UNFASSBAR – Mann muss zahlen – Ex-Frau erschlich Schwangerschaft

Select another language! PC users see right above the logo  „Translate“)

    english    (Google Translation)       Italia – (traduzione di Google)

    France (traduction Google)          ПЕРЕВЕСТИ на Английский

Schwere Mißstände in der deutschen Familienpolitik. Auch die Ein-Eltern-Politik von Angela Merkel ist nicht mehr zeitgemäß.
CDU/CSU und SPD sind für keinerlei Gleichberechtigung im Familienrecht. Ein neuer Gesetzesvorschlag (FDP) Shared parenting (Doppelresidenz) als Regelfall wird weiter blockiert.

Admin  Familie u. Familienrecht, am 2-5-2018

Artikel:

Ex-Frau erschlich sich Schwangerschaft: Mann muss zahlen

Seine Ex-Frau ließ sich ohne seine Zustimmung befruchtete Eizellen einsetzen und wurde schwanger – Unterhalt muss der Mann für das ungewollte Kind trotzdem zahlen.

Foto: shutterstock

Das hat die Arzthaftungskammer des Landgerichts München I am Mittwoch entschieden und die Klage eines Vaters abgewiesen, der sich von den Unterhaltspflichten hatte freistellen lassen wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Frau ließ sich Eizellen nach Trennung einpflanzen

Vor etwa fünf Jahren hatte das damalige Ehepaar Eizellen der Frau in einer Praxis entnehmen, befruchten und einfrieren lassen. Der Mann hatte dem Eingriff schriftlich zugestimmt. Kurz darauf jedoch eskalierten die Beziehungsprobleme und es kam zur Trennung. Die Frau hielt an ihrem Kinderwunsch fest und fälschte die Unterschrift des Mannes, um sich die Eizellen einpflanzen zu lassen.

Ein erster Versuch blieb erfolglos, ein zweiter mehrere Monate später – erneut mit gefälschter Unterschrift – führte schließlich zur Schwangerschaft und zur Geburt eines Sohnes. Der Mann wollte für das Kind nicht zahlen – stattdessen wollte er die Praxis verpflichtet sehen, den Unterhalt zu übernehmen.

Nach Ansicht der Richter hatte er seine zunächst erteilte Einwilligung aber nicht eindeutig genug widerrufen. Die Ärzte hätten keinen Anlass gehabt, an der Echtheit der Unterschrift zu zweifeln – zumal ja die anfängliche schriftliche Zustimmung vorgelegen habe.

Vater gibt an, Einwillung widerrufen zu haben

Der Kläger hatte nach Angaben des Gerichts im Prozess vorgetragen, dass er am Telefon gegenüber einer Praxis-Angestellten schon vor dem ersten Versuch seine ursprüngliche Einwilligung zum Transfer der Eizellen widerrufen habe.

Das Telefonat, so argumentiert das Gericht, habe aber keinen eindeutigen Inhalt gehabt – und der Mann habe sein Einverständnis auch in der folgenden Zeit nicht schriftlich oder nochmals mündlich widerrufen.

dpa, Artikel vom Mittwoch, 2. Mai 2018

https://www.stol.it/Artikel/Chronik-im-Ueberblick/Chronik/Ex-Frau-erschlich-sich-Schwangerschaft-Mann-muss-zahlen
Tags: Zahlväter – Justiz – Feminismus – Gleichberechtigung – Angela Merkel – Familienrecht Deutschland -Frauenpolitik – Missbrauch mit dem Missbrauch- Justizopfer – Samenspende – Scheidung – Trennung

Scheidungsparty – „I do, I did, I’m done!“

Select  another  Language !    (PC-User see right above the logo „Translate ..)
         english  language  (Google Translation)
        ПЕРЕВЕСТИ на Английский
            France – français (traduction Google)
            Italia – lingua italiana (traduzione di Google)

In Marchtrenk

1. Scheidungsparty in OÖ: „Heute“ war mit dabei!

Hochzeit feiern kann jeder, aber Scheidung? Ein Machtrenker machte das nach einem fünfjährigen Rosenkrieg. „Heute“ war bei der Party dabei.

Bildstrecke im Grossformat »

 „Heute“ war auf Österreichs erster Scheidungs-Party.

Bild: fotokerschi.at

Schmuck, Blumenkinder, Musik – alles war bestens vorbereitet. Großer Höhepunkt: Eine „Ring-ab-Zeremonie„. Danach wurde gefeiert.

Fünf Jahre lang hatte er mit seiner nunmehrigen Ex-Frau vor Gericht gestritten, nun ist die Scheidung durch. „Nach so vielen Jahren Ungewissheit über die eigene Zukunft, fühle ich mich nun von den „Fesseln“ meiner Ehe befreit„, sagt Szabo.

Man muss ihm in seinem Kampf unterstützten„, sagt sein langjähriger Freund Helmut Preining. Das sieht auch Gabriele Märzinger so: „Das er das durchgezogen hat, da muss man ihm Respekt zollen.“

Die Stimmung auf der Party war sehr gut, es wurde ausgelassen gefeiert. Spontaner Höhepunkt: Die kultige Gstanzl-Sängerin Renate Maier aus Bayern wurde als Überraschungsgast geholt. Und holte sich vom frisch gebackenen Geschiedenen gleich ein Busserl ab.

01. Oktober 2017 13:17; Akt: 01.10.2017 17:51Print
http://www.heute.at/oesterreich/oberoesterreich/story/-Heute–war-auf-der-ersten-Scheidungsparty-50928753
Tags: Familie – Familienrecht – Männer

Vorsitzende Richterin Mag. Täubel-Weinreich gegen Beugestrafen, trotz OGH-Entscheidung

Traurig, wenn die „Vorsitzende Richterin der Richtervereinigung im Zivilrecht“ glaubt keine Sanktionen, wie Beugestrafen zum Schutz des Kindeswohls und auch gegen Entfremdung des Kindes, sowie gegen Entfremdung des Vaters durchführen zu müssen.
WOZU gibt es dann diese bestehenden Gesetze in Österreich, der Beugemaßnahmen und Geldstrafen als Sanktion gegen Entfremdung, wenn eine Richterin des Justizministerium diese eh  nicht verwendet und ablehnt?
Leider ist es nichts Neues, dieser Feminismus schadet den entsorgten Vätern in dieser Sache schon seit Jahrzehnten und fördert PAS, Elternentfremdung und Suizid.
Admin Familie & Familienrecht, am 6.August 2017
Select  another  Language !
         english  language  (Google Translation)
        ПЕРЕВЕСТИ на Английский
            France – français (traduction Google)
            Italia – lingua italiana (traduzione di Google)

Artikel:

Kampf ums Kind bis zur Beugehaft

Karin Petersdorfer mit Klienten…
Foto: KURIER/Gerhard Deutsch In der Beratung werden Kinderwünsche abgefragt

OGH-Urteil: Elternteil kann bei Gericht Strafe für Ex-Partner beantragen, wenn der das Besuchsrecht vereitelt.

„Wie oft“, fragt der Wiener Rechtsanwalt Johann Etienne Korab in einem Antrag an das Bezirksgericht, „muss sich ein Elternteil den Entzug eines Kontaktrechts gefallen lassen, damit dem rechtsbrechenden Elternteil vom Gericht die Grenzen aufgezeigt werden?“Die Antwort bekam er jetzt vom Obersten Gerichtshof – und sie betrifft nicht nur ihn: Elternteile, denen bei der Ausübung der vereinbarten Besuchsregelung vom Ex-Partner Steine in den Weg gelegt werden, haben das Recht, die Verhängung von Beugestrafen zu beantragen. grafik… Foto: /Grafik Hinter diesem Grundsatzurteil des Höchstgerichts stecken Tragödien. Immer öfter, nämlich 12.309-mal im Jahr 2016, können sich Eltern nicht darüber einigen, wann sich das gemeinsame Kind wie lange bei wem aufhalten soll und kämpfen darum vor Gericht. So wie Vater und Mutter von Stefan (Name geändert). Der Dreijährige lebt seit der Scheidung der Eltern bei der Mutter, dem Vater wurde vom Gericht das Recht eingeräumt, Stefan zwei Mal in der Woche mittags vom Kindergarten abzuholen und bis zum Abend zu sich nach Hause zu nehmen.Allerdings kann der Vater mit dieser Verfügung gar nichts anfangen. Die Mutter weigert sich nämlich beharrlich, ihm den Namen des Kindergartens zu nennen. Der Vater kann Stefan also gar nicht von dort abholen und sein Kontaktrecht daher auch nicht ausüben.Seit einem halben Jahr hält die Mutter ihren Ex-Ehemann mit Ausreden – wie er das empfindet – hin: Ein Mal ist angeblich der Sohn krank, ein anderes Mal sie selbst.Neuester vorgeschobener Grund – aus der Sicht des Vaters – für die Aussetzung des Besuchsrechts: Er hatte im Zuge des Scheidungsverfahrens auf ihre Ansprüche mit der Gegenforderung nach Schmerzensgeld reagiert, weil ihm der Entzug seines Sohnes seelisches Leid zufügen würde. Sie konstruierte daraus umgehend eine krankhafte psychische Störung des Vaters, die zur Sorge Anlass gäbe, er könne Stefan während des Besuchs nicht ordentlich betreuen.Schließlich reichte es dem Mann, und er stellte den Antrag, über seine Ex-Frau Beugehaft oder zumindest eine Beugestrafe von 5000 Euro zu verhängen.Das ist nicht aus der Luft gegriffen. In Kärnten wurde eine Mutter zu 50 Euro Beugestrafe für jeden der 44 Tage verdonnert, an denen sie verhindert hatte, dass ihre Tochter über Skype mit ihrem in einer anderen Stadt lebenden Vater telefonieren konnte. Die Richterin wollte mit den 2200 Euro Gesamtstrafe ein „deutlich spürbares“ Zeichen setzen.

Antrag zurückgewiesen

Zurück zum Wiener Fall und zum dreijährigen Stefan: Die Richterin wies den Antrag des Vaters, die Mutter abzustrafen, zurück. Wünschen könne er sich viel, aber Beugestrafen seien höchstens von Amts wegen auszusprechen – oder eben nicht.

 … Foto: KURIER/Franz Gruber

Der auf solche Fälle spezialisierte Anwalt Johann Etienne Korab focht das für den Vater bis zur letzten Instanz durch. Mit dem Ergebnis: Es gibt sehr wohl einen Rechtsanspruch auf solche Anträge, die behandelt und denen entweder stattgegeben werden muss oder die, mit entsprechender Begründung, abgewiesen werden müssen. Der OGH sagt: Wenn einem Elternteil vom Gesetz das Recht eingeräumt wird, eine gerichtliche Besuchsregelung zu beantragen, muss er auch das Antragsrecht auf Anordnung von Maßnahmen haben, die der Realisierung dieses Kontraktrechts dienen.

„Sonst muss die Kindesmutter ja das Gefühl haben, dass sie ihre Vereitelungsmaßnahmen sanktionslos weiterhin setzen kann“, sagt Anwalt Korab mit dem Urteil in der Tasche. „Ob der Vater deswegen das Kind jetzt sieht, ist allerdings fraglich“, wirft die Obfrau der Fachgruppe Familienrichter in der Standesvertretung, Doris Täubel-Weinreich, ein.

Was aber wirkt dann, wenn nicht Beugestrafen? „Man muss versuchen, beim Partner eine andere Sichtweise zu bewirken“, sagt die Richterin und verweist auf die Eltern- und Erziehungsberatung. Das Gericht kann das anordnen. Die Eltern sollten gemeinsam hingehen, damit sich nicht ein Partner allein besser darstellen kann, sondern die Interessen und Sorgen beider angesprochen werden.

Die Kosten (70 bis 120 Euro pro Stunde) müssen sich die Eltern teilen, und damit ist der nächste Streitpunkt vorprogrammiert.

Täubel-Weinreich fordert seit Jahren, dass die Elternberatung gefördert wird: „Es ist ein Skandal, der Staat fördert so viel anderes, und hier wird das Kind geschädigt.“ Sie selbst ordnet die Beratung nur an, „wenn die Eltern das auch bezahlen können.“

Beratung

Seit 1. April gibt es eine vom Familienministerium nach durchgeführten Hearings auf Grund  von festgelegten Qualitätsstandards erstellte Liste geeigneter Eltern- und Erziehungsberater (www.trennungundscheidung.at). Eine von ihnen ist Ursula Novak: „Die Androhung einer Beugestrafe in der Tasche zu haben, kann schon Sinn machen, wenn einem der Kontakt verwehrt wird“, sagt sie im Gespräch mit dem KURIER: „Das ist nicht angenehm, wenn zum Beispiel der Vater immer zittern muss: Wird das etwas mit dem Besuch oder nicht?“

Allerdings ändere die Beugestrafe allein noch nichts an der gesamten Stresssituation: „Bei der Beratung muss man auf Vater und Mutter einwirken, auf eine Elternebene zu kommen, auch wenn man als Paar getrennt ist“, sagt Novak: „In der Praxis höre ich oft von einem: ,Aber mit der oder mit dem kann man ja nicht reden.’ Man muss sich nicht gegenseitig nach dem Mund reden, aber man muss eine gemeinsame Lösung für das Kind finden.“

Mit dem Streit helfe man dem Kind nicht, ganz im Gegenteil, man belaste es zusätzlich. Die Beraterin bespricht in vielen Fällen nicht nur die Vorstellungen der Eltern, sondern fragt auch die Wünsche der Kinder ab. „Und die wollen weiterhin beide lieb haben, Papa und Mama“, sagt Ursula Novak.

Kindesentführung Österreich – USA | zwei amerikanischer Kinder

Schadenersatz von der deutschen Lufthansa:

Google Übersetzung deutsch:

Österreich / USA: Vater beschuldigt Lufthansa nachdem Ex die Kinder ins Ausland weggerissen hat

PHILADELPHIA (CN) – Anspruchsvolle Strafschadenersatz von der Deutschen Lufthansa, ein Mann Pennsylvania sagt, es ist zwei Jahre her, seit er das letzte Mal die Kinder seiner Ex-Frau nach Österreich Temperament aus sah.

Erno Ilyes reichte die 108-seitige  Beschwerde  am 23. Juni in Philadelphia Zivilgericht, sagte die Airline ihre eigene Politik verletzt durch seine minderjährigen Kinder ermöglichen international zu fliegen ohne notariellen Brief seine Zustimmung der Eltern trägt.

Obwohl Ilyes Sorgerecht für seine beiden Kinder teilte mit seiner Ex-Frau nach der Scheidung im Jahr 2014, sagt die Beschwerde er derjenige war, der das Gericht auf den Kinderpässen zu halten anvertraut.

Claudia Ilyes, die Ex-Frau, ist keine Partei auf die Beschwerde, die sagt, dass sie die Kinder im Juli 2015. Die Kinder 13 und 10 waren zu der Zeit entführt; beide haben Geburtstage im August. 

Wie vom Vater angeblich erhielt Claudia Erlaubnis vom Familiengericht, dass der Sommer ihrer Kinder auf einer Reise nach Österreich zu nehmen den 90. Geburtstag ihrer mütterlichen Urgroßmutter zu feiern.

Der Gerichtsbeschluss festgelegt, wie es in der Beschwerde zitiert, dass Claudia die Vereinigten Staaten mit den Kindern am 12. Juni 2015 und zurück mit ihnen am 6. Juli zu verlassen war.

Ilyes sagt die Reise wie geplant verlief, mit Lufthansa nach ihrer Politik des Gerichts Dokumentation erforderlich ist, die sie mit den Kindern zu reisen erlaubt, aber nicht ihrem Vater.

Als Claudia mit den Kindern am 6. Juli zurückkehrte, aber sagt Ilyes sie für drei neue Karten auf die Airline-Website unterzeichnet, der sie und ihre drei Kinder zurück nach Österreich am selben Tag nehmen würde.

Die Beschwerde sagt Claudia die 13-Jährige als Erwachsene falsch dargestellt Lufthansa Beschränkungen für den Erwerb von Luft-Fahrscheinen für unbegleitete Minderjährige zu verhindern.

Ohne zu wissen, von seiner Ex Handlungen, Ilyes sagt er zu der Buchung oder nie der Reise zugestimmt.

„Claudia Ilyes nie wieder nach Hause in den Vereinigten Staaten mit den Kindern, und Erno Ilyes nicht in der Lage gewesen, sie zu finden oder um sie zu kümmern, da sie von Newark auf Beklagten Fluggesellschaft am 7. Juli abgereist 2015“, die Beschwerde Staaten.

Lufthansa bot wenig Kommentar zu den Vorwürfen. „Lufthansa und alle Fluggesellschaften,  diese Dinge ernst nehmen“ , Sprecherin Christina Semmel sagte in einer E – Mail. „Unser Mitgefühl in dieser schwierigen Zeit zu Herrn Ilyes gehen. Wir können jedoch nicht kommentieren die Substanz der Beschwerde im Hinblick auf die anhängigen Rechtsstreitigkeiten.“

Ilyes nennt es mittlerweile ein klarer Fall.

„Für die kleine Summe von $ 6,011.61, Lufthansa sah fahrlässig die andere Art und Weise, wie zwei amerikanische Kinder aus US-amerikanischem Boden entführt wurden,“ die Beschwerde Staaten. 

Ilyes sagt seine Ex Schema von einem Trio von ihrem Reisebüro Freunden gefördert wurde, der ich die Agentur Anmeldeinformationen verwenden lassen Sie den Flug online zu buchen und die Airline-Anforderung Rock, Kinder internationale Tickets können nur von Nicht-Reisebüros in Person erworben werden. 

Alle Mitarbeiter von Travel Leaders World Wide und ihre Tochtergesellschaft Carlson Wagonlit Travel, werden diese Personen als Mitangeklagten der Klage genannt, die 54 zählt von Nachlässigkeit und emotionalen Stress behauptet, plus drei weitere Fälle der Verschwörung.

Keiner der Reisebüro Angeklagten haben auf Anfragen für eine Stellungnahme geantwortet. 

Ilyes wird von Richard Heleniak mit der Firma Messa & Associates vertreten.

Wenn Sie Fragen oder Bedenken bezüglich eines Kindes entführt oder aus den USA oder der EU wenden Sie sich bitte mit uns Kontakt aufzunehmen 24 / 7. Wir sind immer verfügbar bei contact@abpworld.com oder von unseren Büros anrufen – +1 (805) CHILD-11 (18052445311)

 

ABP World Group – Elterliche Abduktion Recovery & Kidnapping Recovery

**** www.abpworld.com – – [* USA +1 (805) KIND 11] – [* EU +44 020 3239 8020] – [* AUSTRALIEN +61 (02) 6100 7730] – – Kontakt @ abpworld. Com ****

Veröffentlicht am 24. Juli 2017 Von Child Recovery Services von ABP World Group ™

 

English  Language original
https://abpworldgroup.com/2017/07/24/austria-usa-dad-blames-lufthansa-after-ex-swept-kids-abroad/
Tags: Kindesentführung Österreich – Lufthansa – Parental Abduction Recovery & Kidnapping Recovery – Väter – Vater – psychische Gewalt – Menschenrechtsverletzung – Gewalt

«Das nennt man Eltern-Kind-Entfremdungssyndrom»

«Der Kampf für die Jungs hat sich gelohnt»

Weil er sich von den Behörden übergangen und als Vater diskriminiert fühlte, wandte sich ein geschiedener Vater vor 20 Jahren an den «Landboten».
Das Sorgerecht für seine beiden Söhne, das ihm damals verwehrt wurde, erhielt er später doch noch. Rückblick auf eine Lebens- und Leidensgeschichte.

 

Vor zwanzig Jahren entschied ein Gericht, das Sorgerecht seiner Ex-Frau zu übertragen. Von da an durfte Manuel Rossi* seine Söhne, die damals 7 und 8 Jahre alt waren, nur noch an zwei Wochenenden im Monat sehen, von Samstag 14 Uhr bis Sonntag 20 Uhr. Für Rossi war das viel zu wenig, er kämpfte und argumentierte, aber vergeblich. Rossi fühlte sich weder vom Richter noch vom Erziehungsbeistand verstanden, und als Vater nicht respektiert. Ende Dezember 1996 erzählte Rossi sein Schicksal im «Landboten». Er wolle nicht nur ‹Zahlvater› sein, sagte er damals. «Wenn ich da gewusst hätte, wie glücklich ich jetzt bin – ich hätte es nicht geglaubt», sagt er heute.

Hörstürze und ein Herzinfarkt

Aber von vorne: 1996 verliert der damals 52-jährige Vater mit der Scheidung das Sorgerecht für seine zwei Söhne. Und das, obwohl seine Ex-Frau alkoholabhängig war. Unter den zwei Wochenenden im Monat, die er seine Kinder sieht, leidet die Beziehung, er hat Angst, seine Kinder zu verlieren. Die zwei Buben wollen nicht ans Telefon, wenn er anruft. Nach einem Wochenende bei ihm, wollen sie aber auch seine Hand nicht wieder loslassen. «Das nennt man Eltern-Kind-Entfremdungssyndrom», sagt Rossi. Das habe er herausgefunden, als er nach Erklärungen für das Verhalten seiner Kinder suchte. Weil Kinder nach der Trennung ihrer Eltern Boden unter den Füssen brauchten, wiesen sie einen Elternteil von sich, umreisst Rossi das Verhalten. «Mich hat die Situation damals zerrissen», sagt er. Zu seinem Kummer, die Kinder öfter sehen zu dürfen, kamen die immer häufigeren spontanen Besuche des jüngeren Sohnes. «Er hat regelmässig vor der Schule bei mir geklingelt, weil er kein Frühstück gekriegt hatte und jemanden brauchte, der ihm zuhört», sagt Rossi. Der Stress und die Sorgen wirkten sich auf seine Gesundheit aus. Er hatte mehrere Gehörstürze und dann einen schweren Herzinfarkt.

Mit Hungern Gehör verschafft

«Als ich im Spital lag, sagte ich mir: Das reicht.» Er esse erst wieder, wenn der Erziehungsbeistand ihn für ein Gespräch besuche, sagte Rossi. Tatsächlich kam dieser im Spital vorbei. Er hörte sich Rossis Version an, las die Tagebucheinträge, die der Vater seit Jahren führte. «Da hat er zum ersten Mal die Aussagen meiner Ex-Frau, die Kinder wollten mich gar nicht sehen, angezweifelt.» Kurz nachdem Rossi aus dem Spital entlassen wurde, seien die Söhne mit ihren Rucksäcken vor seiner Tür gestanden: «Wir ziehen zu dir», hätten sie gesagt. Rossi wollte, dass die zwei das auch dem Richter mitteilten. Die Buben, damals 12 und 13 Jahre alt, erklärten also in einem Brief, dass sie beim Vater wohnen wollten. «Doch das reichte nicht», erzählt Rossi. «Der Richter misstraute mir erneut. Er dachte, ich manipuliere die Buben.» Dann wurde das Sorgerechtsverfahren aber neu aufgerollt. Rossi verlangte das gemeinsame Sorgerecht. «Weil die Mutter aber derart die Fassung verlor und sagte, ich sei ein Spinner, sprach der Richter am Ende mir das Sorgerecht zu», sagt er und schiebt nach: «Meiner Ex-Frau werfe ich nichts vor; sie ist krank.» Das war 2004. Rossi suchte für den älteren Sohn eine Lehrstelle. «Er hatte Pech mit den Lehrern und landete in der Sek B.» Heute habe er eine gute Position bei der SBB, er sei stolz auf seinen Sohn.

«Zwei Buben, denen es so gut geht – das ist mehr als zwei Sechser im Lotto»Manuel Rossi*

Der jüngere Sohn hat vor Kurzem mit einem Doktorat begonnen. Als er den positiven Bescheid von der ETH Zürich erhielt, weilte der Sohn in Kopenhagen in den Ferien. Rossi stieg, als er davon erfuhr, in seinen Cinquecento fuhr schnurstracks in die dänische Hauptstadt, um ihm zu zeigen, wie stolz er auf ihn ist. «Zwei Buben, denen es so gut geht – das ist mehr als zwei Sechser im Lotto», sagt er heute. Aber der Kampf ums Sorgerecht habe bleibende Spuren hinterlassen. Er sei depressiv gewesen und habe sich zweimal selbst in eine Klinik eingewiesen. Vor drei Jahren sei er zusammengebrochen. «Ein halbes Jahr vor meiner Pensionierung wurde ich ein IV-Fall.» Nun fühle er sich gut. Antidepressiva nehme er keine mehr. Der 69-Jährige hat Winterthur vor Kurzem verlassen, die Stadt verknüpft er mit viel Negativem, vor allem die Vormundschaftsbehörde und das Gericht. «Ich will, dass kein Kind und kein Vater dasselbe erleben muss, wie ich.»

*Name geändert. (Landbote)

(Erstellt: 22.08.2016, 17:47 Uhr)
http://www.landbote.ch/front/der-kampf-fuer-die-jungs-hat-sich-gelohnt/story/25674741

Leidende Scheidungskinder – Kontaktabbruch zu einem Elternteil

Das Leid der Scheidungskinder

Eltern-Kind-Entfremdung beeinträchtigt Gesundheit

Eine Trennung der Eltern geht an keinem Kind spurlos vorüber. Die Scheidungskinder leiden aber besonders stark, wenn der Kontakt zu einem lebenden Elternteil fehlt. Der Kontaktabbruch und die daraus resultierende Eltern-Kind-Entfremdung beeinträchtigt die Gesundheit des betroffenen Kindes oft sogar lebenslang.

Leidende Scheidungskinder

Scheidungskinder leiden besonders heftig, wenn der Kontakt zu einem Elternteil fehlt. Zu diesem Ergebnis kommen zahlreiche neuere Studien aus den USA, Großbritannien und Skandinavien.

(27.07.2016)

Die Gründe für eine Scheidung sind vielfältig: Mangelnde Kommunikation, Fremdgehen oder schlicht und einfach die Unzufriedenheit mit dem Partner. 2015 sind 163.335 Ehen offiziell auseinander gegangen. Wenn sich die Eheleute scheiden lassen, sind sie meist deutlich über 40. Die Leidtragenden sind dabei oft die Kinder.

Von der Scheidung betroffene Kinder

Von der Trennung ihrer Eltern waren 2015 rund 132.000 Kinder und Jugendliche betroffen. Mehr als jedes zweite geschiedene Paar hatte minderjährige Kinder. Dazu kommen noch schätzungsweise 65.000 Kinder, deren unverheiratete Eltern sich getrennt haben

Eine Scheidung kann zu einer erheblichen psychischen Belastung werden, nicht nur für die ehemaligen Ehegatten, sondern auch für die Kinder. Die Paare sollten sich deshalb im Klaren darüber sein, ob sie eine psychologische Betreuung wünschen, teilweise bieten auch Psychologen Mediationen an. Auch zahlreiche Elternberatungsstellen unterstützen Eltern, die sich in der Trennung befinden. Sollten die Kinder schon so stark gelitten haben, dass sie Verhaltensauffälligkeiten oder krankhafte Störungen zeigen, kann im Einzelfall auch der Kinderarzt eine Überweisung zum Kinderpsychologen vornehmen.

Verlorener Kontakt zum Kind

90 Prozent der Mädchen und Jungen bleiben nach Scheidung der Eltern bei ihren Müttern – eine schwierige Situation für alle Beteiligten, denn plötzlich nehmen Väter nicht mehr am normalen Alltag teil. Die meisten Männer bleiben verantwortungsvolle, liebevolle Väter, andere wären es gern, aber verlieren den Kontakt zum Kind, weil die Ex-Frau ihn verhindert.

Trauriger Junge

Besondere Begleitung brauchen Kinder aus hochstrittigen Trennungsfamilien.(Quelle: colourbox.de)

Einem Drittel der Väter aber fällt es schwer, den Kontakt zum Kind zu halten: Plötzlich sind sie nicht mehr am Alltag beteiligt und treffen ihre Kinder nur noch am Wochenende. Sie können die täglichen Dinge, die ihr Kind erlebt, nicht mehr direkt erfahren. Oftmals sehen sie ihren Nachwuchs nur zu bestimmten Zeiten und damit kann der Vater schnell zum „Sonntags-Papa“ oder lediglich zum zahlenden Elternteil werden. Manche Väter sehen ihre Kinder sogar noch seltener: Die Beziehung wird distanzierter, schnell stellt sich eine Entfremdung ein, bis es in manchen Fällen sogar zu einem kompletten Kontaktabbruch kommt.In Deutschland stehen viele Kinder zwischen den erbitterten Kämpfen ihrer Eltern. Sie sind zerrissen zwischen einem Leben mit dem Vater und der Mutter. Nicht selten kommt es vor, dass der Elternteil, bei dem das Kind bleibt, versucht, den getrennten Partner schlecht zu machen.

Langzeitschäden wie Depression

Viele Kinder verlieren den Kontakt zu Vater oder Mutter aufgrund von Gerichtsurteilen oder Gutachten. Die Kinder müssen erheblichen seelischen Stress aushalten, den sie aber nicht ausleben können, weil sie kein Ventil haben. Einige Wissenschaftler sehen Langzeitschäden, wenn über Jahre hinweg keinerlei Kontakt mehr zur Mutter oder zum Vater besteht. Prof. Ursula Gresser ist Internistin und hat dazu sechs neueste internationale Studien aus den USA, Schweden und Norwegen ausgewertet.All diese Studien untersuchten, zu welchen gesundheitlichen Folgen der Kontaktabbruch zu einem Elternteil führt. „Der Kontaktabbruch zu lebenden Eltern macht diese Kinder krank“, so Gresser. „Es macht sie zum Teil bis ins Erwachsenenleben krank. Der Kontaktabbruch zu lebenden Eltern schädigt die Kinder etwa doppelt so lang und dreimal so intensiv wie der Kontaktabbruch aufgrund vom Tod eines Elternteils.“Am häufigsten, so Gresser, würde die Depression auftreten, am zweithäufigsten die Suchterkrankung und begleitend dazu eine Vielzahl von unterschiedlichen psychischen Erkrankungen wie Verhaltensstörungen, Schulversagen, Schulverweigerung bis zum Nichterreichen der Erwerbsfähigkeit. Gresser plädiert gegen einen Kontaktabbruch: „Juristen können sich nicht mehr darauf berufen, dass sie mit einem Kontaktabbruch zum Wohl eines Kindes handeln. Sie schaden damit den Kindern.“

27.07.2016, Quelle: ZDF, dpa

http://www.zdf.de/volle-kanne/das-leid-der-scheidungskinder-kontaktabbruch-schlimmer-als-tod-eines-elternteils-infos-von-prof.-ursula-gresser-44495890.html

 Tags: Prof. Dr. Ursula Gresser – Gleichberechtigung Gleichstellung –  Justizopfer – Christian Enders- Menschenrechtsverletzung – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – psychische Gewalt – Scheidung – Trennung – Vaterlose Gesellschaft

 

Justiz macht Urteil mit Entfremdung

Justiz - Entfremdung - Vater Wien
     Justiz – Entfremdung – Vater Wien
Robert Holzer

23 Std. · Wien ·

 Nachdem meine Ex-Frau unsere beiden gemeinsamen Kinder im August 2007 ohne mein Einverständnis in eine andere Stadt mitgenommen hat und die Justiz absolut nichts dagegen unternommen hat, sondern im Gegenteil, ALLES nur Erdenkliche an Unterstützung der Kindesmutter zukommen ließ, zahle ich nun schon seit 9 Jahren Unterhalt für meine Kinder, die ich seit Jänner 2008 aufgrund der massiven Entfremdungsstrategien der KM nicht mehr sehen kann. Da die KM seit Jahren nicht nur jegliche Kontaktmöglichkeit mit Hilfe der Justiz und einer willfährigen Sachverständigen unterbunden hat und auch das Informationsrecht untergräbt, weiß ich de facto nichts über meine Kinder. Hauptsache ich bin verpflichtet Unterhalt in Höhe von 1.860,- EUR monatlich zu bezahlen! Das nur zur Relativierung der permanenten Hinweise auf den ach so tollen Rechtsstaat in Österreich, den ja alle immer so vehement ins Gespräch bringen, wenn es um andere Sachthemen geht. Aus meiner Sicht ist das alles nur Verblendung, man möchte uns einreden, dass hier alles vorbildlich abläuft und Korruption geahndet wird. Alles Lüge!

Tags: Zahlvater – Vaterlose Gesellschaft – Familienrecht – Gesetze Österreich – Justizopfer – Kindeswohl – Menschenrechtsverletzung EGMR Art. 8 EMRK – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – Scheidung – Trennung – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht

Elternrechte – Hosek u. Karmasin haben versagt!

Eltern ohne Rechte ihre Kinder zu sehen.

Familienministerin Sophie Karmasin und die Feministin Gabriele Heinisch-Hosek haben jahrelang nichts verbessert, an dieser schlechten Situation der Trennungseltern, in Österreich.
Die Regierung der ÖVP und SPÖ ist durch Stillstand im Familienrecht geprägt.

Tausende leibliche Eltern werden täglich von ihren eigenen Kindern entfremdet.

Diese Eltern-Entfremdung genannt Parental Alienation, entsteht durch fehlende Bindungstoleranz eines Elternteils.
Diese Bindungsstörung ist quasi fix programmiert. Die negativen Prägungen in der Kindheit wirken  sich auch auf spätere Beziehungen aus und fördern  eine weitere Familienzerstörung.
Der psychische Schaden an den Kindern und ihren Eltern, nach Trennung oder Scheidung, hat jahrelange Folgen und äußert sich durch Schlaflosigkeit, Burnout, Depression, Radikalisierung bis zum Suizid, Mord oder Terroranschläge.
Durch dieses gesellschaftspolitische Versagen werden viel unschuldige Personen zum Opfer.

Elternentfremdung – Was war meine Leistung?

Admin Familie & Familienrecht

Artikel >>>

Wie kann das sein, Frau Minister?

img

„Weil die gleichteilige Betreuung durch beide Eltern im besten Inter­esse des Kindes ist.“ Das ist die Begründung, mit der Florida im Jänner ein Gesetz verabschiedete, dass Eltern auch nach einer Trennung ihre Kinder gleichberechtigt, gleichteilig und im gemeinsamen Einvernehmen betreuen sollen. So logisch. So einfach. So nachahmenswert.

Auf der Prioritätenliste von Eltern steht das Wohl der Kinder ganz oben. Bei einer Trennung scheinen manche aber diese Liste zu vergessen, zu zerknüllen oder sogar wegzuwerfen. Dann erkennen sie nicht, dass eine gleichteilige Betreuung im besten Interesse des Kindes wäre. Dann muss ein Gericht sie daran erinnern. Missouri und Iowa folgten Florida. Und bereits im Herbst des Vorjahres beschloss auch der Europäische Rat einstimmig, dass diese Form der Betreuung – das sogenannte Wechselmodell – in allen Mitgliedsstaaten Standard werden soll.

In Frankreich, Dänemark und den skandinavischen Ländern ist es völlig normal, dass beide Eltern nach einer Trennung die Kinder betreuen. Luxemburg will das Wechselmodell noch heuer gesetzlich verankern. Aber in Österreich gibt es noch immer das Residenzmodell. Ein Elternteil – in mehr als 90 Prozent der Fälle ist es die Mutter – kümmert sich um die Kinder, während der andere Elternteil Unterhalt zahlen muss und seine Kinder oft nur an jedem zweiten Wochenende besuchen darf. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek sagte in der Pressestunde des ORF, dass es keinen Bedarf gäbe, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu ändern, weil „90 Prozent aller Ehen einvernehmlich geschieden werden, und bei diesen alles in Ordnung ist.” Und bei denen, die streiten, gehe es ihr nur um die Kinder. Aber in der Realität schaut das anders aus. alles roger? hat Betroffene gefragt. Ihre Namen haben wir geändert.

Rudolph G. „Meine Ex zog mit der gemeinsamen Tochter von Wien nach Vorarlberg, beantragte dort die alleinige Obsorge und begründete dies einzig mit dem Umstand, dass die Distanz für die Ausübung der gemeinsamen Obsorge zu groß sei.“

Wie kann es sein, dass das Recht des Kindes auf beide Elternteile wie in der UN-Kinderrechtskonvention festgehalten, durch einen Umzug der Mutter völlig konsequenzlos hintertrieben wird?

Gabriele F. „Ich bin seit sechs Jahren getrennt, seit vier Jahren einvernehmlich geschieden. Es besteht gemeinsame Obsorge, und dennoch habe ich unsere Tochter seit fünf Jahren nicht mehr gesehen. Seit vier Jahren warte ich auf einen Kontaktrechtsbeschluss.“

Wie kann es sein, dass Frauenministerin Heinisch-Hosek öffentlich sagt, bei einvernehmlich Geschiedenen gäbe es keine Probleme und daher auch keinen Handlungsbedarf?

Harald T. „Bei meiner einvernehmlichen Scheidung wurde vereinbart, dass meine Ex-Frau die von mir in die Ehe eingebrachte Eigentumswohnung lastenfrei erhält, ich mir eine neue Wohnung in unmittelbarer Nähe suche, und wir uns die Kinderbetreuung teilen. Als meine Ex-Frau beschloss, mit ihrem neuen Lebenspartner ein Haus zu bauen, klagte sie mich auf Unterhalt und stellte mich vor die Wahl: entweder mehr als 900 Euro Unterhalt pro Monat bezahlen und unsere Kinder zu 40 Prozent betreuen oder 1.500 Euro Unterhalt bezahlen und unsere Kinder nur mehr an jedem zweiten Wochenende sehen. Eine 50/50-Lösung lehnte sie ab, weil sie in dem Fall keinen Unterhalt bekommen hätte. Das Gericht gab ihr Recht.“

Wie kann es sein, dass österreichischen Kindern ihr Vater nur dann erhalten bleiben darf, wenn dieser sich die Betreuung leisten kann?

Martina B. „Seit Jahren muss ich miterleben, wie mein Lebensgefährte darunter leidet, seine Tochter so selten zu sehen. Bei seiner einvernehmlichen Scheidung warnte ihn sein Anwalt, wenn er nicht unterschreibt, was im angeboten wird, würde eine Richterin entscheiden und er sein Kind vielleicht noch seltener sehen. Jedes Mal, wenn seine Ex-Frau mehr Geld wollte, wenn sie ihren Willen durchsetzen wollte, war die Tochter am Papa-Wochenende krank oder es gab einen anderen Verhinderungsgrund. Jedes Mal bekommt er feuchte Augen, wenn er auf der Straße glückliche Väter mit ihren Kindern sieht.“

Wie kann es sein, dass es im Familienrecht nicht um das Kindeswohl geht, sondern um einen staatlich tolerierten Machtkampf zwischen den Eltern?
Wie kann es sein, Frau Minister, dass Sie keinen Handlungsbedarf sehen, wenn Väter erpresst und Kinder als Druckmittel missbraucht werden?

Sabine F. „Mein Sohn und seine Lebensgefährtin trennten sich, die Schwiegertochter zog weg, und wir Großeltern durften plötzlich unser Enkelkind nicht mehr sehen, obwohl wir uns neutral verhielten. Immer wieder wurden uns Besuchstermine versprochen und dann grundlos wieder abgesagt. Schließlich gingen wir zu Gericht und klagten ein Besuchsrecht ein.“

Wie kann es sein, dass ein Elternteil dem eigenen Kind mutwillig auch den Kontakt zu den Großeltern entziehen kann? Dem Kind wird damit sein Recht auf Familie entzogen.

Gerhard L. „Alleine mit der Aussage, dass die Trennung nicht im Guten verlaufen wäre, versuchte die Anwältin der Mutter unseres Kindes die gemeinsame Obsorge bis vor das Berufungsgericht zu verhindern. Und es gelang ihr, das Kontaktrecht auf ein Minimum zu beschränken. Obwohl unser Sohn seinen Vater vermisst und gerne mehr Zeit mit mir verbringen würde, habe ich keine Chance, ihm diesen Wunsch zu erfüllen.“

Wie kann es ein, dass eine Frauenministerin in einem Fernsehinterview sagt, in Fällen, in denen es Differenzen zwischen den Eltern gibt, wäre eine geteilte Betreuung nicht möglich. Staat und Justiz hätten die Pflicht, das Recht der Kinder auf beide Eltern zu schützen – im Notfall auch vor deren eigenen Eltern – und diesen ihre Verantwortung bewusst zu machen. Anstatt diese Aufgabe zu erfüllen, kommt ihre Aussage einer öffentlichen Aufforderung an alle Mütter gleich, einen Streit zu provozieren oder zu behaupten, dass es einen Streit gibt, um dafür mit der alleinigen Obsorge belohnt zu werden.

http://www.allesroger.at/wie-kann-das-sein-frau-minister

Welcher Art von Rechtsstaat leben wir ? – Entfremdung im Familienrecht

Österreichischer Vater darf sein Kind nur 24 Stunden im Jahr sehen

Artikel >>>

Nur 24 Stunden pro Jahr

Der Kampf um die Beziehung zu seinem zehnjährigen Sohn sei zermürbend, aber Helmut Zeiner gibt nicht auf.
Der Kampf um die Beziehung zu seinem zehnjährigen Sohn sei zermürbend, aber Helmut Zeiner gibt nicht auf.

Trennungsvater kämpft seit zehn Jahren um die Beziehung mit seinem Kind.

„Mir geht es in erster Linie darum, dass die Öffentlichkeit erfährt, in welcher Art von Rechtsstaat wir leben“, stellt Helmut Zeiner (48) von vornherein klar. „Ein Rechtsstaat, in dem es offensichtlich legitim ist, dass Vätern Kinder vorenthalten und entfremdet werden.“ Er sei übrigens kein Einzelschicksal. Vielen Trennungsvätern ergehe es wie ihm: „Sie dürfen ihre Kinder nur selten sehen, und wenn, dann nur unter Aufsicht im Besuchscafé. Müttern werden hingegen alle Rechte zugesprochen.“

Sein Kampf um die Beziehung mit seinem Kind begann vor zehn Jahren. Der Lustenauer lebte mit seiner Ehefrau in Schwechat, als 2005 Sohn Benjamin zur Welt kam. Die Eheleute trennten sich kurz darauf, geschieden wurden sie 2008.

Das Sorgerecht für das Kind wurde der Mutter zugesprochen, dem Vater ein Besuchsrecht. Zeiner, der zwischenzeitlich nach Vorarlberg zurückgekehrt war, fährt zu den Besuchszeiten – einmal im Monat zwei Stunden im Besuchscafé – immer nach Schwechat.

Im Jänner 2009 stellte er den Antrag auf ein erweitertes Besuchsrecht. „Doch das hat meine Ex-Frau verhindert. Sie behauptete vor Gericht, ich sei unberechenbar, hätte sie bedroht und geschlagen. Zudem würde ich das Kind mit Süßigkeiten vollstopfen.“ Die Anschuldigungen konnten nicht nachgewiesen werden. Der Elternkrieg führte indes zur Entfremdung zwischen Vater und Sohn. Der damals Vierjährige habe sich ihm gegenüber auf einmal zurückhaltend und eingeschüchtert verhalten, schildert Zeiner. „Ich bin nicht mehr an ihn herangekommen.“ Er ist überzeugt, dass Benjamin von der Mutter manipuliert wurde.

So kam es, dass Zeiner sein Kind monatelang überhaupt nicht mehr sehen konnte. Er meldete das dem Jugendamt Wien und dem Bezirksgericht Schwechat. „Das Jugendamt meinte, wir sollten uns wieder im Besuchscafé treffen. Doch das lehnte Benjamins Mutter ab.“

Nun folgten Klagen, Forderungen noch psychologischen Gutachten, die Einbeziehung eines Sozialarbeiters und später noch eines Kinderbeistandes, mehrere einstweilige Verfügungen und auch eine Beugestrafe gegen die Kindesmutter zur Durchsetzung des Besuchsrechts. Allerdings kam es immer wieder zu Verzögerungen, da die Kindesmutter zeitweise die Gerichtspost nicht annahm, weil sie sich ortsabwesend gemeldet hatte.

2011 stellte Zeiner den Antrag auf alleinige Obsorge für Benjamin. Doch es blieb beim ursprünglichen Besuchsrecht. Auch alle weiteren Anträge, dieses auf ein ganzes Wochenende pro Monat zu erweitern, wurden bislang abgelehnt. Noch immer trifft er seinen nun zehnjährigen Sohn nur zwei Stunden pro Monat im Besuchscafé. Das sind insgesamt 24 Stunden pro Jahr.

In seiner Not hatte Zeiner während seines jahrelangen Kampfes um sein Kind bei allen möglichen Stellen um Unterstützung angesucht. „Beim ifs konnte man mir nicht helfen. Man schickte mich zum Kinder- und Jugendanwalt.“ Michael Rauch sei dafür aber auch nicht zuständig – „er empfahl mir zwei spezialisierte Rechtsanwälte. Doch nicht einmal der von mir beauftragte Anwalt konnte etwas gegen die richterlichen Entscheidungen ausrichten.“

Trennungskinder als Waffe

Dann versuchte er es bei der Politik. Bei den großen Parteien hatte Zeiner keinen Erfolg. Schlussendlich wandte er sich an die Männerpartei, wo er zum ersten Mal erfahren habe, dass er nicht allein sei mit seinem Problem: „In ganz Österreich werden Trennungskinder oft als Waffe benutzt – hauptsächlich von Müttern gegen Väter.“ Was das Vaterrecht anbelangt, sei Österreich „sehr weit hinten. Andere Länder hingegen, wie Frankreich zum Beispiel, schützen ihre Kindesväter deutlich besser.“ Zermürbend sei das, klagt Zeiner. Aber aufgeben werde er trotzdem nicht: „Ich kämpfe weiter um mein Kind.“

Über 120 Fälle allein in Vorarlberg

schwarzach. Dem Bundesvorsitzenden der Männerpartei, Hannes Hausbichler (45), sind 123 Fälle von Kontaktverweigerung bzw. Kontakterschwernis in Vorarlberg persönlich bekannt. „Die 120 Männer und drei Frauen wurden oder werden vom Männerservice – einer Anlaufstelle, die männerspezifischen Schlechterstellungen entgegentritt – betreut“, gibt Hausbichler an. Die Ursachen solcher Kontaktverweigerungen liege laut Hausbichler „psychologisch gesehen in mangelnder Bindungstoleranz – Elternteile, die ihre Kinder vereinnahmen wollen, verhindern den Kontakt zum anderen Elternteil – und rechtlich gesehen darin, dass Gerichte sich zumeist durch Hinhalten davor drücken, das Kontaktrecht klar zu regeln und vor allem bei Verstoß auch wirklich durchzusetzen.“ Sowohl Vätern, die das Interesse an den Kindern verlieren, als auch Müttern, die zu Verweigerung tendieren, müsste bewusst gemacht werden, „dass für ein Kind beide Elternteile unersetzlich sind“, fordert Hausbichler. Zudem brauche es bei Konflikten klare Regelungen sowie die Durchsetzung bei Kontaktverweigerung oder -erschwernis, unter anderem in Form von Beugestrafen.