Karfreitag – Altkatholische u. Evangelisten hat man den Feiertag weggenommen!

Der Regierungssprecher Gernot Blümel von der „Österreichischen Volkspartei“ hat vor einiger Zeit dem österreichischen Volk versprochen hat:
„Es wird bei der neuen Karfreitagsregelung niemand etwas verlieren“
Diese Aussage stellte sich als eine Lüge heraus, weil sievon  der Regierung nicht eigehalten wurde!
Kurze Zeit später wurde den den Evangelisten u. Altkatholiken der Feiertag gestrichen, und das Versprechen  von der ÖVP – FPÖ Regierung, insbeondere des Regierungssprecher Gernot Blümel (ÖVP) stellte sich als unwahres Versprechen heraus.

Admin Familie & Familienrecht, am Karfreitag 19.April 2019

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Artikel:

Hunderte protestieren am Karfreitag

Erstmals war der Karfreitag kein offizieller Feiertag für evangelische und altkatholische Gläubige mehr. Hunderte protestierten in der Innenstadt. Der Theologe Paul Zulehner räumt einer Klage der Kirchen gute Chancen ein.

Im Anschluss an den Vormittagsgottesdienst versammelten sich Vertreter aus 30 evangelischen und altkatholischen Pfarrgemeinden vor der Lutherischen und Reformierten Stadtkirche in der Dorotheergasse. Sie wollen ihren gestrichenen Karfreitag-Feiertag zurück. Die Regelung sei ein grober Eingriff in die Religionsfreiheit, hieß es. Als Zeichen des Protests hatten viele eine Kreuz aus Heftpflastern an die Kleidung geklebt.

Ohne Karfreitag keine Auferstehung - APA/Neubauer

Ohne Karfreitag keine Auferstehung – APA/Neubauer

Ohne Karfreitag kein Ostern -
Ohne Karfreitag kein Ostern – APA/Neubauer

Kritik an der Bundesregierung

In Ansprachen erinnerten Vertreter der Kirchen an die Bedeutung des Karfreitags und übten Kritik an der Bundesregierung. „Die diskriminierende Haltung, die diese Regierung gegenüber Minderheiten in unserer Gesellschaft zeigt, macht es dringend notwendig, ein Zeichen zu setzen“, sagte Superintendentialkuratorin Petra Mandl.

Protest gegen Feiertag-Streichung
Protest gegen Feiertag-Streichung – ORF/Werner Trinker

Die Abschaffung des Feiertags und die Aussage von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), wonach 96 Prozent der Bevölkerung davon nicht betroffen seien, womit er die evangelische Kirche als „quasi vernachlässigbare Minderheit“ dargestellt habe, habe für Empörung in der Gemeinschaft gesorgt, bekräftigte Mandl.

Ein Kreuz aus Heftpflastern als Zeichen des Protests - ORF/Werner Trinker
Ein Kreuz aus Heftpflastern als Zeichen des Protests – ORF/Werner Trinker

Die Abschaffung des Feiertags und die Aussage von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), wonach 96 Prozent der Bevölkerung davon nicht betroffen seien, womit er die evangelische Kirche als „quasi vernachlässigbare Minderheit“ dargestellt habe, habe für Empörung in der Gemeinschaft gesorgt, bekräftigte Mandl.

Protest gegen Feiertag-Streichung

Mit Transparenten und Gesang protestierten in Wien Gläubige gegen die Streichung des Karfreitags als Feiertag.

Klage soll bis Mitte Mai eingebracht werden

Die neue Regelung erwecke den Eindruck, dass Religion und Glaube ins Private abgedrängt werden sollen, kritisierte der Wiener Superintendent der evangelischen Kirche, Matthias Geist, im Gespräch mit der APA. „Jede Minderheit sollte doch das Recht in einer offenen Gesellschaft zugestanden bekommen, dass wir unseren Glauben auch öffentlich leben und einen Feiertag in Anspruch nehmen können.“

Er appellierte an die Bundesregierung, die Regelung zu überdenken: „Meine Erwartung ist, dass der Karfreitag doch ein Feiertag für alle Österreicherinnen und Österreicher wird“, sagte Geist. Die evangelische Kirche hat bereits angekündigt, bis Mitte Mai eine Verfassungsklage auszuarbeiten.

„1.Mai nur Feiertag, wenn alle Arbeiter im Urlaub?“

Einer solchen Klage räumte der Theologe, Priester und Religionssoziologe Paul Zulehner im „Wien heute“-Gespräch gute Chancen ein: „Ich glaube schon. Wenn man diese Balance hält, zwischen dem individuellen Recht der einzelnen Person ‚Ich kann eine Religion frei ausüben‘ und einer Gemeinschaft, die ein Recht hat, sich gemeinschaftlich auch zu äußern in dieser Kultur, das muss abgewogen werden. Ich denke, das ist bisher in der Diskussion noch nicht passiert.“

Theologe Zulehner im Gespräch

Theologe, Priester und Religionssoziologe Paul Zulehner spricht über die Karfreitagsregelung.

Was bisher in keiner Stellungnahme eines Politiker zum Vorschein gekommen sei, was der Verfassungsgerichtshof im Fall einer Klage aber hoffentlich auch würdigen wird, sei, so Zulehner, dass Religionsfreiheit auch ein Recht der Gemeinschaften ist, also der katholischen Kirche als Ganzes. Wir gehen ja auch nicht her und feiern den Staatsfeiertag wenn sich alle frei nehmen oder wir machen den 1. Mai, wenn sich alle von der Arbeiterbewegung da einen Urlaubstag nehmen.“ Zulehner sieht ein Vorrecht der Gemeinschaft „vor allen Fragen, ob die einzelnen da auch richtig mitmachen“.

Schönborn will Karfreitag-Debatte sinnvoll nützen

Der römisch-katholische Kardinal Christoph Schönborn hat am Karfreitag appelliert, die Karfreitag-Debatte sinnvoll zu nützen. „Wenn die heftige Debatte um den Karfreitag auch ein Gutes hat, dann wohl dies, dass sie hoffentlich dazu beiträgt, über den tieferen Sinn des Karfreitags wieder stärker nachzudenken“, sagte Schönborn in einem Audiobeitrag auf der Website der katholischen Kirche in Österreich.

Aktionen auch in Bundesländern

Auch in anderen Bundesländern kam es am Karfreitag zu Protestaktionen: Die evangelischen Pfarrgemeinden in Bludenz, Feldkirch, Dornbirn und Bregenz etwa ließen um 15.00 Uhr die Kirchenglocken zu einem Mahnläuten erklingen. Die evangelische Pfarrgemeinde in Bregenz schaltete am Donnerstag sogar eine Todesanzeige in den „Vorarlberger Nachrichten“. „Wir gedenken des Todes von Jesus von Nazareth“, heißt es darin – mehr dazu in Evangelisches Mahnläuten am Karfreitag

Auch im Burgenland waren Solidaritäts- und Protestkundgebungen angekündigt. Bischof Michael Bünker bekräftigte seine Ablehnung der neuen Regelung – mehr dazu in Karfreitag: Protest und Solidarität. Auch in der Steiermark feierten viele Gläubige auf dem Grazer Färberplatz bei einer öffentlichen Veranstaltung – mehr dazu in Gläubige feierten auch ohne Feiertag.

Karfreitag nach Klage kein Feiertag mehr

Die neue Regelung zum Karfreitag ist heuer zum ersten Mal zur Anwendung gekommen. Die Regierung hat ja in Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) den freien Karfreitag für evangelische Christen, Methodisten und Altkatholiken gestrichen. Eingeführt wurde im Gegenzug ein „persönlicher Feiertag“. Der bedeutet, dass sich alle Arbeitnehmer einmal pro Jahr einen Urlaubstag auch gegen den Willen des Dienstgebers, allerdings aus ihrem eigenen Kontingent, nehmen können.

Links:

Kinderschutz – Jugendamt – Kompetenz OHNE einheitliches Bundesgesetz!

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Die Regierung schiebt die Verantwortung der „Kindesabnahmen OHNE Gerichtsbeschluss“ zur Gänze an die Bundesländer ab!

Der gute Ansatz, des ehemaligen Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen Dr. Michael Spindelegger (ÖVP) mit dem KHJG2013, ein einheitliches Bundesgesetz zur Schaffung eines österreichweiten Kinderschutzes zu schaffen, ist mit der neuen Bundesregierung jetzt wieder passé.

Die oft nur durch eine Sozialarbeiterin festgestellte Kindeswohlgefährdung der Jugendwohfahrt und deren Kindesabnahme sollte nach dem KHJG2013 (Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013) mit einem „vier Augen Prinzip“ verbessert werden. Tatsächlich wurde es im KHJG 2013 Gesetz nur eine Soll-Bestimmung.
Weitere einheitliche Regelungen in späteren Bundesgesetzen wären möglich gewesen.
So hat auch der renomierte Verfassungsexperte Robert Funk damals von einer Möglichkeit für eine österreichweite Akteneinsicht beim Jugendamt für die leiblichen Eltern gesprochen.
Durch wehementen Blokaden der  MA11 Kinder- und Jugendanwaltschaft DSA Monika Pinterits wurden jedoch weitere einheitliche Regelungen in einem Bundesgesetz, sowie deren Kontrolle durch den Bund verhindert.

Große Mängel im Kinderschutz sind seit Jahrzehnten vorhanden,

wie fehlende Akteneinsicht, Kindesabnahmen erfolgen in ganz Österreich OHNE Gerichtsbeschluss, fehlende Transparenz des Gesundheitsaktes, und finazielle Aufschlüsselung der Kosten und Einsicht für Betroffene und deren Eltern, es sind seit Jahrzehnten keinerlei Rechnungshofberichte beim Jugendamt  oder Rechnungshofprüfungen der einzelnen Jugendwohlfahrten der Bundesländer bekannt, Verantwortung der Behörden werden an freie Träger, Vereine, NGOs abgewälzt, welche wenig bis gar nicht kontrolliert werden.

Video zur fehlenden Akteneinsicht, in Österreich deto.

Die Kompetenz zwischen den Ländern ist unklar und eine übergeordnete Koordination vom Bund nicht vorhanden!

Der Fall des „schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen mit Todesfolge“ des 17 Monate alten „Luca-Elias“ in Österreich sorgte damals für große Aufregung.
Die Nichtzuständigkeit der Jugendwohlfahrt Mödling (Verdacht des Missbrauch – Bilder KH Mödling) bzw. Verantwortung wurde an die Jugenwohlfahrt Tirol abgeschoben.

Diverse Bilder des Missbrauchs am Säugling Luca-Elias welchen im Krankenhaus Mödling aufgenommen worden sind, hatten beim Jugendamt Mödling keinerlei Konsequenzen, die Verantwortung wurde abgeschoben mit dem Hinweis, an das Spital bzw. Jugendamt Tirol.

Zitat wikipedia Fall Luca:

Am 12. November 2007 brachte die NGO Resistance for Peace eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien gegen die Jugendwohlfahrtsbehörden Mödling und Schwaz ein. Es gehe um eine „Mittäterschaft bei fahrlässiger Tötung“. Die Bilder sollen im Juli im Krankenhaus Mödling aufgenommen worden sein. Am Tag darauf sprach der Anwalt des Kindesvaters, Georg Zanger in einer schriftlichen Stellungnahmen von „offenbar systematischen Misshandlungen“.[6]

. . . Der Vater von Luca habe bei seinen Interventionen am Jugendamt in Innsbruck darauf hingewiesen, dass die Mutter schon früher gegenüber seinen älteren Kindern tätlich geworden sei. Der Kindesvater habe sich dem Strafverfahren gegen die 22-Jährige und deren Lebensgefährten in Korneuburg als Privatbeteiligter angeschlossen. Darüber hinaus hat er Anzeige gegen unbekannte Täter bei der Staatsanwaltschaft Wien eingereicht, so dass das Verhalten der Verantwortlichen der Jugendämter in Mödling und in Innsbruck sowie der mit der Angelegenheit befassten Psychologen auch einer strafrechtlichen Überprüfung unterzogen werden kann.
. . . Am 25. Mai 2009 wurden die Mutter und die Sozialarbeiterin in Innsbruck im erstinstanzlichen Urteil schuldig gesprochen. Beide Strafverteidiger legten das Rechtsmittel der Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe ein. Die Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Innsbruck fand am 8. Juli 2010 statt. Die Mitarbeiterin des Jugendamtes wurde freigesprochen. Die Strafe der Mutter, ein Jahr unbedingte Haft, wurde bestätigt.[12]

https://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Luca

Admin Familie & Familienrecht, am 22. Dezember 2018

Artikel:

Kinder- und Jugendhilfe wird „verländert“. ÖVP, FPÖ und SPÖ sorgen für Verfassungsmehrheit.

 

Jugendamt
Jugendamt

Kinder- und Jugendhilfe

Bei der Kinder- und Jugendhilfe werden die Mindeststandards künftig nicht mehr in einem Bundesgesetz geregelt, sondern durch einen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern, die diese 15a-Vereinbarung dann in ihre neun Landesgesetze einbauen müssen. Diese wurde am 23. November bei einem Treffen der Landeshauptleute mit Verfassungsminister Josef Moser (ÖVP) auf den Weg gebracht und galt der SPÖ als Voraussetzung für ihre Zustimmung zur „Verländerung“, die eine Verfassungsänderung und damit eine Zweidrittelmehrheit erfordert.

13.12.2018
weiterlesen –>

https://kurier.at/politik/inland/nationalrat-kompetenzen-zwischen-bund-und-laendern-werden-entflochten/400353472

Zitat:
In Kraft treten soll die Verfassungsnovelle grundsätzlich ab 2020.
Bezüglich der Kinder- und Jugendhilfe ist allerdings eine spezielle Regelung vorgesehen. Die entsprechenden Kompetenzen werden erst dann zur Gänze an die Länder übertragen, wenn eine Bund-Länder-Vereinbarung zu dieser Materie vorliegt und Rechtskraft erlangt hat. Damit soll sichergestellt werden, dass es weiterhin bundesweit einheitliche Qualitätsstandards gibt. Weitere Übergangsbestimmungen sollen außerdem gewährleisten, dass keine Gesetzeslücken entstehen. Um Missinterpretationen zu vermeiden, hat der Verfassungsausschuss auch einige so genannte Aussschussfeststellungen gefasst.

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20181210_OTS0137/parlament-top-im-nationalrat-am-13-dezember-2018

Michael Häupl (mit roter Krawatte) wurde von LH Hans Niessl und den anderen Bundesländern offiziell verabschiedet. Als Abschiedsgeschenk gab’s ein Laubner-Bild.Foto: LMShochgeladen von Christian Uchann

siehe auch
https://derstandard.at/2000092108198/Landeshauptleute-einigen-15a-Vereinbarung-zur-Jugendhilfe-auf-Schiene#

 

 

 

Update zur aktuellen Diskussion um die „Ehe für alle“

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https://www.ief.at/wp-content/uploads/2018/09/Update-Ehe-f%C3%BCr-alle.jpg
IEF, 11.9.2018 – Ein Interview mit Justizminister Josef Moser in der Tageszeitung Die Presse vom 30.8.2018 löst seither vehemente Diskussionen über die Umsetzung des „Ehe für alle“-Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) aus. VfGH Erkenntnis aus Dezember 2017 Mit Erkenntnis von 4.12.2017 hob der österreichische Verfassungsgerichtshof die unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare mit Ablauf des 31. Dezember 2018 auf, so dass gleichgeschlechtliche Paare ab dann heiraten können.  Der Gerichtshof begründete diesen Schritt mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes. In dem Erkenntnis heißt es dazu wörtlich: „Die damit verursachte diskriminierende Wirkung zeigt sich darin, dass durch die unterschiedliche Bezeichnung des Familienstandes (‚verheiratet‘ versus ‚in eingetragener Partnerschaft lebend‘) Personen in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft auch in Zusammenhängen, in denen die sexuelle Orientierung keinerlei Rolle spielt und spielen darf, diese offen legen müssen und, insbesondere auch vor dem historischen Hintergrund, Gefahr laufen, diskriminiert zu werden.“ Das diskriminierende „Zwangsouting“ solle durch die Öffnung der Eingetragenen Partnerschaft (EP) für heterosexuelle Paare sowie der Ehe für homosexuelle Paare beseitigt werden. Die Rolle der Politik VP-Justizminister Josef Moser kündigte nun im Presse-Sommerinterview  an, dem Erkenntnis des VfGH zu folgen, „das besagt: Ehe für alle und Eingetragene Partnerschaft für alle.“ Denn, „wenn man die Eingetragene Partnerschaft wegfallen ließe, würde das bedeuten, dass ich Menschen, die die Eingetragene Partnerschaft als aus ihrer Sicht modernere Variante der Partnerschaft eingegangen sind, zwinge, eine Ehe einzugehen.“, so Moser. Tags darauf am 31.8.2018 teilte der Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthalallerdings mit, dass eine definitive Entscheidung über die Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses noch nicht gefallen sei. Wie Der Standard berichtet, machte Launsky-Tieffenthal deutlich, es liege „an der Bundesregierung, die diversen Möglichkeiten zu prüfen und zeitgerecht darüber zu informieren“ unterstrich aber, dass VfGH-Urteile zu respektieren seien.  Gegenüber Der Presse erklärte FP-Vizekanzler Heinz-Christian Strache mittlerweile: „Sie kennen meine grundsätzliche Position dazu: Dass die Ehe zwischen Mann und Frau etwas ganz Besonderes ist“. Über einen Vorschlag der Regierung sollte man dann auch Gespräche mit der Kirche führen, meinte Strache außerdem. VP-Bundeskanzler Sebastian Kurz betonte zuvor ebenfalls, dass es Aufgabe der Bundesregierung, aber auch des Parlaments sei, mögliche Wege zu finden, das Erkenntnis des VfGH umzusetzen. Beim ORF-Sommergespräch am 10.9.2018 verwies der Kanzler wiederum auf die Rechtsstaatlichkeit Österreichs und die damit verbundene Verpflichtung der Politik, eine rechtskonforme Umsetzung des Erkenntnisses zu gewährleisten. Bleibt die Regierung tatenlos und unterlässt eine Sanierung, wird das Erkenntnis durch die Öffnung von EP und Ehe ab 1.1.2019 in Kraft treten. Alternativen zur Öffnung von EP UND Ehe Um dem VfGH-Urteil zu entsprechen, gäbe es aber auch die Möglichkeit, die Ehe der Verbindung von Mann und Frau vorzubehalten und nur die EP als Lebensgemeinschaft für alle Paare zu öffnen, erläutert Dr. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF). Auf diese Weise würden homosexuelle Paare nicht mehr einem „Zwangsouting“ ihrer sexuellen Orientierung unterworfen, da ja auch heterosexuelle Paare in eingetragener Partnerschaft leben könnten. Gleichzeitig wäre die Ehe nach wie vor Mann und Frau vorbehalten. Andere Varianten wären etwa die Abschaffung der (Zivil-)Ehe unter Beibehaltung einer Eingetragenen Partnerschaft (EP) oder eben die Abschaffung der EP unter Abänderung des Ehebegriffs im Zivilrecht. Für alle Varianten wäre eine Gesetzesänderung durch die Regierung nötig, so die Juristin Merckens. Da sich die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ auch im Wahlkampf noch gegen eine „Eheöffnung“ ausgesprochen haben, geht u.a. Der Standard davon aus, dass jedenfalls die FPÖ keine die Wählerschaft enttäuschende Gesetzesänderung mittragen möchte, an deren Ende die „Ehe für alle“ stünde. In einem Kommentar in Die Presse vom 7.9.2018 verweist auch der Journalist Martin Leidenfrost auf die Meinung der Wähler von ÖVP und FPÖ zum Thema „Ehe für alle“. Laut Leidenfrost seien 66 Prozent der FPÖ-Wähler und 61 Prozent der ÖVP-Wähler gegen die „Homo-Ehe“. Leidenfrost kritisiert die „anpasslerische[n] Signale“ der letzten Monate, die den Eindruck erweckten, die Regierung denke sich: „Geh lass, dann is wenigstens a Ruah!“. Ruhe gäbe es aber nicht. Denn die Eheleute erklärten ihren Willen, Kinder zu zeugen. Damit sei Tür und Tor für Leihmutterschaft geöffnet, so Leidenfrost. In einem weiteren Presse-Kommentar vom 9.9.2018 mahnt der Jurist Andreas Kresbach: „Das Gebot der sachlichen Differenzierung, das übrigens auch dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgebot innewohnt, erfordert es dagegen, dass Unterschiedliches nicht mutwillig und populistisch gleich zugeordnet, sondern zumindest auch verschieden definiert werden muss.“ Auch er begründet, warum es aufgrund des  VfGH-Erkenntnisses nicht notwendig sei, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. „Die Ehe auch auf gleichgeschlechtliche Paare zu erweitern, würde nicht nur heißen, das biologische Faktum, dass nur aus der Gemeinschaft von Mann und Frau neues menschliches Leben hervorgehen kann, nicht zu berücksichtigen. Es würde auch ihrer Ausrichtung auf das Wohl des Kindes zuwiderlaufen, dem in der Regel – von der ein Gesetz auszugehen hat – mit einer Vater-Mutter-Kind-Beziehung am besten gedient ist“, so Kresbach. Kath. Familienverband: Warnung vor Legalisierung der Leihmutterschaft als nächstem Schritt Die Sorge der Legalisierung von Leihmutterschaft als logische Konsequenz der „Ehe für alle“ teilt mit Journalist Leidenfrost auch Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbands Österreich. Wenn zwei homosexuelle Männer eine Ehe – bisher als offen für die Weitergabe des Lebens definiert – eingehen könnten, könnte der nächste Liberalisierungsschritt sein, diesen die Möglichkeit der [partiellen] leiblichen Elternschaft einzuräumen. Dies wäre aber nur durch eine für Frauen und Kinder höchst problematische Leihmutterschaft denkbar, die zu Recht verboten sei, äußerte sich Trendl gegenüber kathpress. Wenn die Ehe Mann und Frau vorbehalten bliebe, würde dies den Widerspruch zwischen dem VfGH-Entscheid und der bisherigen Legislative in Österreich ausräumen, so Trendl. Laut dem geltenden Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) ist die Ehe als Verbindung zweier Personen verschiedenen Geschlechts definiert, die u.a. ihren Willen bekunden, Kinder zu zeugen und sie zu erziehen. Diese Frage der Weitergabe des Lebens, die Schaffung eines gesetzlich geschützten Rahmens für Kinder, habe der VfGH offen gelassen. Für den Familienverband sei genau diese Frage zentral, betonte Trendl. Kritik des AKV an Moser Die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV) zeigte sich in einer Presseaussendung über die Äußerungen Mosers „überrascht und enttäuscht“. AKV-Präsident Helmut Kukacka verwies darauf, dass die Regierungsparteien im Wahlkampf ein „Nein zur Ehe für alle“ erklärt hätten und erwartet werden könne, dass dieses Wahlversprechen nicht beiseite gewischt werde, sofern das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes eine andere Regelung zulasse, als die vom Justizminister vorgeschlagene. Kukacka verweist auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), der die Ehe als Verbindung von Mann und Frau bestätigt und festgestellt hatte, kein Land könne dazu verpflichtet werden, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. „Eine rechtliche Nivellierung des Begriffs der Ehe, der einem tief verwurzelten sozialen und kulturellen Verständnis entspricht, scheint daher nicht erforderlich“, so der AKV-Präsident. Es gebe schließlich die rechtliche Möglichkeit die Eingetragene Partnerschaft im Sinne der Judikatur zu öffnen und die Ehe durch gesetzliche Konkretisierung als alleinige Verbindung von Mann und Frau zu bewahren, verweist auch Kukacka auf diese Option. „Für die AKV ist es jedenfalls wichtig, dass die besondere Natur der Ehe, als Verbindung von Mann und Frau bewahrt bleibt, denn keine andere Verbindung ist besser geeignet, Kinder hervorzubringen, aufzuziehen und die Generationenfolge zu sichern“, macht Kukacka deutlich. https://www.ief.at/update-zur-aktuellen-diskussion-um-die-ehe-fuer-alle/

Japan missachtet das Haager Kinderentführungsübereinkommen

Kampf um Sorgerecht in Japan

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Herr Echternach vermisst seine Kinder
In Japan kämpfen zahlreiche Ausländer um ihre Kinder, die von geschiedenen oder getrennt lebenden japanischen Ehepartnern dorthin gebracht wurden. Von der japanischen Justiz haben Betroffene kaum Hilfe zu erwarten.

© Von Wieland Wagner, Tokio
Verzweifelter Vater: Suche nach Karl und JohannFotos

Es war ein unbeschwerter Tag im vergangenen Mai, als Björn Echternach seine beiden Söhne zum letzten Mal sah. „Wir hatten viel Spaß miteinander,“ sagt der 40-Jährige, „wir spielten auf einem Spielplatz in Berlin.“ Für Karl, den Dreijährigen, hatte der Vater Salami als Verpflegung eingepackt, „die mochte er unwahrscheinlich gern.“ Für Johann, er war zwei, gab es Chicken Nuggets.

 

Nach drei Stunden übergab Echternach die Kinder auf einem Parkplatz wieder an seine Ehefrau, eine Japanerin, von der er getrennt lebt. „Ich freute mich bereits auf das nächste Mal, das ich mit den Kindern verbringen sollte,“ sagt Echternach. Mit dem zuständigen Jugendamt war vereinbart, wann und wie oft er mit den beiden Umgang haben durfte.

Doch ein nächstes Mal gab es nicht.

Echternach arbeitet bei einer Firma für Online-Marketing. Auf den ersten Blick lebt er einen normalen Alltag, aber innerlich ist er ein gebrochener Mann. Wenn er über seine Kinder spricht, kämpft er immer wieder mit den Tränen. Er sagt: „Die beiden bedeuten mir alles. Ich brauche sie, und sie brauchen mich, ihren Vater.“

Verzweifelter Vater: Suche nach Karl und Johann
Das wenige, was ihm von den Söhnen geblieben ist, sind ein paar Fotos. Es nützt Echternach zudem wenig, dass das Amtsgericht Nauen mit Beschluss vom 20. September 2017 ihm in erster Instanz das alleinige Sorgerecht für die Söhne zusprach. Das Gericht bescheinigte ihm, dass er „eine wichtige Ressource im Rahmen des Lebens der Kinder darstellt“. Der Mutter fehle dagegen die Fähigkeit, „die Bindung der Kinder zum Vater zu akzeptieren und zu respektieren“.

Trotz des Urteils, gegen das die Mutter Einspruch eingelegt hat, ist fraglich, ob Echternach Karl und Johann bis zu deren Volljährigkeit je wiedersehen wird. In jedem Fall muss er sich auf einen langwierigen und teuren Rechtsstreit in Japan gefasst machen. Er hat bereits Hilfeersuchen an das Bundesamt für Justiz in Bonn und an das japanische Außenministerium in Tokio gerichtet. Derzeit überlegt er, wie er die hohen Anwaltskosten in Japan aufbringen soll.

Das japanische Rechtswesen unterscheidet sich oft krass von westlichen Wertevorstellungen und Gepflogenheiten. Vor japanischen Gerichten kämpfen derzeit Dutzende ausländische Elternteile darum, ihre Kinder zurückzubekommen, die von geschiedenen oder getrennt lebenden japanischen Ehepartnern oft illegal nach Japan gebracht wurden.

„Es reicht nicht, Gesetze anzupassen“

Zwar ist Japan 2014 nach langjährigem Zögern dem Haager Kinderentführungsübereinkommen beigetreten. Es soll Kinder schützen, die widerrechtlich in ein anderes Land gebracht wurden. Doch selbst wenn japanische Richter dem Abkommen entsprechend verfügen, dass Kinder an ihre ausländischen Väter oder Mütter überstellt werden müssen, lassen sich solche Beschlüsse in der juristischen Praxis des Landes oft nicht durchsetzen.

Japan müsse seine Gesetze erst noch an die Verpflichtungen anpassen, die es mit der Haager Übereinkunft eingegangen sei, sagt Mikiko Otani, eine Anwältin in Tokio. Sie gehört dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes an. „Allerdings reicht es nicht, Gesetze anzupassen. Es ist auch nötig, dass sich das Denken in der Gesellschaft ändert.“

Und das kann lange dauern. Die Anwältin verweist auf erhebliche kulturelle Hürden, auf die Ausländer bei Rechtsstreitigkeiten in Japan stoßen. „Es ist eine Tatsache, dass Ausländer sich gegenüber japanischen Elternteilen oft benachteiligt und diskriminiert fühlen.“

Erst werden Fakten geschaffen, dann segnen Juristen sie ab

Dass Ehen zerbrechen und die Partner dann oft verbittert um die Kinder streiten, gehört weltweit zum traurigen Alltag. In vielen Ländern ist es jedoch üblich, mit Hilfe von Gerichten und Behörden Regelungen über Besuchs- und Umgangsrechte beider Elternteile zu treffen und notfalls auch durchzusetzen. In Japan aber sprechen Gerichte oft jenem Elternteil das Sorgerecht über die Kinder zu, der sie einseitig oder gar widerrechtlich an sich gebracht hat. Und das sind in der Realität oft Mütter.

Japanische Juristen segnen die geschaffenen Fakten oft nachträglich ab. Sie berufen sich in solchen Fällen auf den Grundsatz der „Kontinuität“, der dem Wohl des Kindes diene. Diese Rechtspraxis beruht auch auf einem traditionellen Rollenverständnis, wonach vor allem Mütter für die Kindererziehung zuständig sind.

Das japanische Familienregister zementiert die Trennung zusätzlich: Wenn Eltern sich scheiden lassen, werden die Kinder in das Familienregister des Elternteils übertragen, der das Sorgerecht hat. Damit verliert der getrennt lebende Elternteil dann meist jeglichen Zugang zu den Kindern.

Die Folge: Viele Kinder aus gescheiterten Ehen wachsen in Japan mit nur einem Elternteil auf, ohne Kontakt zum anderen. Schätzungen zufolge handelt es sich um drei Millionen betroffene Kinder. Die Mütter – die nun mal meist das alleinige Sorgerecht bekommen – unterbinden den Umgang zwischen Vätern und Kindern oft selbst dann, wenn er gerichtlich angeordnet wurde.

„Den Richter scheint es nicht zu kümmern“

Klaus Schmidt* arbeitet als Finanzexperte in Frankfurt, auch er gehört zu den betroffenen Vätern. Im Dezember 2015 nahm seine japanische Ehefrau die gemeinsame Tochter – sie war damals eineinhalb – mit auf Heimaturlaub zu ihren Eltern nach Westjapan. Zum Entsetzen des Vaters kehrte die Tochter von der Reise nie nach Deutschland zurück.

„Ich war ursprünglich bereit, eine Regelung zu akzeptieren, wonach meine Tochter in Japan bleibt, solange ich Umgang mit ihr haben kann,“ sagt Schmidt. Er glaubte, das sei im Interesse des Kindes. Nach einer gerichtlichen Einigung war ihm gestattet, mit seiner Tochter wöchentlich je 15 Minuten per Skype zu sprechen. Das ist für japanische Verhältnisse schon ungewöhnlich viel. Doch diese Termine hätten dann nur fünf Mal stattgefunden, sagt Schmidt. Sie hätten jeweils nur einige Sekunden gedauert und seien von der Mutter jedes Mal abrupt abgebrochen worden. „Weitere Termine hat sie einfach abgesagt.“

Derzeit verhandelt ein japanisches Gericht über die Scheidung des Paares. Aufgrund des bisherigen Verfahrens befürchtet Schmidt, dass seiner Ehefrau das alleinige Sorgerecht über die Tochter zugesprochen werde. Er sagt: „Den Richter scheint es nicht zu kümmern, dass der Umgang zwischen mir und meiner Tochter nicht stattfindet.“

Ähnlich albtraumhafte Erfahrungen machen derzeit zwei italienische Väter, die in Tokio leben und arbeiten. Sie haben sich mit dem SPIEGEL in einem Restaurant im Geschäftsviertel Shinjuku verabredet. Beide sind noch verheiratet, ihre japanischen Ehefrauen zogen mit den noch kleinen Kindern jeweils zurück in ihre Elternhäuser weit weg von Tokio. Einer der italienischen Väter, er arbeitet bei einer Firma für Computerspiele, berichtet, dass er Sohn und Tochter nur treffen dürfe, wenn seine japanische Schwiegermutter ständig dabei sei.

Kontakt völlig abgebrochen

Auch der zweite Vater durfte seine Kinder nur unter Aufsicht wiedersehen – in einem kahlen Konferenzraum einer japanischen Anwaltskammer. Er zeigt ein Video auf seinem Smartphone. Zu sehen ist, wie er mit seinen Kindern auf dem Fußboden zwischen den Sitzungstischen spielt.

Kürzlich haben die beiden mit fünf weiteren betroffenen Landsleuten einen Brief an Italiens Staatspräsidenten Sergio Mattarella geschickt. Darin fordern sie, dass ihr Heimatland mit Japan einen Dialog über das Schicksal ihrer Kinder beginnen solle. Auch Echternach hofft, dass die deutsche Bundesregierung diplomatischen Druck ausübt, damit Japan seine Rechtspraxis endlich an die Bestimmungen des Haager Abkommens anpasst.

Der verzweifelte Vater fürchtet, dass seine Kinder sich von ihm entfremden, je länger sie von ihm getrennt leben. Über den Internationalen Sozialdienst, eine Nicht-Regierungsorganisation, hat er versucht, indirekt Kontakt zu seiner Ehefrau aufzunehmen. Er bat sie, wenigstens über Skype mit seinen Söhnen in Kontakt bleiben zu dürfen. Auch würde er ihnen gerne Geschenke schicken. Auf dieses Schreiben hat er keine Antwort erhalten.

* Name geändert, Samstag, 03.02.2018 11:42 
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/japan-auslaender-kaempfen-um-kontakt-zu-ihren-kindern-a-1190709.html
Tags: Justizopfer – Kindeswohlgefährdung – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – Scheidung – Trennung –  Aufenthaltbestimmungsrecht ABR – binationale Ehe Paare – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterlose Gesellschaft – Vaterschaft

 

Haager Kindesentführungsabkommens (HKÜ) – Umsetzung mit massive Defiziten?

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Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion geht hervor, dass beim Bundesamt für Justiz derzeit über 230 Rückführungsanträge nach dem Haager Kindesentführungsabkommens (HKÜ) anhängig sind. Hinter jedem dieser Anträge steht mindestens ein deutsches Kind, welches von einem meist nicht-deutschen Elternteil ins Ausland entführt worden ist.

Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende des Arbeitskreises für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der AfD-Fraktion, Dr. Anton Friesen:

„Mit dem HKÜ gibt es theoretisch ein völkerrechtliches Abkommen, welches die Rückführung von entführten Kindern erleichtern soll. Doch in der konkreten Umsetzung gibt es nach wie vor massive Defizite. Das liegt vor allem am Unwillen einiger Länder wie beispielsweise der Ukraine. Dorthin wurden zwar bisher 33 Rückführungsanträge zugestellt, aber kein einziges Kind konnte auf diesem Wege nach Deutschland zurückgeführt werden. Diese ernüchternde Information ging aus einem Interview des ARD-Magazins Report Mainz mit dem stellvertretenden Justizminister der Ukraine Serhij Petuchow hervor. Daher ist auch die angebliche Unkenntnis der Bundesregierung über etwaige Entführungsstaaten, die sich nicht an das HKÜ halten, unglaubwürdig.

Es ist zudem bedauerlich, dass der Bundesregierung keine repräsentativen Zahlen zu tatsächlichen Rückführungen bei HKÜ-Verfahren vorliegen. Denn hier würde sich vermutlich ein eindeutiges Bild zeigen und ein weiteres Versagen der deutschen Politik aufdecken. Der aktuelle Status quo ist jedenfalls nicht länger hinnehmbar. Der Druck auf unkooperative Staaten muss deutlich erhöht werden, um deutsche Kinder wieder in ihre Heimat zurückzuholen. Die betroffenen Väter und Mütter können sich in dieser Frage der Unterstützung der AfD sicher sein.“

Pressekontakt:

Christian Lüth

Pressestelle der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag

Pressesprecher der Alternative für Deutschland

http://www.afd.de/bundestag
von 
 | Jan 8, 2018 | Pressemitteilungen | 0 Kommentare
http://www.friesen-im-bundestag.de/ins-ausland-entfuehrte-kinder-nach-deutschland-zurueckzuholen/

FPÖ schlägt Doppelresidenz für Trennungskinder vor

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Justiz – Parlamentarische Materialien – Stichworte: Nationalrat/Anträge – Vorlagen: Justiz

Antrag der Opposition zu den Themen Trennungskinder:

FPÖ schlägt „Doppelresidenz“ (Shared parenting) für Trennungskinder vor

Bedenken gegen die derzeitige Regelung des Aufenthaltsorts von Trennungskindern melden die Freiheitlichen an. Wie Abgeordneter Norbert Hofer erinnert, schreibt das Gesetz zwingend die Festlegung eines „hauptsächlichen Aufenthaltsorts“ des Kindes vor, was dazu führt, dass derjenige Elternteil – in der Praxis meist die Mutter – , dem dieser Aufenthaltsort zugesprochen wird, alleine über den Wohnort des Kindes entscheiden kann und gegenüber dem anderen Elternteil unterhaltsbezugsberechtigt ist. Dies fördere alte Rollenbilder und verhindere die Erwerbstätigkeit und finanzielle Selbstständigkeit der Frau, warnt Hofer. Männern wiederum werde dadurch weder Anreiz noch die Möglichkeit gegeben, die Versorgung der Kinder zu gleichen Teilen zu übernehmen. Der FPÖ-Abgeordnete fordert nun in einem Entschließungsantrag (835/A(E)) die Einführung einer Doppelresidenz für Trennungskinder, die auf dem Grundsatz der annähernd gleichteiligen Betreuung durch beide Elternteile aufbaut. Vorstellbar ist für Hofer dabei u.a. auch die Aufteilung der Familienbeihilfe, des Familien- und Unterhaltsabsetzbetrags sowie aller mit dem Aufenthaltsort zusammenhängenden Sozialleistungen und Beihilfen auf beide Elternteile.

Parlamentskorrespondenz Nr. 1231 vom 17.12.2014

https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2014/PK1231/

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG.pdf
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert,
dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Änderung des
KindNamRAEG2013 hinsichtlich der Einführung der Doppelresidenz für
Trennungskinder und damit folgende Punkte beinhaltet:


• Die Festlegung einer annähernd gleichteiligen Betreuung, der Doppelresidenz
als erstes Ziel im Scheidungs- und Obsorgeverfahren.

• Die Bestimmung eines Betreuungsanteils als Schlüsselzahl für das Ausmaß
der Doppelresidenz. Der Betreuungsanteil ist das Ausmaß in Prozent, welches
ein Elternteil an Naturalunterhalt leistet. Der Betreuungsanteil kann gerichtlich
oder durch Einigung der Eltern festgelegt und verändert werden.

• Die automatische Anwendung der Gemeinsamen Obsorge bei jedem
Beschluss einer Doppelresidenz.

• Die gesetzliche Schaffung zweier Wohnadressen des Kindes im Falle der
Doppelresidenz.

• Die ausschließlich einvernehmliche Veränderung jedes der beiden Wohnorte,
falls ein Elternteil eine Veränderung des Wohnortes, an dem das Kind bei
Ausübung seines Betreuungsanteiles lebt, anstrebt, und diese Veränderung
die Ausübung der Doppelresidenz beim anderen Elternteil behindert oder den
Bedürfnissen des Kindes, insbesondere des stabilen Besuchs der gleichen
Schule, im Wege steht. Bei der Auswahl des Schulstandortes ist die
Erreichbarkeit von beiden Elternteilen zu berücksichtigen.

• Die Unterstützung von Eltern bei der Einführung und Aufrechterhaltung der
Doppelresidenz. Zu diesem Zweck hat ein entsprechender richterlicher Auftrag
an die Familiengerichtshilfen im Rahmen der Verhängung der Doppelresidenz
zu ergehen, Eltern bei einvernehmlicher Entscheidungsfindung zu
unterstützen und diese dazu anzuhalten, die Pflegeleistung und Erziehung
auch des anderen Elternteils zu akzeptieren und zu unterstützen.

• Die Änderung des Natural- und Geldunterhalts § 231. (2): „Der Elternteil, der
den Haushalt führt, in dem er das Kind betreut, leistet dadurch seinen Beitrag.“
Ist eine Doppelresidenz festgelegt, so gilt der festgelegte Betreuungsanteil
jedes Elternteils als anrechenbar auf den Geldunterhalt. Bei annähernd
gleichteiliger Betreuung entfällt die Unterhaltsverpflichtung zu Gänze. Die
Judikatur spricht bei 1/3 bereits von einer gleichteiligen Betreuung. die
Rechnung mit 50% stimmt insofern nicht, als bereits ab geringer
Betreuungsquote Kosten für Zimmer, Bett, Spielsachen anfallen. Unabhängig
davon ob dies 1 oder 7 Tage pro Woche genutzt wird.)“

• Die Aufteilung von Familienbeihilfe, Familien- und Unterhaltsabsetzbetrag
sowie aller, mit dem Aufenthaltsort zusammenhängender Sozialleistungen und
Beihilfen.


2 von 3 835/A(E) XXV. GP – Entschließungsantrag (elektr. übermittelte Version)
http://www.parlament.gv.at
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

• Die Aufnahme der Pflicht beider Eltern, gleichteilige Betreuung im Sinne der
Doppelresidenz nach Kräften zu unterstützen, in das Wohlverhaltensgebot (§
159) Das Wohlverhaltensgebot muss endlich durchsetzbar sein und bei
Verstößen strafrechtliche Konsequenzen haben!

• Beschlüsse zur Doppelresidenz sind tatsächlich durchsetzbar, als Verstoß
gegen das Wohlverhaltensgebot, zu gestalten. Die Durchsetzung ist
konsequent mittels Androhung von Ordnungsstrafen und nötigenfalls
Umsetzung derselben zu gestalten (siehe Cochemer Praxis).“


In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.

Tags: Familienpolitik – Familienrecht – Familie – Gesellschaftspolitik – Trennung – Eltern – Eltern-Kind-Entfremdung – Väter – Obsorge – KindNamRÄG 2013 – Kindeswohl – Gesetzgeber – Gleichberechtigung Gleichstellung – Vaterlose Gesellschaft –  Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetzes 2013 – Zivilrecht (Bürgerliches Recht, Handels-, Wettbewerbs- und Urheberrecht) – Familienpolitik

Kindergeld verwirrt junge Eltern

Das neue Kindergeld verwirrt junge Eltern

Jungfamilien, die sich über das neue Kindergeld zu ungenau informieren, fallen um Geld um. Oft geht es sogar um Tausende Euro.

Total flexibel – so präsentiert sich das neue Kinderbetreuungsgeld. Es gilt für ab 1. März 2017 geborene Kinder. Die Bundesregierung wollte frischgebackenen Eltern mehr bieten als die früheren vier  Bezugsmodelle. Die neue Flexibilität sieht so aus: Mütter und Väter können auf den Tag genau bestimmen, wie lange sie Kindergeld beziehen wollen. Die Höhe variiert entsprechend der Bezugsdauer. Je weniger Tage man beantragt, desto höher ist das Taggeld. Bleibt man länger beim Baby zuhause, sinkt das Taggeld entsprechend. Die Mindestbezugsdauer beträgt 365 Tage (Tagsatz 33,88 Euro). Nimmt der zweite Elternteil zusätzlich mindestens 91 Tage Kinderbetreuungszeit, erhalten die Eltern 15.449 Euro. Die selbe Summe zahlt die Gebietskrankenkasse auch Paaren, die maximal 1063 Tage Kindergeld (Tagsatz 14,53 Euro) beziehen. Dabei muss der Vater mindestens 20 Prozent der Kinderzeit übernehmen.

39:61 Prozent – klappt nicht

Der Rahmen ist relativ klar, doch dazwischen ist für Jungfamilien manches schwer zu durchblicken. Es gilt viele Feinheiten und Fristen zu beachten. „Entscheidet man sich für die falsche Variante, drohen spürbare finanzielle Einbußen“, schildert Gerda Klingenbrunner, Leiterin des Sozialversicherungsreferates der AK Salzburg. Besonders genau müsse man aufpassen, wenn Mutter und Vater die Kinderzeit teilen. Den sogenannten Partnerschaftsbonus kann in Anspruch nehmen, wer die Kinderzeit partnerschaftlich aufteilt. Das heißt  zwischen 40:60 und 50:50 Prozent. „Wer nur auf 39:61 Prozent Aufteilung kommt, verliert die 1000 Euro Partnerschaftsbonus“, so Klingenbrunner über Fälle, die sie und ihr Team bearbeiten.

„Mein Einkommen ist eh zu niedrig“

Richtig ins Geld geht es beim weiter bestehenden einkommensabhängigen Kindergeld. „Viele Frauen mit niedrigeren  Einkommen glauben irrtümlich, dass sich dieses Modell für sie nicht auszahlt“, so Klingenbrunner. Tut es aber, und zwar schon ab 1300 Euro Nettoeinkommen.
Verdient der Vater mehr als die Mutter und entscheidet auch er sich für den Kindergeldbezug, kann diese Variante um bis zu 10.000 Euro (!) mehr bringen.

Gutverdiener beziehen bis zu 28.116 Euro

Gutverdiener können bis zu 2000 Euro Kindergeld im Monat bekommen. Bis zum 14. Lebensmonat des Kindes ergibt das maximal 28.116 Euro. Klingenbrunner: „Wir nehmen in der Beratung wahr, dass auch besser verdienende Menschen jetzt mehr zum zweiten Kind tendieren, da sie keine Angst mehr vor hohen Einkommenseinbußen während der Kinderbetreuungszeit haben müssen.“
Die Väter beteiligen sich stückchenweise immer mehr an der Kinderbetreuung. Bei den AK-Beratungsgesprächen, die sich im letzten Jahr mehr als verdoppelt haben und auf Wochen ausgebucht sind, kommen in acht von zehn Fällen die Väter mit. In Karenz geht aber erst ein Fünftel der jungen Papas.

0  Von Sabine Tschalyj

http://www.salzburger-fenster.at/2017/12/04/es-geht-um-tausende-euro/

Guten Morgen, Frau Minister Karmasin! Warum erst jetzt . . .

FPÖ-Schimanek zu Kinderehen und Zwangsheirat: Guten Morgen, Frau Minister Karmasin!

Nachdem Deutschland das Ehegesetz nun verschärft, entdeckt die Bundesregierung plötzlich das Thema Kinderehen und Zwangsheirat

Wien (OTS) – „In Deutschland wurde vor Kurzem die Ehemündigkeit auf 18 Jahre hinaufgesetzt, um dem Trend der Kinderehen und Zwangshochzeiten aus muslimischen Ländern entgegenzuwirken. Im Ausland geschlossene Ehen, bei denen ein Ehepartner unter 16 Jahre alt ist, werden künftig als nichtig erklärt. Nun will Familienministerin Sophie Karmasin das Gesetz auch in Österreich nachschärfen. Nach derzeitiger Rechtslage ist man in Österreich ab dem 16. Lebensjahr ehemündig; für im Ausland geschlossene Ehen gilt diese Ehemündigkeit sogar ab dem 14. Lebensjahr“, so heute die Frauensprecherin NAbg. Carmen Schimanek.

„Jetzt will Österreich nachziehen. Es stellt sich die berechtigte Frage, warum die Ministerin erst jetzt damit anfängt. Schließlich ist das Problem nicht neu und im Zuge der großen Migrationswelle des Jahres 2015 wurde durch Menschenrechtler die große Anzahl an Kinderbräuten beklagt. Bereits im Jahr 2005 hat das Problem der Zwangsheirat schon im Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft Niederschlag gefunden. Die FPÖ fordert von der Bundesregierung seit Jahren Initiativen ein – leider vergeblich, die Probleme wurden bisher negiert.“

Schimanek fordert nun eine rasche Änderung des Eherechts und eine Anhebung der Altersgrenzen: „Da die Regierung das Problem nun – nach jahrelanger Schrecksekunde – auch erkannt hat, sollten wir rasch handeln und die Änderungen noch im Herbst beschließen. Schließlich soll niemand denken, dass es sich bei der plötzlichen Erkenntnis der Ministerin um reines Wahlkampfgetöse handelt.“

 

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Freiheitlicher Parlamentsklub
01/ 40 110 – 7012
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Frauenquote kommt, Goldröcke in die Aufsichtsräte

 

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Presseaussendung
2017-01-30
Frauenquote kommt, Goldröcke in die Aufsichtsräte!
 

Auch zum Fasching leistet unsere Bundesregierung unermüdlich ihren Beitrag für Österreichs Volk. Nachdem Christian Kern, die Pappnase schon im Gesicht, sein Gschnas unter dem Motto „Neuwahl“ mangels Interesses selbst der eigenen Genossen traurig abgesagt hatte, hat die Regierung wohl trotzdem dieses Wochenende irgendein ausgelassenes Faschingsvergnügen sausen lassen. Anders kann es nicht sein, denn das Resultat kann nur durch ausreichend Alkoholmissbrauch verursacht worden sein und bei Betrachtung des Beschlossenen kommt kräftig Katerstimmung auf: Die Regierung beschließt die Frauenquote für Aufsichtsräte in der Privatwirtschaft!Hannes Hausbichler, Bundesvorsitzender der Männerpartei, freut sich ja, dass die Bundesregierung zu später Stunde wieder selig zusammengefunden hat, und doch ist es ein Jammer: „Die Lösung geht wie immer auf die Kosten der Männer“, stellt er mit einer heute besonders gebotenen Nüchternheit fest und kommt zu Sache:- Die Frauenquote für Aufsichtsräte ist der peinlichst mögliche Kompromiss zwischen Wirtschaftspolitikern und der Frauenpolitik. Die Wirtschaftsvertreter zeigen damit, dass sie beides nicht ernst nehmen: Die Frauenpolitikerinnen und die Aufsichtsräte. Ersteren werfen sie einen Brocken hin, damit sie Ruhe haben, zweitere düpieren sie, indem sie signalisieren: Bei Aufsichtsräten kann man Quote statt Leistung heranziehen, weil Aufsichtsräte offenbar ohnehin für die Wirtschaftspolitiker bloß Sesselwärmer sind statt wichtige Kontrollorgane.

Die Frauenquote für Aufsichtsräte ist schon in Norwegen eine Lachnummer. Dort gibt es seitdem die sogenannten „Goldröcke“: Frauen, welche sich selbständig machen, um in 20 bis 30 Firmen die Quotenfrau für den Aufsichtsrat herzugeben und davon gut zu leben, ohne sich mit den Firmen vernünftig zu befassen. Die Arbeit in den Aufsichtsräten wird erst recht von den Nicht-Quoten-Mitgliedern, also Männern, erledigt, die Goldröcke schweben nur zur Abstimmung ein und kassieren die Rechnung, welche wer schon wieder bezahlt? Die Wirtschaftstreibenden, sie zahlen somit praktisch eine Deppensteuer an den Feminismus!

Gefährlich an dieser Faschingsquote ist jedoch die wahre Absicht: Die Frauenquote soll in die Köpfe der Privatwirtschaft gesetzt werden wie dazumal BSE, der Rinderwahn, in die Viehherden geraten ist. Wirtschaftstreibende sollen Bewerber ebenso verwirrt betrachten, wie es Feministen tun: Nicht Qualifikation, Leistung oder Persönlichkeit, sondern das Frau-sein soll Einstell- und Beförderungskriterium werden. Die „Quote in den Köpfen“, der teilweise noch unausgesprochene Quotendruck, der bereits jetzt schwer auf öffentlichkeitsnahe Betriebe lastet, hat fatale Auswirkungen: Männern, vor allem den jungen, werden zunehmend faire Chancen verwehrt. Bei Einstellung und Beförderung herrscht schon automatisch das suchende Auge nach einer weiblichen Bewerberin, das am noch so engagierten männlichen Bewerber bemüht vorbeischielt.

„Wir sprechen bei der Frauenquote nicht von ein bisschen verhätschelnder Frauenförderung. Wir sprechen von flächendeckender, tiefgreifender Beschneidung der fairen Zukunftschancen unserer jungen Männer“, so Hausbichler. Daher formuliert er bewusst:
Die Männerpartei fordert, dass die Politik wieder zur Besinnung kommt und handelt:

Rücknahme der Absicht über die Frauenquote in den Aufsichtsräten mit dem Ausdruck des Bedauerns durch die Bundesregierung. Dieses Bedauern können gleich alle Minister unterschreiben, um zu beweisen, dass wieder ein klarer Kopf in der Regierung herrscht.

Absage an alle Frauenquoten in der Privatwirtschaft, Rücknahme der Frauenquote im öffentlichen und öffentlichkeitsnahen Dienst und eine Entschuldigung an alle dadurch seit den neunziger Jahren absichtlich benachteiligten Männer.

– Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen durch sofortige Angleichung des Frauenpensionsalters an das der Männer, denn wenn das beste Führungsalter erreicht ist, geht eine Frau statistisch schon in Rente. Hier kann die Regierung glücklich an ihren Zahlen schrauben, ohne der Gleichbehandlung, der Wirtschaft und dem Budget willentlich zu schaden wie sonst.

„Die Männerpartei wünscht dieser Bundesregierung noch weiter frohen Fasching und Österreichs Bevölkerung, dass sie noch gut durch die lange Fastenzeit kommt, welche ihr durch die Politik dieser Parteien beschert wird,“ schließt Hannes Hausbichler mit denkbar bestmöglichen Wünschen für alle ab, bis zur nächsten Wahl!

Link zum Artikel: http://www.maennerpartei.at/frauenquote-kommt-goldr%C3%B6cke-die-aufsichtsr%C3%A4te

Kontakt:

Zentrale:
+43/664/100 33 01
internet@maennerpartei.at

Bundesvorsitzender:
Hannes Hausbichler
hannes.hausbichler@maennerpartei.at
Tel.: +43/664/78 67 456

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„Sadistische Arschlöcher“ – Pädos – Kindesmissbrauch – Sexualisierte Gewalt

„Maischberger“-Talk über Kindesmissbrauch

Wer sind die „sadistischen Arschlöcher“ ?"Maischberger" über Kindesmissbrauch: Wer sind die "sadistischen Arschlöcher"?. "Maischerberger"-Talk zum Thema Kinderhandel und Kindesmissbrauch. (Quelle: WDR; Max Kohr)

„Maischerberger“-Talk zum Thema Kinderhandel und Kindesmissbrauch. (Quelle: WDR; Max Kohr)

Eine Talkshow ohne Zoff – das gibt es im deutschen Fernsehen kaum. Gestern lag es am Thema, das die fünf bedrückten Gäste von Sandra Maischberger diskutierten: „Sexobjekt Kind: Kampf gegen organisierten Missbrauch“.

Wer sind die „sadistischen Arschlöcher“, die sich vernetzen, um gemeinsam Kinder zu missbrauchen, fragt Andreas Huckele, Missbrauchsopfer der Odenwaldschule. Im vorausgegangenen Film „Operation Zucker. Jagdgesellschaft“ des ARD-Themenabends sind es ein Staatssekretär, ein Bauunternehmer, ein Verfassungsschützer, ein Arzt, ein Künstler.

Die Cliquen einflussreicher Männer

Gar nicht so unrealistisch, stellt der ehemalige Kriminalhauptkommissar Manfred Paulus klar. Es seien nicht zwangsläufig Pädophile, sondern hochgradig organisierte Cliquen einflussreicher Männer, die Babys und Kinder beispielsweise in Tschechien kauften. Die unregistrierten Kinder würden jemandem anvertraut, der sie abrichte und zu den Männergesellschaften bringe. Selbst eigene Kinder würden missbraucht.

Die Pädophilen unter ihnen würden ihre Orientierung schon in der Jugend entdecken. Schon früh suchten sie Schutz vor Enttarnung, so Paulus. “Und der beste Schutz ist gesellschaftliche Achtung. Viele der Täter machen Karriere. Wer in der Kirche in der ersten Reihe sitzt, ist unauffälliger als der, der die Kirche nur von außen kennt”, erklärte Paulus.

+++ Faktencheck: Kinderhandel in Deutschland – niemand weiß, wie viele Opfer es gibt +++

Bewährte Experten

Maischbergers Gäste tauchten in den letzten Jahren immer wieder als Experten bei Missbrauchsskandalen auf: Julia von Weiler, Psychologin der KinderschutzorganisationInnocence in Danger„, Johannes-Wilhelm Rörig, Missbrauchsbeauftragter der Bundesregierung, Manfred Paulus, ehemaliger Kriminalhauptkommissar, Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen und Andreas Huckele, Missbrauchsbetroffener.

Es sind einige Skandale, auf die diese Runde zurückschaut: Odenwaldschule, Edathy-Affäre, der Fall Dutroux, Missbrauch in den Kirchen, jüngst bei den Regensburger Domspatzen.

Kinder werden mit Drogen und Folter gefügig gemacht

Die Ermittler wissen einiges über die Täter, trotzdem sind sie selten in der Lage, sie zu fassen. Drogen, Medikamente oder Folter würden die Kinder gefügig machen, wissen die Experten. Auf diese Weise würden dissoziative Persönlickeiten erzeugt, die diesen Horror aushalten könnten. Diese Persönlichkeitsstruktur der Opfer mache es allerdings später schwer, verwertbare, glaubhafte Zeugenaussagen zu erhalten, sagte von Weiler. Die Glaubwürdigkeit von Kindern werde generell oft in Zweifel gezogen.

Die Verfahren blieben meist in den Ermittlungen stecken, erklärte Johannes-Wilhelm Rörig. „In den Gerichtssälen tauchen diese Fälle nicht auf“, weiß Gisela Friedrichsen, Gerichtsreporterin des „Spiegel“. Wer sich engagiere, dem werde häufig Hysterie, unsaubere Recherche und ein Tunnelblick unterstellt, so der Konsens der Runde.

Aktionen gegen Kindesmissbrauch

Rörig plädierte dringend für Aussteigerprogramme, um die Betroffenen von den Gruppen abzukoppeln. Paulus fordert schon lange eine Anzeigenpflicht für Missbrauchsfälle, zum Beispiel für Ärzte trotz Schweigepflicht. Huckele will die Verjährungsfristen für Täter abgeschafft sehen und bleibt pessimistisch: „Einem Großteil unserer Politiker sind die Kinder egal.“

Ernüchternd auch Friedrichsens Klarstellung, warum Steuerhinterzieher oft höhere Strafe erhalten als Kinderschänder: „Steuerhinterziehung können Sie berechnen, bei sexuellem Missbrauch müssen Sie sich unendlich Mühe geben.“

„Sexualisierte Gewalt ist ein Grundrisiko einer Kindheit in Deutschland“

Hängen bleiben Sätze wie „wenn Sie davon wach werden, dass der Schulleiter am Penis saugt, ist das ein Schock“. Das sagte Huckele und ergänzte: „Sexualisierte Gewalt als Kind fühlt sich permanent an, als würde es jetzt passieren, unter Umständen für den Rest des Lebens. Sie fühlen sich verlassen – vom Täter und von allen anderen Erwachsenen. Das öffnet die Tür zur Heiligen Dreifaltigkeit des Horrors.“ Die Kinder würden regelrecht einfrieren durch den Schock. Erst nach und nach habe Huckele Worte dafür gefunden, was in der Odenwaldschule sowieso alle wussten.

Erschreckend auch Rörigs Einschätzung: „Sexuelle Gewalt ist derzeit ein Grundrisiko einer Kindheit in Deutschland. Wir wissen, wie wir die Kinder schützen können, tun es aber nicht.“ Oder die Aussage von Julia von Weiler: “Sexualisierte Gewalt macht etwas ganz Perverses mit den Kindern, sie verlieren die paradiesische Naivität. Sie verändert das Leben von jetzt auf gleich, unwiderruflich und für immer.

Sogar Täter im Chat

Ein Chat begleitete Film und Diskussion. Dort meldeten sich sogar Täter zu Wort. Für Experten nicht überraschend: Unverfrorenheit, gute Tarnung und mangelndes Schuldbewusstsein lässt sie so reagieren, erläuterte von Weiler solches Verhalten.

Moderatorin Sandra Maischberger hatte wenig Arbeit mit den Talk-Gästen – denn ihre Wut und Ohnmacht gegenüber dieser Taten einte sie.

Weitere Informationen:

  • kostenfreies Hilfetelefon 0800-2255530

21.01.2016, 07:51 Uhr | mmh, t-online.de

http://www.t-online.de/eltern/familie/id_76696182/-maischberger-ueber-kindesmissbrauch-wer-sind-die-sadistischen-arschloecher-.html
Tags: Pädo – Staatsanwalt – Ärzte – Video -Pädo – sadistische Arschlöcher

 

Johannes-Wilhelm Rörig ist  Missbrauchsbeauftragter  der  Bundesregierung

UBSKM (Unabhängig Beauftragter Sexuellen KindesMissbrauch  genannt – ist das zentrale Informationsportal für das Themenfeld des sexuellen Kindesmissbrauchs in der Bundesrepublik Deutschland)

Weitere Informationen zum Unabhängigen Beauftragten erhalten Sie hier:
www.beauftragter-missbrauch.de