Dänemark will Doppelresidenz im Gesetz verankern

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Dänemark will Doppelresidenz im Gesetz verankern

Die dänische Regierung hat am 27. März 2018 in Zusammenarbeit mit sämtlichen Parteien im Parlament ein neues Gesetz zum Scheidungsrecht beschlossen.
Am 1.April 2019 tritt es in Kraft!
(Änderungen vorbehalten)

Gleichwertige Elternschaft wird ab jetzt das Grundprinzip. Im Ausgangspunkt wird die Sorge der Kinder gleichmäßig zwischen den Eltern verteilt. Dabei strebt man eine 7/7-Regelung an. Das heißt, das Kind wohnt sieben Tagen bei dem einen Elternteil und danach sieben Tage bei dem anderen. Abweichungen davon können die Eltern jederzeit frei vereinbaren, z.B. bei Schichtdienst.

Für Paare, die Kinder haben, führt man eine Reflektionsperiode von drei Monaten ein. Bislang konnten sich alle Paare augenblicklich scheiden lassen, wenn sie das wünschten. Jetzt müssen sie drei Monate warten.

Beide Eltern sind künftig sogenannte Wohnorts-Eltern. Das heißt, dass alle Mitteilungen aus z.B. der Schule an beide Eltern geschickt werden. Der sogenannte Kinderscheck (eine regelmäßige Zahlung vom Staat an den Eltern) wird 50/50 zwischen den geschiedenen Eltern geteilt.

Die dänischen Politiker haben erkennbar die Kritik, Vorschläge und neue Forschungen zur Kenntnis genommen, und die dänischen Interessensorganisationen, auch die Väter-Organisationen, sind mit dem neuen Beschluss zufrieden.

Bisher wurden Konfliktfälle, wenn die Eltern gegeneinander um die Sorge der Kinder kämpften, in der sogenannten Staatsverwaltung (Statsforvaltningen) behandelt. Jedoch gab es sehr viel Kritik, dass die dort angestellten Frauen oft voreingenommen gegen Väter waren. Jetzt wird das ganze System völlig verändert. Es wird dreisträngig und relativ einfach.

Es entsteht eine neue Behörde, „Familieretshuset“ (das Familiengerichtshaus). Hier werden alle Scheidungsanträge behandelt. Die Fälle werden zuerst in drei Typen eingeteilt:

1) Grün. Einfache Fälle, wo die Familienmitglieder alles selber arrangieren können, und das Mitwirken von Behörden kaum notwendig ist.

2) Gelb. Weniger einfache Fälle. Hierhin kommen Familien, die erst durch den Rat von Behörden eine Lösung ihrer Konflikte finden können. Wenn das nicht gelingt, kommt die Sache vor Gericht.

3) Rot. Fälle, wo die Lage schon am Anfang schwer zu entwirren ist. Diese Fälle gehen direkt zum Gericht. Das Familiengericht behandelt nur solche Fälle, die nicht vom Familiengerichtshaus gelöst werden können. Es behandelt auch Fälle, wo z.B. die Eltern nach der Scheidung ihre Verpflichtungen nicht einhalten, z.B. wenn die Mutter das Kind nicht zum verabredeten Termin dem Vater überlässt.

In diesem Familiengerichtshaus etabliert man auch die „Børneenhed“ (Kinder-Einheit), die dafür sorgt, dass die Rücksicht auf das Kind immer Vorrang hat. Diese Einheit sorgt auch dafür, dass es immer einen Erwachsenen gibt, mit dem das Kind sprechen kann, wenn es möchte.“*

Die Quote ist pikant: 60.000 grüne, 30.000 gelbe und nur 7.000 rote Fälle. Es gibt also – nur durch Einführung des Doppelresidenzmodells – einen erheblich kleineren Prozentsatz strittiger Fälle als in Österreich. Das österreichische System dagegen versagt vollkommen. Es ist nicht nur erheblich schlechter, es produziert durch Fehlanreize sogar aktiv die Katastrophen für Kinder.

Quelle: https://www.regeringen.dk/nyheder/aftale-om-nyt-skilsmissesystem/

WICHTIG: Noch hat das Gesetz nicht alle parlamentarischen Instanzen durchlaufen, aber die Richtung stimmt schon mal

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/daenemark-verankert-doppelresidenz-im-gesetz/
Tags: Väter ohne Rechte – Gleichberechtigung Gleichstellung – Scheidung – Trennung

VoR kritisiert Familienpolitik der SPÖ beim Maiaufmarsch

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VoR kritisiert Familienpolitik der SPÖ beim Maiaufmarsch

Wahl 2015 Häupl Rot ist gegen VäterAuch dieses Jahr wird Väter ohne Rechte wieder vor knapp 100.000 Besuchern des Maiaufmarsches der SPÖ auf die Missstände in der österreichischen Familienpolitik aufmerksam machen.

VoR wird auch eine Petition zur Unterschrift bereitstellen die Kindesentfremdung (PAS) als Straftatbestand fordert. Dies ist nur eine der zahlreichen Baustellen im Familienrecht.

Entgegnete man uns im ersten Jahr der Teilnahme noch sehr barsch und attackierte uns, merken wir jedes Jahr einen größeren Zuspruch der Teilnehmenden, die sich teilweise anstellen um auch ihre Anliegen, bei denen die SPÖ versagt, durchgesetzt wissen wollen. Bei einer Scheidungsrate um rund 50 Prozent kein Wunder – von der statistisch nicht erfassten Trennungsquote ganz zu schweigen.

Video 1. Mai 2014 (damals wurden wir als Faschisten und Nazis beschimpft, bespuckt, es gab mehrmals gewalttätige Übergriffe, Väter pauschal als Täter verurteilt, eine Gemeinsame Obsorge abgelehnt,…)

Hunderttausendfach bleiben traumatisierte Kinder und entrechtete Väter zurück, deren Fälle füllen jahrelang Gerichtssäle, nicht selten ein Leben lang Therapieeinrichtungen. Nicht einmal die UN-Kinderrechtscharta wird eingehalten, während Menschenrechtsverletzungen mit erhobenem Zeigefinger in jedem weit entfernten Land eingefordert werden. Diese Doppelmoral findet in der breiten Öffentlichkeit schon lange keine Zustimmung mehr.

Es ist mehr denn je an der Zeit unsere Stimme für eine gleichberechtigte Elternschaft auch nach Trennung/Scheidung zu erheben und den Rechten unserer Kinder, die beinahe keine Lobby haben den Rücken zu stärken.

VoR ist immer wieder verwundert, wie selbst betroffene Familienmitglieder, aus welchen Interessen auch immer, Parteien wählen, die gegen die Interessen der eigenen Kinder gerichtet sind.

Wir bitten daher um zahlreiche Teilnahme!

Im Auftrag unserer Kinder

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/vor-kritisiert-familienpolitik-der-spoe-beim-maiaufmarsch/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=vor-kritisiert-familienpolitik-der-spoe-beim-maiaufmarsch

 

Tags: Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français – SPÖ – Maiaufmarsch – Nazis – Faschisten – entsorgte Väter – Gewalt weibliche Frauen – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justizopfer – Kindeswohl – psychische Gewalt – Termine – Veranstaltungen – Demo etc. – Vaterlose Gesellschaft – Väter Artikel

Richterin Täubel-Weinreich sollte auch die andere Seite erzählen . .

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Mag. Doris Täubel-Weinreich


Unterhaltszahler sind einer menschenunwürdigen Exekutionsordnung ausgesetzt in Österreich und werden behandelt wie Menschen 2.Klasse!!!

Unterhaltszahler sind die einzige Gruppe in Österreich welche 25% unter das Existenzminimum gepfändet werden.
Und mit 600 Euro Miete, Strom, etc. zu bezahlen geht sich bei sehr vielen Personen nicht aus. Dazu kommt oft noch Umgangsverweigerung, welche Viele in eine ausweglose Situation, bis zum Suizid treibt.
Die FPÖ hat im Okt.2016 dazu einen Entschließungsantrag eingebracht um die Exekutionsordnung so wie bei allen Anderen gleich zustellen.
http://wp.me/p4RGV9-1Wu
SPÖ und ÖVP haben es ignoriert.
Team Stronach hat zugestimmt.
Am Besten diese Egoisten nicht mehr wählen.
Posting leaksmouse, am 20-3-2017 
http://derstandard.at/2000054389888/Immer-mehr-Kinder-klagen-einen-Elternteil-auf-Unterhalt


Artikel >>>

Immer mehr Kinder klagen einen Elternteil auf Unterhalt

Familienmitglieder tragen ihre Probleme immer häufiger vor Gericht aus.
Das betrifft sowohl Unterhaltsstreite wie auch Konflikte über die Obsorge.
Ein Grund sind „aktivere Väter“, sagt eine Familienrichterin


Wien – Es ist ein Fall, wie ihn keine Familie erleben möchte, und doch trägt sich Ähnliches immer häufiger zu: Ein Vorarlberger, der in Innsbruck studiert, zog kürzlich bis zum Obersten Gerichtshof gegen seinen eigenen Vater. Nach Matura und Wehrdienst begann er ein Soziologiestudium, entschied aber nach kurzer Zeit, sich lieber einer Karriere als Profikletterer zu widmen, und erklärte dem Vater, er müsse vorerst keinen Unterhalt mehr zahlen. Es lief nicht wie geplant, nach einem Jahr nahm er ein anderes Studium auf und brauchte somit auch wieder Geld. Doch der Vater wollte nicht mehr zahlen. Schließlich entschied das Höchstgericht: Muss er aber, auch wenn der Sohn die Ausbildung zwischendurch unterbrochen hat.
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Immer mehr Unterhaltsforderungen Eine Auswertung des Justizministeriums für den STANDARD zeigt: Familienmitglieder zitieren einander immer öfter vor Gericht. Im Jahr 2012 wurden von volljährigen Kindern – zumeist handelt es sich um Studenten – österreichweit 4.923 Anträge auf Unterhalt eingebracht. Zwei Jahre später wurden bereits 5.240 Forderungen gegen Eltern gestellt. 2016 fielen 5.630 solche Anträge an. Ähnlich verhält es sich mit Unterhaltsforderungen, die – von zumeist einem Elternteil – für Kinder gestellt wurden: 79.773 Anträge im Jahr 2014, 87.992 im Folgejahr, immerhin 86.243 Anträge 2016. Wobei hier auch sämtliche Änderungen und Neubemessungen des Unterhalts hineinfallen.
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Familienstreitigkeiten „emotional“
Erklärungen gibt es dafür mehrere. Ganz generell lasse sich aber feststellen: „Familienstreitigkeiten werden mehr, und landen sie vor Gericht, werden sie sehr emotional geführt“, sagt Doris Täubel-Weinreich, Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht der Richtervereinigung, die als Juristin seit mehr als 18 Jahren in dem Bereich arbeitet. Hinzu komme auch: Die Ausbildungen dauern heute durchschnittlich länger als früher. Kinder sind somit auch länger finanziell auf ihre Erziehungsberechtigten angewiesen.

Der Sozialpädagoge Olaf Kapella vom Österreichischen Institut für Familienforschung glaubt nicht, dass in Familien grundsätzlich mehr gestritten wird als früher: „Kinder und ihre Rechte stehen heute einfach mehr im Fokus, und die Kinder sind sich ihrer Rechte bewusst“, sagt er. Dadurch sinke auch die Hemmschwelle, vor Gericht zu ziehen und diese Rechte einzufordern.
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„Aktivere Väter“
Die Familienrichterin Täubel-Weinreich erlebe darüber hinaus, dass Männer immer „aktivere Väter“ werden, was „natürlich grundsätzlich gut“ sei, aber neue Probleme aufwerfe: „Früher reichte den meisten Vätern ein 14-tägliches Besuchsrecht, damit geben sich inzwischen die wenigsten zufrieden.“ Die neuen Lebensmodelle seien aber eben auch schwieriger zu organisieren und böten mehr Konfliktpotenzial.

Wie die aktuelle Auswertung zeigt, steigen auch die strittigen Fälle in Bezug auf Obsorge und Kontaktrecht. Im Jahr 2014 landeten 35.226 solche Anträge bei Gericht, 2016 waren es bereits 40.310. „Darunter finden sich auch Fälle, in denen Eltern zum Beispiel streiten, ob ein Kind in den Fußballverein oder schwimmen gehen soll“, erläutert Rudolf Jocher vom Justizministerium.
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Weniger Scheidungen
In Bezug auf Unterhalt, wie lange und in welcher Höhe er bezahlt werden muss, stellt Täubel-Weinreich klar: „Im Endeffekt sind das immer Einzelfallentscheidungen. Im Gesetz steht bloß, dass Unterhalt ‚angemessen‘ sein muss, das ist juristisch nicht sehr befriedigend.“ Es herrsche dadurch eine gewisse Rechtsunsicherheit – aufseiten der Eltern wie auch der Kinder. Eine Reform des Unterhaltsrechts ist im Regierungsprogramm aus dem Jahr 2013 angedacht, wurde im Arbeitspapier 2017 allerdings nicht aufgegriffen.

Rückläufig sind jedenfalls die Zahlen der strittigen Scheidungen. 2014 waren es 6.214, 2016 nur noch 5.782. Auch einvernehmlich lassen sich die Österreicher immer seltener scheiden. Allerdings: „Das heißt nicht, dass sich die Leute weniger trennen – sie heiraten seltener“, sagt Täubel-Weinreich. – derstandard.at/2000054389888/Immer-mehr-Kinder-klagen-einen-Elternteil-auf-Unterhalt

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  (Katharina Mittelstaedt, 17.3.2017)

http://derstandard.at/2000054389888/Immer-mehr-Kinder-klagen-einen-Elternteil-auf-Unterhalt
Tags: Menschenrechtsverletzung – Justizopfer – leaks – family law – austria – Human rights violations – Fathers austria