So viel Kindesunterhalt müssen Sie zahlen

Die Düsseldorfer Tabelle gibt die Höhe des Kindesunterhalts vor. (Quelle: imago)
Ab Januar 2017 müssen getrennt lebende Väter oder Mütter ihren Kindern mehr Unterhalt zahlen. Das geht aus der neuen Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt hervor, die das Oberlandesgericht Düsseldorf am 7. November veröffentlicht hat.
Der Mindestunterhalt steigt für Kinder bis zum fünften Lebensjahr um sieben Euro auf 342 Euro. Sechs- bis Elfjährige haben Anspruch auf 393 Euro, das sind neun Euro mehr als 2016. Zwölf- bis 17-Jährige bekommen 460 statt 450 Euro monatlich. Der Mindestbedarf für ein volljähriges Kind steigt um 11 Euro auf 527 Euro.
Entsprechend des Nettoeinkommens der Unterhaltspflichtigen steigt der Betrag dann je Einkommensklasse gestaffelt. Der Selbstbehalt für die Unterhaltspflichtigen ändert sich den Angaben zufolge nicht. Er war zuletzt zum 1.1.2015 angehoben worden.
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So viel Kindesunterhalt müssten Sie zahlen
Berechnen Sie hier Ihren Richtwert auf Basis der Düsseldorfer Tabelle. Unterhaltsrechner
Das sind die Unterhaltssätze für 2017 (Altersstufen in Jahren Unterhalt in Euro):
Einkommensstufen | 0-5 | 6-11 | 12-17 | volljährig |
---|---|---|---|---|
bis 1500 Euro | 342 | 393 | 460 | 527 |
1501-1900 | 360 | 413 | 483 | 554 |
1901-2300 | 377 | 433 | 506 | 580 |
2301-2700 | 394 | 452 | 529 | 607 |
2701-3100 | 411 | 472 | 552 | 633 |
3101-3500 | 438 | 504 | 589 | 675 |
3501-3900 | 466 | 535 | 626 | 717 |
3901-4300 | 493 | 566 | 663 | 759 |
4301-4700 | 520 | 598 | 700 | 802 |
4701-5100 | 548 | 629 | 736 | 844 |
ab 5100 Euro nach den Umständen des Falles |
Unterhaltsrechner 2016: Hier berechnen, wie viel Unterhalt Sie zahlen müssen
Kindergeld wird zur Hälfte abgezogen
Auf den Bedarf des Kindes ist das Kindergeld anzurechnen – bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, bei volljährigen vollständig. Die tatsächlichen Zahlbeträge verringern sich entsprechend.
Beispiel: Der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe beträgt 342 Euro. Davon ist das halbe Kindergeld abzuziehen. Dieses beträgt derzeit für das erste Kind 190 Euro. Davon wird die Hälfte angesetzt, also 95 Euro. Der Zahlbetrag für den Unterhaltspflichtigen beläuft sich damit auf 247 Euro (342 Euro – 95 Euro).
Sobald die von der Regierung geplante Kindergelderhöhung für 2017 endgültig feststeht, wird dies dem OLG zufolge entsprechend in den Rechenbeispielen angepasst. Ab 2017 soll das monatlich Kindergeld um zwei Euro steigen.
Alles über das Kindergeld 2016 finden Sie hier.
Die „Düsseldorfer Tabelle“ existiert seit 1962 und regelt bundesweit Unterhaltsansprüche für Millionen Trennungskinder. Sie wird in Abstimmung mit den Familiensenaten der anderen Oberlandesgerichte und dem Deutschen Familiengerichtstag erstellt.
Die Erhöhung zum Jahreswechsel beruht auf der Mindestunterhaltsverordnung. Die nächste Änderung wird voraussichtlich zum 1.1.2018 erfolgen.
Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige
Wie viel Unterhaltspflichtige von ihrem Einkommen behalten dürfen, ist ebenfalls geregelt:
Unterhaltspflichtig gegenüber… | Selbstbehalt |
---|---|
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allg. Schulbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig | 1080 Euro |
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allg. Schulbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig | 880 Euro |
anderen volljährigen Kindern | 1300 Euro |
Ehegatten oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes | 1200 Euro |
eigenen Eltern | 1800 Euro |
In den 1080 beziehungsweise 880 Euro Selbstbehalt sind bis 380 Euro für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung enthalten.
Der Selbstbehalt soll erhöht werden, wenn die Wohnkosten (Warmmiete) den ausgewiesenen Betrag überschreiten und nicht unangemessen sind.
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07.11.2016, 15:43 Uhr | dpa
http://www.t-online.de/eltern/schulkind/id_79479804/duesseldorfer-tabelle-2017-so-viel-unterhalt-muessen-sie-zahlen.html