Männerpartei tritt zur Nationalratswahl 2017 an!

Hurra!

Männerpartei tritt in Vorarlberg zur Nationalratswahl an!

In diesem Augenblick beendet die Männerpartei eine Pressekonferenz zur Nationalratswahl in Bregenz.

Bundesvorsitzender Hannes Hausbichler verkündet:

Die Unterstützungsphase zur Nationalratswahl hat den konstanten Wachstumskurs der Männerpartei bestätigt. Der Zulauf an Unterstützungserklärungen ist trotz der wahlrechtlichen und fristbedingten Schikanen signifikant gewachsen, die Bekanntheit der Männerpartei deutlich gestiegen, ihre Themen bestätigen sich Jahr für Jahr im politischen und gesellschaftlichen Alltag.

Zur Nationalratswahl 2017 wird die Männerpartei im Bundesland Vorarlberg antreten.

Die Männerpartei bleibt ihrem Grundprinzip treu, auf Themen zu setzen und inhaltlich keine Kompromisse auf Kosten des Ideals der Gerechtigkeit einzugehen. Dieser Weg bestätigt sich seit bald 10 Jahren und wird der Männerpartei, in Zeiten des Kommens, Gehens und Namenswechselns von Parteien und Wahlbewegungen, eine unverwechselbare Glaubwürdigkeit verleihen.

Im Wahlkampf 2017 ist es umso wichtiger, dass die Männerpartei ihre Themen einbringt.

Auszug aus den Wahlkampfthemen

– Der Rentenklau an Vätern, das „Pensionssplitting“, droht!

Nur die Männerpartei zeigt die langen Finger auf, welche sich nach der sauer erarbeiteten Rente der Väter strecken!

Familienrecht, immer noch verzweifelt gesucht!

Das heutige, Streit und Chaos stiftende „Familienrecht“ verdient seinen Namen nicht, weder in Bezug auf Familien noch auf Recht.

Nur die Männerpartei zeigt die Wahrheit und die Sicht der Väter auf, nur die Männerpartei fordert eine zukunftsweisende Reform.

Die Männerbenachteiligungsquote steht vor der Eskalation! Den Männern und vielen Frauen im öffentlichen Dienst reicht es schon lange, doch die Politik hat noch lange nicht genug und will noch mehr Anti-Männer-Quoten.

Damit beschädigt sie immer mehr wichtige Bereiche, wie augenblicklich unser Gesundheitswesen, und greift in die Privatwirtschaft aus.

Der Schaden ist erst abzuschätzen, nachdem er angerichtet wurde, durch eine verfehlte „Frauenpolitik“ auf Kosten aller.

 

Spitzenkandidaten

Hannes Hausbichler wird die Landesliste vor Carin Breuß anführen. Hausbichler steht im Wahlkreis „Vorarlberg Nord“ an der Spitze der Liste, Carin Breuß übernimmt Platz 1 im Wahlkreis „Vorarlberg Süd“.

„Diese Nationalratswahl wird einen weiteren, wichtigen Schritt für die Männerpartei darstellen, doch ebenso eine Chance für eine Neuausrichtung der gesamten österreichischen Bundespolitik. Schon wieder, so werden die Blockadeparteien lernen, ist ein Wahlkampf ohne Männerthemen nicht mehr möglich. Schon wieder werden die Parteien versuchen, ihre kalt berechnende Politik auf Kosten der Männer, oder sogar die krude Anti-Männer-Politik ihrer Parteifeministen, im Keller zu verstecken, um sie erst nach der Wahl wieder auszugraben und umso mehr unkontrolliert Schäden anzurichten. Doch schon wieder wird die Männerpartei ausgerechnet zu einem Zeitpunkt die Verfehlungen, ja sogar Ignoranz und Rücksichtslosigkeit der Parlamentsparteien aufzeigen können, an dem es diesen Panzerparteien schmerzt: Im Wahlkampf, wenn die Parteien etwas von uns wollen statt umgekehrt!“, schließt Hausbichler mit froher Aussicht auf einen Wahlkampf mit einer ungemütlichen Männerpartei ab.

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2017-08-18

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Tags: #NRW17 – Vater – Väter – Sorgerecht – Familienrecht – Scheidung – Trennung – Männerpension – Quote – Diskriminierung – Gleichberechtigung Gleichstellung – Vaterschaft

Männerdiskriminierung – Ungleiches Pensionsalter ist EU-rechtswidrig

Themenbild: Pension

Themenbild: Pension / Bild: Imago (Westend 61) 

Eine raschere Anhebung des Pensionsantrittsalters der Frauen auf das der Männer erscheint aus faktischen und rechtlichen Gründen geboten. Das niedrigere Alter schafft Benachteiligungen – statt solche zu bekämpfen.

19.07.2015 | 18:09 |   (Die Presse)

Wien. Vorige Woche ist die Diskussion um eine vorzeitige Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters neu entbrannt. Politisch wie rechtlich erscheint eine Verteidigung des niedrigeren Frauenpensionsantrittsalters nicht nachvollziehbar.

Bereits in G 223/88 ua hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Verfassungswidrigkeit des unterschiedlichen Pensionsantrittsalters festgestellt. Der Gesetzgeber konterte mit einem Bundesverfassungsgesetz (BVG-Altersgrenzen) und entzog dadurch die vom VfGH festgestellte ungerechtfertigte Diskriminierung einer verfassungsrechtlichen Kontrolle. Laut BVG-Altersgrenzen sind unterschiedliche Altersgrenzen weiblicher und männlicher Versicherter zulässig, wie auch die Angleichung des niedrigeren Frauenpensionsantrittsalters an jenes der Männer erst ab 2024. Ziel der bloß schrittweisen Angleichung von 2024 bis 2033 war laut Gesetzesmaterialien die Aufrechterhaltung des niedrigeren Regelpensionsalters für Frauen, solange dies aufgrund der „gesellschaftlichen, familiären und ökonomischen Benachteiligung“ erforderlich sei. Auf eine tatsächliche Benachteiligung wird aber gerade nicht abgestellt.

Grundrechtecharta geht vor

Seit 1.Dezember 2009 hat die Charta der Grundrechte der EU (GRC) Primärrechtsrang und steht somit nicht nur über nationalem (Verfassungs-)Recht, sondern auch über EU-Sekundärrecht (z.B. Verordnungen, Richtlinien). Art 21 Abs 1 GRC verbietet jede Diskriminierung, insbesondere aufgrund des Geschlechts. Nach Art 23 GRC ist die Gleichheit von Männern und Frauen in allen Bereichen sicherzustellen.

Das unterschiedliche Pensionsantrittsalter ist unstrittig eine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts. Bereits 1990 hat der VfGH eindeutig festgestellt, dass eine solche Ungleichbehandlung unzulässig ist. Das unterschiedliche Pensionsantrittsalter, dessen Verfassungswidrigkeit durch ein Verfassungsgesetz saniert wurde, ist folglich aufgrund der rechtlich höherwertigen Normen der GRC mittlerweile als europarechtswidrig anzusehen.

Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang eine europarechtliche Norm, die unter gewissen Bedingungen ein unterschiedliches Pensionsantrittsalter zulässt: Art 7 Abs 1 lit a RL 79/7. Allerdings muss seit 1. Dezember 2009 auch diese Richtlinie im Einklang mit der GRC stehen. Zudem verpflichtet ihr Art 7 Abs 2 die Mitgliedstaaten, in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob es unter Berücksichtigung der sozialen Entwicklungen weiterhin gerechtfertigt ist, ein ungleiches Pensionsantrittsalter aufrechtzuerhalten. Österreich führt keine solchen Überprüfungen durch, sondern hat – im Gegenteil – den Angleichungszeitpunkt verfassungsrechtlich (erst!) mit Ende 2033 fixiert, ohne Rücksicht auf die tatsächlichen gesellschaftlichen Entwicklungen.

Eine vorzeitige Angleichung in kleinen Schritten selbst vor 2024 verstößt nicht gegen den Vertrauensschutz: Einerseits dürfen „nur pensionsnahe Jahrgänge nicht unmittelbar betroffen sein“, andererseits fand laut VfGH mit dem BVG-Altersgrenzen eine Absicherung des ungleichen Pensionsantrittsalters sogar über die nach dem Vertrauensschutz erforderliche Periode hinaus statt.

Eine rasche Angleichung ist zudem insofern geradezu erforderlich, als mehr als 20 Jahre nach Erlass des BVG-Altersgrenzen der Gender Pay Gap in Österreich 23Prozent beträgt. EU-Durchschnitt: (nur) 16,4Prozent, allerdings unbereinigte Werte ohne Abzug objektiver Faktoren wie etwa gerade jenes des Alters. Das BVG-Altersgrenzen stellt daher kein taugliches Mittel dar, die gesellschaftlichen Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen zu verringern. Der Oberste Gerichtshof hat dies bereits 1989 anerkannt: „Kindererziehung und die […] vielleicht erfolgte Beschäftigung in unteren Lohngruppen und die geringeren Aufstiegschancen können nicht durch ein früheres Frauenpensionsantrittsalter kompensiert werden; […]ein früherer Pensionsantritt verstärkt noch die Benachteiligung der Frauen, die hiedurch […] weniger anrechenbare Zeiten erlangen. (Folglich wird) die Höhe der Pension noch geringer. Von einer bestehende Benachteiligungen ausgleichenden Regelung kann […] kaum gesprochen werden.“

Nur Österreich und Rumänien

Auch die EU-Kommission hat jüngst festgehalten, dass das niedrigere Frauenpensionsalter in Verbindung mit dem faktischen früheren Pensionsantritt zu unzureichenden Pensionen und einem großen Gender Pension Gap (Wachstum in Ö: von 35Prozent im Jahr 2008 auf 42Prozent 2012) führt. Dass Österreich hier eine unrühmliche Position einnimmt, belegt auch ein Blick auf das Pensionsantrittsalter von Frauen im europäischen Vergleich: 2020 werden Österreich und Rumänien die einzigen beiden EU-Länder sein, in denen das gesetzliche Frauenpensionsalter noch niedrige 60 Jahre beträgt; und wird Österreich noch nicht einmal mit der Angleichung des Pensionsantrittsalters begonnen haben, während 21 EU-Länder die Angleichung bereits abgeschlossen haben.

Fazit ist, dass die Aufrechterhaltung unterschiedlicher Pensionsantrittsalter geradezu ungeeignet ist, die einkommenstechnisch schlechtere Stellung von Frauen auszugleichen und zudem gegen Europarecht verstößt. Eine frühere Angleichung des Frauenpensionsantrittsalters ist daher nicht nur wünschenswert, sondern sogar geboten.

Dr. Klaus Kapuy ist Referent in der Abteilung Sozialpolitik der WKÖ und Lehrbeauftragter an der Wirtschaftsuniversität Wien;
Dr. Elisabeth Kohlbacher ist Universitätsassistentin und Habilitandin an der WU Wien.

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 20.07.2015)
http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/4780278/Ungleiches-Pensionsalter-ist-EUrechtswidrig?xtor=CS1-15
Tags: Gleichberechtigung Gleichstellung

Männerpartei fordert faire Beratung bei Trennungen !

Presseaussendung
Männerpartei fordert faire Beratung bei Trennungen! –
Hannes Hausbichler, Landesvorsitzender der Männerpartei in Vorarlberg, sieht große Mängel im Vorarlberger Beratungssystem:

„Besonders bei Scheidungen, Trennungen und familienrechtlichen Problemen ist Vorarlbergs Beratungsszene einseitig, parteiisch und fördert in vielen Fällen sogar Konflikte!“, zeigt Hausbichler nach jahrelanger Erfahrung in der Anlaufstelle „Männerservice“ schonungslos die Mängel auf:

  • Die Arbeit unzähliger, meist exklusiver, vom Land bezahlter „Frauenberatungen“ erleben wir an den haarsträubenden Ergebnissen für Männer, Kinder und ihre Verwandte: Trennungen werden mit der Hilfe dieser Beratungen oft kalt kalkulierend vorbereitet.Nichts ahnende Männer werden oft auf diese Weise für Jahre oder ihr ganzes Leben lang in eine aussichtslose Lage manövriert.
  • Männer werden nicht fair beraten! Männer dürfen viele Beratungsstellen überhaupt nicht aufsuchen, weil diese Frauen vorbehalten sind. Wenn ein Mann endlich eine Beratungsstelle findet, die auch ihm offensteht, informiert diese Stelle die Männer meist nicht präventiv über die existenziellen und familiären Risiken, die auf sie zukommen, obwohl die Beratungsstellen ganz offensichtlich darüber Bescheid wissen: Schliesslich haben sie ja viele Frauen umgekehrt darüber beraten, wie man das Meiste aus dem Mann herausholt!
  • Die Anwaltskammer in Vorarlberg wird zunehmend durch Menschen repräsentiert, die sich selbst auf das Schüren von Ehekrieg spezialisiert haben. Durch diese Standesvertretung ist zu befürchten, dass der Stand der Anwälte zunehmend auf Beratung zu Streit und Rosenkrieg umschwenkt.

Die Männerpartei fordert daher:

  • Eine echte Männerberatung, die, als Ausgleich zu den unzähligen Frauenberatungen Männer schon vorbeugend vor Risiken und den Missständen im Familienrecht warnt und ihnen fair ihre Möglichkeiten aufzeigt. „Solange das Familienrecht dermaßen extrem zu Ungunsten von Männern verschoben ist, brauchen wir eine dezidierte Männerberatung“, so Hausbichler, „wenn alle Missstände eines Tages endlich repariert sein sollten, können wir jedoch die Aufteilung von Frauen- und Männerberatungen in eine ganzheitliche Beratung für alle auflösen.“
  • Die Umorientierung aller Beratungsstellen. Sie sollen künftig zu einem konstruktiven Miteinander  beraten, statt Egoismen zu fördern. Beratungsstellen sollen zur Eigenversorgung von Männern und Frauen beraten statt zur Unterhaltsmaximierung, zu stabilem Vaterkontakt und Doppelresidenz statt Vaterentfremdung und zu Bedacht bei gegenseitigen Beschuldigungen.
  • Die Führung der Beratungsstellen von einem unbefangenen Landesrat statt von der „Frauenlandesrätin“. Die wenigen Beratungsecken „für Männer“ werden von der Frauenlandesrätin und ihrer Frauenreferentin kontrolliert. Diese Unvereinbarkeit ist sofort zu beenden. „Der von der Männerpartei geforderte Landesrat für Solidaritätsfragen hätte damit eine der ersten Aufgaben vor sich!“, stellt Hausbichler den Zusammenhang zu einer weiteren Grundforderung der Männerpartei her.

„Solange die Beratungsszene in Vorarlberg von Männern zwar bezahlt wird, aber ihnen nicht offensteht, wird die Männerpartei der einzige ehrliche Ansprechpartner für alle betroffenen Männer und mitbetroffenen Frauen in Vorarlberg bleiben. Es liegt an der Landespolitik, ob die Männerpartei weiterhin zunehmend der einzige faire Partner in Vorarlberg bleiben soll!“, schließt der Vorarlberger Landesvorsitzende mit klaren Worten an die Landesregierung ab.
Hinweise:
Wahlprogramm für Vorarlberg: http://www.maennerpartei.at/sites/default/files/Maennerpartei-Landesprogramm-V-2014.pdf
Kandidaten: http://www.maennerpartei.at/sites/default/files/Maennerpartei-Kandidaten-V-2014.pdf
Bundesparteiprogramm: http://www.maennerpartei.at/files/Maennerpartei-Parteiprogramm-2013-01.pdf

Kontakt:
Hannes Hausbichler
Landesvorsitzender Vorarlberg
hannes.hausbichler@maennerpartei.at
Tel.: +43/664/7867456

2014-08-18
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