Doppelresidenz (Wechselmodell) – Anhörung Bundestag am 13. Februar 2019, 15.00 Uhr

Die Vaterlose Gesellschaft geht in Deutschland weiter . . .
Hinweis zu Doppelresidenz bzw. Wechselmodell:   In USA, Australien spricht man von „shared parenting“.
Admin Familie Familienrecht Family law austria germany, 17-2-2019

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5 Gedanken zu “Doppelresidenz (Wechselmodell) – Anhörung Bundestag am 13. Februar 2019, 15.00 Uhr

  1. bitte bitte bitte keine gesetzliche Festlegung nach dem Willen der Erwachsenen—-wenn Kider mit einem Elternteil z. B. schlechte Erfahrungen genacht haben und diese Protzedur immer und immer neu erleben m u s s, ur weil eine paar Leute das so wollen, das kann doch nicht zum Wohle des Kindes sein. Wenn es gern bei beiden Elternteilen ist und nieand Gewalt anwendet, dann ist es ok. Bitte nicht den Kindern den Willen einzelner Erwachsener aufzwingen…..bitte nicht!!!!! Warum gewaltsam Kinder möglicher Gewalt aussetzen? Weileinie Ewachsene das gern so festschreiben möchten? Wie schlimm——–!!!!!!!

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    • Im Fall von Gewaltschutzsachen wird mit Sicherheit kein Wechselmodell angeordnet werden. Es geht nur darum, dass für die Fälle in denen Eltern sich nicht einigen können ein klarer Maßstab definiert wird wie es aussehen kann, sofern nichts dagegen spricht und Gewalt würde definitiv dagegen sprechen!

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  2. Herrlich diese Debatte. Zumindest kommt jetzt endlich mal die Wahrheit zum Vorschein und ich naiver Narr habe immer gedacht es geht um das Kind und die Beziehung und dessen Aufrechterhaltung zu beiden Elternteilen.
    Dabei geht es unverändert darum, dass die Mutter Zuhause bleiben darf und der Vater zahlt. Herrlich, herrlich und diese Argumente in denen seit über 10 Jahren gesetzlich geregelt ist, dass die Eigentverantwortlichkeit von Exehepartnerin gesetzlich als Regelfall normiert worden ist. Trotzdem wird anscheinend versucht auf dem Rücken der betroffenen Kinder die weggefallene „Lebensstandartgarantie“ zu erneuern bzw. in einer Leidversion für Kinder und vor allem Väter zurückzuholen.

    Wie die FDP schon sagt die meisten bekommen es so hin und Eltern sollten und müssen auch einen Weg finden. Gerade das nicht vorhandensein einer gesetzlichen Grund- oder Notfallregelung eröffnet doch gerade Tür und Tor für diese furchbaren und belastenden Umgangsstreitigkeiten.

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  3. Ich finde es traurig, dass mit fadenscheinigen Argumenten eine faire Verhandlungsbasis bei einer Trennung und damit auch ein Beziehung auf Augenhöhe zwischen Vater und Mutter weiter verhindert werden soll.

    Es geht doch um Kinder, um unsere nächste Generation. Es gibt weltweit über 50 positive Studien fürs Wechselmodell und so gut wie keine fürs Residenzmodell (ich kenne keine).
    Dass gerade die Frauen (z.B. Narzissten), die das Wechselmodell gegen den Willen des Vaters und der Kinder ablehnen nicht im Interesse der Kinder handeln sollte auch jedem klar sein. Im schlimmsten Fall wird von solchen Müttern dann psychische Gewalt gegenüber den Kindern angewendet und niemand kann den Kindern helfen!

    Am Ende wird sich wieder beschwert, dass die Männer keinen Unterhalt zahlen und die Geburtenrate zu niedrig ist. In Anbetracht der Scheidungsfolgen für den Mann (und die Kinder) eigentlich nicht verwunderlich.

    Deutschland schafft sich ab!

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