Welche Familienförderungen gibt es in Österreich 2019

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Zitat:

Familienförderungen in Österreich 2019

Hier eine Auflistung dessen, was Familien in Österreich bekommen. Einfach, weil ich weiß, dass es uns hier als Familie finanziell wirklich gut geht und es vielen Ländern dieser Erde nicht so ist. Danke Österreich!

Familien werden in Österreich besonders finanziell bedacht. Was gut und richtig ist, denn ohne gesunde, stabile Familien, kein gesundes Land!

Logisch, dass nicht allein der Staat für eine gesunde, stabile und intakte Familie verantwortlich, sondern jeder Einzelne gefragt, ist. Der Staat kann durch finanzielle Zuwendungen jedoch dafür sorgen, dass wenigstens dieser Punkt kein Hindernis für Familienplanung darstellt.

Ein paar aufgelistete Förderungen sind nicht speziell auf Familien ausgelegt, können also auch aufgrund anderer Lebensumstände beantragt werden.

  • Wochengeld: Die ersten acht Wochen vor der Entbindung und die ersten acht Wochen nach der Entbindung erhält Frau weiterhin ihr volles Gehalt und hat ein absolutes Beschäftigungsverbot.
  • Familienbeihilfe (Kindergeld): Jede Familie bekommt einen monatlichen Betrag, der gestaffelt nach dem Alter des Kindes ausbezahlt wird. Je älter das Kind, desto höher die Familienbeihilfe. Höhe der Familienbeihilfe
  • Familienzuschuss (Land Vorarlberg- speziell bei uns jetzt): Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Familien-Nettoeinkommen und der Zahl der Familienmitglieder. Familienzuschuss Vorarlberg
  • Um alle Bundesländer mit aufzuzählen: Hier die Familienunterstützung der einzelnen Länder (Österreich). Viele Bundesländer haben noch eigene Regelungen als Zusatz zu dem staatlichen Geld.
  • Kinderbetreuungsgeld: Das Kinderbetreuungsgeld steht in zwei Systemen zur Verfügung. Es kann entweder als Pauschalleistung (vier Varianten) oder als einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezogen werden. Varianten und Höhe des Kinderbetreuungsgeldes. Es besteht die Möglichkeit eines Zuverdienstes, dessen Maximalhöhe jedoch genau festgelegt ist.
  • Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld für Alleinerziehende.
  • Elternteilzeit: Elternteilzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Herabsetzung der bisherigen Arbeitszeit oder auf Änderung der Lage der bisherigen Arbeitszeit. Dieser Anspruch gilt nur für Eltern, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben beziehungsweise die Obsorge für das Kind innehaben. Zusätzlich hängt der Anspruch auf Elternteilzeit von der Betriebsgröße und von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.
  • Bis 2019 gibt es noch den Alleinverdienerabsetzbetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungsgeldern. Dies wird jedoch durch die neue Steuerreform hinfällig.
  • Steuererleichterung für Familien: „Familienbonus Plus tritt ab 2019 in Kraft: Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag. Durch ihn wird die Steuerlast direkt reduziert, nämlich um bis zu 1 500 Euro pro Kind und Jahr. Den Familienbonus Plus erhalten Sie, so lange für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in der Höhe von 500 Euro jährlich zu, wenn Sie für dieses Kind weiterhin Familienbeihilfe beziehen. Geringverdienende Alleinerziehende beziehungsweise Alleinverdienende, die keine oder eine geringe Steuer bezahlen, erhalten künftig einen so genannten Kindermehrbetrag in Höhe von maximal 250 Euro pro Kind und Jahr.
  • Familienzeitbonus (Familienmonat): Für erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes intensiv und ausschließlich der Familie widmen und ihre Erwerbstätigkeit (im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin) unterbrechen, ist ein „Familienzeitbonus“ vorgesehen.
  • Familienhärteausgleich aufgrund von Notsituationen- ist jedoch an Bedingungen geknüpft.
  • FamilienhospizkarenzZuschuss, wenn z.B. ein Kind schwer erkrankt ist und seiner Arbeit nicht mehr nachkommen kann, kann man diese Förderung beantragen.
  • Kindererziehungszeiten für die Pension: Für jedes Kind werden vier Jahre ab der Geburt weiterhin in die Rentenkasse eingezahlt. Falls während der vier Jahre ein weiteres Kind auf die Welt kommt, verfällt es jedoch vom vorherigen Kind.
  • Freifahrt und Fahrtenbeihilfen: Eltern werden bezüglich der Beförderung in öffentlichen Verkehrsmittel unterstützt und entlastet.
  • AMS- Kinderbetreuungsbeihilfe: Die Kinderbetreuungsbeihilfe ist eine Förderung des AMS für einen kost­en­pflicht­ig­en Kinderbetreuungsplatz.
  • Geringverdiener können einen Heizkostenzuschuss beantragen.
  • Wohnbeihilfe kann zudem noch beantragt werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind bzw werden. (Allerdings ist die Seite grad nicht abrufbar, daher bin ich verunsichert, ob es diese Förderung überhaupt noch gibt).
  • Kosten für den Kindergarten ist Bundesländer abhängig. Das letzte Kindergartenjahr ist in Österreich verpflichtend und daher kostenlos. Hier im Land Vorarlberg werden die Beiträge ab 3 Jahren bezuschusst, davor müssen die Eltern komplett selbst für die Betreuung aufkommen- wenn erforderlich. Es besteht kein Recht auf einen Betreuungsplatz.

Alles in allem haben Familien in Österreich einen guten finanziellen Start, egal welches Familienmodell sie leben, daher bin ich froh und glücklich meine Kinder in Österreich aufziehen zu dürfen.

Besonders unsere konservative Familienform: Vater, Mutter, Kinder und die Mutter zu Hause kann oft aufgrund finanzieller Diskrepanzen nicht mehr umgesetzt werden, auch wenn Familien sich dies vielleicht wünschen würden. Hier ist es laut uns gut möglich. Wenigstens in den ersten drei Lebensjahren des Kindes und mit Durchschnittgehalt.

Falls ich Förderungen vergessen haben sollte, bitte im Kommentarfeld angeben. Danke!

Quelle:
https://andererseitsblogazin.wordpress.com/2018/12/23/familienfoerderungen-in-oesterreich/

Tags: Armut – Gesetze Österreich – Kindeswohl – Obsorge –

Sebastian Kurz: Väter-Diskriminierung, Steuerbenachteiligung

Als grausamen Scherz (milde ausgedrückt) muss empfunden werden, wenn die Mehrheit der Väter nach Trennung zwischen 500 und 1.000,- Euro pro Kind an Alimente im Monat bezahlen und dann lediglich einen steuerlichen Unterhaltsabsetzbetrag (Kinderfreibetrag) pro Monat von  29,20 Euro (für das 2. Kind € 43,80 und für jedes weitere Kind € 58,40) geltend machen können.

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Steuerbonus
Symbolbild Steuerbonus – Familienbonus

 

So  sagte Sebastian Kurz am Mittwoch 6.9.17 gegenüber der APA zum Familienbonus:

„90 Prozent der Alleinerzieherinnen haben Kinder, die einen Vater haben, der bekannt ist“,
„Wenn der den Steuerbonus bekommt, muss er ihn weitergeben.“

Offenbar nach dem Motto für (entsorgte) Väter: „Wenn schon wer am Boden liegt muss man fest hintreten bis er sich nicht mehr bewegt“ …

 

Fakten:

Die Mehrheit der Väter (Unterhaltszahler/innen) zahlen nach der Prozentsatzmethode zwischen 16 % (bis 6Jahre)  und 22% (ab 15 Jahre) Kindesunterhalt.

Alter: Regelbedarf zweifacher Regelbedarf:
bis 3 Jahre: 204 408,- Euro
bis 6 Jahre: 262 524,- Euro
bis 10 Jahre 337 674,- Euro
bis 15 Jahre 385 770,- Euro
bis 19 Jahre 454 908,- Euro
bis 28 Jahre: 569 1.138,- Euro

Grundsätzlich liegt die Obergrenze zwischen den 2,0 und 2,5 fachen Regelbedarf mit (maximal  1.375,00 Euro), Entscheidung im Einzelfall.

 Sind steuerzahlende Väter ( aber auch Mütter ) die Melkkühe der Nation?

 

Zitat Seite 50 – „Wahlprogramm – Liste Sebastian Kurz – neue Volkspartei – Nationalratswahl 2017„:

Wir schlagen daher einen Steuerbonus von bis zu 1.500 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren vor, das in Österreich lebt und für das Familienbeihilfe bezogen wird. Für jedes Kind zahlt man damit als Familie bis zu 1.500 Euro weniger Steuern.
1.500 Euro Steuerbonus für jedes Kind einführen . . .

Dieser Steuerbonus soll im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung von der Gesamtsteuerlast der Familie abgezogen werden. Der Steuerbonus ersetzt den derzeitigen Freibetrag für die Kinderbetreuungskosten von 2.300 Euro. Den aktuell geltenden Kinderabsetzbetrag, der mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, wollen wir unverändert lassen.

 

Admin Familie & Familienrecht, 12.September 2017
Tags: Familienbonus – Alleinerziehende – Fairness – unfair – Familienpolitik ÖVP FPÖ Steuerentlastung
Tags: Familienpolitik – Wählerstimmen – Gesetze Österreich – Mobbing – Gleichberechtigung – Scheidung – Trennung

Väter-Abzocke „Papamonat in Österreich“

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Frechheit von der ÖVP Sophie Karmasin.
Kein Wunder, dass die „Vaterlose Gesellschaft“ immer größer wird in Österreich.

Admin Familie & Familienrecht, am 9.April 2017

Grüne kritisieren Regelung des „Papa-Monats“
Männer, die die ersten drei Monate nach der Geburt ihres Babys daheim bleiben, bekommen dafür 700 Euro.
Nimmt der Kindsvater später auch echte Karenz, dann werden ihm die 700 Euro vom Kinderbetreuungsgeld wieder abgezogen.

Tags: Familienrecht Familie Familienzeitbonus Familiensprecherin Judith Schwentner – Gesetze – Väterkarenz – Vaterschaft

Politik hat nicht das Wohl der Familie sondern Wirtschaftsinteresse im Blick.

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Die Familie wird wirtschaftskompatibel gemacht

Die Familienpolitik will die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Klingt gut.

Doch der Politik geht es nicht um die Familien, sondern um die Wirtschaft, findet der Journalist Rainer Stadler.

Die Politik versuche die Familien den Bedingungen des Arbeitsmarktes anzupassen – mit der Folge ganztagsbetreuter Kinder. Das gilt vielen als alternativlos – Kritik daran, gilt rasch als reaktionär.

Es gibt immer mehr Angebote für die Ganztagsbetreuung von Kindern. Aber was wünschen sich die Familien: Mehr Betreuungsmöglichkeiten oder mehr Zeit füreinander? (© Damian Longerich/www.cupitronic.net)
Es gibt immer mehr Angebote für die Ganztagsbetreuung von Kindern. Aber was wünschen sich die Familien: Mehr Betreuungsmöglichkeiten oder mehr Zeit füreinander? (© Damian Longerich/www.cupitronic.net)

Seit mehr als einem Jahrzehnt herrscht in Deutschland parteiübergreifend Konsens, was moderne, familienfreundliche Politik bedeutet: den Ausbau von Kinderkrippen, Kindergärten und Schulen, sodass die Kinder möglichst den ganzen Tag betreut werden und die Eltern den ganzen Tag arbeiten können. Manche Politiker fordern inzwischen, die Einrichtungen auch nachts zu öffnen, damit Eltern in

Nachtschichten arbeiten können. Die Begründung lautet, ähnlich wie bei der Einführung von Hartz IV: Sozial ist alles, was den Menschen hilft, sich ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen.
Diese Denkweise hat sich bei den Familienpolitikern aller im Bundestag vertretenen Parteien durchgesetzt. Niemand kommt mehr auf die Idee zu fragen: Ist es wirklich familienfreundlich, eine Infrastruktur zu schaffen, deren Zweck vor allem darin besteht, die Familie den ganzen Tag voneinander zu trennen? Ist es wirklich sozial, Betreuungseinrichtungen 24 Stunden am Tag zu öffnen, damit alleinerziehende Mütter spätabends an der Supermarktkasse sitzen oder ihre Nachtschicht als Krankenschwester ableisten können?

Die neue Familienpolitik agiert keineswegs ohne Eigennutz

Mehr als 20 Milliarden Euro hat die Bundesregierung bereits in den Bau von Krippen und Ganztagsschulen investiert. Nachdem erst die Alten aus den Familien ausgelagert wurden, sind nun die Kinder und Jugendlichen an der Reihe, die zweite große, unproduktive Gruppe der Gesellschaft. Der Wandel vollzieht sich weltweit. Wir steuern auf eine Gesellschaft zu, stellte die amerikanische Soziologin Arlie Russel Hochschild fest, in der ein Mensch seine ersten Worte zu einer Kinderbetreuerin spricht und seine letzten Worte zu einer Altenbetreuerin.
Während diese Vision bei Eltern immer noch Unbehagen weckt, betont die Politik nimmermüde die Vorteile: Ganztagsbetreuung ermögliche die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, also mehr Wahlfreiheit. Sie sei ein notwendiger Schritt zur Emanzipation der Frau, die sich nun im Beruf verwirklichen könne und nicht länger von ihrem Mann abhängig sei. Und die Kinder würden nun von Experten betreut und gefördert, besser als die Eltern dazu in der Lage seien.
Doch so uneigennützig ist die neue Familienpolitik nicht, und bisher werden ihre Versprechungen im Alltag nicht annähernd eingelöst. Vor allem führt diese Politik nicht zu mehr Wahlfreiheit, sondern zwingt Eltern in ein Lebensmodell, das längst nicht alle anstreben, das aber einflussreiche Kräfte in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft als wünschenswerte Norm erachten. Schon jetzt haben viele Eltern keine Wahlfreiheit, sie müssen ganztags arbeiten, erst recht, wenn sie alleinerziehend sind.

In den Städten sind die Mieten explodiert. Der Bestand an Sozialwohnungen in Deutschland schrumpfte von sechs Millionen auf heute gerade noch 1,4 Millionen. Dagegen stagnieren die Löhne und Gehälter in vielen Berufsgruppen seit Langem. Es gab Zeiten, da reichte das Gehalt eines Fabrikarbeiters, um eine vierköpfige Familie zu ernähren. Davon können heute selbst viele Akademiker nur träumen. Der Grund für diese Entwicklung ist eine verfehlte Wohnbau- und Lohnpolitik. Doch statt die Ursachen für die Not zu beseitigen, stellt die Politik Betreuungseinrichtungen bereit und spielt den Ball zurück an die Familien: Sie sollen sich selbst aus der misslichen Lage befreien.

Es gilt weiterhin: nur Erwerbsarbeit wird entlohnt

Natürlich gibt es Frauen, die von der Ganztagsbetreuung profitieren; Frauen, die arbeiten wollen und das nun auch können. Gleichzeitig gibt es viele Mütter – und immer mehr Väter –, die die ersten Jahre nach der Geburt gern bei ihrem Kind zu Hause bleiben würden. Während der Staat das eine Lebensmodell mit viel Geld unterstützt – ein Krippenplatz wird monatlich mit mehr als 1.000 Euro bezuschusst –, ist ihm das andere nichts wert: Das Betreuungsgeld, mit 150 Euro ohnehin spärlich bemessen, wurde 2015 unter dem Applaus fast aller Parteien abgeschafft.


Kindererziehung ist von großer Bedeutung. Dennoch gilt sie nicht als gleichwertig zur Erwerbsarbeit. Das hat die Debatte um das Betreuungsgeld gezeigt, das als Herdprämie verspottet wurde. (© Damian Longerich/www.cupitronic.net)

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Damit wird aber zementiert, was Frauenrechtlerinnen vor Jahrzehnten beklagten: Die Arbeit von Frauen (und auch Männern) hat nur einen Wert, wenn sie als Erwerbsarbeit erbracht wird. Deswegen forderten zum Beispiel die Grünen in ihrem Gründungsprogramm 1980, Hausarbeit und Kindererziehung als voll entlohnten Beruf mit Rentenanspruch anzuerkennen. Alles längst vergessen. Wer sich heute noch entschließt, mit Rücksicht auf die Kinder allzu lange zu Hause zu bleiben, riskiert, den Wiedereinstieg in den Beruf zu verpassen und spätestens im Alter zu verarmen. Das ist der große Makel der heutigen Familienpolitik: Sie unternimmt wenig, um die Wirtschaft familienfreundlicher zu machen, aber viel, um die Familien wirtschaftskompatibler zu machen.
Die erfreuliche Entwicklung, dass Frauen heute beruflich mindestens so qualifiziert sind wie Männer, würde es ermöglichen, dass sich Mütter und Väter die Erziehung der Kinder gleichberechtigt teilen und sich jeweils ein Elternteil zu Hause um das Kind kümmert – was sich in Umfragen immer noch viele Eltern wünschen. Doch dieses Modell kann sich zunehmend nur noch eine privilegierte Oberschicht leisten. Es war wohl auch nie für die breite Masse vorgesehen: Familienministerin Manuela Schwesig sagte schon vor ihrem Amtsantritt, sie wolle erreichen, dass Frauen möglichst Vollzeit arbeiten.

Im Herbst 2016 äußerte sie, mit einer zukunftsorientierten Familienpolitik ließe sich die Erwerbsquote von Müttern weiter erhöhen und deren durchschnittliche Wochenarbeitszeit auf 31 Stunden steigern. Dadurch würde das Bruttoinlandsprodukt um 69 Milliarden Euro wachsen. Dass die Kinder ihre Eltern dadurch seltener sehen, erwähnt die Familienministerin nicht. Auch Schwesigs – im Grundsatz ja richtiger – Vorschlag, junge Eltern, die ihre Arbeitszeit etwas reduzieren, mit einem Familiengeld von 300 Euro monatlich zu unterstützen, entpuppt sich bei genauer Betrachtung als wenig familienfreundlich: Das Geld sollen nur Eltern bekommen, die immer noch mindestens 32 Stunden in der Woche arbeiten. Das bedeutet, dass die Kinder täglich sieben bis acht Stunden fremdbetreut werden müssen und weiterhin kaum Zeit für ein gemeinsames Familienleben bleibt.

Kritik an der neuen Familienpolitik gilt schnell als reaktionär und frauenfeindlich

Bereits im Frühjahr 2012 stellten Ökonomen im Auftrag des Familienministeriums fest, auch Alleinerziehende könnten länger arbeiten, wenn es flächendeckende Ganztagsbetreuung für alle Kinder gäbe. Das würde „nicht nur zu einer Einsparung bei den Transferleistungen, sondern auch zu höheren Steuern und Sozialabgaben führen“. Und schon vor zehn Jahren betonte der damalige Wirtschaftsweise Bert Rürup angesichts sinkender Geburtenraten und Fachkräftemangel die „Notwendigkeit einer Mobilisierung der sogenannten stillen Reserve, Frauen mit kleinen Kindern“. Das macht Ganztagsbetreuung eben so attraktiv. Sie löst so viele Probleme – Probleme der Politik, der Wirtschaft und auf den ersten Blick auch die der Eltern.
Und die Kinder? Sie „dürfen nicht länger ein Hindernis für Beruf und Karriere sein“ hielt die schwarzrote Regierung 2005 in ihrem Koalitionsvertrag fest. Von diesem Weg lässt sich die Politik seitdem durch nichts abbringen. Nicht durch die Warnungen zahlreicher Kinderärzte und -psychiater, die in umfangreichen Studien die Risiken für Kleinkinder durch zu frühe und zu lange Fremdbetreuung nachgewiesen haben. Nicht durch die bisher einzige flächendeckende Untersuchung zur Qualität der Krippen in Deutschland, die nur drei Prozent der Einrichtungen als gut bewertete, aber 85 Prozent als mittelmäßig und zwölf Prozent als schlecht. Nicht durch den Befund im Frühjahr 2016, wonach Schülerinnen und Schüler in deutschen Ganztagsschulen keine besseren Leistungen erzielen als jene in traditionellen Halbtagsschulen.
Der Aufschrei der Öffentlichkeit blieb bisher aus. Das ist wohl der größte Erfolg, den die Verfechter der neuen Familienpolitik verzeichnen können: Es ist ihnen gelungen, ihre Agenda als modern und alternativlos darzustellen, wer sich kritisch äußert, gilt schnell als reaktionär und frauenfeindlich. Dabei beklagen viele Frauen bereits jetzt den gesellschaftlichen Druck, im Beruf perfekt funktionieren zu müssen, obwohl die Last der Haushalts- und Erziehungsarbeit kaum abgenommen hat. Die Familienpolitik muss endlich wieder zu ihrer ureigensten Aufgabe zurückkehren: die Vertretung der Interessen von Familien, und zwar aller Familienmitglieder.

Das bedeutet insbesondere den Schutz des Familienlebens vor den Begehrlichkeiten einer auf Effizienz getrimmten, durchökonomisierten Gesellschaft. Das moderne Märchen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, dank flächendeckender Ganztagsbetreuung könnten sich Eltern im Berufsleben verwirklichen und gleichzeitig ein erfülltes Familienleben genießen, mag bei einigen Erwachsenen verfangen. Aber sicher nicht bei der kommenden, ganztagsbetreuten Generation – einer Generation, die in früher Kindheit die Rationierung von Elternliebe und Geborgenheit ertragen musste, und später den Verlust ihrer Freiheit

 

20.2.2017 Rainer Stadler

http://m.bpb.de/politik/innenpolitik/familienpolitik/236393/die-familie-wird-wirtschaftskompatibel-gemacht?pk_campaign=nl2017-02-23&pk_kwd=236393

Tags: Familienpolitik – Familienzerstörung

Flex. Kinderbetreuungsgeld-Konto ab 1. März 2017, Papa-Monat, Partnerschaftsbonus


Flexibles Kinderbetreuungsgeld-Konto ab 1. März 2017: Einheitliche Gesamtsumme, Papa-Monat und Partnerschaftsbonus

Wien (PK) – Die nach langen Verhandlungen zwischen den Ministerinnen Sophie Karmasin und Gabriele Heinisch-Hosek erzielte Einigung in Sachen Kinderbetreuungsgeld wurde nun dem Parlament in Form einer Regierungsvorlage, die unter dem Motto „mehr Flexibilität, Fairness und Partnerschaftlichkeit für die Eltern“ steht, zugeleitet ( 1110 d.B.).

Kern der Reform ist die Zusammenführung der bisherigen vier Pauschalvarianten in einem so genannten Kinderbetreuungsgeld-Konto (KBG-Konto), das auf einer einheitlicheren Gesamtsumme (bis zu 16.449 €) basiert. Die Väter können zudem – im Einvernehmen mit den Arbeitgebern – innerhalb der ersten 91 Tage nach der Geburt eines Kindes einen Monat Familienzeit („Papa-Monat“) in Anspruch nehmen, wobei die Kranken- und Pensionsversicherung weiterläuft. Dafür gibt es 700 €, und zwar für alle Familienformen. Für Eltern, die sich die Kinderbetreuung in einem fairen Verhältnis (zumindest 60:40) aufteilen, wird es einen Partnerschaftsbonus in der Höhe von 1.000 €  geben. Dies gilt auch für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, das grundsätzlich weiterhin bestehen bleibt. Inkrafttreten soll die Reform am 1. März 2017; für alle Geburten ab diesem Zeitpunkt können junge Mütter und Väter somit vom neuen Kinderbetreuungsgeld-Konto Gebrauch machen.

Die Reform im Detail:

Mit dem derzeitigen Pauschalsystem steht den Eltern ein relativ starres Modell mit 4 Bezugsvarianten zur Verfügung. Außerdem ist etwa die Langvariante (30 plus 6) deutlich höher dotiert als die Kurzvarianten. Durch die vorliegende Reform wird nun das Pauschalsystem in ein Kinderbetreuungsgeldkonto umgewandelt. Durch die flexibel wählbare Bezugsdauer zwischen 12 und 28 Monaten für eine Person, oder 15 und 35 Monaten für beide Eltern zusammen, können Familien nun ganz individuell die für sie ideale Variante auswählen. Die gewählte Bezugsdauer kann einmal verändert werden; die Eltern können dabei auch über einem Zeitraum von maximal 31 Tagen parallel Kinderbetreuungsgeld beziehen. Damit soll der Wechsel der Betreuungsperson erleichtert werden.

Das Pauschalsystem gilt noch für Geburten bis 28. Februar 2017 über die Dauer von drei Jahren und wird durch das KBG-Konto (für Geburten ab dem 1. März 2017) sukzessive abgelöst. Von 2017 bis 2020 kommt es zu einer Überschneidung der beiden Systeme; der Vollausbau des neuen Modells erfolgt im Jahr 2021.

Erhöht wird auch die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe zum pauschalen KBG auf 6.800 €, um den unselbständig erwerbstätigen Eltern weiterhin eine geringfügige Beschäftigung zu ermöglichen.

Werden die vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht oder nicht gänzlich durchgeführt, so erfolgt eine Reduktion der finanziellen Zuwendungen.

Familienzeitbonus: 700 € pro Geburt für Inanspruchnahme eines „Papa-Monats“

Dauerhaft erwerbstätige Väter, die sich direkt nach der Geburt eines Kindes für eine bestimmte Zeit intensiv und ausschließlich der Familie widmen, erhalten eine Unterstützung in Form eines Bonus in der Höhe von 700 €.  Anspruch darauf haben leibliche Väter, Adoptivväter oder Dauerpflegeväter bzw. gleichgeschlechtliche Adoptiv- oder Dauerpflegemütter, die ihre Erwerbstätigkeit innerhalb von 91 Tagen nach Geburt des Kindes für 28 bis 31 Tage unterbrechen. Auch bei Mehrlingsgeburten wird der Bonus, für den ein eigener Antrag gestellt werden muss, nur einmal ausbezahlt. Während des Bezuges sind die Betroffenen sowohl kranken- als auch pensionsversichert.

Partnerschaftsbonus bei „halbe-halbe“

Eltern erhalten für eine „annähernd gleiche Aufteilung des  Leistungsbezugs“ (mindestens im Verhältnis von 60:40) einen einmaligen Bonus von jeweils 500 € (beide 1.000 €) pro Kind (auch bei Mehrlingsgeburten).

Durch das gesamte Maßnahmenpaket erhofft man sich eine Erhöhung der Väterbeteiligung (bei den Pauschalvarianten derzeit 15,7 %) auf etwa 30 % im Jahr 2020, ist dem Gesetzesentwurf zu entnehmen.

Verbesserungen für Alleinerziehende

Durch die Verlängerung der Anspruchsdauer des Kinderbetreuungsgelds bei Härtefällen von zwei auf drei Monate sowie der Anhebung der Einkommensgrenze für dessen Anspruch (von 1.200 € auf 1.400 € netto) soll es auch zu finanziellen Verbesserungen für Alleinerziehende kommen. Derzeit beziehen nur etwa 40 Alleinerziehende ein verlängertes Kinderbetreuungsgeld.

Modernisierung des Verfahrens

Da das Familienbeihilfeverfahren aus dem Jahr 1993 stammt, werden im Zuge der Gesetzesänderungen Anpassungen an die neuen technischen Standards vorgenommen. Neben einer Optimierung der Prozessabläufe durch eine weitgehende Automatisierung steht dabei vor allem das frühzeitige Erkennen von Risikofaktoren im Vordergrund, um Rückforderungen zu vermeiden. Für die Umsetzung zuständig ist das Finanzministerium. (Schluss) sue
Parlamentskorrespondenz Meldungen im Jahr 2016 >PK-Nr. 464

Themenfelder: Familie/Frauen/Generationen
Format: Parlamentarische Materialien
Stichworte: Nationalrat/Vorlage/Kinderbetreuungsgeld/Bonus
https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2016/PK0464/
Tags: Karenzgeld - Karenzzeit - Kindergeld -

Neues Kindergeldgesetz – Karenzzeit – Karenzgeld – Partnerschaftsbonus

Hat die Familienministerin Sophie Karmasin ÖVP etwas verschwiegen?

So wie es ausschaut dürfe es noch gar keinen Ministerratsbeschluss geben?

Admin Familie & Familienrecht, am 07-05-2016

Artikel:

Familienzeitbonusgesetz; Kinderbetreuungsgeldgesetz, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a., Änderung (181/ME)

  • Übersicht

Schlagworte

Gesetzentwurf

Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz über die Gewährung eines Bonus für Väter während der Familienzeit (Familienzeitbonusgesetz – FamZeitbG) erlassen wird sowie das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, die Exekutionsordnung und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden

Einbringendes Ressort: BM f. Familien und Jugend

Datum Stellungnahme von
09.02.2016 1/SN-181/ME Wirtschaftsuniversität Wien, Institut für Sozialpolitik
16.02.2016 2/SN-181/ME Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates
22.02.2016 3/SN-181/ME Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Zentralsekretariat
22.02.2016 4/SN-181/ME Bundeskanzleramt – Verfassungsdienst
22.02.2016 5/SN-181/ME Statistik Austria
23.02.2016 6/SN-181/ME BM f. Inneres
23.02.2016 7/SN-181/ME Amt der Vorarlberger Landesregierung
23.02.2016 8/SN-181/ME Bundeskanzleramt – Sektion III
23.02.2016 9/SN-181/ME Österreichischer Städtebund
25.02.2016 10/SN-181/ME Interessenvertretung der NÖ Familien
25.02.2016 11/SN-181/ME Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
25.02.2016 12/SN-181/ME Volksanwaltschaft
25.02.2016 13/SN-181/ME BM f. Bildung und Frauen
25.02.2016 14/SN-181/ME BM f. Finanzen
25.02.2016 15/SN-181/ME Industriellenvereinigung
25.02.2016 16/SN-181/ME Amt der Tiroler Landesregierung
25.02.2016 17/SN-181/ME Wirtschaftskammer Österreich
25.02.2016 18/SN-181/ME Bund Österreichischer Frauenvereine
25.02.2016 20/SN-181/ME Österreichische Hochschülerschaft
25.02.2016 21/SN-181/ME BM f. Gesundheit
25.02.2016 22/SN-181/ME Österreichische Ärztekammer
25.02.2016 23/SN-181/ME Der Katholische Familienverband Österreichs
25.02.2016 24/SN-181/ME BM f. Arbeit, Soziales u. Konsumentenschutz
25.02.2016 25/SN-181/ME Bundesarbeitskammer (AK Österreich)
25.02.2016 26/SN-181/ME Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB)
25.02.2016 27/SN-181/ME Österreichische Notariatskammer
25.02.2016 28/SN-181/ME BM f. Justiz
25.02.2016 29/SN-181/ME Caritas Österreich
25.02.2016 30/SN-181/ME Amt der Steiermärkischen Landesregierung
25.02.2016 31/SN-181/ME Niederösterreichische Gebietskrankenkasse
25.02.2016 32/SN-181/ME Rechnungshof
25.02.2016 33/SN-181/ME aktion leben österreich
25.02.2016 34/SN-181/ME Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät
26.02.2016 35/SN-181/ME Familienbund Österreich
26.02.2016 36/SN-181/ME Die Österreichischen Rechtsanwälte
26.02.2016 37/SN-181/ME Die Kinderfreunde
26.02.2016 38/SN-181/ME Kammer der Wirtschaftstreuhänder
26.02.2016 39/SN-181/ME UNHCR – The UN Refugee Agency
26.02.2016 40/SN-181/ME Verein FAmOs
26.02.2016 41/SN-181/ME Freiheitlicher Familienverband Österreich
26.02.2016 42/SN-181/ME BM f. Landesverteidigung und Sport
29.02.2016 43/SN-181/ME Amt der Burgenländischen Landesregierung
01.03.2016 44/SN-181/ME Amt der Wiener Landesregierung
07.03.2016 45/SN-181/ME Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
06.04.2016 46/SN-181/ME Amt der Salzburger Landesregierung
20.04.2016 47/SN-181/ME Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Datum Stand des parlamentarischen Verfahrens Protokoll
26.01.2016 Einlangen im Nationalrat
26.01.2016 Ende der Begutachtungsfrist 25.02.2016
26.04.2016 Regierungsvorlage (1110 d.B.)

Quelle:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00181/index.shtml

Tags: Österreich, ÖVP, Erziehung, Familie, Familienrecht, Gesetze Österreich, Karenzgeld, Kinder, Kinderbetreuungsgeld, Kindergeld Karenzgeld, Kindeswohl, Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge, Scheidung – Trennung, Sophie Karmasin, Vaterlose Gesellschaft, Väter Artikel

Gerichtsurteil gegen Gehirnwäsche und Entfremdung (Parental Alienation Syndrome)

Richterin  schickt drei Geschwister im Alter von 14, 10 und 9 in die Jugendstrafanstalt, weil sie mit ihrem Vater nicht zu Mittag essen wollten.

  • Richterin Lisa Gorcyca führte den Vorsitz in einer Anhörung zu überwachter Elternzeit im Fall der Familie Tsimhoni am Zivil-Gericht in Oakland County, Michigan, im letzten Monat.
  • Sie rügte Liam (14), Roee (10) und Natalie Tsimhoni (9) dafür, ihren Vater Omer zu meiden und ordnete an, das Mittagessen gemeinsam mit ihm in der Cafeteria einzunehmen.
  • Als die Kinder sich weigerten, wurde jedes von ihnen, wegen Missachtung des Gerichts festgenommen.
  • Jetzt schickte sie die Kinder in das „Children’s Village“ – eine Jugendstrafanstalt.
  • Das Trio wird den Sommer dort verbringen – und könnte dort auch bleiben, wenn die Schule beginnt.
  • Hr. Tsimhoni behauptet, seine Ex-Frau Maya Tsimhoni habe eine „Gehirnwäsche“ bei den Kindern gemacht.
  • Sie bestreitet das; sagt, die Kinder würden zu Unrecht für die schmutzige Scheidung bestraft.

 

  Richterin Lisa Gorcyca hat Liam Tsimhoni (Mitte), 14, und seine Geschwister Roee (links), 10, und Natalie (rechts) in Haft genommen.

Oakland County Judge Lisa Gorcyca on Friday released three siblings who have spent two weeks in juvenile detention for refusing to meet with their estranged fatherJudge Gorcyca is pictured in a Facebook photo
Die Richterin Gorcyca (Bild, links, in ihren Roben und, rechts, in einer Facebook-Foto) hatte im vergangenen Monat den Vorsitz im Familiengericht Oakland County über die Verhandlung der beaufsichtigten Elternzeit der Familie Tsimhonis. 
Order: She held a hearing Friday, three days after a TV station reported her June 24 decision to put the kids — ages 15, 10 and 9 — at Children's Village

Separated: While at Children's Village (pictured), the three children were kept away from juveniles who are locked up there for committing crimes
Sommerhaus: Das Trio weigerte sich, in den Hof der Cafeteria zu kommen, sie rügte die drei  Kinder, wegen in Missachtung des Zivilgericht.
Dann schickte die Kinder zur „Childrens Village“ (oben), eine Jugendstrafanstalt in Oakland County.

The judge blamed the mother for alienating the two boys and their younger sister from their father Omer Tsimhoni (pictured)The case stems from a divorce that began in 2009.

‚Vergiftete Gehirne‘: Vater Omer Tsimhoni (links), sagte in einem Interview mit The Observer, dass seine Ex-Frau die Gehirne seiner Kinder ‚vergiftet‘  – und dass „nichts“ gemacht wurde, um ein gutes Verhältnis zwischen ihm und dem Trio (rechts) zu ermöglichen.
 Parent: The children's mother, 
Nicht glücklich: Im Gespräch mit Fox Detroit, Ms Tsimhoni (im Bild).  Geißelung durch die Richterin im Urteil am 4. Juni.
„Ich denke, egal wie schlecht die Scheidung ist, sollte das Gericht die Kinder dafür nicht bestrafen“, sagte die Mutter von drei Kindern.
 

http://www.dailymail.co.uk/news/article-3155295/Michigan-judge-sends-three-siblings-ages-14-10-9-juvenile-detention-center-refusing-LUNCH-father.html#ixzz3fwjQUSXB
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Bis zum Ende der Sommerferien sollen die drei dort bleiben, sofern sie nicht bereit seien, ein neues vertrauensvolles Verhältnis zu ihrem Vater aufzubauen.

Ihre Mutter werden die Geschwister in der Zeit nicht sehen, denn die bekam ein Besuchsverbot.

PS: Deutschland wurde von EGMR im Jänner 2015 in der gleichen Sache verurteilt.
Der EGMR führte in seiner Begründung aus, Die Strafen bei Missachtung des Gerichts seinen viel zu gering,  die Geldstrafen können bis zu 25.000,- Euro pro Missachtung einer richterlichen Anordnung betragen“. (Urt. v. 15.01.2015, Beschwerdenummer 62198/11).

https://familiefamilienrecht.wordpress.com/2015/01/21/egmr-urteil-verfahrensdauer-beugestrafe-umgangsrecht-beschwerdenummer-6219811/

Tags: Beugestrafe Geldstrafe Beugemaßnahme – Vaterlose Gesellschaft – Umgangsverweigerung – Besuchsrecht – Beugehaft

Birgit Kelle zur „vaterlosen Gesellschaft“ – fatherless society

Wie wichtig ist der Vater in einer Familie ?
Kinder und Jugendliche bei homosexuellen Paaren, Sterbehilfe, selbstbestimmtes Sterben, . . .

Birgit Kelle am 23.10.2014 in Wien beim Institut für Ehe und Familie IEF

Berndorfer Modell – Familienförderung

 

Bürgermeister Dr. Josef Guggenberger erklärt das Berndorfer Modell – bei Birgit Kelle
>>>
Gemeindewappen

„Berndorfer Modell“ der Kinder/Familienförderung einstimmig beschlossen!

Einstimmig, also mit Zustimmung von ÖVP, SPÖ und FPÖ hat die Gemeindevertretung von Berndorf knapp vor Weihnachten das „Berndorfer Modell“ zur Förderung der familieninternen Kinderbetreuung beschlossen. Dabei geht es um konkrete Wertschätzung der familieninternen Kinderbetreuung durch Anhebung des Kinderbetreuungsgeldes auf die Höhe des Mindestsicherungssatzes von € 773,–/Monat bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes.

weiterlesen – ->
http://www.berndorf.salzburg.at/system/web/zusatzseite.aspx?detailonr=224475644

23.10.2014

Berndorfer Modell - Familienförderung

 

Video – IEF – Birgit Kelle: „Was kommt, wenn Familie geht?“

 

Birgit Kelle
Birgit Kelle
23.10.2014, 18.30h
Wollzeile 2, 1010 Wien
Veranstalter: Institut für Ehe und Familie (IEF), Katholische Hochschulgemeinde (KHG)
Moderation: Dr. Gudrun Kugler/Kairos Consulting

In ganz Europa zeigen sich familienpolitisch die gleichen Tendenzen: Familiäre Strukturen werden immer weiter zurück gedrängt und finanziell unmöglich gemacht, stattdessen lagern wir die Kindererziehung immer früher von den Familien auf den Staat aus. Propagiert wird dabei ein Familienmodell, bei dem beide Eltern berufstätig sind und sich immer weniger selbst um die Kinder kümmern. Gleichzeitig werden mühsam und mit Steuergeldern ständig Familien-Ersatzstrukturen errichtet: Krippen ab einem Jahr, Ganztags- oder gar 24-Stunden-Kitas, Ganztagsschulen, usw. Doch was kommt, wenn Familie geht – und Vater Staat nicht lieben kann. Es wird Zeit endlich wieder in das Original zu investieren: In die Familie aus Vater, Mutter und Kindern.

Über die Referentin: Birgit Kelle wurde 1975 in Heltau, Siebenbürgen, geboren. Sie ist Kolumnistin beim Meinungs- und Debattenportal The European. In zahlreichen Medienbeiträgen (u. a. Die Welt, Focus) streitet sie dafür, dass Frauen ihren Lebensweg frei wählen können und fordert staatliche Unterstützung für diejenigen, die Kinder bekommen und selbst erziehen. 
Sie ist Vorsitzende des Vereins Frau 2000plus, Vorstandsmitglied des EU-Dachverbandes New Women For Europe und war 2012 als Sachverständige in der Betreuungsgeld-Debatte vor den Familienausschuss des Bundestags geladen. Birgit Kelle ist verheiratet und Mutter von vier Kindern. 
www.birgit-kelle.de