OGH Urteil: Abtreibung war ebenso Eheverfehlung

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OGH Urteil - Abtreibung war Eheverfehlung
OGH Urteil – Abtreibung war Eheverfehlung mit Präsident des OGH Dr. Eckart Ratz

Artikel:

Kind abtreiben Verfehlung

Eherecht. Obwohl der Mann sich das zweite Kind wünschte, ließ seine Frau es abtreiben. Das sei eine Eheverfehlung, sagt das Höchstgericht.

Wien. Während die erste Instanz einer Frau keine Schuld am Scheitern der Beziehung gab, kommt der Oberste Gerichtshof (OGH) zu einem anderen Schluss. Im Mittelpunkt des Falls war die Frage gestanden, ob eine Frau gegen das Eherecht verstößt, wenn sie im Alleingang ein Kind abtreiben lässt.

Die aus Russland stammende Frau heiratete nach Österreich und sollte hier auf der Landwirtschaft des Mannes arbeiten, was ihr mangels Erfahrung schwer fiel. Als die Frau das erste Kind erwartete, warf ihr die auch am Hof lebende Schwiegermutter sogar vor, nur schwanger geworden zu sein, um nicht mehr mitarbeiten zu müssen.

Die Frau wurde Mutter einer Tochter. Als sie später erneut schwanger wurde, freute sich ihr Mann darüber. Die Frau sagte aber, dass sie für zwei Kinder mehr Geld benötige. Was ihr Mann mit dem Satz „du bekommst eh die Kinderbeihilfe“quittierte. Die Frau ließ das Kind im Alleingang abtreiben.

Später meinte sie zu ihrem Mann, dass die nun größere Toch- ter ein eigenes Bett im Schlafzimmer benötige. Der Mann sagte darauf, dass das Zimmer dafür zu eng sei und zog selbst in ein Nebenzimmer um. Seither schlief man getrennt. Die Stimmung in der Ehe wurde immer schlechter, die Beziehung ging in die Brüche.

Das Erstgericht befand, dass der Mann überwiegend schuld am Ende der Ehe sei. Er habe sich im Konflikt zwischen Eltern und Ehefrau auf die Seite seiner Eltern geschlagen. Er sei aus dem Schlafzimmer ausgezogen und habe nicht mehr gemeinsam mit der Frau gegessen. Dass die Frau nicht genug im bäuerlichen Haushalt mithalf und ohne Zustimmung des Mannes die Abtreibung vornahm, trete gegenüber den Verfehlungen des Mannes in den Hintergrund.

Die zweite Instanz, das Landesgericht Krems an der Donau, widersprach: Die Abtreibung sei eine schwere Eheverfehlung gewesen. Beide Partner seien in etwa gleich schuld am Scheitern der Ehe.

Die Frau argumentierte damit, dass die nachträglichen Ereignisse gezeigt hätten, dass die Abtreibung richtig gewesen sei. Der OGH hielt dem entgegen, dass spätere Vorfälle seitens des Mannes (wie sein Auszug aus dem Schlafzimmer) möglicherweise gar nicht erst passiert wären, wenn die Frau nicht abgetrieben hätte. Und auch wenn der Mann sich schon zuvor mit dem Satz „du bekommst eh die Kinderbeihilfe“nicht empathisch verhalten habe, rechtfertige das allein noch keine Abtreibung.

Kein Alleingang in der Ehe

„Die Frage, ob das heute allgemein anerkannte Recht auf sexuelle Selbstbestimmung die Wertung der Ablehnung von Nachkommenschaft als scheidungsrelevante Eheverfehlung ausschließt, bedarf hier keiner abschließenden Erörterung“, erklärte der OGH. Denn jedenfalls habe die Frau mit der Entscheidung, das Kind abzutreiben, ohne den Mann in ihre Entscheidung einzubinden, das „sich auf alle Bereiche der Lebensgemeinschaft erstreckende Einvernehmlichkeitsgebot“gebrochen.

Im Ergebnis bestätigte das Höchstgericht (5 Ob 166/17y) das Urteil, demzufolge beide Partner Schuld am Ende der Ehe tragen.

https://www.pressreader.com/austria/die-presse/20171127/281818579143889

Dokumentinformation zu OGH 5 Ob 166/17y

Typ RIS – Entscheidung – Volltext
Datum/Gültigkeitszeitraum 23.10.2017
Publiziert von Bundeskanzleramt Österreich
Entscheidung OGH 5 Ob 166/17y

Dokumentkopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger in der Rechtssache der klagenden Partei Robert Johann S*****, vertreten durch Krammer & Frank, Rechtsanwälte in Horn, gegen die beklagte Partei Anastasia K*****, vertreten durch Dr. Oswin Hochstöger, Rechtsanwalt in Gmünd, wegen Ehescheidung, über die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichts Krems an der Donau als Berufungsgericht vom 12. Juli 2017, GZ 2 R 1/17k-26, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO).

Begründung:

Rechtliche Beurteilung

1. Die Verschuldenszumessung bei der Scheidung erfolgt nach den Umständen des Einzelfalls und kann – abgesehen von Fällen krasser Fehlbeurteilung durch die zweite Instanz – in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage begründen (RIS-Justiz RS0119414; RS0057325 [T5]). Welchem Ehepartner Eheverfehlungen zur Last fallen, wann die unheilbare Zerrüttung der Ehe eintrat und welchen Teil das überwiegende Verschulden trifft, sind irrevisible Fragen des Einzelfalls (RIS-Justiz RS0119414 [T2]). Um ein im Fall der Scheidung nach § 55 EheG von § 61 EheG gefordertes alleiniges oder überwiegendes Verschulden aussprechen zu können, müsste ein sehr erheblicher Unterschied im Grad des Verschuldens der Ehegatten gegeben sein; es ist dabei nicht nur zu berücksichtigen, wer mit der schuldhaften Zerrüttung der Ehe begonnen hat, sondern auch wer entscheidend dazu beigetragen hat, dass die Ehe unheilbar zerrüttet wurde (RIS-Justiz RS0057057). Überwiegendes Verschulden ist nur dort anzunehmen und auszusprechen, wo der graduelle Unterschied der beiderseitigen Verschuldensanteile augenscheinlich hervortritt (RIS-Justiz RS0057251).

Eine krasse Fehlbeurteilung des Berufungsgerichts, das unter Anwendung dieser Grundsätze schon aufgrund des vom Erstgericht festgestellten Sachverhalts aus rechtlicher Sicht den Ausspruch eines überwiegenden oder alleinigen Verschuldens des Klägers an der unheilbaren Zerrüttung der Ehe für nicht geboten erachtete, liegt nicht vor.

2.1. Dass ein grundlos und nicht einverständlich vorgenommener Schwangerschaftsabbruch eine schwere Eheverfehlung bilden kann, entspricht der Judikatur (RIS-Justiz RS0056572). Zwar können triftige Gründe – wie etwa gesundheitliche Risken für Mutter oder Kind – einen entsprechenden Scheidungsgrund ausschließen ( Hopf/Kathrein, Eherecht 3 § 49 EheG Rz 10/1). Solche Gründe könnten aber im Gegensatz zu den Revisionsausführungen naturgemäß nur in Umständen bestehen, die vor dem Entschluss der Beklagten zum eigenmächtigen Schwangerschaftsabbruch im Jahr 2002 lagen. Der Auszug des Klägers aus dem Schlafzimmer, aber auch die schlechter werdende Beziehung zwischen der Beklagten und ihren Schwiegereltern, gepaart mit mangelnder Unterstützung durch den Kläger, lagen nach den erstgerichtlichen Feststellungen jedenfalls erst nach dem Zeitpunkt des Schwangerschaftsabbruchs der Beklagten und konnten daher schon deshalb kein Grund dafür sein. Dass das Berufungsgericht in der von der Beklagten geplanten Russlandreise 2003 zwecks Erneuerung ihrer Aufenthaltsdokumente ebensowenig einen triftigen Grund für einen Schwangerschaftsabbruch sah wie in der – sicherlich nicht gerade empathischen – Äußerung des Klägers, „Du bekommst eh die Kinderbeihilfe“ als Antwort auf die Bemerkung der Beklagten, sie werde für zwei Kinder mehr Geld brauchen, ist vertretbar und bedarf somit keiner Korrektur durch den Obersten Gerichtshof.

2.2. Dem Argument, die Vorfälle ab September 2004 hätten nachträglich gezeigt, dass sich die Entscheidung der Beklagten zur Abtreibung als richtig herausgestellt habe, ist entgegenzuhalten, dass die Abtreibung dieses zweiten, vom Kläger gewünschten Kindes ohne ihn in diese Entscheidung einzubeziehen, jedenfalls wesentlicher Grund für die 2004 eingetretene unheilbare Zerrüttung der Ehe gewesen war; hätte die Beklagte sich entschieden, ihr Kind zu behalten, wäre es zu den in der Revision genannten Vorfällen nach September 2004 möglicherweise gar nicht mehr gekommen.

2.3. Die Frage, ob das heute allgemein anerkannte Recht auf sexuelle Selbstbestimmung die Wertung der Ablehnung von Nachkommenschaft als scheidungsrelevante Eheverfehlung ausschließt (so Koch in KBB 4 § 49 EheG Rz 6; gegenteilig Hopf/Kathrein, Eherecht 3 § 49 Rz 10/1) bedarf hier keiner abschließenden Erörterung. Mit der Entscheidung, das vom Kläger gewünschte Kind abzutreiben, ohne ihn in ihre Entscheidung auch nur einzubinden, verletzte die Beklagte jedenfalls das sich auf alle Bereiche der Lebensgemeinschaft erstreckende Einvernehmlichkeitsgebot in Bezug auf einen dem Kläger nach den Feststellungen wesentlichen Aspekt (vgl 4 Ob 534/91 = SZ 64/121 – künstliche Befruchtung ohne Einbeziehung des Ehemannes). Das in § 91 ABGB normierte Partnerschaftsprinzip verpflichtet die Ehegatten nämlich, sich um ein Einverständnis zu bemühen; wer es nicht sucht oder am Gestaltungsvorgang und Entscheidungsvorgang nicht oder nur unzureichend mitwirkt, verletzt diese Pflicht und setzt damit ein ehewidriges Verhalten, das einen Scheidungsgrund bilden kann (RIS-Justiz RS0009469).

2.4. Wenn das Berufungsgericht in der ohne Kenntnis des Klägers veranlassten Abtreibung des von ihm gewünschten Kindes eine Verletzung des Partnerschaftsprinzips durch die Beklagte sah, die (auch) ein wesentlicher Grund für die unheilbare Zerrüttung der Ehe war und es daher ausschließt, das alleinige oder überwiegende Verschulden des Klägers an der unheilbaren Zerrüttung der Ehe auszusprechen, begründet dies jedenfalls keine krasse Fehlbeurteilung, die im Einzelfall aufzugreifen wäre.

3. Da die außerordentliche Revision der Beklagten somit keine Rechtsfrage vor der Qualität des § 502 Abs 1 ZPO anspricht, ist sie zurückzuweisen.

https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.LIdiepresse20174805
Tags: Familienrecht – Justiz –

Genderkongress – Feminismus – Quote auch für Männer?

Was Gegner des Genderkongresses verpassten

Gender Ein ganzheitlicher Genderkongress brachte verschiedene Lager an einen Tisch. Die Folge waren Anfeindungen durch jene, die damit ganz und gar nicht einverstanden sind.

Ein Blog-Beitrag von Freitag-Community-Mitglied A. Hoffmann

Auf dem Genderkongress am 28. November in Nürnberg war ein Zitat des Philosophen Karl Jaspers an der Wand zu sehen: „Die Menschheit zur Freiheit bringen, das heißt, sie zum Miteinander-Reden bringen. Dass wir miteinander reden können, macht uns zu Menschen.“

In einer angeblich liberalen Demokratie wie unserer, der vielbeschworenen „offenen Gesellschaft“, verwundert es ein wenig, dass dieses Zitat immer noch von großer Brisanz ist. Denn noch heute teilt nicht jeder diese Meinung. Das wurde vor dem Kongress besonders deutlich, der es sich zum Ziel gesetzt hatte, die unterschiedlichsten Akteure in der Geschlechterdebatte an einen gemeinsamen Tisch zu bringen – vom feministischen bis zum maskulistischen Lager. Dieses Unterfangen darf man wohl als erfolgreich betrachten: So bewertete ein Beobachter vom Deutschlandradio Kultur den Kongress als bemerkenswert ausgewogen.

Eröffnet wurde die Veranstaltung von Vertretern aus CSU, FDP, der LINKEN sowie der Frauennetzwerkarbeit – wobei die letztgenannten Fachleute im Vorfeld massiv unter Druck gesetzt wurden, dem Kongress fernzubleiben. Bei diesem Druck allein blieb es nicht. Die Agitation des radikalfeministischen Lagers gegen den Kongress war zuvor sehr stark: Selbst die Antifa und andere Gruppen versuchte dieses Lager zu instrumentalisieren, indem es den Kongress als radikal rechte Veranstaltung denunzierte. Schließlich sahen sich die Veranstalter gezwungen, aufgrund einer deutlich wahrnehmbaren Bedrohung Polizei und Staatsschutz um Unterstützung zu bitten. Sowohl der Betreiber des zunächst gewählten Veranstaltungsorts als auch die Politiker, die zugesagt hatten, zogen sich verschreckt zurück, ohne sich bei den Veranstaltern zu erkundigen, was sie zu den Unterstellungen zu sagen hatten. Erfreulicherweise gelang es diesen Veranstaltern, an deren Stelle Politiker mit stärkerem Rückgrat zu gewinnen.

Immerhin muss man der antifaschistischen Szene anrechnen, dass sich zu Zeiten von Pegida, Legida und über 700 Übergriffen auf Flüchtlingsheime im bisherigen Jahr nur wenige dazu aufhetzen ließen, ihre Energie ausgerechnet gegen einen ganzheitlichen Genderkongress zu richten. Die angekündigte „Großdemonstration“ gegen den Kongress bestand so schließlich aus einem Grüppchen von zehn bis zwölf Leuten, das sich zunächst beim Veranstaltungsort geirrt hatte, dann aufkreuzte, als der Kongress längst lief, und noch hineingelassen werden wollte. Dazu war man beim Einlass gerne bereit, allerdings wurden sämtliche unangemeldeten Gäste gebeten, sich zuvor auszuweisen. Dazu waren die Neuankömmlinge nicht bereit, sondern verwüsteten stattdessen den Vorraum und ließen einige Spruchbänder mit Anfeindungen zurück.

Über diese Reaktion muss man sich nun doch ein wenig wundern. Wäre der Kongress politisch tatsächlich so bedenklich gewesen, wie es in der Stimmungsmache dagegen geheißen hatte, wäre es doch das Vernünftigste gewesen, sich dazuzusetzen, alles Bedenkenswerte mitzuprotokollieren und später zu veröffentlichen, vielleicht sogar den einen oder anderen Widerspruch zu wagen. Von der Störaktion im Vorraum der Kongresshalle bekamen die Besucher der Veranstaltung erst etwas mit, als sie längst vorbei war.

Was genau verpassten die feministischen Fundamentalistinnen denn bei diesem Kongress?

Sie verpassten zunächst das Grußwort von Alexander Christ, CSU Nürnberg, der schilderte, wie seine Partei einen Ansprechpartner auch für Männeranliegen in der Stadt vorgeschlagen hatte: ein Job, der eigentlich problemlos vom Antidiskriminierungsbeauftragten hätte mit erledigt werden können. Stattdessen kam es zu einem ideologisierten Aufruhr, weil die „strukturelle Benachteiligung“ von Frauen einen Ansprechpartner auch für Männer offenbar unzumutbar erscheinen ließ.

Sie verpassten das Grußwort von Cornelia Spachtholz, SPD-Mitglied und Begründerin der frauenpolitischen Initiative Gender-Pension-Gap, die gleich zu Beginn erklärte „Ich wurde gewarnt, hier zu sein“, worüber sie sich empörte: „Ich lasse mich nicht in eine rechte Ecke drängen!“ Spachtholz problematisierte die geringere Rente von Frauen und argumentierte in diesem Zusammenhang gegen das Ehegatten-Splitting zugunsten von individueller Förderung für familiäre Sorgearbeit. Was den Umgang eines Paares nach der Trennung mit den Kindern anging, plädierte sie für das Wechselmodell und darüber hinaus für ein Auflösen der Geschlechtsrollen bei allen Geschlechtern, wozu auch eine Männerquote in sozialen Berufen gehöre.

Sie verpassten das Grußwort von Daniel Föst, Generalsekretär der FDP Bayern, der die Idee, einen Männerbeauftragten zu etablieren, dankend aufgriff und ebenfalls dafür plädierte, Rollenmodelle und die damit verbundenen „Schranken im Kopf“ weiter aufzubrechen. Darüber hinaus erklärte er es für wichtig, dass dieser Kongress trotz oder gerade wegen des starken Gegenwindes stattfand.

Sie verpassten das Grußwort von Kurt-Jürgen Bär, DIE LINKE, der erklärte, wie wichtig eine neue, diskriminierungsfreie und antirassistische Männerbewegung sei. Männer sollten sich mit ihrer Männlichkeit auseinandersetzen, wobei Gewaltfreiheit und Pazifismus wichtige Ziele darstellten.

Gerd Riedmeier, einer der Veranstalter des Kongresses, sprach sich in seinem Einführungsvortrag ebenfalls gegen das Ehegattensplitting aus und forderte zum Abbau der Lohnlücke bei Frauen einen Ausbau der Ganztagsbetreuung nicht nur an Kitas, sondern auch an Grund- und weiterführenden Schulen. Er berichtete über das späte Zurückziehen der Zusage der Landtagsabgeordneten Angelika Weikert (SPD) an den Kongress – „sie möchte mit dieser Veranstaltung nichts zu tun haben“ – und würdigte die Courage von Cornelia Spachtholz, die erschienen war, obwohl Frauenverbände sie massiv unter Druck gesetzt hatten, das nicht zu tun. Riedmeier erklärte, eine Umbenennung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weg von seinem Männer exkludierenden Ansatz sei überfällig, und erinnerte daran, dass ein offener Brief eines halben Dutzends geschlechterpolitischer Initiativen an Ministerin Schwesig, der deren einseitig ideologisierte Geschlechterpolitik kritisierte, bis heute unbeantwortet ist. Darüber hinaus, berichtete Riedmeier, sei auch das dem Bundesfrauenministerium unterstellte Bundesforum Männer zu dem Genderkongress eingeladen worden, habe aber abgelehnt. Auch dort will man sein Feindbild offenbar lieber keiner näheren Überprüfung unterziehen.

In den folgenden Minuten zeigte Dr. Bruno Köhler, Leiter eines bundesweiten Projekts zur Jungenlesehilfe bei der männerpolitischen Initiative MANNdat, eine Präsentation zur sogenannten Jungenkrise und präsentierte Zahlen, die eigentlich jeden aufrütteln müssten. Beispielsweise seien 50 Prozent mehr Jungen als Mädchen ohne Schulabschluss, was sich entsprechend auf die Arbeitslosenrate auswirke. Nachdem die OECD im Jahr 2003 Jungenleseförderung als primäres Bildungsziel weltweit ausgerufen hatte, finden geschlechterspezifische Bildungsprojekte bis heute fast ausschließlich für Mädchen statt. Für die Jungen hatten selbst 15 Jahre nach der ersten PISA-Studie, die ihre Benachteiligung zu belegen begann, insgesamt 34 Bildungs- und Jugendministerien kaum mehr Maßnahmen übrig als zwei Plakate. Dementsprechend ist der Gender Reading Gap zu Lasten von Jungen um weitere neun Prozent angewachsen, statt zu schrumpfen. Auch beim Thema Integration gibt es ausschließlich für Migrantinnen „Bildungsoffensiven“; die Jungen lässt man auch hier außen vor. Da verwundert es nicht, dass sich die meisten Jugendlichen ohne Schulabschluss in der Gruppe der männlichen Zuwanderer finden. Pädagogische Konzepte, auch Jungen zu helfen, haben Fachleute längst vorgelegt; lediglich an ihrer Umsetzung scheint kein Interesse zu bestehen.

In den folgenden Kurzpräsentationen und Arbeitsgruppen referierten beispielsweise Jan Piet de Man vom Europäischen Institut für Kindeswohl in Belgien und Sabine Rupp vom ISUV Nürnberg über das Doppelresidenzmodell, Michael Baleanu vom Forum Soziale Inklusion und der Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecher beschäftigten sich mit geschlechterspezifischen Unterschieden in der Strafzumessung und Martin Beck vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden stellte dar, inwiefern die feministische Statistik über eine durch Diskriminierung entstandene Gehaltslücke von 23 Prozent wissenschaftlich nicht haltbar ist.

Ausfallen musste leider eine Arbeitsgruppe, die ich gemeinsam mit Dr. Ursula Matschke, Leiterin der Abteilung für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern in Stuttgart, zum Problembereich familiäre Gewalt geleitet hätte. Dr. Matschke hatte ein vielversprechendes Pilotprojekt Gewaltschutz für Männer initiiert, das sich auch männlicher Opfer annahm und darüber hinaus Täterinnenarbeit leistete. Dafür erhielt sie auch in ihrer durch einen privaten Unglücksfall verursachten Abwesenheit großen Applaus der Kongressteilnehmer – denn üblicherweise bleibt männlichen Opfern von häuslicher Gewalt angemessene Hilfe oft versagt.

Zustande kam die Arbeitsgruppe, die ich mit dem engagierten Karlsruher Väterrechtler Franzjörg Krieg moderierte. Krieg machte anschaulich, wie Thesen, für die der Väteraufbruch vor Jahren noch öffentlich gekreuzigt wurde – etwa „Getrennt heißt nicht alleinerziehend“ – nach langer väterpolitischer Arbeit zu Schlagzeilen etwa in der Süddeutschen Zeitung wurden. Da die Väterbewegung vor der thematisch breiter gefächerten Männerrechtsbewegung einen Vorsprung von zehn Jahren hat, sagt Krieg der Männerrechtsbewegung dasselbe voraus: Die heute aktiven Männerrechtler würden derzeit noch mit Dreck beworfen, dürften aber die Debatten hin zu einer ausgewogeneren Geschlechterpolitik als bisher öffnen.

Zuletzt ein kleines Aperçu am Rande: Ein Teilnehmer verließ allen Ernstes den Kongress, weil er mit einem „Nazi“ wie mir nicht auf derselben Veranstaltung sein wolle. Dies sorgte vor allem bei den linken Besuchern für ein gesteigertes Interesse an mir: Jemand, der ein Sweatshirt mit dem Slogan „Refugees Welcome“ trägt und ein Buch mit dem Titel „Plädoyer für eine linke Männerpolitik“ sowie Kapiteln zu Beispiel über die Anliegen schwuler und zugewanderter Männer enthält, ist nicht gerade leicht als rechtsradikal zu verleumden. Die Unterstellungen gaben mir die beste Gelegenheit, meine tatsächlichen Positionen und den politischen Hintergrund der Verleumdungen gegen mich zu schildern und darauf hinzuweisen, dass ich darauf in meinem Buch noch ausführlicher eingehe. Üble Nachrede funktioniert eben nur, solange der Adressat die Vorwürfe nicht nachprüft – wenn doch, wird sie schnell zum Bumerang. Ich fürchte, dieser leichtgläubige junge Mann hat sich vor unseren Gesinnungsgenossen ein bisschen zum Depp gemacht.

Wie stehst du zur Jungen- und Männerdiskriminierung?“ ist spätestens seit diesem Kongress auch eine innerlinke Debatte geworden. Das ist eine Entwicklung, die man nur begrüßen kann.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.

A. Hoffmann