„Po + Schenkel + Geschlechtssphäre“ umfasst neues Gesetz der sexuellen Belästigung

Neuer Gesetzesentwurf  „Sexuelle Belästigung“ umfasst jetzt
„Po, Schenkel und die Geschlechtssphäre“

Der Ministerrat hat  im Strafrechtsänderungsgesetz am Di.16.06.2015 zugestimmt.

Pograpschen - Geschlechtsphäre - §218 StGB - Feminismus - Heinisch-Hosek SPÖ - Ministerrat - Sexuelle Belästigung

Pograpschen – Geschlechtsphäre – §218 StGB – Feminismus – Heinisch-Hosek SPÖ – Ministerrat – Sexuelle Belästigung

Gesetzesentwurf:  Po, Schenkel und die „Geschlechtssphäre“

Sexuelle Belästigung soll öfter bestraft werden, doch der neue Entwurf sorgt für Kritik

Wien –
Was gehört zur „Geschlechtssphäre“? Die Genitalien bestimmt, der Busen auch. Der Entwurf für das neue strafrechtliche Verbot der sexuellen Belästigung will die „intensive Berührung“ einer Körperstelle. die eben dieser Sphäre zuzuordnen ist, verbieten. Strafrechtlern ist das zu schwammig – und manche fürchten, dass Betroffene von Belästigungen sogar noch weniger gut geschützt sind als jetzt.

Zur Erinnerung: Eine Novelle musste her, da der unerwünschte Griff auf den Hintern vor Gericht bisher nicht als sexuelle Belästigung galt. Bisher waren nur ungebetene „geschlechtliche Handlungen“ strafbar – etwa Berührungen der Geschlechtsorgane.

Im März legte Justizminister Wolfgang Brandstetter einen Entwurf vor, doch der ging manchen zu weit: Jede Belästigung in Form einer „der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörigen körperlichen Handlung“ wurde verboten. Frauenrechtlerinnen waren zufrieden, Kritikern war die Formulierung zu unbestimmt.

Nur „intensive“ Berührungen

Der neue Entwurf, der nun dem Justizausschuss des Parlaments vorgelegt wird, zieht neue Hürden ein: „Intensiv“ müsse die Berührung ausfallen, um verboten zu sein. Eine „der Geschlechtssphäre zuzuordnende Körperstelle“ muss betroffen sein und man muss verdeutlichen können, dass die Würde „verletzt“ wurde. Um Zweifel auszuräumen, halten die Gesetzeserläuterungen fest, dass Po und Oberschenkel auf jeden Fall zur No-Go-Zone gehören.

Dennoch wird der Wortlaut den Gerichten einige Schwierigkeiten bereiten. Kriminologin Katharina Beclin von der Uni Wien sieht in der Neufassung eine Einschränkung der Opferrechte: „Der Schutz der sexuellen Integrität darf nicht erst einsetzen, wenn das Opfer bereits in seiner Würde verletzt wurde“, so Beclin. Auch eine Beleidigung sei schließlich strafbar, ohne dass der oder die Beschimpfte erst beweisen müsse, in der Würde verletzt zu sein. Beclin fordert, dass alle sexuellen Belästigungen verboten werden.

Aufgedrängte Küsse

Die Juristin kritisiert am Entwurf auch, dass Griffe auf Busen und Po weiterhin unterschiedliche Folgen hätten: Griffe auf den Busen wären auch strafbar, wenn sie „nicht bloß flüchtig“ passieren, belästigende Berührungen am Gesäß aber erst in „intensiver“ Form. Beclin befürchtet zudem, dass aufgedrängte Küsse weiterhin straffrei bleiben, da der Mund nicht zur Geschlechtssphäre zählt.

„Schulter, Gesicht, Mund, Rücken gehören wohl eher nicht dazu“, sagt auch Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer von der Uni Linz, der den Entwurf als „absolut schwammig“ bezeichnet.

Die Folgen seien fatal: „In der Praxis wird die Gerichtsentscheidung mal so, mal so ausfallen – je nachdem, ob der Richter die Person gustiös oder ungustiös findet.“ Schon jetzt höre man, dass manche Richter die Glaubwürdigkeit Betroffener von deren vermeintlicher Attraktivität abhängig machten. Birklbauer würde den Paragrafen erst gar nicht verschärfen: „Strafrecht löst keine Konflikte.“

Anders sieht das Juristin Birgitt Haller vom Institut für Konfliktforschung: „So ein Gesetz macht klar, dass eine Grenze überschritten worden ist – und das ist ein wichtiges Signal.“

(Maria Sterkl, 17.6.2015)

http://derstandard.at/2000017616863/Gesetzesentwurf-Po-Schenkel-und-die-Geschlechtssphaere
Tags: Pograpschen – Po-grapschen –  Strafgesetzbuch – §218 StGB – Familie – Familienrechte – Feminismus – Feministin Heinisch-Hosek – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Frauenpolitik – Genderwahn – Kriminalisierung – leaks – family – law abuse  divorce  – austria  – feminism – feminist – Scheidung – Trennung – vaterlose Gesellschaft – Justizopfer  Staatsanwaltschaft – Strafrechtsreform 2015 –

§218 StGB – Sexuelle Belästigung – Nicht mehr nur auf die „unmittelbaren zur Geschlechtssphäre gehörige Körperpartien des Opfers“ beschränkt

Heinisch-Hosek zu StGB-Novelle: Gute Einigung im Sinne der Frauen

Strafgesetzbuch-Novelle wurde heute im Ministerrat beschlossen

Wien (OTS) – „Der heutige Beschluss ist ein großer Erfolg im Sinne der Frauen“, freut sich Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek über die Novelle des Strafgesetzbuchs, die heute dem Ministerrat vorgelegt wurde. „Der Schutz der sexuellen Integrität ist ein wesentliches Element eines selbstbestimmten Lebens von Frauen und Mädchen. Mit der StGB-Novelle setzen wir einen wichtigen Schritt, der klar stellt, dass sexuelle Belästigung gesellschaftlich nicht toleriert wird -Frauenkörper sind keine Grapschflächen. Dafür habe ich mich gemeinsam mit Frauenorganisationen jahrelang eingesetzt.“

„Intensive und entwürdigende sexuelle Belästigung wird strafbar. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine deutliche Grenzüberschreitung und Herabwürdigung von Frauen“, so die Ministerin, die darauf verweist, dass sich der Tatbestand nicht mehr nur auf die „unmittelbaren zur Geschlechtssphäre gehörige Körperpartien des Opfers“ beschränkt und der Schutz vor sexueller Belästigung dadurch ausgeweitet wird.
„Es freut mich, dass es mir und dem Justizminister gelungen ist, hier eine Einigung zu erzielen“, resümiert die Ministerin.

Ein neuer Tatbestand bringt auch einen besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung.
Auch wenn ein Täter eine sexuelle Handlung ohne Drohung oder Gewalt, aber trotzdem erkennbar gegen den Willen des Opfers setzt, wird das jetzt strafbar. „Ein Nein muss genügen. Hier klare Grenzen zu ziehen war längst überfällig“, so Heinisch-Hosek. Insgesamt spricht die Ministerin von „einem guten Gesamtpaket, das bedeutende Verbesserungen für Frauen bringt.“

Rückfragen & Kontakt:

BM für Bildung und Frauen
Mag.a Veronika Maria
Pressesprecherin
01-53120/5011
veronika.maria@bmbf.gv.at
www.bmbf.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | MUK0001

OTS0119, 16. Juni 2015, 11:50

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150616_OTS0119/heinisch-hosek-zu-stgb-novelle-gute-einigung-im-sinne-der-frauen

Tags: Pograpschen – Po-grapschen  – Wolfgang Brandstetter – ÖVP – SPÖ – Feministin – Feminismus – Ministerrat – § 205 StGB – § 218 StGB – Strafrechtsänderungsgesetz – Strafgesetzbuch – Strafverfahren – Novelle – Strafrecht – JustizFalschbeschuldigungen – Missbrauch Staatsanwalt – Richter – Genderwahn – Frauenpolitik – Gericht 

 

 

Falschbeschuldigungen – Verleumdungen – bei Scheidung oder Trennung

Strafrechtsänderungsgesetz 2015 (98/ME)

Feminismus – Neue Gesetze – Heinisch-Hosek – Falschbeschuldigungen – Verleumdungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Scheidung – Trennung – Ex Freundin- Männer

Das neue Gesetz §218 mit „‪Pograpschen“ und auch §205 „Sex ohne Einverständnis“ sollen übrigens auch innerhalb der ‪Familie oder einer ‪Ehe bzw. Partnerschaft gelten.
Scheinbar soll es dazu dienen bei ‪Scheidung oder ‪Trennung die ‪Väter (Männer) mit einer ‪Geldstrafe von einem ‪Jahresgehalt finanziell komplett zu ruinieren.
Da man bei der Scheidung in Österreich meist einen Rechtsanwalt braucht, wird sich fast niemand diese hohe Geldstrafe von 360 Tagsätzen z.B. 20.000,- Euro (netto Jahresgehalt) leisten können und sich somit entscheiden für 6 Monate in ‪Haft zu gehen.

Für solche möglichen Falschbeschuldigungen“ braucht man bei einer Scheidung keine Polizei, dass macht der Rechtsanwalt zB. beider Scheidungsklage. Die angeblichen Taten können durchaus auch 3 Monate oder 8 Monate schon zurück liegen. Die Scheidungsrichterin im Bezirksgericht schaltet dann automatisch den Staatsanwalt ein und schon hat man zwei Strafverfahren in Österreich. Dieses Zenario „leaks divorce austria“ wird ihnen jeder renomierte Rechtsanwalt im Familienrecht bestätigen.

*)  2 Jahre Freiheitsstrafe  für das neue „Feminismus“-Gesetz der Strafrechtsreform §205 „Geschlechtsverkehr ohne Einverständnis“,
*) „6 Monate Haft für Pograpschen ohne Einverständnis“ lt. neuem Gestz §218 des Partners und schon ist der Vater für 2,5 Jahr von seinen Kindern entsorgt. Die neuen Gesetzen dienen M.M. vorrangig dazu um die Väter bei Scheidung oder Trennung auszuschalten und weiter zu kriminalisieren !!!

Einmal „Vorbestraft“ hat man natürlich keinerlei Chance in Österreich mehr zu einer gemeinsamen Obsorge oder Doppelresidenz zu kommen, somit wird man fast keine Chancen mehr haben Vater sein zu dürfen und seine Kinder sehen zu dürfen, geschweige zu sorgen.

Es hat den Anschein, dass diese beiden „feministischen“ Gesetze, bei dem die Frauenministerin Heinisch-Hosek ‪SPÖ sehr zufrieden ist, nur dazu dienen sollen, um bei Scheidung oder Trennung durch die neue ‪Strafrechtsreform weitere Möglichkeiten zu schaffen um Väter finanziell oder wirtschaftlich zu ruinieren und man ihnen praktisch die finanzielle Möglichkeit nimmt sich einen Rechtsanwalt leisten zu können.

Die ‪Falschbeschuldigungen sind ja weltweit bei sehr vielen Frauen sehr modern. Jörg Kachelmann , Gustl Mollath oder Wiki leaks-Gründer Julian Assange und viele andere sind ja bekannt.
Ich hoffe, dass die Fr. ‪Familienministerin MMag. Dr. Sophie Karmasin nicht sagt, es sei Sache des Justizministeriums und die neuen Gesetze welche hier klar den Feminismus unterstützen sind nicht mein Bereich ?

Mit diesen beiden neuen Paragraphen §218 und §205 der Strafrechtsform hat man ja innerhalb der Familie weitere Möglichkeiten geschaffen und die „‪‎Vaterlose Gesellschaft“ in Österreich weiter zu vergrößern. Die beiden Tatbestände sind daher zur Gänze abzulehnen – Wir brauchen keine „Feminismus“-Gesetze, sondern vernünftige Gesetze innerhalb der Familien, wie z.B. die ‪Doppelresidenz, welches die Schweiz vor einigen Tagen im Nationalrat beschlossen hat.

Der Missbrauch mit dem Missbrauch ist im ‪Familienrecht ein wesentliches Thema liebe Familienministerin Sophie Karmasin ÖVP Wien.
Die ‪Kriminalisierung von ‪Männer oder Väter nach Scheidung oder Trennung in Österreich ist jetzt schon deutlich gegeben:
*) veraltete „schuldhafte Scheidung“
*) sowie dem §382EV (welcher Aufgrund von Behauptungen und Glaubwürdigkeit bereits zum Einsatz kommt, ohne Zeugen oder Beweise) der Grundsatz „In dupio pro reo“ gilt hier nicht.

Deutschland hat bereits seit fast 40 Jahren keinerlei „schuldhafte Scheidung“ mehr.
Selbst ein Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag mit „Einwilligung zum Beischlaf“ lt. §205 und §218 „Po-grapschen“ ist völlig WIRKUNGSLOS und schützt nicht vor einer späteren Gerichtsverhandlung bei Trennung oder Scheidung.
Die beiden WELTFREMDEN Gesetzesentwürfe die dem Feminismus Vorschub leisten sind zur Gänze abzulehnen!!!

FamilieFamilienrecht
 http://wp.me/p4RGV9-Xg
Tags: Privatleben zerstört – Ex Männer ruinieren – Väter – vaterlose Gesellschaft – Genderwahnsinn – Justizopfer – Missbrauch mit dem Missbrauch – pograpschen – sexuelle Belästigung –  Po-grapschen – Staatsanwaltschaft – Richter- divorce – leaks family law austria germany – Strafrechtsänderungsgesetz 2015 (98/ME)

„Pograpschen“ – Neues Strafrecht – Strafrahmen 6 Monate Haft oder 360 Tagsätze = Jahresgehalt

IM ZENTRUM – Neues Verschärftes Sexualrecht?

Pograpschen – Strafrahmen 6 Monate Haft oder 360 Tagsätze = Jahresgehalt
Lt. §218 StGB neues Gesetz soll Po-grapschen „gleichwertig“  einer geschlechtlichen Handlung sein.

Der Plan der Regierung, das Sexualstrafrecht zu verschärfen, birgt Abgrenzungsschwierigkeiten: Sie beginnen schon bei der Definition: Was bedeutet “Pograpschen“ und was nicht? Jedenfalls sollen bestimmte Berührungen künftig strafbar sein können. Dieser Plan hat eine heftige Diskussion ausgelöst: Abgesehen von der Frage, wo denn der Staat die Grenze für zwischenmenschliche Annäherungen ziehen soll, sehen Skeptiker auch die Schwierigkeit der Beweislast. Kann ein strengeres Sexualstrafrecht Frauen wirklich vor Zudringlichkeiten schützen? Was, wenn die Belästigung rein verbal bleibt? Wo sind die Grenzen des guten Geschmacks?
Darüber diskutieren bei Ingrid Thurnher:

Manfred Ainedter
Rechtsanwalt

Marcus Franz
Team Stronach

Cornelia Koller
Vizepräsidentin Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte

Albert Steinhauser
Die Grünen

Anne Wizorek
Initiatorin „aufschrei“-Kampagne, Autorin

Katharina Beclin
Institut für Strafrecht, Univ. Wien

Tags: Strafgesetz – häusliche Gewalt – SPÖ – Feministin Heinisch-Hosek – Po-grapschen §218 StGB – Gesetzesentwurf – Sexuelle Belästigung -Österreich – Feminismus –

„UMFRAGE“ neues ‪Gesetz‬ 1x “Po-grapschen” 6 Monate ‪‎Haft‬ . . .

Select another language!  ( PC users see right above the logo  „Translate“)
       english    (Google Translation)        Italia – (traduzione di Google)
          France (traduction Google)           ПЕРЕВЕСТИ на Английский

oder 360 TagessätzeFeministin Heinisch-Hosek SPÖ ist zufrieden !
Der Strafrahmen des „Po-grapschen“  lt. §218 StGB beträgt  6 Monate Haft oder eine Geldstrafe von 360 Tagsätzen.

Umfrage:    Nach dem anklicken ihrer Antworten jedesmal auf  „Vote“  klicken

.

.


Es gibt in Österreich derzeit ein Frauenministerium und ein Familienminsterum, aber kein Männerministerium.

polldaddy poll=8787872
Die Begutachtung läuft bis 24. April, ab 2016 soll das Gesetz gelten?

Im Rahmen der sechswöchigen Begutachtungsfrist „wird man sich auch überlegen müssen, ob der eine oder andere Tatbestand vielleicht von der Formulierung tatsächlich zu unbestimmt ist“, sagte Justizminister Brandstetter. Dabei werde man auch prüfen, ob schon das Umarmen unter den neuen Paragraf 218 fiele: „Ich kann durchaus nachvollziehen, dass es hier Kritik gibt.“
Heute ->  Auch Umarmungen könnte man als Tatbestand definieren

Po-grapschen Popo grapschen – Umfrage – 6 Monate Haft

  Politiker begrapschte Frau am Po – sie heiratete ihn

Arzt und Nationalrat Marcus Franz mit seiner Ehefrau Sonja

Arzt und Nationalrat Marcus Franz mit seiner Ehefrau Sonja (Foto: Privat)

Soll Pograpschen, wie von der Regierung geplant, bestraft werden?
Nein, findet der Nationalrat Marcus Franz. Er selbst hat damit seine Frau erobert – und steht nicht nur auf Twitter dazu.

„Es ist gelaufen wie bei Millionen anderen auch. Wenn man um eine Frau buhlt, versucht, man Körperkontakt herzustellen“, sagt Franz vom Team Stronach zu „Heute“. So war es auch bei dem Rendezvous mit seiner heutigen Frau. „Zuerst hat sie schockiert getan. Nachher hat sie mir aber gestanden, dass es ihr gefallen hat, dass ich in medias res gegangen bin“, erzählt er.

Franz auf Twitter über den »Pograpsch-Paragraf« Er hat als »Grapscher« positive Erfahrungen gemacht.

Franz auf Twitter über den „Pograpsch-Paragraf“ (oben) Er hat als „Grapscher“ positive Erfahrungen gemacht. (unten) (Foto: Twitter)

Das Resultat: Die beiden sind seit sieben Jahren glücklich verheiratet, haben drei Kinder. „Heute lachen meine Frau und ich über diese Begebenheit.“ Aufregung hatte der Arzt laut Online-Standard mit zwei Twitter-Postings ausgelöst (siehe Faksimile). Trotzdem bleibt er dabei: „Diese Bevormundung durch den Staat ist lächerlich. Das findet übrigens auch meine Frau.“

http://www.heute.at/news/politik/art23660,1144680
Tags: Justiz – Umfrage – popo – grapschen – Straftat – Gerichtsverfahren – Schüler – Kinder – Geldstrafe – Eltern haften für ihre Kinder  – Po-grapschen – sexuelle Belästigung – SPÖ Heinisch-Hosek – Feministin – Frauenministerium – Bildungsministerin – Schule – Genderwahn – Bezirksgericht – Geldstrafe – Schule – sexuelle B

Danke für die Teilnahme an der Umfrage !
Bitte auch Teilen und an Freunde weitersagen !

elästigung  – Poponderwahnsinn – ÖVP – Neos – FPÖ

Team Stronach „Marcus Franz outet sich als Pograpscher“

Die Begutachtung läuft bis 24. April, ab 2016 soll das Gesetz gelten?

>>>
Team Stronach-Mandatar outet sich als Pograpscher

Marcus Franz: „Pograpschen kann übrigens zur Hochzeit führen.“

Wien – Ein Gesetzesentwurf, der Pograpschen unter Strafe stellen soll, sorgt für Aufregung in den sozialen Medien.

Der Nationalratsabgeordnete Marcus Franz vom Team Stronach postete am Osterwochenende provokante Twitter-Meldungen zu dem Thema. „Ob der Popsch hält, was der Blick verspricht. Das erfahren zu wollen wird nun bestraft“, twitterte der Sozial- und Gesundheitssprecher seiner Partei.

PopoGrapschParagraf – Team Stronach – Marcus Franz

Auch über seine persönlichen Erfahrungen zu dem Thema ließ sich der streitbare Mandatar aus: „Pograpschen kann übrigens zur Hochzeit führen. So war´s zb bei mir“.

Gesetzesentwurf Popograpschen – Marcus Franz – Team Stronach

Franz, der zuletzt vehemente Kritik am neuen Fortpflanzungsmedizingesetz übte und sich mehrfach als Abtreibungsskeptiker outete, erntete auf Twitter teils empörte Reaktionen.

Aus seiner eigenen Partei bekam er hingegen Rückendeckung. Frauensprecherin Martina Schenk sagte zu derStandard.at: „Wenn er seine Frau so kennen gelernt hat: ok.“ Die geplante Gesetzesänderung hält sie „für eine politische Überreaktion“. Die Frage sei, wo der Flirt aufhöre und die Belästigung anfange. „Als Frau weiß ich, was mir gefällt und was nicht. Dafür brauche ich keine gesetzliche Regelung“, bekräftigte Schenk.

Tatbestand soll erweitert werden

Sexuelle Belästigung war schon bisher strafbar, doch blieben Übergriffe folgenlos, wenn kein Geschlechtsorgan betroffen war. Mit der in Begutachtung gegangenen Gesetzesnovelle soll nun der Tatbestand „Sexuelle Belästigung“ erweitert werden. Dann wären nicht nur „geschlechtliche Handlungen“ an einer Person, sondern auch Handlungen, die „der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörig“ sind, strafbar, wenn sie belästigend sind.

(smo, derStandard.at, 7.4.2015)

http://derstandard.at/2000013948051/Team-Stronach-Mandatar-outet-sich-als-Pograpscher

Der Strafrahmen des “Po-grapschen”  lt. §218 StGB beträgt  6 Monate Haft oder eine Geldstrafe von 360 Tagsätzen.


 Die Begutachtung läuft bis 24. April, ab 2016 soll das Gesetz gelten?


Tags: Gabriele Heinisch-Hosek – Feminismus – Genderwahnsinn – Frauenministerium – SPÖ Frauen – Strafverfahren – Justiz – Vaterlose Gesellschaft – Österreichische Gesetze – ÖVP –  Sophie KarmasinMarcus Franz –