12-Stunden-Tag, die Arbeitszeit über 10h/Tag kann jeder ablehnen ohne Grund!

Wenn die Tagesarbeitszeit von zehn Stunden oder die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschritten wird, kann diese ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden!
Artikel:

12-Stunden-Tag: Was das neue Gesetz für Arbeitnehmer bedeutet

Flexible Arbeitszeit oder höhere Belastung durch 12-Stunden-Tage? Was das von der Regierung beschlossene Gesetz für Auswirkungen hat.

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© Wodicka (Symbolfoto)

Wien – Das neue Arbeitszeitgesetz, dass heute, Donnerstag, im Nationalrat mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS beschlossen wurde und bereits ab September gelten wird, erlaubt künftig das Arbeiten von zwölf Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche. Fragen und Antworten zur geplanten Reform:

Bleibt die 40-Stunden-Woche?

Grundsätzlich ja. Die „Normalarbeitszeit“ bleibt bei acht Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche (bzw. in vielen Branchen 38,5 Wochenstunden). Wird darüber hinaus gearbeitet, fallen Überstunden an. Die werden (mit 50 Prozent Zuschlag) am Monatsende ausgezahlt oder als Zeitausgleich konsumiert.

Welche Arbeitszeit wird dann verlängert?

Verlängert werden die Höchstgrenzen der Arbeitszeit. Derzeit gilt: Auch inklusive Überstunden dürfen Arbeitnehmer in der Regel nicht verpflichtet werden, mehr als zehn Stunden pro Tag oder 50 Stunden pro Woche zu arbeiten. Diese Höchstgrenzen werden künftig auf zwölf Stunden täglich und 60 Wochenstunden erhöht.

Laut Koalition erfolgt die Mehrarbeit auf freiwilliger Basis?

Dazu heißt es künftig im Gesetz: „Es steht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern frei,

Überstunden nach § 7 und § 8 Abs. 1 und 2 ohne Angabe von Gründen abzulehnen,

wenn durch diese Überstunden die Tagesarbeitszeit von zehn Stunden oder die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschritten wird.

Sie dürfen deswegen nicht benachteiligt werden, insbesondere hinsichtlich des Entgelts, der Aufstiegsmöglichkeiten und der Versetzung. Werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deswegen gekündigt, können sie die Kündigung innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei Gericht anfechten.“ Allerdings: In Österreich besteht kein genereller Kündigungsschutz – wer angeordnete Überstunden mehrfach ablehnt, könnte theoretisch ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Was gilt bei Gleitzeit?

Arbeitnehmer mit Gleitzeit erhalten mehr Spielraum, an einzelnen Tagen länger zu arbeiten und Gutstunden aufzubauen. Bisher galt eine maximale Arbeitszeit von zehn Stunden pro Tag, künftig können sie an fünf Tagen maximal zwölf Stunden arbeiten. Der sechste Tag muss dann frei sein. Gleitzeit bedeutet, dass der Arbeitnehmer innerhalb eines vereinbarten Rahmens Beginn und Ende der Arbeitszeit selbst festlegen können. Bei angeordneten Überstunden wird auch bei Gleitzeit ein Zuschlag fällig. Hier stellt sich aber schon jetzt die Frage, welche Überstunde angeordnet ist und welche nicht. Laut Arbeiterkammer werden angeordnete Überstunden in Betrieben mit Gleitzeit kaum als solche deklariert – womit die Zuschläge in der Praxis wegfallen.

Durfte schon bisher länger als zehn Stunden gearbeitet werden?

Ja, diese Möglichkeit gibt es schon jetzt. Der Zwölf-Stunden-Tag ist derzeit möglich, wenn das zur Verhinderung eines „unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Nachteils“ vorübergehend nötig ist. Dazu braucht es die Zustimmung des Betriebsrats (oder in Firmen ohne Betriebsrat eine schriftliche Vereinbarung und ein arbeitsmedizinisches Gutachten). Dann kann die Arbeitszeit auf zwölf Stunden täglich (maximal 60 Wochenstunden) ausgedehnt werden. Zulässig ist das in 24 Wochen pro Jahr (wobei nach acht Wochen eine 14-tägige Überstunden-Pause vorgeschrieben ist).

Was bedeuten die geplanten Änderungen?

Die Anordnung eines Zwölf-Stunden-Arbeitstages wird massiv erleichtert: Ein drohender wirtschaftlicher Nachteil muss nicht mehr nachgewiesen werden, sondern nur ein „erhöhter Arbeitsbedarf“. Auch der Betriebsrat (oder die betroffenen Arbeitnehmer) müssen nicht zustimmen. Es gelten aber zwei Bedingungen: pro Woche sind maximal 20 Überstunden zulässig. Und in einem Zeitraum von 17 Wochen darf die durchschnittliche Arbeitszeit 48 Wochenstunden nicht überschreiten. Das ist eine EU-Vorgabe.

Bleiben die Überstundenzuschläge bestehen?

Die 50-prozentigen Überstundenzuschläge werden durch den Gesetzesvorschlag nicht verändert, auch die Durchrechnungszeiträume nicht. Auswirkungen könnten die verlängerten Maximal-Arbeitszeiten laut Arbeiterkammer aber auf Arbeitnehmer mit All-In-Verträgen haben.

Muss jetzt auch am Sonntag gearbeitet werden?

Bei „vorübergehend auftretendem besonderem Arbeitsbedarf“ sind Ausnahmen von der Sonn-und Feiertagsruhe an vier Tagen im Jahr pro Arbeitnehmer vorgesehen. Dafür braucht es aber eine Betriebsvereinbarung – also die Zustimmung des Betriebsrates. Ermöglicht wird auch die Arbeit an bis zu drei Sonntagen hintereinander.

Was ändert sich im Tourismus?

Hier wird die tägliche Ruhezeit für Arbeitnehmer von elf auf acht Stunden verkürzt, wenn diese in „geteilten Diensten“ arbeiten. Das wäre etwa der Fall, wenn ein Kellner in einem Hotel am Vormittag beim Frühstück arbeitet, dann drei Stunden Pause macht und danach bis zum Abend weiterarbeitet.

Gibt es zusätzliche Ausnahmen?

Ganz vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen werden Familienangehörige von Unternehmen. Auch bei Angestellten werden die Ausnahmen erweitert: Neben leitenden Angestellten werden künftig auch sonstige Arbeitnehmer, denen „maßgebliche selbstständige Entscheidungsbefugnisse“ übertragen werden, von den Regeln ausgenommen. Für sie gelten dann keine Arbeitszeit-Beschränkungen.

Wie ist das mit der Vier-Tage-Woche?

Es ist derzeit schon möglich, die 40 Stunden Normalarbeitszeit auf vier Zehn-Stunden-Tage zu verteilen (§7 Abs. 6 AZG). Dafür braucht es eine Betriebsvereinbarung. Änderungen sind hier nicht vorgesehen.

 

Letztes Update am

http://www.tt.com/politik/innenpolitik/14560200-91/12-stunden-tag-was-das-neue-gesetz-f%C3%BCr-arbeitnehmer-bedeutet.csp
Tags: §
7 AZG – §6 AZG Arbeitszeitgesetz

 

Gutachten Prof. Mazal – Kürzung der Familienbeihilfe für Kinder im EU-Ausland

Rechtsgutachten zur Neugestaltung der Familienbeihilfe
für Kinder, die im EU-Ausland leben
für das BM für Finanzen erstattet von
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal
Wien, am 20. Februar 2017

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Artikel:
Mazal: „Glasklare Argumente“ für Kürzung der Familienbeihilfe

Arbeitsrechtler Mazal stützt mit einem Gutachten den Regierungsplan, die Familienbeihilfe für Kinder im EU-Ausland zu kürzen Wien – Die ÖVP hat die Hoffnung auf eine EU-weite Einigung aufgegeben: Weil die EU-Kommission Nein sagt, will die kleinere Regierungspartei die Kürzung der Familienbeihilfe für in anderen EU-Ländern lebende Kinder im nationalen Alleingang durchsetzen. Sie stützt sich dabei auf ein Gutachten des Arbeitsrechtsexperten Wolfgang Mazal.

Die Familienbeihilfe sei keine Geldleistung wie die Pension, bei der ein Einzahler später eine garantierte Summe herausbekomme, argumentiert der Jurist im Gespräch mit dem STANDARD, sondern vielmehr eine zweckgebundene Leistung, „um den konkreten Aufwand für ein Kind teilweise zu refundieren“. Oder, wie es in einer Kurzfassung von Mazals Expertise heißt: „Sie soll den Unterhaltspflichtigen in die Lage versetzen, einen Teil jener Sachgüter und Dienstleistungen, die für die Erfüllung seiner Unterhaltspflicht maßgeblich sind, nicht aus eigenen Mitteln, sondern mit Unterstützung und aus Mitteln der Allgemeinheit zu erwerben.“

Aus dieser Funktion ergebe sich, dass der Unterhalt bei im Ausland lebenden Kindern nach zivilrechtlicher Judikatur „nicht nur nach den durchschnittlichen Lebensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen, sondern auch im Verhältnis zur Kaufkraft im Wohnland des Kindes zu bemessen ist“.

Butterbrot, Wurst und Käse Unjuristisch ausgedrückt, in der „Übersetzung“ aus dem Büro von Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP): Die Familienbeihilfe müsse garantieren, dass die Eltern ihren Kindern – ob in Österreich oder Rumänien – „das Butterbrot, die Wurst, den Käse“ und andere Artikel des täglichen Bedarfs bieten könnten. Da die Kosten dafür in jenen osteuropäischen Ländern, wo besonders viele Kinder von in Österreich arbeitenden EU-Bürgern leben, niedriger sind, könne auch die Familienbeihilfe entsprechend gesenkt werden.

Umgekehrt müsste die Leistung für Kinder in teureren Ländern angehoben werden, betont Mazal: „Alles andere wäre diskriminierend.“ Der Löwenanteil der rund 249 Millionen Euro, die im Jahr 2015 an Familienbeihilfe ins Ausland flossen, entfiel jedoch auf Ungarn, die Slowakei, Polen und Co. Zahlen für 2016 gibt es noch nicht, laut Familienministerium sollen die Kosten abermals gestiegen sein. Die Umsetzung wäre einfach, sagt der Experte: Das Niveau der Familienbeihilfe müsste einfach von Land zu Land anhand der entsprechenden Kaufkraft, wie sie die Statistik ausweist, bemessen werden. Lieber in Ehren untergehen Mazal ist überzeugt, eine „glasklare und saubere Argumentation“ zu verfolgen, rechnet aber dennoch mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof, sollte Österreich die Regelung tatsächlich in ein nationales Gesetz gießen: Wenn nicht die EU-Kommission, dann werde ein betroffener EU-Bürger klagen. Er empfiehlt der Regierung als Begleitprogramm eine „diplomatische Offensive“ in der EU, um für den Standpunkt zu werben, letztlich sei der Gang vors Gericht aber zwingend: „Lieber in Ehren untergehen, als die Segel zu streichen.“

Kritik üben hingegen die Grünen. EU-Bürger, die in Österreich arbeiten, würden dieselbe Summe in den Familienlastenausgleichsfonds einzahlen, sagt Familiensprecherin Judith Schwentner: Eine Ungleichbehandlung von EU-Bürgern widerspreche dem Gedanken des gemeinsamen Europas und der Arbeitnehmerfreizügigkeit, die ÖVP betreibe „reine Stimmungsmache“ gegen Menschen, die etwa in der Pflege in Österreich unentbehrlich seien.

Die Neos erklärten, dass die Lösung für ein effizienteres System bereits auf dem Tisch liege. Dass etwa die Familienbeihilfe nach wie vor fünf Jahre rückwirkend beantragt werden kann, sei „nicht nachvollziehbar“. Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe seien leicht möglich, ohne gleich die europäische Idee zu opfern, sagt Familiensprecher Michael Bernhard: Doch eine entsprechende Initiative von Neos sei ignoriert worden.

(Gerald John, 15.2.2017) – 
https://derstandard.at/2000052656202/Mazal-Glasklare-Argumente-fuer-Kuerzung-der-Familienbeihilfe

Frauenvolksbegehren braucht wirklich kein Schwein.

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Frauenvolksbegehren
Es gibt doch eh eine Frauenministerin – wozu also? – Kunstsinnig

Ein Frauenvolksbegehren 2.0 braucht wirklich kein Schwein.

Sie wird das Frauenvolksbegehren also nicht unterzeichnen, die Frauenministerin. (Es gilt die Unschuldsvermutung.) Ein Skandal! Aber sollte man nicht erst einmal abwarten, bevor man die Juliane Bogner-Strauß für etwas verurteilt, was sie eigentlich noch gar nicht – nicht getan hat? Nämlich abwarten, ob die Initiatorinnen die 8401 Unterstützungserklärungen zusammenkriegen? Ob es überhaupt etwas geben wird zum Nichtunterschreiben? Brauchen tun wir das Ganze jedenfalls nicht.

Denn wofür haben wir eine Frauenministerin? Die wird das mit der Gleichstellung schon machen. Ist schließlich ihr Job. Außerdem steht das doch eh alles im Regierungsprogramm. Unter „Frauen“. (Fast alles. Die Gratis-Abtreibung halt nicht.) Türkis und Blau wollen gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bla, bla, bla. Und das, was die Frauen leisten („wie beispielsweise in der Erziehung, Pflege, Bildung, Wirtschaft, Umwelt oder in ehrenamtlichen Tätigkeiten“), soll endlich mehr gewürdigt werden.

Wobei: Ob es echt so g’scheit ist, den Frauen weiterhin die Erziehung des Nachwuchses zu überlassen? Generationen von Müttern (und Kindergartentanten und Volksschullehrerinnen) haben’s doch offenbar nicht geschafft, den Mädchen und Buben beizubringen, dass die mit dem Spatzi und die ohne gleich viel wert sind. Sonst wäre das Patriarchat ja längst Geschichte. Und wir könnten die Frauenministerin getrost auf den Mond schießen. Man sollte eventuell verpflichtende Wertekurse im Rahmen des Mutter-Kind-Passes andenken.

Apropos Pass: Was passt der Feministerin denn nicht am Volksbegehren? Na ja, zum Beispiel die geforderte Geschlechterquote von 50 Prozent auf allen Ebenen (auf den Wahllisten, in den Aufsichtsräten . . .). Gut, die stört mich auch. Erstens sollte das „Frauenquote“ heißen und die müsste zweitens 51 Prozent betragen. Entsprechend dem Anteil der Frauen an der Bevölkerung. In der haben sie ja die absolute Mehrheit. „Jeder zweite Sitz am Entscheidungstisch“ – wie bitte? Warum nicht jeder erste? Typisch. Sogar bei der Gleichberechtigung sollen sich die Frauen mit dem zweiten Platz zufriedengeben. Ach so, die 50 Prozent gehen ihr zu weit. Hm. Vielleicht sollte man einen Wertekurs für Frauenministerinnen einführen. (Oder einen Rechenkurs: 100 Prozent, geteilt durch zwei, ist?)

Die 30-Stunden-Woche ist aber tatsächlich eine Schnapsidee. Okay, berufstätige Frauen hätten mehr Zeit für den Haushalt und müssten nicht irgendeinen schlecht entlohnten Teilzeitjob annehmen. Stress hätten sie trotzdem mehr. Mit ihren männlichen Kollegen. Die noch am Freitag voll reinhackeln müssen, während sie selber bereits am Donnerstagnachmittag ins Wochenende abhauen dürfen und daheim nachher ein bissl bügeln tun und kochen und ihre vorm PC hockenden Gschrappen abstauben.

Was? 30 statt 40 Wochenstunden für alle? Für die Männer ebenfalls? Wie ungerecht. Drücken sich dauernd vor der Hausarbeit und kriegen dafür zur Belohnung zehn Stunden Freizeit zusätzlich. Oder ist die Idee, dass die dann plötzlich anfangen zu putzen? Halbe-halbe und so. Der Staat sollte lieber allen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen (ohne Binnen-I, wohlgemerkt) eine Putzfrau zahlen. Und würde obendrein noch Arbeitsplätze schaffen. In der Reinigungsbranche. Gern auch für Männer.

Von Claudia Aigner, vom 08.02.2018, 16:05 Uhr

http://www.wienerzeitung.at/meinungen/glossen/946002_Es-gibt-doch-eh-eine-Frauenministerin-wozu-also.html

Tags: Feministin – Feminismus – Gleichberechtigung – Gleichstellung – Frauenquote – Genderwahnsinn – Regierung ÖVP – FPÖ – Frauenpolitik –  Gesetze Österreich – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft

 

Sebastian Kurz: Väter-Diskriminierung, Steuerbenachteiligung

Als grausamen Scherz (milde ausgedrückt) muss empfunden werden, wenn die Mehrheit der Väter nach Trennung zwischen 500 und 1.000,- Euro pro Kind an Alimente im Monat bezahlen und dann lediglich einen steuerlichen Unterhaltsabsetzbetrag (Kinderfreibetrag) pro Monat von  29,20 Euro (für das 2. Kind € 43,80 und für jedes weitere Kind € 58,40) geltend machen können.

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Steuerbonus
Symbolbild Steuerbonus – Familienbonus

 

So  sagte Sebastian Kurz am Mittwoch 6.9.17 gegenüber der APA zum Familienbonus:

„90 Prozent der Alleinerzieherinnen haben Kinder, die einen Vater haben, der bekannt ist“,
„Wenn der den Steuerbonus bekommt, muss er ihn weitergeben.“

Offenbar nach dem Motto für (entsorgte) Väter: „Wenn schon wer am Boden liegt muss man fest hintreten bis er sich nicht mehr bewegt“ …

 

Fakten:

Die Mehrheit der Väter (Unterhaltszahler/innen) zahlen nach der Prozentsatzmethode zwischen 16 % (bis 6Jahre)  und 22% (ab 15 Jahre) Kindesunterhalt.

Alter: Regelbedarf zweifacher Regelbedarf:
bis 3 Jahre: 204 408,- Euro
bis 6 Jahre: 262 524,- Euro
bis 10 Jahre 337 674,- Euro
bis 15 Jahre 385 770,- Euro
bis 19 Jahre 454 908,- Euro
bis 28 Jahre: 569 1.138,- Euro

Grundsätzlich liegt die Obergrenze zwischen den 2,0 und 2,5 fachen Regelbedarf mit (maximal  1.375,00 Euro), Entscheidung im Einzelfall.

 Sind steuerzahlende Väter ( aber auch Mütter ) die Melkkühe der Nation?

 

Zitat Seite 50 – „Wahlprogramm – Liste Sebastian Kurz – neue Volkspartei – Nationalratswahl 2017„:

Wir schlagen daher einen Steuerbonus von bis zu 1.500 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren vor, das in Österreich lebt und für das Familienbeihilfe bezogen wird. Für jedes Kind zahlt man damit als Familie bis zu 1.500 Euro weniger Steuern.
1.500 Euro Steuerbonus für jedes Kind einführen . . .

Dieser Steuerbonus soll im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung von der Gesamtsteuerlast der Familie abgezogen werden. Der Steuerbonus ersetzt den derzeitigen Freibetrag für die Kinderbetreuungskosten von 2.300 Euro. Den aktuell geltenden Kinderabsetzbetrag, der mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, wollen wir unverändert lassen.

 

Admin Familie & Familienrecht, 12.September 2017
Tags: Familienbonus – Alleinerziehende – Fairness – unfair – Familienpolitik ÖVP FPÖ Steuerentlastung
Tags: Familienpolitik – Wählerstimmen – Gesetze Österreich – Mobbing – Gleichberechtigung – Scheidung – Trennung

12 Stunden Arbeitstag OHNE Überstundenzuschlag – IM ZENTRUM

Der Zwölf-Stunden-Tag führt zu einer stärkeren Unfallgefährdung und führt zu mehr Krankenstand und Invalidität.
Die langen Durchrechnungszeiträume der Ersatzruhe sind gesundheitsschädlich!


Video:
Jörg Flecker – Soziloge Universität Wien

19-3-2017

Tags: 12-Stunden-Tag – Arbeitszeitflexibilisierung – Ausbeutung von Menschen – Gesetze Österreich- moderne Sklaven – Im Zentrum – ÖVP – Arbeitnehmer – Arbeitsmedizin – Arbeitszeit – Arbeitsrecht – Freizeit – Familie – psychische Gewalt – Väter Artikel

Zahl-Väter noch immer Menschen 2.Klasse in Österreich

Parlament
Parlament


SPÖ ÖVP NEOS Die Grünen ignorieren noch immer das menschenverachtende Gesetz
der Anspannung im Familienrecht, welche Zahlväter (tlw. Zahlmütter) zu Menschen 2.Klasse abstempelt, so wurde der Entschließungsantrag der FPÖ zur Novelle der Exekutionsordnung im Parlament nicht unterstützt?
APA OTS

APA Presseinformation OTS0197 vom , 19. Okt. 2016:

Zum Thema Exekutionsordnung steuerten die Freiheitlichen einen Entschließungsantrag (1396/A(E)) bei, in dem Harald Stefan die Forderung nach Sicherung des Existenzminimums auch bei Unterhaltspfändungen erhebt. Die derzeitigen Gesetzesbestimmungen würden bei Exekutionen gegen Unterhaltsschuldner eine Unterschreitung des unpfändbaren Existenzminimums um 25% zulassen, gab der Justizsprecher der FPÖ zu bedenken. Betroffen seien davon vor allem getrennt lebende Kindeseltern und Geschiedene, die als Unterhaltsschuldner einen zweiten Haushalt mitfinanzieren müssen.

Diese Initiative, die ausdrücklich auch von Christoph Hagen (T) unterstützt wurde, fand bei der Abstimmung keine Mehrheit.

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20161019_OTS0197/justizausschuss-verabschiedet-novellen-zur-exekutionsordnung-und-zum-rechtspflegergesetz

Die Mindestsicherung wird eigentlich als Grundsicherung eines jeden Menschen bzw. Steuerzahler in Österreich gedacht.
Leider werden Väter, welche Unterhaltszahler sind in Österreich nicht so behandelt.
Während jeder Schuldner lt. Exekutionsordnung nicht unterhalb des Existenzminimums gepfändet werden kann, gilt dies bei Zahl-Väter nicht?

Jeder Flüchtling in Österreich kann nicht von seiner Grundsicherung bzw. Mindestsicherung gepfändet werden.
Die österreichischen Väter insbesondere Unterhaltszahler (teilweise auch Mütter)  werden jedoch menschenunwürdig nochmals 25% unterhalb des Existenzminimums exekutiert,  egal wieviel Geld sie selbst verdienen oder sich z.B. durch Überstunden selbst erarbeitet haben.

Viele Väter designieren, werden depressive Langzeitarbeitslose. Einige Personen wandern aufgrund dieser menschenverachtenden Situation aus. Es wird ihnen unmöglich gemacht ihre Firma (KMU) als Selbstständiger in Österreich weiter zu betreiben oder als fleißiger Arbeitnehmer durch Mehrdienstleistungen etwas für einen Urlaub oder sonstiges zu ersparen. Eine Anschaffung, eines neuen Elektrogerätes z.b. bei Defekt der alten Waschmaschine,  wird hier schon zum riesigen Problem.
Oft kommt dann auch noch die Entfremdung des eigenen Kindes hinzu.

Väter bzw. Justizopfer dieser menschenunwürdigen Exekutionsordnung haben oft jahrelang Existenzängste, können nachts nicht einschlafen und finden oft keinen Ausweg aus dieser hoffnungslosen Situation.
Einige der betroffenen Unterhaltszahler  haben fast täglich Alpträume und Suizidgedanken.

Warum hier die Familienministerin der ÖVP, Sophie Karmasin, diesen hervorragenden Entschließungsantrag nicht zugestimmt hat, ist für mich NICHT nachvollziehbar, da sie ja immer behauptet etwas gegen die Vaterlose Gesellschaft zu machen und sich „angeblich“ dafür einsetzt, dass Österreich in einigen Jahren zum familienfreundlichsten Land werden soll?

Admin Familie & Familienrecht, am 20-10-2016

Tags:  Anspannungsgrundsatz, Armut, Österreich,ÖVP, Bezirksgericht, Die Grünen, Exekution, Familie, Familienrecht, FPÖ – HC Strache, Gesetze Österreich,Gleichberechtigung Gleichstellung, Justiz, Justizausschuss Parlament, Justizopfer, Kinder, Kindesunterhalt – Alimente, leaks, Menschenrechtsverletzung, NEOS, Scheidungs Videos, Sophie Karmasin, SPÖ, SPÖ Frauen,Team Stronach, Unterhalt, Vater, Vaterlose Gesellschaft, Väter Artikel 

Pensionsreform zur Verringerung der Altersarbeitslosigkeit

eccellente – ottima idea

Leichter in die Pension

Matteo Renzi Roma 22 04 2015 Senato Informativa urgente del Presidente del Consiglio sulla tragedia

Matteo Renzi / Bild: (c) imago/Insidefoto (imago stock&people) 

 

Wegen hoher Altersarbeitslosigkeit und damit einhergehender Armut will Italiens Regierung den Zugang in die Pension vereinfachen.

Italien – Rom

Sieben Jahre Dauerkrise haben tiefe Spuren in Italien hinterlassen. Die Zahl der Menschen, die im Land unter die Armutsgrenze gerutscht sind, ist von elf Millionen auf 15 Millionen gestiegen. Besonders gefährdet sind Italiener zwischen 55 und 65 Jahren: In dieser Altersgruppe ist ein Zuwachs von 70 Prozent an Armen registriert worden. Lediglich zehn Prozent der Arbeitslosen über 55 Jahre finden wieder eine Beschäftigung. In dem von einer Jugendarbeitslosigkeit von über 40 Prozent geplagten Land werden auch ältere Arbeitnehmer zunehmend zum Problemfall.

Gegen die soziale Ausgrenzung will Premier Matteo Renzi jetzt eine ehrgeizige Offensive starten. Um seine Popularität kurz vor der kommende Woche (31. Mai) geplanten Regionalwahlen mit fast 20 Millionen Wahlberechtigten zu stützen, greift Renzi auf seine sozialdemokratischen Wurzeln zurück und kündigt jetzt eine Revision der seit 2012 geltenden Pensionsreform an. Dabei soll erstmals wieder über eine Senkung des Pensionsantrittsalters (aktuell 66 Jahre) diskutiert werden.
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Ziel ist, eine stärkere Flexibilität beim Pensionsantrittsalter zu garantieren. Wer ab dem 62. Lebensjahr in den Ruhestand treten will, kann es tun, muss allerdings eine Pensionskürzung von zwei Prozent für jedes Jahr in Kauf nehmen, das ihn vom Pensionsantrittsalter von 66 Jahren trennt. Hat der Arbeitnehmer bereits 35 Pensionsbeitragsjahre eingezahlt, wird dieser Prozentsatz reduziert. „Wir wollen ab kommenden Jänner flexiblere Regeln einführen, für diejenigen, die ihren Arbeitsplatz verlassen wollen. Die Pensionskassen können sich diese Reform leisten“, kündigte Vize-Wirtschaftsminister Pier Paolo Baretta an.

 

Grundeinkommen für Ältere

Zugleich will das Fürsorgeinstitut INPS im Juni einen Plan zur Einführung eines Grundeinkommens für Arbeitslose zwischen 55 und 65 Jahren vorlegen. „Die Probleme der älteren Arbeitnehmer sind ein neuer Notstand für das Land, denn der Arbeitsverlust ist der Hauptfaktor, der die Italiener in die Armut treibt“, betonte INPS-Chef Tito Boeri. Die Pläne für ein Mindesteinkommen bedeuten aber nicht, dass man die Bedürfnisse der jüngeren Bevölkerung ignoriere, die ebenfalls armutsgefährdet sei.
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Boeri bezog sich auf einen Bericht der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), laut der trotz wirtschaftlichen Wachstums die Zahl sozial ungesicherter Beschäftigungsverhältnisse weltweit zunehme. Den Angaben zufolge arbeiten drei Viertel aller Erwerbstätigen weltweit in befristeten oder informellen Jobs. Insgesamt nahm laut ILO die Zahl der Arbeitslosen seit 2008 um 30 Millionen auf 201 Millionen zu. Dies bedeute einen Verlust von Gehältern in Höhe von 1218 Milliarden Euro weltweit.

(mt)
(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 21.05.2015)
http://diepresse.com/home/wirtschaft/international/4735843/Italien_Leichter-in-die-
Tag:  Pensionreform – Arbeitslosigkeit