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StartseiteBeitrag verschlagwortet mit 'bedingte Haft'
auch denMilderungsgrund im Urteil, wegen Traumatisierung bei Asylwerbern kann ich schon nicht mehr hören bzw. lesen.
Der Freigang bzw. Hafturlaub sollte für verurteilte Vergewaltiger und Pädokriminelle ebenso per Gesetz ausgenommen sein!
Die Überschrift in der Zeitung ist sehr verwirrend. Ich hoffe, dass die Mindeststrafe eine unbedingte Haftstrafe ist und die bedingte Strafe zusätzlich weiter möglich ist und nicht wie hier steht fallen soll?
Wien. Die Regierung plant eine Reform des Strafrechts bei Sexualdelikten. Künftig soll es keine ausschließlich bedingten Haftstrafen für Vergewaltiger mehr geben, hieß es am Sonntag. Erreicht werden soll das durch eine Anhebung der Mindeststrafe sowie durch Änderungen bei den Strafzumessungskriterien.
Derzeit können Vergewaltiger auch eine bedingte Haft bekommen. Das heißt, sie müssen dann einfach nicht ins Gefängnis. Das soll sich nun ändern, wie Innenminister Herbert Kickl (FPÖ), Justizminister Josef Moser und Staatssekretärin Karoline Edtstadler (beide ÖVP) bekannt gaben. Zumindest ein Teil der Strafe muss dann unbedingt erfolgen, also die Haft tatsächlich angetreten werden.
Kein „Pardon“ für Täter
Laut jüngster Kriminalstatistik sei die Zahl der Anzeigen von Vergewaltigungen gegenüber dem Vorjahr um rund 43 Prozent gestiegen, hieß es aus der Regierung.
„Die Opfer von sexueller Gewalt leiden oft lebenslang, da kann es für die Täter kein Pardon geben“, rechtfertigte Innenminister Kickl die Maßnahme. Das „richtige Signal, dass es keine Toleranz bei derartigen Übergriffen gibt“, sieht Staatssekretärin Edtstadler.
Laut Justizminister Moser sollen nach Einlangen und Analyse eines Gutachtens, in einer Task Force die weiteren Schritte diskutiert werden. Auch die Bereiche des Opferschutzes und der Täterarbeit sollen dabei berücksichtigt werden
>> Man sollte vielleicht noch hinzufügen, dass lt. Angaben des Jungen, dieser immer Stress mit dem neuen Lover der Mutter hatte und auch von zu Hause abgehauen ist und daher nicht mehr bei der Mutter wohnen will. M.M. rieskiert man hier sogar möglicherweise mit diesen Urteil einen Kindes-SUIZD da der 11jährige Junge vor dem Lover der Mutter Angst hat.
PS: Warum hier der „Wille des Kindes“ (11j) zur Gänze ignoriert wird ist mir schleierhaft?
Prozess: Vater brachte seinen Sohn nach Besuchsmonat nicht zurück. (Foto: privat)
„Ich sehe mich nicht als Angeklagter – ich habe nichts falsch gemacht“, zeigte sich Karl H. (alle Namen geändert) uneinsichtig vor Gericht in St. Pölten. Der Bootsbauer aus Niederösterreich musste sich wegen Kindesentziehung verantworten.
Das (nicht rechtskräftige) Urteil – eine Geldstrafe und sieben Monate bedingt – nahm er unwillig an. „Ich schäme mich, Staatsbürger dieses Landes zu sein“, so der Beschuldigte. Die Staatsanwältin legte Berufung ein.
Rückblick:
Vor einem Jahr hatte der Vater seinen Sohn Albert (11) nach einem Besuch der Mutter nicht mehr zurückgebracht. Für kurze Zeit tauchte er sogar ganz mit dem Kind unter. Per Haftbefehl wurde nach ihm gesucht. Bis heute lebt der Bub bei ihm, Kontakt zur Mutter gibt es keinen. Die Obsorgeregelung wird im nächsten Jahr vom Pflegschaftsgericht verhandelt.
Letztes Update 07.12.2015 05:00