Koalitionsvertrag 2017-2022 beinhaltet #Doppelresidenz

CDU und FDP einigen sich auf Leitbild Wechselmodell!
Im Juni 2017 haben Christdemokraten und Freie Demokraten sich in Nordrhein-Westfalen auf einen Koalitionsvertrag verständigt und danach eine neue Landesregierung gebildet.
Die NRW Koalition hat das Wechselmodell als Leitbild übernommen. Dazu wurde explizit auf Seite 6 des Koalitionsvertrages folgender Text aufgenommen:
Ehen können scheitern. Doch von Kindern darf nicht erwartet werden, sich zwischen
ihren Eltern entscheiden zu müssen. Wir fordern eine stärkere Berücksichtigung der
Betreuungspflicht für beide Elternteile. Kinder sollen einen Anspruch darauf haben,
auch im Trennungsfall mit beiden Eltern zu leben, idealerweise im regelmäßigen
Wechsel (Doppelresidenz / Wechselmodell).
Tags: Scheidung – Trennung – Erziehung – NEWS Politik CDU FDP Koalitionsvertrag – Europarat – Council of Europe Resolution 2079 – Familie – Familienrecht family law germany – Gleichberechtigung Gleichstellung – EGMR Urteil Gerichtshof Rechtsprechung Art.8 – NRW Koalition
Nun ja, Familienrecht ist Familienrecht und kann nicht in einzelnen Bundesländern anders ausgelegt werden. Wobei das BGH-Urteil aus diesem Jahr ja ausdrücklich betonte, dass vom Gesetzt her, nichts gegen das Aussprechen des Wechselmodells auch gegen den Willen eines Elternteils spricht.
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Klingt vernünftig, aber ich glaube nicht daran, dass es umgesetzt wird. Gegen Umgangsverweigerung wird auch nichts unternommen. Gerichtliche Anordungen dürfen immer von den betreuenden Elternteil verletzt werden. Daran wird sich bestimmt nichts ändern, weil die gesellschaftlichen „Opferrollen“ klar verteilt sind. Es werden ausschließlich ausbleibende Geldzahlungen geahndet. Fälle, bei denen der Umgang trotz Unterhaltszahlungen verweigert wird, ist der Familienpolitik weiterhin scheißegal.
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