Stellungnahme zu Fortpflanzungsmedizinrechts- Änderungsgesetz 2015 – FMedRÄG 2015

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Stellungnahme (107/SN-77/ME)

Stellungnahme zu FMedRÄG 2015

Stellungnahmen zu Ministerialentwürfen

Stellungnahme von: Ing. Günther Schmitmeier zu dem Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Gentechnikgesetz geändert werden (Fortpflanzungsmedizinrechts- Änderungsgesetz 2015 – FMedRÄG 2015)

Stellungnehmende(r): Ing. Günther Schmitmeier

bezieht sich auf: Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015 (77/ME)

Datum Stand der parlamentarischen Behandlung Protokoll
02.12.2014 Einlangen im Nationalrat
02.12.2014 Inhaltliche Stellungnahme

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_02419/index.shtml
Tags: Gesetze Österreich – Familie – Familienrecht – Fortpflanzungsmedizin – Reproduktionsmedizin – Drei-Eltern-Baby – Eizellspende – Embryonenspende – Leihmutter – Samenspende – Kinderhandel – Menschenhandel

Kardinal Schönborn zu Kinderwunsch und Familienbild

Pressestunde mit Kardinal Christoph Schönborn
Was ist Familie ?
Fortpflanzungsmedizin Vater Mutter Kind Kirche Ehe

Viele Gläubige, vor allem an der Kirchenbasis, wünschen sich Veränderungen der Amtskirche bei Themen wie Homosexualität, Fortpflanzungsmedizin oder Sterbehilfe.

Und Papst Franziskus, dessen Reformbereitschaft von Schönborn gelobt wird, geriet in letzter Zeit mehrmals durch umstrittene Äußerungen zur Kindererziehung und Familienplanung in Kritik.

Welche Reformen der Kirche sind notwendig, und welche sind auch möglich?
Wie sieht Kardinal Schönborn soziale und wirtschaftliche Fragen, wie Arbeitslosigkeit und Wirtschaftsentwicklung?

Und wie steht Kardinal Schönborn zum Islam in Österreich?

Die Fragen stellen:
Hubert Patterer – „Kleine Zeitung“
Brigitte Handlos – ORF

2015 03 29
Familienrecht Familie


2015 03 29
Familienrecht Familie Kinderrechte

Unverantwortlich? Zwillingsmutter ist 60 Jahre alt

Unverantwortlich? Zwillingsmutter ist 60 Jahre alt | Nachric

WELS. Die Buben kamen gesund im Klinikum Wels zur Welt – Mediziner sehen die Sensationsgeburt jedoch kritisch.

Unverantwortlich? Zwillingsmutter ist 60 Jahre alt

Eldion und Elmedin mit ihrem Vater (63) im Klinikum Wels, wo sie am Mittwoch zur Welt kamen. Bild: Klinikum Wels

Friedlich schlafen Eldion und Elmedin in den Armen ihres 63-jährigen Vaters. Die Zwillinge sind pumperlg’sund und sehen zufrieden aus. Rund um die am Mittwoch im Klinikum Wels geborenen Brüder sind aber heftige Diskussionen entbrannt.

Denn ihre Mutter ist 60 Jahre alt und die erste Frau Österreichs, die in diesem Alter Zwillinge zur Welt gebracht hat. Eine Schwangerschaft ist auf natürlichem Wege nicht möglich gewesen, dafür war eine Eizellspende und anschließende künstliche Befruchtung im Ausland notwendig. In Österreich ist eine Eizellspende erst seit vergangener Woche erlaubt. Die Spenderin darf nicht älter als 30 sein, die Empfängerin höchstens 45 Jahre. Diese späte Schwangerschaft war sowohl für die Mutter als auch die Kinder ein hohes Risiko, darin sind sich Mediziner einig.

„Grenzen weit überschritten“

„Es ist nachgewiesen, dass Schwangere, und da vor allem Frauen, die Zwillinge in sich tragen, nach dem 45. Lebensjahr massive Probleme bekommen können“, sagt Leonhard Loimer, Geschäftsführer der Kinderwunschklinik Wels. Bluthochdruck, Blutzucker oder eine schlecht durchblutete Gebärmutter können laut dem Spezialisten für Fortpflanzungsmedizin die Gesundheit von Mutter und Kind(ern) massiv gefährden. „Es gibt Grenzen, und diesem Fall sind sie weit überschritten worden“, sagt Loimer, für den die Tatsache, dass eine Frau in diesem Alter ein Kind zur Welt bringen kann, aber bemerkenswert ist.

In Wels stehen aber das Glück und die Freude über die gesunden Buben, die eine Schwester im Kleinkindalter haben, im Vordergrund. Davon zeugen auch die albanischen Namen, die die späten Eltern ihrem Nachwuchs gaben: Eldion ist eine Ableitung von Eldin und bedeutet „Gott“, Elmedin steht für „dem Glauben ergeben“.

„Mutter und Babys sind wohlauf“, sagt Primarius Klaus Reisenberger, Leiter der Geburtshilfeabteilung, der keine Details nennen darf. Ein ethisches Urteil will der Gynäkologe nicht fällen: „Denn hätte man die Eizellspende nicht gemacht, wären die Kinder jetzt nicht auf der Welt.“ Die nächsten Tage werden Mutter und Kinder noch im Klinikum Wels bleiben.

„Die Spanne des Mutterseins ist deutlich verkürzt“

Das doppelte Mutterglück einer Sechzigjährigen im Klinikum Wels-Grieskirchen löst bei Humangenetiker Markus Hengstschläger (46) nicht unbedingt einen Freudentaumel aus. Der Oberösterreicher ist unter anderem Mitglied der Bioethik-Kommission, eines beratenden Gremiums des Bundeskanzlers.

„Wir haben in diesem Kreis lange überlegt und diskutiert, bevor wir für die Novelle des Fortpflanzungsmedizin-Gesetzes für Eizellspenden eine Grenze bei 45 Jahren vorgeschlagen haben.“ Für diese Regelung sprechen laut Hengstschläger zum einen medizinische Überlegungen. „Eine Schwangerschaft mit 60 birgt das hohe Risiko einer Fehlgeburt oder zumindest von Komplikationen.“ Zum anderen müssten auch ethisch-gesellschaftliche Bedenken erlaubt sein. „Die Spanne des Mutterseins verkürzt sich deutlich.“ Betrachte man die statistische Lebenserwartung, würden Kinder von heute 60-Jährigen in der schwierigen Phase der Pubertät ihre Mutter bereits wieder verlieren. „Im aktuellen Fall hoffe ich das nicht.“ Spannend sei auch die Frage, ob eine 60-jährige Mutter ihren Kindern nicht ganz anders gegenübertritt als eine 30-jährige Mutter.

In der Eizellspende an und für sich sieht Hengstschläger kein Problem. „Meiner Meinung nach wird die biologische Elternschaft in Zeiten von hohen Scheidungsraten und Patchwork-Familien überschätzt.“ Die Realität zeige deutlich, „dass fürsorgliche Bezugspersonen das Wichtigste sind“. Er habe aus diesem Grund auch keinerlei Bedenken, wenn sich lesbische Paare für ein Kind entscheiden würden.

Drei Fragen an Leonhard Loimer

Geschäftsführer der Kinderwunschklinik in Wels und Wien
Der Reproduktionsmediziner und sein Team machen jährlich über 1600 künstliche Befruchtungen.

1. Was halten Sie von der ersten Zwillingsgeburt einer 60-Jährigen in Österreich?

Die Tatsache, dass eine Frau in diesem Alter Kinder bekommen kann, ist bemerkenswert. Wenn eine Frau mit 25 Jahren versucht, auf natürlichem Weg schwanger zu werden, hat sie eine Chance von nur circa 25 Prozent pro Zyklus. Die Chancen sinken leider mit den Jahren dramatisch ab. Wie sich in diesem Fall zeigt, ist nicht die Gebärmutter selbst der limitierende Faktor.

2. Welche Risiken gibt es bei einer so späten Schwangerschaft?

Letzte Woche ist in Österreich das neue Fortpflanzungsmedizin-Gesetz in Kraft getreten, das auch die Eizellspende erlaubt. Der Gesetzgeber hat mit weiser Voraussicht das Alter der Empfängerinnen auf 45 begrenzt, da bewiesen ist, dass Schwangere nach dem 45. Lebensjahr massive gesundheitliche Probleme wie Bluthochdruck oder Diabetes bekommen können, die sich auch auf das Kind auswirken können.

3. In Österreich ist die Altersgrenze 45. Wie sieht es in anderen Ländern aus?

In der EU ist diese künstliche Befruchtung sicher nicht gemacht worden. In toleranten Ländern wie Spanien ist die Altersgrenze beispielsweise 50, in Tschechien 49. Möglich wäre sie in Ländern wie in Indien oder der Ukraine.

Späte Mutterschaft

 2 Frauen haben in Österreich seit 1970 mit 60 Jahren ein Kind auf die Welt gebracht. Die Zwillingsgeburt in Wels ist ein österreichisches Unikum. Die Zahl der Frauen, die zwischen 50 und 59 Jahren noch Nachwuchs bekommen, ist gestiegen: 1970 waren es zwei, 2013 schon 23.
Prominente Frauen wie die italienische Sängerin Gianna Nannini haben es vorgemacht. Mit 54 Jahren brachte die Rocksängerin ihre Tochter Penelope zu Welt – auf natürlichem Wege und ungeplant, wie die heute 58-Jährige sagt.
Fortpflanzungsmedizin-Gesetz: Seit Anfang Februar gilt ein neues Gesetz, das erstmals Eizellspenden erlaubt. Die Spenderin darf aber maximal 30, die Empfängerin höchstens 45 Jahre alt sein. Damit werde das Risiko seltener Nebenwirkungen reduziert. Geld darf für eine Spende nicht bezahlt werden.

27. Februar 2015 – 00:04 Uhr

http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Unverantwortlich-Zwillingsmutter-ist-60-Jahre-alt;art4,1666819

FPÖ blitzt mit Veto gegen Fortpflanzungsgesetz-Novelle ab

D.h. Kinder von Spendern werden in Österreich bis zum 14. Lebensjahr nicht erfahren wer ihre leiblichen Eltern sind.

Ebenso danach wird es von keiner Behörde kontrolliert.

5.02.2015 – Gesetz der Fortpflanzungsmedizin im Bundesrat beslossen:

Gesetz zur Eizellspende Samenspende
Gesetz zur Eizellspende Samenspende

Bundesrat: FPÖ blitzt mit Veto gegen Fortpflanzungsgesetz-Novelle ab

Kein Einspruch im Bundesrat;

Wien (PK) – Ein von den Freiheitlichen beantragter Einspruch der Länderkammer gegen die kontrovers diskutierte Novelle zum Fortpflanzungsmedizingesetz wurde mit 8 Ja- und 51 Nein-Stimmen vom Bundesratsplenum abgelehnt. Mit der Entscheidung des Bundesrats, keinen Einspruch zu erheben, nahm das Fortpflanzungsmedizingesetz damit heute ihre letzte parlamentarische Hürde.

Durch die neuen Bestimmungen sollen Eizellenspenden ermöglicht werden, darüber hinaus werden Samenspenden Dritter bei der In-Vitro-Fertilisation erlaubt, lesbische Paare wiederum erhalten Zugang zu Samenspenden. Weiter verboten bleibt hingegen die Leihmutterschaft. Die Untersuchung einer bereits befruchteten Eizelle wird in Hinkunft unter bestimmten äußerst restriktiven Voraussetzungen möglich sein.

FPÖ: Mit diesem Gesetz wird die Natur völlig auf den Kopf gestellt

Das Fortpflanzungsmedizingesetz ist nicht mit ethischen und moralischen Grundsätzen vereinbar und geht zu weit. So die Kritik der FPÖ gegenüber der Novelle. Damit werde die Natur völlig auf den Kopf gestellt. Das Gesetz eröffne die Möglichkeit, eine Auswahl zwischen wertem und unwertem Leben zu treffen, außerdem werde das Kindeswohl vollkommen außer Acht gelassen.

Natürlich müsse man einem Höchstgerichtsurteil Folge leisten, bei so einem wichtigen Gesetz wäre es aber notwendig gewesen, länger und intensiver darüber zu diskutieren, sagte Monika Mühlwerth (F/W). Man habe aber in aller Schnelle ein Gesetz gebastelt. Die Natur habe es so eingerichtet, dass zur Zeugung eines Kindes Mann und Frau gebraucht werden, Homosexuelle könnten eben keine Kinder bekommen, meinte Mühlwerth und forderte dementsprechende Grenzen ein. Die SPÖ und die Grünen würden ein Gesellschaftsmodell verfolgen, in dem das klassische Familienbild aufgehoben wird. Überrascht sei sie, Mühlwerth, außerdem, dass die ÖVP für das Gesetz eintritt. Zudem war die Freiheitliche der Ansicht, dass das Wohl des Kindes vollkommen außer Acht gelassen wird. Alle unterschriebenen UN-Konventionen, die das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen, würden damit ad absurdum geführt.

Auch ihr Fraktionskollege Gerd Krusche (F/St) wandte sich, so wie er sagte, aus vollster Überzeugung gegen das neue Fortpflanzungsgesetz. Was die Präimplantationsdiagnostik betrifft, verwies der Bundesrat darauf, dass es Selektion in Österreich bereits vor einigen Jahrzehnten gegeben habe. „Wir öffnen mit diesem Gesetz die Büchse der Pandora und ebnen den Weg in diese Richtung“, sagte Krusche und warnte davor, aufgrund einer genetischen Disposition „zwischen wertem und unwertem Leben zu entscheiden“. Das habe nichts mehr mit Moral und Ethik zu tun und man verschanze sich dabei hinter einem Gerichtsurteil, warf er SPÖ und ÖVP vor. Der medizinische Fortschritt sollte seiner Meinung dazu dienen, Kranken zu helfen und nicht, wie Krusche formulierte, „um lieber Gott zu spielen“.

„Wo ist der Wert eines Menschenlebens?“, war die Frage von Christoph Längle (F/V) an das Bundesratsplenum, der die Novelle so wie seine Fraktionskollegen mit moralischen und ethischen Grundsätzen unvereinbar wertete. Das Gesetz sei in kürzester Zeit abgesegnet worden, auch die Begutachtungsfrist sei viel zu kurz bemessen gewesen. Es scheine, so Längle, dass die Verantwortlichen keine öffentliche Debatte wollten. Geht es nach den Freiheitlichen, wäre es demokratischer gewesen, wenn die vielen ablehnenden Stimmen des Volkes gehört worden wären. Es könne nicht sein, dass eine Eizelle zur Handelsware wird oder ein Kind zwischen einer biologischen und einer genetischen Mutter steht.

SPÖ: Modernes Fortpflanzungsmedizingesetz in Österreich notwendig

Gegen eine Polarisierung im Zusammenhang mit dem Fortpflanzungsmedizingesetz und für ein selbstbestimmtes, entscheidungsautonomes Leben argumentierten die beiden SP-Bundesrätinnen Johanna Köberl (S/St) und Ana Blatnik (S/K).

Im Parlament habe sich bestimmt niemand die Entscheidung bei einem heiklen Thema wie diesem leicht gemacht, entgegnete Köberl der Kritik der Freiheitlichen gegenüber ihrer Fraktion. Jeder habe zu den verschiedenen Punkten, die das Gesetz behandelt, aufgrund der eigenen Geschichte und Erlebnisse andere Meinungen, deswegen werde es gerade auch hier nicht die eine richtige Antwort geben. Ein modernes Fortpflanzungsmedizingesetz, das den gesellschaftspolitischen und medizinischen Entwicklungen entspricht und den Menschen Sicherheit gibt, sei ein notwendiger Beschluss. Um diesen Bereich noch weiter zu entwickeln, bedürfe es noch konstruktiver Diskussionen. Dabei ist Köberl überzeugt, dass das Gesetz mit großer Sorgfalt umgesetzt wird.

„Es geht um ein sensibles Thema, aber bitte lassen wir es nicht zu, dass damit polarisiert wird“, so die eingehende Bitte von der ehemaligen Bundesratspräsidentin Ana Blatnik an die Länderkammer. Auch den Vergleich zwischen Präimplantationsdiagnostik und der Selektion unter den Nationalsozialisten von Seiten der Freiheitlichen lehnte sie strikt ab. Sie selbst stehe für Entscheidungsfreiheit und Selbstbestimmung jedes Einzelnen ein. Das Modell Vater-Mutter-Kind sei zudem noch immer kein Garantieschein auf ein funktionierendes Kindeswohl. Ein zentraler Punkt der Novelle sei, den veränderten Lebensformen und gesellschaftlichen Entwicklungen gerecht zu werden.

ÖVP: Kein Beschluss würde rechtsfreien Raum bedeuten

Hinter die vorliegenden Änderungen im Fortpflanzungsrecht stellten sich auch die Bundesräte der ÖVP. Zum einen folge die Novelle einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs, zum anderen sei das, was darin kritisiert wird, explizit vom Gesetz herausgenommen. Das Gesetz trage grundsätzlich die Überschrift der „medizinischen Indikation“, meint man seitens der ÖVP.

Er würde sich nicht hinter einem Höchstgerichtsurteil verschanzen, dieses aber nicht umzusetzen, schaffe einen rechtsfreien Raum, sagte Klaus Fürlinger (V/O). Die Folge von dem, was die FPÖ predige, sei demnach, dass alles erlaubt ist. „Das Gesetz hat eine grundsätzliche Überschrift, diese heißt medizinische Indikation“, so Fürlinger. Was die Präimplantationsdiagnostik betrifft, müsse man einer Frau nach mehreren Fehlgeburten das Recht ermöglichen, ein Kind unter medizinischer Betreuung zur Welt bringen zu können.

Mit der heutigen Novelle hat die ÖVP bewiesen, wie breit sie aufgestellt ist, resümierte sein Fraktionskollege Ferdinand Tiefnig (V/O). „Gott sei Dank sind wir in unserer Gesellschaft so weit, dass wir diesen Beschluss vollziehen können“, sagte er und verwies auch auf die Bioethikkommission, die in den letzten Jahren darauf hingearbeitet habe. Er selbst, Tiefnig, verstehe es nicht, dass man dagegen sein könne, wenn Leben ermöglicht werden soll. Es sei wichtig, das Gesetz so darzustellen, wie es den BürgerInnen tatsächlich zugutekommt, nicht aber, wie es von manchen populistisch interpretiert wird.

Dass unterschiedliche ethische und moralische Vorstellungen in einer Gesellschaft nebeneinander gelebt werden können, ist essentiell, so das Fazit von Harald Himmer (V/W). Auch mit der vorliegenden Novelle lasse es der Gesetzgeber jeder Familie und jedem Menschen offen, weiterhin nach seinen Vorstellungen zu leben. Auch trotz des Gesetzes werden viele aus religiösen und moralischen Gründen handeln, wie sie bis jetzt gehandelt haben und die Änderungen nicht in Anspruch nehmen, so die Prognosen Himmers.

GRÜNE: Wichtiger Schritt von Diskriminierung zur Gleichstellung

Die Grünen wollen das klassische Familienmodell nicht abschaffen, sondern eine Gleichstellung und Gleichwertigkeit für alle Familienformen. Das machten einmal mehr auch die grünen BundesrätInnen in der Diskussion um das Fortpflanzungsmedizingesetz deutlich. Positive Worte bekamen SPÖ und ÖVP für die sachliche Debatte.

Es geht um eine Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, sagte Marco Schreuder (G/W) und rief die Arbeit der Bioethikkommission ins Bewusstsein, die sich Jahrzehnte lang mit dem Thema beschäftigt habe und deren Ergebnis mit dem vorliegenden Gesetz umgesetzt werde. Für „bemerkenswert“ hielt es Schreuder, wenn der Familienbegriff ausschließlich für heterosexuelle Familien gedacht wird. Die Gesellschaft sei vielfältig, meinte er, „bitte FPÖ, hört auf mit diesem Argument der Natur“, so sein Anliegen.

Das Gesetz sei ein wichtiger Schritt weg von der Diskriminierung hin zu einer Gleichstellung, lautete das Urteil von Nicole Schreyer (G/T). Die Grünen wollen das klassische Familienmodell nicht abschaffen, sondern die Gleichstellung und Gleichwertigkeit für alle Familienformen wie AlleinerzieherInnen, Patchworkfamilien und Familien mit gleichgeschlechtlichen Paaren, machte sie geltend. „Wir wollen, dass Kinder glücklich sind, mehr wollen wir nicht“, so Schreyer. Der Normalfall, dass Vater, Mutter und Kind eine Familie bilden, entspreche einfach nicht mehr der Realität.

Heinisch-Hosek hofft auf nächste Schritte  

Mit der Novelle zum Fortpflanzungsmedizingesetz nähere man sich Schritt für Schritt einer Lebensrealität im 21. Jahrhundert, sagte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek und verwies auf die gesellschaftspolitische und gesundheitspolitische Mehrdimensionalität der Materie. Die Ministerin sprach sich in diesem Zusammenhang für Samenspenden für alleinstehende Frauen sowie die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare aus. Vielleicht seien diese nun die nächsten Schritte, so die optimistische Hoffnung der Frauenministerin.
Parlamentskorrespondenz Nr. 89 vom 05.02.2015
http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2015/PK0089/index.shtml

Ein schwarzer Tag für Kinder u. Familien in Österreich

Dieses Gesetz lässt keinen kalt !

Eizellspende Samenspende – Fortpflanzungsmedizingesetz – FMedRÄG 2015

Hinausgehen während der Abstimmung im Parlament ist ein feiger Akt.

Es gibt hier keine Obergrenze, jede Frau kann so oft Eizellen spenden wie will, jede Frau wird vermutlich eine Aufwandsentschädigung bekommen, weil man für Samenspende und Plasmaspende  auch eine Aufwandsentschädigung bekommt in der Praxis.

Kinder der Spender sollen eine psychotherapeutische Therapie bekommen?

Auswirkung auf die Identität der Kinder sind bekannt bei den Grünen (lt. Eva Mückstein) – Warum stimmen die Grünen dann diesen Gesetz zu ?

Präimplantationsdiagnostik – PID

Ausbeutung von Frauen zwischen 18 und 30 Jahren durch die Eizellspende, 

30 -50 Eizellen sind mindestens notwendig um zu einer Schwangerschaft zu kommen.

Dagmar Belakowitsch Jenewein FPÖ
2015_01_21, Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015, Kinderwunsch – Frauenrechtlerinnen – Gesetze Österreich – Kinderhandel – Spenderkinder.de – 

FPÖ + Team Stronach entscheiden sich für Kinderrechte – religiöse Werte – ein Kind braucht Vater und Mutter . . .

FPÖ Strache Familie Kinderrechte

Team #Stronach und #FPÖ haben sich für die #Kinderrechte eingesetzt und daher gegen das HUSCH PFUSCH #Gesetz der #Fortpflanzungsmedizin gestimmt.

Das Gesetz wurde mit nur 12 Tage Begutachtungszeitraum im Eilverfahren beschlossen. Eine Öffentliche Diskussion mit der #Kirche und anderen Familiengruppierungen wurde vermieden. Die Verlierer sind die Kinder, so wurden alle 182 #Abgeordneten inkl. der Familienministerin Sophie Karmasin auf die politischen Forderungen der Spenderkinder hingewiesen.
Das Hauptproblem dieser #Spenderkinder ist die #Identitätsfindung, welche mit 30 oder 40 Jahren noch immer nicht abgeschlossen ist, weil Viele aufgrund einer anonymen #Samenspende noch immer ihren Vater suchen.
Man nennt dieses Syndrom: Parential Alienation bzw.  PAS Eltern-Kind-Entfremdung – Kategorie: psychische Gewalt und Kindesmissbrauch.
Erfolgte eine anonyme Samenspende und #Eizellspende, dann kennen diese Kinder sehr oft beide leibliche #Eltern nicht.

Bei den Parteien FPÖ und Team Stronach sind die #religiösen Werte –#Kinder brauchen #Vater und #Mutter im Vordergrund gestanden !
Danke!

Lediglich 1 Person von den #Neos und den #Grünen und nur 4 Personen von 47 Mandaten der ÖVP haben ebenso gegen dieses kinderverachtende neue Fortpflanzungsmedizingesetz gestimmt.

Mehrere Aufrufe von oberster Stelle der österreichischen Kirche “Geschwister- #Tötung von #Embryo-selektion bei der #PID” und Achtung der #Gebote #Gottes fanden bei der  liberalen ÖVP und des aus der Wirtschaft kommenden Vizekanzler Mitterlehner #ÖVP und seinem Team kein positives Echo.

Die #Menschenrechte #EMRK Art.8, die UN-Konvention der Kinderrechte, die #Verfassung Österreichs BVG 2011 “Rechte der Kinder” sowie das AußStrG KindNamRäG 2013 #Kindeswohl § 138 wurden ignoriert, defacto haben diese Kinder bis zum vollendeten 14.Lebensjahr keinen Anspruch regelmäßigen Kontakt mit ihren leiblichen Vater und ihren leiblichen Mutter.

Mehrere Stellungnahmen des österreichischen Volks haben darauf hingewiesen, dass dieses neue #Reproduktions-gesetz, der Spenderkinder, familienrechtlich genauso zu betrachten sei wie die seit 1980 übliche offene #Adoption, wo die Kinder ebenso regelmäßigen Kontakt zu ihren leiblichen Eltern haben.

Diese Hinweise in den Stellungnahmen wurden ebenso von der Mehrheit im Parlament ignoriert.
Danke HC Strache von der FPÖ und dem Team Stronach , die Rechte der Kinder müssen im neuen Fortpflanzungsmedizingesetz  im Vordergrund stehen und nicht erst ab 14 Jahren so wie es von unseren ahnungslosnen Politikern im neuen Fortpflanzungsmedizingesetz „FMedRäG 2015“ vorgesehen ist, welche die Verfassung von Österreich ignorieren !!!
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http://wp.me/p4RGV9-uq

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admin Familie Familienrecht


Judas und die Verräter der ÖVP – In Sodom und Gomorrah hat es auch keine Kinderrechte gegeben . . .

Fortpflanzungsmedizin: Enttäuschung bei Bischofskonferenz

Generalsekretär Peter Schipka dankt Abgeordneten, die gegen das Gesetz gestimmt haben. „Hochachtung“ für jene, die dabei „das eigene Gewissen über die Parteilinie gestellt haben“.


Die Österreichische Bischofskonferenz bleibt dabei: „Das neue Fortpflanzungsmedizingesetz ist ein ethischer Dammbruch, das mehr Probleme schafft, als es vorgibt zu lösen.“ Das erklärte deren Generalsekretär, Peter Schipka, nachdem das Gesetz am Mittwoch, 21_Jänner 2015, mehrheitlich beschlossen wurde.

 

Es sei „enttäuschend und demokratiepolitisch sehr bedenklich, dass derart fundamentale Fragen, die massiv in Leben und Rechte von Kindern, Frauen und künftigen Generationen eingreifen, im Eilzugsverfahren durchgezogen werden“, so Schipka unter Verweis auf die verkürzte Begutachtungsfrist und die vermeidbare Eile.

 

Danke an Abgeordneten

Der Generalsekretär der Bischofskonferenz dankte allen Abgeordneten, die gegen das Gesetz gestimmt haben, insbesondere jenen aus dem Klub der FPÖ und des Teams Stronach.

„Besonderer Dank und Hochachtung“ gebühren jenen Abgeordneten, die „das eigene Gewissen über die Parteilinie gestellt haben“ und abweichend von Parteivorgaben gegen das Gesetz gestimmt haben.

Aus Sicht der Bischofskonferenz wäre es „besser gewesen, jetzt kein neues Gesetz zu beschließen, das mit der Freigabe der Eizellspende und der Präimplantationsdiagnostik (PID) weit über das vom Höchstgericht geforderte hinausgeht“. Die letzten Wochen hätten gezeigt, wie nötig eine breite Diskussion gewesen wäre. „Aus vielen Gesprächen mit politischen Verantwortungsträgern habe ich den Eindruck gewonnen, dass es große Wissenslücken über die Reproduktionsmedizin, ihre beschränkten Erfolgschancen und die negativen Auswirkungen auf Frauen und Kinder gibt“, sagte Schipka.

 

Engagement geht weiter

Gleichzeitig würdigte er das Engagement weiter Teile der Gesellschaft und der katholischen Kirche. Die Initiative www.kinderbekommen.at, die von den mitgliederstärksten Organisationen der Kirche getragen wird, habe gezeigt, wie stark die Vorbehalte gegen das neue Gesetz seien. Die Bischöfe seien all jenen dankbar, die in den sensiblen Fragen am Beginn des Lebens die Würde des Menschen umfassend schützen wollen. Dies sei das einzige Interesse der Kirche und der Grund für das kirchliche Engagement in bioethischen Fragen, erläuterte Schipka, der auf eine „Wendepunkt“ und eine noch breitere gesellschaftliche Allianz in diesen Fragen hofft.

Von den insgesamt 183 Abgeordneten nahmen 161 an der namentlichen Abstimmung über das Fortpflanzungsmedizinrechtsänderungsgesetzes teil. 113 Mandatare stimmten dafür, 48 waren dagegen.

 

Familienbischof Küng: Großes Bedauern

Mit „großem Bedauern“ reagiert der St. Pöltner Bischof Klaus Küng auf das am Mittwoch angenommene Fortpflanzungsmedizingesetz. Der für Familien- und Lebensthemen in der Österreichischen Bischofskonferenz zuständige Bischof zeigte sich davon betroffen, „dass viele Menschen unserer Zeit, auch Politiker und Richter, sich von einem falschen Fortschrittsglauben verführen lassen, der sie übersehen lässt, dass sie von einigen wenigen Interessensgruppen vor sich hergetrieben werden und so Schritt für Schritt für den Menschen und die Gesellschaft wichtige Werte preisgeben.“ Kritik übte Küng auch am Procedere: Obwohl das Resultat der Abstimmung zum Fortpflanzungsmedizingesetz aufgrund der Absicht der Regierung, dieses „durchzuziehen“, vorauszusehen war, bleibe die Kritik daran weiter aufrecht.

 

Schritt in die falsche Richtung

Das Gesetz bringe insgesamt „Schritte in die falsche Richtung“, obwohl es gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf noch zu Verschärfungen gekommen sei. „Kinder werden immer mehr zu etwas, worauf man meint, ein Recht zu haben, oder was man auch, wenn es nicht passt, verwerfen kann“, gab der Bischof zu bedenken. Die für die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder wichtigen Beziehungen zur eigenen Mutter und zum eigenen Vater werden immer häufiger und radikaler unterlaufen. „Der Handel mit Ei- und Samenzellen ist zwar verboten, aber es ist sehr unwahrscheinlich, dass er nicht trotzdem entsteht, genauso wie Leihmütter früher oder später kommen werden“, warnte der promovierte Mediziner und Theologe.

Es sei „schade, dass Österreich nicht ein Land ist, das den Mut hat, in diesen Bereichen eigene Wege zu gehen, ohne sich die sogenannten internationalen Standards aufoktroyieren zu lassen“. Den Verlust, der dadurch entsteht, dass manche ins Ausland fahren würden, könne man leicht verkraften. Ausdrücklich dankte der Bischof jenen Abgeordneten, „die den Mut hatten, aus Gewissensgründen nicht oder gegen den Gesetzesentwurf zu stimmen“.

 

Kritikpunkte der katholischen Kirche im Zentrum der Plenardiskussion

Eine heftige, zweieinhalbstündige Parlamentsdebatte war am Mittwoch dem Beschluss des umstrittenen Fortpflanzungsmedizingesetzes vorausgegangen, wobei wesentliche von der Kirche vorgebrachte Kritikpunkte durchaus in die Redebeiträge der Gegner des Gesetzes einflossen und teils auch von dessen Befürwortern aufgegriffen wurden. Angenommen wurde das Gesetz mit den Stimmen der Regierungsparteien SPÖ, ÖVP und Grünen, wobei mehrere ÖVP-Mandatare dagegen stimmten. Die FPÖ und das Team Stronach lehnten das Gesetz einhellig ab.

 

Von einem „schwarzen Tag“ sprach FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein. Das Gesetz sei „in vielen Punkten sehr mangelhaft“ und lasse viele Details ungeklärt, darunter die Auskunftspflicht des Arztes nach Eizellenspende und IVF, den Umgang mit überzähligen Embryonen oder die Definition der bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) untersuchbaren Krankheiten. „Ich vermisse den Aufschrei von Frauenrechtlerinnen“, so die Obfrau des Gesundheitsausschusses, die auch in der Letztfassung der Novelle den Schutz vor Missbrauch etwa durch Ausbeutung von Frauen bei der Eizellenspende vermisste und entsprechende Nachschärfungen einforderte. Als „Novum“ bezeichnete Belakowitsch-Jenewein 700.000 Protest-Emails durch die Kirchenplattform BLOCKEDkinderbekommen.atBLOCKED allein in den fünf Tagen vor der Abstimmung.

 

FPÖ-Gesundheitssprecher Herbert Kickl sah „die Schöpfung auf den Kopf gestellt“: Das Gesetz spreche dem ein Recht auf ein Kind zu, „der aus Freiheit einen Lebensentwurf wählt, der Kinder von Natur aus ausschließt“. Ein Recht auf Besitz eines Kindes sei jedoch nirgendwoher ableitbar, außer durch das Verfassungsgerichtshof-Urteil, das „Ungleiches gleich behandle“.

 

Das von Befürwortern der Novelle vorgebrachte Argument einer Beseitigung von Diskriminierung sei „Doppelmoral und Heuchelei“, kritisierte TS-Gesundheitssprecher Marcus Franz, zumal die Tötung menschlichen Lebens bei der PID „die schwerste Diskriminierung, die es weltweit gibt“ und das Streben nach dem „Wegmachen“ von Behinderung ein „verabscheuungswürdiges Signal“ sei. Gefördert würde eine „Kraut- und Rüben-Elternschaft“ durch Durchmischung  von Genetik und Sozialem und eine Vernachlässigung des Kindeswohls zugunsten der Wünschen Erwachsener. Das neue Gesetz setze sich aber auch über ungelöste Fragen hinweg: In der jüngsten wissenschaftlichen Literatur würden sich Zweifel an der künstlichen Befruchtung mehren, da auf diese Weise gezeugte Menschen später etwa öfter an Depression oder Identitätsproblemen litten, so der promovierte Mediziner.

 

Harte Diskussionen innerhalb der ÖVP

ÖVP-Justizssprecherin Michaela Steinacker ließ durch die Bemerkung aufhorchen, sie würde „als Frau, Mutter und Katholikin mit voller Überzeugung für das Gesetz stimmen“. Parteiintern habe es im Vorfeld bis zuletzt lange und harte Diskussionen gegeben, zudem berichtete Steinacker von „vielen Mails von engagierten Bürgern“ und dankte den Experten im Gesundheitsausschuss für ihre Einwände. Zur Letztfassung der Novelle stehe sie jedoch, da diese „vielen Menschen Hoffnung und Rechtssicherheit“ gebe. Sicherzustellen sei, dass IVF keine „Lifestyle-Methode“ und die Wirkung des Gesetzes evaluiert werde, zudem müsse Leihmutterschaft sowie Social-egg-Freezing auch künftig verboten bleiben.

 

ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter betonte, das Gesetz solle den Wertungswiderspruch auflösen, dass PID verboten, Abtreibung nach Verdacht auf Behinderung bei der Pränataldiagnostik jedoch erlaubt sei. Die heftige Kritik seitens der katholischen Kirche führte er darauf zurück, dass „Wunden aus der Abtreibungsdiskussion vor 40 Jahren wieder aufbrechen“. Auch mit Kirchenvertretern habe er im Vorfeld intensiv diskutiert, „auch als Katholik“. Zentral sei für ihn jedoch die Rechtssicherheit und das Vorschlagen von Gesetzen, die „auf Basis eines größtmöglichen Gesellschaftskonsens“ beruhten. Das Gesetz diene „der Erfüllung von Kinderwunsch“ und helfe Betroffenen, „damit es Kinder gibt“, was „im Kindeswohl“ sei.

 

Grüne einstimmig dafür

Differenziert und „wenig euphorisch“ äußerte sich Grünen-Gesundheitssprecherin Eva Mückstein: Kinderwunsch sei zur „lukrativen Ware“ geworden, weshalb die ethische Auseinandersetzung mit ihr nicht aus der Reproduktionsmedizin selbst zu erwarten sei. Regelungen diesbezüglich müssten sich daher statt am Kinderwunsch oder an Geschäftsinteressen vorrangig an der Lebensqualität der Familien orientieren. „Die Fortpflanzungsmedizin hat auch hohe Risiken mit sich gebracht, die sehr ungenügend dokumentiert und beforscht sind“, betonte Mückstein. Sie verwies dabei auf häufigere Mehrlingsschwangerschaften, Früh- und Fehlgeburten sowie Fehlbildungen. Zudem seien 20 Prozent der IVF-Kinder von Entwicklungsbeeinträchtigungen oder Fehlbildungen betroffen. Mehr Forschung sei nötig wie etwa „die Evaluierung der Schwangerschafts- und Geburtenverläufe, eine qualitative ‚Baby-take-home‘-Rate, oder die Frage danach, wie es den Kindern geht“. Dem Gesetz stimme sie dennoch zu, da es ein „guter“ erster Schritt im Hinblick auf gleichgeschlechtliche Paare sei.

 

Die Grünen hatten dem Gesetz einstimmig zugestimmt, wobei die wegen Krankheit abwesende Mandatarin Helene Jarmer dagegen votiert hätte, wie Familiensprecherin Daniela Musiol erklärte. Mit ihrem Protest habe die Behindertensprecherin besonders auf die Situation von Eltern mit behinderten Kindern und die notwendige Unterstützung hinwiesen wollen. Angenommen wurde eine Forderung der Grünen nach einem zentralen IVF-Register, bei dem auf diese Weise gezeugte Kinder über ihre leiblichen Eltern Auskunft erhalten sollen.

 

Huainigg für Abschaffung der Spätabtreibung

Schärfster Kritiker innerhalb der ÖVP war schon im Vorfeld Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg gewesen, der die Selektion nach „wertem und unwertem Leben“ im Rahmen der PID problematisierte. Er forderte die Abschaffung der Möglichkeit der Spätabtreibung, die „wirklich unerträglich“ und „ein Verbrechen“ sei. Huainigg verwies dabei auf Deutschland, wo im Zuge der PID-Einführung die eugenische Indikation gestrichen und eine Bedenkfrist zwischen Diagnose und Abtreibung eingeführt wurde. Die „unantastbare Menschenwürde“, die auch „für nicht perfekte Menschen“ gelte, sei für ihn „Gradmesser der Politik“, so Huainigg.

 

Einige Nachschärfungen

Angenommen wurden im Zuge der Beschlussfassung auch Änderungsanträge, die das Gesetz in einigen Punkten genauer ausführt bzw. nach Darstellung der ÖVP nachschärft. So wurde etwa die PID-Zulassung außer an die wiederholten IVF-Fehlversuche auch daran gekoppelt, dass „Grund zur Annahme besteht, dass dies auf die genetische Disposition der entwicklungsfähigen Zellen und nicht auf andere Ursachen zurückzuführen ist“. Untersucht werden dürfe dabei, was zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, zur Vermeidung einer Fehl- oder Totgeburt oder einer lebensbedrohlichen Erbkrankheit erforderlich ist, wurde klargestellt.

 

Neu in den Gesetzestext kam weiters ein Werbe- und Vermittlungsverbot bei der Eizellenspende, mit dem die Kommerzialisierung unterbunden werden solle, sowie mit 50.000 Euro ein nun höherer Strafrahmen bei Nichteinhaltung der Gesetzestexte. Der Dienstentgang wurde bei der Aufwandsentschädigung für die Spenderinnen gestrichen. Nachgekommen werden soll der Forderung nach der „Möglichkeit unabhängiger Beratung“ für Spenderinnen und künftige Eltern.

 

Die von einigen Abgeordneten angekündigte Evaluierung des Gesetzes soll durch jährlich veröffentlichte Berichte über die Entwicklung der medizinisch unterstützten Fortpflanzung in Österreich geschehen, wobei die Statistiken auch über die Methoden, die Anzahl der befruchteten und aufbewahrten Eizellen oder die Art der Geburt Auskunft geben sollen.

 

 

erstellt von: red/kap
21.01.2015

Es sei „enttäuschend und demokratiepolitisch sehr bedenklich, dass derart fundamentale Fragen, die massiv in Leben und Rechte von Kindern, Frauen und künftigen Generationen eingreifen, im Eilzugsverfahren durchgezogen werden“, so Schipka.

Weitere Informationen:
Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz
Rotenturmstraße 2, 1010 Wien,
Telefon: 01-51611-0
E-Mail: sekretariat@bischofskonferenz.at
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Kinderrechte – Vater und Mutter sind nicht wichtig.

Die Spenderkinder kennen ihren Vater und Mutter bis zum 14. Lebensjahr nicht, so sieht es das neue Fortpflanzungsmedizingesetz vor. Danach können die Spender-Kinder informiert werden, das Sie andere leibliche Eltern in Wirklichkeit haben. Wenn sie jedoch nicht informiert werden ist es auch egal, da es niemand kontrolliert und es keine Strafe gibt. Die seit 2011 in der österreichischen Verfassung festgelegten 8 Artikel der Kinderrechte sind den Nationalratsabgeordneten egal.
Artikel 2 (1) Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen,
es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.

Nur die gesamte Partei des Team Stronach und FPÖ haben den mangelhaften Gesetz, welches leibliche Eltern diskriminiert nicht zugestimmt.
Es ist auch mit den religiösen Werten von Katholiken nicht vereinbar, da die Gebote Gottes missachtet werden.

Volkspartei ÖVP – Kirche – katholische – Christentum – Kindeswohl – FPÖ – Team Stronach – Genderwahn – FMedRÄG 2015 – Fortpflanzungsmedizin – Kinderhandel

 

Fortpflanzungsmedizin Gesetz beschlossen! Kinderrechte BVG IGNORIERT !

Spenderkinder ohne Vater und ohne Mutter bis zum 14.Lebensjahr !!!

Bestehende Kinderrechte lt. Bundes-Verfassung-Gesetz von 2011 „BGBl.-I-2011 Nr.4“ werden weiter durch den Nationalrat ignoriert!!!

Heute wurde das neue Fortpflanzungsmedizingesetz im Nationalrat – Parlament beschlossen, jedoch ohne Kinderrechte !

Die Kirche und katholische Gemeinde ist empört zum Beschluss des Fortpflanzungsgesetz

21.01.2011

Tags: Kindesmissbrauch – ÖVP – Kirche – katholische Gemeinde – Österreich – Gesetz

OTS – Fortpflanzungsmedizin: Breite Mehrheit für neue Gesetzesbestimmungen

Fortpflanzungsmedizin: Breite Mehrheit für neue Gesetzesbestimmungen

Vier ÖVP-Abgeordnete scheren bei Abstimmung aus

Wien (PK)  Seit Jahren wurde darüber diskutiert, nun ist es fix. Der Nationalrat stimmte heute mit breiter Mehrheit für neue gesetzliche Bestimmungen im Bereich der medizinischen Fortpflanzung. 113 Abgeordnete votierten in namentlicher Abstimmung für, 48 Abgeordnete gegen den von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser gemeinsam mit Justizminister Wolfgang Brandstetterausgearbeiteten Gesetzentwurf. Zuvor waren auf gemeinsamen Antrag der Koalitionsparteien und der Grünen noch Präzisierungen in einigen Detailbereichen vorgenommen worden, etwa was die Frage der Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik (PID) betrifft. Überdies wird in Ergänzung des schon im Regierungsentwurf vorgesehenen Vermittlungsverbots auch ein ausdrückliches Werbeverbot für Eizellenspenden normiert.

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser und Justizminister Wolfgang Brandstetter zeigten sich mit dem Beschluss zufrieden. Mit dem Entwurf schließe man Regelungslücken in Folge eines VfGH-Urteils und trage aktuellen Entwicklungen Rechnung, hob der Justizminister hervor. Die Befürchtung, dass es zu einer Kommerzialisierung von Eizellenspenden kommen wird, hat er nicht, für ihn ist das durch die gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen. Was die Präimplantationsdiagnostik anlangt, rechnet Gesundheitsministerin Oberhauser mit lediglich rund 30 Fällen pro Jahr.

Nicht alle Abgeordneten der Regierungsparteien trugen den Beschluss allerdings mit. So wandte sich ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg dezidiert gegen die neuen Bestimmungen. Trotz der restriktiven Regelungen bleibt für ihn die Präimplantationsdiagnostik ein Selektionsverfahren, das zwischen wertem und unwertem Leben unterscheidet. Auch das Argument, dass die PID besser sei als eine Spätabtreibung ließ er nicht gelten: er will auch die Möglichkeit streichen, nicht lebensfähige bzw. schwerstbehinderte Kinder bis zur Geburt abtreiben zu können. Neben ihm stimmten auch die ÖVP-Abgeordneten Asdin El Habbassi, Wolfgang Gerstl und Andreas Zakostelsky gegen das Gesetz.

Vehemente Kritik am Gesetzespaket kam von der FPÖ und vom Team Stronach. FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch-Jenewein fürchtet, dass mit dem Gesetz „die Büchse der Pandora“ geöffnet wird. Die Natur werde komplett verdreht und die Schöpfung auf den Kopf gestellt, assistierte ihr Fraktionskollege Herbert Kickl. Team-Stronach-Abgeordneter Marcus Franz sprach von einem ethisch nicht akzeptablen Gesetz.

Geschlossen für die neuen gesetzlichen Bestimmungen stimmten neben der SPÖ auch die Grünen und die NEOS. Sie freue sich sehr über den Beschluss, sagte Grün-Abgeordnete Daniela Musiolstellvertretend für ihre Fraktion. Einzig und allein Grünen-Behindertensprecherin Helene Jarmer habe aufgrund der breiten Kritik von Behindertenverbänden gegen den Gesetzentwurf stimmen wollen, berichtete Musiol, sie musste sich für die Sitzung allerdings krankheitsbedingt entschuldigen. Ausdrücklich erfreut über die neuen Regelungen zeigte sich auch NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak.

Abänderungsantrag bringt dezidiertes Werbeverbot für Eizellenspenden

Zu den Kernpunkten des Gesetzes gehört die Ermöglichung von Eizellenspenden. Zudem werden Samenspenden Dritter bei der In-Vitro-Fertilisation erlaubt und lesbischen Paaren in Umsetzung eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs der Zugang zu Samenspenden eröffnet. Leihmutterschaft bleibt hingegen weiter verboten. Unter bestimmten, äußerst restriktiven, Voraussetzungen ist es in Hinkunft überdies möglich, eine befruchtete Eizelle noch vor der Einpflanzung auf schwere Erbkrankheiten zu untersuchen (Präimplantationsdiagnostik – PID), wobei die Zulässigkeitsbestimmungen durch den heute vorgelegten S-V-G-Abänderungsantrag nochmals präzisiert wurden. So wird etwa klargestellt, dass genetisches Screening unzulässig ist.

Weitere Punkte des Abänderungsantrags betreffen die Einführung eines Werbeverbots für Eizellenspenden und die weitere Verschärfung des schon in der Regierungsvorlage enthaltenen Vermittlungsverbots sowie die Frage der Beratung und Betreuung der Eltern und jener Personen, die eine Eizelle oder Samen spenden. Insbesondere soll es bei den Beratungsgesprächen auch um die Art der Aufklärung des Kindes über seine genetische Elternschaft gehen. Grundsätzlich hat das Kind dem Gesetz zufolge das Recht, nach Vollendung des 14. Lebensjahrs Informationen über den leiblichen Vater bzw. die leibliche Mutter zu erhalten, das soll nicht zuletzt durch umfassende Aufzeichnungspflichten sichergestellt werden.

Ob es ein zentral geführtes Register über Samen- und Eizellenspenden zur leichteren Durchsetzung des Auskunftsrechts geben wird, ist noch offen. Das Gesundheitsministerium soll diese Frage auf Wunsch der Abgeordneten ebenso prüfen wie die Frage, ob und unter welchen Umständen man Kindern bereits vor dem 14. Lebensjahr offizielle Informationen über die leiblichen Eltern erteilen soll. Auch die etwaige Erhebung weiterer Daten zur Gewährleistung der Qualitätssicherung der medizinisch unterstützten Fortpflanzung wird noch abgewogen. Eine entsprechende Entschließung wurde vom Nationalrat mit Stimmenmehrheit gefasst.

Laut Abänderungsantrag bereits fix vorgesehen ist die Erfassung der aufbewahrten Samenspenden, Eizellen und entwicklungsfähigen Zellen im Zuge der geplanten Datenerhebung. Für die von der Gentechnikkommission durchzuführenden Zulassungsverfahren sind strenge Unvereinbarkeitsregeln in Aussicht genommen. Angenommen wurde auch ein Abänderungsantrag der NEOS, demzufolge bei der Auswahl der fortpflanzungsmedizinischen Maßnahmen ausdrücklich auch das Kindeswohl berücksichtigt werden muss.

Ein Entschließungsantrag des Team Stronach blieb in der Minderheit, er zielte darauf ab, eine Eizelle bereits ab dem Zeitpunkt der Befruchtung als Embryo und damit als Mensch zu definieren.

FPÖ: Mit Gesetz wird Büchse der Pandora geöffnet

Die ablehnende Haltung der FPÖ zum Gesetz bekräftigten die Abgeordneten Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Herbert Kickl, Anneliese Kitzmüller und Barbara Rosenkranz. Das Gesetz sei in vielen Punkten mangelhaft und gehe in Richtung Ausbeutung von Frauen, meinte etwa Belakowitsch-Jenewein. Da es keine Obergrenze für Eizellenspenden gibt, fürchtet sie, dass Frauen, die wenig Geld haben, verleitet werden können, trotz der bestehenden gesundheitlichen Risiken sich regelmäßig einer Hormonstimulierung zu unterziehen.

Mit dem Gesetz werde außerdem die Büchse der Pandora geöffnet, warnte die Abgeordnete. Bei der Präimplantationsdiagnostik finde man sicher vieles, wonach man nicht suche. Was passiere mit diesen Ergebnissen, welche Auskunftspflichten habe der Arzt gegenüber den Eltern, fragte sie. Sie kann sich außerdem nicht vorstellen, dass Österreich tatsächlich in eine Situation kommen wolle, wo Millionen eingefrorener Embryonen vernichtet werden.

Noch schärfer formulierte Abgeordneter Kickl seine Ablehnung. Mit dem Gesetz werde die Natur komplett verdreht und die Schöpfung auf den Kopf gestellt, beklagte er. Außerdem werden ihm zufolge die Rechte des Kindes „mit Füßen getreten“. Der ÖVP warf Kickl vor, umgefallen zu sein und ihre Prinzipien verraten zu haben.

Auch nach Meinung der Abgeordneten Kitzmüller und Rosenkranz wird das Wohl des Kindes im Gesetz zu wenig berücksichtigt. Wer will schon zehn Jahre eingefroren sein, bevor er ein Mensch wird, fragte Kitzmüller in den Plenarsaal. Mit Eizellen- und Samenspenden nehme man den Menschen außerdem Identität und Wurzeln, fürchtet sie. Die Präimplantationsdiagnostik bezeichnete Kitzmüller als Instrument der Selektion und der Diskriminierung.

Team Stronach: Gesetz ist ethisch nicht akzeptabel

Das Gesetz sei ethisch nicht akzeptabel und missachte Kinderrechte, fasste Abgeordneter Marcus Franz (T) seine Kritik am vorliegenden Entwurf zusammen. Es gehe nur um die Rechte der Eltern, kritisierte er. Das Gesetz gebe vor, liberal zu sein, am Ende werde es aber nur Chaos und enttäuschte Menschen hinterlassen.

Mit der Präimplantationsdiagnostik mache man die Eugenik noch mehr gesellschaftsfähig, warnte Franz. Diese sei keine heilende Maßnahme, sondern eine Maßnahme, die zur Tötung von Leben führe, und widerspreche daher der Ethik und der Würde des Menschen. Franz äußerte auch generelle Befürchtungen gegen die In-vitro-Fertilisation, es gebe Studien, wonach Menschen, die durch künstliche Befruchtung gezeugt wurden, größere gesundheitliche Probleme haben als natürlich gezeugte Menschen.

SPÖ ist Beseitigung von Diskriminierung großes Anliegen

Ausdrücklich begrüßt wurden die gesetzlichen Bestimmungen von der SPÖ. So hob SPÖ-KlubobmannAndreas Schieder hervor, dass mit dem Gesetz auch die Diskriminierung lesbischer Paare bei der künstlichen Befruchtung beseitigt wird. Bei der Präimplantationsdiagnostik sei Österreich bisher Nachzügler in Europa gewesen, skizzierte er.

Befürchtungen, durch die Präimplantationsdiagnostik werde selektiert und unwertes Leben aussortiert, wiesen die Abgeordneten Erwin Spindelberger und Ulrike Königsberger-Ludwig mit Hinweis auf die strengen Bestimmungen zurück. Es handle sich um ein Gesetz mit Augenmaß, das dem medizinischen Fortschritt Rechnung trage, sagte Königsberger-Ludwig. Die Gefahr von „Designerbabys“ sei nicht gegeben, bekräftigte Spindelberger. Abgeordneter Michael Ehmann betonte, beim vorliegenden Gesetz gehe es nicht um Geschäftemacherei, sondern um die Erfüllung eines Kinderwunsches.

Steinacker: ÖVP hat es sich nicht leicht gemacht

Die Zustimmung des überwiegenden Teils der ÖVP-Abgeordneten zum Gesetz begründete Abgeordnete Michaela Steinacker damit, dass dieses wohlüberlegt und sorgsam abgewogen sei und strengen Prinzipien folge. Der Fortpflanzungsmedizin würden auch in Hinkunft sehr klare Grenzen gesetzt, im Mittelpunkt stünden die Würde und die Rechte jener Menschen, die durch Fortpflanzungsmedizin auf die Welt kommen. Die ÖVP habe es sich nicht leicht gemacht und intensiv über den Entwurf diskutiert, versicherte Steinacker.

Mit dem Gesetz ist Steinacker zufolge gewährleistet, dass künstliche Befruchtung nicht zu einer Lifestyle-Frage wird: Leihmutterschaft und „social egg freezing“ bleiben verboten. Gleichzeitig sei eine ausführliche ärztliche Beratung der Eltern verpflichtend.

Auch die Präimplantationsdiagnostik bleibe grundsätzlich verboten und werde nur in einem engsten Ausnahmebereich erlaubt, unterstrich Steinacker. So könne eine befruchtete Eizelle nur auf eine Erbkrankheit untersucht werden, die zu schwersten Behinderungen bzw. frühem Tod führe. Es gehe hier darum, Leid in jeder Hinsicht zu vermeiden, machte sie geltend. Auch gegen die Kommerzialisierung von Eizellenspenden hat man Steinacker zufolge zahlreiche Maßnahmen getroffen und beispielsweise hohe Strafen festgelegt. Auf diesen Aspekt machte auch Claudia Durchschlagaufmerksam, sie könne dem Gesetz, so Durchschlag, guten Gewissens zustimmen.

Dass alleinstehenden Frauen der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin auch in Zukunft verwehrt bleibt, wurde von Steinacker verteidigt. Kinder haben ein Recht auf zwei Elternteile, argumentierte sie.

Steinackers Fraktionskollege Erwin Rasinger gab zu bedenken, dass es nach den geltenden Bestimmungen pro Jahr wohl nicht mehr als 20 bis 25 Fälle von Präimplantationsdiagnostik geben werde. Bei der PID gehe es nicht um fertige Kinder, vielmehr erlaube man am dritten Tag der Befruchtung, in einem achtzelligen Stadium, eine Untersuchung, die geeignet sein, Fehl- oder Totgeburten bzw. schwerste Behinderungen zu verhindern, erläuterte er. Abgeordnete Dorothea Schittenhelm hob hervor, dass viele Frauen bisher ins Ausland fahren mussten, um Zugang zur Fortpflanzungsmedizin zu haben, dort gebe es allerdings keine entsprechende Beratung.

Anders als seine Fraktionskolleginnen beurteilte Abgeordneter Franz-Joseph Huainigg das Gesetzespaket. Er kenne viele behinderte Leute, die bei entsprechender medizinischer Diagnostik nicht auf der Welt wären, skizzierte er. Für ihn bleibt die Präimplantationsdiagnostik trotz der restriktiven Vorgaben ein Selektionsverfahren, das zwischen wertem und unwertem Leben unterscheidet. Kein Baby sei perfekt, machte Huainigg geltend und plädierte auch dafür, die derzeit erlaubte Spätabtreibung schwerstbehinderter Kinder zu verbieten. Er sprach in diesem Zusammenhang von unerträglichen Methoden und einem Verbrechen. Für eine Diskussion über die Spätabtreibung plädierte auch Fraktionskollege Georg Strasser.

Grüne: Gesetz hat einen Wermutstropfen

Namens der Grünen zeigte sich Abgeordnete Daniela Musiol über das vorliegende Gesetzespaket erfreut. Damit werde ein weiterer Schritt gesetzt, um Lebensrealitäten gesetzlich zu verankern, sagte sie. Einziger Wermutstropfen ist für Musiol, dass alleinstehenden Frauen der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin weiter verwehrt bleibt.

Ausdrücklich begrüßt wurde von Musiol, dass einigen Bedenken der Grünen gegen den ursprünglichen Entwurf durch die Vorlage eines Abänderungsantrag und eines Entschließungsantrags Rechnung getragen wurde. Ihre Fraktionskollegin Eva Mückstein äußerte sich zwar noch nicht hundertprozentig zufrieden, ihr zufolge ist es aber gelungen, in einigen Bereichen eine bessere Berücksichtigung des Kindeswohls in das Gesetz hinein zu verhandeln. Man dürfe nicht nur den Aspekt der Erfüllung des Kinderwunsches im Blickpunkt haben, sondern müsse auch dem Recht des Kindes auf bestmögliche Gesundheit und dem Recht des Kindes auf Wissen um seine Identität besondere Aufmerksamkeit schenken, mahnte sie.

Mückstein zufolge sind derzeit etwa die gesundheitlichen Auswirkungen künstlicher Befruchtungen während der Schwangerschaft und der Geburt ungenügend dokumentiert und erfasst. Studien legen ihr zufolge nahe, dass es bei In-vitro-Fertilisationen einen überproportional hohen Anteil an Mehrlingsschwangerschaften, Frühgeburten und gesundheitlichen Beeinträchtigungen der betroffenen Kindern gebe. Sie erachte es daher als wesentlich, die Forschung in diesem Bereich voranzutreiben. Bedauert wurde von Mückstein auch, dass die Betreuung und Beratung der betroffenen Eltern finanziell nicht abgesichert sei. Allgemeine Vorsicht ist ihr überdies auch im Hinblick auf die Geschäftsinteressen der Reproduktionsmedizin geboten.

NEOS: Gute Lösung trotz kurzer Diskussionszeit

Seitens der NEOS wurde das vorliegende Gesetzespaket von den Abgeordneten Nikolaus Scherak undBeate Meinl-Reisinger begrüßt. Die Diskussionszeit sei zwar zu kurz gewesen, insgesamt sei man aber zu einer guten Lösung gekommen, sagte Meinl-Reisinger. Die Abgeordnete ist überzeugt, dass die PID in der Lage ist, großes Leid zu verhindern, und dass es gelingen wird, die Eizellenspende vor Kommerzialisierung zu schützen. Alles in allem werde wieder eine menschenrechtskonforme Rechtssystematik hergestellt.

Brandstetter: StGB verhindert Kommerzialisierung von Eizellenspenden

Justizminister Wolfgang Brandstetter wies darauf hin, dass ein VfGH-Urteil zu Regelungslücken im Bereich der Fortpflanzungsmedizin geführt habe, die nun geschlossen würden. Mit dem Gesetzesentwurf werde zudem aktuellen Entwicklungen Rechnung getragen, bei gleichzeitigem Schutz der Betroffenen.

Bedenken, dass die Eizellenspende kommerzialisiert werden könnte, teilte Brandstetter nicht. Dafür sorgt seiner Meinung nach eine klare Bestimmung im Strafgesetzbuch, die grundsätzlich auch für andere medizinische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit wie etwa Nierenspenden gilt. Man verbiete in Österreich auch keine Organspenden, nur weil es in manchen Teilen der Welt Organhandel gebe, argumentierte er. In Richtung Abgeordnetem Franz hielt Brandstetter fest, die soziale Elternschaft sei für ein Kind wichtiger als die biologische.

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser verteidigte die vorgesehenen Bestimmungen zur Präimplantationsdiagnostik. Bei einer natürlichen Schwangerschaft sei es schon jetzt möglich, durch eine Fruchtwasseruntersuchung bestimmte Erbkrankheiten festzustellen, hob sie hervor. Die Entscheidung, „schaffe ich das Leben mit einem behinderten Kind, schafft meine Familie das“, obliege den Frauen. Mit der PID gestatte man den Betroffenen, in besonders schwerwiegenden Fällen eine Schwangerschaft auf Probe zu vermeiden. Aufgrund der restriktiven Bestimmungen rechnet Oberhauser mit nur rund 30 Fällen pro Jahr. (Fortsetzung Nationalrat) gs

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FMedRÄG 2015 – Fortpflanzungsgesetz – vaterlose Gesellschaft