Familienbonus ab 2019 auch für getrennt lebende Eltern

Die österreichische Regierung, insbesondere Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz Christian Strache (FPÖ)
haben ihr Versprechen von Fairness und Gerechtigkeit umgesetzt und eingehalten!
Admin Familie & Familienrecht, am, 4-9-2018:

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HC Strache und Sebastian Kurz! FPÖ und ÖVP

Bild Pressekonferenz mit HC Strache und Sebastian Kurz! FPÖ und ÖVP haben sich heute auf ein gemeinsames Regierungsprogramm für die nächsten fünf Jahre geeinigt.ARTIKEL:

9. Wie wird der Familienbonus Plus bei getrennt lebenden Eltern aufgeteilt?

Der Familienbonus Plus steht auch für Kinder von getrennt lebenden Eltern zu. In diesem Fall können ihn die/der Familienbeihilfeberechtigte und die Person, die für das Kind Unterhalt zahlt, in Anspruch nehmen. Auch hier kann er aufgeteilt werden.

Das heißt, eine der beiden Personen kann entweder den vollen Familienbonus in Höhe von 1.500 Euro (bzw. 500 Euro) für das jeweilige Kind beziehen oder der Betrag wird statt dessen zwischen Familienbeihilfenbezieher und Unterhaltszahler aufgeteilt (750/750 bzw. 250/250).

Da der Familienbonus Plus für jedes Kind insgesamt nur einmal zur Gänze berücksichtigt werden kann, komm es zu einer Aufteilung 750/750 (bzw. 250/250), wenn er von beiden Teilen in einem insgesamt zu hohen Ausmaß beansprucht wird.

10. Was passiert, wenn bei getrennt lebenden Eltern der unterhaltsverpflichtete Partner keinen Unterhalt zahlt? Steht diesem trotzdem der Familienbonus Plus zu?

Ein Unterhaltsverpflichteter kann der Familienbonus Plus nur für die Anzahl der Monate beanspruchen, für die er den Unterhalt voll zahlt und ihm eine Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Wird der Unterhalt während des Jahres zu Gänze bezahlt, steht auch der Familienbonus Plus zu Gänze zu.

Wird der Unterhalt während des Jahres aber nicht zu Gänze bezahlt, steht er dem Unterhaltszahler nur in vermindertem Ausmaß zu.

Wird gar kein Unterhalt bezahlt, steht dem Unterhaltszahler auch kein Familienbonus Plus zu. Der andere Partner kann in diesem Fall den vollen Bonus in Höhe von 1.500 Euro (bzw. 500 Euro) beanspruchen.

WEITERE Fragen und Antworten zum „Familienbonus Plus“
Auf Basis der Regierungsvorlage zum Jahressteuergesetz 2018 vom 13. Juni 2018 haben wir für Sie aktuelle Informationen zusammen gestellt

weiterlesen – Bundesministerium für Finanzen –>
https://www.bmf.gv.at/aktuelles/familienbonus-plus-faq.html#heading_5__Wie_kann_man_den_Familienbonus_Plus_in_Anspruch_nehmen_

Tags: Gesetze Österreich – Steuergesetz – Scheidung – Trennung – 2019 Steuerrecht – Unterhaltsabsetzbetrag – Vater – Väter – soziale Gerechtigkeit

3 Gedanken zu “Familienbonus ab 2019 auch für getrennt lebende Eltern

  1. Meine Tochter ist seit Juli 2018 volljährig, wurde von ihrer Mutter seit ihrem 4.Lebensjahr von mir getrennt, intensiv gegen mich aufgehetzt ; ich habe in diesem Zeitraum (14 Jahre gerade 4 kurze Kontakte, jeweils 1 Stunde, zuletzt im März 2011) gehabt, seitdem hat meine Tochter, bedingt durch weitere Manipulation (seit jeher unwahre „Schauergeschichten!) der Kindesmutter erklärt, mich „verdrängt zu haben“ und auch total abzulehnen.
    Ich habe seit Beginn der Trennung bis heute (tw. auch erhöht) Unterhalt gezahlt und frage mich, wie ich unter diesen Umständen schaffe, wenigstens den reduzierten Familienbonus zu lukrieren (Meine Pension ist wegen der Verfahrenskosten relativ niedrig).

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  2. Meine Tochter und mein Sohn wurden von ihrer Mutter seit ihren 3 und 4 Lebensjahren getrennt, heftig gegen mich aufgehetzt und hassen mich, weil ich Christgläubige bin. Seit 8 jahren Horro in scheidung verfahren nur Luge und Manlipulation und kein gereglte besuchekontakt mit Kindern (Horro für Vater in Österriche). Jetztig besuche kontakt koste von Euro.65,– pro stund für Rume Miete.

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  3. Mache gerade eine strittige Scheidung durch in der die Mutter die Kinder als Vorwand nimmt um Geld herauszuschlagen. Sie lehnt strikt ein Doppelresidenzmodell ab und versucht mit allen Mitteln den Kontakt zu meinen Kindern möglichst gering zu halten (Mindestbesuchsrecht ist für mich, laut ihr, ausreichend) obwohl ich in der Vergangenheit sehr viel Zeit mit ihnen verbracht habe. So war ich mehrere Monate in Karenz und habe auch Elternteilzeit in vollem Ausmaß beansprucht um Zeit für und mit den Kindern zu haben.
    Und dem nicht genug möchte sie nun im Verfahren die alleinige Schuld auf mich überwälzen um selbst noch Unterhalt zu beziehen.
    Durch den Kindesunterhalt sind ja per Definition die Kosten für die Kinderbetreuung abgedeckt. D.h. der Unterhaltspflichtige bestreitet ja wahrscheinlich in den meisten Fällen die kompletten Kosten der Kinderbetreuung. Dennoch steht ihm der Familienbonus nur dann zu wenn er zusätzlich 1000€ pro Jahr bezahlt?
    Und wie wird aufgeteilt, wenn kein Einvernehmen stattfindet? Verpflichtend 50:50? Und dann wird natürlich der Familienbonus wieder zum Nettoeinkommen gezählt, damit auch hier wieder der Unterhaltspflichtige zur Kassa gebeten wird. D.h. auch bei 50:50 bekommt einer seine 50% und vom Unterhaltspflichtigen bekommt er dann nochmals X% von dessen Teil …
    In Österreich ist einiges in Schieflage, besonders wenn sich Väter um die Kinder kümmern wollen. Doppelresidenz sollte als Grundsatz gelten, außer in Schwerwiegenden Fällen.

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