Es gibt viele Väter, die nicht nur der Wochenend-Papa sein, sondern den Alltag miterleben wollen

„Es gibt viele Väter, die nicht nur der Wochenend-Papa sein, sondern den Alltag miterleben wollen“, sagt Familienrichterin Anna Gubernatis.

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Wenn Gesetze allein nicht ausreichen

Familiensachen – was nach ganz privaten Dingen klingt, wird nicht selten zum Thema vor Gericht. Nämlich dann, wenn Familie nicht mehr funktioniert. 750 Scheidungen zählt das Amtsgericht Burgwedel durchschnittlich im Jahr. Seit 2013 ist es auch Familienrichterin Anna Gubernatis, die dort Recht spricht, wo Emotionen dominieren.

Für Kinder steht im Anhörungszimmer des Amtsgerichtes eine Spielecke bereit. Burgwedel.

„Wenn beide sich einig sind, geht es schnell“, weiß die 36-Jährige. Nach einem Trennungsjahr braucht es meist nur einen Termin vor Gericht, um die Scheidung abzuschließen. „Teilweise bekommt man einen Eindruck, wie Paare nach einer Trennung miteinander umgehen“, beschreibt es Gubernatis. Setzen sie sich nebeneinander oder gegenüber? Wollen sie gar danach zusammen noch einen Kaffee trinken gehen? Oder steht der Konflikt noch im Vordergrund? „Oft sind Paare traurig“, sagt Gubernatis. Mit der Scheidung endet ein Lebensabschnitt. Die Scheidung besiegelt das Scheitern eines gemeinsamen Planes.

Fragen, die sich bei der Scheidung oft stellen, sind jene nach Unterhalt und der finanziellen „Auseinandersetzung“. Wem steht wie viel zu? Was haben die Eheleute gemeinsam an Vermögen aufgebaut? „In diesen Verfahren herrscht Anwaltszwang“, erklärt Gubernatis. Das sei auch sinnvoll, denn oft seien die Sachverhalte komplex. Die Anwälte bereiten das vorab auf. „Paare sollten sich schon bei der Hochzeit bewusst damit auseinandersetzen, was auf sie zukommt, wenn die Ehe scheitert“, appelliert Gubernatis. Nicht jeder fühle sich nach einer Scheidung gerecht behandelt. Eheverträge können dem vorbeugen.

Noch schwieriger – und meist emotionaler – wird es, wenn sich nicht nur ein Paar trennt, sondern eine Familie zerbricht. Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsregelungen – all das wird Thema, wenn Kinder im Spiel sind. „Kinder bekommen gegebenenfalls einen eigenen Verfahrensbeistand“, betont die Familienrichterin. Ob ein Psychologe, Pädagoge oder Jurist – sie sei recht frei in der Bestellung des „Kinderanwaltes“. Dieser habe die Aufgabe, die Interessen des Kindes zu vertreten. Hausbesuche, Gespräche mit Erziehern oder Lehrern – und vor allem mit dem Kind selbst – gehören dazu. Warum es das braucht? „Eltern wollen immer das Beste für ihr Kind“, sagt Gubernatis. Aber wo Beziehungen scheitern, „geht der Blick dafür manchmal in den Emotionen verloren“. Für das Gericht stehe das Kindeswohl obenan. Mit Hilfe des Verfahrensbeistandes und des Jugendamts soll ermittelt werden, was dem Kindeswohl entspricht.

In der Regel ab drei Jahren werden Kinder auch selbst angehört. „In der Spielecke im Anhörungszimmer, beim Schaukeln auf dem Spielplatz oder zu Hause“, zählt Gubernatis Möglichkeiten auf. Die Befragung erfolge im Beisein des Verfahrensbeistands, aber ohne Eltern. „Sonst haben Kinder oft das Gefühl, sie müssten es allen recht machen.“ Je älter das Kind sei, umso mehr Gewicht habe die Aussage. Die Familienrichterin bietet an, den Eltern etwas auszurichten. „Oft kommt der Wunsch, dass sie wieder zusammenkommen sollen“, weiß Gubernatis. Genauso häufig lautet die Botschaft: „Sie sollen nicht mehr streiten.“

Es muss nicht immer ein richterlicher Beschluss am Ende des Verfahrens stehen: „Unser Ziel ist es, dass die Eltern ihre gemeinsame Verantwortung für das Kind wieder wahrnehmen können und eine einvernehmliche Lösung finden“, sagt Gubernatis. „Schließlich werden beide über die Kinder lebenslang verbunden bleiben.“ Bei wem das Kind wohnt, wer es wann zu sehen bekommt und viele andere Details können schriftlich vom Gericht festgelegt werden. „Je strittiger das Paar, desto detaillierter gestalten wir die Vereinbarung. Teils mit Tag, Uhrzeit und Übergabeort“, so die Familienrichterin.

Üblich sei das Residenzmodell – das Kind lebt dabei überwiegend bei einem Elternteil und jedes zweite Wochenende bei dem anderen. Zunehmend wird auch das Wechselmodell praktiziert: In diesem Fall lebt das Kind zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen. „Es gibt viele Väter, die nicht nur der Wochenend-Papa sein, sondern den Alltag miterleben wollen“, betont Gubernatis. Wichtig sei: „Jeder hat eine Bindungsfürsorgepflicht“, erklärt Gubernatis. Das Kind habe Recht auf Vater und Mutter – jedes Elternteil habe aktiv sicherzustellen, dass die Bindung des Kindes zum Ex-Partner gepflegt wird.

Außer bei Scheidungen, Sorgerecht- und Unterhaltsstreitigkeiten wird das Familiengericht auch tätig, wenn das Konstrukt „Familie“ rechtlich geklärt werden muss. Ob Kinder- oder Erwachsenenadoptionen, ob Abstammungsfeststellung nach Vaterschaftstest – Anna Gubernatis ist zuständig „Wer diesen Job macht, möchte ihn nicht mehr aufgeben“, stellt die Familienrichterin für sich fest. Für ein objektives Urteil störe es nicht, bei den vielen Schicksalen Betroffenheit zu empfinden: „Für einzelfallgerechte Lösungen bedarf es im Gerichtssaal neben juristischem Handwerk noch einer weiteren Fähigkeit: Empathie.“

Von Carina Bahl, Artikel aktualisiert: Donnerstag, 23.03.2017 00:15 Uhr
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Region/Burgwedel/Nachrichten/Familiengericht-Burgwedel-ist-nicht-nur-fuer-Scheidungen-und-Sorgerechtsstreitigkeiten-zustaendig
Tags: Doppelresidenz – Bindungsfürsorgepflicht

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