Familienrecht – ÖVP FPÖ Regierungsprogramm

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Verbesserungen in der Gemeinsamen Obsorge und Einführung der Doppelresidenz, welche bereits im Okt. 2015 einstimmig mit der Europarat Resolution 2079 beschlossen wurde!

Danke, an die FPÖ und ÖVP und das Team welche sich für diese beiden extrem wichtigen Punkte eingesetzt hat!
Auch nach Trennung oder Scheidung sollte es Fairness und Gleichberechtigung (Halbe/Halbe) geben.
Jeder entsorgte Elternteil, und auch dadurch tausende PAS-Suizidopfer, egal ob Vater(3/4)  oder Mutter(1/4) ist ein Suizidopfer zu viel.
Nach mehreren Wochen u. Monaten Umgangsboykott sieht ein Elternteil oft keinen anderen Ausweg mehr als Suizid.
Bei einigen entsorgten Elternteilen wird diese Depression, welche durch diese Ohnmacht und sturen Entscheidungen der schlechten Gesetzesvorlage im Familienrecht entsteht nach Jahren immer stärker bis es zum Freitod kommt.

Jede Woche, welche es früher im Familiengericht zu einer „fairen und gleichberechtigten“ Obsorgerechtsentscheidung kommt, kann möglicherweise ein Suizid verhindern werden! Eine Verfahrensverkürzung und ein 50/50 Kontaktrecht zum eigenen Kind durch einen Familienrichter sind extrem wichtig für das Kindeswohl.  Mehrere weltweite Studien bestätigen, dass eine regelmässige und gute Beziehung zwischen Vater-Kind sehr wichtig sind und Parental Alienation (Eltern Entfremdung) bei Kindern verhindert. Weiters bestätigen alle Terrorexperten weltweit, dass diese Entfremdung bei Jugendlichen von einem Elternteil eine Radikalisierung bei Jugendlichen sehr begünstigt.
Gemeinsame Obsorge und 50/50 Umgangsrecht nach Trennung oder Scheidung können daher unmittelbar als ein Teil der Terrorprävention und einer gut funktionieren Gesellschaft gesehen werden.

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 17-12-2017
Artikel des ÖVP FPÖ Regierungsprogramm im Familienrecht:

Familienrecht ÖVP SPÖ Analyse Regierungsprogram
Familienrecht ÖVP FPÖ Analyse Regierungsprogramm

Familienrecht: Türkis-Blau erleichtert gemeinsame Obsorge Analyse

Das von der ÖVP bevorzugte Modell für Trennungen soll stärker zum Zug kommen Seit Jahren drängt die ÖVP auf die in anderen Staaten weitaus üblichere gemeinsame Obsorge für minderjährige Kinder nach einer Trennung der Eltern. Diese ist in Österreich schon seit Jahren möglich, die SPÖ aber hat immer darauf gepocht, dass ein Kind nur einen Hauptwohnsitz haben kann – meistens den der Mutter. Der Verfassungsgerichtshof hat in Einzelfallentscheidungen sehr wohl eine Doppelresidenz ermöglicht, das entsprechende Gesetz wurde aber bisher nicht angepasst. Das soll nun geschehen. Im Justizkapitel des Regierungsprogramms ist unter der Überschrift „Reformen im Zivil- und Familienrecht“ von der „Einführung eines Doppelresidenzmodells“ die Rede. Bei einem doppelten Wohnsitz entfällt die Verpflichtung des anderen Elternteils zu Unterhaltszahlungen – was Väterorganisationen schon lange fordern, aber Mütter benachteiligen kann. Dem entspricht wohl auch die Absicht, beim Rückersatz von Unterhaltsvorschüssen Doppelresidenz und doppelte Haushaltsführung stärker zu berücksichtigen. Die bestehenden Regelungen von Unterhaltsvorschüssen und –exekutionen unter das Existenzminimum sollen evaluiert werden – auch das könnte die Belastung von Vätern verringern, aber Zahlungen an Mütter reduzieren. Weiters soll die „Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung mit dem Ziel der gemeinsamen Obsorge“ modifiziert werden – wahrscheinlich in Richtung rascherer Teilung der Obsorge. In Obsorgeverfahren sollen strikte Fristen eingeführt werden – 14 Tage für die erste mündliche Tagsatzung, maximal acht Wochen für die Stellungnahme des Jugendwohlfahrtsträgers. Beim Kinderschutz, also der Zuständigkeit der Jugendämter, heißt es nur allgemein „Straffung der Kompetenzen und Zuständigkeiten, Förderung des Kindeswohls“.
(Eric Frey, 16.12.2017)
Hier klicken: Das Regierungsprogramm im Überblick – derstandard.at/2000070507869/regierungsprogramm-oevp-fpoe-kurz-strache-familienrecht
Tags: Familie – Familienrecht – Terror – Radikalisierung Entfremdung – Sorgerecht – Trennung – Scheidung Kinder – Suizid Freitod- Selbstmord – Heinz Christian Strache FPÖ – Sebastian Kurz ÖVP – Justizopfer – Europarat Resolution 2079

Elternrechte – Hosek u. Karmasin haben versagt!

Eltern ohne Rechte ihre Kinder zu sehen.

Familienministerin Sophie Karmasin und die Feministin Gabriele Heinisch-Hosek haben jahrelang nichts verbessert, an dieser schlechten Situation der Trennungseltern, in Österreich.
Die Regierung der ÖVP und SPÖ ist durch Stillstand im Familienrecht geprägt.

Tausende leibliche Eltern werden täglich von ihren eigenen Kindern entfremdet.

Diese Eltern-Entfremdung genannt Parental Alienation, entsteht durch fehlende Bindungstoleranz eines Elternteils.
Diese Bindungsstörung ist quasi fix programmiert. Die negativen Prägungen in der Kindheit wirken  sich auch auf spätere Beziehungen aus und fördern  eine weitere Familienzerstörung.
Der psychische Schaden an den Kindern und ihren Eltern, nach Trennung oder Scheidung, hat jahrelange Folgen und äußert sich durch Schlaflosigkeit, Burnout, Depression, Radikalisierung bis zum Suizid, Mord oder Terroranschläge.
Durch dieses gesellschaftspolitische Versagen werden viel unschuldige Personen zum Opfer.

Elternentfremdung – Was war meine Leistung?

Admin Familie & Familienrecht

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Wie kann das sein, Frau Minister?

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„Weil die gleichteilige Betreuung durch beide Eltern im besten Inter­esse des Kindes ist.“ Das ist die Begründung, mit der Florida im Jänner ein Gesetz verabschiedete, dass Eltern auch nach einer Trennung ihre Kinder gleichberechtigt, gleichteilig und im gemeinsamen Einvernehmen betreuen sollen. So logisch. So einfach. So nachahmenswert.

Auf der Prioritätenliste von Eltern steht das Wohl der Kinder ganz oben. Bei einer Trennung scheinen manche aber diese Liste zu vergessen, zu zerknüllen oder sogar wegzuwerfen. Dann erkennen sie nicht, dass eine gleichteilige Betreuung im besten Interesse des Kindes wäre. Dann muss ein Gericht sie daran erinnern. Missouri und Iowa folgten Florida. Und bereits im Herbst des Vorjahres beschloss auch der Europäische Rat einstimmig, dass diese Form der Betreuung – das sogenannte Wechselmodell – in allen Mitgliedsstaaten Standard werden soll.

In Frankreich, Dänemark und den skandinavischen Ländern ist es völlig normal, dass beide Eltern nach einer Trennung die Kinder betreuen. Luxemburg will das Wechselmodell noch heuer gesetzlich verankern. Aber in Österreich gibt es noch immer das Residenzmodell. Ein Elternteil – in mehr als 90 Prozent der Fälle ist es die Mutter – kümmert sich um die Kinder, während der andere Elternteil Unterhalt zahlen muss und seine Kinder oft nur an jedem zweiten Wochenende besuchen darf. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek sagte in der Pressestunde des ORF, dass es keinen Bedarf gäbe, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu ändern, weil „90 Prozent aller Ehen einvernehmlich geschieden werden, und bei diesen alles in Ordnung ist.” Und bei denen, die streiten, gehe es ihr nur um die Kinder. Aber in der Realität schaut das anders aus. alles roger? hat Betroffene gefragt. Ihre Namen haben wir geändert.

Rudolph G. „Meine Ex zog mit der gemeinsamen Tochter von Wien nach Vorarlberg, beantragte dort die alleinige Obsorge und begründete dies einzig mit dem Umstand, dass die Distanz für die Ausübung der gemeinsamen Obsorge zu groß sei.“

Wie kann es sein, dass das Recht des Kindes auf beide Elternteile wie in der UN-Kinderrechtskonvention festgehalten, durch einen Umzug der Mutter völlig konsequenzlos hintertrieben wird?

Gabriele F. „Ich bin seit sechs Jahren getrennt, seit vier Jahren einvernehmlich geschieden. Es besteht gemeinsame Obsorge, und dennoch habe ich unsere Tochter seit fünf Jahren nicht mehr gesehen. Seit vier Jahren warte ich auf einen Kontaktrechtsbeschluss.“

Wie kann es sein, dass Frauenministerin Heinisch-Hosek öffentlich sagt, bei einvernehmlich Geschiedenen gäbe es keine Probleme und daher auch keinen Handlungsbedarf?

Harald T. „Bei meiner einvernehmlichen Scheidung wurde vereinbart, dass meine Ex-Frau die von mir in die Ehe eingebrachte Eigentumswohnung lastenfrei erhält, ich mir eine neue Wohnung in unmittelbarer Nähe suche, und wir uns die Kinderbetreuung teilen. Als meine Ex-Frau beschloss, mit ihrem neuen Lebenspartner ein Haus zu bauen, klagte sie mich auf Unterhalt und stellte mich vor die Wahl: entweder mehr als 900 Euro Unterhalt pro Monat bezahlen und unsere Kinder zu 40 Prozent betreuen oder 1.500 Euro Unterhalt bezahlen und unsere Kinder nur mehr an jedem zweiten Wochenende sehen. Eine 50/50-Lösung lehnte sie ab, weil sie in dem Fall keinen Unterhalt bekommen hätte. Das Gericht gab ihr Recht.“

Wie kann es sein, dass österreichischen Kindern ihr Vater nur dann erhalten bleiben darf, wenn dieser sich die Betreuung leisten kann?

Martina B. „Seit Jahren muss ich miterleben, wie mein Lebensgefährte darunter leidet, seine Tochter so selten zu sehen. Bei seiner einvernehmlichen Scheidung warnte ihn sein Anwalt, wenn er nicht unterschreibt, was im angeboten wird, würde eine Richterin entscheiden und er sein Kind vielleicht noch seltener sehen. Jedes Mal, wenn seine Ex-Frau mehr Geld wollte, wenn sie ihren Willen durchsetzen wollte, war die Tochter am Papa-Wochenende krank oder es gab einen anderen Verhinderungsgrund. Jedes Mal bekommt er feuchte Augen, wenn er auf der Straße glückliche Väter mit ihren Kindern sieht.“

Wie kann es sein, dass es im Familienrecht nicht um das Kindeswohl geht, sondern um einen staatlich tolerierten Machtkampf zwischen den Eltern?
Wie kann es sein, Frau Minister, dass Sie keinen Handlungsbedarf sehen, wenn Väter erpresst und Kinder als Druckmittel missbraucht werden?

Sabine F. „Mein Sohn und seine Lebensgefährtin trennten sich, die Schwiegertochter zog weg, und wir Großeltern durften plötzlich unser Enkelkind nicht mehr sehen, obwohl wir uns neutral verhielten. Immer wieder wurden uns Besuchstermine versprochen und dann grundlos wieder abgesagt. Schließlich gingen wir zu Gericht und klagten ein Besuchsrecht ein.“

Wie kann es sein, dass ein Elternteil dem eigenen Kind mutwillig auch den Kontakt zu den Großeltern entziehen kann? Dem Kind wird damit sein Recht auf Familie entzogen.

Gerhard L. „Alleine mit der Aussage, dass die Trennung nicht im Guten verlaufen wäre, versuchte die Anwältin der Mutter unseres Kindes die gemeinsame Obsorge bis vor das Berufungsgericht zu verhindern. Und es gelang ihr, das Kontaktrecht auf ein Minimum zu beschränken. Obwohl unser Sohn seinen Vater vermisst und gerne mehr Zeit mit mir verbringen würde, habe ich keine Chance, ihm diesen Wunsch zu erfüllen.“

Wie kann es ein, dass eine Frauenministerin in einem Fernsehinterview sagt, in Fällen, in denen es Differenzen zwischen den Eltern gibt, wäre eine geteilte Betreuung nicht möglich. Staat und Justiz hätten die Pflicht, das Recht der Kinder auf beide Eltern zu schützen – im Notfall auch vor deren eigenen Eltern – und diesen ihre Verantwortung bewusst zu machen. Anstatt diese Aufgabe zu erfüllen, kommt ihre Aussage einer öffentlichen Aufforderung an alle Mütter gleich, einen Streit zu provozieren oder zu behaupten, dass es einen Streit gibt, um dafür mit der alleinigen Obsorge belohnt zu werden.

http://www.allesroger.at/wie-kann-das-sein-frau-minister