen ist, welche die ‪#‎Verfassung‬ von ‪#‎Österreich‬ ignorieren !!!
–>
http://wp.me/p4RGV9-uq
.

FPÖ Strache Fortpflanzungsmedizingesetz

 

FPÖ HC Strache , am 19.01.2015
Tags: Eizellspende – Kinderrechte – Vater – Mutter – Familie – Samenspende – ‎Fortpflanzungsmedizingesetz‬ – ‎Reproduktion 

Terroristen und die vaterlose Gesellschaft – Studie von Häftlingen . . .

Die meisten Terroristen, hatten eines gemeinsam, sie hatten keinen Vater mehr und sind ohne Vater aufgewachsen . . . .
Eine zweijährige Studie von gefangenen Terroristen.
Im Zuge der Masterarbeit werden verschiedene Psychograme erstellt.

Österreich ist Nr.1 in der „Vaterlosen Gesellschaft“ – „absent father syndrome“ . . .
Quelle –> http://wp.me/p4RGV9-k3
Vaterlose Gesellschaft - Terroristen - Studie - absent father syndrome

Vaterlose Gesellschaft – Terroristen – Studie – absent father syndrome
–>    Jugendliche ohne Vater werden zu tickenden Zeitbomben – Link

In Bundesverfassungsgesetz B-VG Artikel 2 von Österreich steht , dass ALLE Kinder zu Vater und Mutter regelmässig Kontakt haben sollen!!! Leider interessiert es die 183 Nationalratsabgeordneten im Parlament überhaupt nicht und sie haben ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz FmedRÄG gemacht, welches dieses Recht IGNORIERT und diese Kinder sollen erst ab 14 Jahren erfahren wer ihr Vater ist ???

Das neue österr. Gesetz ist verfassungswidrig !!!

 

Published on Jan 15, 2015
Tags: Islam – Studie – Masterarbeit – Vaterlose Gesellschaft – Vaterbild – Gewalt – absent father syndrome – ISIS – Terroristen – Österreich – radikale Islamisten – Kinder brauchen beide Eltern, Väterfeindlich , Vaterlose Gesellschaft, IS, Vaterbild , Sohn, Gewalt, Familie

 

Am 21.Jän.2015 ist es zu spät ! Besser kein neues Gesetz als dieses ! Das Volk bestimmt !

Fortpflanzungmedizingesetz
Neues Gesetz zur Fortpflanzungsmedizin: Qualität braucht Zeit! Besser kein neues Gesetz als dieses!

Wien  Qualität brauche Zeit und informierte Entscheidungen setzen umfassendes Wissen voraus, so die Initiatoren der Kampagne “www.Kinderbekommen.at

Eine neue Social Media-Kampagne lädt Bürgerinnen und Bürger ein, bei den 183 Parlamentsabgeordneten ihr Nein zu einem übereilten Beschluss eines neuen Fortpflanzungsmedizingesetzes zu deponieren.
Das Gesetz soll am 21. Jänner 2015 im Nationalrat beschlossen werden?
Über die Website www.Kinderbekommen.at  können alle, die aus demokratiepolitischen Gründen das Durchpeitschen des jetzigen Gesetzesentwurfes ablehnen, per E-Mail die Abgeordneten auffordern, den Gesetzesbeschluss zu vertagen.
Über Facebook und Twitter können andere eingeladen werden, sich der Kampagne anzuschließen.

Initiatoren der Kampagne sind die Katholische Aktion Österreich, der Katholische Familienverband, die aktion leben österreich, die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände und die Ordensgemeinschaften Österreichs. Sie treten “für ein Fortpflanzungsmedizingesetz ein, das ethischen und wissenschaftlichen Anliegen gerecht wird, nicht von ökonomischen Interessen bestimmt wird”.

Man halte es für äußerst bedenklich, dass die Fortpflanzungsmedizin in Österreich neu geregelt werden soll, ohne dass die Auswirkungen auf Kinder, Frauen und die Gesellschaft als Ganzes geklärt sind.

“Qualität braucht Zeit”, heißt es in dem Aufruf. Verlangt wird daher die Einbindung unabhängiger, auch internationaler Expertinnen und Experten, eine Analyse der Folgen des Gesetzes für alle Betroffenen und die Diskussion mit allen Beteiligten: “Demokratie braucht Verantwortung. Eine Entscheidung setzt Wissen voraus und die Möglichkeit, sich dieses Wissen anzueignen”, sind sich die Initiatoren einig.

Wenn das neue Gesetz nicht beschlossen wird, bleibt das bisherige gültig. Ändern würde sich der vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) kritisierte Ausschluss lesbischer Paare; sie haben Zugang zu den derzeit erlaubten Methoden der künstlichen Fortpflanzung. Nicht zugelassen bliebe wie bisher die Eizellspende und die Präimplantationsdiagnostik (PID).
ots, Kampagne “www.Kinderbekommen.at

12_01_15, 12:21
http://www.02elf.net/oesterreich/neues-gesetz-zur-fortpflanzungsmedizin-qualitaet-braucht-zeit-besser-kein-neues-gesetz-als-dieses-885974
Tags: Familie – Familienrecht – Reproduktionsmedizin – Eizellspende – neues Gesetz – Demokratie – Väter  – 14.01.2015

 

25 Jahr Feier der Konventionen über die Rechte des Kindes

Celebration of 25 years Convention on the Rights of the Child

Video:

https://link.brightcove.com/services/player/bcpid1722935254001/?bctid=3902449781001&autoStart=false&secureConnections=true&width=480&height=270

 

For children everywhere, 20 November 2014 is an important day. 25 years ago today, the Convention on the Rights of the Child was adopted at the United Nations. The Convention sets out civil, political, economic, social, health and cultural rights for all the world’s children.
In the General Assembly today, Anthony Lake, UNICEF’s Executive Director, emphasized that the lives of children around the world have significantly improved, but many still suffer from preventable diseases, forced labour and abuse:

QUOTE Anthony Lake:
“On this day of celebration we must also ask ourselves some hard questions. How could we let this happen? How could we achieve progress for some, yet continue to fail so many?”

Children themselves helped to remind the world what the convention is about:

QUOTE children:
“All children have the right to freedom of expression. All children have the right to survive. All children have the right to play. And sing.”

The General Assembly Hall became a stage for artists who came out today, to support the children. Celebrities including Brazilian singer and activist Daniela Mercury, actor Hugh Jackman, former ABBA superstar Bjorn…and singer Laleh.

Clip of performances

Peace activist and performer Yoko Ono said to the children:
QUOTE Yoko Ono:
“Think peace, act peace and spread peace and imagine peace, thank you…”
Tags: Sophie Karmasin – Austria – Kinderrechte –  Väter – Justiz – Fortpflanzungsmedizingesetz

Reproduktionsmedizin: „Rückschritt zu Technikgläubigkeit“

„Aktion Leben“-Generalsekretärin Kronthaler: Schaden von Kindern und Müttern im Namen von Technikgläubigkeit und Geschäftsinteressen in Kauf genommen

Der Gesetzesentwurf zur Fortpflanzungsmedizin ist kein Fortschritt, sondern stellt im Gegenteil einen „Rückschritt in reine Technikgläubigkeit“ dar: Das hat die Generalsekretärin der „Aktion Leben„, Martina Kronthaler, am Freitag in zwei Gastkommentaren für die Tageszeitungen „Der Standard“ und „Die Presse“ betont. Sie forderte einen ganzheitlichen Ansatz ein und wies auf „vielfältige Risiken für Kinder und Frauen“ hin, die mit den geplanten Neuerungen bei der Reproduktionsmedizin bevorstünden. Auch die Kritik der „Aktion Leben“ an der fehlenden Berücksichtigung des Kindeswohls beim Gesetzesvorhaben erneuerte Kronthaler.

 

Statt zu fragen, ob ein Gesetz „liberal und fortschrittlich“ ist, müsse seine Prüfung das Wohlergehen aller Beteiligten sichern, betonte die Generalsekretärin. Im Falle von Lockerungen bei der In-vitro-Fertilisation (IVF) seien damit verbundene Risiken – auch für Einlingsschwangerschaften – jedoch durch Studien hinreichend erwiesen. „Für die Wunscherfüllung eines oder zweier Menschen wird der statistisch voraussagbare Schaden eines Dritten billigend in Kauf genommen“, zitierte die „Aktion Leben“-Generalsekretärin den Präsidenten der Liga für Kinder- und Jugendgesundheit, Klaus Vavrik.

Ein weiterer Kritikpunkt Kronthalers ist die vorgesehene Altersgrenze von 45 Jahren, bis zu der das Gesetz Frauen die Einsetzung fremder Eizellen erlauben will. Hohes Mutteralter und IVF seien neben Armut und Stress Risikofaktoren für eine Frühgeburt, die heute die Hauptursache für Sterblichkeit bei Kleinkindern sei. Eine „vom Präventionsgedanken geleitete Gesundheitspolitik“ würde keine Altersgrenze festsetzen, die noch mehr Kindern die Belastung einer Frühgeburt zumute. Kronthaler vermutet hier den Einfluss der Geschäftsinteressen von Kinderwunschzentren.

 

Risiken durch Eizellenspende

Die im Gesetzesentwurf erlaubte Eizellspende sei nicht mit der Samenspende zu vergleichen, zumal sie junge Frauen durch die nötige Hormonstimulation und Punktion Gefahren aussetze, so Kronthaler weiter. Gut aufgeklärte Frauen würden sich dafür nicht zur Verfügung stellen, außer es bestehe „subtiler Druck“ durch Verwandte oder finanzielle Not, worauf auch bereits die im Entwurf vorgesehene „Aufwandsentschädigung“ deute, denn „in anderen Ländern tun dies Frauen vorwiegend gegen Entgelt“. Problematisch sei auch, dass das Gesetz die Aufklärung genau durch jenen Arzt vorsieht, der die Eizellen für seine zahlenden Patientinnen benötigt.

Es helfe Kindern weiters nicht, wie im Gesetz vorgesehen ab 14 Jahren ein Anrecht bloß auf Information über den Namen ihres genetischen Elternteils zu erhalten, nicht aber über die Umstände ihres Entstehens. Kronthaler: „Einer Studie zufolge werden nur 8,6 Prozent der Kinder aus Samenspenden darüber informiert.“ Ein Ernstnehmen der Kinderrechte würde die Verpflichtung zur Aufklärung bedeuten, sei doch aus der Adoptionsforschung längst bekannt, dass Wissen über die Herkunft für die Entwicklung einer stabilen Identität nötig sei.

 Verpasste Chance auf Monitoring

Als verpasste Chance des Gesetzesentwurfs bezeichnete es Kronthaler, dass keine Erfolgskontrolle eingeführt wurde, die über die bloße Geburtenmeldung hinausgeht. Erhoben werden müsste etwa, wie es den auf diese Weise gezeugten Kindern später geht, wobei Neonatologen und Kinderärzte bei der Erarbeitung von Kriterien für eine umfassende Dokumentation einbezogen werden sollten. Für mehr Monitoring nach IVF hatte sich zuletzt auch die Vorsitzende der Bioethikkommission, Christiane Druml, in der „Wiener Zeitung“ ausgesprochen.

Insgesamt habe die Gesellschaft verabsäumt dafür zu sorgen, „dass Frauen rechtzeitig ihre Kinder bekommen können und trotzdem Beruf und Ausbildung schaffen“, so Kronthaler: „Warum sagt niemand jungen Menschen, dass ab 35 Jahren die Fruchtbarkeit bei Frauen rasch sinkt? Warum sorgen wir nicht dafür, dass Frauen in jungen Jahren Kinder bekommen können und wollen? Warum vermitteln wir nicht schon in der Schule, dass Fruchtbarkeit keine Last, sondern ein wertvolles Gut ist? Warum interessieren uns die Gründe für die zunehmenden Fruchtbarkeitsprobleme so wenig?“ Die Auslagerung der Antworten an die Fortpflanzungsmedizin führe nur zu neuen Problemen.

 Huainigg: „Rasterfahndung“

Auf „zahlreiche Widersprüche, Inkonsequenzen und keine erkennbaren Werte“ im Gesetzesentwurf zur Fortpflanzungsmedizin hat ÖVP-Behindertensprecher Franz-Josef Huainigg hingewiesen. Alle Fragen, die ein auf künstliche Art erzeugtes Kind als eigenständigen Menschen betreffen, lasse der Gesetzesentwurf unbeantwortet, so der Parlamentarier in einem „Standard“-Gastkommentar (Freitag). Er bemängelte zudem, dass für den Entwurf weder Kinder noch Kinderpsychologen, Kinderärzte oder Kinderrechtsexperten befragt worden seien. „Schönes neues Gesetz, aber nichts für Kinder!“, so sein ironisches Resümee.

Die Freigabe von Präimplantationsdiagnostik (PID) unter bestimmten Kriterien stellt laut Huainigg die Frage, ob ein behindertes Kind gleich viel wert ist wie ein nichtbehindertes. Wenn wie im Gesetzesentwurf PID für die ersten drei IVF-Versuche zur Ausforschung schwerer Erbkrankheiten zugelassen und ab dem dritten erfolglosen Versuch in jedem Fall erlaubt sei, so erfolge auf die nach ethischen Gesichtspunkten vorgenommene Einschränkung eine völlige Öffnung. „Hören ethische Fragestellungen nach drei Versuchen auf?“, so Huainigg. Hier werde der „Keim für eine gänzliche Ausweitung der Rasterfahndung nach Menschen mit Behinderung“ gesät.

Die PID-Zulassung werde im Gesetzesentwurf damit begründet, dass behinderungsbedingte Spätabtreibungen vermieden werden können, stellte der ÖVP-Politiker fest. Konsequent wäre das Gesetz folglich erst, wenn es mit der PID-Einführung die Möglichkeit der eugenischen Indikation abschaffe. Was aus Angst vor Behinderung niemand wage – die Abschaffung der Spätabtreibung – fordere er selbst, betonte Huainigg. Zumindest psychosoziale Beratung, Einbindung einer Ethikkommission und eine entsprechende Bedenkfrist zwischen Diagnose und Abtreibung sollten bei Spätabtreibungen – ähnlich wie im Entwurf für die PID vorgesehen – zur Pflicht werden.

Diskriminierung Homosexueller

Entgegen Aussagen der Befürworter mache die im Gesetzesentwurf erlaubte Eizellspende den Weg zur Leihmutterschaft sehr wohl frei, so Huainiggs Urteil, „denn wenn zwei Frauen die Möglichkeit erhalten, ein Kind mit den eigenen Genen zu bekommen, dann stellt es wohl in der Logik des Entwurfes eine Diskriminierung homosexueller Paare dar, denen es verboten bleibt, ein Kind mit eigenen Genen zu haben“. Leihmutterschaft sei jedoch „auf die Spitze getriebene Ausbeutung von Frauen“, die ihre Würde und Menschenrechte zutiefst verletze. In Ländern, wo sie erlaubt wurde und für Frauen Möglichkeit eines Lebensunterhalts darstellt, gebe es dann Aufstand, „wenn bestellte ‚Ware‘ nicht abgeholt wird, weil behindert, womit wir wieder beim Ausgangspunkt wären“.

Einen zwiespältigen Umgang ortete Huainigg im Umgang mit Biologie und Naturgesetzen. So erkläre das Gesetz zwar die weitere Verweigerung der Samenspende für alleinstehende Frauen damit, „dass Kindern nicht von vornherein nur ein Elternteil zur Verfügung stehen soll“ – durch einen Verweis auf die von der Natur vorgesehenen zwei Eltern. Huainigg: „Dass die Natur dafür auch Frau und Mann vorsieht, ist aber kein Thema mehr.“

Auf mögliche medizinische Gefahren der künstlichen Befruchtung (IVF) – besonders in der vom vorgelegten Gesetzesentwurf freigegebenen Form – hat der Moraltheologe Matthias Beck in der Wiener Kirchenzeitung „Der Sonntag“ aufmerksam gemacht. Künftig soll bei der In-vitro-Fertilisation (IVF) möglichst nur ein Embryo in die Gebärmutter transferiert werden, um damit Mehrlingsschwangerschaften – welche immer Risikoschwangerschaften sind – zu vermeiden, erklärte Beck, der auch Mitglied der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt ist. Da IVF-Embryonen jedoch zu erhöhter Zwillingsneigung neigen würden, komme es vor, dass ein oder zwei der Embryonen durch gezielten Herzstich mit einer Kaliumchloridlösung getötet werden.

Bestimmte IVF-Methoden wie etwa die direkte Einspritzung eines Spermiums in die Eizelle (ICSI) könnten laut dem Mediziner und Theologen zudem zu späteren Nieren- oder Herzschäden beim Kind führen. „Ein Medikament mit derartiven Nebenwirkungen würde niemals zuglassen werden“, so sein Resümee.

 

Auch grundsätzlich sei IVF ethisch „nicht ganz unproblematisch“, betonte Beck. Wegen ihrer niedrigen Erfolgsquote von bloß 20 bis 25 Prozent müssten stets mehrere Embryonen hergestellt werden, wofür wiederum eine Hormonstimulation der Frau – um durch diese 10 bis 15 Eizellen zu gewinnen und in Folge durch männlichen Samen befruchtet wird – nötig sei. Diese Stimulation sei riskant, es sei bereits zu Todesfällen gekommen.

 

Dieser Text stammt von der Webseite http://www.kathpress.at/site/nachrichten/database/66205.html des Internetauftritts der Katholischen Presseagentur Österreich.
21.11.2014

Dieser Text stammt von der Webseite http://www.kathpress.at/site/nachrichten/database/66190.html des Internetauftritts der Katholischen Presseagentur Österreich.

FMedRÄG 2015 – Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015 (77/ME)

Stellungnahme nur bis zum 1.12.2014

Gesetzentwurf – Eizellspende u. Samenspende

Gesetz zur Eizellspende Samenspende
Gesetz zur Eizellspende Samenspende

Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Gentechnikgesetz geändert werden (Fortpflanzungsmedizinrechts- Änderungsgesetz 2015 – FMedRÄG 2015)

Einbringendes Ressort: BMJ (Bundesministerium für Justiz)

Datum Stellungnahme von
17.11.2014 1/SN-77/ME MMag. Dr. Wilfried Grießer
19.11.2014 2/SN-77/ME Rechtskomitee LAMBDA
Datum Stand des parlamentarischen Verfahrens Protokoll
13.11.2014 Einlangen im Nationalrat
19.11.2014 Ende der Begutachtungsfrist 01.12.2014

Transgender – Kinder mit Störungen der Geschlechtsidentität

Transgender Kinder youth
weiterlesen . . .
https://familiefamilienrecht.wordpress.com/2014/11/17/lesbische-adoptivmutter-wandeln-sohn-in-ein-madchen-um-genderwahn-missbrauch/

Vaterlose Gesellschaft – Eizellspende – Samenspende – Fortpflanzungsmedizingesetz  – Kindesmissbrauch – ÖVP – SPÖ – Kinderrechte – Menschenrechte