Familienrecht – ÖVP FPÖ Regierungsprogramm

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Verbesserungen in der Gemeinsamen Obsorge und Einführung der Doppelresidenz, welche bereits im Okt. 2015 einstimmig mit der Europarat Resolution 2079 beschlossen wurde!

Danke, an die FPÖ und ÖVP und das Team welche sich für diese beiden extrem wichtigen Punkte eingesetzt hat!
Auch nach Trennung oder Scheidung sollte es Fairness und Gleichberechtigung (Halbe/Halbe) geben.
Jeder entsorgte Elternteil, und auch dadurch tausende PAS-Suizidopfer, egal ob Vater(3/4)  oder Mutter(1/4) ist ein Suizidopfer zu viel.
Nach mehreren Wochen u. Monaten Umgangsboykott sieht ein Elternteil oft keinen anderen Ausweg mehr als Suizid.
Bei einigen entsorgten Elternteilen wird diese Depression, welche durch diese Ohnmacht und sturen Entscheidungen der schlechten Gesetzesvorlage im Familienrecht entsteht nach Jahren immer stärker bis es zum Freitod kommt.

Jede Woche, welche es früher im Familiengericht zu einer „fairen und gleichberechtigten“ Obsorgerechtsentscheidung kommt, kann möglicherweise ein Suizid verhindern werden! Eine Verfahrensverkürzung und ein 50/50 Kontaktrecht zum eigenen Kind durch einen Familienrichter sind extrem wichtig für das Kindeswohl.  Mehrere weltweite Studien bestätigen, dass eine regelmässige und gute Beziehung zwischen Vater-Kind sehr wichtig sind und Parental Alienation (Eltern Entfremdung) bei Kindern verhindert. Weiters bestätigen alle Terrorexperten weltweit, dass diese Entfremdung bei Jugendlichen von einem Elternteil eine Radikalisierung bei Jugendlichen sehr begünstigt.
Gemeinsame Obsorge und 50/50 Umgangsrecht nach Trennung oder Scheidung können daher unmittelbar als ein Teil der Terrorprävention und einer gut funktionieren Gesellschaft gesehen werden.

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 17-12-2017
Artikel des ÖVP FPÖ Regierungsprogramm im Familienrecht:

Familienrecht ÖVP SPÖ Analyse Regierungsprogram
Familienrecht ÖVP FPÖ Analyse Regierungsprogramm

Familienrecht: Türkis-Blau erleichtert gemeinsame Obsorge Analyse

Das von der ÖVP bevorzugte Modell für Trennungen soll stärker zum Zug kommen Seit Jahren drängt die ÖVP auf die in anderen Staaten weitaus üblichere gemeinsame Obsorge für minderjährige Kinder nach einer Trennung der Eltern. Diese ist in Österreich schon seit Jahren möglich, die SPÖ aber hat immer darauf gepocht, dass ein Kind nur einen Hauptwohnsitz haben kann – meistens den der Mutter. Der Verfassungsgerichtshof hat in Einzelfallentscheidungen sehr wohl eine Doppelresidenz ermöglicht, das entsprechende Gesetz wurde aber bisher nicht angepasst. Das soll nun geschehen. Im Justizkapitel des Regierungsprogramms ist unter der Überschrift „Reformen im Zivil- und Familienrecht“ von der „Einführung eines Doppelresidenzmodells“ die Rede. Bei einem doppelten Wohnsitz entfällt die Verpflichtung des anderen Elternteils zu Unterhaltszahlungen – was Väterorganisationen schon lange fordern, aber Mütter benachteiligen kann. Dem entspricht wohl auch die Absicht, beim Rückersatz von Unterhaltsvorschüssen Doppelresidenz und doppelte Haushaltsführung stärker zu berücksichtigen. Die bestehenden Regelungen von Unterhaltsvorschüssen und –exekutionen unter das Existenzminimum sollen evaluiert werden – auch das könnte die Belastung von Vätern verringern, aber Zahlungen an Mütter reduzieren. Weiters soll die „Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung mit dem Ziel der gemeinsamen Obsorge“ modifiziert werden – wahrscheinlich in Richtung rascherer Teilung der Obsorge. In Obsorgeverfahren sollen strikte Fristen eingeführt werden – 14 Tage für die erste mündliche Tagsatzung, maximal acht Wochen für die Stellungnahme des Jugendwohlfahrtsträgers. Beim Kinderschutz, also der Zuständigkeit der Jugendämter, heißt es nur allgemein „Straffung der Kompetenzen und Zuständigkeiten, Förderung des Kindeswohls“.
(Eric Frey, 16.12.2017)
Hier klicken: Das Regierungsprogramm im Überblick – derstandard.at/2000070507869/regierungsprogramm-oevp-fpoe-kurz-strache-familienrecht
Tags: Familie – Familienrecht – Terror – Radikalisierung Entfremdung – Sorgerecht – Trennung – Scheidung Kinder – Suizid Freitod- Selbstmord – Heinz Christian Strache FPÖ – Sebastian Kurz ÖVP – Justizopfer – Europarat Resolution 2079

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