Feminismus im Justizministerium schadet den entsorgten Vätern!

Fakenews? OGH Präsident Eckart Ratz
Fakenews? OGH Präsident Dr. Eckart Ratz

 . . . dieser #Feminismus schadet den entsorgten Vätern in dieser Sache schon seit Jahrzehnten und fördert #PAS, Elternentfremdung und Suizid.

Richterin Täubel-Weinreich Justizministerium
Richterin Mag. Täubel-Weinreich Justizministerium

Vorsitzende Richterin Mag. Täubel-Weinreich gegen Beugestrafen, trotz OGH Entscheidung

Traurig, wenn die „Vorsitzende Richterin der Richtervereinigung im Zivilrecht“ glaubt keine Sanktionen, wie Beugestrafen zum Schutz des Kindeswohls und auch gegen Entfremdung des Kindes, sowie gegen Entfremdung des Vaters durchführen zu müssen.
WOZU gibt es dann diese bestehenden Gesetze in Österreich, der Beugemaßnahmen und Geldstrafen als Sanktion gegen Entfremdung, wenn eine Richterin des Justizministerium diese eh nicht verwendet und ablehnt?
Leider ist es nichts Neues, dieser Feminismus schadet den entsorgten Vätern in dieser Sache schon seit Jahrzehnten und fördert PAS, Elternentfremdung und Suizid.
Admin Familie & Familienrecht, am 6.August 2017

Artikel
weiterlesen –> http://wp.me/p4RGV9-2pV

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 10.10.2017
Tags: OGH-Urteil – Feminismus – feministische – Feministin – Frauenpolitik – Gender – Gleichberechtigung – Gesetze Österreich – Rechtsstaat – Justizopfer – Missbrauch mit dem Missbrauch – Selbstjustiz SPÖ Frauen- Menschenrechtsverletzung – parental alienation – Vaterlose Gesellschaft – Beugestrafe Geldstrafe Beugemaßnahme

Freispruch im Vergewaltigungsprozess

Waren das jetzt Fakenews von Journalisten?

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Artikel:

Jörg Kachelmann

© Heyne

Unterlassungserklärung

Kachelmann siegt vor Gericht gegen Staatsanwaltschaft

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat Jörg Kachelmann im Streit um eine falsche Aussage der Mannheimer Staatsanwaltschaft bei „Stern TV“ Recht gegeben. Diese musste jetzt daraufhin eine Unterlassungserklärung abgeben.

Wettermoderator Jörg Kachelmann hat vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einen juristischen Erfolg erzielt. Streitpunkt war eine Presseerklärung der Mannheimer Staatsanwaltschaft, die nach Kachelmanns Freispruch im Vergewaltigungsprozess in der RTL-Sendung „Stern TV“ wiedergegeben wurde. Darin war die Rede davon, dass am angeblichen Tatmesser Kachelmanns DNA-Spuren gefunden wurden – eine Behauptung, gegen die sich Kachelmann mit einer Unterlassungsklage gegen das Land Baden-Württemberg wehrte.

Am Donnerstag gab der Verwaltungsgerichtshof Kachelmann Recht. Die Äußerung sei unwahr und daher rechtswidrig und verletze den Kläger in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, hieß es. Wegen der daraus folgenden Wiederholungsgefahr stehe dem Moderator der geltend gemachte Unterlassungsangspruch zu. Der Senat empfahl der Staatsanwaltschaft, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben – was diese schließlich auch tat. Zugleich verpflichtete sie sich dazu, diese Erklärung in Zukunft nicht mehr zu wiederholen.

Jörg Kachelmann zeigte sich zufrieden: „Es haben damals so viele Leute gelogen, von der Falschbeschuldigerin über weite Teile der Medien bis zur Staatsanwaltschaft. Letzteres ist nun aus der Welt geschaffen worden und ich bin der Staatsanwaltschaft Mannheim dankbar für diesen richtigen Schritt, der mir – nach der wichtigen zivilrechtlichen Verurteilung der Falschbeschuldigerin im letzten Jahr durch das OLG Frankfurt am Main – zusätzlich Vertrauen in die Justiz zurückgibt.“

von Alexander Krei , 27.07.2017 – 17:53 Uhr

https://www.dwdl.de/nachrichten/62603/kachelmann_siegt_vor_gericht_gegen_staatsanwaltschaft/?utm_source&utm_medium&utm_campaign&utm_term
Tag: Falschbeschuldigung –  Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung Mobbin – weibliche Gewalt – Justizopfer