Frauenvolksbegehren – NEIN DANKE!

Warum man nicht unterschreiben soll -> Begründung:

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Frauenvolksbegehren
Frauenvolksbegehren

Frauen-Volksbegehren
Ein paar erklärende Worte an die, die das unterschreiben wollen. Vor allem Eltern (Mütter und Väter) von Buben sollten sich gut überlegen, ob sie das für ihre SÖHNE wollen. Zu 90% trifft das nämlich die männliche Hälfte Österreichs.

Und bitte nicht glauben, wenn Eure Kinder groß werden, gibt es das ja alles nicht mehr. Ich setze mich seit 17 Jahren dafür ein und geändert hat sich kaum etwas.

Im Link findet ihr die Forderungen des Frauenvolksbegehrens für die Alleinerzieherinnen:

Da steht zB:

Forderung:
EINEN STAATLICH GARANTIERTEN ANSPRUCH AUF UNTERHALTSVORSCHUSS SOLANGE FAMILIENBEIHILFE BEZOGEN WIRD

Es geht hier darum, dass das Jugendamt Geld vorschießen soll, egal, ob der Alimente/Unterhaltsschuldner (meist der Vater) zahlen kann oder nicht, ob er das Geld verdient oder nicht. Erläutert wird das im Punkt:

ENTKOPPELUNG DER ZAHLUNG VON DER LEISTUNGSFÄHIGKEIT DES*DER UNTERHALTSPFLICHTIGEN, GLEICHZEITIGE BEIBEHALTUNG DER VERPFLICHTUNG ZUR RÜCKZAHLUNG NACH LEISTUNGSFÄHIGKEIT

Ein Vater (vielleicht Euer Sohn) darf also nie eine Notsituation haben, länger krank sein, ein Burnout haben, arbeitslos werden, eine Umschulung machen, in Karenz gehen etc. Weil dann ist er spätestens wenn er wieder zahlen kann, finanziell erledigt. Dann muss er nämlich die Unterhaltsschuld, die sich angehäuft hat, an den Staat zurück zahlen. Und aus der Schuldenfalle kommt man kaum mehr raus. Abgesehen davon, dass er davor schon gepfändet wurde.

Was stört mich da noch?
…dass hier eine Forderung formuliert ist, die leider schon lange praktiziert wird und an der viele Väter bereits jetzt leiden (und später Eure Söhne). Eine Frau/Mutter kann jederzeit Unterhaltsvorschuss fordern und bekommt diesen auch. Sobald der Vater eine Zahlung nicht leisten kann, kommt der Exekutor. Exekutiert wird bis 25% unter das Existenzminimum. (Warum dieses so heißt, weiß ein unterhaltszahlender Vater sicher nicht. Er muss dann von ca. 570 Euro leben)

…dass nicht wie bei einer normalen Familie alle sparen müssen, wenn eine Notsituation eintritt, sondern nur eine Seite geschröpft wird. Und das ist meist der Vater (später vielleicht Euer Sohn).

…Irgendwie ist es außerdem verwunderlich, dass Frauen fordern, dass ein staatlicher Unterhaltsvorschuss auf jeden Fall durch den Unterhaltsschuldner später zurück zu zahlen ist. Was kümmert sie das, ich dachte es geht nur um die Armutsbekämpfung bei Alleinerzieherinnen…?

Gelesen habe ich auch noch:
DER UNTERHALTSSCHULDNER KANN JEDERZEIT DIE HERABSETZUNG DER ZAHLUNG BEANTRAGEN.
DAS HAT OFT ZUR FOLGE, DASS DIE UNTERHALTSZAHLUNG WÄHREND DER TEILWEISE MONATELANG DAUERNDEN VERFAHREN AUF EMPFINDLICH NIEDRIGE SUMMEN REDUZIERT ODER AUSGESETZT WIRD.
DIE GERICHTSPROZESSE SIND EXTREM KOSTSPIELIG UND LANGWIERIG.

So ein Schrott!
Jeder Rechtspfleger sagt dir sofort, dass Herabsetzung sehr schwer funktioniert, den Unterhalt erhöhen zu lassen dagegen viel leichter ist. Wenn eine Mutter den Unterhalt erhöhen lassen will, muss sie das nur dem Jugendamt sagen. Dann beginnt das ganze System für sie zu arbeiten. Kostenlos! Das Jugendamt stellt einen Antrag bei Gericht und vertritt die Mutter. Der Vater (später vielleicht Euer Sohn) muss alle seine Kosten selbst tragen: Seinen Anwalt, weil es keine Stelle gibt, die ihn automatisch vertritt. Gutachtenkosten, die entstehen, wenn man selbstständig ist oder auch nur geringfügig an einem Unternehmen beteiligt. Die können ein paar tausend Euro ausmachen. Gerichtskosten. etc.
Die Mutter kann Verfahrenshilfe beantragen und bekommt diese auch sicher. Weil in jedem Fall nicht sie Antragstellerin ist, sondern die Kinder und die verdienen ja kein Geld. Bei Vater ist das wieder anders, der bekommt selbst bei Arbeitslosigkeit in den seltensten Fällen Unterstützung.
Und der Vater muss zu jedem Gerichtstermin rennen, unzählige Unterlagen über seinen Verdienst, seine Vermögensverhältnisse, seine Wohnsituation, seine Kosten, seine Bankkonten, den Verdienst der neuen Partnerin, etc. liefern. Die Mutter muss nicht mal bei Gericht erscheinen.

Ein Vater kann auch „angespannt“ werden. d.h. das Gericht legt fest, was er verdienen könnte, unabhängig davon, ob er es verdient. Und von dieser Annahme werden dann die Alimente berechnet.

Ein Vater kann auch nicht Unterhalt herabsetzen oder auch nur einen Antrag mit diesem Argument stellen, wenn ihm die Mutter die Kinder verweigert. Das trennt der Gesetzgeber ganz fein.

Weiters steht da:
IMMER MEHR STUDIERENDE MÜSSEN EINEN ELTERNTEIL KLAGEN, DA DIE UNTERHALTSGARANTIE NUR BIS ZUM 18. LEBENSJAHR GILT.

Auch Blödsinn. Du bist verpflichtet, dein Kind bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit zu unterstützen. Es gibt da nicht einmal ein fixiertes Alter. Wenn es vor der Volljährigkeit einen gerichtlichen Bescheid über Unterhaltszahlungen gibt, dann ist dort auch der Passus „bei sonstiger Exekution“ enthalten und das (erwachsene) Kind muss nur zum Gericht gehen und kann dich jederzeit pfänden lassen (,sollte es nicht mt dir reden wollen). Erfolgsnachweise für das Studium muss es nicht automatisch bringen, du als Vater musst einen Antrag stellen, dass das Kind diese vorweist.

ABER:
Mütter, deren Kinder von zuhause ausgezogen sind, können dennoch entscheiden, ob sie die Familienbeihilfe, die dem Kind zusteht, selbst einbehalten wollen. Das Kind müsste einen Antrag stellen, dass es diese selber haben will(!).

Die Mutter müsste im Fall eines Auszugs auch genauso Unterhalt zahlen, wie der Vater. Weil die „Betreuung“, die sie bisher statt Unterhalt geleistet hat, weg fällt. Das tut sie aber in den seltensten Fällen. Weil eh der Vater zahlt. Als Vater kannst du auch nicht auf geteilten Unterhalt bestehen, wenn die Mutter nicht zahlt.

——————————–
FAZIT:

Wenn Frauen tatsächlich etwas verbessern wollen, und sei es nur für ihre Söhne, dann müssten sie sich einmal intensiv mit der Schieflage im österreichischen Familienrecht auseinander setzen. Die Schieflage, die zu 90 % Männer (ihre Söhne) trifft und treffen wird. Jeder weiß, dass der Mann in Österreich schwerst benachteiligt ist nach einer Trennung, darüber gibt es ein kollektives Wissen. Und jede kennt einen solchen Mann. In der Verwandtschaft, unter Bekannten, Freunden, irgend einer fällt auch dir Lesender/m genau jetzt ein.
——————————–

Und solange dass so einseitig und falsch formuliert ist, kann man auch nicht empfehlen, das Frauenvolksbegehren zu unterschreiben.

So, danke, das musste mal raus.

Peter Gigler      14. Februar um 22:01 ·

Facebookbeitrag:

Tags: Feminismus – Genderwahn – Frauenpolitik – Väter – Familie – Familienrecht – Missbrauch mit dem Missbrauch – Scheidung – Trennung – Unterhaltsvorschussgesetz –

Justiz – Regierungsprogramm FPÖ ÖVP für 2017 -2022

Justiz - Regierungsprogramm ÖVP FPÖ 2017
Justiz – Regierungsprogramm ÖVP FPÖ 2017 als pdf

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Familienrecht – ÖVP FPÖ Regierungsprogramm

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Verbesserungen in der Gemeinsamen Obsorge und Einführung der Doppelresidenz, welche bereits im Okt. 2015 einstimmig mit der Europarat Resolution 2079 beschlossen wurde!

Danke, an die FPÖ und ÖVP und das Team welche sich für diese beiden extrem wichtigen Punkte eingesetzt hat!
Auch nach Trennung oder Scheidung sollte es Fairness und Gleichberechtigung (Halbe/Halbe) geben.
Jeder entsorgte Elternteil, und auch dadurch tausende PAS-Suizidopfer, egal ob Vater(3/4)  oder Mutter(1/4) ist ein Suizidopfer zu viel.
Nach mehreren Wochen u. Monaten Umgangsboykott sieht ein Elternteil oft keinen anderen Ausweg mehr als Suizid.
Bei einigen entsorgten Elternteilen wird diese Depression, welche durch diese Ohnmacht und sturen Entscheidungen der schlechten Gesetzesvorlage im Familienrecht entsteht nach Jahren immer stärker bis es zum Freitod kommt.

Jede Woche, welche es früher im Familiengericht zu einer „fairen und gleichberechtigten“ Obsorgerechtsentscheidung kommt, kann möglicherweise ein Suizid verhindern werden! Eine Verfahrensverkürzung und ein 50/50 Kontaktrecht zum eigenen Kind durch einen Familienrichter sind extrem wichtig für das Kindeswohl.  Mehrere weltweite Studien bestätigen, dass eine regelmässige und gute Beziehung zwischen Vater-Kind sehr wichtig sind und Parental Alienation (Eltern Entfremdung) bei Kindern verhindert. Weiters bestätigen alle Terrorexperten weltweit, dass diese Entfremdung bei Jugendlichen von einem Elternteil eine Radikalisierung bei Jugendlichen sehr begünstigt.
Gemeinsame Obsorge und 50/50 Umgangsrecht nach Trennung oder Scheidung können daher unmittelbar als ein Teil der Terrorprävention und einer gut funktionieren Gesellschaft gesehen werden.

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 17-12-2017
Artikel des ÖVP FPÖ Regierungsprogramm im Familienrecht:

Familienrecht ÖVP SPÖ Analyse Regierungsprogram
Familienrecht ÖVP FPÖ Analyse Regierungsprogramm

Familienrecht: Türkis-Blau erleichtert gemeinsame Obsorge Analyse

Das von der ÖVP bevorzugte Modell für Trennungen soll stärker zum Zug kommen Seit Jahren drängt die ÖVP auf die in anderen Staaten weitaus üblichere gemeinsame Obsorge für minderjährige Kinder nach einer Trennung der Eltern. Diese ist in Österreich schon seit Jahren möglich, die SPÖ aber hat immer darauf gepocht, dass ein Kind nur einen Hauptwohnsitz haben kann – meistens den der Mutter. Der Verfassungsgerichtshof hat in Einzelfallentscheidungen sehr wohl eine Doppelresidenz ermöglicht, das entsprechende Gesetz wurde aber bisher nicht angepasst. Das soll nun geschehen. Im Justizkapitel des Regierungsprogramms ist unter der Überschrift „Reformen im Zivil- und Familienrecht“ von der „Einführung eines Doppelresidenzmodells“ die Rede. Bei einem doppelten Wohnsitz entfällt die Verpflichtung des anderen Elternteils zu Unterhaltszahlungen – was Väterorganisationen schon lange fordern, aber Mütter benachteiligen kann. Dem entspricht wohl auch die Absicht, beim Rückersatz von Unterhaltsvorschüssen Doppelresidenz und doppelte Haushaltsführung stärker zu berücksichtigen. Die bestehenden Regelungen von Unterhaltsvorschüssen und –exekutionen unter das Existenzminimum sollen evaluiert werden – auch das könnte die Belastung von Vätern verringern, aber Zahlungen an Mütter reduzieren. Weiters soll die „Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung mit dem Ziel der gemeinsamen Obsorge“ modifiziert werden – wahrscheinlich in Richtung rascherer Teilung der Obsorge. In Obsorgeverfahren sollen strikte Fristen eingeführt werden – 14 Tage für die erste mündliche Tagsatzung, maximal acht Wochen für die Stellungnahme des Jugendwohlfahrtsträgers. Beim Kinderschutz, also der Zuständigkeit der Jugendämter, heißt es nur allgemein „Straffung der Kompetenzen und Zuständigkeiten, Förderung des Kindeswohls“.
(Eric Frey, 16.12.2017)
Hier klicken: Das Regierungsprogramm im Überblick – derstandard.at/2000070507869/regierungsprogramm-oevp-fpoe-kurz-strache-familienrecht
Tags: Familie – Familienrecht – Terror – Radikalisierung Entfremdung – Sorgerecht – Trennung – Scheidung Kinder – Suizid Freitod- Selbstmord – Heinz Christian Strache FPÖ – Sebastian Kurz ÖVP – Justizopfer – Europarat Resolution 2079

Gute Idee – Unterhaltsersatzleistung im Wege der Mindestsicherung

Email PERSÖNLICH

Sehr geehrte ÖVP, Justizminister Wolfgang Brandstetter, zukünftiger Bundeskanzler Sebastian Kurz!

Die von ihnen vorgeschlagene Förderung, halte ich für eine langfristige professionelle Lösung, schließlich soll ein solcher staatlicher Zuschuss. bzw. Ersatz von Kindesunterhalt lt. UVG 1985 auch kontrolliert ablaufen.
Derzeit wird die Wohnbeihilfe genauso wie die Mindestsicherung abgehandelt, dies wäre für den Kindesunterhalt genauso sinnvoll und wünschenswert.

Eine SPÖ Husch- Pfusch-Lösung als Wahlzuckerl sollte man ablehnen, wie der zukünftige Bundeskanzler Sebastian Kurz bereits mit einem generellen Verbot von zusätzlichen Ausgaben vor der Nationalratswahl bereits mehrfach begründet hat.
Sehr wichtig wäre auch ein Selbstbehalt von 1080,- Euro für den Unterhaltspflichtigen, wie es bereits in der Düsseldorfer Tabelle seit vielen Jahren Usus ist, dies verhindert ein abrutschen von KMU’s, welche eine wesentliche Stütze in unserer Wirtschaft darstellen, diese Arbeitsplätze sollten erhalten bleiben!

Deshalb mein Appell an die neue ÖVP, mit diesen Selbstbehalt wäre das Abschlittern der unterhaltspflichtigen Personen in Armut gewährleistet. Prinzipiell  sollten alle Alimente bei der Höhe des Unterhalts österreichweit genauso in die Summe der Mindestsicherung einberechnet werden, in einem Bundesgesetz. Grundsatz, jedes Kind soll gleich viel Wert sein!

schönen Tag noch, wünscht Ihnen
Admin Familie & Familienrecht, am 4-10-2017

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 Artikel:

 Kindesunterhalt: Pilz ortet ÖVP-Sabotage
Wolfgang Brandstetter
Foto: Kurier/Juerg ChristandlVizekanzler Wolfgang Brandstetter.

Vizekanzler Wolfang Brandstetter legte einen eigenen Initiativantrag vor.

Die ÖVP legt nun einen eigenen Initiativantrag für die Reform des Kindesunterhalts vor. Den Vorschlag der SPÖ für eine Unterhaltsgarantie lehnt Vizekanzler Wolfgang Brandstetter (ÖVP) ab, denn er fürchtet, dass damit hunderte Millionen Euro ins Ausland abfließen würden.
Die SPÖ hat vergangene Woche einen Antrag ausgearbeitet, der Besserstellungen für Alleinerziehende vorsieht, deren Partner beim Unterhalt säumig sind. Eine entsprechende Korrektur der gegenwärtigen Regelungen hatten davor alle Partei befürwortet.

Der Justizminister sprach sich am Dienstag in einem Statement gegenüber der APA grundsätzlich für Änderungen aus: „Eine Unterhaltsgarantie, wie die SPÖ sie vorschlägt, scheint mir aber der falsche Weg zu sein.“ Dem Noch-Koalitionspartner wurde daher ein Vorschlag zu einem Unterhaltszuschuss-Gesetz übermittelt, der bei allen Kindern in Österreich ankommen soll. Dabei handle es sich um einen staatlichen Unterhaltszuschuss im Wege der Mindestsicherung, der für alle Kinder einen Unterhaltsanspruch nach objektiven Richtsätzen vorsieht, erklärte Brandstetter.

Kritik und Appell

Trotz der Einigkeit bei dem Thema dürfe man beim Unterhalt nicht den selben Fehler wie bei der Familienbeihilfe machen: „Nach dem SPÖ-Modell laufen wir Gefahr, dass wir ähnlich wie bei der Familienbeihilfe über den FLAF hunderte Millionen Euro ins Ausland zahlen“, kritisierte Brandstetter. Eine Differenzierung nach den Lebenshaltungskosten des jeweiligen Aufenthaltslandes sei daher sinnvoll, wie dies auch in Unterhaltsverfahren bei den Gerichten gemacht werde. Der Justizminister lehnt auch eine Beschränkung der Leistung auf fünf Jahre ab: „Wir haben daher einen Vorschlag erstellt, der weder zeitlich beschränkt ist, noch einzelne Familienkonstellationen ausschließt.“

Die Umsetzung will die ÖVP sinngemäß an eine Gegenfinanzierung über die Indexierung der Familienhilfe knüpfen, was eine „budgetschonende“ und unbürokratische Lösung wäre. Dass diese Anpassung an das Niveau im Ausland derzeit auf EU-Ebene nicht möglich ist, wurde gegenüber der APA eingeräumt.

Brandstetter appelliert in dem Statement außerdem, auch im Wahlkampf, „ruhig und besonnen zu agieren“. Der ÖVP-Vorschlag wurde dem SPÖ-Klub übermittelt.

Pilz: Ärger über ÖVP

Peter Pilz, der in einer Fernsehdiskussion die Debatte über den Kindesunterhalt neu entflammt hatte, ist verärgert über die ÖVP. Während der SPÖ-Vorschlag aus seiner Sicht nur „repariert“ gehört, „sabotiere“ die Volkspartei. „Wahlkampf auf dem Rücken von 70.000 Kindern“, stellte er am Dienstag auf Twitter fest.

 Folgen

Peter Pilz

@Peter_Pilz

Unterhalt: Das SPÖ-Papier hat 5 Löcher. Das lässt sich reparieren. Aber die ÖVP sabotiert. Wahlkampf auf dem Rücken von 70.000 Kindern.

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Der Grüne Klubobmann Albert Steinhauser erklärte am Rande einer Pressekonferenz, er kenne den Vorschlag der ÖVP noch nicht. Man prüfe gerade den Entwurf der SPÖ, wobei man diesen tendenziell unterstützen würde.

SPÖ-Frauen kritisieren Kurz

Die SPÖ ärgert sich über die Ablehnung des eigenen Antrags zur Unterhaltsgarantie durch die ÖVP. Parteiobmann Sebastian Kurz solle zu seinem Wort stehen, forderte Bundesfrauenvorsitzende Gabriele Heinisch-Hosek am Dienstag in einer Aussendung. Die Behauptung, der ÖVP, Kinder im Ausland könnten laut dem SPÖ-Vorschlag eine Unterhaltsgarantie beziehen, sei falsch.

„Kinder im Ausland können bei unserem Vorschlag keine Unterhaltsgarantie beziehen, da die Voraussetzung der Wohnsitz im Inland sowie ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind ist“, so die SPÖ-Frauenchefin. Im ÖVP-Vorschlag ortet sie hingegen Unklarheiten und rechtliche Probleme. So solle laut ÖVP der Bund in die Mindestsicherung der Länder eingreifen und die Unterhaltsgarantie dort verankern – wie das gestaltet sein soll, lasse der Noch-Koalitionspartner aber offen. „Sicher ist, dass viele Alleinerziehende davon überhaupt nicht profitieren werden“, kritisierte Heinisch-Hosek.

(apa / best) Erstellt am 

Kindesunterhalt bezahlt vom Staat für alleinerziehende Mütter mit Kinder!

Artikel:

Kindesunterhalt: Vater Staat muss öfter einspringen

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…

Foto: Tobias Kaltenbach – Fotolia/Tobias Kaltenbach/FotoliaSymbolbild
 50.000 Minderjährige bekommen keine Alimente, Republik zahlt 131 Millionen Euro Vorschuss.
Dann bleibt unter Umständen nicht einmal das Existenzminimum über, denn der Staat darf in solchen Fällen bei der Pfändung diese Grenze noch um 25 Prozent unterschreiten.

3100 im Ausland

Die Summe könnte sich noch erhöhen, sollte die Forderung von Frauenorganisationen erfüllt werden, Unterhaltsvorschuss über das 18. Lebensjahr hinaus bis zum Ende der Ausbildung zu gewähren.

Meist sind es die Väter, die sie sich ins Ausland abgesetzt haben bzw. von dort stammen und keinen Unterhalt nach Österreich überweisen. Von den 3100 im Ausland lebenden Personen, auf die das zutrifft, befinden sich die meisten (1648) in Deutschland, gefolgt von der Schweiz (324) und der Türkei (194).

Etwas mehr als die Hälfte der Vorschüsse wird später zurückgezahlt oder kann hereingebracht werden. Trotzdem sind die offenen Forderungen der Republik Österreich seit Einführung des Unterhaltsvorschusses 1976 mittlerweile auf 1,1 Milliarden Euro angewachsen.

Kurier-Infografik… Foto: /Kurier-Infografik

Der Rechnungshof kritisiert die unterschiedlich starken Anstrengungen von Behörden, die mit der Hereinbringung von ausstehenden Unterhaltszahlungen befasst sind, und hat drei Stichproben gezogen. Die Quote zwischen Vorschüssen und (erzwungenen) Rückzahlungen beträgt in den beiden oberösterreichischen Gemeinden Schärding und Wels 66 bzw. 29 Prozent, bei Kinder- und Jugendhilfeträgern in den Wiener Bezirken Meidling, Hietzing und Liesing 36 Prozent. Das hängt laut Rechnungshof mit dem jeweiligen Personaleinsatz zusammen. Und damit, dass in Schärding 64 von 100 Unterhaltsschuldnern vor das Strafgericht gebracht werden, während es in Wien 55 und in Wels nur 18 von 100 sind. Es wird eine mangelnde zentrale Steuerung durch das Justizministerium kritisiert.

Dort wurde eine Arbeitsgruppe „Kindesunterhalt“ eingesetzt, die Reformvorschläge ausarbeiten soll. Über Details oder auch nur die Richtung hüllt man sich jedoch in Schweigen.

Die Einbringungsstelle beim Oberlandesgericht (OLG) Wien treibt für ganz Österreich ab dem Erreichen des 18. Lebensjahres (ab dann wird kein Vorschuss mehr gewährt) des Kindes die bevorschussten Unterhaltszahlungen ein. Mitunter ist auch nach 30 Jahren noch etwas zu holen, sogar über den Tod des Unterhaltsschuldners hinaus, wenn in der Verlassenschaft ein bis dahin verheimlichtes Vermögen auftaucht.

Eigene Abteilung

Seit Februar 2015 gibt es beim OLG Wien eine eigene Abteilung, die speziell für die Hereinbringung im Ausland abgestellt ist. „Großbritannien, Frankreich, Italien sind schwerfällig“, sagt Reinhard Hinger. Die größten Erfolge beim Eintreiben habe man in Deutschland. Aber auch „in den Oststaaten wie Tschechien, Slowakei, Ungarn funktioniert es besser, weil die Bürokratie dort vielfach noch wie in der Monarchie gestaltet ist.“

Unterhaltspflicht

Anklagen: Die Zahl der Strafverfahren gegen Elternteile, die ihre  Unterhaltspflicht verletzt haben, geht  zurück: 2014 gab es 2229 Verfahren und 1186 Verurteilungen, 2015 waren es 2090 Verfahren (1045 Schuldsprüchen), im Vorjahr wurden 1885 Verfahren durchgeführt, die zu 900 Verurteilungen führten.

Rückzahlungen: Die Zahl der freiwilligen oder erzwungenen Rückzahlungen von Unterhaltsvorschüssen steigt langsam: 2013 wurden 56 Millionen Euro zurückgezahlt oder eingetrieben, 2014 und 2015 waren es 60 bzw. 69 Millionen, im Vorjahr 76 Millionen.

Klagen von Kindern: Rund 5500 volljährige Kinder klagen pro Jahr Vater oder Mutter auf Unterhalt.

(kurier) Erstellt am
.
https://kurier.at/chronik/oesterreich/kindesunterhalt-vater-staat-muss-oefter-einspringen/271.769.035
Tags: UVG 1985 Unterhaltsvorschussgesetz – Kindesunterhalt – Alimente – Alleinerziehende – Familie – Familienrecht – Frauenpolitik – Gesetze Österreich – Anspannungsgrundsatz – Exekution

Unterhalt korrekt rechnen, nicht schlecht schätzen

Logo Unterhaltsrechner Tews

Diese WebSite soll die wichtigsten Richtsätze und Formeln (auch am Smartphone und am Tablet) unentgeltlich zur Verfügung stellen. Wählen Sie die gewünschten Seite aus dem Menü oben. Auch die Berechnungsprogramme sind FREI zugänglich.

aktuelle Parameter:

* Regelbedarfssätze ab 01.07.2016

* Ausgleichszulagenrichtsätze ab 01.01.2017

* Die Steuersätze der Steuerreform 2015 sind in die Berechnungsprogramme (Menüpunkt ab 01.01.2016) eingearbeitet.

 Anleitungen

 Berechnungsprogramme

 PDF-Berechnungsprogramme

 Programm funktionsfähig

Programm nicht funktionsfähig, in Entwicklung

Programm wird gewartet

–>

http://www.unterhaltsrecht.at/

Tags: Unterhaltsrechner – Österreich

Jugendamt – Urteil ignoriert – Vater war fassungslos!

„Falscher Vater“ will Schadenersatz

Horst W. mit Sohn…
Foto: /Privat  Horst W. aus Leverkusen hat auch einen „echten“ Sohn (5)

Deutscher gab 4000 Euro für Anwälte aus, weil Betrüger seinen Namen verwendete.

Horst W. kann sich noch gut an jenen Tag Anfang Jänner 2015 erinnern, der sein privates Glück auf eine harte Probe gestellt hat. Im Postkasten fand der Deutsche einen Brief des Bezirksgerichts Hallein vor. Darin wurde er – wie berichtet – aufgefordert, den Unterhaltsvorschuss für einen damals fünfjährigen Buben aus Kuchl (Salzburg) zu leisten, dessen Vater er sein sollte. Mindestens 200 Euro wären pro Monat fällig gewesen. Bis zum Jahr 2020.

„Ich war fassungslos“, sagt der 32-Jährige aus Leverkusen. Die Mutter des Kindes kannte er nicht. W. erinnerte sich an einen Anruf der Kriminalpolizei im Jahr 2011 zurück – sein Ausweis war in Österreich von einem Unbekannten verwendet worden. Der Verlust des Dokuments lag da bereits vier Jahre zurück.

Für den Deutschen begann ein langwieriger Kampf mit der österreichischen Bürokratie. „Es war alles sehr hektisch. Ich musste so schnell wie möglich einen Anwalt organisieren. Anfangs wollte aber niemand den Fall übernehmen“, schildert W. die Tage, nachdem er den Brief erhalten hatte. Am 15. Juni kam es am Bezirksgericht Hallein zu einer Verhandlung. „Das Gericht hat dabei festgesetzt, dass ich nicht der Vater sein kann, weil ich nie Geschlechtsverkehr mit dieser Frau hatte. Das hat sie auch so ausgesagt.“

Behörde ignorierte Urteil

Das Gericht erklärte die Vaterschaftsanerkenntnis für unwirksam. Die Forderung blieb dennoch bestehen. „Das Jugendamt wollte das Urteil nicht wahrhaben. Die haben einen Sündenbock gebraucht, der zahlt„, empört sich der 32-Jährige. Erst als er sich bei der ORF-Serie „Am Schauplatz Gericht“ meldete, zog die Behörde zurück. Halleins Bezirkshauptmann Helmut Fürst beteuert, er habe erst im Oktober durch den Anruf der Journalisten von dem Fall erfahren. „Am nächsten Tag habe ich angewiesen, dass alle Rekurse unsererseits zurückgezogen werden.“ Seine Mitarbeiter hätten über das Ziel hinausgeschossen. „Das Wohl des Kindes stand im Vordergrund“, sagt Fürst. Erst Mitte Dezember beendete der Oberste Gerichtshof (OGH) die Posse endgültig.

Ausgestanden ist die Causa für W. nicht – trotz des OGH-Urteils zu seinen Gunsten. Seine Anwaltskosten belaufen sich auf mehr als 4000 Euro. Für den Koch in einer Betriebskantine „verdammt viel Geld“. Der Geschädigte musste eigenen Angaben zufolge einen Kredit aufnehmen. Eine Schadenersatzklage steht im Raum. „Wir müssen das noch überlegen, aber die Möglichkeit gibt es, ja“, sagt Karl-Heinz Pühl, der Anwalt von Horst W.

Mitleid mit Mutter

Der Geschädigte wartet bis heute auf eine Entschuldigung der Halleiner Behörden. Für die Mutter des Kindes empfindet Horst W., selbst Vater eines fünfjährigen Sohnes, Mitleid. „Die Frau hat sich bei mir entschuldigt. Das fand ich sehr nett. Sie kam mir verzweifelt vor. Sie hat einen Mann geliebt, den sie nicht wirklich kannte.“

Die Suche nach dem wahren Vater des Kindes läuft weiter. Rund zehn Hinweise aus Oberösterreich, der Steiermark und Salzburg sind eingegangen. „Mit ziemlicher Sicherheit wird der Täter festgestellt“, meint Polizei-Sprecherin Valerie Hillebrand. Details gebe man in den kommenden Tagen bekannt.

POLIZEIBILD/FAHNDUNGSFOTO: BETRUG, SCHWERER BETRUG

Foto: APA/POLIZEIDieser Mann soll der leibliche Vater eines heute sechsjährigen Buben sein

 

(kurier) Erstellt am 25.02.2016, 06:00
http://kurier.at/chronik/oesterreich/falscher-vater-will-schadenersatz/183.177.977
Tags: Exekution – Rechtsstaat – Gericht – Jugendamt – Pfändung – Vater – Kindesunterhalt – Unterhaltsklage – Justizopfer – Väter –  Missbrauch mit dem Missbrauch – Zahlvater – 

SPÖ Beschimpfungen am 1.Mai als Nazi und Faschisten ?

Jetzt reicht es mir!

AUSTRITT AUS DER GEWERKSCHAFT!
Das Verhalten einiger SPÖ FRAUEN und die Mehrheit einer SPÖ in der Gewerkschaftsbewegung, die Beschimpfung als Nazi und Faschist am 1.Mai sind ein NO GO.
Als ehemaliger FSG Betriebsrat bin ich nur mehr enttäuscht.
 

Werner G. 2 Std. ·

Austritt Gewerkschaft FSG
Austritt Gewerkschaft FSG – entsorgter Zahlvater


Austritt eines SPÖ Gewerkschaftsvertreter aus der Gewerkschaft – Kündigung

https://www.facebook.com/photo.php?fbid=1125558167471400&set=a.215706988456527.67876.100000516814447&type=1&theater

Tags: Anspannungsgrundsatz, Armut, Exekution, Feminismus feministische, Frauenpolitik, Genderwahn, Gesetze Österreich, Gewalt, Gewalt weibliche Frauen, Gleichberechtigung Gleichstellung, Justiz, Justizopfer, Kinder, Kinderrechte, Kinderschutz, Kindesunterhalt – Alimente, Kindeswohl, leaks, Menschenrechte EGMR, Menschenrechtsverletzung, Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge, PAS Eltern-Kind-Entfremdung, psychische Gewalt, SPÖ Frauen, Termine – Veranstaltungen – Demo etc., Unterhalt, Unterhaltsvorschussgesetz, Vaterlose Gesellschaft, Väter Artikel, Väter ohne Rechte, Vereine – Österreich

Österreich Anspannung 650,- Euro — Deutschland Selbstbehalt von 1080,- Euro ?

Sind Unterhaltspflichtige in Österreich Menschen 2. Klasse?


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Während in Deutschland nach der Düsseldorfer Tabelle unterhaltspflichtige Personen einen  Selbstbehalt haben, hat man in Österreich ein veraltetes Gesetz nach dem ABGB, welche eine Anspannung auf 75% des Existenzminimums vorsieht.

Nur die Zeiten, Wirtschaft und die Suche nach Arbeitsplätzen ist in Österreich deutlich schlechter geworden in den letzten Jahren. Die Lebenserhaltungskosten einer Wohnung, Betriebskosten, Heizung sind in den letzten Jahren deutlich angestiegen.
Es ist ein Ding der Unmöglichkeit mit 75% des Existenzminimums, also 650,- Euro, seine gesamten monatlichen Kosten zu bezahlen.
Diese Elternteile werden in Österreich quasi zu Menschen 2.Klasse degradiert, da für sie das normale Existenzminimum von 829,- Euro nicht gilt.

admin Familie Familienrecht, März 2015

Tags: Justizopfer – Unterhalt – Anspannung – Existenzminimum – Menschenrechtsverletzung – Armut – Väter – Anspannungstheorie – soziale Gerechtigkeit – Sozialdemokratie – Familienfreundlichkeit – Vaterlose Geselschaft