„Im Hinblick auf den Umstand, dass die Antragsgegnerin nicht bereit ist, dem Antragsteller sein erweitertes Kontaktrecht zu gewähren, erachtete das Gericht die Verhängung einer Geldstrafe über die Antragsgegnerin als einzige Möglichkeit das Besuchsrecht durchzusetzen und erscheint die Verhängung einer Ordnungsstrafe von EUR 50,00 pro Tag, an welchem die Kontakte verhindert “

Bezirksgericht Klagenfurt, Landesgericht Klagenfurt
Ordnungsstrafe-Skype-Beschluss.pdf
Tags: Beugestrafe Geldstrafe Beugemaßnahme – Österreich – Richter – Familienrecht – Ordnungsstrafe – Gesetze Österreich – Umgangsrecht – Kindeswohl – PAS Eltern-Kind-Entfremdung Kindes-Entfremdung Scheidung – Trennung – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Väter – Skype Landesgericht Beschluss