Kinderschutz – Jugendamt – Kompetenz OHNE einheitliches Bundesgesetz!

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Die Regierung schiebt die Verantwortung der „Kindesabnahmen OHNE Gerichtsbeschluss“ zur Gänze an die Bundesländer ab!

Der gute Ansatz, des ehemaligen Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen Dr. Michael Spindelegger (ÖVP) mit dem KHJG2013, ein einheitliches Bundesgesetz zur Schaffung eines österreichweiten Kinderschutzes zu schaffen, ist mit der neuen Bundesregierung jetzt wieder passé.

Die oft nur durch eine Sozialarbeiterin festgestellte Kindeswohlgefährdung der Jugendwohfahrt und deren Kindesabnahme sollte nach dem KHJG2013 (Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013) mit einem „vier Augen Prinzip“ verbessert werden. Tatsächlich wurde es im KHJG 2013 Gesetz nur eine Soll-Bestimmung.
Weitere einheitliche Regelungen in späteren Bundesgesetzen wären möglich gewesen.
So hat auch der renomierte Verfassungsexperte Robert Funk damals von einer Möglichkeit für eine österreichweite Akteneinsicht beim Jugendamt für die leiblichen Eltern gesprochen.
Durch wehementen Blokaden der  MA11 Kinder- und Jugendanwaltschaft DSA Monika Pinterits wurden jedoch weitere einheitliche Regelungen in einem Bundesgesetz, sowie deren Kontrolle durch den Bund verhindert.

Große Mängel im Kinderschutz sind seit Jahrzehnten vorhanden,

wie fehlende Akteneinsicht, Kindesabnahmen erfolgen in ganz Österreich OHNE Gerichtsbeschluss, fehlende Transparenz des Gesundheitsaktes, und finazielle Aufschlüsselung der Kosten und Einsicht für Betroffene und deren Eltern, es sind seit Jahrzehnten keinerlei Rechnungshofberichte beim Jugendamt  oder Rechnungshofprüfungen der einzelnen Jugendwohlfahrten der Bundesländer bekannt, Verantwortung der Behörden werden an freie Träger, Vereine, NGOs abgewälzt, welche wenig bis gar nicht kontrolliert werden.

Video zur fehlenden Akteneinsicht, in Österreich deto.

Die Kompetenz zwischen den Ländern ist unklar und eine übergeordnete Koordination vom Bund nicht vorhanden!

Der Fall des „schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen mit Todesfolge“ des 17 Monate alten „Luca-Elias“ in Österreich sorgte damals für große Aufregung.
Die Nichtzuständigkeit der Jugendwohlfahrt Mödling (Verdacht des Missbrauch – Bilder KH Mödling) bzw. Verantwortung wurde an die Jugenwohlfahrt Tirol abgeschoben.

Diverse Bilder des Missbrauchs am Säugling Luca-Elias welchen im Krankenhaus Mödling aufgenommen worden sind, hatten beim Jugendamt Mödling keinerlei Konsequenzen, die Verantwortung wurde abgeschoben mit dem Hinweis, an das Spital bzw. Jugendamt Tirol.

Zitat wikipedia Fall Luca:

Am 12. November 2007 brachte die NGO Resistance for Peace eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien gegen die Jugendwohlfahrtsbehörden Mödling und Schwaz ein. Es gehe um eine „Mittäterschaft bei fahrlässiger Tötung“. Die Bilder sollen im Juli im Krankenhaus Mödling aufgenommen worden sein. Am Tag darauf sprach der Anwalt des Kindesvaters, Georg Zanger in einer schriftlichen Stellungnahmen von „offenbar systematischen Misshandlungen“.[6]

. . . Der Vater von Luca habe bei seinen Interventionen am Jugendamt in Innsbruck darauf hingewiesen, dass die Mutter schon früher gegenüber seinen älteren Kindern tätlich geworden sei. Der Kindesvater habe sich dem Strafverfahren gegen die 22-Jährige und deren Lebensgefährten in Korneuburg als Privatbeteiligter angeschlossen. Darüber hinaus hat er Anzeige gegen unbekannte Täter bei der Staatsanwaltschaft Wien eingereicht, so dass das Verhalten der Verantwortlichen der Jugendämter in Mödling und in Innsbruck sowie der mit der Angelegenheit befassten Psychologen auch einer strafrechtlichen Überprüfung unterzogen werden kann.
. . . Am 25. Mai 2009 wurden die Mutter und die Sozialarbeiterin in Innsbruck im erstinstanzlichen Urteil schuldig gesprochen. Beide Strafverteidiger legten das Rechtsmittel der Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe ein. Die Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Innsbruck fand am 8. Juli 2010 statt. Die Mitarbeiterin des Jugendamtes wurde freigesprochen. Die Strafe der Mutter, ein Jahr unbedingte Haft, wurde bestätigt.[12]

https://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Luca

Admin Familie & Familienrecht, am 22. Dezember 2018

Artikel:

Kinder- und Jugendhilfe wird „verländert“. ÖVP, FPÖ und SPÖ sorgen für Verfassungsmehrheit.

 

Jugendamt
Jugendamt

Kinder- und Jugendhilfe

Bei der Kinder- und Jugendhilfe werden die Mindeststandards künftig nicht mehr in einem Bundesgesetz geregelt, sondern durch einen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern, die diese 15a-Vereinbarung dann in ihre neun Landesgesetze einbauen müssen. Diese wurde am 23. November bei einem Treffen der Landeshauptleute mit Verfassungsminister Josef Moser (ÖVP) auf den Weg gebracht und galt der SPÖ als Voraussetzung für ihre Zustimmung zur „Verländerung“, die eine Verfassungsänderung und damit eine Zweidrittelmehrheit erfordert.

13.12.2018
weiterlesen –>

https://kurier.at/politik/inland/nationalrat-kompetenzen-zwischen-bund-und-laendern-werden-entflochten/400353472

Zitat:
In Kraft treten soll die Verfassungsnovelle grundsätzlich ab 2020.
Bezüglich der Kinder- und Jugendhilfe ist allerdings eine spezielle Regelung vorgesehen. Die entsprechenden Kompetenzen werden erst dann zur Gänze an die Länder übertragen, wenn eine Bund-Länder-Vereinbarung zu dieser Materie vorliegt und Rechtskraft erlangt hat. Damit soll sichergestellt werden, dass es weiterhin bundesweit einheitliche Qualitätsstandards gibt. Weitere Übergangsbestimmungen sollen außerdem gewährleisten, dass keine Gesetzeslücken entstehen. Um Missinterpretationen zu vermeiden, hat der Verfassungsausschuss auch einige so genannte Aussschussfeststellungen gefasst.

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20181210_OTS0137/parlament-top-im-nationalrat-am-13-dezember-2018

Michael Häupl (mit roter Krawatte) wurde von LH Hans Niessl und den anderen Bundesländern offiziell verabschiedet. Als Abschiedsgeschenk gab’s ein Laubner-Bild.Foto: LMShochgeladen von Christian Uchann

siehe auch
https://derstandard.at/2000092108198/Landeshauptleute-einigen-15a-Vereinbarung-zur-Jugendhilfe-auf-Schiene#

 

 

 

Österreich verletzt die Menschenrechte und Kinderrechtskonvention

Verletzung der Menschenrechte u. Kinderrechtskonvention in Österreich – #MissionTraiskirchen – Amnesty International

  • Ich frage mich, wozu ist eigentlich das Jugendamt und die Jugendwohlfahrt da, wenn es den obdachlosen Kindern und  deren Väter und Mütter NICHT  hilft ?

 

  • Mit dem neuen Bundes-Kinder– und Jugendhilfegesetz 2013 (B-KJHG 2013) bekommen die Länder zusätzlich 3,9 Millionen Euro, jedes Jahr.
    Was passiert mit dem zusätzlichen Geld?

 

  • Im österreichischen Bundesverfassungsgesetz „Rechte der Kinder ist eindeutig geregelt, dass Kinder, welcher von ihrer natürlichen Umgebung für das Wachsen und gedeihen  herausgelöst sind, Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates haben ?

Danke an Amesty International  für den sehr guten Bericht von

Familie Familienrecht


Artikel:
„Es kostet keinen Cent, sein Gehirn einzuschalten“

so, Amnesty International-Generalsekretär Heinz Patzelt .


Amnesty International-Generalsekretär Heinz Patzelt mit seinem Team Daniela Pichler und Siroos Mirzaei präsentieren den Bericht über das Erstaufnahmezentrum in Traiskirchen. – Foto: APA/EPA/GEORG HOCHMUTH

„Es kostet keinen Cent, sein Gehirn einzuschalten“

Österreich hat Menschenrechte verletzt

  „Es kostet keinen Cent, sein Gehirn einzuschalten“

Der Bericht von Amnesty über das Erstaufnahmezentrum in Traiskirchen ist vernichtend.

Ich habe so etwas in Österreich nicht für möglich gehalten“, hatte sich Heinz Patzelt von der Menschenrechtsorganisation Amnesty International bereits am Freitagvormittag mehr als enttäuscht gezeigt. Bei der Präsentation des Berichtes (den Bericht finden Sie hier) über die Überprüfung des Erstaufnahmezentrums Traiskirchen versagte Patzelt die Stimme. Die Research-Mission habe „grobe Versäumnisse“ festgestellt, die einen „Menschenrechtsskandal“ auf österreichischem Boden darstelle.

„Es kostet keinen Cent, sein Gehirn einzuschalten.“

Es habe gar nichts mit Bösartigkeit zu tun, „weil für Bösartigkeit braucht es ein Wollen und in Traiskirchen gibt es kein Wollen“, so Patzelt, der die Verantwortlichen für die „verwaltungstechnische Inkompetenz“ kritisierte. „Es kostet keinen Cent, sein Gehirn einzuschalten“, erklärt der Amnesty-Generalsekretär.

 

Bild: Heinz Patzelt übt scharfe Kritik an Bund, Länder und Gemeinden.

Kinderrechtskonvention mit Füßen getreten

Die Ressourcenknappheit, die allerorts betont wird, sei keine Ausrede „im dritt- oder viertreichsten Land der Welt“. Denn die nächste Katastrophe stehe bereits in den Startlöchern. Was passiert zu Schulbeginn? Oder im Winter?

Im Erstaufnahmezentrum wird die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen mit Füßen getreten, kritisiert Patzelt und fordert die Jugendwohlfahrt auf, unbegleitete Jugendliche und Kind aufzusuchen und einem Vormund zu übergeben.

„Stellen Sie sich vor, die Polizei findet einen zehnjährigen Buben nachts in Wien. Ein Aufschrei würde folgen. Warum nicht in Traiskirchen?“

Verantwortung nicht delegierbar

Patzelt ist sich bewusst, dass der Andrang nach Österreich enorm ist, aber das Land ist menschenrechtlich verpflichtet, zu helfen: „Es kann nicht sein, dass Frauenduschen zu pervertierten Peepshows werden, weil die Politik ihre Aufgaben nicht erfüllt.“ Und ein Aufnahmestopp in Traiskirchen sei keine Alternative, „Menschenrechte kann man nicht abschalten“.

Bild: Das Erstaufnahmezentrum in Traiskirchen ist mit rund 4.500 Flüchtlingen mehr als bloß überfüllt.

Man könne zwar die Aufgaben an Dienstleister übergeben, aber die Verantwortung lasse sich nicht delegieren. Das Innenministerium und die gesamte Bundesregierung sei für die Zustände in Traiskirchen verantwortlich, so das Team von Amnesty International.

Innenministerium nicht überrascht

Überrascht über die Erkenntnisse und Kritik von Amnesty International ist das Innenministerium nicht. Vielmehr habe man seit dem Besuch der Menschenrechtsorganisation in Traiskirchen einiges verbessert. Was man jetzt nicht brauche, seien Polarisierungen und ein Wettbewerb in der Beschreibung von Missständen, erklärte die für Asylfragen zuständige Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP). Probleme ortet sie in der Kompetenzverteilung. Die Verantwortung obliegt zwar zwischen dem Bund und den Ländern, aber es gebe Gemeindekompetenzen, mit denen die Aufnahme von Flüchtlingen verhindert werden kann.

Nach Amnesty International bekommt ab sofort auch die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen Zutritt zum Flüchtlingslager Traiskirchen. Das gab die Organisation am Freitagabend nach einem Gespräch mit Vertretern des Innenministeriums bekannt. Sowohl Ärzte ohne Grenzen als auch ein Sprecher des Innenressorts berichteten von „sehr konstruktiven Gesprächen“, bei denen die NGO auch ihre Kritik am Zustand im Lager darlegte.

Unterdessen hat die Europäische Kommission Griechenland, Ungarn und auch Österreich finanzielle Hilfen für den anhaltenden Flüchtlingsstrom in Aussicht gestellt. Die Anträge werden von einem unabhängigen Ausschuss überprüft, heißt es.

 

Österreich hat Menschenrechte verletzt

Österreich hat Menschenrechtsstandards nicht eingehalten und damit gültige Vereinbarungen gebrochen.

Amnesty International untersucht weltweit die Menschenrechtssituation. Ob und wie im Iran, in Pakistan, in afrikanischen Staaten oder auch in den USA Menschenrechtsverletzungen in Form von Folter, willkürlichen Inhaftierungen oder Negierung des Rechtsstaates geschehen.

Eine „Research-Mission“ in einem westlichen Staat wie Österreich ist also schon grundsätzlich erschreckend. Nun wurde das Lager Traiskirchen geprüft.

Der Bericht selbst sorgt für fassungsloses Kopfschütteln. Völlig überbelegt, unzureichende medizinische Versorgung, leicht vermeidbare administrative Hürden, und eine besonders prekäre Situation für Kinder und Jugendliche, die ohne elterliche Begleitung jetzt in Österreich Schutz suchen.

Der heute präsentierte Befund ist richtig. Österreich hat Menschenrechtsstandards nicht eingehalten und damit gültige Vereinbarungen gebrochen. Warum das so ist, darüber werden wir weiter rätseln müssen. Am Geld kann es nicht liegen, es geht nicht um Unsummen.

Verwunderlich auch die vielen Reaktionen in den Online-Foren. „Wir brauchen eine verbindliche EU-Quote für die Aufteilung der Flüchtlinge. Es braucht eine bessere Grenzsicherung durch Frontex oder andere Grenzsicherungsagenturen. Es braucht große Auffanglager in Nordafrika.“ Und so weiter. Über all diese Punkte müssen wir reden, keine Frage, das sind alles wichtige Punkte, die wir lösen müssen. Aber mit der aktuellen Situation in Traiskirchen, die unsere Politik zu verantworten hat, haben diese Fragen wirklich gar nichts zu tun. Hier geht es um das absolute Minimum, dass die Menschenrechte, die Flüchtlingskonvention und die Kinderrechte eingehalten werden. Schlimm genug, dass man das extra betonen muss.

Bernhard Gaul, (KURIER) Erstellt am 14.08.2015, 09:14
http://kurier.at/politik/inland/traiskirchen-amnesty-bericht-es-kostet-keinen-cent-sein-gehirn-einzuschalten/146.919.215

Tags: Jugendamt – SPÖ – Kinderrechte – leaks – austria – Obsorege – Sorgerecht – Kindeswohl – §215 Gefährdungsmeldung – Kinderschutz – human rights –