. . . also beschloss der 25-jährige Homosexuelle eine Frau zu vergewaltigen, der Gedanke kam ihm beim Fernsehen.
Vor dem Bonner Landgericht Gericht, gab der Homosexelle, Zdenek H. zu, das 14 jährige Mädchen Hannah aus Königswinter zur Verdeckung seiner Straftat ermordet zu haben: „Ich hatte Angst, dass sie mich wiedererkennt. Da habe ich spontan beschlossen, dass ich sie töten muss.“
PS: Bei einem Urteil „normal Lebenslänglich“ ist eine Entlassung nach 15Jahren Haft möglich.
1.Artikel:
Geständnis im Mordfall Hannah : „Ich hatte Angst, dass sie mich wiedererkennt“
Der Angeklagte Zdenek H. Bild: dpa
Der Gedanke kam ihm beim Fernsehen: Der homosexuelle Zdenek H. wollte gerne einmal Sex mit einer Frau ausprobieren. Also beschloss er, eine zu vergewaltigen. Eine andere Idee, so sagte er zu Beginn des Prozesses, sei ihm nicht gekommen.
Mit einem umfangreichen Geständnis des Angeklagten hat am Dienstag in Bonn der Prozess um die Vergewaltigung und Ermordung der 14-jährigen Hannah aus Königswinter begonnen. Der homosexuelle 25-jährige Zdenek H. sagte vor dem Bonner Landgericht Gericht, er habe das Mädchen vergewaltigt, weil er einmal Sex mit einer Frau ausprobieren wollte. Er gab zu, das Mädchen zur Verdeckung seiner Straftat ermordet zu haben: „Ich hatte Angst, dass sie mich wiedererkennt. Da habe ich spontan beschlossen, dass ich sie töten muss.“
Bei seiner Aussage saß der Angeklagte zur eigenen Sicherheit hinter Panzerglaswänden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fahrzeugreiniger Freiheitsberaubung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Mord zur Verdeckung der anderen Straftaten vor. Nach Angaben eines Justizsprechers steht auch die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld zur Debatte. Damit wäre – bei einer Verurteilung zu lebenslanger Haft – eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.
„Einmal Sex mit einer Frau ausprobieren“
Der Angeklagte war 2004 aus Tschechien nach Deutschland gekommen. In Königswinter lebe er mit einem Freund zusammen. Am Tattag sei ihm plötzlich beim Fernsehen die Idee gekommen, dass er einmal Sex mit einer Frau ausprobieren wolle, sagte er vor Gericht. Eine andere Idee außer einer Vergewaltigung sei ihm dabei gar nicht in den Sinn gekommen.

Er habe sich Klebeband und Kabelbinder besorgt und am Abend des 29. August an der Bahnhaltestelle in Königswinter-Oberdollendorf auf ein potenzielles Opfer gewartet. Die 14-jährige Hannah, die nach einem Besuch bei ihrem Freund auf dem Heimweg war, habe er zufällig ausgewählt.
„Wenn Du schreist, schneide ich Dir die Kehle durch“
Er drückte ihr nach eigenen Angaben ein Messer an die Kehle und drohte: „Wenn Du schreist, schneide ich Dir die Kehle durch.“ Dann knebelte und fesselte er sein Opfer und versteckte sich mit dem weinenden und zitternden Mädchen fast zwei Stunden lang auf einem nahe gelegenen Busparkplatz, bevor er sich dort an ihr verging. Zugang zu dem Gelände hatte er, weil er mit der Reinigung der Fahrzeuge betraut war.
Nach der Vergewaltigung habe er nicht mehr gewusst, was er mit ihr machen solle, und spontan beschlossen, sie zu töten, berichtete der Angeklagte. Zuerst stach er in Brust und Bauch. Danach habe er schon gedacht, sie sei tot. Doch als er das Klebeband entfernte, habe sie plötzlich aufgeschrien. Da habe er ihr noch mehrmals die Kehle durchgeschnitten. Nach der Tat sei er nach Hause gefahren und habe noch eine Fernsehserie aufgenommen, berichtete der Angeklagte. Doch am nächsten Tag sei es ihm so schlecht gegangen, dass er sich den ganzen Tag übergeben habe und nicht zur Arbeit gehen konnte. „Ich habe keine Erklärung dafür, warum ich plötzlich eine Frau vergewaltigen wollte“, sagte der Angeklagte.
Die Leiche des Mädchens war erst nach tagelanger Suche unweit des Elternhauses in einem Gebüsch entdeckt worden. Die Mordkommission kam dem 26-Jährigen über eine freiwillig abgegebene Speichelprobe auf die Spur. Über 150 Proben hatten die Ermittler von Personen im Umfeld des Tatorts genommen. Nummer 21 ergab eine Übereinstimmung mit DNA-Material, das am Opfer gefunden worden war. Rund zwei Wochen nach dem Verschwinden Hannahs wurde der 25-Jährige daraufhin in seiner Wohnung festgenommen.
Für die Hauptverhandlung sind wegen des Geständnisses nur drei Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird für den 6. Dezember erwartet.