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Familienbonus Plus
Auf Basis des Ministerratsbeschlusses vom 10. Jänner 2018 haben wir erste Fragen und Antworten zum Thema für Sie zusammen gestellt
Inhaltsverzeichnis:
Was ist der Familienbonus Plus?Wer ist vom Familienbonus Plus betroffen? Wer hat Anspruch auf den Familienbonus Plus?
Mein Kind ist schon über 18 Jahre alt – falle ich dann um den Familienbonus um?
Was muss man tun, um den Familienbonus Plus zu erhalten?
Kann ich zwischen der Möglichkeit der Auszahlung per Lohnverrechnung und der Auszahlung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung wählen?
Wie funktioniert die Regelung…
…bei Ehepaaren? Gibt es eine Art „splitting“?…bei geschiedenen Eltern? Wer macht den Bonus wie geltend?
Haben Alleinerziehende, die auf Grund ihres geringen Einkommens keine Steuern zahlen, ebenfalls Anspruch auf den Familienbonus?
Haben Alleinverdienende, die auf Grund ihres geringen Einkommens keine Steuern zahlen, ebenfalls Anspruch auf den Familienbonus?
Was passiert mit den bisherigen Regelungen wie dem Kinderfreibetrag und der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten?
Was ist der Familienbonus Plus?
Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag in der Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr und bedeutet, dass sich die Steuerlast um bis zu 1.500 Euro pro Jahr reduziert. Insgesamt werden 700.000 Familien und 1,2 Mio. Kinder profitieren, die künftig von einer Steuerlast von bis zu 1,5 Milliarden Euro befreit werden. Diese Maßnahme soll mit 1.1.2019 in Kraft treten.
Wer ist vom Familienbonus Plus betroffen? Wer hat Anspruch auf den Familienbonus Plus?
Dieser steht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu, sofern Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und das Kind in Österreich lebt.
Mein Kind ist schon über 18 Jahre alt – falle ich dann um den Familienbonus um?
Für volljährige Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, soll Anspruch auf einen Familienbonus in der Höhe eines Absetzbetrages von 500 Euro bestehen.
Was muss man tun, um den Familienbonus Plus zu erhalten?
Der Familienbonus Plus kann entweder im Rahmen der Lohnverrechnung (ab 2019) oder mit der Arbeitnehmerveranlagung (ANV 2019 d.h. ab 2020) beantragt werden.
Kann ich zwischen der Möglichkeit der Auszahlung per Lohnverrechnung und der Auszahlung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung wählen?
Ja.
Wie funktioniert die Regelung…
…bei Ehepaaren? Gibt es eine Art „splitting“?
In einem Haushalt kann der Absetzbetrag wahlweise von einem (Ehe)Partnern in Anspruch genommen werden oder auf beide (Ehe)Partnern verteilt werden.
…bei geschiedenen Eltern? Wer macht den Bonus wie geltend?
Für getrennt lebende Eltern, die Unterhalt leisten, soll der Familienbonus (Plus) nach der gegenwärtigen Regelung des Kinderfreibetrages auf beide Eltern aufgeteilt werden, mit dem Ziel die Bedürfnisse des Kindes bestmöglich abzudecken.
Haben Alleinerziehende, die auf Grund ihres geringen Einkommens keine Steuern zahlen, ebenfalls Anspruch auf den Familienbonus?
Um auch geringverdienende Alleinerzieher, die keine Steuern bezahlen, adäquat zu berücksichtigen, soll für diese ein höherer Alleinerzieherabsetzbetrag umgesetzt werden.
Haben Alleinverdienende, die auf Grund ihres geringen Einkommens keine Steuern zahlen, ebenfalls Anspruch auf den Familienbonus?
Um auch geringverdienende Alleinverdiener, die keine Steuern bezahlen, adäquat zu berücksichtigen, soll für diese ein höherer Alleinverdienerabsetzbetrag umgesetzt werden.
Was passiert mit den bisherigen Regelungen wie dem Kinderfreibetrag und der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten?
Der derzeitige Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr sollen aus Gründen der Vereinfachung und Transparenz im Gegenzug entfallen.
Weitere Details zum Familienbonus und seiner genauen Ausgestaltung werden im Zuge des legistischen und parlamentarischen Prozesses definiert. Das Bundesministerium für Finanzen wird Sie unter http://www.bmf.gv.at auf dem Laufenden halten.
https://www.bmf.gv.at/top-themen/FamilienbonusPlus.html#heading_Was_ist_der_Familienbonus_Plus_
Ministerratsvortrag 3/20 vom 10. 1. 2018 zum Familienbonus Plus:
Ministerratsvortrag „Familienbonus Plus“ als pdf
Dr. Juliane Bogner-Strauß
Bundesministerin
Hartwig Löger
Bundesminister
GZ: BKA-510101/0003-V/1/2018 BMF-280806/0003-I/4/2018
ZUR VERÖFFENTLICHUNG BESTIMMT
3/20
Vortrag an den Ministerrat
Betreffend der Einführung eines Familienbonus Plus
In einer alternden Gesellschaft ist die Kindererziehung eine wichtige Leistung, die für die Gesellschaft erbracht wird.
Gerade jene Eltern, die neben der Erziehung ihrer Kinder gleichzeitig berufstätig sind, sollen bessere Anerkennung erfahren, auch indem es eine Änderung der österreichischen Familienpolitik gibt – weg von der Förderungslogik sowie weg von der Logik, dass bürokratische Nachweise erbracht werden müssen, hin zu mehr individuellem Freiraum und einer ehrlichen Steuerentlastung.
Dies soll insbesondere durch einen hohen Steuerabsetzbetrag für Kinder („Familienbonus Plus“) erreicht werden.
Ausgestaltung des Familienbonus Plus:
* Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag in Höhe von 1.500 Euro pro Kind und
Jahr (d.h. die Steuerlast wird um bis zu 1.500 Euro reduziert).
* Dieser steht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu, sofern Anspruch auf
Familienbeihilfe besteht und das Kind in Österreich lebt.
* Für volljährige Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, soll Anspruch auf einen
Familienbonus in der Höhe eines Absetzbetrages von 500 Euro bestehen.
* In einem Haushalt kann der Absetzbetrag wahlweise von einem (Ehe)Partner in
Anspruch genommen werden oder auf beide (Ehe)Partner verteilt werden.
* Für getrennt lebende Eltern, die Unterhalt leisten, soll der Familienbonus (Plus) nach
der gegenwärtigen Regelung des Kinderfreibetrages auf beide Eltern aufgeteilt
werden, mit dem Ziel die Bedürfnisse des Kindes bestmöglich abzudecken.
* Der Familienbonus (Plus) ist nicht negativsteuerfähig.
* Der derzeitige Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der
Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr sollen aus Gründen der
Vereinfachung und Transparenz zur Gänze entfallen.
* Um auch geringverdienende Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher, die keine
Einkommensteuern bezahlen, adäquat zu berücksichtigen, soll für diese ein höherer
Alleinerzieherabsetzbetrag sowie für geringverdienende Alleinverdienerinnen und
Alleinverdiener ein höherer Alleinverdienerabsetzbetrag umgesetzt werden.
* Die Maßnahme soll mit 01.01.2019 in Kraft treten.
Wir stellen daher den
Antrag,
der Bundesminister für Finanzen soll gemeinsam mit der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend eine entsprechende Gesetzesvorlage unter Einhaltung der oben genannten Ausgestaltung erstellen und der Bundesregierung vorlegen.
10. Jänner 2018
Dr. Juliane Bogner-Strauß
Hartwig Löger
Symbolbild

Tags: Trennungseltern – Unterhaltsabsetzbetrag 2018 – Kinderfreibetrag – Unterhaltszahler – Familien – Familienrecht 2018 – Parlament ÖVP FPÖ – GZ: BKA-510101/0003-V/1/2018
Die bisherige Regelung der Familienbesteuerung des Kinderfreibetrag bei Trennungseltern sagt lt (Dr. Andreas Kresbach – Abteilung für Familienbesteuerung) Folgendes:
Wird von einem Elternteil für ein nicht dem selben Haushalt zugehöriges Kind ein Unterhaltsabsetzbetrag geltend gemacht, kann von jedem der beiden Eltern der Kinderfreibetrag in Höhe von € 300 in Anspruch genommen werden.
Für Alleinerziehende steht der Kinderfreibetrag von € 440 dann zu, wenn vom anderen Elternteil keine Unterhaltszahlungen für das Kind erfolgen.
–>
https://wp.me/p4RGV9-2EV
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Zitat:
Wie wirkt der Familienbonus bei Patchworkfamilien, also bei Geschiedenen aus? Wird da geteilt?
Man will sich hier an die geltende Regelung beim jetzigen Kinderfreibetrag anlehnen: Zahlt ein Partner Unterhalt, sollen sich Geschiedene den Familienbonus teilen – jeder Partner kann mit bis zu 750 Euro entlastet werden, die jeweilige Höhe hängt vom Ausmaß der Alimente ab. Dabei will man darauf schauen, dass der Bonus „jener Person, wo das Kind wohnt, zugute kommt“, wie Kurz sagte
– das heißt: Kümmert sich nur ein Partner um das Kind und wird kein Unterhalt gezahlt, bekommt auch nur derjenige den Bonus. Das ist eine Regelung, die durchaus für Konfliktstoff sorgen könnte.
–>
https://kurier.at/politik/inland/familienbonus-viele-gewinner-nicht-alle-profitieren/305.907.262
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Keine Unterhalsterhöhung durch neuen Familienbonus !
Lt. meiner Berechnung entgegen Dr. Günter Tews bin ich der Meinung, dass sich der Unterhalt nicht erhöht:
Vorher hat es für den Unterhalstzahler 300,- Euro Kinderfreibetrag gegeben und jetzt sind es 750,- Euro sofern mindestens der Regelbearf an Alimente bezahlt wird. Dies ergibt eine zusätzliche Steuerentlastug von 450,- Euro gegenüber vorher.
Rechnet man von diesen maximal 450,- Euro also 22% Kindesunterhalt für ein über 15 jähriges Kind, so ergibt sich ein theoretischer zusätzlicher Kindesunterhalt von 99,-Euro. Dieser zusätzliche theoretische Unterhalt würde im Monat 8,25 Euro ausmachen. Tatsächlich gehen aber Unterhaltserhöhungen unter 10.- Euro lt. Rechtssprechung im Familienrecht ins Leere, außer es ergibt sich eine zusätzliche Unterhaltserhöhung und Neuberechnung aus anderen Gründen
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Familienbonus geht in Begutachtung
Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) schickt morgen den Entwurf für den „Familienbonus“ in Begutachtung. Er soll Familien ab 2019 um bis zu 1.500 Euro pro Kind entlasten. Letzte Details wurden nun geklärt: Geringverdiener, denen der Steuerbonus andernfalls nichts bringt, sollen 200 Euro jährlich erhalten. Außerdem wird der Bonus nun doch ins EU-Ausland gezahlt – aber indexiert.
Kosten soll der Familienbonus 1,5 Mrd. Euro pro Jahr. Pro Kind soll die Steuerlast damit ab 2019 um bis zu 1.500 Euro jährlich sinken –
und um 500 Euro bei volljährigen Kindern, wenn noch Familienbeihilfe bezogen wird.
Voraussetzung ist allerdings ein entsprechend hohes Einkommen der Eltern: Voll ausgeschöpft werden kann der Steuerbonus laut den Regierungsunterlagen von einem Alleinverdiener mit einem Kind ab 1.750 Euro brutto monatlich, mit zwei Kindern ab 2.300 und mit drei Kindern ab etwa 2.650 Euro. Die Eltern können den Bonus auch aufteilen.
200 Euro für Geringverdiener
Wer weniger verdient, bekommt vom Familienbonus weniger oder gar nichts. Das deshalb, weil der Familienbonus die zu zahlende Lohnsteuer reduziert und eine Steuerlast in dieser Höhe erst ab einem bestimmten Einkommen anfällt.
Für Alleinverdienende und Alleinerziehende mit geringem Einkommen ist aber zumindest ein geringerer Zuschuss von 200 Euro jährlich vorgesehen. Er wird mit dem (negativsteuerfähigen) Alleinverdiener-Absetzbetrag ausgezahlt.
Letzteres war von der Regierung zwar angekündigt, die genaue Höhe war bisher aber unklar. Gegenüber den bisherigen Plänen ebenfalls neu: Ursprünglich sollte der Familienbonus nur für in Österreich lebende Kinder fließen, nun wird er doch auch in EU-Länder ausgezahlt (ebenso in den EWR und die Schweiz).
Allerdings soll er wie bei der Familienbeihilfe geplant an das Preisniveau des jeweiligen Landes angepasst werden. Teilweise gegenfinanziert wird der Familienbonus durch die Streichung der 2009 eingeführten Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten (bis zu 2.300 Euro pro Kind bis zehn Jahre) und des Kinderfreibetrags (440 Euro pro Kind bzw. 600 Euro, wenn ihn beide Eltern teilen).
red, ORF.at/Agenturen, Publiziert am 01.03.2018
http://orf.at/stories/2428397/
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