Wie fühlt es sich an, wenn Mama und Papa sich trennen?

Mama ist nicht genug, Papa ist unverzichtbar

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Wie fühlt es sich an, wenn Mama und Papa sich trennen? Die Familie zerbricht, das Versprechen „Wir bleiben für immer zusammen“ nicht mehr zählt.
Die wirklich Leidtragenden sind doch zu meist die Kinder.
Renata Kochta erzählt uns mehr davon.

Mama ist nicht genug, Papa ist unverzichtbar, 

eine Gemeinschaft auf Facebook, ins Leben gerufen von Renata Kochta, deren Mitgliederanzahl täglich wächst.
Es geht um das Thema „Eltern Kind Entfremdung“.

Eine Art Kummerkasten, in dem verzweifelten Vätern Mut gemacht wird nicht aufzugeben, es werden Tipps und Ratschläge geteilt und Erfahrungen ausgetauscht. Nicht aufgeben! Weiter kämpfen! Kämpfen für ein Umgangsrecht mit den eigenen Kindern.

Wenn der Umgang abgelehnt und boykottiert wird… Unzählige traurige Geschichten von hilflosen Vätern, die nur eines wollen, ihre Kinder sehen!

Von Renata Kochta – verheiratet, Mutter von 3 Kindern, Stiefmutter

8 Jahre lange Praxiserfahrung mit massivem Umgangsboykott – Erfahrung mit PAS

Zur Information: PA – S ist nicht als „Syndrom“ anerkannt, es wäre wünschenswert zukünftig nur das PA zu nennen (Parental Alienation) oder EKE – Kinder Eltern Entfremdung.

In meinem Bericht schreibe ich jedoch weiterhin PAS, da dieses doch für viele schon ein Begriff ist.

Es fängt mit einer Liebesgeschichte an und endet in einer Tragödie.

Scheidung und Trennung gehören zu den belastendsten Ereignissen im Leben von Menschen. Vielen Erwachsenen fällt es schwer, die damit verbundenen Emotionen zu verarbeiten. Da liegt es nahe, daß es Kindern noch viel schlechter gehen muß wenn eine Familie zerbricht.

Jede dritte Ehe wird in Deutschland geschieden. 2014 waren es 166.199, 2015 waren es 163.350 Scheidungen. Dies ist eine Quote von 40,82%!! Bei normalen Trennungen kann man mit der Zahl um ein vielfaches höher gehen.

Laut Statistik für 2014 waren 887.514 Eltern vor dem Familiengericht um für Ihr Recht zu kämpfen, davon 146.862 nur wg. Umgangsrecht!! Man geht davon aus, daß bei jeder sechsten Scheidung oder Trennung, bei dem auch Kinder im Spiel sind, ein chronischer „Rosen/Beziehungskrieg“ ausbricht, und andauernder Kampf um jeden Preis steht an der Tagesordnung. Wie geht es dann erst einem Kind wenn ihm danach auch noch ein Elternteil gezielt „weggenommen“ wird? Hier wird die Elternebene von der Paarebene nicht getrennt.

„Kinder befinden sich sodann in einer akuten Gefährdungssituation.“

Einer Studie zufolge fürchten sich 37 bis 48% der Kinder und Jugendlichen in einer Scheidungssituation davor, einen Elternteil zu verlieren. 32% weisen psychische Veränderungen auf, wie zb. Trennunsängste, Schlafstörungen, Einnässen, sozialen Rückzug, Leistungsabfall in der Schule etc… Etwa 20% werden auffällig aggressiv oder flüchten in eine Sportart. Je konfliktreicher eine Trennung verläuft, desto größer ist die Gefahr, daß die Grundbedürfnisse des Kindes massiv verletzt werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Kontakt zu einem Elternteil durch Umgangsboykott komplett abbricht.

Ein gesunder Menschenverstand fragt sich sodann, warum eine Mutter ihr eigenes Kind vom Vater entfremdet oder umgekehrt? Warum tut eine Mutter so etwas? 
Hier geht es um Schädigungen, Hass und Rache. Weitere Gründe dafür sind häufig Betrug oder Fremdgehen des anderen, oder die Machtausspielung. Das Kind wird als Machtmittel missbraucht um sich am Partner zu rächen und ihn seelisch und psychisch so zu verletzen, wie man selbst verletzt wurde. Das Kind wird als Privatbesitz angesehen, der Ex hat da nichts mehr zu melden. Des Weiteren entstehen Verlustängste. Kinder werden zu Instrumenten oder gar als Schachfiguren in diesem perfiden Spiel benutzt. Ich möchte nicht behaupten, dass es nur die Mütter sind die entfremden – auch Väter entfremden und boykottieren Umgänge -, aber Studien belegen dies jedoch: 82% sind es die Frauen, die ihre Wunden durch einen Umgangsboykott heilen, und es somit dem Ex Partner „heimzahlen“ wollen. Damit scheren wir nicht jede Mutter, die sich getrennt hat, über einen Kamm. Gott sei Dank gibt es kluge Frauen, die einen Umgang nach einer Trennung nicht unterbinden. Es ist natürlich genauso schlimm wenn sich ein Vater „nicht kümmern“ will – aber hier müsste man eine gesonderte Gruppe gründen, denn ein Boykott und Manipulation sind weitaus schlimmer als wenn ein Vater nicht will und das Kind in Ruhe gelassen wird. Hier wird einem Kind nicht bewusst psychischer Schaden zugeführt. In dieser Gruppe sprechen wir ausschließlich nur von „entsorgten“ Vätern, die einen Umgang haben „wollen“, dieser jedoch massiv seitens der Mutter boykottiert wird.

„82% sind es die Frauen, die ihre Wunden durch einen Umgangsboykott heilen, und es somit dem Ex Partner „heimzahlen“ wollen. „

Durch meine Praxiserfahrung, auch aus dem Bekanntenkreis etc., kann ich bestätigen dass es dieses Phänomen „Kindesentzug und den damit verbundenen PAS Schaden am Kind“ tatsächlich gibt und auch knallhart durchgezogen wird.

Dieses traurige Thema gewinnt mit der Zeit immer mehr an Tragik: Tagtäglich werden Verstöße der ehemals liebenden Müttern begangen! Sie werden sozusagen „kriminell“ und zeigen typische Verhaltensweisen einer gezielten Umgangsvereitelung wie Narzissmus oder Borderline mit dem Ziel den Partner zu vernichten. Es folgen Anzeigen wie:

§ 186 Üble Nachrede
§ 187 Verleumdung
§ 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen § 234 Menschenraub
§ 235 Entziehung Minderjähriger
§ 238 Nachstellung
§ 239 Freiheitsberaubung
§ 240 Nötigung
§ 253 Erpressung

Am schlimmsten finde ich persönlich die ungerechtfertigten Strafanzeigen – zum größten Teil erfundene Kindesmisshandlungsanzeigen wo Kinder auf eine schlimme Art und Weise von einem boykottierenden Elternteil gegen den anderen manipuliert werden sowie regelrecht zu einer Falschaussage angestiftet werden. Der angezeigte Elternteil ist erstmal ohnmächtig ausgeliefert. Im Wissen daß nichts passiert ist, muß er sich trotzdem verteidigen und darf erstmal für mindestens ein halbes Jahr das eigene Kind nicht sehen. Er muß mit der Angst leben was das Kind dann vor Gericht aussagt, mit dem Wissen es wurde von dem boykottierenden Elternteil – somit von der Mutter – manipuliert. Das Kind entfremdet sich immer mehr, bis es irgendwann das PAS entwickelt und den Kontakt komplett abbricht. Die Konsequenzen für die Kinder sind extrem belastend und haben gravierende Folgeschäden. Desweiteren werden diese erfundenen Anzeigen mit den echten Fällen in einen Topf geworfen. Dies ist ein hochsensibles Thema und man geht damit höchst respektlos und kriminell um.

Die Empörung der Betroffenen über die Tatenlosigkeit unserer Regierung in Bezug auf Kinderrechte, ihre Einführung und Durchsetzung ist nachvollziehbar. Einem boykottierenden Elternteil passiert NICHTS, denn es ist ja das Kind was ausgesagt hat. Wenn ein Vater bei seinem Umgang vor einer verschlossenen Tür steht, sind ihm die Hände gebunden. Auch wenn der Vater 600 Km fährt. Wenn ein Kind bei jedem Umgang krank ist, kann der Vater nichts machen. Er kann nur wieder vors Gericht gehen und wieder vergehen Monate bis ein Termin ansteht. Wir haben in der Gruppe Väter die bis zu 18 mal vorm Gericht waren, und ein Umgang war irgendwann gar nicht mehr möglich, da das Kind dann nicht mehr „wollte“. Eine Manipulation ist nicht strafbar. Wenn ein Kind aufgrund dessen – der Entfremdungsstrategie und dem Loyalitätskonflikt – „nicht will“, wird dies vor Gericht als der „eigene Wille“ des Kindes angesehen. Das Kind entwickelt mit der Zeit das PA Syndrom – genannt PAS.

„Wir haben in der Gruppe Väter die bis zu 18 mal vorm Gericht waren, und ein Umgang war irgendwann gar nicht mehr möglich, da das Kind dann nicht mehr „wollte““

  • Das Kind bleibt dem psychischen Missbrauch ausgesetzt.
  • Das Kind erlebt sich in seinem Denken, Fühlen und Handeln als unzumutbar und falsch und entwickelt daraus resultierend ein mangelndes und fehlendes Selbstwertempfinden
  • Durch die ständige Manipulation des boykottierenden Elternteils nimmt das Kind seine eigene Wahrnehmung als falsch wahr und verliert das Vertrauen in diese.
  • Kinder erkennen die Abneigung der Mutter gegen die Besuche des Vaters und werden somit in unfassbare Stresssituationen gebracht. Um diesen Stressor zu reduzieren, überidentifizieren sich die Kinder mit dem boykottierenden Elternteil und distanzieren sich von dem getrennt lebenden Elternteil.
  • Das Kind weiß nicht mehr was richtig oder falsch ist, dies vermittelt die Reaktion der Bezugsperson. Unsicherheit, Angst, Druck, Trauer und Hilflosigkeit werden für das Kind so zum ständigen Begleiter.
  • PAS Kinder führen eine ambivalente Beziehung zu ihren Eltern. Das bedeutet daß ihre Mutter beispielsweise „Mamadiebeste“ ist – somit nur positive, der Vater im Gegenzug „Papaderschlechte“ – somit nur negative Eigenschaften besitzt.
  • Diese Spaltung des Person Schemas ist eine typische Reaktion bei PAS.
  • Das Kind übernimmt automatisch Partei für den instrumentalisierenden Elternteil, obwohl dieser z.B. gar nicht vor Ort ist oder über den gesprochen wird. Dies geschieht bei Freunden, Familie, Schule etc…
  • Das Kind lernt seine Existenz durch Aufmerksamkeit auf Bezugspersonen abzusichern und nicht durch Selbstwahrnehmung, was gravierende Folgen für die eigene Identitätsbildung hat, die dadurch komplett gestört wird.
  • Das Kind lebt mit schlimmen, zum Teil jahrelang andauernden Loyalitätskonflikten
  • Die Vorwürfe, z.B. das der Vater lügt kann ein Kind auf Anfragen „warum lügt der Papa“ nicht konkretisieren. Hier finden sich Parallelen mit der unbegründeten Zurückweisung des Kindes.
  • Das Kind ist zum Teil auf sich allein gestellt, da die Mutter arbeitet, das Kind wird zum „Hort“ oder „ Schlüssel“ Kind.
  • Die Mutter praktiziert Techniken, die über Androhungen, Verbote wie z.B. dass das Kind den Vater nicht anrufen darf etc…oder der Papa wird nur noch per Vorname genannt etc…, Abwertungen bis hin zu absoluten Fehlinformationen an den entfremdeten Elternteil. Das Kind funktioniert wie eine Marionette und schenkt der Mutter Glauben und gehorcht.
  • Das Kind muß die Geschenke vom Papa wegschmeißen, oder sie werden weggeschmissen. Wie auch Fotos mit dem Papa. Fotos werden den Kindern weggenommen, die Mutter versucht den Vater komplett aus dem Kopf des Kindes „auszulöschen“
  • Sie erleben mehrfache Befragungen durch Jugendamt, Verfahrensbestand, Polizei, Kripo, Gericht, Anwälte, Sachverständig, Psychologen, Ärzte, Mutter…. Es entwickelt sich eine pathologische Beziehungsbildung im Kind.

Es entwickelt sich eine irreparable seelische Störung in der Persönlichkeit des Kindes, mit Spätfolgen wie: neurotische Störungen, Partnerschaftsprobleme, Störungen in der eigenen späteren Elternrolle, Suchterkrankungen, Drogenabhängigkeit, Alkoholmißbrauch bis hin zur Kriminalität, Depressionen und Selbstmord.

Neben dem entfremdeten Elternteil lehnt das Kind sowohl Großeltern, Freunde aus dem persönlichen Umfeld des Vaters, Tanten, Cousins, Stiefgeschwister etc.. ab, obwohl es zu diesen vor der Entfremdung eine positive Beziehung gab. Einem Kind wird somit nicht nur ein Elternteil weggenommen, sondern 50% der eigenen Persönlichkeit. Dadurch entsteht eine fehlende Verwurzelung, das Kind verdrängt die auftretenden Schuldgefühle. Diese negative und vor allem irrationale Sichtwiese auf den Entfremdenden Elternteil ist für das Kind schlimmer, als den Verlust dieses Elternteils durch den Tod ertragen zu müssen. Dieser psychischer Druck dem die Kleinsten von uns ausgesetzt sind ist schwer vorstellbar und schon für uns Erwachsene kaum zu ertragen. Das Kind weiß dass sein Papa existiert und sich im Umkehrschluß aber auch bewußt darüber ist, dass es keinen Kontakt zu ihm haben darf, weil es sonst die Beziehung zur Mama riskiert.

Diese Auswirkungen der psychischen Entwicklung, der zum Verlust des Selbstwertgefühls führt, werden in die nächste Generation übertragen. Die komplette Entwicklung des Kindes ist gestört.

Als ich es im Bekanntenkreis mit ansehen mußte, wie Kinder entfremdet und psychisch mißhandelt wurden und sodann meine Recherchen über PAS begannen, war es für mich nicht vorstellbar, daß es das geben kann. Das Kinder die jahrelang ihren Papa hatten und liebten wirklich solche Phänomene zeigten, und nach einigen Jahren massiver Entfremdungsstrategie und Unterstützung der Behörden den Vater irgendwann nicht mehr sehen wollten. Genau aus diesen und ähnlichen Gründen wie oben genannt. Wenn ich mit Menschen darüber spreche, finden sie sich in einer hilflosen Lage, da sie es nicht kennen, sie nehmen es nicht ernst. Antworten: „ach das wird schon wieder“, oder „dann soll doch der Vater vorbeifahren und mit der Mutter sprechen“ oder ähnliche naive Aussagen. Sie haben kaum Verständnis, weil sie es nicht kennen oder sich vorstellen können. Eine Mutter tut sowas nicht.

„Wenn ich mit Menschen darüber spreche, finden sie sich in einer hilflosen Lage, da sie es nicht kennen, sie nehmen es nicht ernst. Antworten: „ach das wird schon wieder“, oder „dann soll doch der Vater vorbeifahren und mit der Mutter sprechen“ oder ähnliche naive Aussagen.“

Viele Väter haben von sich aus den Umgang und den damit verbundenen Kampf aufgegeben, damit sie Ihren Kindern nicht noch mehr Schaden zufügen. Sie haben losgelassen, aber im Herzen lieben sie Ihre Kinder wie am ersten Tag. Irgendwann werden alle entfremdeten Kinder Fragen stellen, und auf die Wahrheit stoßen. Aber das bringt ihnen ihren Vater und die gemeinsame Kindheit nicht wieder. Stattdessen wird es sie noch mehr traumatisieren, wenn sie erfahren was ihre Mutter alles getan hat um ihnen „ihren“ Vater vorzuenthalten.

Ich persönlich habe mir zum Ziel gesetzt, diese Unwissenheit der Praxis offensiv an die Öffentlichkeit zu bringen. Nur derjenige der die Praxis durchgemacht hat, weiß wie das System funktioniert. Es geht unter anderem nicht nur um Kinder, es geht auch um Millionen von Geldern, die letztendlich mit Kindern gemacht werden. Alle verdienen mit einer Scheidung und dem damit verbundenen Streit ums „Kind“ Geld. Die Anwälte, Richter, Umgangspfleger, Verfahrensbeistände, Psychologen, Strafrechtler, Jugendämter, Ärzte – Hundertausende von Euros fließen pro Fall. Alles so unnötig!! Warum muß ein Kind irgendwann zum Psychologen? Warum muß nach Jahren Streit ein Gutachten erstellt werden? Warum klappt man nicht beim ersten Gerichtstermin die Akten zu und alles ist geregelt? Warum muß ein fürsorglicher Vater mehrmals vor Gericht, nur um sein eigenes Kind sehen zu dürfen und sich dafür auch noch erklären?
Warum muß ein Vater zahlen, wenn er sein Kind nicht sehen darf?

Warum entscheiden Fremde ob er es darf oder nicht? Laut Gesetz hat das Kind Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, und jeder Elternteil ist verpflichtet dazu beizusteuern, den Umgang zu fördern und nicht zu boykottieren. Wir haben es zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder erschwert. Sollte nicht eine Mutter – oder wir Eltern – am besten wissen was für das Kind das BESTE ist? Nämlich eine Mutter und ein Vater. Ein Kind hat sich nicht getrennt.

Ich wünsche mir:

dass betroffene Familien, die in Hochkonflikttrennungen die Gerichtssäle füllen, möglichst schnell aus dem Familiengericht in systemische Familientherapie überwiesen werden. Ich wünsche mir, daß vor allem Frauen  – die sich auch dann noch Mütter nennen – aufwachen und das eigene Fleisch und Blut nicht als gefühlsregulierendes Objekt mißbrauchen, nur um ihre niederen Bedürfnisse zu befriedigen. Es geht hier nicht um einen selber, es geht ums eigene Kind!!

Es geht um die Zukunft der Kinder, letztendlich um unser all Zukunft.

Wir dürfen nicht wegschauen, Schweigen ist tabu, Reden ist Gold.

Eltern-Kind Entfremdung ist kein Sorgerechtsthema, es ist ein Kinderschutzthema, es ist für mich eine Straftat und für den Schutz aller Kinder setze ich mich ein, gemeinsam für die Zukunft unserer Kinder und der kommenden Generationen.

Vielen Dank liebe Renata! Ein erschreckendes Thema, dessen ich mir selbst auch nicht so bewusst war und mit dem ich in Zukunft definitiv sensibler umgehen werden. Wir finden Euren Zusammenhalt sowie die gegenseitige Unterstützung großartig! Facebook

Renata Kochta
Renata Kochta

10 Kommentare

  • Karl Otto sagt:

    Liebe Renata,

    vielen Dank für diese tolle Seite und Dein riesiges mutiges Engagement dieses oftmals irrationale und für nichtbetroffene Menschen schwer verständliche Thema weiter in die Öffentlichkeit zu bringen.

    Leider kann und muss man die obigen Ausführungen bestätigen.

    Für betroffene und entfremdete Elternteile – egal ob Mutter oder Vater -, ist es unverständlich, dass die Entscheidungseliten in Deutschland an dem contra-diktatorischen Familienrecht festhalten und eine weiter steigende Zahl von Entfremdungen von Kindern dabei in Kauf nehmen.

    Man hat seit Jahren positive Erfahrungswerte aus andern Ländern, wie man die ansteigende Zahl von PAS-Fällen PRÄVENTIV eindämmen könnte.

    Warum ist es nicht möglich auch in Deutschland ein für die Kinder Kind-zentriertes-Familienrecht einzuführen?
    Jedes entfremdete Kind, mit den für die Kinder oftmals lebenslang traumatisch belastenden und begleiteten Problemen, wird oftmals die aus den Fugen geratene Gesellschaft zusätzlich belasten.

    Ein entfremdeter Vater , der seit sieben Jahren, jetzt in einem zweiten Umgangsverfahren, um und für seinen Sohn „kämpft“, der hilflos zuschauen muss, wie sein Sohn weiterhin einer emotionalen und psychischen Misshandlung ausgesetzt ist.

    Herzliche Grüße und viel Erfolg bei Deinem Engagement zukünftigen Kindergenrationen eine Entfremdung zu ersparen!

    K.O.

    PS: Never, never, never give up!

  • Sandra Furner sagt:

    Unfassbar aber wahr!!! Ich bin selber Stiefmutter und denke dass ich über unseren Fall lese… es gleicht sich eins zu eins… seit 6 Jahren kämpft mein Mann, aber hoffnungslos. Kinder sind manipuliert und entfremdet. Bei der Trennung waren sie 6 und 8 Jahre alt… 6 Jahre später „wollen“ sie von sich aus ihren eins geliebten Papa nicht mehr sehen. Unabhängig davon dass auch ich massiv angegriffen wurde, wurde den Kindern 50 Prozent der eigenen Familie weggenommen…. im Bericht fehlt mir die Erwähnung, dass auch Oma, Opa etc entfremdet werden…. tragisch. Hoffentlich passiert bald was! Danke für den Bericht, zumindest schön zu wissen dass man nicht alleine ist…..

  • Gerit Konrad sagt:

    Ich bin auch ein entsorgter Vater von 2 wundervollen Töchtern. auch ich wurde mit Geld erpresst und als das nicht so wie von der mutter gewünscht floß, wurde ich wegen kindesmißhandlung angezeigt. es war eines mit der schlimmsten erfahrungen in meinem leben. eher würde ich mir einen finger abhacken als meinen kindern ein haar zu krümmen. auch ich war 8 mal vorm gericht, auch ich habe verzweifelt gekämpft und mehrere umgangspfleger durchmachen müssen – die es sogar selber nicht geschafft haben den umgang durchzusetzen. das was im text steht = diese psychische mißhandlung – stimmen zu 100%. ein leie kann es sich nicht vorstellen, er kann einfach nicht. egal wie man es versucht zu erklären, er versteht es nicht. und DAS ist dann wo man am schluß komplett die hoffnun gaufgibt. wie soll es dann ein richter verstehen??? ich liebe meine 2 kleinen über alles, er zerreißt mir das herz, daß ich sie nicht sehen kann, oder zumindest ein foto geschickt bekomme…. bei der trennung waren sie 4 und 5 jahre alt. nun 5 jahre später sagen beide aus, daß sie mich nicht mehr sehen wollen….. ihr leben und psyche wurde für immer von der mutter systematisch zerstört. hoffentlich gehen mehr menschen an die öffentlichkeit, hoffentlich trauen sich mehr väter oder auch mütter zu sagen was ihnen passiert ist. wir haben doch nichts mehr zu verlieren??? ….außer daß unsere kinder uns mal im alter aufsuchen ….. solange ich nicht gestorben bin, stirbt dieser hoffnungsschimmer nie….

  • Leon —- sagt:

    Sehr geehrte Frau Kochta, danke für Ihren Mut! Danke für den Hoffnungsschimmer. Danke dass sie an die Öffentlichkeit gehen!!! Stellen Sie sich vor jeder dem dies widerfährt würde dies tun. Aber wer gibt schon freiwillig zu: Ja, ich wurde wegen Kindesmisshandlung angezeigt…..?? Ja, auch ich wurde wegen Kindesmisshandlung angezeigt. Laut Anzeige habe ich meinen Sohn jedesmal stark geohrfeigt, gewürgt und ihm Tritte gegeben. Mir ist bei der Anzeige schlecht geworden. Allein die Vorstellung dass dies meinem Kind passiert wäre …..mein Kind war 8 Jahre alt. Wir waren 7 Jahre verheiratet!! Es hat halt nicht funktioniert und ich habe mich getrennt. Eine neue Frau kennengelernt und ab da an ging es an…. mein Gott, was für eine Wut und Rache muss da in einer Frau die sich Mutter nennt brodeln?? UNSER Kind wird für die eigene Rache hergenommen? ….. Fast ein Jahr hab ich meinen Jungen daraufhin nicht sehen dürfen…. beim Verhör vor Gericht als mein Kind aussagen musste und ich ohnmächtig hinter einer Glaswand zuschauen durfte sagte er: ….“ich habe immer mit Papa Fußball gespielt und einmal hat er mir in mein Fuß getreten…aber ich habe trotzdem das Tor gemacht – und hat dabei gelacht ..“ …. nach einer Stunde Verhör kam die entscheidende Frage vom Richter: „was hat denn die Mama dazu gesagt, ist ja ganz schlimm was alles passiert ist?“ ….mein Junge: „ich soll es so sagen dass es mir passiert ist….“ Anzeige eingestellt, Mutter nichts passiert, mein Kind für immer geschädigt und sehen tue ich ihn weiterhin nicht. Jeder Umgang sei es mit Umgangspfleger oder Psychologe wurde vereitelt…. ich zahle jeden Monat pünktlich Kindesunterhalt UND die Krankenkasse. Einmal habe ich eine Woche zu spät überwiesen, aber da hatte ich zwischenzeitlich die nächste Anzeige, dass ich zu spät überweise. Unseren Sohn sehe ich nun seit 3 Jahren nicht mehr, ich habe losgelassen…. DAS ist Deutschland – unser VATERLAND!!!

  • Burkhard Röttger sagt:

    Liebe Renata
    Jedes Wort ist leider wahr. …ein krankes Familienzerstörungssystem …Bei mir gleich zweifach, angewandt.
    Die Öffentlichkeit muss teilhaben und noch mehr berichten, so daß die Täter und Täterinnen unter Druck kommen.

    Mögen deine Wünsche , die auch meine Wünsche sind für die Kinder und Eltern in Erfüllung gehen…

    Burkhard Röttger

  • Liebe Renata, erstmal danke für deinen unermüdlichen Einsatz . Was hier abläuft ist wirklich ein Alptraum, es ist eine globale Gesundheitskrise. Kinder werden missbraucht, liebevollen Eltern wird gerichtlich der Kontakt zu ihren Kindern verboten, Kinder werden instrumentalisiert und entfremdet, inkompetente psychologische Gutachter die unprofessionelle Gutachten machen, Jugendämter die Kinder oft grundlos aus Familien herausreissen, Pädophilenringe, Korruption und Täterschutz vor Opferschutz… aber die Öffentlichkeit lacht uns aus, ignoriert uns oder bekämpft uns wenn wir uns erlauben die Wahrheit auszusprechen. Die Ignoranz ist richtig unheimlich, was muss noch alles passieren bis das Familienministerium, die Politik uns endlich ernst nimmt und anhört? Was ist los mit den Medien? Eltern-Kind Entfremdung ist kein Sorgerechtsthema, es ist ein Kinderschutzthema. Wieso werden die Kinder nicht besser geschützt? Wieso finden wir nicht mehr Gehör? Liebe Grüsse aus der Schweiz http://www.juno-movement.org/

  • Liebe Renata, ich finde es sehr schön, wie du dich für Kinderrechte einsetzt. Wir fordern die bedingungslose gemeinsame Sorgerecht ab Geburt, gleichberechtigter Ansprechtpartner in Erziehnungsfragen und mehr Zeit mit dem Kind. Das Wechselmodell wird kommen in Deutschland. Die Kinder haben sich Eltern verdient. Schön, dass immer mehr Personen, Eltern, Mütter und Väter sich einsetzen. Es ist kein Tabu Thema mehr und es wird noch groß in den Medien kommen. Die ganzen schrecklichien Geschichten. Lieben Gruß

  • Was erlaubt sich die Bundesregierung eigentlich, den Kindern ihre Väter zu nehmen? Welche Barbaren haben sich ausgedacht, dass Kinder ihre Papas nach Trennung zu verlieren haben?
    Wieso leben die Kinder nicht selbstverständlich bei ihrem männlichen Elternteil weiter? Warum DISKRIMINIERT CDU/CSU/SPD Männer und VÄTER?
    Herr Marcus Weinberg, durch welches Menschenrecht ist gedeckt, dass man Väter und Kinder foltern darf, ihr Familienleben zerstören?

    Wieso waren Sie Generationen lang untätig und haben das unterstützt statt bekämpft?
    Zu jedem Kind gehört sein Vater, wussten Sie das nicht? ‍♀‍♂

    Fiktives, erfundenes Einkommen, (in Österreich Anspannung), haben sich Rassisten, Sadisten und Menschenfeinde ausgedacht.
    Früher gab es Nazis, die haben KZ’s gebaut, Menschen in den Ofen geschoben. Heute gibt es die gleichen Leute noch immer. Sie denken sich Einkommen aus welches NICHT existiert, um Väter damit auszulöschen! Als Strafe dafür, weil Mütter und Staat sie von der Vaterschaft ausschließen und ihnen ihre Kinder nehmen.

    Fiktives Einkommen ist Zwangsarbeit, Familienzerstörung, Freiheitsberaubung, Sklaverei, kriminelle Folter und DISKRIMINIERUNG.

    Große Worte, von wegen „Menschenrecht auf freie Wahl von Beruf, Ausbildung und Familie“. Wird mit Füßen getreten, drauf geschissen, um Männer zu zwingen, durch ihre Arbeit Geld zu verdienen, über dessen Ausgaben sie nicht bestimmen oder mitbestimmen können. Diese Beschreibung trifft nur auf zwei Missstände zu: Auf Zwangsarbeit und auf dieses Unterhaltsrecht in Deutschland.
    Können Sie die WUT und die Ohnmacht überhaupt verstehen???

    Woher nehmen Sie als Familienpolitiker die Arroganz Väter auf Unterhaltszahlungen zu reduzieren, wo Sie doch genau wissen, dass Väter ihre Kinder genauso lieben und die Kinderzimmer leer bleiben, weil Sie meinen dass einem Kind nur im Einzelfall ein Familienleben mit seinem Papa zu steht.
    Sie sitzen auf einem Pulverfass was gerade hoch geht!

    Sie können Väter auf ihrem Profil sperren wie Sie wollen, was uns nun mehrfach berichtet worden ist. Sowas macht die Runde und spricht sich herum Herr Weinberg!!! Ihre Partei kann sich nicht mehr verstecken und die Probleme ignorieren die Ihre Kinder- und Familienfeindliche Politik angerichtet hat.

    Väter zu Gericht zu schicken damit Sie auf eigene Kosten ihrer Erziehungs- und Elternpflichten nachkommen können ist tiefe Menschenverachtung, ist verfassungswidrig! Sie machen Unterschiede zwischen Kindern danach, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht, Sie machen Unterschiede zwischen Sorge- und Betreuungrecht, sind Sie noch zu retten? Was soll ein Vater mit einem Zettel? Nur ein anwesendes Kind was Zuhause bei Papa lebt ist lebendig Sohn oder Tochter, für die man dann auch sein letztes Hemd gibt.

    “Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern
    und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.”
    (Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland)

    Wir fordern, dass die neue Bundesregierung ein Wiedergutmachungsprogramm auflegt und die ganzen Väter und Kinder die für den Rest ihres Lebens traumatisiert sind entschädigt! An welche Schadensersatzzahlungen pro Sorgerechts- Betreuungsrechtsverfahren hatten Sie denn so gedacht?

    Was wäre angemessen für ein zerstörtes Leben?
    10.000 oder 100.000 Euro? Sie haben keine Ahnung was Sie angerichtet haben.
    Die Medien und die Wissenschaft haut ihnen gerade ihre Familienzerstörungspolitik um die Ohren!
    Sie haben „Alleinerziehung“ groß gemacht statt die Nachtrennungsfamilie zu retten, entgegen aller Bedürfnisse der Kinder und Eltern. Nun sehen Sie zu, dass Sie endlich dieses gescheiterte Isolationsmodell ABSCHAFFEN! Es gibt keine Alleinerziehenden, Eltern müssen als Getrennterziehende volle Unterstützung erhalten, damit sie ihren Elternpflichten NACHEINANDER nachkommen können.
    Mit jedem Tag den Sie länger Kinder diesem Desaster aussetzen rückt die Menschenrechtsverletzung näher an einen Verweis an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.
    Die Vorgabe des Europarates auf gesetzliche Umsetzung der Resolution 2079 aus 2015 ist klar, eindeutig und unmissverständlich, der hatte die Bundesregierung zugestimmt, wo steht der Termin für die Gesetzliche Umsetzung in Ihrem Parteiprogramm?!

    Hier der Film des ZDF zu den Auswüchsen der DISKRIMINIERUNG in Deutschland:

    https://www.zdf.de/nachrichten/heute-plus/videos/scheidungsvaeter-100.html

    Dieser Kommentar wurde auf der Seite des Familienpolitischen Sprechers der CDU/CSU Bundestagsfraktion
    Herr Marcus Weinberg veröffentlicht.
    https://www.facebook.com/Marcus.Weinberg/

  • Kim Wenzel sagt:

    Liebe Renata, Du sprichst nicht nur mir aus der Seele!!!

    ich, Kim Wenzel, bin seit 2013 getrennt. Wir waren nicht verheiratet, haben aber
    zwei Kinder zusammen. Nils (11) und Finlay (7) Nach der Trennung folgte die
    Totalverweigerung der Kindesmutter. Über das Jugendamt waren vier
    gemeinsame Termine angesetzt – die KM erschien zu keinem.
    Daraufhin musste ich notgedrungen vor Gericht. Das war im Dezember 2013
    kurz vor Weihnachten. Es gab völlig haltlose Vorwürfe und Erfindungen der KM
    (würde keinen „Draht“ zu den Kindern haben, hätte sie bei IKEA auf dem Parkplatz
    im Dunkeln eine Stunde „vergessen“ usw. usf. alles schriftlich in den Akten.
    Kurz vor Weihnachten in dem 1. Amtsgerichtstermin in Erfurt entschied die Richterin,
    dass ein „Weihnachtsumgang“ stattfindet, weil nichts gegen mich vorliegt.
    Leider wurde der Termin am 2. Weihnachtsfeiertag auf ganze 4 Stunden begrenzt.
    Von 10 bis 14 Uhr. Der Umgang fand „natürlich“ nie statt, weil die KM ihn verweigerte
    mit fadenscheidenen Ausreden, wie Kinder angeblich krank. Bla…bla.
    Von Februar an gab es das ganze Jahr hindurch weitere Gerichstermine, wo erneut
    kein Umgang normal stattfand. Stattdessen wurde eine Verfahrenspflegerin und auch
    eine Gerichtsgutachterin hinzugezogen. Sie alle haben positive Berichte verfasst, dass die
    Kinder ihren Papa lieben und gern auch bei ihm schlafen würden.
    Dann kam 2015 ein Urteil, dass bei weiterer Umgangsverweigerung die KM bis 25.000 Euro
    Strafe zahlen oder bis ein halbes Jahr ins Gefängnis muss.
    Natürlich gab es weitere Umgangsverweigerung und es wurde NIE eine Strafe vollstreckt.
    Dann ging es nach Jena zum Oberlandesgericht. Erneut gescheiterte Umgangsversuche.
    Beim letzten Termin Februar 2016 wurde ich gefragt, ob ich wegen der Verweigerungshaltung
    der KM einer Familientherapie zustimmen würde. Na klar sagte ich, alles was hilft meine
    Kinder wiederzusehen! Am 1. April wurde damit begonnen. Nur mit der KM. ABER die Kinder
    „darf“ ich während dieser Zeit NICHT sehen wegen des „Kindeswohls“ weil sie Ruhe brauchen
    und wenn zwei Elternteile auf sie einreden ist das nicht gut. Toll!!! Im Sommer//Herbst war auch
    ich dann dreimal bei den Familientherapeuten. Diese teilten mir „eventuelle Fortschritte“
    seitens der KM mit. Dennoch müssten sie die Therapie, die eigentlich nur bis 31.12.2016
    gehen sollte, verlängern. Das wurde genehmigt bis Ende Mai 2017. Am 29. Mai gab es
    dann ein Treffen beim Jugendamt mit den Therapeuten aus Weimar der KM und mir.
    Dabei wurde mir erklärt, dass es doch „irgendwie“ eine mehr oder weniger erfolgreiche
    Therapie war und die KM nun bereit sei, die Kinder doch zu mir zu lassen.
    Allerdings gibt es nun das Problem, dass die Kinder ja nun nicht mehr wollen.
    Wer bitteschön will ihnen das verdenken, wo ich sie doch seit fast zwei Jahren
    nicht mehr gesehen habe??? ABER die KM würde sich jetzt bemühen, doch auf die
    Kinder positiv einzuwirken, damit sie wieder Kontakt zu mir aufnehmen sollen.
    Damit war a) die Thearpie für die Therapeuten und b) für das Jugendamt
    abgeschlossen. Ab jetzt wird sich alles andere ja schon einstellen.
    Na klar, habe ich weiterhin versucht, Kontakt aufzunehmen (zum Geburtstag
    anzurufen, gemeinsame Termine zu finden usw.usf.) Natürlich kam bis zum
    heutigen Tag NICHTS zustande und wird auch NICHTS zustande kommen.
    Bin nicht nur ich fest von überzeugt. Die KM verweigert erfolgreich bis zum
    völligen „Entfremden“ weiter.
    Ich zahle seit der Trennung pünktlich am 1. des Monats meinen Unterhalt
    von knapp 600 Euro. Was hier stattfindet ist ein Verbrechen!
    Man hat Recht und bekommt dennoch kein Recht. Es ist nach wie vor
    sooooo einfach Kinder vom Ex-Partner gegen seinen Willen und den
    Willen der Kinder fern zu halten.
    Da hilft Dir keine „positive Bewertung“ einer Verfahrenspflegerin noch einer
    Gerichtsgutachterin oder sonst wem. Um DAS genau zu ändern MUSS das
    Wechselmodell nach Trennung als Standard eingeführt werden.
    Ich sehe es ein, wenn ein Vater, als Trucker-Fahrer um die Welt düst und
    das so nicht umsetzen kann, dann muss eine andere Lösung gefunden
    werden. Aber alles andere hilft nur, wenn nach einer Trennung klare Verhältnisse
    herrschen, auch bei Unstimmigkeiten der Ex-Partner, die die „kleinen Seelen“
    ausnutzen! Oder der verhinderte Umgang wird sofort und hart bestraft mit
    der Androhung und dann auch Umsetzung des Sorgerechts-Entzugs.
    Deshalb Wechselmodell und jeder//jede, der//die dagegen ist,
    wünsche ich meine Situation!!! Warum geht es in unzähligen anderen Ländern
    nur nicht in Deutschland? Warum sind uns die Skandinavier schon wieder voraus,
    obwohl wir Deutschen doch so „modern und fortschrittlich“ sein wollen??
    (Aktuellen Studien zu Folge liegt Deutschland in den „Kinder-Rechten“ auf Platz 66)

    https://www.dkhw.de/presse/schlagzeilen-archiv/schlagzeilen-details/deutsches-kinderhilfswerk-deutschland-vernachlaessigt-die-rechte-von-kindern-in-gerichtsverfahren/

  • Ellen Bornemann sagt:

    Vielen Dank für diesen Bericht!
    Als ich meinen Mann 2002 kennen lernte, war ich entsetzt, was Mütter sich alles erlauben dürfen, von öffentlicher Verleudmung des Vaters, Unterstellung von Kindesmisshandlungen, Umgangsboykott bis hin zur offensichtlichen Manipulation des Kindes!
    Es interessierte weder das Gericht, das Jugendamt noch die
    Mediationsstelle! Ständig gab es Umgangsverfahren, da die Mutter meinte, sie habe die Alleinmacht.
    Wie sollte sie auch anders denken? Sie bekam PKH, der Vater musste zahlen, obwohl er recht bekam. Genutzt hat es nichts, der nächste Boykott kam! Warum sollte sich die Mutter auch an Beschlüsse halten? Es passierte ja nichts!
    Selbst als sie meinte, sie will mit dem Kind in ihre Heimat, hörte den Vater niemand. Es gab zwar ein Gutachten, dass sogar besagte, das Kind solle zum Vater, damit ihm beide Eltern erhalten bleiben, aber Richter sind ja wesentlich kompetenter, als ein Gutachten von 2 Jahren!
    Und somit war die Mutter weg!
    Alle waren ganz erschrocken, das hätten sie nicht gedacht! Nein, warum auch? Es war ja nur der Vatet, der immer davor gewarnt hatte! Nach ungefähr 5 Jahren Schikane schaffte die Mutter Tatsachen!
    Der Vater erhielt zwar das ABR und einen Herausgabebeschluss, aber das wiederum tangierte die spanische Behörden peripher! Gemeinsames Sorgerecht? Noch nixht einmal mehr auf dem Papier, da die Mutter mit einer gefälschten Übersetzung des Scheidungsurteils arbeitete. Selbst als dies klar war , gab es für die Mutter keine Konsequenzen! Im Gegenteil, sie erhielt zur Belohnung der Kindesentziehung und der Entfremdung nach 2, 5 Jahren das ABR zurück, auf Grund von Kontinuität und fehlender Bindung des Kindes zum Vater!
    Die Krönung ist allerdings, sie kam 6 Jahre nach dem Kindesentzug mit ihrer neuen Familie zurück nach Deutschland, um genau das gleiche Spiel mit ihrem zweiten Ehemann durch zu ziehen!
    Wieder wollte keine Behörde die Warnungen hören, bis zum erneuten Kindesentzug! Diesmal allerdings erhielt der Vater das alleinige Sorgerecht und per HKÜ die Kinder zurück!
    Nun versteht die Mutter die Welt nicht mehr, da sie ihre eigene Medizin schlucken muss und behauptet , man hätte ihr die Kinder entführt und Schuld sei m.u. die Justiz. Sie ist frei von allen Fehlern und immer nur das Opfer.

    Hätte es von Anfang an, das Wechselmodel als Standard gegeben, hätte es schon einmal drei Kinder vor ihrem Schicksal bewahrt und sie hätten mit beiden Eltern aufwachsen dürfen!
    Denn eigentlich ging es der Mutter nur ums Geld!
    Nach dem Entzug pfändete sie bei meinem Mann, sie selbst zahlt aber für ihre Kinder heute nichts, da sie ja „entführt“ sind.
    Ebenso konnte mein Stiefsohn nicht zum Vater wechseln, da sie auf den Unterhalt nicht verzichten konnte ( dies hörte mein Stiefsohn im Telefonat zw. seiner Mutter und ihrer RA)

    Es sind nicht wenige Kinder, denen ein Elternteil fehlt, sie leiden als Kinder und Erwachsenen! Das muss an die Öffentlichkeit, um die Kinder zu schützen!

Tags: Gehirnwäsche – Wechselmodell – Doppelresidenzmodell – Justizopfer – vaterlose Gesellschaft

 

Jugendwohlfahrt: Mach doch Deine Firma zu!

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Artikel:

Report #63

Unsere Jugendwohlfahrt: Mach doch Deine Firma zu!

Betroffene
Vater: Markus Minnitsch*

In der Verantwortung
Mutter des Kindes von Markus
Unterhaltsabteilung der Jugendwohlfahrt Wien
österreichisches Unterhaltrecht

Ort und Zeitraum:
Wien, 2014 bis 2015

Geschichte
Markus Minnitsch ist 50 Jahre alt und seit 20 Jahren mit einem kleinen Unternehmen selbstständig. Kleinunternehmer wissen, wovon wir schreiben: Immer wieder gibt es Zeiten, in denen das Geschäft schlecht läuft. Gerade in diesen Zeiten arbeiten sie mehr denn je, um die Firma wieder zum Laufen zu bringen, und verdienen weniger denn je, weil kaum Zahlungen eintreffen und sie sich selbst manchmal einfach gar kein Gehalt auszahlen können, denn die Angestellten gehen vor.

In dieser schwierigen Lage befindet sich Markus Minnitsch 2014 und 2015. Jetzt kann er unsere Freunde von der Unterhaltsabteilung der „Kinder und Jugendhilfe Wien“ am wenigsten gebrauchen, denn diesen manchmal geradezu wie Wegelagerer Auftretenden fehlt vielfach jegliches Verständnis für Selbstständige, mehr noch: Gemeinsam mit vielen Rechtspflegern und Richtern am Gericht und vielen Frauenberatungen stellen sie Unternehmer gerne unter Generalverdacht, als ob diese ständig Geld verstecken würden, und ziehen bei ihnen besonders harte Bandagen auf.

Die „Kinder- und Jugendhilfe“ glaubt nun, Markus´ Tochter tatkräftig zu helfen, indem sie geradezu wahnwitzig fordert: Wenn das Geschäft von Markus schlecht läuft, soll er doch seine Firma schließen und sich woanders anstellen zu lassen.

Wie sehr würde dies wohl seiner Tochter helfen, überlegt sich Markus:

Er selbst würde keinen Job mehr finden. Niemand nimmt einen 50-jährigen, welcher seit Jahrzehnten gewohnt ist, sein eigener Chef zu sein. Der Arbeitslose, spätere Notstandshilfebezieher und zukünftige Sozialfall Nummer eins wäre durch unser Unterhaltsrecht schon geschaffen, doch damit nicht genug.

Natürlich würden Markus´ Angestellte ebenfalls ihre Arbeit verlieren, weil es die Unterhaltsabteilung der Jugendwohlfahrt so will, dass die Firma geschlossen wird. Diese, nach ihrem früheren Chef Markus, nächsten Sozialfälle werden sicher verstehen, dass sie nur zum „Wohl des Kindes“ ihren Job verloren haben.

Ach, und nicht zu vergessen: Wenn Markus schließlich praktisch unter der Brücke gelandet ist, kann er es sich schon rein finanziell nicht mehr leisten, seine Tochter in vernünftigem Rahmen oder Räumlichkeiten zu sehen, und so wird das Kind den Kontakt zum Vater verlieren. Dass es so endet, soll auch zum Wohl des Kindes sein?

Wenigstens spielt das Gericht bei diesem Irrwitz nicht mit, wohl auch dank der Unterstützung des befreundeten Vereins “Väter ohne Rechte“ für Markus.

Mehr denn je jedoch stellen diese Ereignisse einen Grund für Österreichs Jugendwohlfahrten dar, ihren Umgang mit Vätern zu überdenken, und ebenso einen Anlass für Väter, sich bei den unabhängigen Stellen wie „Väter ohne Rechte“ oder den Männerservice zu wenden, wenn sie mit Unterhaltsforderungen konfrontiert werden.

Achtung, Rentenklau! Lesen Sie, wie Politiker diesen Betroffenen mit einer zusätzlichen Ungerechtigkeit bis ins Grab belasten wollen:http://www.maennerservice.at/pensionssplitting/

Link zum Beitrag:http://www.maennerservice.at/report/unsere-jugendwohlfahrt-mach-doch-deine-firma-zu/
Tags: Männerservice – Männerpartei Vaterlose Gesellschaft Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – Kindeswohl – Jugendamt Familienrecht

300 Euro Pension für Heimkinder-Opfer | Opfer droht Zwangsvollstreckung

Heimopfern droht Zwangsvollstreckung

1977 hat die Stadt Wien das Erziehungsheim am Wilhelminenberg in einer Nacht-und-Nebel-Aktion geschlossen. Die Ansprüche der „Heimkinder“ sind verjährt.

Früheren „Heimkindern“, die die Stadt Wien geklagt und verloren haben, droht die Zwangsexekution. Eine Klägerin wehrt sich, eine andere zahlt in Raten zurück

Wien – Die Mahnung vom 11. April 2017 ist kurz und bündig. Die Adressatin – zwischen ihrem achten und 15. Lebensjahr im städtischen Kinderheim am Wiener Wilhelminenberg untergebracht und misshandelt – wird von der Justiz ersucht, die „bisher nicht bezahlten Gerichtsgebühren und Kosten von 370 Euro“ zu bezahlen. Andernfalls drohe die gerichtliche Zwangsvollstreckung. Die Frau ist eines der „ehemaligen Heimkinder“ und Gewaltopfer der 1950er- bis 1970er-Jahre, bei denen sich die Republik im November in einem Festakt offiziell entschuldigt hat.

Ihr stehen nun weitere Zahlungen ins Haus. Mehr als 21.000 Euro haben ihr die Gerichte vorgeschrieben: Sie stehen der Gemeinde Wien als Prozesskostenersatz zu. Gegen sie hatte die Frau- nach Aufkommen des Heimskandals durch Berichte im Kurier 2011 und dem dadurch erfolgten quasi Aufwachen ihrer Erinnerungen – auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geklagt.

Stadt kann Exekution führen

Das Verfahren hat sie (und andere) in drei Instanzen verloren: Die Ansprüche waren verjährt. Die Folge: Die Stadt bekam mit den Urteilen ihre Prozesskosten zugesprochen und hat somit einen gültigen Exekutionstitel über die rund 21.000 Euro in der Hand. Sie kann der Frau, auf die sie einst hätte achten müssen und der sie eine „symbolhafte“ Entschädigung von 35.000 Euro gezahlt hat, jederzeit den Exekutor ins Haus schicken. Zu holen wäre für die Stadt nicht viel: Die Frau ist Mindestsicherungsbezieherin, für ihre Prozesse hatte sie Verfahrenshilfe bekommen.

Und, so ihr (ohne Bezahlung arbeitender) Anwalt Johannes Öhlböck im Schreiben an die Justiz: „Die Einbringung stellt eine unbillige Härte gegen ein Verbrechensopfer dar. Meiner Mandantin ist es bis dato aufgrund der Vorkommnisse während ihres Heimaufenthaltes nicht möglich, einem geregelten Leben nachzugehen. … Ich bitte Sie daher, von der Einhebung der Gerichtsgebühren und Kosten von 370 Euro abzusehen.“ Die Antwort der „Einbringungsstelle der Justiz“ steht aus.

Klägerin brachte Sache ins Rollen

Dabei hatten die Erzählungen der erfolglosen Klägerin über die Gewalt im städtischen Heim, so wie später die Schilderungen ihrer zahlreichen Schicksalsgenossen, das Offenbarwerden des Heimskandals erst so richtig ins Rollen gebracht. Die Wilhelminenbergkommission wurde eingesetzt, ein fassungslos machender Bericht über systematische Misshandlung erstellt – und vor einem halben Jahr hat sich die Republik bei den Opfern von Gewalt in Kinderheimen entschuldigt. Beim Festakt im historischen Sitzungssaal des Parlaments erklärte Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ), das „offizielle Österreich übernimmt Verantwortung“.

In der Folge beschloss der Nationalrat das Heimopferrentengesetz, auf dessen Basis (geschätzten) 7000 Menschen – die in Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Kirche und in Pflegefamilien malträtiert worden sind – eine Rente von monatlich 300 Euro zusteht. Das Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft.

Keine Antwort von Häupl

Ob sich die Gemeinde Wien die mehr als 21.000 Euro von ihrem einstigen Schützling holen wird, lässt sich derzeit nicht sagen. Auf Anfrage des STANDARD verweist eine Sprecherin von Jugendstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) nur darauf, dass die Stadt in Summe bereits 52 Millionen Euro für die Heimkinder zur Verfügung gestellt habe. Anwalt Öhlböck meint, dass die Eintreibung unverständlich sei, „wurden die Betroffenen doch durch von der Gemeinde Beschäftigte in diese Situation gebracht. Diese Leute haben ihnen in ihrer Kindheit unbeschreibliches Unrecht angetan.“

Die Prozessverliererin selbst hat sich Ende November in einem Brief an Bürgermeister Michael Häupl gewendet. Dass sie nun Schulden von mehr als 21.000 Euro bei der Stadt Wien habe, beschäme sie „auf tiefste Weise – obwohl mir das Schlimmste passiert ist, was man einer Kinderseele antun kann“. Die Frau schrieb, es sei „nun an Ihnen, die ganze Angelegenheit auf respektvolle Weise zu beenden“, und bat Häupl um einen Termin. Antwort bekam sie nicht.

Stadt lässt sich Raten bezahlen

In einem anderen von einem „Heimkind“ verlorenen Prozess gegen die Stadt Wien ist man schon weiter. Dieser Klägerin wurden Prozesskosten von 10.605,18 Euro vorgeschrieben. Sie hat sich mit Wien, um die Ungewissheit einer Eintreibung abzuwenden, auf eine Ratenzahlung geeinigt. Von ihr nimmt die Stadt nun 200 Euro pro Monat.

Abgeblitzt beim Menschrechtsgerichtshof

Abgeblitzt sind Gewaltopfer städtischer Heime übrigens auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – etwa der 61-jährige Wiener Theaterregisseur und Künstler Karl Welunschek. Er hat, wie berichtet, Beschwerde in Straßburg eingebracht, unter anderem mit der Argumentation, so wie die österreichischen Gerichte die Verjährungsregeln auslegten, verletzten sie das Menschenrecht auf Freiheit und Sicherheit. Der Gerichtshof hat die Beschwerde nun für unzulässig erklärt.

Renate Graber6. Mai 2017, 11:00

http://derstandard.at/2000057082264/Stadt-Wien-Heimopfern-droht-Zwangsvollstreckung

Tags: Kinderheim – Heimkinder – Kindesmissbrauch  – Gewalt – Kindeswohlgefährdung – Internat – Zögling – Missbrauch – Opfer

Missbrauch in Kinderheim – Das Spiel mit der Macht

Die Brüdergemeinde zieht sich zurück: Die Betroffenen werden zu Zuschauern der Aufarbeitung degradiert Foto: factum/Granville
Die Brüdergemeinde zieht sich zurück: Die Betroffenen werden zu Zuschauern der Aufarbeitung degradiertFoto: factum/Granville

Die Aufarbeitung des Missbrauchsskandals ist vorerst gescheitert. Gleichwohl treten die Opfer selbstbewusst auf, auch wenn die Brüdergemeinde in alte Verhaltensmuster verfällt und ein Jahr verloren zu sein scheint.

Korntal-Münchingen – „So geht es nicht. So nicht.“ Detlev Zander klingt am Tag danach kampfeslustig. Er selbst aber weist allzu aggressive Wortwahl von sich. „Es geht mir um die Aufarbeitung“, sagt er. Aber er lässt keinen Zweifel daran, dass er das Verhalten der evangelische Brüdergemeinde Korntal nicht hinnehmen wird. „Es muss doch weitergehen.“ Er hat inzwischen Kontakte zu Fachleuten auf Landes- und Bundesebene geknüpft, die ihm und seinen Mitstreitern nun hilfreich sein können.

Zander lässt sich nicht beirren von der Tatsache, dass die Aufarbeitung von physischer und psychischer Gewalt in den Kinderheimen der evangelischen Brüdergemeinde Korntal in den 1940er Jahren bis in die 70er Jahre wieder am Anfang steht.

Viele dieser Gespräche werden im Hintergrund geführt. Die Menschen helfen – und schweigen. Man kennt sich, die Szene der Fachleute ist nicht allzu groß, denn das Thema Missbrauch in Kinderheimen ist hierzulande noch jung. Irland, USA, Australien oder Kanada befassen sich seit mehr als 20 Jahren mit deren Aufarbeitung.

Ein Jahr lang hatten ehemalige Heimkinder und Vertreter der Brüdergemeinde ein Konzept zur Aufarbeitung erstellt. Was ursprünglich lediglich eine Dokumentation der Historie werden sollte, entwickelte sich unter der Leitung der Wissenschaftlerin Mechthild Wolff zu einem Projekt, das in seiner Komplexität seinesgleichen sucht, wenigstens im süddeutschen Raum. Die Betroffenen hatten nicht nur die historische Aufarbeitung gefordert, sondern etwa auch die Pietisten zu einer geistlichen Aufarbeitung gedrängt. Diese stimmten zu – ehe dann diese Woche in weiten Teilen die Rolle rückwärts folgte. Erst warfen Wolff und ihr wissenschaftliches Team hin, dann erklärte die Brüdergemeinde die Aufarbeitung für gescheitert. Schuld seien allein die Betroffenen, stellten die Pietisten ihre Sicht der Dinge dar.

„Unser Vertrauen in die Akteure der ehemaligen Heimkinder in der Steuerungsgruppe ist aufgebraucht“, sagt der Vorsteher Klaus Andersen. Das Maß an persönlicher Diffamierung seitens der Betroffenen gegen Wolff und die Gemeindevertreter sei überschritten. „Das hinterlässt bei uns nicht den Eindruck, dass eine gemeinsame Aufarbeitung möglich ist.“

An der Steuerungsgruppe – sie hat die Aufarbeitung konzipiert – hatte sich schon lange immer wieder Streit entzündet, intensiv aber seit Dezember, als klar wurde, dass die mit Brüdergemeinde- und Opfervertretern besetzte Gruppe mit der Dimension des Projekts überfordert war.

Anfangs waren die drei Betroffenenvertreter – unter ihnen Zander – aus den eigenen Reihen attackiert worden, später mündete das in massiver Kritik der Betroffenen an Wolff. Was als Betroffenenbeteiligung gedacht war, provozierte zunehmend Streit unter den untereinander zerstrittenen Ex-Heimkindern. Letztlich bildeten sich daraus zwei Opfergruppen heraus.

Damit war der Dissens in Strukturen gegossen, doch seitdem herrscht Klarheit unter den Betroffenen, die eine Annäherung in der Sache ermöglichen könnte. „Uns eint doch das Ziel“, sagt etwa Hans-Jürgen Wollschlaeger von der AG Heimopfer Korntal und meint damit die Aufarbeitung, Befriedung und Zahlung von Anerkennungsleistungen. Ein Streit hatte ihn und Zander einst auseinander gebracht. Zander hatte den Missbrauch öffentlich gemacht und steht heute für das Netzwerk Betroffenenforum. „Die Brüdergemeinde sitzt das sonst aus“, befürchtet er, wenn es nicht schnell weitergehe. Die Blöße, nach dem Rückzug der Wissenschaftler wieder als Opfer dazustehen, werden sie sich nicht geben, ist sich Zander sicher. Das Selbstbewusstsein haben sie vergangenes Jahr mit Hilfe Wolffs gewonnen. Das verringert seine Wut auf Wolff nicht, seit sie erklärte, sich auf die wissenschaftliche Aufarbeitung zu konzentrieren. Akademikerkollegen sollen sie dazu gedrängt haben – um der Neutralität der Forschung willen.
Von Franziska Kleiner 17. März 2016 – 00:00 Uhr
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.missbrauch-in-kinderheim-das-spiel-mit-der-macht.8ea10386-0cac-473a-a12c-d0463c7ccc62.html

Terror Zwangsadoption «Sie nahmen mir den Buben sofort weg»

Ich behaupte, dass jede Adoption von Kindern unter 14 Jahren eine ZWANGSADOPTION ist, weil der „Wille des Kindes“ NICHT berücksichtigt wird!!!
Die gesamte Adoption unter 14 Jahren gehört m.M. nach verboten.

Die derzeitige Anonymität der leiblichen Eltern ist ein Verbrechen an den Kindern und ist eindeutig eine Mescherrechtsverletzung. Deutschland hat durch die Bundesverfassung im Jahr 2015 und Druck des Verein Spenderkinder, per Gesetz die Anonymität aufgehoben.
Durch eine 100 jährige Datenbank muss spätestens jeden Volljährigen ermöglicht werden den Namen, Geburtsdatum, letzten Wohnort zu erfahren.
Jedes Kind hat das Recht regelmässigen Kontakt zu seinen leiblichen Eltern von Geburt an  lt. UN-Kinderrechtskonventionen.

Admin Familie & Familienrecht, am 26.10.2015

Artikel >>>

Heime, Schläge, Zwangsarbeit: Maria Magdalena Ischer erlebte den Terror der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, die bis 1981 in der Schweiz praktiziert wurden. Ein erschütternder Lebensbericht – aufgezeichnet vor ihrem Tod im Frühling.

von Fredi Lerch

Schlafraum im Loryheim Münsingen: Eine der Stationen auf Maria Magdalena Ischers unglaublicher Odyssee in Zeiten der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Aufnahme von 1970. Foto: Reto Hügin © StAAG/RBA

«Geboren wurde ich im Sommer 1949 im Frauenspital Bern unter dem Namen Maria Magdalena Nadalet. Das ist der Name meiner Mutter, einer Italienerin aus Limana, nördlich von Venedig. Später hat mein Vater sie wegen mir geheiratet. Aber die beiden hatten es nie gut. Der Mutter gelang es später, zwei Freundinnen zur Aussage zu bewegen, mein Vater habe meine Mutter gezwungen, auf den Strich zu gehen. Er wurde deshalb als Zuhälter verurteilt und sass einige Zeit im Gefängnis Thorberg. Aber für mich blieb er während meiner Kindheit die einzige Person, die zu mir hielt und der ich vertraut habe. Obwohl ich ihn selten sah, war er mein Ein und Alles. Und ich war seine Sissi, seine Prinzessin. Wir hatten eine fast telepathische Zusammengehörigkeit.

Aufgewachsen bin ich vor allem in Heimen, meistens also hinter Mauern: Schon mit einem Jahr war ich im Klösterli Baden, dann im baselländischen Mariahilf Laufen, im berühmt-berüchtigten Kinderzuchthaus Rathausen im Luzernischen, im Jugendheim Bümpliz bei Bern, im Sankt-Gallischen in Altstätten und Rebstein, in einer Pflegefamilie im aargauischen Sins.

Ich erinnere mich, dass wir in Baden als Zwei- oder Dreijährige wegen einer Kissenschlacht von den Klosterfrauen kniend an die Heizkörper gebunden und gezwungen worden sind, auf den seitlich ausgestreckten Händen je einen Schuh zu halten, in meiner Erinnerung stundenlang. Ich erinnere mich, dass man uns in Laufen immer wieder kopfüber in die grossen Waschzuber gesteckt hat, bis wir fast erstickten, wenn wir zu spät aus dem Kindergarten ins Heim zurückgekommen sind. Ich erinnere mich, dass ich in Rathausen mit dem Rohrstock verprügelt wurde und dass mich dort mein Vormund zwang, Randensalat, den ich nie vertragen habe und deshalb erbrochen hatte, noch einmal zu essen. Und zwar hat er mich so lange immer wieder geschlagen, bis der letzte Rest weg war. Und wenn ich in Rathausen am ganzen Körper blau gewesen bin von den Schlägen, hat man meinen Vater angerufen und ihm seinen angekündigten Besuch abgesagt, weil ich böse gewesen sei. Man konnte mich ja in meinem zerschlagenen Zustand nicht gut vorzeigen.

Angedrohte Zwangssterilisation

Maria Magdalena Ischer, Zwangsversorgte: «Damit ich überleben konnte, musste ich Seele und Körper trennen.»

Ich übertreibe nicht, wenn ich sage: Ich musste während der ersten zwanzig Jahre kämpfen, um überhaupt zu überleben. Und damit ich überleben konnte, musste ich irgendwann Seele und Körper trennen. Sonst wäre ich kaputtgegangen. Sonst hätte ich Selbstmord gemacht. Oft habe ich mich in jenen Jahren wie von aussen gesehen. Andere sind damals zerbrochen. Mich konnte man nicht brechen. Ich wollte immer wieder wissen, wieso man mit mir so umging. Und dafür wurde ich wieder bestraft.

Als ich knapp vierzehn Jahre alt war, lebte ich in einer Pflegefamilie in der Nähe des luzernischen Nottwil. Dort versuchte der Pflegevater, mich zu vergewaltigen. Ich konnte mit knapper Not fliehen, nachts, barfuss. Irgendeinmal stand ich in der Gaststube eines Wirtshauses. Auf meine Bitte hin telefonierte man dort meiner Mutter. Sie holte mich mit ihrem zweiten Mann ab. Kurz darauf wurde ich in die Psychiatrische Klinik Münsingen im Kanton Bern eingeliefert, angeblich, weil man ein Gutachten machen müsse, ob ich die Wahrheit sage. Obschon das Gutachten ergab, dass ich tatsächlich die Wahrheit gesagt hatte, steckte man mich in eine geschlossene Abteilung und pumpte mich mit Medikamenten voll.

Knapp zwei Jahre später, im Herbst 1965, lernte ich Peter M. kennen. Er verführte mich. Ich hatte keine Ahnung, weil ich nie aufgeklärt worden war. Mein Pech war, dass ich gleich schwanger wurde. Meine Mutter und ihr zweiter Mann sagten: ‹Dieser Bastard kommt uns auf keinen Fall ins Haus.› Deshalb kam ich zum zweiten Mal in die Psychiatrische Klinik Münsingen. Weil ich laut den Akten, die es dort ja bereits gab, psychotisch war, sah man für mich einen Schwangerschaftsabbruch und eine Zwangssterilisation vor. Peter M., der Vater meines Kindes, war in jener Zeit im Militär.

Mir war klar, dass ich als Katholikin eine einzige Chance hatte, nämlich mit dem katholischen Priester in Kontakt zu kommen, der auf dem Areal verkehrte. Das gelang, und ich sagte ihm, man wolle das Kind in meinem Bauch ermorden. Der Priester half mir. Weder Schwangerschaftsabbruch noch Zwangssterilisation wurden durchgeführt. Dafür kam ich in Münsingen ins Loryheim. Für mich war das ein Gefängnis, und bald einmal haute ich ab. Die Polizei verfolgte mich mit Schäferhunden, fing mich ein und schickte mich mit dem Gefängniswagen der Eisenbahn nach Bern. Und von dort brachte man mich in die Erziehungsanstalt Lärchenheim in Lutzenberg über dem Rheintal. Dort war es so, dass die Eltern für das Heim bezahlten und ich hochschwanger Zwangsarbeit machen musste. Am Tag vor der Geburt war ich krank und fiebrig und musste den ganzen Tag mithelfen, ein Einfamilienhaus zu putzen.

Mein Sohn kam tags darauf, am 31. Juli 1966, im Spital Heiden zur Welt. Ich hatte hohes Fieber. Die Hebamme sagte bloss, ich hätte ja auch das Vergnügen gehabt, sonst wäre ich nicht schwanger geworden. Deshalb müsse ich jetzt nicht jammern. Bei der Geburt hat man nicht geschnitten, deshalb war danach der ganze Dammbereich zerrissen. Im Geburtsraum spottete jemand, kaum war der Bub auf der Welt, wegen der leicht dunkleren Haut: ‹Typisch, auch noch ein Neger!› Sie nahmen mir den Buben sofort weg. Weil ich aber wusste, dass mein Kind eine dunklere Haut haben musste, fand ich es im Säuglingszimmer sofort, holte es zu mir und nahm es bei der Rückkehr ins Lärchenheim mit. Die einzige Person, die mich damals im Spital besucht hat, war mein Vater. Weil er sich einen Thomas wünschte, habe ich den Buben Thomas genannt.

Einige Zeit später kam es im Lärchenheim zu einer Nacht- und Nebelaktion. Eines Abends beim Einnachten fuhr ein Auto vor. Leute der Vormundschaftsbehörde Bern kamen ins Heim, packten meinen Sohn in eine blaue Tasche und gingen sofort wieder. Ich rannte ihnen nach und hinter dem Auto her. Seit jenem Abend habe ich Thomas nie mehr gesehen. Hundertprozentig sicher bin ich, dass ich nie eine Verzichtserklärung unterschrieben habe.

Gefängnisausbruch, dann Einzelhaft

2010, während der Suche nach meinen Akten, ist mir ein Brief von Peter M. ausgehändigt worden. Er stammt vom 3. August 1966. Darin heisst es: ‹Madelaine, Du darfst unseren Sohn nie und nimmer weggeben! Denn das könnte ich Dir nie verzeihen! Nur Mut, Madelaine, Du wirst Deinen Sohn immer bei Dir haben. Bitte Madelaine, hab noch ein paar Tage Geduld. Denn ich werde noch diesen Monat zu Dir kommen.›

Ich habe ihn nie mehr gesehen. Ihm hat man damals offenbar gesagt, ich hätte den Buben zur Adoption freigegeben; mir, Peter wolle nichts mehr von mir wissen. Letzthin habe ich ihn angerufen. Es war ein unangenehmes Telefon. Er hat gesagt, es sei ja nicht sicher, dass das Kind damals von ihm gewesen sei.

Nach dem Raub meines Sohns bin ich im Lärchenheim durchgedreht. Ich habe derart getobt, dass man mich schliesslich in den Kanton Bern abgeschoben hat. Ich kam zuerst ins Bezirksgefängnis der Stadt Bern und danach direkt ins Frauengefängnis Hindelbank. So konnte ich mein Kind nicht mehr suchen, und man hatte vor mir Ruhe. Das war Anfang Juli 1967.

Ich erinnere mich, dass ich in Hindelbank den Direktor Meyer angefallen habe. Obschon ich klein und schmal war, gelang es mir, ihn zu Boden zu werfen und zu würgen. Ich schrie ihn an, wenn ich schon hier sein müsse, könne ich ihn geradeso gut umbringen, dann könne ich zumindest einmal mit der Polizei reden. Man hat mir durch die Kleider hindurch eine Spritze in den Hintern gemacht und mich dann im Keller ins Cachot geworfen.

In Hindelbank träumte ich, dass mein Vater bei einem Autounfall ums Leben komme. Zwei, drei Monate später ereignete sich zwischen Lausanne und Murten genau dieser Unfall. Mein Vater starb. Die Beerdigung fand in Murten statt. Ich durfte hingehen, und zwar im Gefängniswagen der Eisenbahn, in Begleitung einer Wärterin. Am Grab meines Vaters stand ich dann gefesselt mit Handschellen. Mit siebzehn und ohne dass ich zuvor je ein Delikt begangen hatte.

Dann bin ich in Hindelbank ausgebrochen. Ich war gut im Klettern. Durch das WC-Fenster in den Innenhof und von dort über den hohen Zaun. Ich bin mehrere Meter hinuntergesprungen, mir war es scheissegal, ob ich mich verletze. Auch der Tod konnte nicht schlimmer sein, er wäre eine Erlösung gewesen. Ich habe mich nach Winterthur durchgeschlagen und kam bei einem Pfarrer unter. Er überzeugte mich, nach Hindelbank zurückzukehren, indem er mir versprach, er setze sich dafür ein, dass ich wegen der Flucht nicht bestraft würde. In Hindelbank kam ich danach zuerst ins Cachot und danach drei Monate in Einzelhaft.

Viele Jahre Zwangsarbeit

Insgesamt sass ich fünfzehn Monate in diesem Frauengefängnis, dauernd gequält von der Frage: Wo ist mein Bub? Und hat er nun dasselbe Schicksal, das ich gehabt habe? Unterdessen besitze ich einen Briefwechsel aus diesen Monaten zwischen dem kantonalbernischen Jugendamt und der Justizdirektion. Daraus geht hervor, dass es bis zum Schluss meiner Haftzeit kein rechtsgültiges Dokument für meine Einweisung ins Gefängnis gab. Der Briefwechsel endet mit einem Schreiben des Polizeidirektors an den Regierungsrat Robert Bauder vom 20. November 1968. Darin steht: ‹Die Überführung der Maria Magdalena Ischer vom 4.7.1967 in die Anstalten von Hindelbank erfolgte ohne unsere Zustimmung; der Einweisungsbeschluss der Vormundschaftsbehörde Bern vom 28.3.1967 wurde von uns nicht akzeptiert. Die Tochter hielt sich somit während über eines Jahres ohne gültigen Rechtstitel in der Erziehungsanstalt auf.›

Viele Jahre lang musste ich in diesem Land Zwangsarbeit leisten, vom Kartoffelnauflesen mit fünf bis zur Arbeit in der Wäscherei des Frauengefängnisses mit achtzehn. Wobei: Die strafrechtlich Verurteilten dort verdienten immerhin ein Pekulium, wir Administrativen verdienten gar nichts. Ich erinnere mich, dass ich dort mehr als einmal Brot gegessen habe, das Fäden zog und voller Maden war. Als ich im Herbst 1968 entlassen wurde, drückte man mir eine Zwanzigernote in die Hand und sagte, ich käme ja sowieso schnell wieder. Als ich zwanzig wurde, hatte ich keine Ausbildung, und der Staat hat für mich keinen Rappen AHV einbezahlt. Mein Berufswunsch wäre gewesen, Juristin zu werden. Später habe ich zeitweise angeschafft, um finanziell irgendwie über die Runden zu kommen. Heute lebe ich von einer Minimalrente mit Ergänzungsleistungen. Mir hat die Schweiz mein ganzes Leben versaut. Ich habe nie eine Chance bekommen.

Letzthin war ich in Bern auf dem Amt für Erwachsenen- und Kinderschutz, weil ich endlich einen Kontakt zu meinem Sohn Thomas will. Man sagte mir nur, mein Sohn habe zwei Töchter und wolle keinen Kontakt mit mir. Aber ich kann nicht abschliessen, solange ich nicht sicher bin, dass er die Wahrheit weiss. Man hat ihm ja sicher immer erzählt, seine Mutter sei eine Hure und eine Verbrecherin gewesen. Aber ich war beides nicht. Ich hätte ihn nie freiwillig hergegeben, nie. Um kein Geld der Welt. Und jetzt weiss ich nicht einmal, ob mein Sohn von den Behörden nicht verkauft worden ist. Er war ja ein schönes Kind, schwarze Haare, blaue Augen. Und man weiss ja, dass die schönen Kinder damals verkauft worden sind.

Ich kann akzeptieren, wenn Thomas mich heute nicht mehr sehen will. Alles, was ich mir von ihm wünsche, ist ein handgeschriebener Brief, in dem er schreibt, wie ers gehabt hat, und mir bestätigt, dass er meine Geschichte kennt, und ein Foto. Wenn er ein bisschen etwas von meinem Herzen hat, wird er mir das nicht verweigern. Sobald ich diesen Brief habe, werde ich alles akzeptieren können.»

Maria Magdalena Ischer ist Ende März dieses Jahres im Zürcher Sterbehospiz an Krebs gestorben. Laut einer guten Freundin habe sie es dort so schön gehabt wie noch nie in ihrem Leben. Ihren Sohn hat sie nie getroffen. «In anderen Sphären werde ich ihn aber wiederfinden», habe sie zuletzt gesagt.

Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen

Der Vorschlag des Bundesrats

Endlich wird es konkret: Ende September ist die Vernehmlassung zum bundesrätlichen Entwurf für die Entschädigung von Verdingkindern und anderen Opfern von Zwangsmassnahmen abgeschlossen worden. Es handelt sich um einen indirekten Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative, die im Dezember 2014 unter Federführung von Guido Fluri, einem ehemaligen Heimkind, eingereicht worden war.

Die InitiantInnen begrüssen die Stossrichtung des Bundesrats, die «ganz im Zeichen der historischen Gerechtigkeit» stehe, zumal viele ihrer Forderungen aufgenommen seien – in der wissenschaftlichen Aufarbeitung und Archivierung ebenso wie in der Akteneinsicht für betroffene Personen. Gewürdigt wird zudem, dass möglichst viele betagte und gesundheitlich angeschlagene Opfer noch von der «Wiedergutmachung» profitieren sollen.

In einem wesentlichen Punkt jedoch gehen die Vorstellungen auseinander: beim Gesamtbetrag für die Solidaritätsbeiträge. Derweil der Bundesrat hierfür 300 Millionen Franken vorsieht, beharren die InitiantInnen auf einem Fonds von 500 Millionen Franken. Im Gegensatz zum Bundesrat, der mit maximal 15 000 lebenden Opfern rechnet, gehen sie von rund 20 000 Anspruchsberechtigten aus: «Ein Durchschnittsbetrag von weniger als rund 25 000 Franken pro Opfer wäre für viele Betroffenen nicht akzeptabel», schreiben die InitiantInnen. Neben den rund 10 000 lebenden Verdingkindern erwähnen sie insbesondere die gegen 10 000 ehemaligen Heimkinder, die körperlich und/oder seelisch misshandelt, missbraucht oder mittels Zwangsarbeit ausgebeutet wurden.

Im Dezember soll die Botschaft bereit sein. Voraussichtlich wird die Vorlage ab dem Sommer 2016 im Parlament behandelt. Nach Inkrafttreten des Gesetzes ist eine sechsmonatige Frist zum Einreichen der Gesuche für einen Solidaritätsbeitrag vorgesehen, sodass frühestens im Herbst 2017 mit den Auszahlungen begonnen werden könnte.

Die Vernehmlassungsantworten machen Hoffnung, dass der Gegenvorschlag parlamentarisch abgesegnet und das Bekenntnis, die Aufarbeitung voranzutreiben und den Schwerstbetroffenen die notwendige finanzielle Hilfe zukommen zu lassen, umgesetzt wird. Momentan stemmt sich einzig die SVP dagegen.

Im Lauf der letzten Jahre gab es zwar erste Schritte zur Rehabilitierung: An einem Gedenkanlass im April 2013 bat Justizministerin Simonetta Sommaruga die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen im Namen des Bundesrats um Entschuldigung; ein Jahr später verabschiedete das Parlament ein Gesetz, mit dem das Unrecht anerkannt wird. Eine finanzielle Wiedergutmachung ist darin jedoch nicht vorgesehen. Derzeit gibt es nur einen Soforthilfefonds, aus dem bislang 4,56 Millionen Franken an 570 Personen ausgezahlt wurden (durchschnittlich rund 8000 Franken pro Person).

Adrian Riklin

Zeitgeschichtliche Recherche

Wegen «Liederlichkeit» weggesperrt

Fürsorgerische Zwangsmassnahmen wurden in der Schweiz bis 1981 angeordnet. Manche der Opfer wurden als Kinder an Bauernhöfe verdingt, andere zwangssterilisiert, für Medikamentenversuche missbraucht oder wegen «Arbeitsscheu», «lasterhaften Lebenswandels» oder «Liederlichkeit» weggesperrt; wieder andere als Kinder ihren Müttern entrissen und zwangsadoptiert. Der Zugang zu Gerichten blieb den Betroffenen in den meisten Fällen verwehrt.

Vor dem Hintergrund, dass insbesondere die Zwangsadoption kaum aufgearbeitet ist, erteilte der Verein Netzwerk-verdingt dem Journalisten und ehemaligen WOZ-Redaktor Fredi Lerch einen Rechercheauftrag. Lerch hat darauf im Stadtarchiv Bern rund vierzig Adoptionsdossiers aus der Zeit bis Ende der siebziger Jahre studiert. Mit zwei betroffenen Müttern hat er ausführliche Gespräche geführt (das eine davon ist hier ungekürzt abgedruckt).

Beeindruckt habe ihn bei dieser Arbeit, so Lerch, neben der Tragik der Einzelschicksale insbesondere die Unvereinbarkeit von mündlichen und schriftlichen Quellen: «Abgesehen davon, dass unbestrittenermassen nicht jede Adoption eine Zwangsadoption gewesen ist, ist aus den schriftlichen Dokumenten Zwang im Sinn von Drohung, Einschüchterung, Nötigung, Erpressung, Gewaltanwendung höchstens ausnahmsweise ersichtlich.» Ausübung von Druck auf die zumeist ledigen und mittellosen Mütter müsse aus den Dokumenten implizit, mit «logischer Fantasie» erschlossen werden und bleibe so ein Stück weit spekulativ. Andererseits wurde Lerch in den Gesprächen «mit der Schilderung von gnadenlosen Zwangslagen und einer behördlichen Brutalität konfrontiert, die auch dann noch unmenschlich gewesen wäre, wenn sie in allen Teilen vom Gesetz gedeckt gewesen sein sollte».

Aus dem zusammengetragenen Material hat Lerch einen grossen Text verfasst, der im Oktober 2014 als Broschüre veröffentlicht wurde. Es ist die bislang fundierteste monografische Darstellung der Zwangsadoption in der Schweiz.

Adrian Riklin

Fredi Lerch: «Zwangsadoption. Eine zeitgeschichtlich-journalistische Recherche im Auftrag des Vereins Netzwerk-verdingt». Bern 2014. 
Als PDF unter: tinyurl.com/zwangsadoption

Nr. 43/2015 vom 22.10.2015
https://www.woz.ch/-63b9

 

Auch für amtierende Politiker wird manchmal versucht, eine Sachwalterschaft anzuregen.

Jeder kann ein Verfahren anregen

Grundsätzlich gilt: Jeder kann eine Sachwalterschaft anregen.
Von den Familienangehörigen, Freunden und Nachbarn bis zu den Arbeitskollegen, die das auffällige Verhalten der Betroffenen bemerken.

Vorsitzende Familienrichterin der Richtervereinigung  Doris Täubel Weinreich
Vorsitzende Familienrichterin   Mag. Doris Täubel-Weinreich

Dann kommt es zu einer Erstanhörung. Zumindest dann, wenn das Gericht keine Zweifel hat, dass die Anregung auch berechtigt ist. Es gebe nämlich immer wieder Menschen, „die auch für Politiker Sachwalterschaften anregen wollen“, erzählt Mag. Doris Täubel-Weinreich, Vorsitzende der Familienrichter in der Richtervereinigung. Menschen würden dann anrufen und sagen, dass es keinen Sinn hat, was Politiker wie Bundeskanzler Werner Faymann sagen.

Freilich, dass jeder eine Sachwalterschaft anregen kann, führt auch zu Kritik. Immer wieder gibt es Fälle, in denen Familien streiten, in denen eine dritte Partei versucht, mithilfe der Sachwalterschaft eigene Interessen durchzusetzen. Vor allem dann, wenn die besachwaltete Person ein großes Vermögen hat. Es käme vor, dass jemand aus Eigeninteresse versucht, einen anderen besachwalten zu lassen, erklärt auch Richterin Täubel-Weinreich. Nachsatz: „Aber nicht sehr häufig.“ Der Volksanwaltschaft werden wiederum Fälle zugetragen, in denen Entscheidungen (wie Wohnungsschenkung) im Nachhinein vor Gericht angezweifelt werden, mit dem Hinweis, dass die Person damals schon besachwaltet hätte sein sollen.

Als Sachwalter kann das Gericht der Person nahestehende Personen (Angehörige, Freunde, Bekannte) bestellen. „Voraussetzung dafür ist, dass dies dem Wohl des betroffenen Menschen entspricht“, heißt es in einer Broschüre des Justizministeriums. Streiten sich die Familienangehörigen, werde allerdings eher ein externer Sachwalter wie ein Rechtsanwalt oder Notar eingesetzt, sagt Täubel-Weinreich. Bei der Erstanhörung muss die Richterin sich ein persönliches Bild vom Betroffenen machen. Im Idealfall hat davor schon ein Clearing stattgefunden: ein Gespräch mit jemandem von den Vertretervereinen, die feststellen, ob wirklich eine Sachwalterschaft notwendig ist, ob es vielleicht andere Wege gibt und Angehörige als Sachwalter zur Verfügung stehen.

Nach der Erstanhörung wird das Verfahren eingestellt oder der Richter bestellt einen vorläufigen Sachwalter. „Meistens wird dann auch die Person bestellt, die es später sein wird“, sagt Täubel-Weinreich. Das die Sachwalter ausgetauscht werden (etwa auf externe Sachwalter) käme eher selten vor. Danach wird ein Sachverständiger den Betroffenen untersuchen und ein Gutachten erstellen. Dieses wird bei einer mündlichen Verhandlung besprochen. Der Betroffene muss dabei nicht anwesend sein. Dann fällt das Gericht das Urteil.   ?

27..03.2015 | 20:50 |   (Die Presse)
http://diepresse.com/home/recht/4696015/Jeder-kann-ein-Verfahren-anregen-

1 Kommentare
Jeder kann besachwaltert werde
Leider ist das so ! So auch top aktuell im Bezirk Mödling; Auf den BG Mödling hat eine Ehefrau für Ihren Mann 2013 eine Sachwalterschaft mit Lügen und schwersten!! Anschuldigungen und zusätzlich als Beweismittel Bilder vorgelegt die erstens sehr alt und zweitens heimlich gemacht wurden der zuständigen Richterin vorgelegt; und da durch angeregt das ging so weit das diese Frau sogar angegeben hat; der Betroffene wende sich von der Familie ab;er hat sich nicht um die kranke Mutter gekümmert oder er gebbe das !!gesamte Einkommen für sich aus und zahle nicht die Fixkosten und oben drauf hätte er sinnlose Kredite abgeschlossen. Die Richterin glaubte DAS alles und die Gutachterin erklärte in ihren Gutachten den Betroffenen zum Trottel. Ich will nur damit aufzeigen, das man nicht NUR an einer geistigen Behinderung oder an einer psychischen Krankheit leiden oder sogar an Demenz; es genügen einfache Erfindungen und schon ist der andere besachwaltert. Keine Change für Einsprüche oder Rechtfertigungen; Sogar die Familienrichterin verschärfen das Ganze noch mit Aussagen der Betroffene wüsste eigentlich nichts von seiner Sachwalterschaft wozu beschwere er sich dann bei Gericht?