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Ich hoffe, dass die Staatssekretärin Mag. Karoline Edtstadler im Zuge der
Verschärfung des Sexualstrafrecht (Regierungsprogramm) jetzt endgültig den § 220b StGB Tätigkeitsverbot Abs.1. u. 2. novelliert auf ein sofortiges lebenslanges Tätigkeitsverbot, genauso wie es in der Schweiz ist.
Es ist weltweit bekannt, dass Päderasten eine hohe Rückfallquote haben und auch die Dunkelziffer von Kindesmissbrauch sehr hoch ist, aus diesem Grunde sollte § 220b StGB Tätigkeitsverbot Abs.6. m.E. ebenso auf mindestens 2 Jahr angehoben werden.
Die Verhältnismäßigkeit, zwischen Po-grabschen § 218 StGB und der Missachtung von Bewährungsauflagen bei Kindesmissbrauch mit nur 6.Monaten, stimmt hier eindeutig nicht.
Dem Kinderschutz (bzw. Strafrahmen bei sexuellen Missbrauch) sollte hier wesentlich mehr Beachtung beigemessen werden, als bisher.
Admin Familie & Familienrecht, am 13-3-2018
siehe auch
Unsere Kinder werden Möglicherweise von Sexualstraftätern betreut ?
(FPÖ Antrag Gernot Darmann)
–> http://wp.me/p4RGV9-1bh
Tags: Sexualstrafrecht – Staatssekretärin Mag. Karoline Edtstadler – Gesetze Österreich – Gewalt – Justiz – Strafverfahren – Kindeswohlgefährdung