Welche Familienförderungen gibt es in Österreich 2019

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Zitat:

Familienförderungen in Österreich 2019

Hier eine Auflistung dessen, was Familien in Österreich bekommen. Einfach, weil ich weiß, dass es uns hier als Familie finanziell wirklich gut geht und es vielen Ländern dieser Erde nicht so ist. Danke Österreich!

Familien werden in Österreich besonders finanziell bedacht. Was gut und richtig ist, denn ohne gesunde, stabile Familien, kein gesundes Land!

Logisch, dass nicht allein der Staat für eine gesunde, stabile und intakte Familie verantwortlich, sondern jeder Einzelne gefragt, ist. Der Staat kann durch finanzielle Zuwendungen jedoch dafür sorgen, dass wenigstens dieser Punkt kein Hindernis für Familienplanung darstellt.

Ein paar aufgelistete Förderungen sind nicht speziell auf Familien ausgelegt, können also auch aufgrund anderer Lebensumstände beantragt werden.

  • Wochengeld: Die ersten acht Wochen vor der Entbindung und die ersten acht Wochen nach der Entbindung erhält Frau weiterhin ihr volles Gehalt und hat ein absolutes Beschäftigungsverbot.
  • Familienbeihilfe (Kindergeld): Jede Familie bekommt einen monatlichen Betrag, der gestaffelt nach dem Alter des Kindes ausbezahlt wird. Je älter das Kind, desto höher die Familienbeihilfe. Höhe der Familienbeihilfe
  • Familienzuschuss (Land Vorarlberg- speziell bei uns jetzt): Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Familien-Nettoeinkommen und der Zahl der Familienmitglieder. Familienzuschuss Vorarlberg
  • Um alle Bundesländer mit aufzuzählen: Hier die Familienunterstützung der einzelnen Länder (Österreich). Viele Bundesländer haben noch eigene Regelungen als Zusatz zu dem staatlichen Geld.
  • Kinderbetreuungsgeld: Das Kinderbetreuungsgeld steht in zwei Systemen zur Verfügung. Es kann entweder als Pauschalleistung (vier Varianten) oder als einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezogen werden. Varianten und Höhe des Kinderbetreuungsgeldes. Es besteht die Möglichkeit eines Zuverdienstes, dessen Maximalhöhe jedoch genau festgelegt ist.
  • Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld für Alleinerziehende.
  • Elternteilzeit: Elternteilzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Herabsetzung der bisherigen Arbeitszeit oder auf Änderung der Lage der bisherigen Arbeitszeit. Dieser Anspruch gilt nur für Eltern, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben beziehungsweise die Obsorge für das Kind innehaben. Zusätzlich hängt der Anspruch auf Elternteilzeit von der Betriebsgröße und von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.
  • Bis 2019 gibt es noch den Alleinverdienerabsetzbetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungsgeldern. Dies wird jedoch durch die neue Steuerreform hinfällig.
  • Steuererleichterung für Familien: „Familienbonus Plus tritt ab 2019 in Kraft: Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag. Durch ihn wird die Steuerlast direkt reduziert, nämlich um bis zu 1 500 Euro pro Kind und Jahr. Den Familienbonus Plus erhalten Sie, so lange für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in der Höhe von 500 Euro jährlich zu, wenn Sie für dieses Kind weiterhin Familienbeihilfe beziehen. Geringverdienende Alleinerziehende beziehungsweise Alleinverdienende, die keine oder eine geringe Steuer bezahlen, erhalten künftig einen so genannten Kindermehrbetrag in Höhe von maximal 250 Euro pro Kind und Jahr.
  • Familienzeitbonus (Familienmonat): Für erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes intensiv und ausschließlich der Familie widmen und ihre Erwerbstätigkeit (im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin) unterbrechen, ist ein „Familienzeitbonus“ vorgesehen.
  • Familienhärteausgleich aufgrund von Notsituationen- ist jedoch an Bedingungen geknüpft.
  • FamilienhospizkarenzZuschuss, wenn z.B. ein Kind schwer erkrankt ist und seiner Arbeit nicht mehr nachkommen kann, kann man diese Förderung beantragen.
  • Kindererziehungszeiten für die Pension: Für jedes Kind werden vier Jahre ab der Geburt weiterhin in die Rentenkasse eingezahlt. Falls während der vier Jahre ein weiteres Kind auf die Welt kommt, verfällt es jedoch vom vorherigen Kind.
  • Freifahrt und Fahrtenbeihilfen: Eltern werden bezüglich der Beförderung in öffentlichen Verkehrsmittel unterstützt und entlastet.
  • AMS- Kinderbetreuungsbeihilfe: Die Kinderbetreuungsbeihilfe ist eine Förderung des AMS für einen kost­en­pflicht­ig­en Kinderbetreuungsplatz.
  • Geringverdiener können einen Heizkostenzuschuss beantragen.
  • Wohnbeihilfe kann zudem noch beantragt werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind bzw werden. (Allerdings ist die Seite grad nicht abrufbar, daher bin ich verunsichert, ob es diese Förderung überhaupt noch gibt).
  • Kosten für den Kindergarten ist Bundesländer abhängig. Das letzte Kindergartenjahr ist in Österreich verpflichtend und daher kostenlos. Hier im Land Vorarlberg werden die Beiträge ab 3 Jahren bezuschusst, davor müssen die Eltern komplett selbst für die Betreuung aufkommen- wenn erforderlich. Es besteht kein Recht auf einen Betreuungsplatz.

Alles in allem haben Familien in Österreich einen guten finanziellen Start, egal welches Familienmodell sie leben, daher bin ich froh und glücklich meine Kinder in Österreich aufziehen zu dürfen.

Besonders unsere konservative Familienform: Vater, Mutter, Kinder und die Mutter zu Hause kann oft aufgrund finanzieller Diskrepanzen nicht mehr umgesetzt werden, auch wenn Familien sich dies vielleicht wünschen würden. Hier ist es laut uns gut möglich. Wenigstens in den ersten drei Lebensjahren des Kindes und mit Durchschnittgehalt.

Falls ich Förderungen vergessen haben sollte, bitte im Kommentarfeld angeben. Danke!

Quelle:
https://andererseitsblogazin.wordpress.com/2018/12/23/familienfoerderungen-in-oesterreich/

Tags: Armut – Gesetze Österreich – Kindeswohl – Obsorge –

FARCE – Papamonat ohne Rechtsanspruch – Väterkarenz in Österreich

Männer, welche die ersten drei Monate nach der Geburt ihres Babys daheim bleiben, bekommen dafür 700 Euro.
Nimmt der Kindsvater später auch echte Karenz, dann werden ihm die 700 Euro vom Kinderbetreuungsgeld wieder abgezogen.
siehe
https://familiefamilienrecht.wordpress.com/2017/04/09/vaeter-abzocke-papamonat-in-oesterreich/

Admin Familie Familienrecht, am 24.Juni 2017

Artikel:

Väterkarenz „Eine längere Karenz kommt eher selten vor“

Die AK-Expertin Birgit Klöckl spricht über Väter, die gerne länger beim Kind bleiben wollen – und die Angst vorm Jobverlust.

Laut Birgit Klöckl, Referentin in der Arbeiterkammer Steiermark, sind zwei- oder dreimonatige Väterkarenzen durchaus üblich. Dass Väter längere Zeit zuhause beim Kind bleiben, komme beispielsweise dann vor, wenn die Mutter selbständig tätig ist und es beruflich vereinbar sei. „Ich habe auch Väter in der Beratung, die ein halbes Jahr oder ein Jahr in Karenz gehen, das ist aber eher selten der Fall“, erzählt die Juristin aus der Praxis. „Oft kommen Vater und Mutter gemeinsam zu einer ersten Beratung und ist die Bereitschaft der Väter hoch, eine Karenz in Anspruch zu nehmen, vor allem beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld. Die Frage ist manchmal jedoch, wird es gerne im Betrieb gesehen oder nicht. Unlängst kam ein Vater zur Beratung, der zwar gerne in Karenz gehen würde, diese jedoch tatsächlich nicht antreten wird, aus Angst danach seinen Arbeitsplatz zu verlieren“, schildert die AK-Expertin.

Links zum Thema:
Familienministerium
Arbeiterkammer

Die Männer kämen dabei aus allen Branchen und aus allen Bildungsbereichen: „Es sind Arbeiter genauso dabei wie Angestellte oder Führungskräfte. Die Bereitschaft in den Betrieben ist immer auch abhängig von den Vorgesetzten“, sagt Klöckl. Kommt es auch zu Kündigungen von Vätern nach längeren Karenzen? „Während der Karenz oder einer Elternteilzeit besteht ein Kündigungsschutz. In Einzelfällen kommt es jedoch vor, dass schon bei Meldung einer Karenz der Dienstgeber eine Kündigung ausgesprochen hat und wir eine Klage bei Gericht auf aufrechtes Dienstverhältnis eingebracht haben. Wird aufgrund einer Väterkarenz ein Dienstverhältnis beendet, besteht auch Anspruch auf Schadenersatz nach dem Gleichbehandlungsgesetz wegen Diskriminierung. Hier hängt ein positiver Verfahrensausgang jedoch von der Beweisbarkeit ab.“

Papamonat
Beim Papamonat („Familienzeit“) gibt es keinen grundsätzlichen Rechtsanspruch, es ist also eine Vereinbarung mit dem jeweiligen Arbeitgeber zu treffen. Im öffentlichen Dienst ist etwa der Sonderurlaub nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz maßgeblich, auch öffentlich Bedienstete in einigen Bundesländern haben die Möglichkeit eines Papamonats. In der Privatwirtschaft bestehen vor allem in größeren Betrieben Betriebsvereinbarungen, in denen der Papamonat geregelt ist.

Mit 1. März 2017 trat das Familienzeitbonus-Gesetz in Kraft, das erwerbstätigen Vätern unmittelbar nach der Geburt des Kindes eine finanzielle Unterstützung gewährt. Der Neo-Papa kann dann – im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber – für ein Monat zuhause beim Baby bleiben.

Der Bonus muss binnen 91 Tagen ab dem Tag der Geburt des Kindes bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Anspruch auf Familienbeihilfe, gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und der Mutter, Inanspruchnahme der Familienzeit im Unternehmen sowie zuvor mindestens ein halbes Jahr ununterbrochene Erwerbstätigkeit. Täglich sind 22,60 Euro vorgesehen, das macht rund 700 Euro in diesem Monat. Wichtig ist: Familienzeitbonus und Kinderbetreuungsgeld können nicht gleichzeitig bezogen werden, der Familienzeitbonus wird auf das Kinderbetreuungsgeld angerechnet. Laut dem Familienministerium bezogen im Mai 174 Jungväter einen Familienzeitbonus.

Von Stefan Tauscher | 06.50 Uhr, 11. Juni 2017
http://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/5231910/Vaeterkarenz_Eine-laengere-Karenz-kommt-eher-selten-vor
Tags: Gesetze Österreich – Gleichberechtigung Gleichstellung – leaks family law austria –