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Als Wechselmodell, Paritätsmodell, Pendelmodell oder Doppelresidenzmodell werden Regelungen zur Betreuung gemeinsamer Kinder bezeichnet, wenn diese nach einer Trennung ihrer Eltern in beiden Haushalten zeitlich annähernd gleichwertig betreut werden. Beide Elternteile bieten dem Kind ein Zuhause, in dem es sich abwechselnd aufhält.
Artikel: Deutscher BUNDESTAG –> shared parenting
FDP Antrag:
Wechselmodell(shared parenting) für Trennungskinder als Regelfall

Liveübertragung: Donnerstag, 15. März, 16.05 Uhr – Phoenix Live bzw. ARD Live
Mit der Frage, wie es für die Kinder im Falle der Trennung der Eltern weitergehen soll, beschäftigt sich den Bundestag am Donnerstag, 15. März 2018. Die FDP-Fraktion und die Fraktion Die Linke wollen dazu Anträge vorlegen.
Der Antrag der FDP soll nach 45-minütiger Debatte zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen werden.
Strittig ist, ob der Antrag der Linken im Rechtsausschuss oder im Familienausschuss federführend beraten werden soll..
Anträge zur Festschreibung des Wechselmodells(shared parenting)
Die Liberalen fordern in ihrem Antrag, das familienrechtliche Wechselmodell(shared parenting), bei dem die Kinder von beiden Elternteilen im Wechsel zeitlich annähernd gleich lang betreut werden, als Regelfall einzuführen. Der Antrag der Linksfraktion will genau das verhindern und spricht sich gegen eine Festschreibung des Wechselmodells(shared parenting) als Regelfall aus. (hau/06.03.2018)
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw11-de-wechselmodell/546390
Tags: Doppelresidenz – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterlose Gesellschaft