Vatikan spricht von Ex-Ordensfrau Doris Wagner beschuldigten Priester frei
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Eine Jury im Vatikan sah es als nicht erwiesen an, dass der Pater Wagner in einer nach kirchlichem Recht strafbaren Weise bedrängte Vatikanstadt – Ein von der früheren deutschen Ordensfrau Doris Wagner des sexuellen Übergriffs beschuldigter Tiroler Priester ist vom höchsten Vatikan-Gericht freigesprochen worden. Es handelt sich um einen Ex-Abteilungsleiter der Glaubenskongregation, dem ein weibliches Mitglied des Ordens „Das Werk“ einen kirchenrechtlich strafbaren Übergriff vorgeworfen hatte, berichtet die „Herder Korrespondenz“ laut Kathpress.
In Interviews und einem Buch hatte Doris Wagner angegeben, Pater Geißler habe sie als ihr Beichtvater im November 2009 während der Beichte angefasst und ihr sexuelle Avancen gemacht.
Eine Jury aus fünf Richtern am Vatikan-Gericht sah es nun als nicht erwiesen an, dass der österreichische Ordenspriester der Gemeinschaft „Das Werk“, Pater Hermann Geißler, Wagner in einer nach kirchlichem Recht strafbaren Weise bedrängt hat. Eine „Straftat der Verführung zur Übertretung des Sechsten Gebotes“ durch Geißler „steht nicht fest“ („non constare“), heißt es in einem auf Latein verfassten Bescheid des Gerichts vom 15. Mai, aus dem die „Herder Korrespondenz“ zitiert. Eine Strafe komme daher nicht infrage. Unterzeichnet ist der Bescheid vom Präfekten der Signatur, Kardinal Dominique Mamberti, sowie vom Sekretär, Bischof Giuseppe Sciacca.
Avancen während der Beichte?
In Interviews und einem Buch hatte Wagner angegeben, Geißler habe sie als ihr Beichtvater im November 2009 während der Beichte angefasst und ihr sexuelle Avancen gemacht. In späteren Interviews ergänzte sie, Geißler habe sie in der betreffenden Situation auch festgehalten und sie zu küssen versucht. Sie sei in Panik geraten und fort gerannt. Im Jänner 2019 kündigte der Vatikan eine Untersuchung des Vorfalls an. Geißler trat als Abteilungsleiter der Glaubenskongregation zurück.
Gegenüber der „Herder Korrespondenz“ äußerte sich Geißler nun erstmals öffentlich zu dem Vorgang. Er stellt die Abläufe anders dar. „Nach der fraglichen Beichte im November 2009 ist es zu einem vertraulichen Gespräch mit Frau Wagner gekommen, bei dem ich in empathischer und mitfühlender Weise, jedoch immer in der Sie-Form meine Wertschätzung für sie zum Ausdruck gebracht habe“, so Geißler. „Gleichzeitig habe ich bekräftigt, dass die gegenseitige Verbundenheit übernatürlich sein muss.“ Beim Hinausgehen, so Geißler, „habe ich ihr – nicht mehr im Beichtzimmer, sondern im Vorzimmer – die Hand gegeben und mit meiner rechten Wange ihre rechte Wange berührt, als Geste der Zuneigung und der brüderlichen Verbundenheit“.
„Nicht in den Statuten“
Laut „Herder Korrespondenz“ hatte der Heilige Stuhl nach Wagners Hinweisen auf autoritäre Strukturen im „Werk“ bereits 2013/14 eine Apostolische Visitation bei der geistlichen Gemeinschaft durchgeführt. Dabei sei Handlungsbedarf festgestellt worden. Im italienischen Abschlussdekret der Kongregation vom Oktober 2016 heiße es, der „Schutz der Gewissensfreiheit, insbesondere in der Phase der Ausbildung“, genüge im „Werk“ „offenbar nicht den Statuten des Kirchenrechts“.
In der für das „Werk“ charakteristischen Praxis des engen Zusammenlebens von Männer- und Frauengemeinschaften habe sich außerdem die Notwendigkeit gezeigt, „die ‚living conditions‘ besser und angemessener zu regeln“. Als Konsequenz wurde unter anderem die Einführung eines „Generalkapitels“ verlangt, das erstmals noch 2019 unter dem Franziskanerpater Johannes Freyer stattfinden soll.
(APA, 16.5.2019) – derstandard.at/2000103296150/Vatikan-sprach-von-Ex-Ordensfrau-beschuldigten-Tiroler-Priester-frei
Tags: Strafrecht – Vatikan – sexueller Missbrauch – Gewalt – psychische Gewalt – Mobbing – Justizopfer – Menschenrechtsverletzung
Der Fall ist von 1993 und das Stift hatsofort reagiert. Aber Hetze gegen die Kirche geht immer, das haben die Nazis auch schon gewusst…
Michael Tfirst vor einer Stunde
Bei diesem Fall geht es darum, dass es sich um „Vertuschung“ handelt, da die Sache nicht ordnungsgemäß angezeigt wurde, um in Folge künftige Missbrauchsopfer zu vermeiden.
So wie es aussieht, hat er weiter missbraucht und, denn dei deutsche Staatsanwaltschaft hat diesen Fall zur endgültigen und einmal ordentlichen Aufklärung an Österreich zurückgeschickt, da sie gerade an diesem Fall mit neueren Opfern arbeitet.
Also, ANFANG JUNI 2017 machte die Staatsanwaltschaft in Deutschland bei der österreichischen Staatsanwaltschaft eine Anzeige, dass da sexueller Missbrauch „klosterintern“ geregelt wurde.
Wenn es nur bei diesem Fall geblieben wäre: Und was ist ENDE JUNI 2017?
Am 29.6.2017 hat die deutsche Staatsanwaltschaft wieder in einem anderen Fall und wegen schweren sexuellen Missbrauchs in mehr als hundert Fällen, Anklage erhoben. Diese Ermittlungen sind laut österreichischer Staatanwaltschaft wegen Verjährung eingestellt worden. Plötzlich taucht jetzt ein Sachverständigengutachten auf, das dem klerikalen Missbrauchstäter verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Was wird da seitens der Kirche und des Staates Österreich gespielt?
Echt grauslich ist das Ganze!
MfG
Michael Tfirst
Michael Tfirst vor 2 Stunden
Was mich verwundert ist, dass da nie der Deutsche Orden erwähnt wird, der ja auch involviert ist. Kardinal Schönborn ist seit ewigen Zeiten der Ordenskaplan des Deutschen Ordens. Diesbezüglich machte ich schon im Juni 2017 eine Anzeige, denn 14 Jahre lang hatte jener Priester eine Haushälterin, die vom Deutschen Orden (Hort des goldenen Vlieses) entlohnt wurde und deren Sohn er missbrauchte.

https://familiefamilienrecht.files.wordpress.com/2017/09/827c5-gerichtsverhandlung2bdeutscher2borden2b1.jpg
https://familiefamilienrecht.files.wordpress.com/2017/09/5abcb-gerichtsverhandlung2bdeutscher2borden2b2.jpg
Am 20.9. 2017 zeigte ich zusätzlich Schönbornsprecher Dr. jur. Prüller an, weil er am 20.9. im ORF verkünden ließ, dass es EINE PFLICHT ZUR ANZEIGE NICHT GEBE und wenn ein Opfer das nicht will, müssen wir diesem Wunsch nachkommen.
Volksanwalt Dr. jur. Kostelka schrieb mir vor Jahren: „Jeder sexuelle Missbrauch stellt ein gerichtlich strafbares Delikt dar, das von der Staatsanwaltschaft zu verfolgen und in weiterer Folge in einem Strafprozess den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend zu ahnden ist.“ MfG
Michael Tfirst
Artikel:
Missbrauchsfall: Demo vor Stift
Plattform fordert vollkommene Aufklärung des Falls aus dem Jahr 1993.
Opferschutz
Im Stift Klosterneuburg habe man nach Bekanntwerden des Missbrauchsfalls von 1993 alles getan, um der Sache nachzugehen, meinte dazu Sprecher Walter Hanzmann am Donnerstag. Alte Protokolle wurden ausgehoben, aus denen hervorging, dass der damalige, 1997 verstorbene Propst Gebhard Koberger unmittelbar reagiert und den betreffenden Augustiner-Chorherren suspendiert hatte.
Hanzmann verwies unter Hinweis auf ein Sechs-Augen-Gespräch auf den Aspekt des Opferschutzes, der nun verletzt werden könnte: Mutter und Sohn wollen unbedingt anonym bleiben, hätten jetzt aber Sorge, dass ihre Namen bekannt würden. Die Dame habe ihm versichert, dass sie 1993 den Schutz ihres Kindes sicherstellen wollte, was nach ihrem Gespräch mit Koberger und dem ebenfalls verstorbenen Dechant durch die Entfernung des Geistlichen aus dem Kloster geschehen sei. Sie habe den Fall aber – ebenfalls zum Schutz des Buben – nicht anzeigen wollen.
Stift Klosterneuburg gibt Missbrauch zu
Stift Klosterneuburg bestätigte Missbrauchsfall aus 1993
https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/missbrauchsfall-demo-vor-stift/288.905.710
Tags: Pädo – kirchliche Gewalt – Kindesmissbrauch