Gibt es einen Meister bei Wegweisungen SPG §38 ?

Bezirksgericht Mödling ist Wegweisungs-Landesmeister

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Wegweisungen SPG §38
Wegweisungen SPG §38
BG Mödling Familienrecht 2015
BG Mödling Familienrecht 2015
BG Mödling 2015
Kind ist heute krank - Entfremdung
Kind ist heute krankEntfremdung – Väter ohne Rechte in BG Mödling – 2015

Sven Gründel an Väter ohne Rechte

FEIERLICHE TORTENÜBERGABE an das BG Mödling am 14.07.2015

Heute fand sich der Verein vor dem BG Mödling ein, dem Gericht dass in NÖ mit Abstand die Nummer 1 bei Wegweisungen und Betretungsverboten ist. Für diese ganz besondere Leistung überreichten wir heute eine Torte für das Erringen des Landesmeistertitels – im übrigen ist das BG Mödling Nr. 2 österreichweit bei psychosozialer Prozessbegleitung.

Gegenüber des BG Mödlings haben wir auch eine rießige Plakatwand angemietet um das BG und deren Vertreter täglich an ihre „Heldentaten“ zu erinnern.

Die Aktion sorgte für Aufsehen bei so manchem Passanten, Gerichtsbesucher und im Gericht selbst.

Freilich fanden wir kritische Worte, die Martin Stiglmayr in Hochform nicht nur im Gespräch mit Anwälten und Gerichtsangestellten sondern eben auch durch das Megaphon an das Gericht und die Mödlinger Bevölkerung richtete. Ebenso waren zahlreiche andere Mitstreiter fleißig in Diskussion mit anderen Passanten.

Herzlich gerne nahmen wir eine Spende einer Mutter mit um den Bauch gewickelten Kind entgegen, die sich spontan zu uns gesellte und uns unterstützte – ebenso entschloss sich ein betroffener Jungvater sofort vor Ort den Mitgliedsbeitrag zu entrichten und es wurde ein Termin in den Sprechstunden vereinbart, auch ein zweiter.

Zufälligerweise kam auch ein Anwalt des „Dialog für Kinder“ vorbei und schnell herrschte eine inhaltliche Übereinstimmung.

So ein Zufall, der Gerichtsvorsteher Hofrat Dr. Harald Otto Charlotte Maria FRANZ war heute nicht anwesend, und noch ein weiterer Zufall, auch dessen Vertretung war nicht auffindbar als wir uns im Gericht anmeldeten 😉
Eine Dame des Sekretariats wollte anfangs die Torte, eine Packung Mon Cherie und unsere Leberwurst übernehmen, überlegte es sich dann doch anders und meinte sie dürfe das nicht entgegennehmen – vielleicht wegen des Verdachtes der Anfütterung????? 😉

Herzlichen Dank an alle, die diese Aktion in der Vorbereitung mitunterstützt haben, heute anwesend waren und an den Kameramann, für den die Arbeit leider noch nicht vorbei ist, denn er wird uns ein VIDEO schneiden!

Wir werden nicht aufhören weiterhin auf die Missstände im Familienrecht hinzuweisen.

Never, never, never give up!

https://www.facebook.com/groups/vaeterohnerechte/permalink/900549996676976/

Video von Bezirksgericht Mödling – Bezirksgerichtvorsteher Dr. Harald Maria Franz

Das Bezirksgericht Mödling ist seit Jahren die klare Nummer 1 bei Wegweisungen und Betretungsverboten in NÖ. Als der Verein neulich öffentlich auf die Missstände dort aufmerksam machte hagelte es vom Gerichtsvorsteher Hofrat Dr. Harald Otto Maria Charlotte FRANZ eine Anzeige nach § 115 StGB – Beleidigung, die selbstverständlich eingestellt wurde. Natürlich kamen wir wieder und konfrontierten mit den Ergebnissen einer parlamentarischen Anfragenbeantwortung bei der neben den beiden ungewöhnlich auffälligen Ausreißern bezüglich Wegweisungen und Betretungsverboten auch noch zutage trat, dass das BG Mödling ÖSTERREICHWEIT die Nummer 2 bei psychosozialer Prozessbegleitung ist. Der Verein überreichte neben einer Leberwurst eben auch eine Torte und „gratulierte“ zum Landesmeistertitel – selbstverständlich fanden wir kritische Worte.
Veröffentlicht am 19.07.2015

Tags: Familienrecht – Justizopfer – Bezriksgericht Mödling – Landesmeister  Gerichtsvorsteher Maria FRANZ – Betretungsverbot – Polizei Mödling SPG §38 – Wegweisung – Väter ohne Rechte  – Sicherheitspolizeigesetz §38 – Gesetze Österreich – Gesetze Österreich – Veranstaltungen – Demo – Vaterlose Gesellschaft

„Die Missgeburt im österreichischen Familienrecht“

Sehr viele Experten,  Juristen und Rechtsanwälte im Familienrecht sagen, dass es sich bei dem 1995 beschlossenen “GESETZ des Betretungsverbot und der Wegweisung”, welches einige feministische SPÖ Frauen wie Barbara Prammer, Gabi Burgstaller, Doris Bures u.a. gemeinsam mit Franz Vranitzky forciert haben, um eine “Missgeburt im Familienrecht handelt!

1.) Diese Gesetze hätte eigentlich so niemals beschlossen werden dürfen, da sie in bestehende Eigentumsrechte eingreifen und diese sogar aushebeln. Eigentumsrechte und Pflichten können in der Praxis nicht umgesetzt werden.

2.) Ebenso wird in der PRAXIS gleichzeitig mit diesen Gesetz bei Vätern eine schwere Menschenrechtsverletzung bewusst in Kauf genommen.

Begründung:

Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht nicht nur lt. “EuGH Entscheidung für Asylwerber” sondern für jeden Menschen, auch für Väter, welche von ihren Eigentum weggewiesen wurden.
Da nicht in jedem Bundesland eine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird, für solche männlichen Notfälle, werden hier schwere Menschenrechtsverletzungen von Österreich  begangen und das Recht auf Wohnen bewusst gebrochen.

Die Frauenministerin Gabrielle Heinisch-Hosek und ihre Genossinnen haben 38 Frauenhäuser geschaffen, wo das “Menschenrecht auf Wohnen” eingehalten werden kann, aber es gibt kein einziges Männerhaus ! 

Selbst bei Verdacht (Drohung ohne Zeugen) wird das SPG §38 durch die Polizei angewendet und von der Justiz durch die Familienrichter mit EV §382 fortgesetzt.
Die beschuldigten Personen, bekommen weder eine Gerichtsverhandlung auch gilt der juristische Grundsatz “In dubio pro reo” hier nicht ?
Die beschuldigten Personen werden menschenverachtend einfach von ihrem Eigentum der Wohnung auf die Straße gesetzt, ohne dass ihnen eine Ersatzwohnmöglichkeit angeboten wird.

Gehen diese Justizopfer dann zu einem Rechtsanwalt, hört man Sätze, wie
„Sie wurden hereingelegt . . .“
und welche Richterin haben Sie, . . .
„Sie können sich ja wirklich nur mehr den Strick nehmen, . . .“

Betretungsverbot SPG § 38

Durch die vaterlose Gesellschaft und diese menschenverachtenden Gesetze ist Österreich spitzenreiter bei SUIZIDE, Väter und Männer sind davon ca. 3 mal mehr betroffen als Frauen und Mütter.
Da dies in Österreich ein gesellschaftliches Problem ist und diese Suizide durch PAS Eltern-Kind-Entfremdung, psychische Gewalt, Verlustängste z.B. vor Sorgerechtsverlust, . . .  keine Einzelfälle sind sondern jedes Jahr tausende Personen betroffen sind, macht es wenig Sinn den Fehler bei sich selbst zu suchen. Es handelt sich um einen Fehler im SYSTEM und einer unfähigen Regierung, welche die Ursache behebt oder versucht dem entgegen zu wirken.
Bei diversen Vereinen und Hilfsorganisationen wird Hilfe bzw. Unterstützung angeboten.
–>
https://familiefamilienrecht.wordpress.com/category/pas-eltern-kind-entfremdung/pas-selbstmord-suizide-freitod/
Tags:  Missgeburt Familienrecht Österreich  Sophie Karmasin Wegweisung Betretungsverbot Eigentumsrechte Recht auf Wohnen Menschenerechtsverletzung Väter  MännerhausBezirksgericht Mödling Baden

Bezirksgericht Mödling Baden – Unschuldsvermutung „in dubio pro reo“ – Wegweisungen Betretungsverbot

Gewalt reißt nicht ab

119 Wegweisungen: Nr. 2 im Bundesland

Vorsitzende des Frauenbeirats und Expertinnen der Beratungsstelle „Kassandra“ schlagen nach „Männer-Demo“ Alarm.

(© Dworak)
Silvia Drechsler, Elisabeth Cinatl und Anneliese Erdemgil-Brandstätter (v.l.) haben für die Aktionen des Vereins »Väter ohne Rechte« wenig Verständnis
© Dworak

Dem Verein „Väter ohne Rechte“ ist das Bezirksgericht Mödling seit Längerem ein Dorn im Auge: 2014 klare Nummer 1 in Niederösterreich bei Wegweisungen und Betretungsverboten, österreichweit Nummer 2 bei psychosozialer Prozessbegleitung (Quelle: Justizministerium).

Deshalb gab’s im Mai eine angemeldete und genehmigte Demo vor dem Bezirksgericht Mödling, die mit einer Anzeige endete. Gerichtsvorsteher Harald Franz hatte sie nach §115 Strafgesetzbuch („Beleidigung“) erstattet. Wegen eines Plakats mit der Aufschrift „Achtung! Hier arbeiten befangene Richter“ – die NÖN berichtete.

http://www.noen.at/nachrichten/lokales/aktuell/moedling/119-Wegweisungen-Nr-2-im-Bundesland;art2664,656428#sthash.NyQFpKTQ.dpuf

Vor wenigen Tagen nahmen Vereinsvertreter erneut Aufstellung vor dem Gericht. Einige davon in Sträflingskleidung.

Für SPÖ-Gemeinderätin Silvia Drechsler, Vorsitzende des Mödlinger Frauenbeirates, „Anlass, um auf die Aktionen eine Antwort aus Sicht der Frauen zu geben“.

Und es sei nun einmal Fakt, dass „im Bezirk sehr viele Frauen von Gewalt in der Familie betroffen sind“.

„Polizei und Gerichte nehmen Arbeit ernst“ 

Die Bestätigung für diese Aussage kommt von Anneliese Erdemgil-Brandstätter, Leiterin der Frauen- und Familienberatungsstelle „Kassandra“ in der Klostergasse 9. Mit 119 Wegweisungen und Betretungsverboten ist der Bezirk Mödling niederösterreichweit Nummer 2 hinter Baden (219): „Das zeigt uns, dass Polizei und Gericht ihre Arbeit sehr ernst nehmen.“

Nicht weniger als 50 Beratungsgespräche gibt es wöchentlich, etwa die Hälfte der Hilfe suchenden Frauen benötigen „als Folge der Gewalt psychotherapeutische Hilfe“, ergänzt „Kassandra“-Vorstandsvorsitzende Elisabeth Cinatl, diplomierte Sozialarbeiterin.

„Gewalt in Familie ist salonfähig geworden“

„Man darf nicht vergessen, dass nicht nur die Frauen gefährdet sind. Auch viele Kinder bekommen die schrecklichen Szenen oft mit und sind psychologisch traumatisiert.“

Für Erdemgil-Brandstätter steht fest: „Ich habe jetzt seit 21 Jahren Einblick in den Bezirk Mödling und muss feststellen, dass Gewalt in der Familie salonfähig geworden ist.“

Deshalb sieht sie den Auftritt der „Väter ohne Rechte“ sehr skeptisch: „Alles nur auf die anderen als die Bösen, abzuschieben, ist nicht der richtige Weg, sondern geht schon in Richtung Opferinszenierung.“

06.08.2015, 07:01.. von Christoph Dworak

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Mehr Lesermeinungen – Kommetare:

Freiheit – 07.08.2015 15:12

3 Fragen an den Gerichtsvorsteher

Ist es richtig, dass Sie die Anzeige wegen Beleidigung erstatten mussten, damit sich nicht einen handfesten internen Streit in Ihrem eigenen Gericht haben?
Oder haben Sie einfach nicht den Mut, einer sauberen Aufarbeitung und neutralen Revision der Vorgänge unter den Händen Ihrer RichterInnen zuzustimmen?
Ist es richtig, dass immer mehr Gerichtsvorsteher intern unter dem Kampfemanzenverband als „Firma in der Firma“ leiden müssen und den Kampf wegen internem Mobbing dieser ideologisch aufgehetzten Frauen längst aufgegeben haben?
 

Freiheit – 07.08.2015 14:45

3 Fragen an den Gerichtsvorsteher

Ist es richtig, dass Sie die Anzeige wegen Beleidigung erstatten mussten, damit sich nicht einen handfesten internen Streit in Ihrem eigenen Gericht haben?
Oder haben Sie einfach nicht den Mut, einer sauberen Aufarbeitung und neutralen Revision der Vorgänge unter den Händen Ihrer RichterInnen zuzustimmen?
Ist es richtig, dass immer mehr Gerichtsvorsteher intern unter dem Kampfemanzenverband als „Firma in der Firma“ leiden müssen und den Kampf wegen internem Mobbing dieser ideologisch aufgehetzten Frauen längst aufgegeben haben?
 

dermenschendfreund – 07.08.2015 12:10

Gebe es die gem.Obsorge…wären Wegweisungen in der Minderheit!

Als Journalist und jahrelanger Prozessbeobachter musste ich leider feststellen…leider gibt es heute in der „Rechtspraxis“ für die der Gewalt beschuldigten Männer (meist Väter) kein „in dubio pro reo“ mehr, also keine Unschuldsvermutung. In der Rechtspraxis folgt der Anschuldigung meist die folgende Verurteilung…auch wenn es keine Zeugen und oder Verletzungen gibt. Der Missbrauch von Gewaltanschuldigungen findet in der Regel immer gleichzeitig zu Außerstreitverhandlungen statt, also wenn Eltern sich trennen, sodass der Kindesvater und der Kindskontakt zum Kindesvater gleich von Grund auf beseitigt werden. In der Rechtspraxis fast immer erfolgreich, daher heute der so breite Unmut in der männlichen/väterlichen Bevölkerungsschicht, dass diese Menschen mittlerweile auf die Strasse gehen.
 

Mehr Lesermeinungen

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MÖDLING – Artikel >>

Anzeige nach Demo

Der Verein „Väter-ohne-Rechte“ sieht sich wegen eines Transparentes mit „Beleidigungs“-Anzeige konfrontiert.

(©   Foto: privat)
Ein »Befangenheits«-Plakat, das im Zuge der Demonstration des Vereines »Väter-ohne-Rechte« beim Eingang ins Bezirksgericht deutlich sichtbar angebracht war, zog eine Anzeige nach sich.
© Foto: privat

Am Dienstag der Vorwoche veranstaltete der Verein „Väter-ohne-Rechte“ (VoR) einen Infostand vor dem Bezirksgericht Mödling, jenem Gericht, an dem sich „eigenwillige Beschlüsse häufen“ sollen, so der Tenor der Veranstalter.

Pressesprecher Sven Gründel war über das, was den Teilnehmern der angemeldeten und genehmigten Demonstration wiederfahren ist, sehr verwundert: „Wie immer wurde von uns allen den Anweisungen der Exekutive Folge geleistet, die Veranstaltung war angemeldet, der Gerichtsvorsteher Harald Franz informiert. Ihm hat es aber offensichtlich gar nicht geschmeckt, dass die Aufmerksamkeit plötzlich so auf sein Gericht gelenkt wird“, erzählt Gründel.

Bereits beim Ausladen habe sich der Verein mit Besitzstörungsklagen konfrontiert gesehen. Schlussendlich rückte auch die Polizei an. Was Gründel freut: „Unsere Anwesenheit fand großen Anklang, so kam sogar ein Anwalt, der gerade vor der nächsten Verhandlung stand, auf uns zu und forderte die Kontaktdaten von uns. Er erzählte uns von Schikanen, denen seine Mandanten ausgesetzt seien.“

Polizei schritt ein – Anwaltschaft informiert

Gegen Mittag schaute die Exekutive mit dem stellvertretenden Bezirkspolizeikommandanten Oliver Wilhelm an der Spitze erneut vorbei. Mit einer schlechten Nachricht für die Demonstranten: Gerichtsvorsteher Franz habe Anzeige nach §115 Strafgesetzbuch – „Beleidigung“ erstattet. Ein Plakat mit der Aufschrift „Achtung! Hier arbeiten befangene Richter“ sei Stein des Anstoßes gewesen.

Wer selbiges tatsächlich aufgehängt hatte, konnte nicht eruiert werden. In jedem Fall wurde die Staatsanwaltschaft informiert. Harald Franz wollte die Situation im NÖN-Gespräch nicht überbewerten: In den 13 Jahren als Vorsteher des Bezirksgerichts könne er sich an keine Demo vor dem Amt erinnern. In seiner Funktion als Pressesprecher meint Harald Franz zur Anzeigeerstattung nur so viel: man wolle dadurch in eventuellen Privatrechtssachen Ansprüche sichern.

19.05.2015, 09:27 MÖDLING.,von Christoph Dworak

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Video:
https://youtu.be/j8Qk9S9zsp8

Das Bezirksgericht Mödling ist seit Jahren die klare Nummer 1 bei Wegweisungen und Betretungsverboten in NÖ. Als der Verein neulich öffentlich auf die Missstände dort aufmerksam machte hagelte es vom Gerichtsvorsteher Hofrat Dr. Harald Otto Maria Charlotte FRANZ eine Anzeige nach § 115 StGB – Beleidigung, die selbstverständlich eingestellt wurde. Natürlich kamen wir wieder und konfrontierten mit den Ergebnissen einer parlamentarischen Anfragenbeantwortung bei der neben den beiden ungewöhnlich auffälligen Ausreißern bezüglich Wegweisungen und Betretungsverboten auch noch zutage trat, dass das BG Mödling ÖSTERREICHWEIT die Nummer 2 bei psychosozialer Prozessbegleitung ist. Der Verein überreichte neben einer Leberwurst eben auch eine Torte und „gratulierte“ zum Landesmeistertitel – selbstverständlich fanden wir kritische Worte.
19.07.2015

 

Tags: Bezirksgericht Mödling – Wegweisungen – Betretungsverbot – Polizei – Befangenheit von Richter – Gewalt – Missbrauch mit dem Missbrauch – Männerhaus – Justizopfer –  Scheidung – Trennung – Vaterlose Gesellschafthäusliche Gewalt Bezirk Baden  – Feminismus feministischeBezirksgericht Baden – Video –

Bezirksgerichtvorsteher droht Väter ohne Rechte mit einer Klage . . .

Sven G8 Std. · Bearbeitet

GERICHTSVORSTEHER BG Mödling Dr. Harald Franz zeigt uns an!
Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln.

VoR geht bei dem Hinweisen auf Missstände im Familienrecht während seiner öffentlichen Veranstaltungen für die Rechte unserer Kinder dorthin wo es wehtut und sticht in ein Hornissennest!
(31 Fotos)

Bezirksgericht Mödling 12. Mai 2015

https://www.facebook.com/media/set/?set=pcb.869592003106109&type=1

Heute am 12.05.2015 veranstaltete VoR einen Infostand vor dem Bezirksgericht Mödling, jenem Gericht bei dem sich in letzter Zeit die eigenwilligen Beschlüsse häufen und jenem BG, dass sich sogar in einem uns bekannten Fall komplett für befangen erklärt hat. Wie immer wurde von uns allen Anweisungen der Exekutive Folge geleistet, die Veranstaltung war angemeldet, der Gerichtsvorsteher Dr. Harald Franz informiert. Ihm hat es gar nicht geschmeckt, dass die Aufmerksamkeit plötzlich so auf „sein“ Gericht gelenkt wird. Bereits beim Ausladen drohte er uns mit Besitzstörungsklagen, nun ja. Auch hat ihm nicht gefallen, dass wir ca. 3 Meter vor den Toren der hohen Hallen der Justiz unser Zelt aufschlugen und an Passanten, Gerichtsdiener, Anwälte und Betroffene unsere Flyer verteilten. Es handle sich seiner Meinung um Privatgrund, nicht um öffentlichen Grund, wir müssten also auf den Gehsteig ausweichen. Wir machen das seit vielen Jahren und wissen sehr wohl, dass alle Gebäude der BIG angehören und somit sehr wohl öffentlicher Grund sind. Immer wieder stoßen wir egal ob in der Steiermark, in Kärnten oder Eisenstadt auf Gerichtsvorsteher die darüber entweder nicht ausreichend informiert sind oder damit versuchen unerwünschte Veranstaltungen, obwohl polizeilich genehmigt zu unterbinden. Es wurde also die Polizei gerufen, die sich eh bereits 15 Minuten vorher bei uns vorgestellt hat. Sowohl die Polizei aus Vösendorf als auch aus Mödling ist anwesend gewesen um für die Sicherheit des Gerichts zu sorgen. Von der Polizei wurde er dahingehend aufgeklärt, dass es sich eben doch um öffentlichen Grund handelt und die Veranstaltung angemeldet ist. Schnaubend ist er wieder in das Gericht marschiert. Auch gegen mich wird er eine Anzeige machen, da ich ihn in der Diskussion mit der, sehr freundlichen Polizei fotografiert habe, dass auch er mich und andere Teilnehmer der Veranstaltung fotografiert hat, hat er geflissentlich übersehen „wink“-Emoticon

Insgesamt fanden sich heute über ein Dutzend Personen ein, darunter auch Frauen und teilweise auch Betroffene des BGs, die wir bisher nicht kannten – herzlichen Dank für Eure Zeit und Euer Engagement. Auch die bisher nicht bekannten Fälle ließen bei uns die Alarmglocken läuten – wir werden uns auch diese Fälle im Detail anschauen.

Unsere Anwesenheit fand großen Anklang, so kam sogar ein Anwalt, der gerade vor der nächsten Verhandlung stand auf uns zu und forderte die Kontaktdaten von uns, seit Jahren sei er immer wieder bei genau diesem Gericht vorstellig und musste regelmäßig mit nicht kindgerechten Willkürurteilen, die dann in nächster Instanz teilweise aufgehoben wurden umgehen. Er erzählte uns von Schikanen denen seine Mandanten ausgesetzt seien.

Auch viele Betroffene, die sich heute am Amtstag Informationen einholen wollten waren sehr dankbar für die unabhängigen Infos die sie von uns erhalten haben – teilweise herrschte großes Misstrauen gegen die Justiz vor, so zum Beispiel als den Vätern, die teilweise bis zu 4 Jahren die gemeinsamen Kinder nicht sehen durften, nicht einmal Verfahrenshilfe zugesprochen wurde, obwohl sie juristische Laien sind und nicht über die finanziellen Mittel verfügen sich eine juristische Vertretung zu bestellen – ein Gefühl der Ausweg- und Hilflosigkeit wurde formuliert – Termine in den nächsten Sprechstunden sind vereinbart.

Für ganz besondere Ungläubigkeit sorgt jedes mal die Tatsache, dass in Österreich eine Doppelresidenz, also dass Vater und Mutter die gemeinsamen Kinder nach Trennung/Scheidung gleichberechtigt und gleichteilig betreuen wollen, trotzdem es ALLE Beteiligten (Vater, Mutter, Kinder) wollen, nicht erlaubt ist – besonders viele Frauen schüttelten heute verständnislos den Kopf und bestärkten uns in unserem Anliegen hier etwas ändern zu wollen.

Als eine Gruppe von HTL-Schülern vorbeikam gingen die ohne Scheu auf uns zu und die waren alle im Thema total aufgeklärt. Teilweise kamen sie aus Scheidungsfamilien oder wussten eine Geschichte eines Verwandten zu erzählen, der ebenso betroffen ist. Trotz dem allgemeinen Spaß und der aufgeweckter Gelassenheit die die jungen Männer an den Tag legten, wussten alle sehr genau um die Gefahren Bescheid, die bestehen als Trennungsvater u.U. nicht mal das Recht zu haben die eigenen Kinder regelmäßig zu sehen und auch grob welche finanziellen Risiken bestehen. Beeindruckend!

Gegen 12:00 Uhr kam unvermittelt wieder die Polizei auf uns zu, diesmal mit Verstärkung – es wurde Anzeige nach § 115 StGB erstattet, natürlich von Gerichtsvorsteher Dr. Harald Franz persönlich, der sich auch wenige Minuten danach mit einer Reihe von anderen uns bekannten Richter (innen) im Schlepptau einfand. Ein Plakat mit der Aufschrift „Achtung! Hier arbeiten befangene Richter“ war der Stein des Anstoßes. Sofort wurde auch die Staatsanwaltschaft informiert. Wer dieses Plakat aufgehängt hatte – tatsächlich wussten wir es nicht, da ein ständiges Kommen und Gehen auf unserem Stand war. Von allen anwesenden Personen mussten die Personalien auf Auftrag der Staatsanwaltschaft aufgenommen werden – selbstverständlich kamen wir dieser Aufforderung nach. Letztlich konnte nicht festgestellt werden wer dieses Plakat befestigt hat. Natürlich wiesen wir darauf hin, dass in einem bereits seit Jahren andauernden Pflegschaftsfall sich tatsächlich das ganze Gericht für befangen erklärt hat – besonders pikant, der aufgebrachte Gerichtsvorsteher Dr. Harald Franz ist der Erstunterzeichner dieses Befangenheitsbescheides – erstaunlicherweise dürften auch die anderen im Schlepptau befindlichen Richter(innen) schlicht vergessen haben, dass auch sie diesen Befangenheitsbescheid persönlich unterzeichnet haben – merkwürdig. Wir kamen jedenfalls unserer bürgerlichen Pflicht nach und erinnerten die anwesende Richterschaft.

Die Ermittlungen laufen nun, selbstredend werden wir der Staatsanwaltschaft auf Verlangen Geschäftszahl und Dokument nachreichen.

Manchmal geht die Wahrheit unter, aber sie ertrinkt nie!

Im Auftrag unserer Kinder!

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Tags: Dr. Harald Franz – Bezirksgericht Mödling- Väter ohne Rechte – Feminismus  – Richter