Wirtschaftsflüchtlinge haben kein Asyl, sagt Sebastian Kurz ÖVP

Wirtschaftsflüchtlinge haben kein Asyl, sagt Sebastian Kurz ÖVP

Artikel:

Kurz warnt: Dürfen Erdogans Spiel nicht mitspielen

Der Bundeskanzler hat andere EU-Staaten davor gewarnt, Flüchtlinge aufzunehmen.

Jene Migranten hätten keinen Anspruch auf Asyl, sagte Kurz. „Die Menschen, die jetzt an dieser Grenze ankommen, sind ja größtenteils nicht Flüchtlinge, die aus dem syrischen Kriegsgebiet fliehen. Es sind zum größten Teil Migranten, die schon jahrelang in der Türkei leben. Diese Menschen haben kein Recht auf Asyl in Griechenland, denn sie werden in der Türkei nicht verfolgt.“ Sie würden von Erdogan ausgenutzt und instrumentalisiert, um Druck auf die EU zu machen. „Dieses Spiel dürfen wir nicht mitspielen.“

Der Bundeskanzler warb für einen wirksamen Schutz der EU-Außengrenzen. Andernfalls drohe eine Rückkehr zu nationalen Grenzkontrollen. „Wenn die Grenzen nach außen nicht funktionieren, wird es wieder Grenzen innerhalb Europas geben“, so Kurz.

Auf die Frage, ob im äußersten Fall auch Militär zum Schutz der Grenzen eingesetzt werden solle, antwortete der Regierungschef: „In Österreich ist das üblich und deshalb keine emotionale Debatte. Grenzkontrollen werden bei uns vom Bundesheer und der Polizei gemeinsam vorgenommen.“

 

06.03.2020

https://kurier.at/politik/inland/kurz-warnt-duerfen-erdogans-spiel-nicht-mitspielen/400773285

 

+++ Menschenhandel mit Flüchtlingen in Griechenland +++

Lukrative Schleusergeschäfte zur Hochsaison

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Menschenhandel mit Flüchtlingen in Griechenland

Mitten in der Hochsaison hat die griechische Polizei einen Schleuserring im überfüllten Flughafen der Ferieninsel Kos enttarnt. Sie halfen Flüchtlingen, mit gefälschten Dokumenten zu reisen.

Tausende Urlauber täglich drängen sich zur Hochsaion am kleinen Flughafen von Kos. Die Abfertigungshalle auf der griechischen Dodekanes-Insel ist regelmäßig überfüllt. Mitten im Getümmel lief in den letzten Monaten ein extrem lukratives Geschäftsmodell von Menschenschmugglern, das jetzt von der griechischen Polizei enttarnt wurde.

Eine Schleuserbande brachte Migranten samt gefälschten Reisedokumenten von Athen aus per Fähre nach Kos. Die Migranten sollten sich wie Urlauber anziehen, Frauen möglichst noch so schminken, dass sie nicht als Flüchtlinge auffallen. Die Schleuser verlangten für diese Form des Menschenschmuggels pro Migrant zwischen 4000 und 6000 Euro.

Häuser in der griechischen Stadt Kos | Bildquelle: picture-alliance/ ZB

Kos ist in der Feriensaison ein beliebtes Urlaubsziel.

Schleuser enttarnt, auch Polizist betroffen

Mehr als ein Jahr lang hatte die Polizei die Schleuser beobachtet und jetzt zugeschlagen. Am Flughafen Kos konnten zwei Griechen und vier weitere Männer unterschiedlicher Nationalität als Mitglieder der Schleuserbande enttarnt werden. Auch ein Polizist, der am Flughafen in Uniform eingesetzt war, soll sich an dem Schleusergeschäft beteiligt haben, indem er – offenbar gegen Bestechungsgeld – das Schleusen von Migranten im Check-In-Bereich des Flughafens erleichterte.

Wie viele Flüchtlinge auf diese Weise nach Deutschland, Großbritannien, in die Schweiz oder die Niederlande geschleust wurden, ist nicht bekannt. In Griechenland leben zur Zeit etwa 80.000 Migranten, deren Aufenthaltsstatus zum Teil ungeklärt ist.

Auch die deutsche Bundespolizei setzt weiterhin Mitarbeiter an griechischen Flughäfen ein. Am Athener Flughafen werden täglich Migranten abgefangen, die mit gefälschten Reisedokumenten aus Griechenland ausreisen wollen. Passfälscherwerkstätten sind in bestimmten Athener Stadtteilen gut ausgelastet. Taschendiebe haben es in der Sommerzeit verstärkt auf Personalausweise und Reisepässe von Touristen abgesehen, weil die gestohlenen Dokumente wichtiger Rohstoff für die Fälscher sind.

Viele Flüchtlinge reisen mit gefälschten Dokumenten

Da gerade zur Hochsaison auf den Flughäfen jede Minute zählt, können nicht alle ausreisenden Fluggäste ausführlich auf ihre echte Identität kontrolliert werden. Im Zweifel melden die Angestellten der Bundespolizei Verdachtsfälle an die Zielflughäfen der jeweiligen Maschinen. Dort werden manche illegal ausgereiste Migranten nach einer ausführlichen Personenkontrolle doch noch abgefangen.

Allerdings ist auch klar, dass die Zahl der Flüchtenden hoch ist, die es trotz aller Kontrollen und Überprüfungen nach Deutschland oder in andere europäische Länder mit gefälschten Papieren schaffen. Griechische Ermittler berichten, dass gegen entsprechende Geldsummen gefälschte Pässe zu bekommen sind, die auch bei intensiven Kontrollen nicht ohne weiteres als unechte Dokumente erkannt werden können.

Menschenschmuggler-Ring auf griechischer Insel Kos enttarnt
Michael Lehmann, ARD Istanbul
17.07.2019 00:48 Uhr

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https://www.tagesschau.de/ausland/kos-schleuserring-polizei-103.html
Tags: Menschenhandel, Flüchtlinge, Asylwerber, Fälscher, Migranten, Wirtschaftsflüchtlinge

Islam-Experte zu Frauenmorden 2019 in Österreich

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Video:

Der Islam-Experte Ahmad Mansour sagt im Interview zu den Frauenmorden: „Emanzipation erschüttert Männer in patriarchalem Denken!“ Ein kulturelles Problem in Wien.  4 von 6 Frauenmorde (1 Täter von 6 Frauenmorden ist noch auf der flucht) haben Migrationshintergrund!
„Viele Migranten haben mit der Unabhängigkeit der Frau wie sie bei uns gelebt wird nicht klar kommen“ Die Politik haben es lange totgeschwiegen aus falscher Toleranz.
Wir müssen diesen Männern u. Frauen klar machen, dass sie in Europa Rechte und Pflichten haben und Sie ihre  patriachalen Strukturen hier nicht  ausleben dürfen. Und im Extremfall mit ihren Aufenthalt spielen, wenn sie hier ihre bisherigen Einstellungen weiter fortsetzen.

servustv, am 2-2-2019
Tags: Familienrecht Familie – Gewaltschutz Frauen – Islamisierung – Radikalisierung – Muslime – Morde 2019 – Islamismus – Gesetze Österreich – Gleichberechtigung Gleichstellung

 

Islamismus-Experte spricht über sein neues Buch: „Klartext zur Integration: Gegen falsche Toleranz und Panikmache“

1. Integration

Flüchtlinge sind keine
beschützenswerten „Kuscheltiere“

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Integration - Flüchtlinge sind keine beschützenswerten "Kuscheltiere"
© Bild: APA/DPA/Maurizio Gambarini

Klare Regeln für Zuwanderer hat Ahmad Mansour bei einer Podiumsdiskussion in Wien eingefordert. Denn diese hätten nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.

Im Gespräch mit „Presse“-Redakteur Köksal Baltaci betonte der Islamismus-Experte am Donnerstagabend: „Integration ist nicht das Zelebrieren von Unterschieden, sondern das Festlegen von Regeln.“

Staat wirkt „planlos“

In seinem jüngsten Buch „Klartext zur Integration: Gegen falsche Toleranz und Panikmache“ setzt sich der Sohn arabischer Israelis mit dieser elementaren Aufgabe unserer Gesellschaft auseinander. Kein anderes Thema beschäftige die Menschen mehr, doch wirke der Staat bisher planlos, da es an konkreten Konzepten, einer unvoreingenommenen, sachlichen Debatte und langfristigen Plänen fehle. Für Deutschland konstatierte er, dass die Politik den Alltag der Menschen nicht verstehe und die Journaille ihn oft nicht verstehen wolle. Aber wenn die eine Seite Probleme ignoriere, profitiere die andere durch Instrumentalisierung ebendieser.

Die drängendsten Themenbereiche

Die drängendsten Themenbereiche seien demnach Frauenrechte und Emanzipation, Patriarchat, Erziehung, Individualismus versus Kollektivismus und Antisemitismus. In Bezug auf Österreich ging es in dem Gespräch alsbald um das Thema Frauenmorde, da bei den jüngsten Vorfällen Männer mit Migrationshintergrund unter den mutmaßlichen Tätern überrepräsentiert waren. Der soziokulturelle Hintergrund ist für Mansour nicht irrelevant, kommen doch viele Männer aus patriarchalen Gesellschaften, in denen sich Frauen nicht aktiv trennen dürfen. Wird dieses Recht in Europa dann wahrgenommen, kann es aus verletztem Ehrgefühl heraus zu Gewalttaten kommen. In seinem Berufsalltag mit Flüchtlingen erzählte ihm ein junger Zuwanderer, dass es hierzulande keine Gleichberechtigung gebe. Komme doch zuerst die Frau, dann das Kind, der Hund und zuletzt erst der Mann.

Flüchtlinge keine beschützenswerten „Kuscheltiere“

Mansour stellte sich auch klar gegen Kulturrelativismus, seien doch Flüchtlinge keine beschützenswerten „Kuscheltiere“, sondern Menschen auf Augenhöhe, die Teil der Gesellschaft sein wollen. Es sei „Rassismus“, wenn der Staat bei Kindern von christlichen Fundamentalisten, die den Schulbesuch verweigern, alsbald reagiere, bei Muslimen derartiges Verhalten aus religiösen Gründen aber toleriere. Konkret nannte er das Fernbleiben vom Schwimmunterricht, aber auch die Verweigerung des Handschlags oder das Fasten im Ramadan, wo es vorkomme, dass Kinder dehydrieren und einen Kreislaufkollaps erleiden. Hier sollte das Kindeswohl im Vordergrund stehen, nicht das Einhalten religiöser Normen. Zudem warnte der Psychologe vor positiver oder negativer Diskriminierung.

Schule spielt entscheidende Rolle

Entscheidend für die gelingende Aufnahme von Kindern aus anderen Kulturkreisen sei die Rolle der Schule, denn dort könnten diese wertemäßig abgeholt werden. Werde jetzt ordentlich in Bildung und Ausbildung investiert, würden Delinquenz und Wertekollisionen minimiert. Da es in den Herkunftsländern vieler Migranten keine Aufklärung und keine 68er mit einhergehender sexueller Revolution und Emanzipation gegeben habe, sei es wichtig, die Menschen von den Vorzügen individueller Freiheiten zu überzeugen, umso einen Gegenentwurf zu ihrer kollektivistischen Herkunftskultur zu formulieren.

„Wir schaffen das“ keine Lösung

Der Sager „Wir schaffen das“, getätigt von der deutschen Kanzlerin Angela Merkel am 31. August 2015 im Zuge der Flüchtlingsbewegung nach Europa, ist für Mansour keine Lösung. Es sollte vielmehr die Frage gestellt werden, wie wir das schaffen und wer das schafft, betonte er.

von apa/red
https://www.news.at/a/islamismus-experte-fluechtlinge-keine-beschuetzenswerten-kuscheltiere-10624768?

2.Video:

Wir haben uns mit Ahmad Mansour getroffen, um mit ihm über sein neues Buch „Klartext zur Integration: Gegen falsche Toleranz und Panikmache“ zu sprechen. Ahmad Mansour ist Psychologe und Islamismus-Experte. Mit seiner Organisation MIND prevention führt er Projekte und Initiativen gegen Radikalisierung, muslimischen Antisemitismus und für Gleichberechtigung durch.

Negative Auswirkungen – UN Migrationspakt – Jurist Universität Hamburg

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Rechtliche Folgen sind zu erwarten und die Handlungsspielräume der Regierungen werden beschränkt.

  • Judikatur der Zuwanderung wird beeinflusst
  • Entscheidungen des Verwaltungsgericht
  • Entscheidungen internationaler Gerichte
  • über 100 politsche Verpflichtungen u. Maßnahmen werden von den Regierungen unterschrieben
  • 23 Ziele werden von den Regierungen unterschrieben
  • uneingeschränkte Befürwortung der regulären Migration
  • Förderung der Migration u. allen Vereinbarungen des Pakts

Es herrscht leider eine Asymmetrie der Verpflichtungen, quasi ohne jede Gegenverpflichtung.

  • Es gibt keinerlei Verpflichtungen der Migranten, es werden nur die Zielländer für die Verpflichtungen genannt
  • Verfehlte These in Zeiten der jetzigen Massenmigration die legale Migration noch stärker zu Fördern
  • These der schnellen Migration ist ökonomisch nicht haltbar
  • Es werden soziale Probleme, kulturelle Probleme, div. Reibungsflächen, religiöse Probleme  komplett ignoriert
  • Die Verfasser des UN-Migrationspakt sprechen über Migration hauptsächlich vom Segen für die ganze Menschheit
  • Niemand der Unterzeichner des Pakts hat die fehlenden Vorbehalte bis jetzt formuliert, was sehr bedenklich ist.

 

  • Die Zuwanderer sind hauptsächlich Muslime, es fehlt hier eine Antisementismus-Erklärung.
  • Hier gibt es ebenso Rassismus der Migranten (durch Kultur, Religionen) und diese Verpflichtungen stehen im Pakt nicht drinnen.
  • Die Regierungsparteien in Deutschland haben eine notwendige Diskussion verhindert, welches sehr beschämend ist.

PS: Die 74. UN-Generalversammlung findet am 17-30 September 2019 in New York statt, man wird sehen ob hier Vorbehalte einzelner Staaten eingebracht werden?

Jurist Reinhard Merkel, Universität Hamburg, zu den negativen Auswirkungen des Migrationspakts.

28 Länder – darunter die USA, Österreich und Ungarn – lehnten den UN-Migrationspakt ab.

Der Pakt war bis zum Schluss heftig umstritten, auch innerhalb der Bundesregierung, jedoch wurde eine breite Diskussion verhindert.

An den Verhandlungen über den Pakt waren insgesamt 192 Staaten beteiligt gewesen.
Doch nicht alle stellten sich letztendlich hinter diesen Vorgaben.

Videoquelle: UN Migrationspakt Tagesschau, 2018 12 10
Textzitate Admin Familie & Familienrecht, am 16. Dezember 2018

+++ Bitte teilen +++

Tags: Asylwerber – Flüchtlinge – Migration – Integration – Zuwanderung – UN-Migrationspakt – Religion – Kultur – Islamisierung – Muslime – Terror – Gesellschaftspolitik – Bürger – Rassismus – Inländerfeindlich – Ausländerfeindlich – Entfremdung – Islamisierung – Radikalisierung – Gehirnwäsche

Sozialbetrug – Flüchtlingsfamilie hat Sozialhilfe in zwei Ländern bezogen – Vater mit 7er-BMW

Sozialhilfe in zwei Ländern bezogen – Vater mit 7er-BMW mit Ledersitzen um mindestens  50.000 Euro

Artikel:

Sozialbetrug: Flüchtling im 7er-BMW

Prüfer des Sozialamts deckt Missbrauch mit Transfergeldern auf. Eine Polizei-Taskforce kommt.

Helmuth Toporis, der Kontrolleur  vom Sozialamt, kommt unangemeldet und zu keinen christlichen Zeiten. Wenn er um halb acht klingelt, liegt seine Klientel meist noch im Bett. „Das ist nicht angenehm, aber es muss  sein“, meint der Prüfer, der seit Herbst 2015 die  Angaben und Lebensumstände jener Menschen hinterfragt, die Mindestsicherung beziehen. 750.000 Euro haben Toporis’ Nachforschungen  der Stadt schon gebracht, der Großteil betraf  Möblierungen, der Rest Geldleistungen.

Jetzt bekommt das Sozialamt einen zweiten Prüfer, einen Tischler. „Die Kontrollen rechnen sich, und ein realistischer Blick auf die Dinge hilft auch gegen die Polarisierung der Gesellschaft“, meint Anja Hagenauer, Sozialressortchefin der Stadt.  Die Hilfsnetze, die andere durch ihre Arbeit spannen, werden offenbar zunehmend ausgereizt.  Toporis schätzt die Missbrauchsfälle und -versuche auf „zehn, 15, vielleicht 20 Prozent“.

Kosten durch Zuwanderung

Stadt und Land Salzburg kostete die Mindestsicherung 2017 bereits 45,1 Mill. Euro, plus 31 Prozent seit 2013. Der steigende Aufwand geht auf die Zuwanderung und Asylmigration  zurück (siehe Kasten). So stieg der Anteil der unterstützten Drittstaatsangehörigen und Asylberechtigten nur im Vorjahr um 20 Prozent  (auf 3712 Personen laut  Sozialbericht des Landes) – die Zahl der Österreicher und EU-Ausländer sank dank guter Konjunktur um zehn Prozent (auf 4666 Personen).

Alleinstehende ohne Einkommen, auch Asylberechtigte, erhalten in der Stadt Salzburg mit Mietzuschuss 1027 Euro monatlich – was den österreichischen Frauenpensionen entspricht. Bei den Zugewanderten gebe es  verschiedene Überlebensstrategien, weiß Toporis. Gewissen würde er helfen: „Die zahlen 500 Euro für elende 10-Quadratmeterzimmer und trauen sich nicht aufzumucken.“ Aber er treffe auch auf junge Burschen, „die zu dritt, zu viert in einer  Wohnung leben, wo es zugeht und man sich fragt, warum diese 20-, 24-Jährigen nicht arbeiten?“

Sozialhilfe in zwei Ländern bezogen

Eine syrische Flüchtlingsfamilie mit zwei Kindern bezog in Österreich und Frankreich staatliche Transfergelder. Vater und Mutter hatten Asylanerkennung und Aufenthaltserlaubnis jeweils im anderen Land. Das Sozialamt Salzburg bezahlte in drei Jahren 73.000 Euro – die nun im Rahmen der Betrugsermittlungen zurückgefordert werden.

Die Mutter erklärte, sie lebe allein mit den Kindern. Helmuth Toporis  fiel jedoch irgendwann „ein tolles Auto mit französischem Kennzeichen“ auf, das ständig vor dem Wohnblock parkte. Bei einer irakischen Familie ging es um neue Möbel. Die Eltern von vier Kindern hatten „eine schöne Maisonettewohnung am Gebirgsjägerplatz“ angemietet.

Prüfer Toporis wollte das noch vorhandene Mobiliar in der alten Wohnung sehen. Der Familienvater zögerte. Ein Rad wie der Prüfer hatte er nicht, mit dem Obus wollte er nicht. Am Ende ging man in die Tiefgarage, „wo ein 7er-BMW mit Ledersitzen um mindestens  50.000 Euro stand“ (Toporis) – das Auto eines Freundes, wie der Iraker versicherte. Was gelogen war.  Die Causa ist gerichtsanhängig, die Familie lebt nun ohne Hilfe vom Amt.

Ein Salzburger Pensionistenehepaar wollte  ein neues Bett. „Beide waren korpulent, er wiegt 140 Kilo.“  Tatsächlich gab es bereits ein eigenes Bett für den Mann.

Vermögende Eltern im Irak

Ab Jänner 2019 wird  auch die Salzburger Polizei den Sozialleistungsbetrug bekämpfen. Die Taskforce geht auf eine Tiroler Fahndungsgruppe zurück, die seit 2017 den Missbrauch rund um e-Card, AMS-Gelder und Sozialleistungen des Bundes erfolgreich aufdeckt.

Das FPÖ-geführte Innenministerium hat das Bundeskriminalamt mit dem Projekt beauftragt. „Unser Konzept liegt vor, wir warten noch auf eine Antwort aus Wien“, sagt Salzburgs Polizeisprecher Michael Rausch. Zuletzt zeigten Salzburger Polizeibeamte einen  Iraker wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs an. Der 25-jährige Asylbewerber fuhr  ein Auto um 30.000 Euro  und hatte 25.000 Euro bis sogar 66.000 Euro auf seinem Bankkonto. Geld von seinen vermögenden Eltern.

Hausbesitzer belog Amt

Die Sozialabteilung der Stadt bringe pro Jahr „fünf bis zehn gravierende Fälle“ vor Gericht, sagt Abteilungschef Winfried Wagner. Zuletzt traf es einen Salzburger Pensionisten, der in einer Genossenschaftswohnung in der Alpensiedlung eine Airbnb-Vermietung aufzog. Oder auch einen Salzburger, der sich 60.000 Euro vom Sozialamt erschlich. Er besaß ein Haus,  was er verschwieg, weil er  bei der Heirat den Namen seiner Frau annahm.

 

Familie mit vier Kindern: 3100 Euro netto

308.000 Personen erhielten bundesweit 2017 knapp eine Milliarde Euro Mindestsicherung (Grundbetrag sind 863 Euro pro Person). Das FP-Sozialministerium plant umstrittene Kürzungen für Flüchtlinge. Politischer Sprengstoff ist die Höhe des arbeitslosen Einkommens, das vor allem bei kinderreichen Familien weit über dem liegt, was man im Schnitt durch Arbeit in Österreich verdient. Ein Paar mit vier Kindern bekäme in Salzburg 3164 Euro netto (2345 Euro laut Mindestsicherungsrechner sowie   819,30 Euro Familienbeihilfe inklusive Absetzbetrag laut Online-Rechner des Familienministeriums). In Salzburg bezogen im Vorjahr 14.408 Personen zumindest vorübergehend Sozialhilfe, 8873 Personen lebten ganzjährig davon. Der Anteil der Ausländer und Asylberechtigten stieg auf 40 Prozent (2013: 22,7 Prozent).

Von Sonja Wenger, 26. November 2018 Schlagwörter: Mindestsicherung, schärfere Kontrollen, Sozialbetrug
https://www.salzburger-fenster.at/2018/11/26/sozialbetrug-fluechtling-im-7er-bmw/
Tags: Gesetze Österreich – Justiz

Islamisten – Terror-Anschläge – 50 fach höherer Rate

GTI: Wie viele Tote fordert der islamische Terror?

Der Global Terrorism Index 2017 analysiert, dass die Zahl der globalen Terror-Opfer sinkt. Insgesamt sind jedoch zehn der am stärksten von Terror betroffenen Ländern dem Islam zuzuordnen – dies entspricht einer Islamquote von 95.8%.

Screenshot: visionsofhumanity.org

Vor kurzem wurde zum fünften Mal der Global Terrorism Index (GTI) des australischen Think-Tanks Institute for Economics and Peace veröffentlicht. Er enthält Analysen zum internationalen Terrorismus. Der Bericht behandelt das zurückliegende Jahr. Die „gute“ Nachricht vorab: Die Zahl der globalen Terror-Opfer sank von 29.376 im Jahr 2015 auf 25.673 im Jahr 2016.   Insgesamt sind jedoch 21.054 Tote der 21.984 Toten aus islamischen geprägten Ländern.

Hat der Terror mit dem Islam zu tun?

Diese Frage wird immer wieder polemisch erörtert, die Emotionen kochen hoch. Wäre es da nicht wünschenswert mit kühler Mathematik zu einer objektiven Antwort zu kommen?

Ganz so einfach ist es nicht, denn der GTI enthält keine Islamquote, also keine einfache und zugleich belastbare Zahl, wie viele Tote vom Islam verantwortet werden. Auch enthält er nur eine Zusammenfassung aller Terror-Anschläge, jedoch nicht jeden einzelnen Terror-Anschlag.

Aus den Angaben des GTI lässt sich jedoch eine grobe Schätzung ableiten, die die Wahrheit zumindest näherungsweise wiedergibt.

Am Ende des Berichts sind die 50 schlimmsten Terror-Anschläge des Jahres 2016 nach Opferzahl und Terrogruppe gelistet. Insgesamt 48 Terror-Anschläge können eindeutig dem Islam zugeordnet werden, bei einem Bombenanschlag im Irak, dessen Urheberschaft ungeklärt ist, dürfte dies mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht anders sein, lediglich ein Anschlag im Südsudan wurde nicht von Muslimen verübt. Insgesamt starben bei diesen Angriffen 5.137 Menschen – 284 bei innerchristlichen Konflikten. Dies entspricht einer Islamquote von 94.5%. Insgesamt stellen die 50 tödlichsten Anschläge jedoch nur ein gutes Fünftel aller Anschläge.

Die Beschränkung, nur die jeweils tödlichsten Angriffe in die Stichprobe aufzunehmen, kann zudem zu einer Verzerrung führen. Denn angenommen, die islamischen Terror-Gruppen sind die finanzstärksten (schließlich haben sie Finanziers in den hyperreichen Golfstaaten), sind sie eher dazu in der Lage, einen großen Anschlag durchzuführen als die finanziell schwächeren. Die Islamquote könnte daher bei den weniger verheerenden Terror-Anschlägen eher niedriger ausfallen.

Jedoch enthält der GTI für die 10 am stärksten vom Terrorismus betroffenen Länder detaillierte Einzelberichte. Dies waren im Jahr 2016: Der Irak, Afghanistan, Nigeria, Syrien, Pakistan, der Jemen, Somalia, Indien, die Türkei und Libyen. Insgesamt starben in diesen Ländern 21.984 Menschen – das entspricht 85.6% aller Terror-Toten weltweit.

Folgende Methodik wird angewandt: Können in einem Land die meisten Terror-Anschläge, deren Urheberschaft geklärt ist, dem Islam zugeordnet werden, werden auch alle ungeklärten Anschläge dem Islam zugeordnet. Lässt sich die Mehrheit der aufgeklärten Anschläge nicht-islamischen Terror-Gruppen zuordnen, werden alle ungeklärten Terror-Anschläge nicht dem Islam zugeordnet.

Nach dieser Methode lassen sich die Terrortoten in 6 von 10 der am stärksten betroffenen Länder ausschließlich dem Islam zuweisen. In Nigeria gab es 68 Todesfälle durch katholische Ijaw-Extremisten und in Pakistan 61 Tote durch marxistische Belutschen. In Indien hingegen sind nur 10.3%, in der Türkei nur 24.6% aller Terrortoten islamisch motiviert. Die meisten indischen Terror-Toten sind maoistischen Gruppierungen zuzuordnen, die meisten türkischen Terror-Toten den Freiheitsfalken Kurdistans, der PKK und dem Putschversuch säkular eingestellter Generale.

Insgesamt sind daher 21.054 Tote der 21.984 Toten in den 10 am stärksten betroffenen Ländern dem Islam zuzuordnen – dies entspricht einer Islamquote von 95.8%.

Von den 50 verheerendsten Terror-Anschlägen ereigneten sich 45 in den 10 am stärksten betroffenen Länder. Man darf zu dieser Opferzahl also nur die 5 verheerendsten Terror-Anschläge hinzuzählen, die sich außerhalb dieser Länder ereigneten. Diese forderten 571 Opfer, davon gehen 283 nicht auf den Islam zurück. Unter den dann 22.555 Terrortoten (die 87.9% aller Terrortoten weltweit ausmachen) sinkt die Islamquote leicht auf 94.6%.

Ab hier tappt der methodische Ansatz gewissermaßen im Dunklen, da nur für wenige weitere Länder Opferzahlen angegeben werden. Immerhin eine Aufschlüsselung nach Weltregionen existiert.

Die 11 nicht-islamischen Terrortoten in der Ukraine fallen genauso wenig ins Gewicht, wie die 51 nicht-islamischen Terrortoten in Lateinamerika und der Karibik. Etwa 600 Terror-Tote ereigneten sich in den noch nicht genannten arabischen Ländern – sie dürften dem Islam zuzurechnen sein. Ca. 100 Terror-Tote in Nordafrika und Europa gehen ebenfalls auf den Islam zurück. Abzüglich der Hot-Spots Afghanistan, Pakistan und Indien ereigneten sich in Südasien etwa 70 Terrortote – da die Tamilentiger auf Sri Lanka vor 8 Jahren militärisch besiegt wurden, bleibt nur noch das islamische Bangladesh. Im Fernasien kam es zu 469 Terror-Toten. Diese können für 2016 nicht aufgeschlüsselt werden, in den vorangehenden Jahren schafften es die Philippinen und Thailand jedoch in die Top 10 der am stärksten vom Terror betroffenen Länder – der von ihren muslimischen Bevölkerungsminderheiten ausging. Die jüngste Gewalteskalation zwischen buddhistischen Terroristen und islamischen Rohingya in Burma kann in den Zahlen für 2016 noch nicht enthalten gewesen sein.

Ein großer blinder Fleck bleibt Afrika. In mehreren Ländern Westafrikas war die Gruppierung Al-Qaida im Mahgreb aktiv. Boko Haram und al-Shabaab verübten nicht nur in ihrer Heimat Nigeria bzw. Somalia Anschläge, sondern auch in den umliegenden Ländern. Ein großer Teil der Terror-Toten geht jedoch auf ethnische Konflikte im christlichen Südsudan zurück.

Die Terror-Opfer, die nicht entweder in den Top-10-Ländern oder Top-50-Anschlägen enthalten sind, machen etwa 12.1% aller Terror-Toten weltweit aus. Durch das südsudanesische Übergewicht mag die Terror-Quote bei ihnen ca. 10% niedriger liegen, also bei etwa 85%. Dies würde durch die insgesamt kleinere Zahl jedoch weltweit die Islamquote nur um ca. 1% senken – auf 93.5%.

Also kann man annehmen, dass die Zahl der islamischen Terror-Anschläge etwa 14.3x so hoch ist, wie die der nicht-islamischen. Daraus lässt sich allerdings nicht ableiten, dass die islamische Welt mit 14.3-fach höherer Rate Terror-Anschläge verübt als der Rest der Welt. Denn dabei berücksichtigt bleibt unberücksichtigt, dass der Islam nur etwa 23% der Weltbevölkerung stellt. Diese Berechnung erfolgt über ein Odds Ratio (Wahrscheinlichkeitsverhältnis).

(93.5/23)/(6.5/77) = 47.8

Das heißt: die islamische Welt begeht mit etwa 50-fach höherer Rate Terror-Anschläge als der Rest der Welt.

Aber mit dem Islam hat das natürlich nichts zu tun.


Lukas Mihr ist Historiker und freier Journalist, So, 3. Dezember 2017

https://www.tichyseinblick.de/meinungen/global-terrorism-index-2017-wie-viele-tote-fordert-der-islamische-terrorismus/

Tags: Flüchtlinge – Wirtschaftsflüchtlinge – Muslime – Verfassungschutz – Entfremdung – Islamisierung – Radikalisierung – Gehirnwäsche – Statistik

Studie – Muslime verdreifachen sich . . .

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Massiver Anstieg

Zahl der Muslime könnte sich bald verdreifachen

In Europa wird der Anteil der muslimischen Bevölkerung in den kommenden Jahren stark zunehmen. Und das sogar im Fall einer „Null-Zuwanderung“, also bei für Migranten völlig dichten Grenzen. Zu diesem Schluss kommt eine US-Studie, die drei hypothetische Szenarien für die Bevölkerungsentwicklung in Europa bis zum Jahr 2050 entworfen hat. Einem dieser Szenarien zufolge könnte sich in Österreich der Anteil der Muslime in diesem Zeitraum verdreifachen – nämlich von rund sieben Prozent auf fast 20 Prozent!

 Derzeit leben in Österreich etwa 600.000 Muslime. In dem Worst-Case-Szenario der Studie des in Washington D.C. ansässigen Pew Research Center könnte diese Zahl bis 2050 auf mehr als 2,1 Millionen anwachsen. Ähnliche Werte werden auch für Deutschland berechnet, wo bis 2050 sogar 17,5 Millionen Menschen muslimischen Glaubens leben könnten. Dieses Szenario der hohen Zuwanderung geht davon aus, dass weiterhin so viele Flüchtlinge nach Europa kommen wie in den Jahren 2014 bis 2016.

Bei mittlerer Zuwanderung fast eine Million Muslime in Österreich
Das zweite hypothetische Szenario, jenes der mittleren Zuwanderung, geht davon aus, dass überhaupt keine Asylwerber mehr kommen, sondern nur noch reguläre Zuwanderung durch beispielsweise ausländische Studenten oder Fachkräfte stattfindet. In Europa würde sich in diesem Fall der muslimische Anteil auf etwa elf Prozent verdoppeln. In Österreich läge dieser Anteil im Jahr 2050 dann bei 9,6 Prozent oder 960.000 Personen.

Selbst ohne Zuwanderung mehr Muslime
Und schließlich würde sogar im Szenario der „Null-Zuwanderung“ der Anteil der muslimischen Bevölkerung wachsen, denn Muslime, die zu uns kommen, sind im Schnitt um 13 Jahre jünger als die einheimische Bevölkerung und weisen drüber hinaus eine höhere Geburtenrate auf. In Europa würde dies einen Zuwachs von 4,9 auf 7,4 Prozent bedeuten, in Österreich einen Anstieg von 6,9 auf 9,3 Prozent. Das wären rund 750.000 Personen.

Bei allen drei Szenarien handelt es sich um fiktive Modellrechnungen, weil realistischerweise keine dieser Hypothesen eintreten wird, da weder alle europäischen Außengrenzen komplett geschlossen werden können noch der Strom von Migranten nach Europa völlig versiegen wird und außerdem die Flüchtlingswelle längst nicht mehr so massiv über Europa schwappt wie in den Jahren 2014, 2015 und 2016.

30.11.2017 11:05
http://www.krone.at/601319
Tags:  Wirtschaftsflüchtlinge

Video: Nachrichtendienst- Experte Dr. Gert R. Polli – Terrorismusbekämpfung

Die Innere Sicherheit ist vielen Familien in der Republik Österreich ein großes Anliegen, insbesondere auch jetzt bei der Nationalratswahl 2017. Die FPÖ hat in den letzten Jahren zu diesem Thema „Sicherheit“ mehrere Anträge im Parlament gestellt, welche generell von der Regierung ÖVP-SPÖ immer abgelehnt wurden.  
Man muss deutlich sagen, dass Vergewaltigungen an Frauen und Teenagern, Gewalt auch an Männer durch Flüchtlinge und Asylwerber an einem Höhepunkt angelangt sind.

Täglich werden österreichische Bürger, oftmals von mehreren Flüchtlingen, brutal zusammen geschlagen um an Geld oder Mobiltelefon zu gelangen.
Die Medien berichten über derartige Fälle nicht mehr, da dies täglich passiert.
Admin Familie & Familienrecht, am 5-10-2017

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Video ab 42m32s: Bekämpfung von Terror und Gewalt in Österreich

direkt Link zum Video

Die Freiheitliche Akademie Wien veranstaltet am 4. Oktober 2014 einen interessanten

Vortrag mit dem ehemaligen Direktor des Bundesamtes für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung (BVT),

Polli

Dr. Gert R. Polli.

Tags: Österreich – Sicherheit – Gewalt – Gesetze Österreich -Strafverfahren – Missbrauch – Polizei -FPÖ – – Islamisierung – Radikalisierung – Terrorprävention

EuGH bestätigt „ILLEGALE Grenzübertritte“ von Flüchtlingen nach Österreich

Der europäische Gerichtshof EuGH  bestätigt jetzt die Aussagen der FPÖ, welche von HC Strache schon vor Jahren getätigt worden sind!
„Der Asylantrag MUSS im ersten EU-Land lt. DublinIIIVerordnung erfolgen.
 Zur Erinnerung auch lt. Genfer Flüchtlingskonvention  KANN ES NICHT SEIN, dass ein Flüchtling der über 3 SICHERE Staaten flüchtet und dann behauptet er flieht vor Verfolgung!

Admin Familie & Familienrecht, am 27-7-2017

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Artikel:

Massen-Grenzübertritte waren eindeutig illegal

Massenansturm in Spielfeld Ende 2015
Foto: EPA

Massen- Grenzübertritte waren eindeutig illegal

26.07.2017, 14:00

Im Streit um aus Österreich nach Kroatien abgeschobene Flüchtlinge hat der Europäische Gerichtshof womöglich ein wegweisendes Urteil gesprochen. Der EuGH betonte am Mittwoch, dass auch der außergewöhnliche Migrationsstrom in den Jahren 2015 und 2016 keinen Grund für ein Abgehen von der Dublin- Verordnung biete, wonach ein Flüchtling im ersten EU- Land, das er betritt, seinen Asylantrag stellen muss.

Neben Österreich war auch Slowenien mit Klagen von Flüchtlingsanwälten konfrontiert worden, die den beiden Staaten unrechtmäßiges Abschieben vorwarfen. In der Urteilsbegründung schrieb nun der EuGH, dass das Überschreiten der Grenze nach Österreich bzw. Slowenien ohne erforderliches Visum „illegal“ gewesen sei.
Flüchtlingsankünfte in Spielfeld
Foto: APA/ERWIN SCHERIAU

Eine Rücküberstellung an den zuständigen EU- Staat sei nur dann nicht erlaubt, wenn die Überstellung für die Person, die internationalen Schutz beantragt hat, mit der tatsächlichen Gefahr verbunden ist, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erleiden.

 Österreichische Position „vollinhaltlich bestätigt“

Das Innenministerium in Wien sieht sich durch das Urteil zur Gültigkeit der Dublin- Regeln auch bei einem Massenzustrom von Flüchtlingen „vollinhaltlich bestätigt“. Der Sprecher des Ministeriums, Karl- Heinz Grundböck, erklärte, die österreichischen Asylbehörden seien bei ihrem Vollzug davon ausgegangen, dass die Dublin- Verordnung gültig und anzuwenden ist.

Konkret ging es um einen syrischen Staatsbürger und zwei afghanische Familien, die die Grenze zwischen Serbien und Kroatien überschritten hatten, obwohl sie keine gültigen Visa gehabt hatten. Die kroatischen Behörden organisierten ihre Beförderung per Bus bis an die Grenze zwischen Kroatien und Slowenien, um ihnen zu helfen, sich in andere EU- Staaten zu begeben und dort internationalen Schutz zu beantragen.

Registrierung eines Flüchtlings in Spielfeld
Foto: APA/HARALD SCHNEIDER

Der syrische Flüchtling stellte anschließend in Slowenien einen solchen Antrag, die Mitglieder der afghanischen Familie taten dies in Österreich. Sowohl Österreich als auch Slowenien waren aber der Ansicht, dass die Antragsteller illegal nach Kroatien eingereist waren, sodass nach der Dublin- III- Verordnung die Behörden dieses EU- Landes ihre Anträge auf internationalen Schutz zu prüfen hätten.

Flüchtlinge in einem kroatischen Zug unmittelbar nach Überquerung der slowenischen Grenze
Foto: AFP

Visum ist keine bloße Duldung

Die Betroffenen fochten die Entscheidungen der slowenischen und österreichischen Behörden gerichtlich an und machten geltend, ihre Einreise nach Kroatien könne nicht als illegal angesehen werden. Damit hätten die österreichischen und slowenischen Behörden ihre Anträge zu prüfen. Der EuGH verweist in seinen Urteilen darauf, dass ein Visum im Sinn von Dublin eine Erlaubnis oder Entscheidung eines EU- Landes ist, die im Hinblick auf die Einreise zum Zweck der Durchreise oder die Einreise zum Zweck eines Aufenthalts im Hoheitsgebiet dieses EU- Landes oder mehrerer Mitgliedsstaaten verlangt wird. Daher nehme der Begriff des Visums auf einen förmlichen Rechtsakt einer nationalen Verwaltung Bezug und nicht auf eine bloße Duldung, wobei das Visum nicht mit der Gestattung der Einreise in das Hoheitsgebiet eines EU- Staates zu verwechseln sei, da es gerade im Hinblick auf diese Gestattung verlangt werde.

Hunderte Asylwerber könnten abgeschoben werden

Laut Stephan Klammer von der Rechtsberatung des Flüchtlingsdienstes des evangelischen Hilfswerks Diakonie in Österreich dürften nun „mehrere Hundert“ Asylwerber von einer Rückführung nach Kroatien betroffen sein. Offizielle Zahlen wollte Klammer nicht nennen.

Ein abgeschobener Flüchtling beim Besteigen eines Flugzeugs in Österreich
Foto: BMI/Egon Weissheimer (Symbolbild)

Flüchtlingsquoten: Schlappe für Ungarn und Slowakei?

Unterdessen zeichnet sich im Streit um die EU- Flüchtlingsquoten eine Schlappe für Ungarn und die Slowakei ab. Generalanwalt Yves Bot empfahl am Mittwoch, die Klagen der beiden Länder gegen die Umverteilung von Migranten aus Italien und Griechenland abzulehnen, weil das Abkommen „wirksam und in verhältnismäßiger Weise“ dazu beitrage, dass Griechenland und Italien die Folgen der Flüchtlingskrise von 2015 bewältigen können. Meistens folgen die Luxemburger Richter der Empfehlung ihres Gutachters. Ein Urteil dazu könnte ab September fallen.

Droht Orbans Flüchtlingspolitik vor dem EuGH zu scheitern?
Foto: APA/Erwin Scheriau, AFP/Thierry Charlier

Die Regierungen in Budapest und Bratislava klagten gegen den Beschluss vom September 2015 zur Umverteilung von bis zu 120.000 Flüchtlingen. Sie waren damals ebenso wie Tschechien und Rumänien im Kreis der EU- Staaten überstimmt worden.

 

27.07.2017 – 1301
http://www.krone.at/oesterreich/massen-grenzuebertritte-waren-eindeutig-illegal-eugh-zur-asylkrise-story-580408

siehe auch
Video:  EuGH bestätigt Asylregeln Dublin in der EU

 Tags: Wirtschaftsflüchtlinge – EuGH Urteile – Gesetze Österreich – Asylwerber – Menschenhandel