Prozess gegen Gerichtsgutachter: Befangenheitsantrag gegen Richterin
Dem Ex-Gerichtsgutachter wird vorgeworfen, 13 falsche Befunde erstellt zu haben. – © Neumayr/MMV/Archiv
“Richterin geht von falschen Prämissen aus”
Zugleich stoßen sich die acht Privatbeteiligten am Auftrag der Richterin für ein neues Gutachten an eine Wiener Psychologin. “Darin soll es, salopp gesagt, auch darum gehen, was man sich von einem 1.500 bis 2.000 Euro teuren Gutachten erwarten kann.” Diese Gebühr habe der Angeklagte im Prozess als vom Gericht vorgegebene Obergrenze genannt. “Aber diesen Rahmen hat es nie gegeben, das zeigen alleine schon die Kosten für mein eigenes Gutachten.” Außerdem habe ein gerichtlicher Sachverständiger die Gebühr für sein Gutachten an das Gutachten und den dafür anfallenden Aufwand anzupassen, nicht das Gutachten an die Gebühr. “Die Richterin geht hier von falschen Prämissen aus.”
Ex-Gerichtsgutachter soll 13 falsche Befunde erstellt haben
Dem Ex-Gerichtsgutachter wird vorgeworfen, in den Jahren 2005 und 2008 in Obsorge- und Pflegschaftsverfahren 13 falsche Befunde erstellt und dabei Routineschemata und immer wieder die gleichen Textbausteine verwendet zu haben. Ein deutscher Experte ortete dabei eine Ungleichbehandlung von Kindesvater und Kindesmutter zum Nachteil der Väter. Im Juni 2013 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage, im März 2015 startete in Salzburg der Prozess. Der Psychologe hatte die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen. Das Verfahren ging nach einem aufgehobenen Unzuständigkeitsurteil im vergangenen Mai allerdings zurück an den Start. Die letzte Verhandlung fand am 28. Juni 2016 statt.
(APA), 8. Februar 2017 16:22 Akt.: 8. Februar 2017 16:23
http://www.salzburg24.at/prozess-gegen-gerichtsgutachter-befangenheitsantrag-gegen-richterin/4943573
Tags: Gutachter Egon B – Familienrecht – Jugendamt – Textbausteine kopiert – Falschgutachten – Justiz – Salzburg
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Andrea Kuwalewsky
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