Unfassbar, Rechtsanwälte verlangen jetzt schon zu viel!

Die Hürden für die Bevölkerung, durch hohe Rechtsanwaltskosten, sollen noch größer werden?

Unfassbar, Rechtsanwälte verlangen jetzt schon zu viel!

1h15min Verhandlung mit derzeitigen Rechtsanwaltstarif kostet 640,- Euro!

„Die Vertretung in Gerichtsverhandlungen wird pro angefangener Stunde verrechnet“. „Wird der Rechtsanwaltstarif zugrunde gelegt, fallen für eine einstündige Verhandlung bei einer Bemessungsgrundlage von 7000 Euro etwa 320 Euro an Anwaltskosten an.“

Weitere Erhöhung bei Familien-Angelegenheiten um 25%, andere Posten lt. Gebührenkatalog bis zu 36%  sind lt. Rechtsanwaltskammer geplant?
10min Telefonat 230,- Euro, siehe Interview.

Rupert Wolff (Präsident der Rechtsanwaltskammer) macht sich mit einen Witz über die hohen Rechtsanwaltskosten, welche normale Bürger bezahlen müssen, mit einer Redewendung öffentlich lustig.

Pressestunde, am 17-11-2019
ganze Sendung —> https://tvthek.orf.at/profile/Pressestunde/1273/Pressestunde-mit-Rupert-Wolff-Praesident-der-Rechtsanwaltskammer/14032308
——————
Klären Sie die Rechtsanwaltskosten bevor sie einen Rechtsanwalt beauftragen, ihren Fall zu übernehmen !

Die meisten Rechtsanwälte haben einen eigenen fixen Stundensatz, dieser kann nach Aufwand verrechnet werden und ist für den Bürger leicht nachzuvollziehen.

Einige Rechtsanwälte in Österreich verrechnen nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz, d.h. im Gebührenkatalog gibt es eine Staffelung nach der Höhe des Streitwerts.


Im Gerichtsverfahren werden die Kosten nach der Bemessungsgrundlage laut Gerichtsgebührengesetz festgelegt.
siehe auch Artikel von 2014 –> https://kurier.at/wirtschaft/immobiz/gerichtsgebuehren-und-anwaltshonorare-eine-kostenfrage/45.172.015

Tags: Rechtsanwaltstarifgesetz, Rechtsanwaltstarif Österreich

Ein Gedanke zu “Unfassbar, Rechtsanwälte verlangen jetzt schon zu viel!

  1. Es befremdet mich, auf dieser Plattform einen so naiven Beitrag zu finden. Die Verhandlung mag € 640,– kosten. Da ist aber der sog. „Einheitssatz für Nebenleistungen“ enthalten, das heißt Besprechungen, Telefonate, Erhebungen usw. Der Umfang solcher Nebenleistungen ist gerade in Familienrechtssachen enorm. Und wer weiß schon, dass die Stunde Kanzleibetrieb (Raum, Strom, EDV, Personal) schon bei einer kleinen Einmann-Kanzlei mit einer Sekretärin mindestens € 90,00 kostet, ohne dass der Anwalt noch einen Cent verdient hat. Wer es sich nicht leisten kann, kann Verfahrenshilfe beantragen, dann wird ein Anwalt kostenlos beigestellt. Jeder Anwalt in Österreich erbringt jährlich im Rahmen der Verfahrenshilfe, für die er nichts bezahlt bekommt, Leistungen im Wert von ca. € 15.000,00! Dafür zahlt das Justizministerium gerade 30% der abgerechneten Leistungen in den Pensionstopf der Anwaltskammer.

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