Welche Familienförderungen gibt es in Österreich 2019

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Zitat:

Familienförderungen in Österreich 2019

Hier eine Auflistung dessen, was Familien in Österreich bekommen. Einfach, weil ich weiß, dass es uns hier als Familie finanziell wirklich gut geht und es vielen Ländern dieser Erde nicht so ist. Danke Österreich!

Familien werden in Österreich besonders finanziell bedacht. Was gut und richtig ist, denn ohne gesunde, stabile Familien, kein gesundes Land!

Logisch, dass nicht allein der Staat für eine gesunde, stabile und intakte Familie verantwortlich, sondern jeder Einzelne gefragt, ist. Der Staat kann durch finanzielle Zuwendungen jedoch dafür sorgen, dass wenigstens dieser Punkt kein Hindernis für Familienplanung darstellt.

Ein paar aufgelistete Förderungen sind nicht speziell auf Familien ausgelegt, können also auch aufgrund anderer Lebensumstände beantragt werden.

  • Wochengeld: Die ersten acht Wochen vor der Entbindung und die ersten acht Wochen nach der Entbindung erhält Frau weiterhin ihr volles Gehalt und hat ein absolutes Beschäftigungsverbot.
  • Familienbeihilfe (Kindergeld): Jede Familie bekommt einen monatlichen Betrag, der gestaffelt nach dem Alter des Kindes ausbezahlt wird. Je älter das Kind, desto höher die Familienbeihilfe. Höhe der Familienbeihilfe
  • Familienzuschuss (Land Vorarlberg- speziell bei uns jetzt): Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Familien-Nettoeinkommen und der Zahl der Familienmitglieder. Familienzuschuss Vorarlberg
  • Um alle Bundesländer mit aufzuzählen: Hier die Familienunterstützung der einzelnen Länder (Österreich). Viele Bundesländer haben noch eigene Regelungen als Zusatz zu dem staatlichen Geld.
  • Kinderbetreuungsgeld: Das Kinderbetreuungsgeld steht in zwei Systemen zur Verfügung. Es kann entweder als Pauschalleistung (vier Varianten) oder als einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezogen werden. Varianten und Höhe des Kinderbetreuungsgeldes. Es besteht die Möglichkeit eines Zuverdienstes, dessen Maximalhöhe jedoch genau festgelegt ist.
  • Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld für Alleinerziehende.
  • Elternteilzeit: Elternteilzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Herabsetzung der bisherigen Arbeitszeit oder auf Änderung der Lage der bisherigen Arbeitszeit. Dieser Anspruch gilt nur für Eltern, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben beziehungsweise die Obsorge für das Kind innehaben. Zusätzlich hängt der Anspruch auf Elternteilzeit von der Betriebsgröße und von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.
  • Bis 2019 gibt es noch den Alleinverdienerabsetzbetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungsgeldern. Dies wird jedoch durch die neue Steuerreform hinfällig.
  • Steuererleichterung für Familien: „Familienbonus Plus tritt ab 2019 in Kraft: Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag. Durch ihn wird die Steuerlast direkt reduziert, nämlich um bis zu 1 500 Euro pro Kind und Jahr. Den Familienbonus Plus erhalten Sie, so lange für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in der Höhe von 500 Euro jährlich zu, wenn Sie für dieses Kind weiterhin Familienbeihilfe beziehen. Geringverdienende Alleinerziehende beziehungsweise Alleinverdienende, die keine oder eine geringe Steuer bezahlen, erhalten künftig einen so genannten Kindermehrbetrag in Höhe von maximal 250 Euro pro Kind und Jahr.
  • Familienzeitbonus (Familienmonat): Für erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes intensiv und ausschließlich der Familie widmen und ihre Erwerbstätigkeit (im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin) unterbrechen, ist ein „Familienzeitbonus“ vorgesehen.
  • Familienhärteausgleich aufgrund von Notsituationen- ist jedoch an Bedingungen geknüpft.
  • FamilienhospizkarenzZuschuss, wenn z.B. ein Kind schwer erkrankt ist und seiner Arbeit nicht mehr nachkommen kann, kann man diese Förderung beantragen.
  • Kindererziehungszeiten für die Pension: Für jedes Kind werden vier Jahre ab der Geburt weiterhin in die Rentenkasse eingezahlt. Falls während der vier Jahre ein weiteres Kind auf die Welt kommt, verfällt es jedoch vom vorherigen Kind.
  • Freifahrt und Fahrtenbeihilfen: Eltern werden bezüglich der Beförderung in öffentlichen Verkehrsmittel unterstützt und entlastet.
  • AMS- Kinderbetreuungsbeihilfe: Die Kinderbetreuungsbeihilfe ist eine Förderung des AMS für einen kost­en­pflicht­ig­en Kinderbetreuungsplatz.
  • Geringverdiener können einen Heizkostenzuschuss beantragen.
  • Wohnbeihilfe kann zudem noch beantragt werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind bzw werden. (Allerdings ist die Seite grad nicht abrufbar, daher bin ich verunsichert, ob es diese Förderung überhaupt noch gibt).
  • Kosten für den Kindergarten ist Bundesländer abhängig. Das letzte Kindergartenjahr ist in Österreich verpflichtend und daher kostenlos. Hier im Land Vorarlberg werden die Beiträge ab 3 Jahren bezuschusst, davor müssen die Eltern komplett selbst für die Betreuung aufkommen- wenn erforderlich. Es besteht kein Recht auf einen Betreuungsplatz.

Alles in allem haben Familien in Österreich einen guten finanziellen Start, egal welches Familienmodell sie leben, daher bin ich froh und glücklich meine Kinder in Österreich aufziehen zu dürfen.

Besonders unsere konservative Familienform: Vater, Mutter, Kinder und die Mutter zu Hause kann oft aufgrund finanzieller Diskrepanzen nicht mehr umgesetzt werden, auch wenn Familien sich dies vielleicht wünschen würden. Hier ist es laut uns gut möglich. Wenigstens in den ersten drei Lebensjahren des Kindes und mit Durchschnittgehalt.

Falls ich Förderungen vergessen haben sollte, bitte im Kommentarfeld angeben. Danke!

Quelle:
https://andererseitsblogazin.wordpress.com/2018/12/23/familienfoerderungen-in-oesterreich/

Tags: Armut – Gesetze Österreich – Kindeswohl – Obsorge –

Islam- Kindergärten in Wien: Steuergeld veruntreut

Islam- Kindergärten in Wien: Steuergeld veruntreut

Erneut sorgt ein Skandal rund um Wiens Islam- Kindergärten für Aufsehen: Jetzt sitzt der Vorsitzende der Arabischen Kultusgemeinde in Österreich in U- Haft. Der Jurist soll über seinen Verein 2,5 Millionen Euro an Förderungen abgezweigt und mit dem Steuergeld unter anderem ein Villengrundstück finanziert haben. Auch seine Gattin und die Zweitfrau stehen unter Verdacht.

Hassan M. ist eine hochrangige und anerkannte Persönlichkeit in der muslimischen Gemeinde. Der 57- Jährige war unter anderem Mitglied des Schurarats der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich und damit Ansprechpartner des Staates, wenn es um religiöse Belange ging.

Foto: picturedesk.com/Deak Marcus, ANDI SCHIEL, APA/dpa/Uli Deck

Die Vorwürfe der Wiener Staatsanwaltschaft gegen den Präsidenten des mittlerweile in Konkurs gegangenen Betreibervereins einer Islam- Schule mit Hort und Kindergarten wiegen jedoch schwer: Es geht um Fördermissbrauch im großen Stil. Konkret steht der Verdacht der Untreue und der betrügerischen Krida (es gilt die Unschuldsvermutung) im Raum. Strafrahmen: bis zu zehn Jahre Haft.

Protz- Kindergarten mit Marmorausstattung

2,5 Millionen Euro dürfte der Jurist in die eigene Tasche abgezweigt haben. Bei Hausdurchsuchungen von Ermittlern für Wirtschaftskriminalität wurden 300 Aktenordner, Unterlagen und zahlreiche Computer beschlagnahmt. Mit dem Steuergeld soll der offiziell im Gemeindebau lebende Verdächtige ein Villengrundstück im Nobelbezirk Döbling finanziert haben. Zudem habe er laut dem Justizakt missbräuchlich Honorare ohne Gegenleistung für seine Gattin und die Zweitfrau abgerechnet.

Das Villengrundstück in Wien-Döbling – Foto: Andi Schiel

Sein seit November wegen Koranunterrichts geschlossener Kindergarten  hatte schon zuvor mit Luxus- Ausstattung wie Marmorfliesen, Marmorkamin, Marmorbrunnen und einer riesigen Edel- Bibliothek für Schlagzeilen gesorgt. Und: Österreichs bekanntester IS- Dschihadist, Mohamed M., besuchte einst die dortige Islam- Schule.

Anschauungsmaterial für den Unterricht in der Islamschule
Foto: „Krone“
Mohamed M.
Foto: „Krone“

19.02.2017 – 2303, Christoph Budin, Kronen Zeitung
Video –>

http://www.krone.at/wien/islam-kindergaerten-in-wien-steuergeld-veruntreut-der-naechste-skandal-story-554669

Tags: Betrug – Steuergelder – Förderungen – Fördermittel – islamistische Schule –

Islam-Schule – Protz-Kindergarten pleite – MA 10 Förderungen

„Protz-Kindergarten“ ist pleite

Schulbetreiber Hassan Mousa in seinem Büro

Schulbetreiber Hassan Mousa in seinem Büro (Foto: Picturedesk)

Marmorbrunnen, Edel-Bibliothek, Ungereimtheiten bei der Kinderbetreuung: Ein privater Kindergarten wollte dafür städtische Förderungen. Nun ist klar, welcher: ein Islam-Bildungshaus – es ist pleite.

 Unter dem Namen „Edu & Fun Schul-Bildungszentrum“ betreibt Hassan Mousa in Floridsdorf eine Islam-Schule mit Hort und Kindergarten. Früher hieß die Schule „Al Azar„, hatte mit Mohammed M. Österreichs bekanntesten Dschihadisten als Schüler. Heute werden dort 250 Kinder betreut – „von Marmor und der Bibliothek mit Intarsien haben sie aber nichts“, so ein Insider zu „Heute“.

„Jetzt soll auch die Schule schließen.“ Die Schulbewilligung läuft laut Stadtschulrat diesen Donnerstag aus. Wegen Unstimmigkeiten bei der finanziellen Prüfung soll außerdem die MA 10 (Kindergärten) mit 11.Mai den Fördervertrag mit dem Träger fristlos gekündigt und kein weiteres Geld der Stadt ausbezahlt haben.

Im April wurde gegen den Betreiber eine Anzeige eingebracht. Auch laufen Verfahren von Finanzpolizei und Staatsanwaltschaft sowie eine pädagogische Prüfung des Stadtschulrats. Jetzt eröffnete das Handelsgericht Wien ein Konkursverfahren, berichtet der Alpenländische Kreditorenverband. Der Betreiber soll den „laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen“ können. Hassan Mousa war auf „Heute“-Anfrage nicht erreichbar.

 

Autor: Uta Hauft, Letztes Update 07.07.2016 03:42
03:09, 30.06.2016 HomeNewsÖsterreichWien
http://www.heute.at/news/oesterreich/wien/Protz-Kindergarten-ist-pleite;art23652,1307480
Tags: Förderungen – Subventionen – Islam-Kindergarten – Steuergeldverschwendung – 

Betrug – Islamischer Kindergärten – Förderungen

Wiener Kindergarten-Netzwerk: U-Haft für Abdullah P. verlängert



Abdullah P. befindet sich weiter in Haft. Abdullah P. befindet sich weiter in Haft. - © apa (Sujet)

Der mutmaßliche Kopf eines auf Förder-Betrug ausgerichteten kriminellen Netzwerks Abdullah P. bleibt weiter im Gefängnis. Am Freitag wurde die U-Haft vom Straflandesgericht vorerst um einen Monat verlängert.

Der Prozess

Gegen Abdullah P. wird seit Monaten wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs, Bildung einer kriminellen Vereinigung und zahlreicher weiterer Delikte ermittelt.
Er soll nach der Gründung eines islamischen Bildungszentrums in der Romanogasse in der Brigittenau ein Netzwerk an Vereinen aufgezogen haben, die sich allesamt als Betreiber von Kindergärten bzw. Bildungseinrichtungen auswiesen. An der Spitze der Vereine standen oft Strohmänner, die ihre Subventionsansuchen an die Wiener Kindergärten (MA10) richteten und über Jahre hinweg recht großzügig bewilligt bekamen.
Kindergarten Förder-Betrug: Abdullah P. weiter in U-Haft

Die dafür erforderlichen Gemeinnützigkeitsbestätigungen der Finanz sollen großteils gefälscht worden sein. Subventionen soll Abdullah P. eingestreift bzw. insofern “mitgeschnitten” haben, als er bei anderen Vereinen Provisionen von bis zu 40.000 Euro für vorgebliche Berater-Dienste beanspruchte.

Allein der von Abdullah P. selbst betriebene Kindergarten KIBIZ (Kinder Bildungs-und Integrationszentrum) wurde im Zeitraum Mai 2013 bis Mai 2015 von der MA 10 mit einer Vollförderung von 1,8 Millionen Euro bedacht.

Am 30. April wanderte der 32-Jährige schließlich wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft, die vom Landesgericht weiterhin angenommen wird. Er soll während des laufenden Verfahrens weitere strafbare Handlungen begangen haben.

>> Erstmals vor Gericht erschienen

(apa/red), 13. Mai 2016 17:53
http://www.vienna.at/wiener-kindergarten-netzwerk-u-haft-fuer-abdullah-p-verlaengert/4721790
Tags: Österreich, Gericht, Justiz, Kinder, Landesgericht, leaks, Staatsanwaltschaft, Strafverfahren –

Familienbeihilfe wird ohne Kontrolle ins Ausland bezahlt ?

Österreich zahlt 205 Millionen Euro Familienbeihilfe für Kinder ins Ausland ?

Kinder in Rumänien - Symbolfoto: US Marine Corps / Wikimedia (PD)

Viele Kinder in Rumänien leben von österreichischer Familienbeihilfe.
Symbolfoto: US Marine Corps / Wikimedia (PD)

Warum sollen österreichische Familienleistungen in voller Höhe an Familien ausbezahlt werden, die ihre Kinder im Ausland haben und daher wegen der geringeren Lebenserhaltungskosten besser profitieren, als Familien in Österreich? Diese Frage beschäftigt die FPÖ schon seit langem und sie hat jetzt erhoben, um welche Summe es konkret geht. Der Tiroler Nationalrat Peter Wurm (FPÖ) weiß nun aufgrund der Beantwortung seiner Anfrage durch Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP), dass allein im Jahr 2013 205 Millionen Euro an Familienbeihilfe ins Ausland geflossen sind. Soviel zahlte der Staat also für ausländische Kinder im EU- und EWR-Raum, deren Eltern den Lebensmittelpunkt in Österreich hatten.

Konkret flossen beispielsweise über 65 Millionen Euro Familienbeihilfe nach Ungarn, über 48 Millionen in die Slowakei, rund 31,5 Millionen Euro nach Polen, nach Tschechien über 13 Millionen und für Kinder in Rumänien wurden über elf Millionen Familienbeihilfe bezahlt. „Gerade in diesen Ländern sind die Lebenshaltungskosten deutlich niedriger als in Österreich: In Rumänien und Polen etwa liegen sie rund bei der Hälfte, in der Slowakei und in Tschechien machen sie nicht einmal 70 Prozent aus, in Ungarn nicht einmal 60 Prozent, wie Daten des Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte (2012) zeigen“, so Wurm.

FPÖ will Herkunftslandprinzip

Er spricht sich daher für eine Auszahlung nach dem Herkunftslandprinzip aus. „Die Höhe muss an die Höhe der Lebenshaltungskosten des jeweiligen Landes angepasst werden. Die zig Millionen, die wir uns dadurch sparen, sollten wir in österreichische Familien investieren“, so Wurm.

Karmasin kann der Idee allerdings nichts abgewinnen. Sie meint, dass es problematisch sei, die Höhe der Familienleistungen an die Lebenserhaltungskosten des Staates zu koppeln. Dies würde im Gegensatz zu Diskriminierungsverbot stehen, das im EU-Vertrag verankert ist. Gemäß der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wäre ein Herkunftslandprinzip nicht zulässig. „In England allerdings wurde eine Auszahlung einer Familienbeihilfe für einen Österreicher abgelehnt“, so Wurm.

Anfragebeantwortung

Berichtigung der Anfragebeantwortung durch die Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin zu der schriftlichen Anfrage (1245/J) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Familienbeihilfe für ausländische Kinder im EU- und EWR-Raum

Beantwortet durch: MMag. Dr. Sophie Karmasin Regierungsmitglied Bundesministerium für Familien und Jugend

beantwortet Familienbeihilfe für ausländische Kinder im EU- und EWR-Raum (1245/J)

Zusatz zu: Familienbeihilfe für ausländische Kinder im EU- und EWR-Raum (1146/AB)
Quelle:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_01146_U1/

Tags: Familienleistung, Familienbeihilfe, Peter Wurm, FPÖ, Sophie Karmasin, ÖVP, Ungarn, Polen, Tschechien,Rumänien, Slowakei, EU, Europäischer Gerichtshof, EuGH, Europa, Herkunftsland,Herkunftslandprinzip, Beihilfe, Diskriminierung, Diskriminierungsverbot – Finanzminister Jörg Schelling – Missbrauch – Korruption Förderungen 

„Ich bezeichne mich seit vielen Jahren als Feministin“, meint Doris Bures

Strategie Einmischen von Veronika Weidinger

„Ich bezeichne mich seit vielen Jahren als Feministin“, meint Doris Bures heute im FM4 Interview. Die vormalige SPÖ Bundesgeschäftsführerin gilt als Quereinsteigerin, nicht in der Politik, aber in der Frauenpolitik.

„Ich bezeichne mich seit vielen Jahren als Feministin“

Politisch engagiert sich die gelernte zahnärztliche Assistentin in den frühen 80er Jahren bei der Sozialistischen Jugend. Der damalige SJ-Vorsitzende Alfred Gusenbauer gilt als Bures‘ Mentor und nach zehn Jahren im Nationalrat ist er es, der sie 2000 in die SP-Bundesparteizentrale holt.

In der Nähe von Alfred Gusenbauer bleibt Doris Bures auch mit dem Frauenministerium, das im Kanzleramt angesiedelt ist. Nicht nur der Draht zum Chef ist gut, auch sonst erzählt Bures heute von konstruktiven Gesprächen mit Regierungsmitgliedern. Doris Bures will sich einmischen und frauenpolitische Maßnahmen durchsetzen – „beim guten Willen Aller“. Beim guten Willen Aller? – ihr Standardsatz meint Bures, weil sie Frauenpolitik als Querschnittsmaterie sieht und mit den anderen Ressorts kooperieren will. Ein eigenes Budget hat das neue Frauenministerium übrigens nicht zur Verfügung.

Mädchen und Frauen fördern
Die Einkommensschere, also der Unterschied zwischen Frauen- und Männer-Gehältern, die macht in Österreich heute 18% aus. Das will Doris Bures ändern und setzt bei den Ursachen an. Immer noch wählen Mädchen, weibliche Lehrlinge „typische“ Frauenberufe und bewegen sich damit meist ein Leben lang in einem Metier mit geringem Einkommen. Mit einem Mehr an Förderprogrammen, mit mehr Anreizen will Bures junge Mädchen motivieren, andere Berufe als Friseuse oder Einzelhandelskauffrau zu lernen. Damit auch Betriebe verstärkt Mädchen in technischen Sparten ausbilden, sollen die wiederum dafür mehr Geld bekommen. Wann dürfen wir mit dieser Lehrplatzförderung für Mädchen, dieser Form des „Blum-Bonus“ rechnen? Ab Herbst – „bei gutem Willen aller“, wenn VP-Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein sich an das von ihm unterschriebene Arbeitsübereinkommen hält, da steht diese Maßnahme nämlich drin.

Auch den geplanten, kollektivvertraglich garantierten Mindestlohn, nennt Bures als wichtige arbeitsmarktpolitische Maßnahme für Frauen – und die Sache mit dem Kindergeld gehört da auch dazu, schließlich haben viele Frauen nach einer Babypause es nicht so leicht, wieder in den Beruf einzusteigen.

Mit der Flexibilisierung des Kindergeldes ist da schon viel erreicht, meint Doris Boris, wenn es ab 2008 möglich ist, alternativ zur geltenden Regelung – 436 Euro für 30 bzw. 36 Monate – nur die halbe Zeit in Anspruch zu nehmen, dafür 800/Monat zu bekommen. Ein guter Ansatz, damit auch mehr Väter einen Teil der Kinderbetreuung übernehmen, ist sich Bures sicher. Diese Neuregelung konnte, wie die Anhebung der Zuverdienstgrenze in den zähen frauenpolitischen Verhandlungen mit der ÖVP durchgesetzt werden – und sind mal ein Schritt in die richtige Richtung.

Eine neue Ära der Frauenpolitik
Diese neue Ära hat Doris Bures in einem Interview vor einigen Wochen angekündigt, was konkret meint sie damit? „.. Dass ich das Privileg habe, als Frauenpolitikerin an Etwas anzuknüpfen was in den Jahre davor geleistet wurde, von Pionierinnen, wie Johanna Dohnal […] wir haben legistisch viel erreicht. Wir müssen heute, und das versteh ich unter neuer Ära – das auch mit Leben erfüllen, das muss auch zur Realität werden. Dass Frauen gleichberechtigt sind, dass Frauen auch unabhängig und selbstbestimmt leben können – und meine Aufgabe als Frauenpolitikerin sehe ich darin, die Rahmenbedingungen zu schaffen, dass Frauen so leben können, wie sie sich das erträumen.“

Es gibt noch viel zu tun.

Das ganze Interview zum Nachhören
Das Interview mit Doris Bures gibt es als Interview-Podcast. Um diesen FM4-Podcast-Feed kostenlos zu abonnieren, kopiere diesen Link in Deinen Podcatcher:
http://static.orf.at/fm4/podcast/fm4_interview.xml

08.03.2007, Quelle:
http://fm4v2.orf.at/connected/217383/main.html