Pädophilie im Islam – Kindesmissbrauch ist im Koran erlaubt . . ?

Video: Gewaltprävention für Muslime:

Wer möchte kann uns mit einer Spende unterstützen ! https://www.paypal.com/cgi-bin/webscr…
Verwendungszweck: Aufklärung
Danke und Gottes Segen
Quelle:
https://www.youtube.com/watch?v=5lp9G4cw5UY
Tags: Kindesmissbrauch – Heiraten – Islamisten – Radikalisierung – Kinderehen – Vergewaltigung – Pädos – Familienrecht – Justiz – Asylwerber – radikale Islamisierung – Kindeswohlgefährdung – Strafverfahren

Schuldhafte Scheidung in Österreich

In Deutschland wurde das Verschulden in  einer Scheidung vor über 40 Jahren abgeschafft.
In Österreich ist dieses veraltete Scheidungsgesetz im Familienrecht leider noch immer in Verwendung!

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Scheidungsverfahren aus Verschulden nach §49 des Ehegesetzes

Lt. Statistik liegt  mehrheitlich das Verschulden meist beim Ehemann, Frauen sind vorwiegend seit 50 Jahren Opfer!
Viele Väterorganisationen sprechen von einer feministischen Justiz. 90% der Familienrichter in Österreich sind weiblich und vereten noch immer das veraltete Familienbild, Kinder gehören nur zur Frau und der Vater hat nur zu zahlen.
Bei der schuldigen Scheidung, alleiniges Verschulden des Ehemannes bekommt die ExFrau einen Ehegattenunterhaltstitel, wobei im schlimmsten Fall der Ehemann sogar noch  einen Teil seiner Pension an die ExFrau weitergeben muss.

Vorliegen eines Verschuldens

Die Eheverfehlungsgründe müssen schuldhaft begangen worden sein, d.h. vorsätzlich oder zumindest fahrlässig.

Mediation:

Verhärten sich bei einer strittigen Scheidung die Fronten so sehr, dass Dauer und Kosten des Scheidungsverfahrens und vor allem die psychischen Folgen unabschätzbar werden, besteht immer die Möglichkeit, aus einer Klagescheidung eine einvernehmliche Scheidung zu machen.
Bei solchen meist sinnlosen Scheidungsklagen mit Verschuldensabwägung, ist es auch besser sich die Meinung von einem zweiten oder dritten Rechtsanwalt einzuholen.
Leider sind viele Ehefrauen sehr egoistisch und schmeißen das Geld einem einzigen Rechtsanwalt in den Rachen.

m.f.g.
Admin Familienrecht, am 25-8-2018

Interessantes Zitat vom 25-8-2018:

Bin vom Ehemann geschieden,er schuldig.2 Kinder. Also hab ich einen Titel? Zum Zeitpunkt der Sch. war ich Gutverdienende,er hätte Schulden u.arbeitslos. In den letzten Jahren drehte sich das um. Ich kleine Pension,er als Selbständiger viele Jahr sehr gut Verdienender. Parkt sein Vermögen im Ausland,was schwer zu beweisen ist. In der ersten Verhandlung gab er als Grund an,keinen Unterhalt sn mich zahlen zu müssen,dass ich seit Jahren neu verheiratet bin. Mit diesem Mann kein gemeinsamer Haushalt, keine gemeinsamen Kinder u. er Mindestrentenbezieher in D. Der Richter schleppte den Gesetzestext ran, dass bei Wiederverheiratung der Anspruch verfällt Stimmt…es gibt aber einen Präzedenzfall, dass bei Armut d. neuen Ehemanns dieses Gesetz nicht angewendet wird. Wer kann mir helfen?
Verhandlung ließ ich vertagen.
Danke

Tags: Verschulden – schuldige Scheidung – Ehegattenunterhalt – EheG §49 Ehegesetzes – Familie -Ehescheidung in Österreich –  Gesetze in Österreich- Heiraten- OGH –  Scheidung – Trennung

Guten Morgen, Frau Minister Karmasin! Warum erst jetzt . . .

FPÖ-Schimanek zu Kinderehen und Zwangsheirat: Guten Morgen, Frau Minister Karmasin!

Nachdem Deutschland das Ehegesetz nun verschärft, entdeckt die Bundesregierung plötzlich das Thema Kinderehen und Zwangsheirat

Wien (OTS) – „In Deutschland wurde vor Kurzem die Ehemündigkeit auf 18 Jahre hinaufgesetzt, um dem Trend der Kinderehen und Zwangshochzeiten aus muslimischen Ländern entgegenzuwirken. Im Ausland geschlossene Ehen, bei denen ein Ehepartner unter 16 Jahre alt ist, werden künftig als nichtig erklärt. Nun will Familienministerin Sophie Karmasin das Gesetz auch in Österreich nachschärfen. Nach derzeitiger Rechtslage ist man in Österreich ab dem 16. Lebensjahr ehemündig; für im Ausland geschlossene Ehen gilt diese Ehemündigkeit sogar ab dem 14. Lebensjahr“, so heute die Frauensprecherin NAbg. Carmen Schimanek.

„Jetzt will Österreich nachziehen. Es stellt sich die berechtigte Frage, warum die Ministerin erst jetzt damit anfängt. Schließlich ist das Problem nicht neu und im Zuge der großen Migrationswelle des Jahres 2015 wurde durch Menschenrechtler die große Anzahl an Kinderbräuten beklagt. Bereits im Jahr 2005 hat das Problem der Zwangsheirat schon im Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft Niederschlag gefunden. Die FPÖ fordert von der Bundesregierung seit Jahren Initiativen ein – leider vergeblich, die Probleme wurden bisher negiert.“

Schimanek fordert nun eine rasche Änderung des Eherechts und eine Anhebung der Altersgrenzen: „Da die Regierung das Problem nun – nach jahrelanger Schrecksekunde – auch erkannt hat, sollten wir rasch handeln und die Änderungen noch im Herbst beschließen. Schließlich soll niemand denken, dass es sich bei der plötzlichen Erkenntnis der Ministerin um reines Wahlkampfgetöse handelt.“

 

Rückfragen & Kontakt:

Freiheitlicher Parlamentsklub
01/ 40 110 – 7012
presse-parlamentsklub@fpoe.at
http://www.fpoe-parlamentsklub.at
http://www.fpoe.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | FPK0003
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170801_OTS0089/fpoe-schimanek-zu-kinderehen-und-zwangsheirat-guten-morgen-frau-minister-karmasin
Tags: APA – OTS – Carmen Schimanek – Ausbeutung – Kinderhandel – Menschenhandel – ÖVP – Gesetze Österreich – Heiraten – Justiz – Kinderrechte –  Kinderschutz – Kindesmissbrauch – Kindeswohlgefährdung

Wozu heiraten ?

Facebook – Wozu heiraten ?

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Jürgen Don Camillo Baumgartner – Vaterverbot
6 Std. ·

Wozu heiraten und nach 10 Jahren seine Existenz vernichten?
18.686 Kinder davon betroffen (Anm.: ohne Trennungskinder !!!)

Die mittlere Ehedauer (Median) der im Jahr 2015 geschiedenen Ehen war mit 10,9 Jahre um 0,2 Jahre länger als im Jahr davor.

1,3 Prozent der Scheidungen fanden bereits innerhalb des ersten Ehejahres,
weitere 4,4 Prozent im Laufe des zweiten Ehejahres statt. I

Insgesamt betraf fast die Hälfte aller Scheidungen Ehen mit einer Ehedauer von weniger als zehn Jahren (46,7 Prozent). Etwa jede siebente Scheidung (13,6 Prozent) erfolgte nach der Silberhochzeit – also nach mehr als 25 Ehejahren. 20 Paare ließen sich erst nach der Goldenen Hochzeit und damit nach mehr als 50 gemeinsamen Jahren scheiden.

Insgesamt 18.686 Kinder, davon 12.621 (67,5 Prozent) minderjährig, waren von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Die geschiedenen Ex-Ehepaare hatten somit im Durchschnitt 1,14 Kinder (aller Altersstufen), mehr als die Hälfte davon im Alter von unter 14 Jahren (52,4 Prozent).

Mehr unter:
http://oesterreich.orf.at/stories/2785690/

Tags: Ehe, Familie, Familienrecht, Heiraten, Scheidung – Trennung, Vater, Vaterverbot Österreich, Vereine – Österreich

Vorehelicher Sex von jugendlichen Christen . . .

Vorehelicher Sex und Verhütungsmittel sind voll böse und deswegen streng verboten. Da die Bibel sich aber über Analsex ausschweigt und diesen nicht ausdrücklich verbietet, nutzen angeblich viele amerikanische Teenagern dieses Hintertürchen (Verzeihung!), um die christliche Sexualmoral zu umgehen.
God’s Loophole“ ist der Begriff für die Praxis und ausserdem ein schönes Beispiel für die Gehirnakrobatik und Bigotterie, die gerne mal mit Religiösität zusammenfällt. Um es mit den Worten von Garfunkel and Oates zu sagen: Give me that sweet sensation of irrational rationalization. Ich freue mich trotzdem über diese ganz besondere Form von Dummheit, beschert sie uns als Folge doch einen wunderbaren Song, der heute schon ein Internetklassiker ist.

Related: NSFW – Sieht aus wie ein Porno, ist aber keiner

Weil es gar so schön ist, hier der vollständige Text:

All my life I’ve been good to what my mom and dad and God say I should
Go to church and bible school .. to live by God’s rule
So whatever people tell me that the Bible tells me, I will do
Walk the halls of my school with my purity ring
Unlike those other girls, I’ve got my morals in check
It was easy to do till I got a boyfriend
And pardon my French, but he’s cute as heck
And I made a pact
To keep my hymen intact
And Jesus and I are tight
Never learned about the birds and bees
I was taught to keep an aspirin in between my knees
Because the Bible says premarital sex is wrong
But Jason says that guys can’t wait that long
And I don’t want to lose him
To someone who’ll do him
I need to figure something out
Well, there’s a loophole in the scripture that works really well
So I can get him off without going to hell
It’s my hail Mary full of grace
In Jesus‘ name, we go to fifth base
Oh, thank you for making me holy
And thank you for giving me holes to choose from
And since I’m not a godless whore
He’ll have to come in the back door
Therefore
Fuck me in the ass because I love Jesus
The good lord would want it that way
It’s the sweet sensation of a throbbing rationalization
It’s just between you and me
Because everyone knows it’s the sex that God can’t see
It’s hard to be as pure as me
To resist the urge to lose my vaginal virginity
To wait until my marriage bed
To give my husband my unsullied maidenhead
So take your cock out
Shove it in my ass
Fuck me until you come
Oops!
I mean let’s join our souls
And unite our bodies
And fly with the wings of God
Whatever you do, don’t touch my clitoris
If you ring Satan’s doorbell, God can’t ignore this
And no prophylactics when you put it in
Because birth control’s for sluts, and it’s a sin
I’ve emptied my bowels
And laid out the towels
I’m ready for romance
I’m praying to the power that’s the highest
But of all of my holes, this one’s the driest
And we can’t procreate if we anally copulate
And God’s OK with sodomy, but only if you’re straight
And I’m staying pure no matter what
So I’m OK with everything but
Everything but
Everything butt
Fuck me in the ass because I love Jesus
The good lord would want it that way
Give me that sweet sensation of throbbing rationalization
It’s just between you and me
Because everyone knows it’s the sex that God can’t see
I do whatever the Bible tells me to
Except for the parts that I choose to ignore
Because they’re unrealistic and inconvenient
But the rest, I live by for sure
So let’s not talk about how the good book
Bans shellfish, polyester and divorce
And how it condones slavery and killing gays
Because those parts don’t count of course
Let’s cherry pick the part about losing my cherry
And ? for ambiguities and omissions
And circumvent any real sacrifice
And still feel pious in my arbitrary parroted positions
And don’t you dare question my convictions
And don’t look closely at the contradictions
Just focus on the sacrificial crucifixion
And have faith in its complete jurisdiction
It’s the only way to measure if you’re good or not
And when you’re in a debate, just say to have faith
Because when up against logic it’s the only card you’ve got
So close your eyes
Take a deep breath
And
Fuck me in the ass because I love Jesus
The good lord would want it that way
Give me that sweet sensation of irrational rationalization
It’s just between you and me
Because everyone knows it’s the sex that God can’t see
Yeah, my chastity belt has locks
So sometimes you need to think outside the box

Quelle von  www.blogrebellen.de
Wer den Song genau zuhört wird bemerken, dass es sich hier um keine Gotteslästerung handelt, sondern um eine kritische bzw. praxigerechten Betrachtung in der heutigen Zeit.

Auch im Zwischenbericht zur Synode von Papst Franziskus im Okt 2015 wird  jedenfalls betont, die  „unbarmherzige Haltungen“ der Kirche hätten Leid über Menschen gebracht, „insbesondere über ledige Mütter und außerehelich geborene Kinder, über Menschen in vorehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften, über homosexuell orientierte Menschen und über Geschiedene und Wiederverheiratete.“

Admin Familie Familienrecht

Tags: Sünde – Bibel – Christen – Vorehelicher Geschlechtsverkehr – Kondom – Barmherzigkeit – Vorehelicher Geschlechtsverkehr – Teenager – Bible – Ehe – Heiraten – Katholiken 

Sozialbetrug durch islamische Viel-Ehen in Europa

BETRUG durch islamische Heirat an unserem Sozialsystem.

Durch islamische Vielehen, wird STEUERBETRUG gemacht.
Es gibt kein Zentralregister für islamische Ehen?

Steuerbetrug durch islamische VielehenVielweiberei – Muslimische Viel-Ehen in Deutschland
Tags: Sozialbetrug – Polygamie – Sodom – Ordre public – Europa – Mann – verheiratet – Frauen – Harem – Migrant – Koran – sharia – Sozialleistungen  – Buch „Richter ohne Gesetz“ islamische Ehe – islamisches Recht – ARGE –  alleinerziehende – Iman – Muslime – Heiraten – Familie – Familienrecht

Scheidungsopfer – Gustl Mollath – Und plötzlich bist du verrückt

Videodoku über die Auswirkungen des feministischen Systems und warum man nicht heiraten sollte als Mann.
Die feministische Justiz und „vaterlose Gesellschaft“ sind leider kein Einzelfall sondern die Regel derzeit in den meisten Ländern.

Es war Bayerns bekanntester Justizskandal: Sechs Jahre nachdem Gustl Mollath in die Psychiatrie eingewiesen worden war, wurden Zweifel an der Rechtmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit seiner Unterbringung laut.

Nach siebeneinhalb Jahren kam er schließlich als Folge des öffentlichen Drucks frei.
Die Filmemacherinnen Annika Blendl und Leonie Stade begleiteten Gustl Mollath nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie und zeichnen ein intensives Porträt.

Regie: Annika Blendl
Redaktion: Natalie Lambsdorff
8-12-2015

Scheidung - Gustl Mollath - Justizopfer
Scheidung – Gustl Mollath – Justizopfer

Tags: Familienrecht Familie Scheidung – Justizskandal – Psychiatrie – Opfer – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – feministische Justiz – Freiheitsberaubung – Genderwahn – Gewalt – Heiraten – Richterin – Staatsanwaltschaft –  Strafverfahren – Justizopfer – Menschenrechtsverletzung – psychische Gewalt – Rechtsbeugung – Rechtsstaat

Die Folgen einer Ehe – Dubai – Vereinigten Arabischen Emiraten

Kindesentführung – die Rolle des Konsulats

 Er war Katharina Dücks große Liebe. Jetzt lässt sie die Polizei nach ihm fahnden, denn er hat den gemeinsamen Sohn entführt, in Dubai. Es ist der vorläufige Höhepunkt einer tragischen Geschichte, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten und in Norddeutschland spielt.
Katharina Dück mit ihrem Sohn Rayan. © NDR

Ein Bild aus besseren Zeiten: Katharina Dück mit ihrem Sohn Rayan.

Familie Dück aus Bad Bevensen ist auf dem Weg zur Polizei. Sie wollen eine Vermisstenanzeige aufgeben. Ihr Enkel Rayan wurde vom eigenen Vater in Dubai entführt. „Unsere Tochter Katharina ist nach der Hochzeit mit ihrem Mann dorthin gezogen. Er hat sie dort eingesperrt, ihr die Pässe abgenommen und sie misshandelt. Deswegen ist sie vor ein paar Monaten mit dem gemeinsamen Sohn aus der Wohnung ausgezogen und hat die Scheidung eingereicht“, erklärt die Großmutter, Elena Dück. Daraufhin hat der Vater das Kind entführt.

Selbst Interpol ist eingeschaltet

Die Polizei Uelzen gibt eine Fahndung nach dem 16 Monate alten Rayan raus, Interpol wird eingeschaltet. Sobald das Kind in die EU einreist, wird es noch am Flughafen abgefangen und den Großeltern übergeben.

„Wir arbeiten vor allem intensiv mit den Behörden vor Ort in den Emiraten zusammen“, sagt Kai Richter von der Polizeidirektion Lüneburg. Dort soll der Vater untergetaucht sein.

Mit Entführung gedroht

Dubai: Norddeutsche kämpft um ihren Sohn © NDR

Kurz nachdem Katharina Dück schwanger wird, heiratet das Paar im Kreise der Familie.

Wir konnte es dazu kommen? Die gelernte Hotelfachfrau Katharina Dück ist von Bad Bevensen nach Dubai gezogen, als ihr eine Stelle als Barmanagerin in einer großen Hotelkette angeboten wird. Dort lernt sie den erfolgreichen Anwalt Mohamed R. kennen. Er wirbt um sie und gewinnt ihr Herz. Kurz darauf heiratet das Paar im Kreise von Katharinas Familie in Norddeutschland. In Uelzen bringt sie ihren Sohn Rayan zur Welt. Das junge Glück scheint perfekt, als die Familie wieder nach Dubai zurückkehrt.

Hilfe für Katharina

Facebook Unterstützer-Seite für Katharina Dück

Rayans Großeltern aus Bad Bevensen sammeln über die Facebook-Seite „Help Katharina DueckSpenden, um die hohen Prozesskosten in Dubai zahlen zu können. extern

Doch kurz nach der Ankunft wandelt sich Mohamed. Er schließt Katharina und den gemeinsamen Sohn in der Wohnung ein, nimmt ihr die Pässe ab. Wenn sie seinen Anweisungen nicht folgt, schlägt er sie. „Immer wieder drohte er mir, das Kind zu seiner Familie nach Ägypten zu entführen“, sagt die junge Mutter. Sie bittet das deutsche Generalkonsulat um Hilfe, doch die verweisen lediglich auf ihre geringen Einflussmöglichkeiten.

Ausreisesperre erwirkt

Panorama 3 hat bereits im Juli berichtet, wie sie und ihr Sohn erst mit Hilfe von ehrenamtlichen Helfern der Initiative „Hilfe für Deutsche im Ausland e. V.“ aus der gemeinsamen Wohnung flieht und in Dubai untertaucht. Ihr Ehemann hat eine Ausreisesperre gegen den Sohn erwirkt, deswegen muss sie in den Vereinigten Arabischen Emiraten den Scheidungsprozess führen. Ihr Ziel ist es, das Sorgerecht für den Sohn Rayan zu bekommen.

Keine Hilfe vom Konsulat

Generalkonsulat Deutschlands © NDR

Sie solle einen Umgang zwischen Vater und Sohn ermöglichen, rät das deutsche Generalkonsulat Katharina Dück.

Erneut bittet sie das deutsche Generalkonsulat um Hilfe. Dort teilt man ihr mit, die „fortgesetzte eigenmächtige Unterbindung  des Umgangs zwischen Vater und Sohn“ sei „rechtswidrig“. Der Rat des Konsuls: Sie solle Treffen von Vater und Sohn arrangieren. Das Auswärtige Amt äußert sich nicht en détail zum Rat des Konsulats – nur so viel: Katharina Dück sei „auf die örtliche Rechtslage hingewiesen“ worden. Dass das Gericht keine Treffen mit dem Vater gefordert hatte, sei dem „Generalkonsulat … nicht bekannt“ gewesen.  Katharina hegt große Zweifel, befolgt dennoch den Ratschlag des Konsulats. Sie möchte alles richtig machen.

Seit drei Wochen keine Spur von Rayan

Und so passiert das, wovor die junge Mutter sich am meisten fürchtet. Während eines Treffens kommt es zum Streit. „Mohamed schrie wie von Sinnen. Auf einmal packt er das Kind und rennt mit ihm raus. Weg war er“, beschreibt Katharina Dück die Entführung. Drei Tage später kommt das erste und bis heute letzte Lebenszeichen ihres Sohnes – ein Foto. Kurz darf sie mit ihm am Telefon sprechen. Es sind nur Sekunden, dann unterbricht Mohamed das Gespräch. Seitdem hat er sein Handy ausgeschaltet, ist untergetaucht. Seit drei Wochen gibt es keine Spur.

Das erste und bis heute letzte Lebenszeichen von Katharina Dücks Sohn - ein Foto. © NDR

Katharina Dück bleibt in Dubai und versucht weiterhin, ihren Sohn zu finden, der vor drei Wochen von seinem Vater entführt wurde.

Die emiratische Polizei fahndet nach ihm. Beim letzten Termin ordnete das Gericht an: Bis 1. Oktober müsse Mohamed R. das Kind an Katharina Dück zurückgeben. Währenddessen versucht sie weiter, auf eigene Faust ihren Sohnzu finden. Denn eines steht für sie fest: „Ein Leben ohne  Rayan kann ich mir nicht vorstellen!“

Weitere Informationen
Die Großeltern des in Dubei entführten Jungen Jürgen Scheel und Frau Dück sitzen mit Fotografien des Kindes und der Mutter in der Hand auf einem Sofa. © NDR Fotograf: Andreas Rabe
mit Video

Entführung in Dubai – Großeltern schalten Anzeige

Vor drei Wochen hat der Ehemann von Katharina Dück den gemeinsamen Sohn in Dubai entführt. Die Großmutter hat jetzt eine Vermisstenanzeige aufgegeben – Interpol ermittelt. mehr

Katharina D. mit ihrem Sohn © NDR
mit Video

Dubai: Norddeutsche kämpft um ihren Sohn

Katharina D. wird mit ihrem Sohn in Dubai festgehalten. Denn in den Vereinigten Arabischen Emiraten entscheidet der Vater darüber, ob das gemeinsame Kind ausreisen darf. Kein Einzelfall. mehr

Dieses Thema im Programm:

NDR – Panorama 3 | 15.09.2015 | 21:15 Uhr


 

von Alexandra Ringling, Stand: 14.09.2015 17:17 Uhr - Lesezeit: ca.4 Min.
http://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Dubai-Norddeutsche-kaempft-um-ihren-Sohn,sorgerechtskonflikt100.html
Tags: Mutter Katharina Dück - Familienrecht - Dubai - Interpolfahndung Rayan Dück - binationale Ehe Paare - Hochzeit - Heiraten Hochzeit 

Ehemann entführt gemeinsames Kind in Dubai

Entführung in Dubai – Großeltern schalten Anzeige

Die Großeltern des 17 Monate alten Rayan sind ohnmächtig vor Trauer und Wut. Der Ehemann ihrer Tochter hat ihr Enkelkind entführt und sie können kaum etwas tun. Katharina Dück – die Mutter von Rayan – sucht derweil in den Vereinigten Arabischen Emiraten nach ihrem Sohn. Jeden Tag muss sie sich dort mit bürokratischen Hürden und Anwälten beschäftigen, berichten die Großeltern. Dabei will sie nur ihr Kind wieder haben und so schnell wie möglich zurück nach Bad Bevensen (Landkreis Uelzen) kommen.

„Ich erlebe das alles jeden Tag von hier aus mit“

Die Großeltern des entführten 17 Monate alten Rayan stehen jeden Tag im Kontakt mit ihrer Tochter Katharina. Diese sucht in den Vereinigten Arabischen Emiraten nach ihrem Sohn.

Ehemann nimmt Mutter und Sohn die Pässe weg

An dem Tag, an dem ihr Sohn Rayan entführt wird, will Katharina Dück eigentlich nur ihren guten Willen zeigen. Wochenlang hatte sie sich zuvor in verschiedenen Hotels versteckt – immer in der Hoffnung, dass ihr ägyptischer Ehemann Mohamed R. sie nicht finden würde. Grund zur Furcht hatte sie genug: Schließlich war es ihr Ehemann, der ihr die Pässe bereits im Juli abgenommen hatte, um ihre Ausreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten zu verhindern. Nach Wochen der Flucht und dem Kampf um eine Ausreiseerlaubnis habe man ihr im Deutschen Konsulat dann aber geraten, sich mit ihrem Mann zu treffen, sagen die Großeltern. Sie solle vor der Scheidung guten Willen zeigen. Es war ein folgenschwerer Fehler. Als Katharina Dück sich am 18. August in Dubai mit dem Mann trifft, von dem sie sich eigentlich trennen will, habe dieser einfach das Kind gegriffen. Dann sei er mit dem Auto davon gefahren, erzählt Elena Dück – Katharinas Mutter.

Großeltern geben in Bad Bevensen Anzeige auf

Zunächst glaubt Katharina Dück, dass ihr Ehemann nur überreagiert und bald wieder mit dem Kind auftauchen würde. Noch am Tag der Entführung habe sie kurz mit Mohamed R. telefoniert, berichtet Elena Dück. Aber dann habe er sein Handy ausgeschaltet. Seitdem fehlt von dem anderthalbjährigen Jungen und dem Mann jede Spur. Die Polizei in den Arabischen Emiraten ist keine große Hilfe. „Eine Frau bedeutet dort nicht viel“, sagt Elena Dück. Es sei sogar möglich, dass Mohamed R. für die Entführung juristisch nichts zu befürchten habe. Deshalb sei sie in Bad Bevensen zur Polizei gegangen und habe eine Vermisstenanzeige nach ihrem Enkelsohn aufgegeben. So konnten wenigstens die deutschen Behörden tätig werden. Mittlerweile ermittelt Interpol, berichtet sie.

Unterstützung von Bad Bevensen per Internet

Ohne ihren Sohn will die Mutter nicht ausreisen

Die Großeltern von Rayan organisieren noch mehr Hilfe von Bad Bevensen aus. Sie stellen eine Unterstützer-Seite bei Facebook ein, sammeln auf diese Weise Spenden und Zuspruch für ihre Tochter. Aber viel mehr können sie nicht tun. Jeden Tag hoffen sie auf die Nachricht, dass ihr Enkelkind wieder auftaucht. In den kommenden Tagen soll ein Richter in Dubai über die Scheidung zwischen Katharina Dück und ihrem Noch-Ehemann Mohamed R. entscheiden. Der gleiche Richter könnte ihr auch das Sorgerecht zusprechen. Dann wäre wenigstens klar, dass der Vater das Kind aus juristischer Sicht tatsächlich entführt hat, sagen die Großeltern. Aber ohne Rayan will Katharina Dück nicht nach Deutschland zurückkehren. Ob sich Mohamed R. von dem Richterspruch beeindrucken ließe, das ist für die Familie – nach dem was sie bisher erlebt haben – aber fraglich.

Am Anfang stand eine romantische Beziehung

Dabei hatte die Beziehung von Katharina Dück und dem jungen Anwalt durchaus romantisch begonnen: Die junge Frau war gerade nach Dubai gezogen, leitete dort eine Bar im Radisson Hotel. Mohamed R. kam öfter vorbei und machte ihr Avancen. Schließlich begann Katharina Dück sich mit dem Mann zu treffen, den sie als aufmerksam und einfühlsam beschrieb – und verliebte sich in ihn. Es folgte die Hochzeit im Kreise der Familie, schließlich kam der gemeinsame Sohn Rayan in Deutschland zur Welt. Doch nach der Rückkehr der kleinen Familie nach Dubai veränderte sich alles: Mohamed R. nimmt Katharina die Pässe für sie und den Sohn weg. Auch ihre Bankkarte. „Du bist jetzt verheiratet. Jetzt passiert alles, so wie ich es will“, erinnerte sich Katharina Dück im Gespräch mit Panorama 3. Damals wusste sie noch nicht, dass Mohamed R. auch imstande sein würde, ihren gemeinsamen Sohn zu entführen.

Weitere Informationen
Dubai

Dubai: Norddeutsche kämpft um ihren Sohn

Katharina D. wird mit ihrem Sohn in Dubai festgehalten. Denn in den Vereinigten Arabischen Emiraten entscheidet der Vater darüber, ob das gemeinsame Kind ausreisen darf. Kein Einzelfall. (08.07.2015) mehr

 

09.09.2015 21:22 Uhr Autor/in: Andreas Rabe
http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Entfuehrung-in-Dubai-Grosseltern-schalten-Anzeige,dubai200.html
Tags:  binationale Ehe Paare - Familienrecht - Mutter Katharina Dück - Großmutter Elena Dück

Stellungnahmen 3/SN-98/ME – zum Strafrechtsänderungsgesetz 2015

MMag. Dr. Wilfried Grießer

Als promovierter Philosoph, Mitglied der österreichischen Gesellschaft für Strafrecht und Autor der 2012 erschienenen umfassenden Studie „Verurteilte Sprache. Zur Dialektik des politischen Strafrechts in Europa“ (Franfurt am Main, 830 Seiten) erlaube ich mir, zu einigen Vorschlägen betreffend die Novellierung des StGB Stellung zu nehmen.
205Pograpschen §218 StGB §205

AUSZUG 

 Seite 2- 4:

Zu § 205a StGB:

Die Formulierung „ohne deren Einverständnis“ kann entgegen dem Slogan „Ein Nein der Frau muß genügen“ suggerieren, daß das Einverständnis der Frau explizit eingeholt werden muß und eine Person schon durch bloß „konkludente“ Vornahme eines Geschlechtsakts zum

 


3/SN-98/ME XXV. GP – Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 3 von 13

Straftäter wird. Zu empfehlen wäre eine Ersetzung durch „gegen deren Einverständnis“ bzw. „wider deren Einverständnis“.

 

Es erhellt von selbst, daß bei der Anwendung dieses Paragraphen Aussage gegen Aussage stehen wird, da objektivierbare Spuren von Gewalt nicht vorliegen.

 

Ein Problem entsteht ferner, wenn während eines laufenden Geschlechtsaktes das Einverständnis entzogen wird, der Mann aber bereits derart „in Fahrt“ ist, daß er nur durch energischeres Handeln gestoppt werden kann und hierbei zum Straftäter wird. Eine rechtsrichtige Durchführung des Geschlechtsaktes hat sich also des weiterhin bestehenden Einverständnisses regelmäßig zu vergewissern. Dadurch werden jedoch Situationen begünstigt, die den Entzug des Einverständnisses nach sich ziehen können (z.B. Lubrikations-probleme mit resultierender Dyspareunie), auf daß gerade das Bestreben nach rechtsrichtiger Durchführung des Geschlechtsaktes zu dessen rechtswidriger Durchführung führen kann.

 

Die Problematik der Einholung bzw. Erneuerung des Einverständnisses betrifft übrigens auch die Ehe, da das Strafrecht in keinster Weise darauf Bedacht nimmt, daß eine Eheschließung ein zeitlich überdauerndes grundsätzliches Einverständnis zum Geschlechtsakt beinhaltet, das während aufrechter Ehe insofern nie völlig außer Kraft gesetzt sein kann. (In den Worten Immanuel Kants: Die Ehe ist ein Vertrag zum wechselseitigen Gebrauch der Geschlechtsor-gane – vgl. Metaphysik der Sitten, § 24 ff.) Die Novelle des StGB vollzieht indes das genaue Gegenteil: Die Begehung eines Deliktes innerhalb einer Ehe stellt nach § 33 (3) Z.1 StGB hinkünftig sogar einen Straferschwerungsgrund dar!

 

Da das Strafrecht das Bestehen einer Ehe nicht nur ignoriert, sondern künftig sogar strafverschärfend wertet, droht § 205a zur „Munition“ in Scheidungsverfahren zu werden, wo die überzeugendere Inszenierung als Opfer über Schuld und Unschuld zu entscheiden droht. Ein Gericht mag zwar bei bestehender Ehe strengere Maßstäbe an die Verwirklichung dieses Tatbestandes anlegen, doch sobald das Gericht von dieser überzeugt ist, liegt paradoxerweise bereits ein Strafverschärfungsgrund vor. § 33 (3) Z.1 sollte vor diesem Hintergrund bei derartigen Handlungen nicht zur Anwendung gelangen dürfen.

 

  • 205a zielt auf Situationen ab, in denen eine Frau sich gegen einen konsenslos eingeleiteten Geschlechtsakt durch eine körperlich überlegene Person nicht zu wehren wagt, woraufhin § 201 StGB nicht verwirklicht wird. Dies ist der vernünftige Part dieses Paragraphen. In diesem Zusammenhang wäre übrigens § 321a StGB um „Verletzung der sexuellen Selbstbestim-mung“ zu ergänzen. Gerade im Zuge von Kriegshandlungen wird eine Frau – etwa schon aus Angst um ihre Familie – sich gegen eine Soldateska nicht wehren.

 

Dennoch steht bei § 205a als ein Subtext die Unantastbarkeit des „heiligen Wesens“ Frau ganz offenkundig Pate. – Hierzu eine allgemeinere Bemerkung: Schon Jesus nahm keine Frau, sondern ging ans Kreuz. Die „Zivilgesellschaft“ mit dem „Opfer Frau“ kann sich in ihrem universalen Anspruch mit Recht auf den Quell des Christentums berufen, um auch von ehedem bürgerlicher Seite mitgetragen zu werden. Der Mann muß jedoch die Frau „entheiligen“, denn er muß sich der Mutter entreißen, wie sie im Fall des christlichen Religionsgründers den Sohn überdauert, um ihrerseits nur noch den toten Sohn beweinen zu können. Die Frau als das unantastbare Wesen, dem die Wirklichkeit der Lust ermangelt, bleibt die Repräsentanz der Mutter. Auf daß der Mann sich als Mann setzt, muß er die Frau zum Ding bzw. zur „Ware“ herabsetzen, um jene Libido zu generieren, die die Frau auch fordert und genießt. Mitunter lieben es Frauen nachgerade, von einem ,wildgewordenen’ Penis „überfallen“ zu werden; und hierzu die Zustimmung einzuholen, weil die Frau als das personale Wesen genommen ist, wäre genau der Verlust dieses Reizes. Sexualität enthält insofern immer ein Element der Gewalt (im weitesten Sinn). Völlig gewaltfreie Sexualität zu

 


4 von 13                             3/SN-98/ME XXV. GP – Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version)

fordern, ist die Forderung nach Lustlosigkeit, die denn auch allen empirischen Studien zufolge massiv im Steigen begriffen ist.

In diesem größeren Kontext betrachtet, ist § 205a ein Schritt mehr zur Kriminalisierung (männlicher) Sexualität überhaupt und zur Beförderung kollektiver Depression, die sich sodann auch im ökonomischen Feld niederschlägt. Indes entsteht Kriminalität gerade dann, wenn der Mann nicht mehr Mann sein darf, zumal im Zeichen des Gender-Ansatzes schon die Zweigeschlechtlichkeit als „reaktionär“ angesehen zu werden droht.

 

Wie sehr dieser Subtext tatsächlich Pate steht, illustrieren die Erläuterungen: Geht es darum, „ein deutliches, aber doch maßvolles Zeichen zur Vorbeugung und Hintanhaltung sexueller Gewalt zu setzen“, so sei bemerkt, daß es nicht die Aufgabe des Strafrechts als einer ultima ratio ist, gesellschaftspolitische „Zeichen“ zu setzen.

 

Zu § 218 StGB:

 

Wie kaum anders zu erwarten war, soll auch das „Po-Grapschen“ Eingang in das Strafrecht finden. Auch hier gilt: Gibt es keine Zeugen, so steht Aussage gegen Aussage. Da das Bestehen einer Ehe nicht nur kein Milderungs-, sondern hinkünftig sogar ein Straferschwerungsgrund ist, werden gerade diesbezügliche, gegenüber § 205a niedrigschwelligere Vorwürfe verstärkt in Scheidungssituationen vorgebracht werden. Sind bei der behaupteten „Belästigung“ Kinder zugegen gewesen, ist im Übrigen sogleich ein weiterer Erschwernisgrund gesetzt.

 

Da der Begriff „sexuelle Sphäre“ unbestimmt ist (zu dieser könnte man durchaus auch den Mundraum zählen), sei vorgeschlagen, den Passus „oder eine nach Art und Intensität einer solchen vergleichbare, der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörige körperliche Handlung“ durch „oder eine nach Art und Intensität einer solchen vergleichbare, das Umfeld des Genitals betreffende körperliche Handlung“ zu ersetzen. Auch damit wären unerwünschte Berührungen des Gesäßes oder der (Innenseite der) Oberschenkel von § 218 StGB erfaßt.

 

Da das Berühren der Brüste einer Frau schon bislang als „geschlechtliche Handlung“ zählt, obwohl die Brüste nicht eigentlich zur Geschlechtssphäre zählen und erst im Zuge der Fortpflanzung an der Generativität partizipieren (Ernährung), bliebe dieses weiterhin strafbar.

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http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_02785/fname_392678.pdf