Bundesrat gegen Vaterschaftsurlaub – Schweiz

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Bundesrat findet Vaterschaftsurlaub zu teuer

Aktion für Vaterschaftsurlaub: Für den Bundesrat keine gute Lösung.

Der Bundesrat spielt den Ball in Sachen Vaterschaftsurlaub den Kantonen zu. Die Initianten der initiative zeigen sich empört.

Einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub erachtet der Bundesrat nach wie vor als zu teuer. Stattdessen hat er nun Alternativen präsentiert, welche vor allem die Kantone und Gemeinen in die Pflicht nehmen. Die Initianten zeigen sich empört.

In seiner am Freitag veröffentlichten Botschaft zum Volksbegehren «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» (Vaterschaftsurlaubsinitiative) schreibt die Regierung, dass sie das Anliegen zwar anerkenne, die Verantwortung aber primär bei den Sozialpartnern, Kantonen und Gemeinden liege.
Finanzielles Argument zuoberst

Für den Bundesrat habe stattdessen der Ausbau eines bedarfsgerechten familienergänzenden Kinderbetreuungsangebots Priorität. Diese Angebote seien nicht nur unmittelbar nach der Geburt, sondern auch im Vorschul- und Schulalter des Kindes für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit von entscheidender Bedeutung.

Zudem weisen diese Massnahmen ein günstigeres Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Das finanzielle Argument führt der Bundesrat denn auch zuoberst an gegen die Initiative.

Der Vaterschaftsurlaub würde nach Berechnungen des Bundes rund 420 Millionen Franken pro Jahr kosten. «Dies würde die Wirtschaft mit zusätzlichen Abgaben belasten und die Unternehmen vor grosse organisatorische Herausforderungen stellen», heisst es in der Botschaft des Bundesrats.
Harte Kritik der Initianten

Der Verein «Vaterschaftsurlaub jetzt!» zeigt sich mit der Botschaft nicht zufrieden: «Heute hat der Bundesrat mit seiner Botschaft zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative bekräftigt, dass er Vätern nicht mehr als einen Tag zugestehen will, wenn sie ein Kind bekommen», so der Verein. Er könne diesen «ewig gestrigen Entscheid des Bundesrates in keiner Art und Weise nachvollziehen».

Die Zeiten seien längst vorbei, in denen Väter bei der Familienarbeit auf die Ersatzbank gehörten, so der Verein weiter. Die Initianten der Volksinitiative sind nach eigener Aussage überzeugt, dass die Bevölkerung «diesem wichtigen familienpolitischen Anliegen bei einer Volksabstimmung zum Durchbruch verhelfen wird».

«Präsent zu sein beim wichtigsten Ereignis im Leben eines Mannes – der Geburt des eigenen Kindes – wird in einem der reichsten Länder der Welt als zu teuer erachtet und als Luxus dargestellt, den sich die Wirtschaft nicht leisten könne», so die Initianten. «Das ist ein Armutszeugnis
Verlängerung des Impulsprogramms

Der Bund fördert die Schaffung von Betreuungsplätzen im Rahmen des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Einen Antrag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N), das Impulsprogramm um weitere vier Jahre zu verlängern und dafür finanzielle Mittel in Höhe von 130 Millionen Franken vorzusehen, lehnt der Bundesrat ab.

In seiner Stellungnahme erinnerte er daran, dass die primäre Zuständigkeit im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung bei den Kantonen und Gemeinden liegt. Diese sollten ihren Handlungsspielraum ausschöpfen und eigenständig für den Aufbau eines bedarfsgerechten Angebots sorgen. Das Geschäft wird in der Sommersession im #Nationalrat behandelt.
Bedürfnisse berufstätiger Eltern

Der Bund kann hingegen Kantone und Gemeinden unterstützen, welche die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung senken. Zudem kann er kantonale, regionale und kommunale Projekte fördern, mit denen Betreuungsangebote besser auf die Bedürfnisse berufstätiger Eltern abgestützt werden.

Für diese zwei neuen Finanzhilfen stellt der Bund 100 Millionen Franken bereit. Die neuen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen treten am 1. Juli in Kraft.

Bei der direkten Bundessteuer sollen Eltern künftig die nachgewiesenen Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung bis maximal 25’000 Franken pro Kind und Jahr vom Einkommen abziehen können. Heute liegt der Maximalbetrag bei 10’100 Franken. Der Bundesrat hat vor einem Monat eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Verwaltungsangestellte haben Vaterschaftsurlaub

Heute hat der Vater bei der Geburt eines Kindes in der Regel Anspruch auf bis zu zwei bezahlte Urlaubstage. Unternehmen können zudem grosszügigere Regelungen vorsehen. Der Urlaub kann folglich von Unternehmen zu Unternehmen und von Mitarbeiter zu Mitarbeiter variieren.

Mitarbeiter der Bundesverwaltung haben seit Juli 2013 Anspruch auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub. Die meisten kantonalen Verwaltungen sowie die kommunalen Verwaltungen der Kantonshauptorte und grössten Städte gewähren einen fünf- oder zehntägigen bezahlten Vaterschaftsurlaub.

Die Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» ist im Juni eingereicht worden. Urheber sind die Organisationen Travail.Suisse, männer.ch, Alliance F und Pro Familia Schweiz.

(sda/gku), 1-6-2018
Tags: Väter Vaterschaft Video – facebook
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