Jeder dritte Trennungsvater lebt in Armut ohne Anspruch auf Mindestsicherung – SPÖ

Leider interessiert dieses Thema, der menschenverachtenden und menschenunwürdigen „Anspannung im Unterhaltsrecht„, weder die SPÖ mit der Feministin Gabriele Heinisch-Hosek und ihrem Frauenministerium noch dem BM Rudolf Hundstorfer.

Für eine wirkliche soziale Gerechtigkeit im Familienrecht hat die SPÖ mit ihren Hr. Werner Faymann und auch die ÖVP  noch nie etwas übrig gehabt, sonst wäre diese Ungleichbehandlung schon vor  20 Jahren aufgehoben worden.


Symbolbild:  Soziale Ungerechtigkeit  durch die SPÖ im Familienrecht – Sozialdemokratische Partei Österreichs

Es interessiert auch niemanden, dass österreichische Väter schlechter behandelt werden wie Migranten mit positiven Asylbescheid, welche zwar Mindestsicherung beziehen aber im Gegensatz zu diesen Vätern noch nie einen einzigen Euro an Steuergelder einbezahlt haben.

Auch interessiert es scheinbar keinen Politiker in der Regierung, dass Kredite welche im Scheidungsverfahren aufgeteilt wurden in der Praxis KEINERLEI Berücksichtigung bei dieser menschenverachtenden Rechtssprechung dieser Unterhaltsberechnung finden und  in der Praxis dazu führen, dass diese Väter (einige wenige Mütter)  noch mit deutlich weniger, als diesen erwähnten 75% Mindestsicherung, auskommen müssen. Viele Väter haben lediglich 200 – 300 Euro übrig zum Überleben.

Genausowenig interessiert es die sozialistische Partei Österreichs, dass Österreich an führender Stelle ist bei den SUIZID-Toten und davon 70% Männer sind, sonst hätte diese Partei schon vor Jahren gegengesteuert und die Missstände und Ursachen bekämpft.

Zitat:
Es gibt nur eine Gruppe, welche ein vernüftiges Familienrecht bekämpft, der Feminismus.

Admin Familie Familienrecht, am 29-10-2015
Artikel:

Jeder dritte Trennungsvater lebt in Armut ohne Anspruch auf Mindestsicherung

Nach Schätzungen des Vereins vaterverbot.at fallen 37% der unterhaltspflichtigen Väter mit ihrem frei verfügbaren Einkommen unter die Armutsgrenze von 951 € monatlich. Rund 26% bleibt nicht einmal das Existenzminimum von 772 € pro Monat. Unterhaltspflichtige Väter können gezwungen werden, mit 75 % des Existenzminimums, also mit 579 € oder weniger pro Monat auszukommen (bei manchen Einzelurteilen auch darunter).

„Anspannung“, wo der Unterhalt nicht am realen, sondern an einem höheren, fiktiven Gehalt bemessen wird, ist an der Tagesordnung und verschärft die Situation zusätzlich. So wird zum Beispiel bei unterhaltspflichtigen Vätern, die zur Betreuung ihres Kindes in Karenz gehen oder zur Betreuung des Kindes ihr Dienstverhältnis reduzieren, das reduzierte Einkommen nicht berücksichtigt und der Unterhalt weiterhin an einem nicht vorhandenen, fiktiven Vollzeiteinkommen bemessen. Die Betreuung durch den Vater scheint in unserer Gesellschaft nicht gewollt zu werden.

Bemerkenswert ist auch, dass die Anspannung auch in Fällen angewendet wird, in denen die Kinder durch den Unterhalt des Vaters bereits ausreichend (über den Regelbedarf hinausgehend) versorgt sind, aber z.B. wegen eines in der Vergangenheit erbrachten, höheren Einkommens (aufgrund von Überstunden oder Auslandstätigkeiten) auf dieses frühere Einkommen angespannt wird.

Selbst wenn eine Mutter über ein wesentlich höheres Eigeneinkommen als der Vater verfügt, wird der Vater zu einer Unterhaltsleistung verpflichtet, bei der sein verbleibendes Resteinkommen unter die Armutsgrenze oder gar unter das Existenzminimum rutscht. Diese Regelung steht im Widerspruch zur geltenden Judikatur des prozentualen Unterhalts, die davon ausgeht, dass die Kinder bei beiden Elternteilen die gleichen Verhältnisse vorfinden sollen, nur finden sie in solchen Fällen beim Vater wesentlich schlechtere Verhältnisse vor.

Besonders von Armut betroffen sind Väter mit mehr als zwei Kindern. Diesen Vätern wird nicht die Möglichkeit gegeben, ihren Unterhalt in Form von anteiliger Kinderbetreuung zu leisten. Statt dessen setzt die Justiz in solchen Fällen auf die maximale Härte: Ein Vater mit drei Kindern kann nach Auswertungen des Vereins vaterverbot.at mit einer Wahrscheinlichkeit von fast 50% davon ausgehen, dass er aufgrund von Unterhaltsprozentsätzen, die ein Leben in Würde schon fast unmöglich machen, noch zusätzlich angespannt wird. Dies führt dazu, dass manche Vermieter nicht einmal mehr Wohnungen an Väter vergeben, die an mehr als zwei Kindern unterhaltspflichtig sind.

Es ist schon verwunderlich, wenn bei der neuen Mindestsicherung die unterhaltspflichtigen Väter nicht einmal erwähnt werden und so getan wird, als bestehe dieses Problem überhaupt nicht.

Wenn der Staat im Unterhaltsrecht Rahmenbedingungen schafft, die viele Väter in die Armut treibt, so sollte er den Betroffenen wenigstens mit der Mindestsicherung ein Leben am Existenzminimum ermöglichen. Von einem Leben in Würde ganz zu schweigen.

 

Keine existenz der „bedarfsorientierten Mindestsicherung“ für Väter

Newsletter zur „bedarfsorientierten Mindestsicherung“ für Väter

 

http://www.vaterverbot.at/mindestsicherung.html
Tags: Vaterlose Gesellschaft

Pensionsreform zur Verringerung der Altersarbeitslosigkeit

eccellente – ottima idea

Leichter in die Pension

Matteo Renzi Roma 22 04 2015 Senato Informativa urgente del Presidente del Consiglio sulla tragedia

Matteo Renzi / Bild: (c) imago/Insidefoto (imago stock&people) 

 

Wegen hoher Altersarbeitslosigkeit und damit einhergehender Armut will Italiens Regierung den Zugang in die Pension vereinfachen.

Italien – Rom

Sieben Jahre Dauerkrise haben tiefe Spuren in Italien hinterlassen. Die Zahl der Menschen, die im Land unter die Armutsgrenze gerutscht sind, ist von elf Millionen auf 15 Millionen gestiegen. Besonders gefährdet sind Italiener zwischen 55 und 65 Jahren: In dieser Altersgruppe ist ein Zuwachs von 70 Prozent an Armen registriert worden. Lediglich zehn Prozent der Arbeitslosen über 55 Jahre finden wieder eine Beschäftigung. In dem von einer Jugendarbeitslosigkeit von über 40 Prozent geplagten Land werden auch ältere Arbeitnehmer zunehmend zum Problemfall.

Gegen die soziale Ausgrenzung will Premier Matteo Renzi jetzt eine ehrgeizige Offensive starten. Um seine Popularität kurz vor der kommende Woche (31. Mai) geplanten Regionalwahlen mit fast 20 Millionen Wahlberechtigten zu stützen, greift Renzi auf seine sozialdemokratischen Wurzeln zurück und kündigt jetzt eine Revision der seit 2012 geltenden Pensionsreform an. Dabei soll erstmals wieder über eine Senkung des Pensionsantrittsalters (aktuell 66 Jahre) diskutiert werden.
.
Ziel ist, eine stärkere Flexibilität beim Pensionsantrittsalter zu garantieren. Wer ab dem 62. Lebensjahr in den Ruhestand treten will, kann es tun, muss allerdings eine Pensionskürzung von zwei Prozent für jedes Jahr in Kauf nehmen, das ihn vom Pensionsantrittsalter von 66 Jahren trennt. Hat der Arbeitnehmer bereits 35 Pensionsbeitragsjahre eingezahlt, wird dieser Prozentsatz reduziert. „Wir wollen ab kommenden Jänner flexiblere Regeln einführen, für diejenigen, die ihren Arbeitsplatz verlassen wollen. Die Pensionskassen können sich diese Reform leisten“, kündigte Vize-Wirtschaftsminister Pier Paolo Baretta an.

 

Grundeinkommen für Ältere

Zugleich will das Fürsorgeinstitut INPS im Juni einen Plan zur Einführung eines Grundeinkommens für Arbeitslose zwischen 55 und 65 Jahren vorlegen. „Die Probleme der älteren Arbeitnehmer sind ein neuer Notstand für das Land, denn der Arbeitsverlust ist der Hauptfaktor, der die Italiener in die Armut treibt“, betonte INPS-Chef Tito Boeri. Die Pläne für ein Mindesteinkommen bedeuten aber nicht, dass man die Bedürfnisse der jüngeren Bevölkerung ignoriere, die ebenfalls armutsgefährdet sei.
.
Boeri bezog sich auf einen Bericht der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), laut der trotz wirtschaftlichen Wachstums die Zahl sozial ungesicherter Beschäftigungsverhältnisse weltweit zunehme. Den Angaben zufolge arbeiten drei Viertel aller Erwerbstätigen weltweit in befristeten oder informellen Jobs. Insgesamt nahm laut ILO die Zahl der Arbeitslosen seit 2008 um 30 Millionen auf 201 Millionen zu. Dies bedeute einen Verlust von Gehältern in Höhe von 1218 Milliarden Euro weltweit.

(mt)
(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 21.05.2015)
http://diepresse.com/home/wirtschaft/international/4735843/Italien_Leichter-in-die-
Tag:  Pensionreform – Arbeitslosigkeit