Interview mit Ermittler Klughardt im Inforadio RBB:
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Interview mit Ermittler Klughardt im Inforadio RBB:
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Jugendamt Wien hat versagt, siehe 2.Artikel:
1.Artikel:
Ein 25-jähriger Mann wird im Landesgericht Innsbruck wegen Kindesmissbrauchs und Besitzes von Kinderpornografie zu zwei Jahren Haft verurteilt, acht Monate davon muss er im Gefängnis verbringen. Tatsächlich wird er keinen einzigen Tag dieser Strafe hinter Gittern verbüßen. Er ist Ersttäter, gut in die Gesellschaft integriert, hat einen fixen Arbeitsplatz und besucht seine psychotherapeutischen Sitzungen.
15 Jahre später: Ein riesiger, internationaler Kinderpornoring wird ausgehoben. Im Rahmen der Operation Elysium finden auch in Österreich zwei Verhaftungen statt. Darunter ist auch der jetzt 40-jährige Mann. Er soll einer der führenden Mitglieder dieses Ringes gewesen sein und Kinder sexuell missbraucht haben. Die Videos davon landeten im Netz, wurden zum Teil auf „Bestellung“ gedreht.
87.000 Mitglieder hatte die Kinderporno-Plattform im Darknet. 14 Täter wurden ausgeforscht, 29 Opfer identifiziert. Darunter auch zwei kleine Kinder aus Wien – ein fünfjähriger Bub und seine siebenjährige Schwester. Ihr eigener Vater soll sie in der Wohnung in Wien-Favoriten sexuell missbraucht, zum Missbrauch vermittelt und die Bilder und Videos davon veröffentlicht haben. Finanzielles Motiv war laut den Ermittlern keines dahinter. „Das Motiv war eindeutig Pädophilie“, erklärten Ermittler bei einer Pressekonferenz.
Der Familienvater und der einschlägig Vorbestrafte lernten sich im Internet kennen. Und bald traf man sich persönlich – in der Wohnung der Familie. Laut Ermittlungen dürfte der Mann öfters zu „Besuch“ nach Wien gekommen sein. Denn zuletzt lebte der Hühnerbauer in einem kleinen Ort im Südburgenland.
Seine Verurteilung lag zu diesem Zeitpunkt lange zurück: 2003 sprach das Landesgericht Innsbruck die teilbedingte Haftstrafe aus. Der Angeklagte legte Berufung ein. Als das nichts brachte, beantragte er Strafaufschub. Dieser wurde ihm wegen seiner Lebensumstände und der Bereitschaft, sich therapieren zu lassen, für ein Jahr genehmigt.
Noch bevor der Aufschub zu Ende ging, brachte er einen Antrag auf Milderung der Freiheitsstrafe ein. Das Landesgericht Innsbruck gab auch diesem Begehr im Dezember 2005 statt. Therapeuten attestierten ihm eine gute Zukunftsprognose. Die Strafe wurde komplett in eine bedingte umgewandelt.
Tatsächlich fiel der Sexualstraftäter in der Folge nicht mehr auf. Und deshalb wurde ihm im Jahr 2009 die Strafe endgültig nachgesehen.
Seit Juli allerdings befindet er sich in der Justizanstalt. Allein das belastende Datenmaterial, das Ermittler bei ihm und dem Familienvater gesichert haben, soll mehrere Terabyte umfassen. Die Auswertungen sind noch lange nicht abgeschlossen.
Die Ausforschung der Männer war schwierig. In den Videos tauchten ihre Gesichter nicht auf. Dafür die der Kinder. Ermittler konnten auch die Region eingrenzen, in der die Aufnahmen gemacht wurden. Bald war klar: Zumindest das Mädchen muss schulpflichtig sein. Also klapperten die Polizisten die Volks- und Sonderschulen ab. Im vergangenen Mai erzielten sie einen Treffer: Eine Volksschullehrerin erkannte das Mädchen aus dem Kinderporno.Wenig später standen die Ermittler in der Wohnung der Kinder – und der des Vaters. Zeit, die Aufnahmen auf seinem Computer zu löschen, hatte er keine mehr.
https://kurier.at/chronik/oesterreich/paedophiler-trickste-die-justiz-aus/282.938.938
2.Artikel:
Vor der Verhandlung um einen betroffen machenden Fall von Kindesmissbrauch – ein achteinhalb Jahre altes Mädchen und ein sechseinhalb Jahre alter Bub sollen jahrelang vom eigenen Vater missbraucht und anderen pädophilen Männern überlassen worden sein – gibt es Aufregung um den Wohnort der Geschwister. Diese sind bei der Mutter untergebracht, die als angebliche Mitwisserin mitangeklagt wurde.
Einigen Medienvertretern war dieser Umstand seit längerem bekannt, sie machten diese Information aus Opferschutzgründen allerdings nicht publik. Das Ö1-„Morgenjournal“ ging damit am Donnerstag an die Öffentlichkeit. Die Kinder sind einem Gutachten zufolge aufgrund des erlebten Martyriums schwer traumatisiert, die psychischen Folgen sind einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen. Die einzige Bezugsperson, bei der sie sich aufgehoben fühlen, dürfte ihre Mutter sein, die versichert, sie hätte nichts vom Treiben des Vaters gewusst, von dem sie sich Anfang 2016 scheiden hatte lassen. Daher wurde vom Jugendamt entschieden, zum Wohl der Kinder diese vorerst bei der 29-Jährigen zu belassen. Die Kinder werden von einer Opferschutzeinrichtung und einer Sozialarbeiterin betreut. Sie verfügen auch über juristische Prozessbegleitung.
Das Jugendamt wusste allerdings nicht, dass die Frau Ende März als angebliche Beitragstäterin mitangeklagt wurde, bestätigte Behördensprecherin Herta Staffa der APA den Bericht des Ö1-„Morgenjournal“: „Wir wussten, dass es gegen sie Ermittlungen gibt. Wir wussten nicht, dass es zu einer Anklage kommen wird. Uns gegenüber hat die Mutter immer betont, dass sie von den Übergriffen nichts gewusst und nichts mitbekommen hat.“
Dabei bleibt die Frau weiterhin, wie ihre Verteidigerin Sonja Scheed der APA versicherte: „Sie hat es nicht gewusst. Sie hätte so etwas nie zugelassen.“ Die Tochter, die im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch befragt wurde, hätte angegeben, ihre Mutter wäre nie im Zimmer gewesen, als es zu den inkriminierten Vorgängen kam, schilderte Scheed. Dass dem so war, will die Anwältin mit zwei Zeugen beweisen, die die körperlich schwerstens beeinträchtigte 29-Jährige, die im Rollstuhl sitzt und der beide Arme und inzwischen auch die Unterschenkel amputiert werden mussten, betreut hatten. Ein Betreuer, der sich vor der Scheidung rund um die Uhr um die Frau gekümmert hat, und eine Helferin, die seither die Familie unterstützt, sollen laut Verteidigerin die Angaben der Frau bestätigen.
Belastet wird die Mutter vor allem von einem als unmittelbarer Täter mitangeklagten Pädophilen, der sich nach seiner Inhaftierung im vergangenen Mai im August an die Polizei gewandt hatte. Der Mann – ein 31-jähriger Landwirt, der sich in der Wohnung des Vaters an den Kindern vergangen haben soll – bezichtigte bei diesem Termin die Mutter der Mitwisserschaft. Ihr Ex-Mann – der 29-Jährige soll sich an seiner Tochter erstmals zwei Monate nach ihrer Geburt vergangen haben – wiederum meinte in einem Chat im Internet, die Frau wisse „alles“. Ob das so war, muss bei der Verhandlung geklärt werden, die am kommenden Montag am Wiener Landesgericht stattfindet.
Vom Ausgang des Verfahrens hängt ab, ob die Kinder weiter bei ihrer Mutter bleiben. „Es ist Sache des Prozesses, Klarheit in diese Sache zu bringen“, meinte Jugendamts-Sprecherin Staffa. Nach der Verhandlung „werden sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen und die Situation neu beurteilen“, kündigte sie an.
(APA), Donnerstag 03. Mai 2018 14:38 Uhr
29-Jähriger verging sich an eigenen Kindern:
Angeklagt waren neben dem Vater auch die Mutter der Kinder sowie ein pädophiler Bekannter, der das Mädchen und den Buben bei Übernachtungsbesuchen missbrauchte. Der Vater fasste eine 14-jährige Freiheitsstrafe aus, der 41-jährige Freund zwölf Jahre, die Mutter der Kinder muss für sieben Jahre hinter Gitter. Die beiden Männer werden zudem aufgrund der vom Gutachter Karl Dantendorfer attestierten hohen Rückfallquote in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Vor allem die hohe Strafe für die Mutter als Beitragstäterin überraschte. Laut Urteilsbegründung hatte die 29-Jährige von August 2014 bis Frühjahr 2017 zumindest teilweise von den Übergriffen gewusst. “Sie haben als Mutter die Verpflichtung, Ihre Kinder lebenslänglich zu schützen. Aber Sie haben nichts dagegen unternommen”, sagte Richterin Nina Steindl. Dass die Frau in vollem Umfang davon Kenntnis hatte – die Tochter etwa wurde acht Jahre lang missbraucht -, glaubt das Gericht allerdings nicht.
Der Vater nahm das Urteil an, es ist bereits rechtskräftig. Die beiden anderen Angeklagten erbaten sich Bedenkzeit, ebenso wie Staatsanwalt Gerd Hermann.
Der 29-jährige Hauptangeklagte bemerkte bereits im Alter von 13 Jahren seine pädophilen Neigungen und begann Kinderpornos zu sammeln. Als er seine Frau kennenlernte und 2009 heiratete, habe er ein Jahr lang seinen Drang unterdrücken können. Als jedoch bald seine Tochter zur Welt kam, kehrten seine Neigungen zurück. Bereits als das Kind zwei Monate alt war, verging er sich an ihm, führte Staatsanwalt Hermann aus. Als zwei Jahre später sein Sohn geboren wurde, missbrauchte er auch ihn. “Ich kann es nicht mehr ändern. Ich wünschte, ich könnte die Zeit zurückdrehen”, sagte der Vater im Prozess unter Tränen.
Ab 2010 tauschte der Frühpensionist von dem Mädchen und dann auch von dem Buben angefertigte Kinderpornos mit anderen Pädophilen über eine Chatplattform aus. Als sich der Wiener 2016 von seiner schwer behinderten Frau scheiden ließ, zog er mit den Kindern allein in eine Wohnung. “Auch wenn es mir schwer fiel, hab’ ich die Kinder in seine Obhut gegeben, weil er sich besser kümmern konnte”, sagte die 29-Jährige, die auf einen Rollstuhl angewiesen ist.
Zu dieser Zeit lernte der Vater über das Darknet einen Deutschen und einen Landwirt aus Tirol mit ähnlichen Neigungen kennen, die er ab dem Sommer 2016 regelmäßig zu sich nach Hause einlud, damit sich diese an den wehr- und hilflosen Kindern vergehen konnten. Während die Männer die Kinder missbrauchten, filmte ihr Vater die abscheulichen Szenen.
Bei einem weiteren mehrtägigen Aufenthalt des Landwirts Anfang Jänner 2017 hatten die Kinderschänder offenbar sogar geplant, den Buben und das Mädchen zu betäuben, um auf keinen Widerstand zu stoßen. Dieses Vorhaben wurde nicht umgesetzt, der Vater der Kleinen schüttete das vorbereitete Schlafmittel in den Abfluss.
Der deutsche Verdächtige, der sich in Frankfurt am Main in U-Haft befindet und dort auf seinen Prozess wartet, wurde auf einer sichergestellten Datei anhand auffälliger körperlicher Merkmale als Täter identifiziert. In weiterer Folge gelang es den Ermittlern, das betroffene Wiener Mädchen auszuforschen. Da sich das auf dem Foto abgelichtete Kind im Volksschulalter befand, wurde vonseiten der Polizei in Schulen nachgefragt. Eine Volksschullehrerin erkannte schlussendlich ihre Schülerin, so kam man auf die Spur des Vaters, der sich seit Mai 2017 in U-Haft befindet.
Auf die Frage der Schöffensenatsvorsitzenden Nina Steindl, warum er Kinderpornos von seinem Sohn und seiner Tochter angefertigt habe, meinte der 29-Jährige: “Weil ich krank bin!” Er übernehme die “volle Verantwortung”, erklärte er.
“Ich hab’ geschaut, dass es die Kinder verkraften”, meinte er. Allerdings leiden der Bub und das Mädchen an einer ausgeprägten posttraumatischen Belastungsstörung, wie eine von der Justiz eingeholte Expertise einer klinischen Psychologin ergeben hat. Die Gutachterin kam zu dem Schluss, dass die Kinder seelisch derart massiv beschädigt worden sind, dass die eingetretenen Folgen einer schweren Körperverletzung gleichkommen.
Damit sich die Kinder nicht jemandem anvertrauten, setzte der Vater sie unter Druck. “Ich hab’ gesagt, dass sie nichts sagen sollen, sonst müsste ich ins Gefängnis”, sagte der bisher unbescholtene 29-Jährige. Seit 2010 fertigte der Wiener auch pornografische Fotos und Videos von Kindern von Bekannten oder Verwandten an, die man ihm zur Aufsicht überlassen hatte.
Auf der Anklagebank nahmen aber nicht nur der Vater der Kinder und der Tiroler Platz. Der 29-jährigen Mutter des Buben und des Mädchens wurde von der Anklage Beitragstäterschaft vorgeworfen. Die Frau bestritt, etwas von den inkriminierten Vorgängen gewusst zu haben. Während ihr Ex-Mann beteuert, dass die 29-Jährige nichts von seinen Übergriffen mitbekam, wurde sie in der Verhandlung vom Landwirt schwer belastet. Bei einer Situation wurde er demnach von der Frau mit dem nackten Kind am Schoß erwischt, sie verdrehte jedoch nur die Augen und verließ das Zimmer. Zudem gebe es ein Video eines Übergriffes, auf dem die Frau im Hintergrund zu sehen ist. “Da war mir klar, dass sie ziemlich sicher Bescheid wusste”, sagte der Landwirt.
Den beiden Männer wurden wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen sowie pornografischer Darstellung Minderjähriger verurteilt. Der Vater bekam zudem wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und Kuppelei die Haftstrafe, der Landwirt auch wegen versuchter Anstiftung zur Vergewaltigung.
Die Kinder lebten bis zuletzt bei der 29-jährigen schwer behinderten Frau. Der sechsjährige Bub und das achtjährige Mädchen sind einem Gutachten zufolge aufgrund des erlebten Martyriums schwer traumatisiert, die psychischen Folgen sind einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen. Die einzige Bezugsperson, bei der sie sich aufgehoben fühlen, dürfte ihre Mutter sein, die stets die Schuld von sich wies. Deshalb wurde vom Jugendamt entschieden, zum Wohl der Kinder diese vorerst bei der 29-Jährigen zu belassen. Die Kinder werden von einer Opferschutzeinrichtung und einer Sozialarbeiterin betreut.
Für die Zeit des Prozesses habe das Jugendamt die Kinder allerdings “geschützt untergebracht”, sagte MA11-Sprecherin Petra Mandl auf APA-Anfrage. Somit könnten die Kinder in Ruhe gelassen und die Mutter entlastet werden. Wie es nach der Verurteilung der Mutter und des Vaters weitergeht, wird erst entschieden. Den betroffenen Kindern – laut Gericht insgesamt 13 – wurde ein Schmerzengeld in Höhe von mehr als 50.000 Euro zugesprochen.
(APA/Red),
Prozess gegen Kinderschänder
Die eigenen Kinder von Geburt an missbrauchen, sie auch noch anderen überlassen und das alles als Kinderpornografie ins Netz stellen – es sind widerwärtige Details, die beim Pädophilen-Prozess in Wien bekannt wurden. Am Montag fiel das Urteil: 15 Jahre sind die Höchststrafe:
Für den Haupttäter gab es 14 Jahre und Einweisung; für den Mittäter 12 Jahre Haft und die Einweisung in eine Anstalt und für die Mutter sieben Jahre Gefängnis.
Live-Schaltung zum Landesgericht
„Wien heute“-Reporter Lukas Lattinger meldet sich live vom Wiener Straflandesgericht und schildert, wie die Angeklagten die Urteile aufgenommen haben.
Berufung gegen Urteil im Pädophilen-Prozess. Sowohl die Frau als auch der Bekannte des verurteilten Vaters haben Berufung gegen ihre langjährigen Haftstrafen eingelegt.
7-5-2018
Tags: Gewalt – MA11 – Strafverfahren -Kinderhandel – Kindeswohlgefährdung – Österreich Familienrecht -Obsorge – Polizei
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Wikipedia: EC3 (Europäisches Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität)
Artikel:
In den vergangenen zwei Wochen hat das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) von Europol im Hauptquartier mit 25 Experten aus 16 Ländern Opfer sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs identifizieren können. Dank der gemeinsamen Bemühungen wurden zehn Täter und Opfer in neun verschiedenen Ländern lokalisiert. Insgesamt wurden somit mehr als 50 Opfer in 14 verschiedenen Ländern identifiziert, die von ihren Peinigern gerettet werden konnten.
Wie Europol präzisiert, kommen täglich Millionen von Bildern und Videos von sexuell missbrauchten Kindern ins Netz. Die allermeisten sind in Chatrooms, Peer-to-Peer-Netzwerken, Social-Media-Anwendungen und Websites und Foren sowohl im offenen Internet als auch im Darknet zu finden. Um die Opfer auf diesen Bildern zu identifizieren, wurde 2014 die erste VIDTF-Initiative (Victim Identification Taskforce) ins Leben gerufen. Seither haben drei weitere Fortsetzungen der Initiative stattgefunden. Experten aus EU-Mitgliedstaaten und Drittlandpartnern aus der ganzen Welt treffen sich zwei Wochen lang bei Europol, um die enorme Menge an Online-Material zu sexuellem Kindesmissbrauch unter Einsatz modernster Technik, Software und deren Fachwissen zu analysieren.
Diese Experten werden von Europol-Mitarbeitern unterstützt, die auf diesen Bereich spezialisiert sind. Die einzigartige Kombination von Zusammenarbeit und Bild- und Videoanalyse bedeutet, dass sich die Experten durch Millionen von Dateien arbeiten, um wichtige Hinweise zu finden und zu nutzen. Diese vierte Ausgabe fand in zwei Phasen statt: der Vorbereitungswoche Anfang November und der Analysephase vom 4. bis 15. Dezember 2017. An beiden Veranstaltungen nahmen Sachverständige für die Identifizierung von Opfern aus Strafverfolgungsbehörden aus Australien, Österreich, Belgien, Kanada, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Niederlande, Rumänien, Slowakei, Spanien, Schweiz, England und den USA sowie Interpol teil.
Mehr als 400 Serien von Bildern und Videodateien zu sexuellem Missbrauch von Kindern wurden in die Interpol-Datenbank für sexuelle Ausbeutung hochgeladen. Zehn Täter und Opfer wurden lokalisiert. Steven Wilson, Leiter des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) von Europol, sagte: „Die Arbeit der Task Force zur Identifizierung von Opfern bei Europol ist einzigartig. Wir freuen uns sehr, diese Aktivitäten fortsetzen zu können, um die Welt für die Kinder sicherer zu machen; das ist es, was die Strafverfolgung jeden Tag anstrebt.“
http://agkblog.de/sexueller-missbrauch-von-kindern-ec3-gelingt-schlag-gegen-das-darknet
Tag: Pädo – Kinderschutz –
Video: Erfolgreich im Kampf gegen Kindesmissbrauch – PK Staatsanwaltschaft Wien
Das internationale Netzwerk „Elysium“ – ein riesiger Kinderporno-Ring wurde gemeinsam mit BK Wien, LK Wien und Bundeskriminalamt Wiesbaden und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main gesprengt.
7-7-2017
Artikel:
Kriminalitätsbekämpfung
Die Staatsanwaltschaft Wien, das Bundeskriminalamt Österreich und Landeskriminalamt Wien konnten im Zuge internationaler Ermittlungen in enger Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main und dem Bundeskriminalamt Wiesbaden mehrere mutmaßliche Verantwortliche sowie Mitglieder einer großen kinderpornographischen Darknet-Plattform festnehmen und die Plattform erfolgreich abschalten.
Die umfangreichen, mehrwöchigen Ermittlungen führten die Behörden auf die Spur mehrerer Schlüsselfiguren einer kinderpornographischen Plattform, genannt „ELYSIUM“, die nur über das sogenannte Darknet zugänglich war. Die Seite bestand seit Ende des Jahres 2016 und zählte zuletzt über 87.000 Mitglieder. Die international ausgerichtete Plattform diente hauptsächlich dem weltweiten Austausch von Kinderpornographie. Unter den ausgetauschten Bildern und Videos fanden sich Darstellungen schwersten sexuellen Missbrauchs von Kindern, darunter auch von Kleinkindern, und Darstellungen sexueller Gewalthandlungen an Kindern.
Die Plattform diente außerdem der Verabredung von Treffen zum sexuellen Missbrauch von Kindern durch die Mitglieder. Die dabei angefertigten Bilder wurden wiederum über die Plattform zur Verfügung gestellt.
Der 39-jährige Hauptbeschuldigte, der als Betreiber und Administrator der Plattform agiert haben soll, stammt aus dem Landkreis Limburg-Weilburg in Deutschland. In dieser Funktion soll der Tatverdächtige maßgeblich für die Bereitstellung der technischen Infrastruktur der Plattform verantwortlich gewesen sein. Er wurde wegen des Verdachts der Verbreitung von kinderpornographischen Schriften am 12. Juni 2017 nach der Durchsuchung seiner Wohnung festgenommen. Am 13. Juni 2017 wurde aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Gießen die Untersuchungshaft verhängt.
Im Zuge der Durchsuchungsmaßnahmen konnte der Server der Plattform beschlagnahmt und diese umgehend erfolgreich abgeschaltet werden. Die operativen Maßnahmen wurden von der Europäischen Polizeibehörde EUROPOL koordiniert und unterstützt.
Insgesamt konnten 14 Verantwortliche und Mitglieder der Plattform in Deutschland, Österreich und im inner- und außereuropäischen Ausland identifiziert und Großteils festgenommen werden. Den Beschuldigten wird neben der Verbreitung von Kinderpornographie zum Teil auch schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. 29 Opfer der sexuellen Übergriffe könnten bisher identifiziert werden.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien wurden in Österreich zwei Tatverdächtige, ein 28-jähriger und ein 40-jähriger, festgenommen. Beiden wird schwerer sexueller Missbrauch der beiden minderjährigen Kinder des 28-jährigen über einen mehrjährigen Zeitraum in mehreren Fällen sowie die Verbreitung kinderpornographischer Schriften vorgeworfen. Die Beschuldigten befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.
Gegen weitere Mitglieder der kinderpornographischen Plattform laufen derzeit noch internationale Ermittlungen.
Weiterführende Links:
Folder „Zum Schutz unserer Kinder“
Oberst Michael MIMRA, Mag. Ewald EBNER, Dr. Julia BUSSWEILER, Mag. Nina BUSSEK und Kriminaldirektor Jürgen SCHMITT
BMJ, Artikel Nr: 14901 vom Freitag, 07. Juli 2017, 12:25 Uhr.
http://www.bmi.gv.at/cms/bk/_news/?id=4D665669595779534431733D&page=0&view=1
Tags: Pädo – Kindesmissbrauch – Polizei – Pressekonferenz Operation Elysium Video – Familie – Familienrecht – Kinderhandel – Darknet – Kindeswohlgefährdung – Vergewaltigung Opfer Justizministerium
Die jüngsten Missbrauchsopfer sind zwei Jahre alte Kinder: Insgesamt mehr als 87.000 Mitglieder konnten sich auf der Kinderporno-Plattform „Elysium“ im Darknet zum sexuellen Missbrauch von Kindern verabreden oder Videos und Bilder austauschen.
Die Ermittler haben sich bei der Suche nach den Tätern im Internet auf die Veränderungen in der Szene eingestellt. Trotz des Erfolgs mit dem Abschalten von „Elysium“ sowie mehreren Festnahmen bleibt der Kampf gegen die Kinderpornografie für die Fahnder schwierig.
Die Suche nach Tätern im Darknet, dem verborgenen Teil des World Wide Web, ist extrem aufwendig und gleicht der Zusammensetzung eines riesigen Puzzles – ohne Garantie auf Erfolg. Oft kommen die Experten über eine ermittelte Person auf die Spur von weiteren Verdächtigen. „Und dann hangeln wir uns von Person zu Person weiter“, erklärt der Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, Andreas May. Bei ihrer Arbeit sind die Ermittler auch selbst im Darknet unterwegs.
Wie sind die Ermittler der Kinderporno-Plattform „Elysium“ im Darknet auf die Spur gekommen?
Bei „Elysium“ ging es nicht nur um den Austausch von Bildern und Videos. Es wurden auch Verabredungen zum tatsächlichen sexuellen Missbrauch von kleinen Kindern getroffen. „Diese Personen haben sich nicht nur im Darknet getroffen, sondern im richtigen Leben. Das hat die Ermittlungen erleichtert“, sagt May.
Oft werden bei einem Schlag gegen die Kinderpornografie die Konsumenten von Bildern und Videos sowie die Täter von sexuellem Missbrauch ermittelt. Im Fall von „Elysium“ gelang es aber auch, den Betreiber der Kinderporno-Plattform zu fassen. Der 39 Jahre alte Mann aus Hessen soll die Plattform gebaut und im Darknet platziert haben sowie als Administrator für die Wartung zuständig gewesen sein.
Der Zugang zu der Plattform war vergleichsweise leicht. Bei vielen Kinderporno-Plattformen müssen die potenziellen Mitglieder für eine Anmeldung selber Bildmaterial bereitstellen oder sogar Kinder für den Missbrauch anbieten. Bei „Elysium“ reichte der Name für die Anmeldung aus. „Die Hemmschwelle war relativ gering“, erläutert der BKA-Bereichsleiter Cybercrime, Markus Koths.
Die Entwicklung der Szene wird als sehr dynamisch eingeschätzt. Während in den 70er Jahren vor allem Zeitschriften kursierten und in den 80er Jahren Videos mit kinderpornografischem Material ausgetauscht wurden, verlagerte sich die Szene in den 90er Jahren ins Internet. Spätestens ab der Jahrtausendwende spielen sich die kriminellen Machenschaften nahezu vollständig im Darknet ab.
Werden alle Nutzer von Kinderporno-Plattform als potenzielle Täter für den Missbrauch von Kindern eingeschätzt?
Die Ermittler berufen sich auf Studien, nach denen bei vorsichtiger Schätzung etwa zehn Prozent der Konsumenten von kinderpornografischem Material auch Kinder missbrauchen.
Ein Mittel ist die sogenannte Schulfahndung. Lehrern werden dann in Einzelfällen Bilder gezeigt und es kommt mitunter zu entscheidenden Hinweisen – so wie bei den Ermittlungen zu den beiden österreichischen Opfern im Fall „Elysium“.
Die Präventionsarbeit für Pädophile sollte nach Einschätzung von Oberstaatsanwalt May deutlich ausgebaut werden. Der Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität plädiert für ein bundesweit flächendeckendes Hilfsangebot für die Betroffenen, damit es nicht als letztes Mittel zur Strafverfolgung kommen muss.
Von Dpa / 07.07.2017 – 14:53
http://www.salzburg.com/nachrichten/welt/chronik/sn/artikel/was-den-kinderporno-fall-elysium-so-besonders-macht-255348/
Artikel:
Wien (APA) –
Im Kampf gegen Kinderpornografie sind den Behörden in den vergangenen Jahren in mehreren internationalen Operationen Erfolge gelungen. Im Folgenden eine Auflistung der spektakulärsten Aktionen mit österreichischer Beteiligung seit 2007. Die Ermittlungen erstreckten sich jeweils über mehrere Monate oder Jahre, daher fehlt oftmals eine genaue Datierung der Operationen.
Operation „Elysium“. Am 12. Juni 2017 wird der Betreiber einer seit 2016 bestehenden Kinderporno-Plattform im Darknet namens „Elysium“ festgenommen. 14 Verdächtige in Deutschland und Österreich werden ausgeforscht und teils auch festgenommen, 29 Opfer identifiziert. Die weltweit tätige Plattform hatte 87.000 Mitglieder. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt wegen massiver sexueller Übergriffe, wird am 6. Juli bekannt.
Operation „Gondola“: Beim Aufdecken eines Kinderpornorings durch amerikanische Behörden werden nach Hinweisen aus den USA auch 20 Österreicher ertappt. Bei einem Verdächtigen in Klagenfurt findet die Polizei Material, das belegt, dass sich der 38-Jährige an Nachbarskindern vergangen hat. Ein 63-jähriger Wiener wird bei einer Razzia tot vor seinem Computer entdeckt, er hat einen Herzinfarkt erlitten. Insgesamt werden bei der Aktion allein in Österreich 1.600 Computer sowie Speichermedien sichergestellt, wird am 9. September 2012 bekannt.
Operation „Carole“: Bei einer weltweiten Operation gegen Kinderpornografie forschen Polizeibehörden in 141 Ländern Hunderte Pädophile aus. Das Bundeskriminalamt in Wien ermittelt bei seinem bisher größten Schlag 272 Personen allein in Österreich. Die Verdächtigen stammen aus allen Bundesländern. Die Pädophilen haben über Internet-Foren Missbrauchsbilder und -videos von Kindern verbreitet. Am 4. Juli 2012 gibt das Innenministerium den Fall bekannt.
Operation „Charly“: Nach Hinweisen aus Luxemburg werden im Verlauf des Jahres 2010 in Österreich 107 Hausdurchsuchungen durchgeführt. Jedes Mal werden die Beamten fündig und stellen einschlägiges Material sicher. Ein Steirer hortete 20.000 Bilder und 300 Videos, wie im Dezember vom Bundeskriminalamt bekanntgegeben wird.
Operation „Typhon“: Die Webseite eines österreichischen Betreibers (File-hosting-Service) wird zur Verbreitung von Kinderpornografie missbraucht. Im Zuge von Hunderten Hausdurchsuchungen in Europa und Kanada werden 221 Verdächtige ausgeforscht (davon 23 in Österreich) und 115 Täter festgenommen. Der Abschluss der Operation wird am 10. Dezember 2009 öffentlich gemacht.
Operation „Geisterwald“: Federführend von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wird ein international tätiger Kinderporno-Ring zerschlagen. Weltweit werden auf Basis der Erkenntnisse der Sonderermittler 178 Hausdurchsuchungen durchgeführt. 22 Männer werden festgenommen. Fünf von ihnen stammen aus Österreich. Darunter ist ein 41-jähriger Wiener Familienvater, der seine zehn Jahre alte Stieftochter wiederholt sexuell missbraucht und dabei angefertigte Fotos und Videos im Internet verbreitet hat. Der Fall wird am 30. September 2009 bekannt.
Ausforschung einer brasilianischen Website: 43 österreichische Konsumenten werden identifiziert, 31 Verdächtigen kann der Besitz oder die Weitergabe von Kinderpornos nachgewiesen werden. Am 23. September 2009 gibt das Bundeskriminalamt in Wien den Fall bekannt.
Operation „Sledgehammer“: Im Zuge der Ausforschung einer kroatischen Internetseite wird 189 Männern in Österreich der Besitz oder die Weitergabe von obszönen Aufnahmen nachgewiesen. Insgesamt werden 935 Verdächtige identifiziert, gegen 624 muss das Verfahren eingestellt werden, da sie das Material nur angesehen und nicht heruntergeladen haben. Bekannt wird der Fall am 13. März 2009.
Operation „Sinon“: In Bayern werden zwei Internetdateien entdeckt, die schweren sexuellen Missbrauch an einer etwa zehnjährigen Asiatin und einem etwa zwölfjährigen blonden Mädchen zeigen. 125 österreichische User-Adressen sind betroffen, 80 Verdächtige werden ausgeforscht. Darunter befindet sich ein 44-jähriger Wiener, dessen PC-Bildschirmschoner den Mann während des Missbrauchs seiner zehnjährigen Stieftochter zeigt. Der Fall wurde am 2. Jänner 2008 bekannt.
Operation „Flo“: Die Polizei deckt eine Kinderporno-Verteilung über den Server einer Wiener Internetfirma auf. 2.361 Usern aus 77 Ländern kann der Zugriff auf acht Videos nachgewiesen werden, 23 Verdächtige stammen aus Österreich. Aufgedeckt wird der Fall nach einem Hinweis der Internetfirma, dessen File-Sharing-Dienstleistung von den Pornogeschäftemachern missbraucht wurde. Bekannt wird der Fall am 7. Februar 2007.
http://www.tt.com/home/13184696-91/erfolge-im-kampf-gegen-kinderpornografie-in-%C3%B6sterreich—chronologie.csp
Tags: Pädo-Operationen Operation Gondola – Operation Carole Operation Charly Operation Typhon Operation Geisterwald Operation Sledgehammer Operation Sinon Operation Flo – Familie – Gesetze Österreich Gewalt – Kindesmissbrauch – Kindeswohlgefährdung
Video N24:
Festnahme im Landkreis Limburg-WeilburgErmittler sprengen Kinderporno-Plattform mit 90.000 Mitgliedern
Bei ihren Ermittlungen im Darknet stießen die Beamten auf Aufnahmen schwersten sexuellen Missbrauchs. Auch Fotos von Kleinkindern waren dabei, zudem Bilder von sexuellen Gewalthandlungen gegen Kinder, wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Donnerstag mitteilte.
Die Plattform namens „Elysium“ hatte demnach mehr als 87.000 Mitglieder. Der mutmaßliche Betreiber, ein 39-Jähriger aus dem Kreis Limburg-Weilburg, sei bereits Mitte Juni festgenommen worden, hieß es in der Mitteilung. Er sitzt in Untersuchungshaft. Als Administrator der Plattform soll er maßgeblich für die Bereitstellung der technischen Infrastruktur verantwortlich gewesen sein. Er steht unter dem dringenden Tatverdacht der bandenmäßigen Verbreitung von kinderpornografischen Schriften.
Weitere Informationen
Das „Darknet“ (Englisch: dunkles Netz) ist ein abgeschotteter Teil im weltweiten Internet und nach Einschätzung von Fachleuten stark gewachsen. Es ist eine Art virtuelles Hinterzimmer für Eingeweihte, das anders gebaut ist als das offene Internet und nicht über herkömmliche Suchmaschinen zugänglich ist. Durch Weiterleitung über mehrere Knoten im Netz ist der Ursprung von Daten nicht mehr nachvollziehbar. Notwendig ist eine Verschlüsselungssoftware.
Ende der weiteren Informationen
Weitere Mitglieder und Verantwortliche der Plattform wurden ebenfalls festgenommen – vor allem in Deutschland und in Österreich, wie die Generalstaatsanwaltschaft berichtete. Weitere Details wollen das BKA in Wiesbaden sowie das österreichische BKA in Wien an diesem Freitag zeitgleich auf zwei Pressekonferenzen bekanntgeben.
Über das Darknet tauschten die Mitglieder der Plattform den Angaben zufolge weltweit kinderpornografische Bild- und Videodateien aus oder verabredeten sich zum sexuellen Missbrauch von Kindern. Die Plattform bestand seit Ende 2016 und war nur über das Darknet zugänglich.
Die Ermittlungen gegen die Plattform wurden von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) in Gießen geführt, die zur Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt gehört. Die vom Land Hessen 2010 eingerichtete ZIT war die erste Staatsanwaltschaft, die sich bundesweit gezielt mit der Internetkriminalität beschäftigte. Die ZIT gilt auch als erster Ansprechpartner für das BKA bei der Aufnahme von Ermittlungen im Bereich der Kinderpornografie.
Sendung: hr-iNFO, 06.07.2017, 10.00 Uhr
Europol hat Beweisstücke von schweren Fällen von Kindermissbrauch online veröffentlicht und Bürger in ganz Europa zur Mithilfe bei den Ermittlungen aufgerufen.
Scheinbar harmlose Objekte wie eine Shampoo-Flasche, eine Plastiktüte oder ein Stück Tapete könnten zum entscheidenden Tipp führen, betonte die europäische Polizeibehörde in der Nacht zum Donnerstag in Den Haag. Auf der Europol-Website werden 20 Objekte gezeigt, die im Hintergrund von Videos oder Fotos mit Kinderpornografie entdeckt worden waren.
Kleinste Hinweise könnten manchmal einen Fall lösen, teilte Europol mit. Wenn ein Gegenstand erkannt werde, könnten womöglich Kinder gerettet werden. Erst kürzlich wurden nach Hinweisen zu Lebensmittelverpackungen und Mülleimern im Hintergrund von Fotos zwei Opfer identifiziert, wie Europol mitteilte.
Donnerstag, 06.07.2017, 12:12
http://www.focus.de/panorama/videos/bilder-veroeffentlicht-europol-sucht-hinweise-zu-kinderporno-faellen_id_7206500.html
Tags: Pädo – Kindesmissbrauch
Im Prozess um den sexuellen Missbrauch eines Kindes hat das Landgericht Hannover den Angeklagten am Freitag zu vier Jahren und elf Monaten Haft verurteilt. Der 22-jährige Mann aus dem Raum Hameln hatte sich im sogenannten Darknet mit einem 45-jährigen Belgier verabredet, um Sex mit dessen zur Tatzeit elf Jahre altem Sohn zu haben. In seiner Urteilsbegründung sagte der Richter, dass es Jahre dauern werde, bis der Junge über das Erlebte hinwegkomme – sofern dies überhaupt möglich sei.
Stichwort: Darknet
Im sogenannten Darknet („dunkles Netz“) können sich Internetnutzer anonym bewegen. Der nur über Anonymisierungsdienste erreichbare Bereich des Internets wird häufig von Kriminellen genutzt, aber auch von Menschen, die viel Wert auf ihre Privatsphäre legen oder in einem repressiven politischen System leben. Zugangsvoraussetzung ist eine Anonymisierungssoftware, etwa die Freeware „Tor“. Damit werden Datenpakete zwischen Tor-Servern verschlüsselt weitergeleitet. Jeder Server kennt so nur seinen Vorgänger und seinen Nachfolger, aber nicht die gesamte Verbindung von einem zum anderen Ende. Dadurch wird die IP-Adresse des Nutzers getarnt.
Auch Verteidiger plädiert für Haftstrafe
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor fünfeinhalb Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. Die Tat sei besonders erniedrigend gewesen, weil der Vater des Jungen sich daran beteiligt und sie außerdem gefilmt habe, so die Anklage in ihrem Plädoyer. Der Vater hatte das Video anschließend ins Netz gestellt. Auch die Verteidigung plädierte für eine Freiheitsstrafe, wollte die Länge der Haft aber im Ermessen des Gerichts lassen. Der Verteidiger wies lediglich darauf hin, dass der Angeklagte sich zur Zahlung von 20.000 Euro Schmerzensgeld bereiterklärt habe. Dies solle strafmildernd berücksichtigt werden.
Angeklagter will Wiedergutmachung leisten
Zu Prozessbeginn am Mittwoch hatte der 22-Jährige die Tat gestanden. Über seinen Anwalt ließ er erklären, dass er sich gezielt in den pädophilen Kreis des Vaters begeben habe. Er sei ins belgische Mechelen gefahren, um dort den Jungen zu missbrauchen. Gemeinsam mit dem Vater habe er das Kind am 1. März dieses Jahres vergewaltigt. Er sei sich des Unrechts bewusst gewesen, bedauere heute die Tat und wisse auch um die Folgen für das Kind. Obwohl dies angesichts des Verbrechens schwierig sei, wolle er Wiedergutmachung leisten. Am Freitag fügte er hinzu, dass er im Gefängnis eine Therapie machen wolle, damit sich eine solche Tat nicht wiederhole.
Junge wohl bereits als Säugling missbraucht
Vor Gericht wurde am Mittwoch auch das Protokoll der belgischen Polizei von der Vernehmung des Opfers verlesen. Darin schildert der Junge, wie er jahrelang von seinem Vater brutal misshandelt wurde. Aus den Ermittlungsergebnissen geht hervor, dass der Mann seinen Sohn bereits als sechsmonatigen Säugling missbraucht haben soll. „Das ist ein Martyrium durch den Vater, das man sich kaum vorstellen kann“, sagte der Richter am Freitag. Bislang gibt es laut der Staatsanwaltschaft in Mechelen keine Hinweise darauf, dass der Belgier seinen Sohn noch von weiteren Männern missbrauchen ließ. Der 45-Jährige sei derzeit inhaftiert und solle in seiner Heimat vor Gericht gestellt werden.
Australische Ermittler entdecken Missbrauchsfilm
Aufgedeckt wurde der Fall durch australische Ermittler, die im Internet nach Sexualstraftätern gefahndet hatten. Dabei entdeckten sie den Film vom Missbrauch des Jungen und verfolgten die Spur bis nach Belgien und Niedersachsen. Der Angeklagte aus dem Raum Hameln wurde über ein Kennzeichenerfassungssystem der belgischen Polizei ermittelt.
Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Regional Hannover | 02.10.2015 | 13:00 Uhr
http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Haftstrafe-fuer-Missbrauch-eines-Elfjaehrigen,prozess2836.html
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