Gesetzgebung hinkt Lebenswirklichkeit hinterher bei Trennung u. Scheidung

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Probleme beim sogenannten Wechselmodell
Wo ist der Wohnsitz des Kindes nach der Trennung?

 

Wenn sich Eltern mit Kindern trennen, bleiben sie Eltern. Ein Modell des Umgangs ist das sogenannte Wechselmodell. Da pendeln das Kind oder die Kinder zwischen Mutter und Vater und haben zwei Zuhause. Das kann inzwischen per Gericht auf Kindeswunsch angeordnet werden. Dass der Staat es den Menschen schwer macht, gleichberechtigt auch nach einer Trennung zu erziehen, beklagt unser Hörer Andrè Haye. „Kann man da etwas machen?“, fragt er.

Figuren von einem Vater mit Kind und einer Familie mit Kindern

Trennen sich Eltern, so bleiben sie dennoch Eltern.Bildrechte: dpa

Wenn Kinder zwischen den Wohnungen ihrer Eltern pendeln, gilt auch für sie das Bundesmeldegesetz. „Und da steht drin, dass es leider nur einen Hauptwohnsitz geben kann“, sagt Jens Belter, Rechtsanwalt in Leipzig. Wenn man also 25 Wohnungen habe, müsse einer davon der Hauptwohnsitz sein. Die anderen seien alle Nebenwohnsitze. „Man macht das deswegen, damit Behörden auf diesen Wohnsitz zugreifen können, zum Beispiel bei der Auszahlung des Kindergeldes.“

Aus Wohnsitzentscheidung erwachsen Probleme

Belter weiß, dass da die Probleme beginnen. Auch wenn Kinder regelmäßig bei Mutter und Vater leben, muss nach geltendem Recht ein Lebensschwerpunkt festgelegt werden. Einigen sich die Eltern nicht, werden oft genug vor Gericht die Stunden gezählt, die Kinder bei den Eltern verbracht haben, wo sie im Krankheitsfall gepflegt werden oder am häufigsten ihre Hausaufgaben machen.

Wer sich die Betreuung der Kinder teilen und auch nach einer Trennung am Alltag der Kinder teilhaben will, kann nicht auf die Unterstützung des Staates hoffen. Denn auch das staatliche Kindergeld wird unteilbar nur an ein Elternteil ausgezahlt.  Und die Unterhaltspflicht ist nicht an die Betreuungszeit gekoppelt.

Belter: Gesetzgebung hinkt Lebenswirklichkeit hinterher

Die Gesetzgebung hinke immer etwas der Lebenswirklichkeit hinterher, sagt Belter. Die Rechtssprechung zum Wechselmodell gebe es nur als Rechtssprechung vom Bundesgerichtshof, vom Bundesverwaltungsgericht. „Es fehlt ein griffiges Gesetz. Hier ist der Gesetzgeber gefordert“, sagt der Jurist.

Andere Länder, andere Sitten

Belter verweist auf Frankreich und das Ursprungsland des Wechselmodells, die USA oder auf Belgien und Tschechien, wo es Regeln dafür gibt. Aber warum tut sich der Bundestag so schwer, dass Familienrecht anzupassen und zum Beispiel das Melderecht im Sinne von Trennungskindern zu ändern?

Sitta: „Das kann man ändern“

„Das geht natürlich. Das kann man ändern“, sagt Frank Sitta aus Halle, er sitzt für die FDP im Bundestag. Sein Name steht unter einer entsprechenden Gesetzesinitiative vom März 2018. „Das wären – bei unserem Gesetzesentwurf – eine Folge-Geschichten, die man lösen muss. Wie zum Beispiel beim Meldegesetz, weil nichts dagegen spricht, für ein Kind einen zweifachen Hauptwohnsitz zu haben.  Das würde gehen, aber diese Debatte wird – glaube ich – noch eine Zeitlang dauern.“

Gesetzeslage schürt Konflikte

Die bisherige Gesetzeslage orientiert sich am traditionellen Modell: Einer betreut – meist die Mutter-, der andere zahlt, meist der Vater. Die Möglichkeit trotz Trennung gemeinsam zu erziehen, werde oft genug von der Frage überlagert, wer der bessere Elternteil für das Kind sei, bedauert die renommierte Familienrechterinn Hildegund Sünderhauf-Kravets im MDR. Dabei bräuchten Kinder eine Mutter und einen Vater.

„Diese Frage:  Wer ist besser, wer geht als Gewinner aus diesem Streit hervor, die ist extrem konfliktschürend.“ Das Wechselmodell als Leitbild würde bei Trennung und Scheidung die Frage stellen, wie können wir erreichen, dass Mutter und Vater beide im Boot bleiben, dass beide eng am Kind sind, dass das Kind viel Zeit mit ihnen verbringen könne.

Sitta für Vielfalt

Einig sind sich die Experten, dass das Wechselmodell mit ständigem Pendeln nicht für jedes Kind geeignet ist.  Auch müssen die Eltern vieles gemeinsam regeln, sich eng absprechen. Und es ist teuer, wenn Vater und Mutter zum Beispiel eine entsprechend große Wohnung brauchen. Frank Sitta will, dass die Gesetzgebung Vielfalt generell möglich macht. „Was im Übrigen eine familienrechtlich sinnvolle Entscheidung wäre, wenn sich Kinder noch für zwei Elternteile verantwortlich fühlen.“

Die zuständige Bundesjustizministerin Katarina Barley räumt Änderungsbedarf ein. Eine Arbeitsgruppe soll bis Mitte 2019 Details vorlegen. Wie das Unterhalts-und Sorgerecht reformiert werden kann, damit will sich auch der Deutsche Juristentag befassen. Er findet im September in Leipzig statt.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 27. August 2018 | 07:21 Uhr, von Angela Tesch, MDR AKTUELL

Zuletzt aktualisiert: 27. August 2018, 07:43 Uhr
https://www.mdr.de/nachrichten/vermischtes/reform-des-kindesumgangs-nach-trennung-gefordert100.html
Tags: Doppelresidenz – Aufenthaltbestimmungsrecht ABR – Gleichberechtigung Gleichstellung – Vaterlose Gesellschaft

Pädophilen-Opfer packt aus – „Ich traf Politiker, VIPs und Staatsoberhäupter“

Belgisches Pädophilen-Opfer packt aus – „Ich traf Politiker, VIPs und Staatsoberhäupter“

Hier erzählt die 53-jährige Anneke Lucas, wie sie als Kind fünf Jahre lang Vergewaltigung und Folter erlebte: Sie war Opfer jenes berüchtigten belgischen Kinderschänder-Netzwerks, das in den 90er Jahren durch den „Fall Dutroux“ bekannt, aber niemals ganz enttarnt wurde. Adlige, Politiker und VIPs seien in die Verbrechen involviert, sagt Lucas, die nur durch Glück überlebte.

Die britische „Daily Mail“ erzählt die erschütternde Lebensgeschichte der 53-jährigen Belgierin: Sie sei als Kind fünf Jahre lang von einem Pädophilen-Netzwerk missbraucht und gefoltert worden, sagt Anneke Lucas, die heute als Yoga-Lehrerin in New York lebt und selbst eine 15-jährige Tochter hat.

Die Erlebnisse, von denen Lucas berichtet, sind schwerste Verbrechen, wie sie in den 90er Jahren aus dem Umfeld des belgischen Kinderschänders Marc Dutroux berichtet wurden. Lucas gibt an, 1974 von einem Mann gefoltert worden zu sein, der 1996 einer der Angeklagten im Fall Dutroux war. Ein Sprecher der belgischen Polizei sagte zur „Mail“, dass man die Behauptungen von Frau Lucas nicht kommentieren könne.

Belgiens Justiz war in den 90er Jahren durch die Dutroux-Enthüllungen auf ein Pädophilennetzwerk gestoßen, dass niemals ganz enttarnt wurde. Es gab mehrere „Ermittlungspannen“ und tote Zeugen. 2004 bekam lediglich Dutroux eine lebenslange Strafe.

Ihre Mutter verkaufte sie an die Monster

Im Jahr 1969 war Anneke Lucas gerade mal sechs Jahre alt, als sie an das Netzwerk verkauft wurde – von ihrer Mutter. Diese fuhr sie von da an überall hin, wenn sie vom „Boss“ einen Anruf bekam. Dieser Boss war „ein belgischer Kabinettsminister“, sagt Lucas. „Meine Mutter war nie wirklich eine Mutter. Sie war eine sehr kranke Frau und ein Psychopathin.“

Auf der ersten „Party“, die auf einem Schloss stattfand, wurde sie mit einem metallenem Hundehalsband auf einer Bühne angekettet und dazu gezwungen, menschlichen Kot zu essen. Anschließend führte man sie in einen Keller und zeigte ihr die Leiche eines frisch ermordeten Kindes. Die Botschaft war klar: „Wenn du redest, stirbst du.

Lucas beschreibt in einem persönlichen Bericht auf „Global Citizen“, dass sie sich völlig zerbrochen und erniedrigt gefühlt habe. In diesem Moment wusste sie, dass sie irgendetwas tun musste, um zu überleben.

Ich erkannte Leute aus dem Fernsehen wieder“

Ich blickte auf die bizarre Menge von Aristokraten, die als Hippies verkleidet waren, die in verschiedenen Stadien sexueller Interaktion zu psychedelischer Musik herumschwankten, emsig von kleinen Pillen und vorgerollten Joints Gebrauch machten, die ihnen auf silbernen Tabletts von nüchternen Kellnern gereicht wurden.“ In diesem Moment habe sie vor Angst gezittert, aber sich innerlich gesagt – was diese Erwachsenen tun ist falsch und sie werden alle im Gefängnis landen.

Über einen erschrockenen Anzugträger, der an jenem Abend für einen Moment mitfühlend zu ihr schaute, sagt sie: „Ich habe ihn nie wieder im Netzwerk gesehen. Er wurde ein prominenter belgischer Politiker.“

Die Mitglieder des Netzwerkes gehörten alle der Elite an. „Ich erkannte Leute aus dem Fernsehen wieder. Ich stieß auf VIPs, europäische Staatsoberhäupter und sogar ein Mitglied einer königlichen Familie“, schreibt Lucas. „Ich wurde mit der dunklen Seite ihrer Machtabhängigkeit konfrontiert – jener Seite, von der niemand glaubt, dass sie existiert.“

Überleben in der Unmenschlichkeit

In ihrer Familie und ihrer Schule existierte Anneke fortan wie ein Nichts – und auch ein anderes Mädchen aus ihrer Schule war in den Fängen des Netzwerkes. Sie hatte kaum Freunde – und absolut niemanden, dem sie sich anvertrauen konnte.

Sie schätzt, dass sie vor ihrem 12. Geburtstag pro Woche sechs Stunden lang vergewaltigt wurde – insgesamt über 1.700 Stunden. „Üblicherweise ging es die ganze Nacht und übers Wochenende“, sagte sie zur „Mail“.

Weil ihre Eltern nicht darüber sprachen, fing sie an sich selbst zu sagen: „Es ist normal.“

Auf die unmenschlichen Umstände reagierte sie mit Anpassung und einer Art Stockholm-Syndrom. Sie zog so etwas wie Stolz daraus, von mächtigen Männern missbraucht zu werden, welche die Kinder als Luxus-Objekte benutzten. Die Mitglieder des Netzwerkes hatten alle unterschiedliche Motive, warum sie involviert waren.

Bloß nicht auffallen

Die Drohung, ermordet zu werden, war allgegenwärtig. Lucas sagt: „Die Kinder wurden gegeneinander ausgespielt. Es gab Freundschaften, aber ich versuchte, die Dinge so oberflächlich wie möglich zu halten, um zu überleben.“ Auch wollte sie keinesfalls „Liebling“ irgendeines Täters werden. Mädchen wurden häufiger ermordet als Jungs, die wiederum häufiger gefoltert wurden, als die Mädchen. „Ich wusste, was mit Mädchen passiert war, die aufgefallen waren … Das gab eine Menge Probleme. Also versuchte ich, nicht aufzufallen“, sagt Lucas zur „Mail“.

Nach fünf Jahren war sie für das Netzwerk „nicht mehr nützlich“ und sie sollte auf einem Fleischerblock ermordet werden. Dies wurde in letzter Sekunde abgewendet, weil ein 20-jähriger Politikersohn, der Sympathie für sie empfand mit dem Chef des Netzwerks einen Deal aushandelte: Er würde für ihn arbeiten, wenn Anneke verschont würde. „Diese eine gute Tat kostete ihn schließlich sein eigenes Leben. In diesem Milieu ist jeder Funken Menschlichkeit eine tödliche Schwäche.“

„Kein Kind verdient das, was ich durchgemacht habe“

Lucas sagt: „Kein Kind verdient das, was ich durchgemacht habe, oder was Millionen von Kindern durchmachen.“ Sie selbst hat vier Jahrzehnte Verdrängung hinter sich, bis sie erstmals mit einem anderen Menschen über ihre Geschichte sprechen konnte. Im Dezember 2016 machte sie ihre Lebensgeschichte öffentlich.

Sie sagt: „Wenn wir als Spezies überleben wollen“, müsse die Welt bereit sein, sich mit der Dunkelheit der Kinderschänder-Netzwerke auseinanderzusetzen.

Sie schätzt, dass viele der Täter – „machtsüchtige Menschen, Führungspersönlichkeiten und korrupte Politiker, die Kinder missbrauchen“ – selbst als Kinder missbraucht wurden und deshalb in einer Spirale der Vergeltung feststecken. Diese Menschen würden die Macht über andere als Mittel benutzen, um einst erlittene Demütigungen nie wieder fühlen zu müssen. Ihnen fehle der Mut, zu heilen. Lucas schreibt:

„Das reine Überleben im Alltag, während man versucht, von sexuellem Missbrauch in Kindertagen zu heilen, erfordert tausendmal die Kraft, die jemand ohne Bewusstheit braucht, um eine erfolgreiche Karriere zu machen. Und die Gesellschaft schätzt den Karrieremenschen immer noch höher als den Überlebenden.“

Überlebende können Weg in die Zukunft zeigen

Sie ist der Ansicht, dass alle Überlebenden von Missbrauch, Inzest oder Sex-Sklaverei eine enorme Stärke besitzen und ihre Heilung und Überlebenskraft die der ganzen Gesellschaft anregen kann. Sie schreibt:

„Wir müssen lernen, unsere Überlebenskraft in unserem eigenen Interesse zu nutzen, sodass wir unser beschädigtes Ich heilen können und diese Kraft kanalisieren, um den Weg in eine Zukunft zu zeigen, in der einstige Opfer durch Liebe, Verständnis und Mitgefühl für alle siegen.“

 

Schlagworte Belgien, Kindersex, Pädophilie, Überlebend, Kinderficker, Sexparty, Kindesmissbrauch, Kindersextourismus

http://www.epochtimes.de/politik/europa/belgisches-paedophilen-opfer-packt-aus-ich-traf-politiker-vips-und-staatsoberhaeupter-a2032991.html

Familienpolitisches Mittelalter in Österreich und Deutschland . . .

Doppelresidenz Wechselmodell
Familienpolitische Zukunft – Doppelresidenz Wechselmodell – für jeden Vater und Mutter

 

Die Zukunft für jeden Vater und Mutter ist die Doppelresidenz bzw. das Wechselmodell.

Artikel:

Scheidung  Kinder brauchen beide Eltern – zu gleichen Teilen

Wechselmodell oder Residenzmodell?
SZ-Leser treten unisono für „shared parenting“ ein. Studien in Skandinavien und Australien hätten durchweg positive Ergebnisse gezeitigt.

Familienpolitisches Mittelalter

„Zuhause im Plural“ vom 12./13. März: Warum muss sich ein Elternteil bei einer Trennung auch von seinem(n) Kind(ern) verabschieden? Die Reduktion auf ein Besuchs- beziehungsweise Umgangsrecht und die mit dem Residenzmodell zusammenhängenden ökonomischen Umstände bieten viel mehr Konfliktpotenzial als das Wechselmodell. Kinder aber brauchen vor allem Frieden zwischen den Eltern. Und sie haben das Recht auf den paritätischen Einfluss beider Eltern. Die derzeitige Rechtsprechung verletzt sowohl die Gleichstellung von Mann und Frau als auch die Gleichbehandlung ehelicher und nicht ehelicher Kinder. Sie ist wirklichkeitsfremd, uneinheitlich und willkürlich. Es bedarf einer Reform, die der Europarat zu Recht angemahnt hat. Die Lebenswirklichkeit muss endlich auch in der Familienpolitik ihren Niederschlag finden. Wenn wir eine Frauenquote in den Chefetagen durchsetzen wollen, können wir nicht familienpolitisch im Mittelalter leben. Emanzipation ist keine Einbahnstraße.

Dr. Mathias Jancke, Pinneberg

 

Familie als System sehen

Heribert Prantl formuliert bereits in der Überschrift „Familie nach Trennung“, was die momentan in Deutschland herrschende Familienpolitik nicht würdigt: Das System Familie und die daraus resultierenden Beziehungen gelten lebenslang, also auch über die Trennung hinaus. Wenn wir Familie systemisch verstehen, können wir die in Deutschland propagierten Vorbehalte gegenüber „shared parenting“ – der gleichberechtigten Betreuung der Kinder durch beide Eltern nach einer Trennung – nicht nachvollziehen. In Skandinavien, Belgien, Australien und vielen anderen westlichen Ländern wurde nachgewiesen, dass es Kindern durch shared parenting wesentlich besser geht als Kindern im Residenzmodell. So viel zum Thema Kindeswohl. Bei annähernd paritätischer Betreuung der Kinder muss das Kind in geringerem Umfang den Wohnort wechseln als bei einem gelebten Residenzmodell. Ein weiterer gravierender Nachteil des Residenzmodells besteht darin, dass das Kind die Zeit beim zeitlich weniger betreuenden Elternteil als Ausnahme erlebt – und eben nicht als Alltag und Selbstverständlichkeit. Und zum Massenphänomen erlittener Kontaktabbruch nach Trennungen: shared parenting ist die beste Prophylaxe gegen das Phänomen „Eltern-Kind-Entfremdung“. Auch bei Familiengerichtstagen existieren Lobby-Verstrickungen. Nicht das Kindeswohl steht dabei Pate, es ist das Mütterwohl – häufig ein finanzielles Wohl . . .

Gerd Riedmeier, Wasserburg

 

Durchweg positive Erfahrungen

Es ist unbestreitbar, dass der wöchentliche Wechsel vom Haushalt des Vaters zum Haushalt der Mutter nicht in jedem Fall die geeignete Lösung sein kann. Neben dem genannten finanziellen Aspekt spielt es auch eine wesentliche Rolle, inwieweit das Arbeitsleben der Elternteile flexibel gestaltet werden kann. Bei diesem Modell aber den „Kaukasischen Kreidekreis“ zu bemühen, geht völlig an der Intention und an der Realität dieses Modells vorbei. Es geht ja gerade darum, ein „Zerreißen“ des Kindes zu verhindern, indem ihm die Möglichkeit gegeben wird, die Beziehung zu beiden Elternteilen zu bewahren. Und wenn es am Ende des Artikels ironisch heißt, bei diesem Modell sei so viel Einvernehmen zwischen den Eltern notwendig, dass man sich wundern könne, dass sie sich haben scheiden lassen, lässt dies nur auf Unkenntnis dieses Modells schließen. Gerade weil eine gleichberechtigte Aufteilung von Pflichten und Rechten zeitlich und inhaltlich erfolgt ist, kommt es in der alltäglichen Praxis kaum noch zu Konfliktsituationen, in denen ein besonders gutes Verhältnis zwischen den Eltern Voraussetzung für ein Gelingen wäre. Aufgrund meiner eigenen, durchgängig positiven Erfahrungen mit dem Wechselmodell kann ich nur jedem empfehlen, bei einer Trennung die Realisierbarkeit dieses Modells für das eigene Familiensystem zu überprüfen.
Robert van der Heusen, Kleve

 

Der Staat könnte mitfinanzieren

Kinder haben die intensivste Beziehung zu Mutter und Vater, selbst dann, wenn diese ihrer Rolle und der unter anderem damit verbundenen Erziehungsverantwortung nicht oder nur sehr eingeschränkt gerecht werden. Diese Beziehung gilt es zu erhalten. In erster Linie für die Kinder. Nicht für den Vater. Oder die Mutter. In einem paritätischen Wechselmodell hat ein Kind eine Chance darauf, da die mit dem Elternteil erlebten Zeitanteile gleich sind. Und Zeit, welche mit Aufmerksamkeit einhergeht, ist eine wichtige Ressource für die Gestaltung jeder Art von Beziehung. Andernfalls kommen die Väter – oder seltener die Mütter – zu kurz. Doch vor allem kommt das Kind zu kurz. Es gibt genug Konstellationen, in denen ein paritätisches Wechselmodell tatsächlich enorm schwierig oder nicht umsetzbar ist: große Entfernungen der Wohnorte, ungünstige Arbeitszeiten der Eltern und, ja, auch das geringe verfügbare Einkommen kann ein Hinderungsgrund sein. Wobei Letzteres sicherlich lösbar wäre: Wenn dem Staat die Kinder so wichtig sind, könnten hier vielleicht finanzielle Unterstützungen möglich sein. Sicherlich eine kühne Vision. Nicht damit sich noch mehr Familien auflösen, sondern damit Kinder trotz einer enorm belastenden Situation die Chance auf eine bestmögliche Entwicklung haben. Zu der grundsätzlich der Kontakt zu beiden Eltern gehört. Denn nicht nur meiner Meinung nach ist das Zuhause für Kinder da, wo die Eltern sind. Oder zumindest zeitweise und im Wechsel wenigstens ein Elternteil.
Stefan Breternitz, Erfurt

 

Die Wechsel würden reduziert

Bei einem „normalen“ Umgang im Residenzmodell (alle 14 Tage Samstag bis Sonntag mit Übernachtung und ein Wochentag unter der Woche ohne Übernachtung) finden im zweiwöchigem Rhythmus sechs Wechsel statt. Im „Wechselmodell“ hingegen, wenn das Kind zum Beispiel jeweils eine Woche bei einem Elternteil verbringt, gibt es nur zwei Wechsel in zwei Wochen. Selbst wenn das Kind im Wechselmodell jeden Mittwoch und Donnerstag beim Vater, jeden Montag und Dienstag bei der Mutter und Freitag bis Montag Früh abwechselnd bei beiden verbringt, liegt die Anzahl der Wechsel nur bei vier. Ihre Darstellung des „Dauerpendlers“ ist schlichtweg falsch. Gerade das Wechselmodell versucht die Anzahl der Wechsel zu reduzieren und die gemeinsame Zeit mit beiden Eltern zu erhöhen. Hans Engelmayer, Rosenheim

Modell der 50er-Jahre

Der gesellschaftliche Wandel hat in zunehmender Zahl zu einer neuen Rollenverteilung bei Müttern und Vätern geführt. Allein das Familienrecht bleibt bei seinem Schwarz-Weiß-Konstrukt „einer betreut – der andere zahlt“. Es ist das Familienmodell der 1950er-Jahre. Da muss es bedrohlich wirken, wenn rundum in Europa, in vielen US-Staaten und bis ans andere Ende der Welt in Australien gesetzlich bereits geregelt ist, dass Gleichstellung auch in Trennungsfamilien gilt: „Gemeinsame Elternverantwortung“, shared parenting, résidence alternée. Der Dampfzug wurde einst auch als gesundheitsgefährlich eingestuft, und es war ein deutscher Kaiser, der nach der Erfindung eines Automobils verkündet hat, dem Pferd werde die Zukunft gehören. Johannes Zink, Norderstedt Elterninitiative Gemeinsam Erziehende Mütter und Väter

Streit und Geld

ele Juristen hierzulande sind gegen das Wechselmodell. Schließlich verdienen sie am momentanen Recht sehr viel, weil man um vieles streiten kann (Aufenthaltsbestimmungsrecht, Dauer, Häufigkeit und Termine des Umgangs). Dass diese Streitpunkte beim obligatorischen Wechselmodell alle wegfallen, kommt nicht nur der Aussöhnung der Eltern zugute, sondern in Folge davon auch den Kindern.

Dr. Volkmar Pleßer, Nürnberg


28. März 2016, 18:59 Uhr 

http://www.sueddeutsche.de/kolumne/scheidung-kinder-brauchen-beide-eltern-zu-gleichen-teilen-1.2920327#1
Tags: Scheidung Trennung – Menschenrechte Art. 8 EMRK

Genderkongress – Feminismus – Quote auch für Männer?

Was Gegner des Genderkongresses verpassten

Gender Ein ganzheitlicher Genderkongress brachte verschiedene Lager an einen Tisch. Die Folge waren Anfeindungen durch jene, die damit ganz und gar nicht einverstanden sind.

Ein Blog-Beitrag von Freitag-Community-Mitglied A. Hoffmann

Auf dem Genderkongress am 28. November in Nürnberg war ein Zitat des Philosophen Karl Jaspers an der Wand zu sehen: „Die Menschheit zur Freiheit bringen, das heißt, sie zum Miteinander-Reden bringen. Dass wir miteinander reden können, macht uns zu Menschen.“

In einer angeblich liberalen Demokratie wie unserer, der vielbeschworenen „offenen Gesellschaft“, verwundert es ein wenig, dass dieses Zitat immer noch von großer Brisanz ist. Denn noch heute teilt nicht jeder diese Meinung. Das wurde vor dem Kongress besonders deutlich, der es sich zum Ziel gesetzt hatte, die unterschiedlichsten Akteure in der Geschlechterdebatte an einen gemeinsamen Tisch zu bringen – vom feministischen bis zum maskulistischen Lager. Dieses Unterfangen darf man wohl als erfolgreich betrachten: So bewertete ein Beobachter vom Deutschlandradio Kultur den Kongress als bemerkenswert ausgewogen.

Eröffnet wurde die Veranstaltung von Vertretern aus CSU, FDP, der LINKEN sowie der Frauennetzwerkarbeit – wobei die letztgenannten Fachleute im Vorfeld massiv unter Druck gesetzt wurden, dem Kongress fernzubleiben. Bei diesem Druck allein blieb es nicht. Die Agitation des radikalfeministischen Lagers gegen den Kongress war zuvor sehr stark: Selbst die Antifa und andere Gruppen versuchte dieses Lager zu instrumentalisieren, indem es den Kongress als radikal rechte Veranstaltung denunzierte. Schließlich sahen sich die Veranstalter gezwungen, aufgrund einer deutlich wahrnehmbaren Bedrohung Polizei und Staatsschutz um Unterstützung zu bitten. Sowohl der Betreiber des zunächst gewählten Veranstaltungsorts als auch die Politiker, die zugesagt hatten, zogen sich verschreckt zurück, ohne sich bei den Veranstaltern zu erkundigen, was sie zu den Unterstellungen zu sagen hatten. Erfreulicherweise gelang es diesen Veranstaltern, an deren Stelle Politiker mit stärkerem Rückgrat zu gewinnen.

Immerhin muss man der antifaschistischen Szene anrechnen, dass sich zu Zeiten von Pegida, Legida und über 700 Übergriffen auf Flüchtlingsheime im bisherigen Jahr nur wenige dazu aufhetzen ließen, ihre Energie ausgerechnet gegen einen ganzheitlichen Genderkongress zu richten. Die angekündigte „Großdemonstration“ gegen den Kongress bestand so schließlich aus einem Grüppchen von zehn bis zwölf Leuten, das sich zunächst beim Veranstaltungsort geirrt hatte, dann aufkreuzte, als der Kongress längst lief, und noch hineingelassen werden wollte. Dazu war man beim Einlass gerne bereit, allerdings wurden sämtliche unangemeldeten Gäste gebeten, sich zuvor auszuweisen. Dazu waren die Neuankömmlinge nicht bereit, sondern verwüsteten stattdessen den Vorraum und ließen einige Spruchbänder mit Anfeindungen zurück.

Über diese Reaktion muss man sich nun doch ein wenig wundern. Wäre der Kongress politisch tatsächlich so bedenklich gewesen, wie es in der Stimmungsmache dagegen geheißen hatte, wäre es doch das Vernünftigste gewesen, sich dazuzusetzen, alles Bedenkenswerte mitzuprotokollieren und später zu veröffentlichen, vielleicht sogar den einen oder anderen Widerspruch zu wagen. Von der Störaktion im Vorraum der Kongresshalle bekamen die Besucher der Veranstaltung erst etwas mit, als sie längst vorbei war.

Was genau verpassten die feministischen Fundamentalistinnen denn bei diesem Kongress?

Sie verpassten zunächst das Grußwort von Alexander Christ, CSU Nürnberg, der schilderte, wie seine Partei einen Ansprechpartner auch für Männeranliegen in der Stadt vorgeschlagen hatte: ein Job, der eigentlich problemlos vom Antidiskriminierungsbeauftragten hätte mit erledigt werden können. Stattdessen kam es zu einem ideologisierten Aufruhr, weil die „strukturelle Benachteiligung“ von Frauen einen Ansprechpartner auch für Männer offenbar unzumutbar erscheinen ließ.

Sie verpassten das Grußwort von Cornelia Spachtholz, SPD-Mitglied und Begründerin der frauenpolitischen Initiative Gender-Pension-Gap, die gleich zu Beginn erklärte „Ich wurde gewarnt, hier zu sein“, worüber sie sich empörte: „Ich lasse mich nicht in eine rechte Ecke drängen!“ Spachtholz problematisierte die geringere Rente von Frauen und argumentierte in diesem Zusammenhang gegen das Ehegatten-Splitting zugunsten von individueller Förderung für familiäre Sorgearbeit. Was den Umgang eines Paares nach der Trennung mit den Kindern anging, plädierte sie für das Wechselmodell und darüber hinaus für ein Auflösen der Geschlechtsrollen bei allen Geschlechtern, wozu auch eine Männerquote in sozialen Berufen gehöre.

Sie verpassten das Grußwort von Daniel Föst, Generalsekretär der FDP Bayern, der die Idee, einen Männerbeauftragten zu etablieren, dankend aufgriff und ebenfalls dafür plädierte, Rollenmodelle und die damit verbundenen „Schranken im Kopf“ weiter aufzubrechen. Darüber hinaus erklärte er es für wichtig, dass dieser Kongress trotz oder gerade wegen des starken Gegenwindes stattfand.

Sie verpassten das Grußwort von Kurt-Jürgen Bär, DIE LINKE, der erklärte, wie wichtig eine neue, diskriminierungsfreie und antirassistische Männerbewegung sei. Männer sollten sich mit ihrer Männlichkeit auseinandersetzen, wobei Gewaltfreiheit und Pazifismus wichtige Ziele darstellten.

Gerd Riedmeier, einer der Veranstalter des Kongresses, sprach sich in seinem Einführungsvortrag ebenfalls gegen das Ehegattensplitting aus und forderte zum Abbau der Lohnlücke bei Frauen einen Ausbau der Ganztagsbetreuung nicht nur an Kitas, sondern auch an Grund- und weiterführenden Schulen. Er berichtete über das späte Zurückziehen der Zusage der Landtagsabgeordneten Angelika Weikert (SPD) an den Kongress – „sie möchte mit dieser Veranstaltung nichts zu tun haben“ – und würdigte die Courage von Cornelia Spachtholz, die erschienen war, obwohl Frauenverbände sie massiv unter Druck gesetzt hatten, das nicht zu tun. Riedmeier erklärte, eine Umbenennung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weg von seinem Männer exkludierenden Ansatz sei überfällig, und erinnerte daran, dass ein offener Brief eines halben Dutzends geschlechterpolitischer Initiativen an Ministerin Schwesig, der deren einseitig ideologisierte Geschlechterpolitik kritisierte, bis heute unbeantwortet ist. Darüber hinaus, berichtete Riedmeier, sei auch das dem Bundesfrauenministerium unterstellte Bundesforum Männer zu dem Genderkongress eingeladen worden, habe aber abgelehnt. Auch dort will man sein Feindbild offenbar lieber keiner näheren Überprüfung unterziehen.

In den folgenden Minuten zeigte Dr. Bruno Köhler, Leiter eines bundesweiten Projekts zur Jungenlesehilfe bei der männerpolitischen Initiative MANNdat, eine Präsentation zur sogenannten Jungenkrise und präsentierte Zahlen, die eigentlich jeden aufrütteln müssten. Beispielsweise seien 50 Prozent mehr Jungen als Mädchen ohne Schulabschluss, was sich entsprechend auf die Arbeitslosenrate auswirke. Nachdem die OECD im Jahr 2003 Jungenleseförderung als primäres Bildungsziel weltweit ausgerufen hatte, finden geschlechterspezifische Bildungsprojekte bis heute fast ausschließlich für Mädchen statt. Für die Jungen hatten selbst 15 Jahre nach der ersten PISA-Studie, die ihre Benachteiligung zu belegen begann, insgesamt 34 Bildungs- und Jugendministerien kaum mehr Maßnahmen übrig als zwei Plakate. Dementsprechend ist der Gender Reading Gap zu Lasten von Jungen um weitere neun Prozent angewachsen, statt zu schrumpfen. Auch beim Thema Integration gibt es ausschließlich für Migrantinnen „Bildungsoffensiven“; die Jungen lässt man auch hier außen vor. Da verwundert es nicht, dass sich die meisten Jugendlichen ohne Schulabschluss in der Gruppe der männlichen Zuwanderer finden. Pädagogische Konzepte, auch Jungen zu helfen, haben Fachleute längst vorgelegt; lediglich an ihrer Umsetzung scheint kein Interesse zu bestehen.

In den folgenden Kurzpräsentationen und Arbeitsgruppen referierten beispielsweise Jan Piet de Man vom Europäischen Institut für Kindeswohl in Belgien und Sabine Rupp vom ISUV Nürnberg über das Doppelresidenzmodell, Michael Baleanu vom Forum Soziale Inklusion und der Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecher beschäftigten sich mit geschlechterspezifischen Unterschieden in der Strafzumessung und Martin Beck vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden stellte dar, inwiefern die feministische Statistik über eine durch Diskriminierung entstandene Gehaltslücke von 23 Prozent wissenschaftlich nicht haltbar ist.

Ausfallen musste leider eine Arbeitsgruppe, die ich gemeinsam mit Dr. Ursula Matschke, Leiterin der Abteilung für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern in Stuttgart, zum Problembereich familiäre Gewalt geleitet hätte. Dr. Matschke hatte ein vielversprechendes Pilotprojekt Gewaltschutz für Männer initiiert, das sich auch männlicher Opfer annahm und darüber hinaus Täterinnenarbeit leistete. Dafür erhielt sie auch in ihrer durch einen privaten Unglücksfall verursachten Abwesenheit großen Applaus der Kongressteilnehmer – denn üblicherweise bleibt männlichen Opfern von häuslicher Gewalt angemessene Hilfe oft versagt.

Zustande kam die Arbeitsgruppe, die ich mit dem engagierten Karlsruher Väterrechtler Franzjörg Krieg moderierte. Krieg machte anschaulich, wie Thesen, für die der Väteraufbruch vor Jahren noch öffentlich gekreuzigt wurde – etwa „Getrennt heißt nicht alleinerziehend“ – nach langer väterpolitischer Arbeit zu Schlagzeilen etwa in der Süddeutschen Zeitung wurden. Da die Väterbewegung vor der thematisch breiter gefächerten Männerrechtsbewegung einen Vorsprung von zehn Jahren hat, sagt Krieg der Männerrechtsbewegung dasselbe voraus: Die heute aktiven Männerrechtler würden derzeit noch mit Dreck beworfen, dürften aber die Debatten hin zu einer ausgewogeneren Geschlechterpolitik als bisher öffnen.

Zuletzt ein kleines Aperçu am Rande: Ein Teilnehmer verließ allen Ernstes den Kongress, weil er mit einem „Nazi“ wie mir nicht auf derselben Veranstaltung sein wolle. Dies sorgte vor allem bei den linken Besuchern für ein gesteigertes Interesse an mir: Jemand, der ein Sweatshirt mit dem Slogan „Refugees Welcome“ trägt und ein Buch mit dem Titel „Plädoyer für eine linke Männerpolitik“ sowie Kapiteln zu Beispiel über die Anliegen schwuler und zugewanderter Männer enthält, ist nicht gerade leicht als rechtsradikal zu verleumden. Die Unterstellungen gaben mir die beste Gelegenheit, meine tatsächlichen Positionen und den politischen Hintergrund der Verleumdungen gegen mich zu schildern und darauf hinzuweisen, dass ich darauf in meinem Buch noch ausführlicher eingehe. Üble Nachrede funktioniert eben nur, solange der Adressat die Vorwürfe nicht nachprüft – wenn doch, wird sie schnell zum Bumerang. Ich fürchte, dieser leichtgläubige junge Mann hat sich vor unseren Gesinnungsgenossen ein bisschen zum Depp gemacht.

Wie stehst du zur Jungen- und Männerdiskriminierung?“ ist spätestens seit diesem Kongress auch eine innerlinke Debatte geworden. Das ist eine Entwicklung, die man nur begrüßen kann.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.

A. Hoffmann

Dutroux war vermutlich kein Einzeltäter – sondern Teil eines europaweiten Netzwerks

Die verlorenen Kinder

Manuel Schadwald

1993 verschwand in Berlin ein 12-jähriger Junge: Manuel Schadwald. 1996 schockierte der Fall des mehrfachen Kindermörders Marc Dutroux die Welt. Dutroux war vermutlich kein Einzeltäter – sondern Teil eines europaweiten Netzwerks. Ist dem auch Schadwald zum Opfer gefallen? Gemeinsame Recherchen mit der holländischen Zeitung „Algemeen Dagblad“ zufolge kam er auf einer Yacht in Holland ums Leben. Unsere Autoren Dirk Banse und Michael Behrendt verfolgen den Fall seit 18 Jahren

Wenn Jean Lambrecks über die Kindheit seiner Tochter spricht, verschwindet die Traurigkeit aus seinem Gesicht. Dann vergisst er für wenige Momente, was Belgiens bekanntester Verbrecher Marc Dutroux seiner Eefje angetan hat. Erinnert sich, wie liebevoll sie war, als Kind schon, wie spontan, interessiert. Vor allem an Technik und Musik. Ihre Noten waren gut, das Abitur hatte sie ja gerade erst erfolgreich bestanden. Journalistin wollte sie werden, sagt Jean Lambrecks, „sie wollte über andere Menschen berichten“.

Stattdessen wurde über sie berichtet, weltweit. Über das 19-jährige Mädchen, das vergewaltigt, gefesselt und betäubt worden war. Das in eine Plastikfolie eingewickelt und lebendig begraben wurde auf einem Grundstück nahe der trostlosen Stadt Charleroi in der Wallonie, Belgien. Wo man sie schließlich verscharrt unter einem Schuppen fand. Die Traurigkeit ist in das Gesicht des 67-Jährigen längst zurückgekehrt. Er erinnert sich noch genau.

Eefje hatte mit ihrer Freundin An Marchal Urlaub an der belgischen Küste in Westende gemacht. Von einem Ausflug kamen sie nicht zurück. Blieben verschwunden, trotz umfangreicher Suchaktionen. Monate, ein Jahr.

376 Tage später, am 3. September 1996, wurden ihre Leichen ausgegraben. Drei Wochen, nachdem Marc Dutroux in Belgien verhaftet worden war, das Ausmaß seiner Verbrechen langsam offenbar wurde. Zwei weitere Mädchen hatte er vergraben, zwei konnte die Polizei aus einem geheimen Verlies im Keller seines Hauses befreien. Alle Mädchen waren gefoltert und vergewaltigt worden.

Der Skandal um Marc Dutroux erschütterte Belgien in den Neunzigerjahren nachhaltig und sorgte weltweit für Entsetzen. Wie konnte es sein, dass ein polizeibekannter Sexualstraftäter, der wegen Entführung und Missbrauch bereits mehrere Jahre in Haft gesessen hatte, nicht früher gefasst worden war? Wie war ein Mensch zu so grausamen Verbrechen an Kindern in der Lage? 2004 fand schließlich der Prozess statt, Marc Dutroux wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Aber Zweifel begleiteten den Fall weiter. Vor wenigen Wochen erst veröffentlichte die belgische Zeitschrift „Le Soir Magazine“ eine Umfrage zum Fall Dutroux. Das Ergebnis: 80 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass die Wahrheit nicht bekannt sei – fast 20 Jahre nach der Verhaftung des Kindermörders. Wurde wirklich alles getan, um den Fall aufzuklären? Gibt es noch weitere Opfer? Und weitere Täter? Fragen, die lauter werden.

Der Mann mit den blassblauen Augen nippt am Rotwein, während er am Kamin eines belgischen Landgasthofs in der Nähe von Hasselt von seiner langen Suche nach der Wahrheit erzählt. Das Essen rührt Jean Lambrecks kaum an. Es fällt ihm an diesem Mai-Abend sichtlich schwer, über all das zu reden. Seine Hand liegt auf der seiner neuen Lebensgefährtin Els Schreurs. Sie beschäftigt sich inzwischen fast genauso intensiv mit dem Fall wie Lambrecks. Als sie sich 2009 kennengelernt haben, war Els Schreurs sofort klar, wie viel Raum der Fall im Leben dieses Mannes einnahm, und vor allem die Hoffnung auf Aufklärung. Ihr ging es bald ähnlich. Der Mörder von Eefje verbüßt eine lebenslange Haftstrafe im Gefängnis, aber Ruhe fanden sie nicht. „Man will uns und die Weltöffentlichkeit glauben lassen, dass Dutroux ein Einzeltäter war. Aber das stimmt nicht. Wir haben sehr viele Hinweise darauf, dass er Teil eines Netzwerkes war, das nicht nur in Belgien existierte.“

Jean Lambrecks und seine Lebensgefährtin tragen fast jeden Tag Informationen zu dem Dutroux-Komplex zusammen, wollen jetzt darüber sprechen. Es gebe zahlreiche Spuren, sagen sie, unter anderem nach Deutschland und in die Niederlande. „Sie werden bis heute von den Behörden vertuscht. Vermutlich deshalb, weil Geheimdienste eine Rolle spielen. Schließlich geht es um Erpressung von einflussreichen Persönlichkeiten mit Kindersex“, sagt Els Schreurs.

Tatsächlich spricht auch Marc Dutroux selbst von kriminellen Strukturen mit Kontakten in hohe Gesellschaftskreise. „Ja, es gibt ein Netzwerk, das sind Schwerverbrecher. Ich stand in Verbindung mit bestimmten Leuten aus dem Netzwerk“, sagte er schon beim Prozess im Jahr 2004. 2012 schrieb der Mörder einen handschriftlichen Brief an den Vater eines des anderen getöteten Mädchen, Julie Lejeune. Auch darin behauptet Dutroux, dass er „auf dem Altar der Interessen der kriminell Unantastbaren“ geopfert werde, die tadellos organisiert seien und über Mittel verfügten, „die königlichen Institutionen“ zu beeinflussen. Zum Fall Eefje schreibt Dutroux dort, dass vonseiten der Justiz alles unternommen worden sei, „damit die Wahrheit nur bei einem Einzeltäter gesucht wurde“.

Wer diese „kriminell Unantastbaren“ waren, das sagt Dutroux bis heute nicht.

Jean Lambrecks und seine Lebensgefährtin glauben dem Mörder seiner Tochter in diesem einen Punkt. „Er war eine Art Händler“, sagt Els Schreurs. Dutroux habe Kontakte ins europäische Ausland. Er sei unter anderem mit einem Pädophilenring in den Niederlanden vernetzt gewesen, der für die Verschleppung von Jungen aus Polen und Deutschland in Kinderbordelle nach Rotterdam und Amsterdam verantwortlich war.

Tatsächlich war Marc Dutroux in den Niederlanden unterwegs, er ist dort mehrfach im Milieu gesehen worden, das bestätigen Augenzeugen. In Amsterdam stand er in Kontakt mit Menschen aus der Szene, verkehrte in den einschlägigen Lokalen. Und in Amsterdam verlieren sich in diesen Jahren auch die Spuren anderer Kinder. Etwa die des seit 1993 vermissten Berliners Manuel Schadwald, einer der bekanntesten Vermisstenfälle der Bundesrepublik.

Es gibt keine Leiche in diesem Fall, es gibt keinen Mörder. Der damals 12-Jährige ist einfach verschwunden. Aber es häufen sich die Hinweise, dass es Zusammenhänge gibt zwischen dem Verschwinden Manuel Schadwalds und dem Tod des belgischen Mädchens Eefje Lambrecks.

„Es gibt Parallelen zwischen dem Tod meiner Tochter und dem Verschwinden des Berliner Jungen. In beiden Fällen ist die ganze Wahrheit bislang nicht bekannt. Irgendjemand hat ein großes Interesse daran, das Ausmaß der Verbrechen zu verschleiern“, sagt Jean Lambrecks in dem Landgasthof an diesem Tag. Immer wieder wird er still. Und schaut lange in das Feuer des Kamins. Er und seine Lebensgefährtin haben sich in den vergangenen Jahren auch intensiv mit dem Fall Schadwald beschäftigt. Zeitungsartikel studiert, Zeugen getroffen, Unterlagen ausgewertet. Jean Lambrecks sagt: „Es gibt mittlerweile genügend Hinweise darauf, dass der Junge in die niederländische Kinderprostitutions-Szene verschleppt wurde.“

Manuel Schadwald verschwand an einem Sonnabend, es war der 24. Juli 1993. Er wollte in ein Freizeitzentrum im Berliner Stadtteil Köpenick, sagte seine Mutter später. Doch dort kam er nie an. Manuel war ein hübscher Junge mit dunklen Haaren und zarten Gesichtszügen. Freunde beschrieben ihn als schüchtern, sensibel und introvertiert. Die Eltern hatten sich früh getrennt, Mitschüler sollen der Polizei später berichtet haben, dass sich die Mutter nicht ausreichend um ihren Sohn gekümmert und ihn manchmal über Nacht allein gelassen habe. Trotzdem war er ein guter Schüler. Er sollte nach der Grundschule auf das Gymnasium wechseln. Aber dann verschwand er.

Vier Jahre später, im November 1997, tauchte der Name des Berliner Jungen plötzlich wieder auf. Ein niederländischer Fernsehsender berichtete von dem Verdacht, dass Manuel Schadwald auf einem Kinderporno-Film zu sehen sei. Die deutschen Medien reagierten sofort, die Öffentlichkeit war schockiert.

Die Berliner Polizei dementierte schnell, dass der Junge auf dem Video Manuel Schadwald gewesen sei. Sie machte allerdings nicht öffentlich, dass es in den Jahren zuvor tatsächlich zahlreiche Hinweise an die Ermittler zu dem Verschwinden des Jungen gegeben hatte. Und dass diese Hinweise auch in die Richtung der Kinderprostitutions-Szene in den Niederlanden deuteten.

So erhielt die Berliner Polizei bereits im Juni 1994 – also nicht einmal ein Jahr nach Manuel Schadwalds Verschwinden – eine wichtige Information. Damals hatte ein Mann bei der Beratungsstelle für schwule und bisexuelle Männer „Mann-O-Meter“ im Berliner Stadtteil Schöneberg angerufen und folgende Nachricht hinterlassen: „Ja, ich möchte meinen Namen nicht nennen. Ich wollte nur sagen, ich hab Beweise, dass der kleine Manuel in Amsterdam, ja in Amsterdam, in Holland, dass der tot ist. Ich hab wirklich Beweise dafür.“ Anschließend erfolgte die Beschreibung eines Mannes. „Wenn ihr ihn habt, habt ihr auch die Leiche von Manuel in Amsterdam.“

Das Originalband übergaben die Aktivisten am selben Tag der Vermisstenstelle des Landeskriminalamtes Berlin. Die Berliner Polizei reagierte auch prompt. Sie stellte ein Ermittlungsersuchen nach Amsterdam und fragte einen Tag später auch bei Interpol an – ergebnislos. Die Berliner Beamten begannen auch gemeinsam mit der Rotterdamer Polizei zu ermitteln. Im Februar 1995 wurden diese Ermittlungen jedoch eingestellt. Im Abschlussvermerk der niederländischen Fahnder stand, dass sich Manuel nicht in Rotterdam aufhalte oder aufgehalten habe. Bei der Berliner Polizei klappte man zunächst die Akte mit den holländischen Verbindungen zu.

Nachdem nun im November 1997 die Hinweise zu Manuel Schadwalds Rolle in einem Kinderporno aufkamen, schien die Berliner Polizei sich tatsächlich besondere Mühe zu geben, ihre Erkenntnisse zu den Ermittlungen für sich zu behalten. Noch im Herbst 1998 erklärte sie, es gebe bis heute keinen konkreten Nachweis, ja nicht einmal den kleinsten Hinweis, dass Manuel Schadwald überhaupt dieser Szene angehört habe. Aber die Hinweise gab es schon längst. Und genau das konnten Journalisten der Polizei auch wenig später nachweisen.

Heute formuliert die Berliner Behörde ihre Erkenntnisse anders. So steht etwa auf ihrer Internetseite zu dem Fall Schadwald: „In den vergangenen Jahren gingen auch Hinweise ein, die auf Verbindungen zur Homosexuellen- bzw. zur Kinderporno-Szene in den Niederlanden bzw. Belgien schließen ließen. Diese Hinweise konnten jedoch nicht verifiziert werden.“ Auf Nachfrage antwortete die Polizei in dieser Woche erneut, dass es keinerlei neue Erkenntnisse zu Manuel Schadwalds Verbleib gebe.

Recherchen des „Algemeen Dagblad“ und der „Welt am Sonntag“ in diesen Ländern kommen allerdings zu einem anderen Ergebnis. Mehrere hochrangige Polizisten, Mitglieder von Geheimdiensten und Leute aus der Kinderporno-Szene haben bestätigt, dass sich Manuel Schadwald in den Kinderbordellen in Rotterdam und Amsterdam habe prostituieren müssen. Ermittler sagten, dass sie sich offiziell nicht äußern dürften und dazu sogar schriftlich verpflichtet worden seien. Einer der wichtigsten niederländischen Fahnder bringt es mit zwei Sätzen auf den Punkt: „Natürlich war der Junge hier. Aber die Sonne wird nicht auf diesen Fall scheinen.“ Er rechnet nicht mit einer Aufklärung des Falles, solange einflussreiche Kräfte sie verhindern.

Es gibt weitere Fälle vermisster und ermordeter Kinder, die bis heute unaufgeklärt sind. Und bei denen Spuren in die Kinderprostitutions-Szene führen. Warum führten die Ermittlungen kaum zu greifbaren Ergebnissen? Wer behindert die Aufklärung? Und warum? Sind Antworten auf diese Fragen in Belgien und vor allem den Niederlanden zu finden?

Ein Zeuge aus der Szene schrieb in einer eidesstattlichen Versicherung: „Ich weiß, dass Berliner Kinder Anfang der 90er-Jahre in Bordelle nach Amsterdam, Rotterdam und Antwerpen verkauft wurden. Die Berliner Staatsanwaltschaft ist darüber seit 1993 informiert. (…) Mein Name und meine frühere Tätigkeit als Kinderhändler sind der Berliner Staatsanwaltschaft ebenso seit 1993 bekannt.“ Dieser Mann lebte nach eigenen Angaben in einem Haus im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg, in dem in den 90er-Jahren ein zehnjähriger Junge spurlos verschwand.

Ein anderer Zeuge, ein Engländer namens Edward, sagte bereits 1997 in der Fernseh-Dokumentation „The Boy business“, dass im Amsterdamer Milieu alles außer Kontrolle geraten sei. Er habe mit eigenen Augen fünf Videos gesehen, auf denen kleine Jungen bei Sexspielen gefoltert und umgebracht worden seien. Er könne verstehen, dass man so etwas nicht glauben wolle. Und dann beschrieb er eine Szene noch ganz genau. „Ein Mann vergeht sich auf einem Boot an einem Jungen. Das Kind erstickt dabei. An Bord bricht Panik aus. Die Kamera fällt um.“

Zwei Undercover-Polizisten sagten, so zitiert es die Fernseh-Dokumentation, dass der britische Kinderschänder Warwick S. ihnen gegenüber in den 90er-Jahren damit geprahlt hatte, Filme besorgen zu können – sogenannte Snuff-Movies – auf denen detailliert gezeigt wird, wie Kinder vor laufender Kamera gequält und umgebracht werden. Er, Warwick S., sprach auch von dem Tod eines Jungen in Amsterdam, der zu dem Zeitpunkt 13 bis 15 Jahre alt gewesen wäre. Warwick S. hatte laut eigenen Angaben enge Kontakte zur Berliner Kinderpornografie-Szene. Und er hatte Kontakt zu einem mutmaßlichen Drahtzieher dieser Szene, Ludwig A., der tatsächlich auch der Berliner Polizei bekannt war.

18 Jahre später, im Mai 2015, Spurensuche an der holländischen Nordsee-Küste, ein bekannter Badeort. In den Lounges am Strand werden fruchtige Cocktails gereicht, Köche grillen Lobster und frischen Seefisch. Aus den Lautsprechern schallt zart Chill-out-Musik. Die Menschen sind entspannt und genießen die ersten freien Tage am Meer. Was hier keiner ahnt, nur wenige Meilen entfernt zieht eine Segelyacht ihre Kreise in der Abendsonne, auf der einst Sexspiele für gutbetuchte Päderasten stattfanden. Heute kann man auf ihr Charterfahrten buchen. Früher, in den 90er-Jahren, trug dieser Zweimaster am Heck noch den Schriftzug „Apollo“. Inzwischen heißt die Yacht anders.

Wenn es stimmen sollte, was mehrere Informanten dem „Algemeen Dagblad“ und der „Welt am Sonntag“ beschreiben, dann geschah auf diesem Boot Schreckliches. Dann war es der Ort, an dem ein Junge, an dem Manuel Schadwald, sein Leben verlor. Dann hatten sich dort einige wenige reiche Kunden aus Politik und Gesellschaft eingefunden, um vor laufender Kamera eine Sexorgie mit mehreren Kindern zu veranstalten. Dann wurde das Schiff nach dem Verbrechen in einen Militärhafen der niederländischen Marine geschleppt und gesäubert. Was aus den Filmaufnahmen wurde, ist unklar.

Tatsächlich bestätigt den Verdacht auch ein niederländischer Geheimdienstmann, der erst vor wenigen Tagen dazu bereit war, über den Fall zu reden. „Manuel Schadwald ist auf diesem Boot bei Sexspielen ums Leben gekommen“, sagt er. Das sei auch in den Akten des niederländischen Geheimdienstes so dokumentiert. Anschließend sei die Leiche im Meer versenkt worden. Und er sagt auch, dass der Fall vertuscht wurde, weil ranghohe Leute daran beteiligt waren. Warum er sein Schweigen jetzt erst bricht, das sagt er nicht.

War es dieses Boot? Es gibt Papiere zu der Segelyacht. Daraus geht hervor, dass sie einem inzwischen verstorbenen erfolgreichen niederländischen Wirtschaftsprüfer gehörte, dessen Lebensgefährte, Gerrit Ulrich, Auslöser des größten Kinderporno-Skandals der 90er-Jahre war.

In der Wohnung von Ulrich im niederländischen Badeort Zandvoort waren im Sommer 1998 zigtausende Fotos und Videos mit missbrauchten und gefolterten Kindern gefunden worden. Sogar Babys waren darunter. Wenige Tage zuvor waren der 49-jährige Ulrich und sein Geschäftspartner und Liebhaber noch zu einem Treffen mit uns erschienen. Dieser, ein tief in die Kinderporno-Szene verstrickter Belgier, hatte angegeben, Manuel Schadwald von Berlin aus in die Niederlande gebracht zu haben. Das steht auch in einem Rechtshilfeersuchen von Belgien an Holland. Kurz nach dem Gespräch erschoss der Belgier seinen Liebhaber Gerrit Ulrich. Er sollte angekündigt haben, die Szene verlassen zu wollen und auszupacken – komplett. Auch über Manuels Schicksal. Angeblich gab es in seiner Wohnung ein Versteck, in dem sich brisantes Material befand. Nach seiner Ermordung stürmte die Polizei seine Wohnung. Die Schwester von Ulrich berichtete später, dass bereits zuvor „dubiose Männer in der Wohnung waren und vor dem Eintreffen der Beamten in einem Auto davonrasten“. Sie sollen einen Film gesucht und gefunden haben, der in einem geheimen Fach gelegen habe. War es ein Video von der „Apollo“?

Auch eine Sozialarbeiterin aus dem wallonischen Teil Belgiens könnte im Besitz einer Kopie dieses Videos gewesen sein. Gina Pardaens-Bernaer arbeitete in den 90er-Jahren intensiv an den Fällen Schadwald und Dutroux und wollte schon damals einen Zusammenhang zwischen den Morden beweisen. Sie suchte den Kontakt mit privaten Ermittlern und Journalisten. Sprach auch uns gegenüber davon, das Video mit Manuel Schadwald zu haben. „Wisst ihr, die Sache wird immer gefährlicher. Ich bekomme Morddrohungen. Außerdem haben mich amerikanische Geheimdienstler angesprochen. Sie wollen den Film und mich dafür ins Zeugenschutzprogramm nehmen“, sagte Gina Pardaens-Bernaer in ihrem Haus in Herne im Oktober 1998. Ihr Mann stand neben ihr und sagte besorgt: „Ich habe Angst um sie.“ Wenige Wochen später fuhr die Frau mit ihrem Auto ungebremst gegen einen Brückenpfeiler. Einen Tag vor ihrem Tod, am 13. November 1998, war in ihr Haus eingebrochen worden. Ging es um den Film? Einen Tag nach ihrem Tod sollte sie zu einer Vernehmung bei der belgischen Polizei erscheinen.

Der verurteilte Kindermörder Marc Dutroux schreibt in seinem Brief an den Vater der getöteten Julie Lejeune auch von solchen Filmen. Julie und ihre Freundin Melissa seien von einer Bande entführt worden, die die Mädchen für eine Orgie und für diese sogenannten „Snuff-Aufnahmen“ brauchten. Die Kinder seien von Dutroux festgehalten worden, bis alle „Gäste“ sich auf einen Termin einigen konnten. Es habe bereits eine Grube für die Leichen der Kinder gegeben. Auftraggeber sei ein Brüsseler Geschäftsmann gewesen, der laut Dutroux „einen Arm länger als die Donau hat“. Und schließlich schreibt Dutroux: „Man muss die Existenz dieser Art von Kriminalität innerhalb unserer Institutionen anerkennen, will man die Gründe begreifen für das wiederholte Scheitern der Ermittlungen. Und auch, wenn man begreifen will, was mit Julie und Melissa wirklich passiert ist.“ An anderer Stelle heißt es: „Die Wahrheit verpflichtet mich, damit anzufangen, um zu beweisen, dass Julie und Melissa nicht von einem Einzeltäter entführt wurden, um seine eigenen Geschlechtstriebe zu lindern oder seine Familie zu vergrößern.“ Auch im Fall von Eefje spricht er davon, dass nicht richtig ermittelt worden sei.

Die Sozialarbeiterin Gina Pardaens-Bernaer ist nur eine von zahlreichen Menschen, die unter mysteriösen Umständen starben – während sie mit dem Fall des Kindermörders zu tun hatten. Ein Staatsanwalt und ein Polizist nahmen sich das Leben, beide recherchierten engagiert an der Theorie des Pädophilen-Netzwerkes. Manche Beobachter des Falles Dutroux sprechen von inzwischen 27 Todesfällen.

Jean Lambrecks, der Vater der ermordeten Eefje, sagt, alle, die die Wahrheit in diesem Fall suchen würden, müssten um ihr Leben fürchten. Oder hätten es bereits verloren. Und er sagt: „Deutschland und Belgien müssen im Fall Dutroux enger zusammenarbeiten, um die ungeklärten Fragen zu beantworten.“ Für ihn ist klar, dass Geheimdienste in dem ganzen Komplex eine Rolle spielen müssen. „Das wäre der Grund dafür, dass systematisch Ermittlungen behindert wurden. Es ist eben die Pflicht von Justiz, Polizei und Geheimdiensten, uns mitzuteilen, was wirklich mit unseren Kindern geschehen ist und wer dafür die Verantwortung trägt. Das gilt auch für den Fall Manuel Schadwald.“

Er empfindet heute nur Wut und Hass für Dutroux. Er sagt, er würde es niemals schaffen, dem Mörder seiner Tochter gegenüberzutreten. Dabei hätten Lambrecks und seine Lebensgefährtin Els Schreurs so viele Fragen an den Mann. Könnte Jean Lambrecks einer Amnestie zustimmen, wenn Dutroux alle Hintergründe des Netzwerkes offenlegen würde? Der Mann schaut bei dem Gespräch in dem belgischen Landgasthof wieder gedankenverloren ins Feuer: „Ich wäre bereit, es mir zu überlegen.“

Artikel vom  / Ausgabe 28 / Seite 17
http://www.welt.de/print/wams/article143858361/Die-verlorenen-Kinder.html

Wechselmodell – War fehlendes Gesetz Schuld am Tod des Vaters und der beiden Kinder?

Vaterlose Gesellschaft – Zahlpapa – Besuchsväter – ohne Wechselmodell – Doppelresidenz


Das Wechselmodell, welche eine gleichmäßige Betreuung zwischen Vater und Mutter regeln würde  ist leider im deutschen Familienrecht noch immer nicht vorhanden.

In vielen Ländern ist diese 50/50 Betreuung von Trennungskinder bei Scheidung Usus. Beim Umgangsrecht ist es in Ländern wie Schweden, Belgien oder Australien längst üblich, dass sich beide Elternteile im sogenannten Wechselmodell (50/50 Betreuung) um ihre Kinder kümmern.

Deutschland und Österreich hinkt hinterher.
Erst im Januar wurde Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte deshalb verurteilt: Das Umgangsrecht sei zu lasch, die Gesetze lückenhaft.  

In Österreich bezeichnet man diesen wöchentlichen Wechsel der Obsorge als Doppelresidenzmodell.
Die österreichische Partei NEOS hat diese wichtige Familienreform  Ende 2014 im Parlament eingebracht.

Die österreichische Regierung, der ÖVP und SPÖ sträuben sich, dieses wichtige Gesetz, für unsere Kinder nach Trennung oder Scheidung, im Justizausschuss umzusetzen.

http://wp.me/p4RGV9-18O

IT-Spezialist Peter R. (50) erstickte seine Töchter und erhängte sich selbst
IT-Spezialist Peter R. (50) erstickte seine Töchter und erhängte sich selbst

Zitat:

Nach der Scheidung vor etwa zwei Jahren zog Peter R. in die Reihenhaussiedlung in der Kießlingerstraße in Trudering.

Wöchentlich wechselten sich die Eltern bei der Betreuung der Kinder ab. Scheinbar eine gute Lösung für alle.

Erst kürzlich traf das Familiengericht eine Entscheidung, wann und wie lange die Mädchen bei der Mutter leben und wie viel Zeit sie bei ihrem Vater verbringen dürfen. Möglicherweise drehte Peter R. deshalb durch.

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.familientragoedie-in-muenchen-trudering-der-tragische-tod-von-lilli-und-anna.3bdfdd21-33cc-4455-9cba-57232436201b.html

Zitat:

Auslöser für die furchtbare Tat dürfte wohl ein neues Urteil des Familiengerichts gewesen sein, das dem 50-Jährigen offenbar nicht gefallen hatte.

http://www.merkur.de/lokales/muenchen/ost/familiendrama-trudering-schwierige-suche-nach-warum-5188812.html.

Der liebevolle Vater hat immer nur von seinen Töchtern Lilli (9)  Anna (11) geschwärmt und liebte sie über alles.  Der Vater wollte seinen beiden Töchter auch eine Privatschule bezahlen. Lt. neuem Urteil sollten die Kinder öfter und länger bei ihrer Mutter wohnen.

Hätte der erweiterte Suizid des Vater (50) in Trudering  mit einer gesetzlichen Verankerung des Wechselmodell  verhindert werden können ?

Familienrechtexperten sprechen davon, dass die Angst einer möglichen Eltern-Kind-Entfremdung durch einen gesetzlichen teilweisen Sorgerechtsverlust immer wieder bei Väter und auch Mütter in Österreich und Deutschland zum Suizid führt.

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Misshandlungen von Heimkind in privaten Jugendhilfeeinrichtung in Daleiden (Eifelkreis Bitburg-Prüm)

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Jugendhilfe-Mitarbeiter aus Daleiden

(Trier) Die Staatsanwaltschaft Trier hat ein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter einer privaten Jugendhilfeeinrichtung in Daleiden (Eifelkreis Bitburg-Prüm) eingeleitet.
Es bestehe der Verdacht der Misshandlung von Schutzbefohlenen, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen am Mittwoch in Trier.
  • Das Gebäude der Staatsanwaltschaft Trier an der Christophstraße. TV-Foto: Roland Morgen

In mehreren Fällen sollen Kinder wegen Fehlverhaltens «in inadäquater und unzulässiger Weise sanktioniert» worden sein. Nähere Angaben dazu machte er nicht.

Die Ermittlungen wurden nach einer Strafanzeige des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz in Gang gesetzt. Das Verfahren richte sich konkret gegen eine Mitarbeiterin, die für einen der Vorfälle verantwortlich sein soll, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Auf wessen Konto mögliche weitere Vorfälle gingen, sei noch unklar. «Wir stehen da noch ganz am Anfang», sagte Fritzen.

Das Landesjugendamt sprach von einem Verstoß gegen Kinderrechte und hatte Anfang Mai wegen unerlaubter Erziehungsmaßnahmen auf eine Schließung der Einrichtung gedrungen. Das Amt hatte auch die betreffenden Jugendämter informiert. Daraufhin waren zehn Kinder aus der Einrichtung genommen worden.

Jugendhilfe Eifel: Alles nur schöner Schein?

Alternierende Obhut Neuerung nach der Botschaft des Bundesrates und Erläuterungen

Doppelresidenz Wechselmodell 

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Alternierende Obhut

Neuerung nach der Botschaft des Bundesrates und Erläuterungen

z.H.v.

Alec von Graffenried

Präsident der Rechtskommission des Nationalrats

Martin Widrig, Freiburg, den 23.1.2014

Inhalt

Inhalt……………………………………………………………………………………………………………………………. 1

  1. Überblick……………………………………………………………………………………………………………………. 1
  1. Alternierende Obhut………………………………………………………………………………………………….. 1
  1. Definition……………………………………………………………………………………………………………… 1
  1. Psychologischer Kenntnisstand………………………………………………………………………………… 1
  1. Gelebte Realität vor Trennung………………………………………………………………………………… 2
  1. Kindes‐ und grundrechtliche Grundlagen………………………………………………………………….. 2

III. Folgerungen……………………………………………………………………………………………………………… 2

  1. Grosses Potential…………………………………………………………………………………………………… 2
  1. Geringer Konkretisierungsbedarf…………………………………………………………………………….. 3
  1. Schlussanmerkungen……………………………………………………………………………………………… 3

Anhänge

  1. Überblick

In seiner Botschaft vom 29. November 2013 macht der Bundesrat eine wesentliche Präzisierung: Neu wird eine alternierende Obhut auch auf Antrag eines Elternteils allein möglich sein. Massgebend wird das Kindeswohl sein. Dank dem liberalen schweizerischen Unterhaltsrechts wird diese Lösung sogar gleichwertig neben das bisher vorherrschende Residenzmodell gestellt.1 Diese Lösung drängt sich aufgrund des heutigen entwicklungspsychologischen Kenntnisstands aus Sicht des Kindes, der gesellschaftlichen Entwicklung sowie der grundrechtlichen Verpflichtungen aus der BV und der UNO‐KRK auf. Der Wegfall des Vetorechts dürfte zu einem sprunghaften Anstieg der alternierenden Obhut führen. Darum sei sie nachfolgend so kurz wie möglich präsentiert. Wenige Ausführungen seitens der Räte dürften zu einem sehr fortschrittlichen und kindgerechten Unterhaltsrecht führen.

  1. Alternierende Obhut
  1. Definition

Die alternierende Obhut ist eine Betreuungs‐ und eine Lebensform für Kinder getrennt lebender Eltern, in welchem die Kinder abwechselnd zu etwa gleichen Teilen (mindestens 30%) bei jedem Elternteil leben und von diesem betreut werden.2

  1. Psychologischer Kenntnisstand

Zur Überraschung vieler Juristen zeigen entwicklungspsychologische Erkenntnisse, dass es Kindern getrennt lebender Eltern die in einer alternierenden Obhut aufwachsen i.d.R. signifikant besser geht als solchen die nur bei einem Elternteil leben. Dies ist selbst bei

  • Botschaft (Unterhaltsrecht), Kapitel 1.6.2., S. 37 f. (Anhang 1, S. A 3 f.).

 

  • SÜNDERHAUF, S. 61 (Anhang 2, S. A 6); Andere Autoren setzen die Schranke bei 35% an.

 1

anhaltenden Elternkonflikten oder fehlendem Einverständnis beider Eltern der Fall. Die meisten Kinder wünschen bei beiden Eltern zu leben, Mütter werden entlastet und Väter glücklicher.3

  1. Gelebte Realität vor Trennung

Väter in der Schweiz übernehmen bereits heute trotz meist voller Erwerbstätigkeit 37% der gesamten Betreuungsaufgaben, Tendenz steigend.4 Der Betreuungsanteil einer alternierenden Obhut entspricht somit der gelebten Realität vor einer Trennung. Sie übernehmen drei Mal so viel Betreuungs‐ wie andere Hausarbeit und wünschen sich dieselben (namentlich Teilzeit‐)

Privilegien wie Mütter.5 Besonders engagiert sind sie bis Ende der mittleren Kindheit.6 76% aller Mütter mit Partner arbeiten mindestens Teilzeit, bei Kleinkindern arbeiten 71%.7 Die Schweiz ist fortschrittlicher als viele denken: 2011 hatte die Schweiz die Dritthöchste Erwerbsquote von Frauen in OECD‐Staaten (u.a. höher als Schweden).8

  1. Kindes‐ und grundrechtliche Grundlagen

Das Familienleben von Kindern und ihren Eltern ist grundrechtlich geschützt.9 Insbesondere besteht ein Recht auf Kontakt und Zusammenleben.10 Einschränkungen des Zusammenlebens sind schwere Grundrechtseingriffe und müssen gerechtfertigt sein.11 Ist die alternierende Obhut im konkreten Fall die günstigste Betreuungslösung für das Kind, kann ihm diese aufgrund des Vetorechts vereitelt werden. Darum dürfte das Vetorecht eines Elternteils bereits heute gegen grundrechtliche Minimalanforderungen verstossen.12

III. Folgerungen

  1. Grosses Potential

Eine alternierende Obhut wird kaum alle familienrechtlichen Probleme lösen und ist auch nicht immer gerechtfertigt. Dennoch bietet sie für viele Fälle ein grosses Potential: Sie wirkt dem für Kinder grössten Problem eines nachhaltigen Kontaktverlustes zu einem Elternteil (30‐ 50%)13 effizient entgegen und gilt als beste Betreuungslösung für Kinder; der Bedarf an Drittbetreuung wird zuweilen gar reduziert, da Eltern ihre Termine auf betreuungsfreie Tage

  • Weiterführend zum Stand der Forschung: Z.B. NIELSEN, S. 605 f. (Anhang 3, S. A 17 f.); SÜNDERHAUF,

 

  1. 361 ff. (Anhang 2, S. A 7 ff.).
  • BFS (Betreuungsarbeit, Anhang 4, S. A 20); PRO FAMILIA, S. 12 (selbe Anzahl Stunden, Anhang 6,

 

  1. A 28).
  • PRO FAMILIA, S. 3 und 12 (Anhang 6, S. A 26 und A 28).

 

  • BFS (Betreuungs‐ und Hausarbeit, Anhang 5, S. A 22 ).

 

  • BFS (Erwerbsarbeit, Anhang 5bis, S. A 23).

 

  • OECD (Families, Anhang 7, S. A 33).

 

  • z.B. Art. 13 Abs. 1 BV; Art. 12 KV‐FR; § 11 Abs. 1 lit. g KV‐BS; Art. 13 Abs. 1 KV‐BE; Art. 8 Abs. 1 EMRK; Art. 17 UNO‐Pakt II; Art. 16 KRK.

 

  • Statt vieler: BGE 138 I 225 E. 3.8.1.

 

  • 36 BV; BGE 136 I 178 E. 5.2; UNICEF (Anhang 8, S. A 37 f.); Zum Ganzen: WIDRIG, S. 903 ff. (Anhang 9, S. A 40 ff.).

 

  • RIXE, S. 76 ff. (Anhang 10, S. A 71 ff. ); WIDRIG, S. 906 (Anhang 9, S. A 42).

 

  • z.B. SCHWENZER, in: BSK‐ZGB 1, N 15 zu Art. 273.

2

legen können; Beide Eltern können arbeiten, sich beruflich und familiär verwirklichen. Damit verringern sie die Gefahr, dass ihre Kinder in Armut leben um den Faktor 314 und entlasten sogar das Gemeinwesen; Sie verwirklicht die Ziele von Art. 8 abs. 3, 11, 13 und 14 BV.

  1. Geringer Konkretisierungsbedarf

Bisher ist die alternierende Obhut wenig verbreitet (ca. 5%). Nach Wegfall des Vetorechts dürfte diese Zahl jedoch deutlich ansteigen. Wie stark hängt auch vom Parlament ab. Trotz der Präzisierung in der Botschaft scheint es wünschenswert, dass aus den Wortprotokollen der Räte

  • ein Bekenntnis zum Vorschlag des Bundesrats in Bezug auf die alternierende Obhut bzw. ein Bekenntnis zur alternierenden Obhut ersichtlich wird
  • dass gesagt wird, dass die Betreuungsanteile und die Obhut aus Art. 133 E‐ZGB prozentual aufgeteilt werden können – dies verhindert das Problem wie es heute in Deutschland existiert: Nach Ansicht der deutschen Gerichte war der deutsche Gesetzgeber der Ansicht, dass die Obhut grundsätzlich unteilbar sei, was dazu geführt hat, dass heute viele Väter die es sich leisten können ihre Kinder zwar (fast) hälftig betreuen dürfen, aber dennoch den vollen Betreuungsunterhalt an die Mutter bezahlen (was dem Zweck des Betreuungsunterhalts zuwiderläuft).
  • dass bei gegebenen Umständen beide Eltern zur Bezahlung des Kindesunterhalts verpflichtet werden können und
  • dass i.S. einer Definition eine Prozentzahl dafür angegeben wird, ab wann von einer alternierenden Obhut gesprochen wird (z.B. 30/35% etc.). Unterhalb dieser Limite wird ein Elternteil dem anderen den vollen Betreuungsunterhalt bezahlen müssen.
  1. Schlussanmerkungen

Bitte bedenken Sie, dass in der Schweiz nur eine Elite von ca. 10% ein Mindesteinkommen von CHF 10‘000.‐/Monat erwirtschaften. Die Hälfte aller Schweizer(innen) verdient weniger als CHF 5979.‐/Monat. Dieser Betrag reicht selten aus um den „gebührenden“ Kindesunterhalt sowie den Grundbedarf zweier Erwachsener zu decken.15 Es scheint darum selbst in der Schweiz unmöglich das Ernährer‐Modell auf Dauer beizubehalten.

Im Anhang finden Sie zudem die gesetzliche Grundlage Belgiens für eine alternierende Obhut.16

  • OECD (Families, Anhang 7, S. A 34).

 

  • BFS (Lohnstrukturerhebung, Anhang 11, S. A 49).

 

  • Belgisches ZGB (Anhang 12, S. A 50).

3

http://www.gecobi.ch/dokumente/unterhalt/alternierendeObhut.pdf