Politik hat nicht das Wohl der Familie sondern Wirtschaftsinteresse im Blick.

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Die Familie wird wirtschaftskompatibel gemacht

Die Familienpolitik will die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Klingt gut.

Doch der Politik geht es nicht um die Familien, sondern um die Wirtschaft, findet der Journalist Rainer Stadler.

Die Politik versuche die Familien den Bedingungen des Arbeitsmarktes anzupassen – mit der Folge ganztagsbetreuter Kinder. Das gilt vielen als alternativlos – Kritik daran, gilt rasch als reaktionär.

Es gibt immer mehr Angebote für die Ganztagsbetreuung von Kindern. Aber was wünschen sich die Familien: Mehr Betreuungsmöglichkeiten oder mehr Zeit füreinander? (© Damian Longerich/www.cupitronic.net)
Es gibt immer mehr Angebote für die Ganztagsbetreuung von Kindern. Aber was wünschen sich die Familien: Mehr Betreuungsmöglichkeiten oder mehr Zeit füreinander? (© Damian Longerich/www.cupitronic.net)

Seit mehr als einem Jahrzehnt herrscht in Deutschland parteiübergreifend Konsens, was moderne, familienfreundliche Politik bedeutet: den Ausbau von Kinderkrippen, Kindergärten und Schulen, sodass die Kinder möglichst den ganzen Tag betreut werden und die Eltern den ganzen Tag arbeiten können. Manche Politiker fordern inzwischen, die Einrichtungen auch nachts zu öffnen, damit Eltern in

Nachtschichten arbeiten können. Die Begründung lautet, ähnlich wie bei der Einführung von Hartz IV: Sozial ist alles, was den Menschen hilft, sich ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen.
Diese Denkweise hat sich bei den Familienpolitikern aller im Bundestag vertretenen Parteien durchgesetzt. Niemand kommt mehr auf die Idee zu fragen: Ist es wirklich familienfreundlich, eine Infrastruktur zu schaffen, deren Zweck vor allem darin besteht, die Familie den ganzen Tag voneinander zu trennen? Ist es wirklich sozial, Betreuungseinrichtungen 24 Stunden am Tag zu öffnen, damit alleinerziehende Mütter spätabends an der Supermarktkasse sitzen oder ihre Nachtschicht als Krankenschwester ableisten können?

Die neue Familienpolitik agiert keineswegs ohne Eigennutz

Mehr als 20 Milliarden Euro hat die Bundesregierung bereits in den Bau von Krippen und Ganztagsschulen investiert. Nachdem erst die Alten aus den Familien ausgelagert wurden, sind nun die Kinder und Jugendlichen an der Reihe, die zweite große, unproduktive Gruppe der Gesellschaft. Der Wandel vollzieht sich weltweit. Wir steuern auf eine Gesellschaft zu, stellte die amerikanische Soziologin Arlie Russel Hochschild fest, in der ein Mensch seine ersten Worte zu einer Kinderbetreuerin spricht und seine letzten Worte zu einer Altenbetreuerin.
Während diese Vision bei Eltern immer noch Unbehagen weckt, betont die Politik nimmermüde die Vorteile: Ganztagsbetreuung ermögliche die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, also mehr Wahlfreiheit. Sie sei ein notwendiger Schritt zur Emanzipation der Frau, die sich nun im Beruf verwirklichen könne und nicht länger von ihrem Mann abhängig sei. Und die Kinder würden nun von Experten betreut und gefördert, besser als die Eltern dazu in der Lage seien.
Doch so uneigennützig ist die neue Familienpolitik nicht, und bisher werden ihre Versprechungen im Alltag nicht annähernd eingelöst. Vor allem führt diese Politik nicht zu mehr Wahlfreiheit, sondern zwingt Eltern in ein Lebensmodell, das längst nicht alle anstreben, das aber einflussreiche Kräfte in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft als wünschenswerte Norm erachten. Schon jetzt haben viele Eltern keine Wahlfreiheit, sie müssen ganztags arbeiten, erst recht, wenn sie alleinerziehend sind.

In den Städten sind die Mieten explodiert. Der Bestand an Sozialwohnungen in Deutschland schrumpfte von sechs Millionen auf heute gerade noch 1,4 Millionen. Dagegen stagnieren die Löhne und Gehälter in vielen Berufsgruppen seit Langem. Es gab Zeiten, da reichte das Gehalt eines Fabrikarbeiters, um eine vierköpfige Familie zu ernähren. Davon können heute selbst viele Akademiker nur träumen. Der Grund für diese Entwicklung ist eine verfehlte Wohnbau- und Lohnpolitik. Doch statt die Ursachen für die Not zu beseitigen, stellt die Politik Betreuungseinrichtungen bereit und spielt den Ball zurück an die Familien: Sie sollen sich selbst aus der misslichen Lage befreien.

Es gilt weiterhin: nur Erwerbsarbeit wird entlohnt

Natürlich gibt es Frauen, die von der Ganztagsbetreuung profitieren; Frauen, die arbeiten wollen und das nun auch können. Gleichzeitig gibt es viele Mütter – und immer mehr Väter –, die die ersten Jahre nach der Geburt gern bei ihrem Kind zu Hause bleiben würden. Während der Staat das eine Lebensmodell mit viel Geld unterstützt – ein Krippenplatz wird monatlich mit mehr als 1.000 Euro bezuschusst –, ist ihm das andere nichts wert: Das Betreuungsgeld, mit 150 Euro ohnehin spärlich bemessen, wurde 2015 unter dem Applaus fast aller Parteien abgeschafft.


Kindererziehung ist von großer Bedeutung. Dennoch gilt sie nicht als gleichwertig zur Erwerbsarbeit. Das hat die Debatte um das Betreuungsgeld gezeigt, das als Herdprämie verspottet wurde. (© Damian Longerich/www.cupitronic.net)

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Damit wird aber zementiert, was Frauenrechtlerinnen vor Jahrzehnten beklagten: Die Arbeit von Frauen (und auch Männern) hat nur einen Wert, wenn sie als Erwerbsarbeit erbracht wird. Deswegen forderten zum Beispiel die Grünen in ihrem Gründungsprogramm 1980, Hausarbeit und Kindererziehung als voll entlohnten Beruf mit Rentenanspruch anzuerkennen. Alles längst vergessen. Wer sich heute noch entschließt, mit Rücksicht auf die Kinder allzu lange zu Hause zu bleiben, riskiert, den Wiedereinstieg in den Beruf zu verpassen und spätestens im Alter zu verarmen. Das ist der große Makel der heutigen Familienpolitik: Sie unternimmt wenig, um die Wirtschaft familienfreundlicher zu machen, aber viel, um die Familien wirtschaftskompatibler zu machen.
Die erfreuliche Entwicklung, dass Frauen heute beruflich mindestens so qualifiziert sind wie Männer, würde es ermöglichen, dass sich Mütter und Väter die Erziehung der Kinder gleichberechtigt teilen und sich jeweils ein Elternteil zu Hause um das Kind kümmert – was sich in Umfragen immer noch viele Eltern wünschen. Doch dieses Modell kann sich zunehmend nur noch eine privilegierte Oberschicht leisten. Es war wohl auch nie für die breite Masse vorgesehen: Familienministerin Manuela Schwesig sagte schon vor ihrem Amtsantritt, sie wolle erreichen, dass Frauen möglichst Vollzeit arbeiten.

Im Herbst 2016 äußerte sie, mit einer zukunftsorientierten Familienpolitik ließe sich die Erwerbsquote von Müttern weiter erhöhen und deren durchschnittliche Wochenarbeitszeit auf 31 Stunden steigern. Dadurch würde das Bruttoinlandsprodukt um 69 Milliarden Euro wachsen. Dass die Kinder ihre Eltern dadurch seltener sehen, erwähnt die Familienministerin nicht. Auch Schwesigs – im Grundsatz ja richtiger – Vorschlag, junge Eltern, die ihre Arbeitszeit etwas reduzieren, mit einem Familiengeld von 300 Euro monatlich zu unterstützen, entpuppt sich bei genauer Betrachtung als wenig familienfreundlich: Das Geld sollen nur Eltern bekommen, die immer noch mindestens 32 Stunden in der Woche arbeiten. Das bedeutet, dass die Kinder täglich sieben bis acht Stunden fremdbetreut werden müssen und weiterhin kaum Zeit für ein gemeinsames Familienleben bleibt.

Kritik an der neuen Familienpolitik gilt schnell als reaktionär und frauenfeindlich

Bereits im Frühjahr 2012 stellten Ökonomen im Auftrag des Familienministeriums fest, auch Alleinerziehende könnten länger arbeiten, wenn es flächendeckende Ganztagsbetreuung für alle Kinder gäbe. Das würde „nicht nur zu einer Einsparung bei den Transferleistungen, sondern auch zu höheren Steuern und Sozialabgaben führen“. Und schon vor zehn Jahren betonte der damalige Wirtschaftsweise Bert Rürup angesichts sinkender Geburtenraten und Fachkräftemangel die „Notwendigkeit einer Mobilisierung der sogenannten stillen Reserve, Frauen mit kleinen Kindern“. Das macht Ganztagsbetreuung eben so attraktiv. Sie löst so viele Probleme – Probleme der Politik, der Wirtschaft und auf den ersten Blick auch die der Eltern.
Und die Kinder? Sie „dürfen nicht länger ein Hindernis für Beruf und Karriere sein“ hielt die schwarzrote Regierung 2005 in ihrem Koalitionsvertrag fest. Von diesem Weg lässt sich die Politik seitdem durch nichts abbringen. Nicht durch die Warnungen zahlreicher Kinderärzte und -psychiater, die in umfangreichen Studien die Risiken für Kleinkinder durch zu frühe und zu lange Fremdbetreuung nachgewiesen haben. Nicht durch die bisher einzige flächendeckende Untersuchung zur Qualität der Krippen in Deutschland, die nur drei Prozent der Einrichtungen als gut bewertete, aber 85 Prozent als mittelmäßig und zwölf Prozent als schlecht. Nicht durch den Befund im Frühjahr 2016, wonach Schülerinnen und Schüler in deutschen Ganztagsschulen keine besseren Leistungen erzielen als jene in traditionellen Halbtagsschulen.
Der Aufschrei der Öffentlichkeit blieb bisher aus. Das ist wohl der größte Erfolg, den die Verfechter der neuen Familienpolitik verzeichnen können: Es ist ihnen gelungen, ihre Agenda als modern und alternativlos darzustellen, wer sich kritisch äußert, gilt schnell als reaktionär und frauenfeindlich. Dabei beklagen viele Frauen bereits jetzt den gesellschaftlichen Druck, im Beruf perfekt funktionieren zu müssen, obwohl die Last der Haushalts- und Erziehungsarbeit kaum abgenommen hat. Die Familienpolitik muss endlich wieder zu ihrer ureigensten Aufgabe zurückkehren: die Vertretung der Interessen von Familien, und zwar aller Familienmitglieder.

Das bedeutet insbesondere den Schutz des Familienlebens vor den Begehrlichkeiten einer auf Effizienz getrimmten, durchökonomisierten Gesellschaft. Das moderne Märchen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, dank flächendeckender Ganztagsbetreuung könnten sich Eltern im Berufsleben verwirklichen und gleichzeitig ein erfülltes Familienleben genießen, mag bei einigen Erwachsenen verfangen. Aber sicher nicht bei der kommenden, ganztagsbetreuten Generation – einer Generation, die in früher Kindheit die Rationierung von Elternliebe und Geborgenheit ertragen musste, und später den Verlust ihrer Freiheit

 

20.2.2017 Rainer Stadler

http://m.bpb.de/politik/innenpolitik/familienpolitik/236393/die-familie-wird-wirtschaftskompatibel-gemacht?pk_campaign=nl2017-02-23&pk_kwd=236393

Tags: Familienpolitik – Familienzerstörung

Irmgard Griss – entsorgte Väter – Familienzerstörung?

Ob die Feministin u. ehemalige Richterin Irmgard Griss wirklich geeignet ist zur Bundespräsidentenwahl?

Artikel:

Alfred Nechvatal

Eben auf der FB-Seite von BP-Kandidatin und vormalige OGH-Präsidentin Irmgard Griss einen Beitrag veröffentlicht, der Zweifel an ihren BP-Qualitäten aufkommen lässt:

Meines Wissens nach war Frau Griss als OGH-Präsidentin auch mit dem unfassbaren Justizskandal um in den seit sechs Jahren eingekerkerten Familien- und Kinderrechtsaktvisten Mag. Herwig Baumgartner befasst. Mag. Herwig Baumgartner – der derzeitige Justizminister war überings sein Trauzeuge – hat in zwei Büchern “ Mord an Luca Elias“ und “ Anklage gegen Österreich“ unfassbare Justizvorgänge angeprangert.

Siehe auch Facebook-Seite „Freiheit für Bürgerrechtler Mag. Baumgartner“ – https://www.facebook.com/alfred.nechvatal/posts/970766916286782

und Youtube-Beitrag “ Lichtermeer für den ermordeten kleinen Luca“ https://www.youtube.com/watch?v=kK9CBC0tHe4&feature=share

OGH-Präsidentin Irmgard Griss hat meines Wisens nichts getan, dass nicht mehr solche Fälle vorkommen, wie der unfassbare Justizskandal der OÖ-Mutter, der aufgrund eines offenkundig falschen Gutachten und der verleumderischen Behauptung ihres (Ex)Gatten – einem seine Amtsstellung missbrauchenden Beamten bei Gesundheitsministerium – ihre beiden Kinder weggenommen wurden.

Alfred Nechvatals Foto.
Alfred Nechvatals Foto.
Alfred Nechvatals Foto.
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Alfred Nechvatal hat 4 neue Fotos hinzugefügt.

Judizielle und amtliche Barbarei und ein Lichtblick In Favoriten

Meine Wahrnehmungen der letzten drei Tage kurzgefasst:

Von unfassbarer Niedertracht geprägte Szenen bei Bezirksgericht und Bezirksamt, zu Herzen gehende Momente im Pfarramt am Antonsplatz.

Anmerkungen zu Bezirksgericht und Bezirksamt:

Die unerträgliche Infamie des Vorgehens, nach „Prüfung der Voraussetzung „, ob, und wenn ja, unter welchen Bedingungen eine Mutter einige Tage vor Weihnachten ihre Kinder für wenige Augenblicke sehen darf, lässt sich metaphorisch aufzeigen:

Räuber, Diebe und ihre Hehler erweisen zynischerwese ihren Opfern die Gnade, das ihnen geraubte/gestohlene Eigentum für wenige Minuten – selbstverständlich unter strenger Aufsicht – sehen zu dürfen …

Die im gegenständlichen Fall betroffene Mutter aus Oberösterreich hat beim – zweckdienlicherweise nunmehr als zuständig erachteten – BG Favoriten einen Schriftsatz eingebracht, in dem sie ausführt:

Bei pflichtgemässer Prüfung der Akte und rechtskonformer wie sachgerechter Würdigung der Akteninhalte wären weder das Bezirksgericht Favoriten, noch Favoritner „Jugendwohlfahrtseinrichtungen“ in die Lage gekommen bzw. befugt gewesen, (in Anlehnung an historische Vorgänge) zu selektieren, wem ( menschenverachtende ) „Verfügungsrechte“ bezüglich nach Wien „transferierter“ Kinder zu erteilen sind.

Meiner im Widerstand gegen staatlich geförderter Niedertracht geschulten Selbstdisziplin ist zuzuschreiben, dass ich bei einigen Szenen es geschafft habe, meiner Pflicht als Vertrauensperson doch zu entsprechen und meiner maßlosen Empörung nicht lautstark Ausdruck zu verleihen.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich auch dann dem „Schweigeverbot“ nachge-kommen wäre, wenn das Wiedersehen der Mutter mit ihren Kindern wenige Tage vor Weihnachten nicht auf dem Spiel gestanden wäre.

Die systematisch entrechtete Mutter hat in einem nach der Tagsatzung am 18.Dezember 2014 beim Bezirksgericht Favoriten eingebrachten Schriftsatz auf diese Szenen, bei der mir Äußerungsverbot auferlegt war, hingewiesen:

Die Favoritner Bezirksrichterin hätte sich ausschließlich mit den Wünschen des anwaltlich vertretenden „Antragswerber“, dem beim Bundesministerium für Gesundheit tätigen und die von Steuergeldern finanzierten Einrichtungen wie Telefon, Handy, Laptop, Fax und Email-Adresse missbräuchlich verwendenden Kindesvater befasst, und als „Ausgleich“ die in einem Vorbereiteten Schriftsatz deponierten Anliegen der entrechteten Mutter, der anwaltlich nicht vertretenden Antragsgegnerin, „nicht einmal ignoriert“.

Unerträglich die Bemühungen der Favoritner Bezirksrichterin dem Herrn „Ministerialbeamten“ zu Diensten zu sein und bezüglich einem seiner Begehren eine Vereinbarung zu basteln: Herausgabe von angeblich den Kindern gehörenden Gegenständen und vorallem von Sparbüchern, die die Mutter zu Gunsten ihrer Kinder eröffnet.

Bei diesem „Herbeiführen einer friedlichen Lösung“ – mit der in offenkundiger Täuschungsabsicht lediglich die Bereitschaft des hochverehrten Herrn „Ministerialbamteten“ dokumentiert werden soll, Probleme friedlich zu lösen – wurde ein aktenkundiges Faktum zu beachten von der Frau Bezirksrichterin für nicht zweckmässig angesehen:

Der vorgeblich einer friedlichen Lösung geneigte Herr „Ministerialbeamte“ hatte bereits Strafanzeige erstattet bezüglich dieser „unterschlagenen“ Gegenstände, sohin die Mutter jener Kinder, um deren Wohl er sich nunmehr besorgt zeigt – die Höhe der ausstehenden Unterhaltszahlungen, die zu leisten er gehabt hätte, ist beträchtlich – erneut strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt …

( Wie man zur der ebenso perversen wie rechtswidrigen Ansicht gelangen konnte, der Herr „Ministerialbeamte“ sei um das Wohl seiner beiden Söhnen tatsächlich bemüht, da er ihre Mutter unentwegt in den Dreck zieht und sie verleumderischerweise strafrechtlich relevanten Verhaltens bezichtigt, sollte in einer öffentlichen Strafverhandlung abgehandelt werden. )

Ich bin mir ziemlich sicher, dass vielleicht nicht allen, aber den meisten vorstellbar ist, dass mit dem Dabeisein meinerseits bei einigen Szenen wie das tränenreiche Wiedersehen der Mutter und ihren beiden Buben die Grenze meiner emotionaler Belastbarkeit erreicht war.

Zum eingangserwähnten Lichtblick: Im mit geschätzten 100 Personen brechendvollen kleinen Pfarrsaal hatten Mitglieder eines Fußball-Fanklubs Berge von Spielsachen, Kleider und Kinderbücher herbeigeschleppt, um diese Geschenke samt einen nahmhaften Geldbetrag einem Verein auszuhändigen, der sich dem Andenken eines Kindes widmet, der aufgrund des totalen Versagen der Kolleginnen der Favoritner Amtsgenossen grausam abgeschlachtet werden konnte.

( Mit den Martyrium dieses grausam abgeschlachteten Buben hat sich der Bürgerrechtskämpfer Mag. Herwig Baumgartner in seinem Buch „Mord an Elias Luca“ befasst – und büsst seine ebenso unerwünscht wie unzulässig erachtete Aufdecker-Tätigkeit mit einem nunmehr schon 5 Jahre währenden Kerkeraufenthalt…)

Anwesend im Pfarrsaal am Antonsplatz war auch die Mutter eines kleinen Buben, der vor zwei Jahren Gegenstand eines von Kolleginnen der Favoritner Amtsgenossinen erwirkten, an Inhumanität nicht leicht zu überbietenden „Baby-Ausfolge-Verbots“. Auch damals durfte ich mitwirken, dass diesem unmenschlichen „Baby-Ausfolge-Verbot“ nicht entsprochen wurde.

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Menschenrechtsverletzung –  OGH –  Vater –  Vaterlose Gesellschaft –  Väter Artikel

Art. 8 EMRK –  Österreich

Elternrechte – Hosek u. Karmasin haben versagt!

Eltern ohne Rechte ihre Kinder zu sehen.

Familienministerin Sophie Karmasin und die Feministin Gabriele Heinisch-Hosek haben jahrelang nichts verbessert, an dieser schlechten Situation der Trennungseltern, in Österreich.
Die Regierung der ÖVP und SPÖ ist durch Stillstand im Familienrecht geprägt.

Tausende leibliche Eltern werden täglich von ihren eigenen Kindern entfremdet.

Diese Eltern-Entfremdung genannt Parental Alienation, entsteht durch fehlende Bindungstoleranz eines Elternteils.
Diese Bindungsstörung ist quasi fix programmiert. Die negativen Prägungen in der Kindheit wirken  sich auch auf spätere Beziehungen aus und fördern  eine weitere Familienzerstörung.
Der psychische Schaden an den Kindern und ihren Eltern, nach Trennung oder Scheidung, hat jahrelange Folgen und äußert sich durch Schlaflosigkeit, Burnout, Depression, Radikalisierung bis zum Suizid, Mord oder Terroranschläge.
Durch dieses gesellschaftspolitische Versagen werden viel unschuldige Personen zum Opfer.

Elternentfremdung – Was war meine Leistung?

Admin Familie & Familienrecht

Artikel >>>

Wie kann das sein, Frau Minister?

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„Weil die gleichteilige Betreuung durch beide Eltern im besten Inter­esse des Kindes ist.“ Das ist die Begründung, mit der Florida im Jänner ein Gesetz verabschiedete, dass Eltern auch nach einer Trennung ihre Kinder gleichberechtigt, gleichteilig und im gemeinsamen Einvernehmen betreuen sollen. So logisch. So einfach. So nachahmenswert.

Auf der Prioritätenliste von Eltern steht das Wohl der Kinder ganz oben. Bei einer Trennung scheinen manche aber diese Liste zu vergessen, zu zerknüllen oder sogar wegzuwerfen. Dann erkennen sie nicht, dass eine gleichteilige Betreuung im besten Interesse des Kindes wäre. Dann muss ein Gericht sie daran erinnern. Missouri und Iowa folgten Florida. Und bereits im Herbst des Vorjahres beschloss auch der Europäische Rat einstimmig, dass diese Form der Betreuung – das sogenannte Wechselmodell – in allen Mitgliedsstaaten Standard werden soll.

In Frankreich, Dänemark und den skandinavischen Ländern ist es völlig normal, dass beide Eltern nach einer Trennung die Kinder betreuen. Luxemburg will das Wechselmodell noch heuer gesetzlich verankern. Aber in Österreich gibt es noch immer das Residenzmodell. Ein Elternteil – in mehr als 90 Prozent der Fälle ist es die Mutter – kümmert sich um die Kinder, während der andere Elternteil Unterhalt zahlen muss und seine Kinder oft nur an jedem zweiten Wochenende besuchen darf. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek sagte in der Pressestunde des ORF, dass es keinen Bedarf gäbe, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu ändern, weil „90 Prozent aller Ehen einvernehmlich geschieden werden, und bei diesen alles in Ordnung ist.” Und bei denen, die streiten, gehe es ihr nur um die Kinder. Aber in der Realität schaut das anders aus. alles roger? hat Betroffene gefragt. Ihre Namen haben wir geändert.

Rudolph G. „Meine Ex zog mit der gemeinsamen Tochter von Wien nach Vorarlberg, beantragte dort die alleinige Obsorge und begründete dies einzig mit dem Umstand, dass die Distanz für die Ausübung der gemeinsamen Obsorge zu groß sei.“

Wie kann es sein, dass das Recht des Kindes auf beide Elternteile wie in der UN-Kinderrechtskonvention festgehalten, durch einen Umzug der Mutter völlig konsequenzlos hintertrieben wird?

Gabriele F. „Ich bin seit sechs Jahren getrennt, seit vier Jahren einvernehmlich geschieden. Es besteht gemeinsame Obsorge, und dennoch habe ich unsere Tochter seit fünf Jahren nicht mehr gesehen. Seit vier Jahren warte ich auf einen Kontaktrechtsbeschluss.“

Wie kann es sein, dass Frauenministerin Heinisch-Hosek öffentlich sagt, bei einvernehmlich Geschiedenen gäbe es keine Probleme und daher auch keinen Handlungsbedarf?

Harald T. „Bei meiner einvernehmlichen Scheidung wurde vereinbart, dass meine Ex-Frau die von mir in die Ehe eingebrachte Eigentumswohnung lastenfrei erhält, ich mir eine neue Wohnung in unmittelbarer Nähe suche, und wir uns die Kinderbetreuung teilen. Als meine Ex-Frau beschloss, mit ihrem neuen Lebenspartner ein Haus zu bauen, klagte sie mich auf Unterhalt und stellte mich vor die Wahl: entweder mehr als 900 Euro Unterhalt pro Monat bezahlen und unsere Kinder zu 40 Prozent betreuen oder 1.500 Euro Unterhalt bezahlen und unsere Kinder nur mehr an jedem zweiten Wochenende sehen. Eine 50/50-Lösung lehnte sie ab, weil sie in dem Fall keinen Unterhalt bekommen hätte. Das Gericht gab ihr Recht.“

Wie kann es sein, dass österreichischen Kindern ihr Vater nur dann erhalten bleiben darf, wenn dieser sich die Betreuung leisten kann?

Martina B. „Seit Jahren muss ich miterleben, wie mein Lebensgefährte darunter leidet, seine Tochter so selten zu sehen. Bei seiner einvernehmlichen Scheidung warnte ihn sein Anwalt, wenn er nicht unterschreibt, was im angeboten wird, würde eine Richterin entscheiden und er sein Kind vielleicht noch seltener sehen. Jedes Mal, wenn seine Ex-Frau mehr Geld wollte, wenn sie ihren Willen durchsetzen wollte, war die Tochter am Papa-Wochenende krank oder es gab einen anderen Verhinderungsgrund. Jedes Mal bekommt er feuchte Augen, wenn er auf der Straße glückliche Väter mit ihren Kindern sieht.“

Wie kann es sein, dass es im Familienrecht nicht um das Kindeswohl geht, sondern um einen staatlich tolerierten Machtkampf zwischen den Eltern?
Wie kann es sein, Frau Minister, dass Sie keinen Handlungsbedarf sehen, wenn Väter erpresst und Kinder als Druckmittel missbraucht werden?

Sabine F. „Mein Sohn und seine Lebensgefährtin trennten sich, die Schwiegertochter zog weg, und wir Großeltern durften plötzlich unser Enkelkind nicht mehr sehen, obwohl wir uns neutral verhielten. Immer wieder wurden uns Besuchstermine versprochen und dann grundlos wieder abgesagt. Schließlich gingen wir zu Gericht und klagten ein Besuchsrecht ein.“

Wie kann es sein, dass ein Elternteil dem eigenen Kind mutwillig auch den Kontakt zu den Großeltern entziehen kann? Dem Kind wird damit sein Recht auf Familie entzogen.

Gerhard L. „Alleine mit der Aussage, dass die Trennung nicht im Guten verlaufen wäre, versuchte die Anwältin der Mutter unseres Kindes die gemeinsame Obsorge bis vor das Berufungsgericht zu verhindern. Und es gelang ihr, das Kontaktrecht auf ein Minimum zu beschränken. Obwohl unser Sohn seinen Vater vermisst und gerne mehr Zeit mit mir verbringen würde, habe ich keine Chance, ihm diesen Wunsch zu erfüllen.“

Wie kann es ein, dass eine Frauenministerin in einem Fernsehinterview sagt, in Fällen, in denen es Differenzen zwischen den Eltern gibt, wäre eine geteilte Betreuung nicht möglich. Staat und Justiz hätten die Pflicht, das Recht der Kinder auf beide Eltern zu schützen – im Notfall auch vor deren eigenen Eltern – und diesen ihre Verantwortung bewusst zu machen. Anstatt diese Aufgabe zu erfüllen, kommt ihre Aussage einer öffentlichen Aufforderung an alle Mütter gleich, einen Streit zu provozieren oder zu behaupten, dass es einen Streit gibt, um dafür mit der alleinigen Obsorge belohnt zu werden.

http://www.allesroger.at/wie-kann-das-sein-frau-minister

„Der Münz-Rebell“ Buchpräsentation – VICTIMS MISSION – 1.12.2015

Prof. Anton Gerstner: „Der Münz-Rebell“

Buchpräsentation im Café Prückel in Wien am 1.12. 2015

Wien (pts014/26.11.2015/12:30) – Der Verein VICTIMS MISSION informiert über eine Buchpräsentation am 1. Dezember im Wiener Café Prückel:
Prof. Anton Gerstner präsentiert sein kürzlich erschienenes Buch „Der Münz-Rebell“.

Im Vorwort gibt er dem Leser einen kurzen Einblick:
„Nach meiner Kindheit und Jugend, die ich in Heimen wie ein geschlagener Kettenhund verlebte, prägten kriminelle Freunde und schöne Frauen mein Leben… Ihre Liebe führte mich heraus aus der Unterwelt, hin zu einem soliden Leben.“
Und Gerstner wurde zum größten Münzkünstler der Welt. Wie er sein abenteuerliches Leben meisterte, wird er berichten.

Der Autor hat die „Kindergulags“ (Hans Weiss) überlebt: „Die Schläge taten mir nicht nur körperlich, sondern auch in der Seele weh. Reif dafür war ich sicher nicht. Solche Erlebnisse hatten zur Folge, dass ich mir mit immer übleren Streichen Luft machte und andere mit Lockrufen dazu verleitete, dabei mitzutun oder selbst Streiche zu spielen.“

An anderer Stelle: „Manche Kinder erkrankten im Heim schwer. Das war auch kein Wunder, denn die Beleidigungen waren sehr kränkend – und die vielen Schläge machten uns wohl auch ein bisschen deppert.“ (Auszüge aus „Der Münz-Rebell“).

Klaus Faißner schreibt über das Buch: „Der Erzähler Anton Gerstner vereint mehrere interessante Schicksale in einem: Das des Kriegsflüchtlings, Hörbehinderten, Heimzöglings, Bauhilfsarbeiters, Häftlings und des Künstlers.“

Weiter aus dem Buch: „Mit einem ärztlich nachgewiesenen Hörverlust von 70 Prozent war ich den Normalhörenden nicht ebenbürtig. Einen Schwerhörigen hielten die Mitmenschen damals für einen Trottel… ich war kein normales Kind, sondern ein geborener Außenseiter.

In mir stieg Angst hoch, wieder nichts zu verstehen und erneut der Prügelknabe zu sein… anstatt einem fast tauben 6-Jährigen zu helfen, ortete die Fürsorge Versagen beim Kind und ließ seine Mutter wissen: ‚Wenn sich Ihr Sohn nicht bessert, muss er in ein Erziehungsheim eingewiesen werden’…
Die Fürsorge wollte den intelligenten jungen Mann immer wieder in die berüchtigsten Heime überstellen, ja sogar in die Kinderpsychiatrie Steinhof. Das konnte seine Mutter verhindern.“

Anton Gerstner ist ein echter Freiheitskämpfer. Freuen wir uns auf seine Buchpräsentation.

Café Prückel, Stubenring 24, A-1010 Wien
Dienstag, 1.12.2015, um 19 Uhr, Eintritt frei

Am Podium:
Prof. Anton Gerstner, Autor „Der Münz-Rebell“
Univ.-Prof. Dr. Roland Girtler, Soziologe, Autor
Mag. Klaus Faißner, freier Journalist, Redakteur
Sissi Kammerlander, Vorstandsmitglied des o.g. Vereins

Ansprechperson:
Mag. Klaus Faißner, E-Mail: klaus.faissner@chello.at

(Ende)
Aussender:     Verein VICTIMS MISSION
Ansprechpartner:     Sissi Kammerlander
Tel.:     ++43 (0) 676-780 72 29
E-Mail:     info@victimsmission.com
Website:     www.victimsmission.com
http://www.pressetext.com/news/20151126014

Tags: Familienrecht – Migration – Jugendamt – Migrationswaffe — Flüchtlinge – Migrationswaffe – Asylwerber – Familienzerstörung – Kinderheim – Flüchtlinge – Heimkinder –

ÖVP SPÖ Die Grünen loben das neu Gesetz d. Eizellspende u. Samenspende im Ministerrat

Fortpflanzungsmedizin-Novelle passiert Ministerrat

Der Ministerrat hat am Mittwoch die Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes beschlossen. Österreich passe sich damit internationalen Standards an und folge den Empfehlungen der Bioethikkommission, erklärte Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) im Pressefoyer.

Fortpflanzungsmedizin-Novelle passiert Ministerrat

Faymann sieht Neuregelung positiv.

BILD: SN/APA/ROLAND SCHLAGER