Der Vorschlag von Ex-Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) kam, politisch gesprochen, unmittelbar vor Toresschluss: Trennungsväter sollen rechtlich besser gestellt, die gemeinsame Erziehung von Kindern soll fortan erleichtert werden. Dass sich der frisch gewählte Bundestag zeitnah damit befasst, darf man bezweifeln. Leider. Zunächst muss überhaupt erst mal eine neue Bundesregierung gebildet werden – die SPD wird nach Lage der Dinge nicht mehr dabei sein.
Allerdings stünde es allen Parteien gut an, mit dieser massiven Diskriminierung – betroffen sind vor allem Männer – aufzuräumen. Konkret dachte SPD-Frau Barley erst mal nur an die Aufhebung der steuerlichen Benachteiligung von Trennungsvätern.
In der Praxis sieht das nämlich momentan so aus: Das Kind lebt nach der Trennung oder Scheidung meist bei der Mutter, aber der Vater hat es am Wochenende bei sich und während der Hälfte der Schulferien und Feiertage. In dieser Zeit kauft er für das Kind Essen und Trinken, geht mit ihm ins Kino und ins Erlebnisbad, und wenn es überraschend kalt wird während der Besuche und das Kind in Sommerjacke und Sneakers ankam, dann kauft der Papa eben auch mal einen zusätzlichen neuen Anorak und feste Stiefel. Wenn es sich obendrein um Geschwisterkinder handelt, kommen da rasch nicht unerhebliche Summen zusammen. Für den gebürtigen Sachsen Hartmut K. (40), der beruflich viel in Nürnberg zu tun hat, kommen noch horrende Fahrtkosten hinzu. Sein Kind wohnt mehrere Hundert Kilometer entfernt, und die Mutter weigert sich, ihm bei der Fahrtstrecke zum Abholen entgegenzukommen. Alle 14 Tage ist er deshalb stundenlang unterwegs.
Doch von all diesen Beträgen darf der Trennungsvater nicht einen einzigen Cent beim an die Mutter zu zahlenden monatlichen Unterhalt geltend machen – auch wenn sich das Kind in manchen Fällen rund ein Drittel des Jahres bei ihm aufhält.
Die CSU wiegelt ab
Doch damit nicht genug der staatlich verordneten Ungleichbehandlung: Während die Mutter den vollen steuerlichen Entlastungsbetrag geltend machen darf, muss der Ferien- und Wochenendvater die ungünstige Steuerklasse 1 akzeptieren. Die Behörden billigen ihr die Steuerklasse 2 auch dann noch zu, wenn sie bereits wieder in einer festen Partnerschaft lebt. Solange der neue Partner in der gemeinsamen Wohnung nicht polizeilich gemeldet ist, ist für den Fiskus und die Jugendämter alles in bester Ordnung.
Natürlich könnte man einwenden: Dann sollten sich die Väter um das Wechselmodell bemühen. Würden die meisten ja auch gern. Doch noch ist die Rechtslage so, dass ein Wechselmodell – das Kind ist abwechselnd eine Woche beim Vater, dann eine Woche bei der Mutter – von den Familiengerichten nur angeordnet wird, wenn die Eltern sich einig sind. Meist aber sind die Mütter dagegen.
Logisch: Denn in diesem Fall bekämen sie vom Kindsvater ja keinen Cent monatlichen Unterhalt, müssten aber die Hälfte sämtlicher Kosten des Nachwuchses tragen und auch allein eine entsprechend große Wohnung finanzieren. Das Wechselmodell lohnt sich für sie ökonomisch nicht.
In neun von zehn Streitfällen ordnen die Familiengerichte übrigens an, dass die Kinder nach der Trennung bei der Mutter statt beim Vater leben sollen.
Ein auf Scheidungsrecht spezialisierter Münchner Anwalt meinte, da spuke wohl in vielen Richterköpfen noch das antiquierte Bild der armen, verlassenen Ehefrau und Mutter herum. Nach seiner Erfahrung gingen aber inzwischen mehr als zwei Drittel der Scheidungsinitiativen von den Frauen aus. Und häufig sei auch längst ein neuer Partner präsent.
Barley schlägt in einem ersten Schritt vor, ab einem Betreuungsanteil von einem Drittel auch den zweiten Elternteil steuerlich besserzustellen. Bei getrennt Erziehenden soll für beide ein Steuerabzugsbetrag von 550 Euro gelten. Die Kosten sie auf 270 bis 310 Millionen Euro.
Patrick Simon vom Vorstand der Väterinitiative München erklärt: „Wir begrüßen Änderungsvorschläge dann, wenn dadurch kein Elternteil gegenüber dem früheren Status schlechter gestellt wird. Steuererleichterungen für den Vater sollen also nicht mit jenen der Mutter verrechnet werden müssen.“ Zur angedachten Ausweitung des Wechselmodells meint Simon, dass dieses in anderen EU-Ländern – etwa Belgien – längst die Regel sei. „Das sollte, wenn es dem Kindeswohl dient, auch in der Bundesrepublik so werden.“
Politischer Widerstand ist indes sicher. Bisher waren es vor allem CSU-Politiker, die sich Reformen des Familienrechts widersetzten. Auch Bayerns Sozialministerin Emilia Müller gilt in dieser Frage als nicht besonders innovativ.
Und auch in der Unions-Bundestagsfraktion überwiegt die Skepsis. Man halte nichts von „staatlichen Anordnungen, insbesondere gegen den absoluten Willen eines Elternteils“, so Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher. Beim Wechselmodell sei die „Einzelfallprüfung unabdingbar“. Voraussetzung sei „eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern“. Die Union glaube nicht, „dass der Gesetzgeber ein einheitliches Leitbild vorgeben kann“. Die Grünen wiederum wollen sich zu dem heiklen Thema erst gar nicht äußern. Eine BSZ-Anfrage an Franziska Brantner, die familienpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, blieb unbeantwortet.
(André Paul)
Geld, Geld, Geld….. Wäre schön wenn sich etwas bewegt.
Wenn Väter steuerlich entlastet werden, dann hat auch die Mutter etwas davon. Mehr Netto -> mehr Kindesunterhalt. Kindesunterhalt ist ein wichtiges Thema. Betreuungsunterhalt ist ein ärgerliches Thema. Warum darf eine Frau 3 Jahre zu Hause das Kind betreuen nach der Trennung und der Ex muss ihr letztes Gehalt übernehmen? In funktionierenden Partnerschaften sieht man es heute ganz selten, dass die Mutter nach Ende der Elternzeit weiter zu Hause bleiben kann. Können sich nur wenige leisten.
Wenn mehr junge Männer sich darüber bewusst wären welches Risiko sie mit einem Kind eingehen, dann würde die Geburtenrate drastisch sinken.
Meine Ex hat vor der Geburt 2.200 € netto verdient. Diese Gehalt muss ich jetzt für 3 Jahre übernehmen, abzgl. anteiliges Elterngeld. Dazu kommt noch das Kindergeld und Kindesunterhalt. Geschäftsmodell Trennung nenne ich das.
Nur wenn ich unter den Selbstbehalt von 1.080 € falle, dann übernimmt das Jobcenter einen Teil des Betreuungsunterhalts. Und das obwohl ich betreuen will, auch gerne Elternzeit nehmen möchte, meine Arbeitszeit auch sofort reduzieren würde.
Von mir aus erhöht den Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt, Steuern für Väter. Geht an mein Erspartes ran und brummt mir noch Schulden auf. Mir egal. Geld macht nicht glücklich. Das Kind zu sehen macht glücklich. Das Kind mit erziehen zu dürfen macht glücklich. Den Alltag des Kindes erleben zu dürfen macht glücklich.
Bevor an der Unterhaltsungerechtigkeit gearbeitet wird, sollte lieber für ein gleichberechtigtes Betreuungsmodell gearbeitet werden.
Mein Vorschlag: Eltern die nicht 50% der Zeit dem anderen Elternteil es ermöglichen das Kind zu sehen, sollen das Sorgerecht verlieren.
Wenn das Gesetz ist, wären viele Streitigkeiten schnell vom Tisch. Welche Mutter würde es schon riskieren das SR zu verlieren und das Kind dann zum Vater ziehen muss?
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