Negative Auswirkungen – UN Migrationspakt – Jurist Universität Hamburg

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Rechtliche Folgen sind zu erwarten und die Handlungsspielräume der Regierungen werden beschränkt.

  • Judikatur der Zuwanderung wird beeinflusst
  • Entscheidungen des Verwaltungsgericht
  • Entscheidungen internationaler Gerichte
  • über 100 politsche Verpflichtungen u. Maßnahmen werden von den Regierungen unterschrieben
  • 23 Ziele werden von den Regierungen unterschrieben
  • uneingeschränkte Befürwortung der regulären Migration
  • Förderung der Migration u. allen Vereinbarungen des Pakts

Es herrscht leider eine Asymmetrie der Verpflichtungen, quasi ohne jede Gegenverpflichtung.

  • Es gibt keinerlei Verpflichtungen der Migranten, es werden nur die Zielländer für die Verpflichtungen genannt
  • Verfehlte These in Zeiten der jetzigen Massenmigration die legale Migration noch stärker zu Fördern
  • These der schnellen Migration ist ökonomisch nicht haltbar
  • Es werden soziale Probleme, kulturelle Probleme, div. Reibungsflächen, religiöse Probleme  komplett ignoriert
  • Die Verfasser des UN-Migrationspakt sprechen über Migration hauptsächlich vom Segen für die ganze Menschheit
  • Niemand der Unterzeichner des Pakts hat die fehlenden Vorbehalte bis jetzt formuliert, was sehr bedenklich ist.

 

  • Die Zuwanderer sind hauptsächlich Muslime, es fehlt hier eine Antisementismus-Erklärung.
  • Hier gibt es ebenso Rassismus der Migranten (durch Kultur, Religionen) und diese Verpflichtungen stehen im Pakt nicht drinnen.
  • Die Regierungsparteien in Deutschland haben eine notwendige Diskussion verhindert, welches sehr beschämend ist.

PS: Die 74. UN-Generalversammlung findet am 17-30 September 2019 in New York statt, man wird sehen ob hier Vorbehalte einzelner Staaten eingebracht werden?

Jurist Reinhard Merkel, Universität Hamburg, zu den negativen Auswirkungen des Migrationspakts.

28 Länder – darunter die USA, Österreich und Ungarn – lehnten den UN-Migrationspakt ab.

Der Pakt war bis zum Schluss heftig umstritten, auch innerhalb der Bundesregierung, jedoch wurde eine breite Diskussion verhindert.

An den Verhandlungen über den Pakt waren insgesamt 192 Staaten beteiligt gewesen.
Doch nicht alle stellten sich letztendlich hinter diesen Vorgaben.

Videoquelle: UN Migrationspakt Tagesschau, 2018 12 10
Textzitate Admin Familie & Familienrecht, am 16. Dezember 2018

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Tags: Asylwerber – Flüchtlinge – Migration – Integration – Zuwanderung – UN-Migrationspakt – Religion – Kultur – Islamisierung – Muslime – Terror – Gesellschaftspolitik – Bürger – Rassismus – Inländerfeindlich – Ausländerfeindlich – Entfremdung – Islamisierung – Radikalisierung – Gehirnwäsche

Staatsverweigerer-Innen im österreichischen Parlament?

Stellt der Feminismus einiger Nationalratsabgeordeter Frauen eine staatsfeindliche Verbindung (§278) gegen die Justiz dar?

Fakt ist, die Ermittlungen wegen diverser Belästigungsvorwürfe gegen Peter Pilz sind von der Staatsanwaltschaft nach mehreren Monaten am 23.Mai 2018 eingestellt worden und es kommt daher in dieser Sache zu keinem Strafverfahren!

In der Angelobungsformel wurden alle Nationalratsabgeordete auf unverbrüchliche Treue der Gesetze der Republik Österreich angelobt.

In der „Feminismus-Aktion“ am 11-6-2018 im Parlament haben viele feministische Nationalratsabgeordente aus Protest das Parlament verlassen und hiemit die rechtsstaatliche Entscheidung der Republik Österreich durch die Staatsanwaltschaft „Einstellung der Strafverfolgung gegen Peter Pilz, wegen . . .“ IGNORIERT.

Nationalratsabgeordnete sollten Vorbild für die Bevölkerung sein und die Gesetze einhalten und akzeptieren und das rechtsstaatliche Vorgehen sowie deren Entscheidungen der Justiz respektieren!!!

Die strikte Verweigerung von Entscheidungen der Justiz bezeichnen schon bei kleinen Verwaltungsdelikten den sogenannten STAATSVERWEIGERER.
Hier geht es aber bei Weitem nicht um kleine Verwaltungsstrafen sondern um hohe Beamte der  Republik Österreich, welche Vorbildfunktion haben sollten.

Einige, wenige Frauen haben bei dieser sonderbaren Aktion nicht mitgemacht.
Die SPÖ Feministin Heinisch-Hosek hat noch eine Zusatzaktion vor dem Parlament gemacht, siehe Video.

Ich stelle mir gerade die Frage, wenn im Parlament bereits „StaatsverweigererInnen“ ihren bezahlten Arbeitsplatz verlassen während der Dienstzeit, wie geht das dann weiter?
Können die kleinen Bürger auch ihren bezahlten Arbeitsplatz verlassen, und die „rechtsstaatliche Justiz“ ignorieren?
Nein, einige kleine Staatsverweigerer sind nach dem Mafiaparagraph StGB §278 angeklagt worden.

„Gott, ich Danke dir“, dass diese feministische ehemalige SPÖ Frauenministerin keine Regierungsfunktion mehr hat.

Traurig ist, dass Frauen aus der Bundesregierung FPÖ und ÖVP ebenso als „StaatsverweigerInnen“ die Entscheidung der Justiz Republik Österreich ignoriert haben und dieser feministischen „Protestaktion“ gefolgt sind und ihren Arbeitsplatz im Parlament verlassen haben.

Da sieht man wieder wieviel Hirn die meisten österreichischen Frauen im Parlament haben?

Zum Glück ist Österreich ein Rechtsstaat und die Justiz arbeitet sehr gut!

Video:

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 11-6-2018

Tags: österreichische Gesetze – Frauenrechtlerinnen – Frauenpolitik – feministische Hetze – Reichsbürgerinnen – Rechtsstaatlichkeit – Missbrauch mit dem Missbrauch – Mobbing – Selbstjustiz – Gudrun Kugler ÖVP Juristin Menschenrechte EMRK Art. 14 – Grundsatz im Strafrecht: „In dubio pro reo“.