Liechtenstein – Kein Bezahlter Vaterurlaub – Doppelresidenz?

Sehr positiv ist in Liechtenstein, dass seit 2015 die gemeinsame Obsorge als Regelfall nach einer Scheidung gilt!

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POLITIK

Bezahlter Vaterurlaub nicht auf der politischen Agenda

 VADUZ – Eine Resolution des Europarates, welcher auch die liechtensteinische Delegation im Oktober 2015 zustimmte, sieht unter anderem die Einführung eines bezahlten Elternurlaubs für Väter als Zielsetzung vor, wie Thomas Lageder in einer Kleinen Anfrage erinnerte. Er wollte daher von der Regierung wissen, ob die Regierung diesbezüglich Handlungsbedarf sieht.

Regierungsrätin Aurelia Frick antwortete, dass die Thematik im Rahmen der Umsetzung einer EU-Richtlinie 2012 Thema gewesen sei. «In der damaligen Debatte sprach sich der Landtag kritisch gegenüber einem bezahlten Elternurlaub und für eine Minimalumsetzung des unbezahlten Elternurlaubes aus», erklärte sie. Die Regierung habe deshalb seither diesbezüglich keine Beschlüsse gefasst.

Gemeinsame Obsorge

Ebenfalls sah Frick keinen Handlungs bezüglich der alternierenden Obsorge, welche ebenfalls Teil der Resolution ist. Diese sieht vor, mit wenigen Ausnahmen wie etwa häuslicher Gewalt oder Kindesmisshandlung, den Grundsatz der Doppelresidenz nach einer Trennung einzuführen. Frick betonte, dass in Liechtenstein seit 2015 die gemeinsame Obsorge als Regelfall nach einer Scheidung gilt. Bereits jetzt werde auf die individuellen Bedürfnisse eingegangen und so sei es beispielsweise möglich, dass das Kind während der Woche von beiden Elternteilen an unterschiedlichen Tagen und Wohnorten betreut wird.

(df), Thomas Lageder (FL). (Foto: Michael Zanghellini), Liechtenstein|02.03.2018 (Aktualisiert am 02.03.18 20:25)
http://www.volksblatt.li/Nachricht.aspx?src=vb&id=185963
Tag: Papamonat – Karenzzeit – Familie – europäisches Familienrecht – Europarat – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl

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