Zahl-Väter noch immer Menschen 2.Klasse in Österreich

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SPÖ ÖVP NEOS Die Grünen ignorieren noch immer das menschenverachtende Gesetz
der Anspannung im Familienrecht, welche Zahlväter (tlw. Zahlmütter) zu Menschen 2.Klasse abstempelt, so wurde der Entschließungsantrag der FPÖ zur Novelle der Exekutionsordnung im Parlament nicht unterstützt?
APA OTS

APA Presseinformation OTS0197 vom , 19. Okt. 2016:

Zum Thema Exekutionsordnung steuerten die Freiheitlichen einen Entschließungsantrag (1396/A(E)) bei, in dem Harald Stefan die Forderung nach Sicherung des Existenzminimums auch bei Unterhaltspfändungen erhebt. Die derzeitigen Gesetzesbestimmungen würden bei Exekutionen gegen Unterhaltsschuldner eine Unterschreitung des unpfändbaren Existenzminimums um 25% zulassen, gab der Justizsprecher der FPÖ zu bedenken. Betroffen seien davon vor allem getrennt lebende Kindeseltern und Geschiedene, die als Unterhaltsschuldner einen zweiten Haushalt mitfinanzieren müssen.

Diese Initiative, die ausdrücklich auch von Christoph Hagen (T) unterstützt wurde, fand bei der Abstimmung keine Mehrheit.

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20161019_OTS0197/justizausschuss-verabschiedet-novellen-zur-exekutionsordnung-und-zum-rechtspflegergesetz

Die Mindestsicherung wird eigentlich als Grundsicherung eines jeden Menschen bzw. Steuerzahler in Österreich gedacht.
Leider werden Väter, welche Unterhaltszahler sind in Österreich nicht so behandelt.
Während jeder Schuldner lt. Exekutionsordnung nicht unterhalb des Existenzminimums gepfändet werden kann, gilt dies bei Zahl-Väter nicht?

Jeder Flüchtling in Österreich kann nicht von seiner Grundsicherung bzw. Mindestsicherung gepfändet werden.
Die österreichischen Väter insbesondere Unterhaltszahler (teilweise auch Mütter)  werden jedoch menschenunwürdig nochmals 25% unterhalb des Existenzminimums exekutiert,  egal wieviel Geld sie selbst verdienen oder sich z.B. durch Überstunden selbst erarbeitet haben.

Viele Väter designieren, werden depressive Langzeitarbeitslose. Einige Personen wandern aufgrund dieser menschenverachtenden Situation aus. Es wird ihnen unmöglich gemacht ihre Firma (KMU) als Selbstständiger in Österreich weiter zu betreiben oder als fleißiger Arbeitnehmer durch Mehrdienstleistungen etwas für einen Urlaub oder sonstiges zu ersparen. Eine Anschaffung, eines neuen Elektrogerätes z.b. bei Defekt der alten Waschmaschine,  wird hier schon zum riesigen Problem.
Oft kommt dann auch noch die Entfremdung des eigenen Kindes hinzu.

Väter bzw. Justizopfer dieser menschenunwürdigen Exekutionsordnung haben oft jahrelang Existenzängste, können nachts nicht einschlafen und finden oft keinen Ausweg aus dieser hoffnungslosen Situation.
Einige der betroffenen Unterhaltszahler  haben fast täglich Alpträume und Suizidgedanken.

Warum hier die Familienministerin der ÖVP, Sophie Karmasin, diesen hervorragenden Entschließungsantrag nicht zugestimmt hat, ist für mich NICHT nachvollziehbar, da sie ja immer behauptet etwas gegen die Vaterlose Gesellschaft zu machen und sich „angeblich“ dafür einsetzt, dass Österreich in einigen Jahren zum familienfreundlichsten Land werden soll?

Admin Familie & Familienrecht, am 20-10-2016

Tags:  Anspannungsgrundsatz, Armut, Österreich,ÖVP, Bezirksgericht, Die Grünen, Exekution, Familie, Familienrecht, FPÖ – HC Strache, Gesetze Österreich,Gleichberechtigung Gleichstellung, Justiz, Justizausschuss Parlament, Justizopfer, Kinder, Kindesunterhalt – Alimente, leaks, Menschenrechtsverletzung, NEOS, Scheidungs Videos, Sophie Karmasin, SPÖ, SPÖ Frauen,Team Stronach, Unterhalt, Vater, Vaterlose Gesellschaft, Väter Artikel 

5 Gedanken zu “Zahl-Väter noch immer Menschen 2.Klasse in Österreich

  1. Justizausschuss – Zum Thema Exekutionsordnung steuerten die Freiheitlichen einen Entschließungsantrag (1396/A(E)) bei, in dem Harald Stefan die Forderung nach Sicherung des Existenzminimums auch bei Unterhaltspfändungen erhebt. Die derzeitigen Gesetzesbestimmungen würden bei Exekutionen gegen Unterhaltsschuldner eine Unterschreitung des unpfändbaren Existenzminimums um 25% zulassen, gab der Justizsprecher der FPÖ zu bedenken. Betroffen seien davon vor allem getrennt lebende Kindeseltern und Geschiedene, die als Unterhaltsschuldner einen zweiten Haushalt mitfinanzieren müssen.

    Diese Initiative, die ausdrücklich auch von Christoph Hagen (Team Stronach) unterstützt wurde, fand bei der Abstimmung keine Mehrheit.
    –>
    Entschließungsantrag (1396/A(E)

    Klicke, um auf imfname_473174.pdf zuzugreifen

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  2. In DE sterben ca. 10.000 Personen jährlich an Suizid. In Österreich ist die Zahl umgerechnet auf die Einwohner noch größer. Österreich ist nur 1/10 so groß hat aber 1.300 Suizide jährlich.
    In Österreich und Deutschland gemeinsam sind das 31 Menschen pro Tag die den Freitod wählen.

    Ich behaupte, die LETZTE STUFE von PAS bzw. Eltern-Kind-Entfremdung ist der SUIZID.
    Meine Erfahrungen und Sozialmedia-Kontakte mit Betroffenen in den letzten 10 Jahren bestätigen diese TATSACHE leider.
    Auch die Angst vor dem Verlust des Trennungskindes durch einen zukünftigen Beschluss des Sorgerechtentzuges hat einen Elternteil bereits in den Suizid getrieben.
    Mehrheitlich sind Väter, aber auch einige Mütter SUIZIDOPFER.
    https://scontent-vie1-1.xx.fbcdn.net/v/t1.0-9/10155513_827403720647690_8177195255026630068_n.png?oh=17918669ef9b35444bdef2e2a205b743&oe=58A1DCB7

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  3. Hallo Erwin Eckl,
    ich kann das voll und ganz bestätigen: Habe selbst € 950.- Notstandshilfe (und aufgrund unserer erstklassigen Wirtschaftspolitik keine Chance mehr auf einen Job, bin 54 und hoffnungslos überqualifiziert).

    Ich zahle € 150.- Alimente, also bleiben mir ca. 800.-/Monat zum Leben, das geht sich grade so aus (weil ich eine günstige Miete habe).

    Aber: Erstens spannt mich das JA auf 480.-/Monat an (für zwei Kinder)
    Zweitens: Überall dort, wo es um Vergünstigungen geht (z.B. Mobilpass, Heizkostenzuschuss, etc.) wird das EINKOMMEN (also die 950.-) als Berechnungsgrundlage herangezogen, und dass ich Alimente zahle, wird in keiner Weise berücksichtigt.

    Auch bei der Wohnungsvergabe (Wiener Wohnen) bekomme ich trotzdem ich zwei Kinder habe, keine Wohnung mit Kinderzimmer (das ist denen völlig egal, bzw. sogar gewünscht, damit sich die SPÖ-FrauInnen mit „ich bin Alleinerzieherinnen“ kräftig auf die Schultern klopfen können.

    Nun würde ich gerne Klage (auch bei der EU) einbringen (ich bekomme Verfahrenshilfe) damit

    1) Das Unterhaltsgesetz geändert wird (UN-Menschenrechte)
    2) Das Modell Doppelresidenz zum Grundmodell wird (mit allen seinen Konsequenzen)
    3) Die Wehrpflicht auch für Frauen eingeführt wird

    Kannst Du mir da einen Tipp geben, wie und wo am besten zu machen? Bis jetzt habe ich nur den Kontakt zur Fr. Dr. Britta Schönhart, http://www.schoenhart.at/person.html

    bei der kostet aber die erste Stunde schon € 350.-

    Schöne Grüsse

    Arif!

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    • Meiner Meinung ist die Fr. Dr. Britta Schönhart für so etwas nicht geeignet, die hat die Klage beim Verfassungsgerichtshof zur Doppelresidenz auch verbockt, obwohl sie 1/2 Jahr Zeit gehabt hätte ihren Antrag zu verbessern, hat sie diese Zeit nicht genützt. Deshalb ist das Ganze auch in die Hose gegangen.
      Wenn Sie schlau gewesen wäre hätte sie sich die Klage zu diesem Thema in Deutschland angeschaut, welche einige Monate vorher mit dem Kindeswohl begründet wurde.
      Die Verfassungsrichter habe Sie mindestens 5 mal gefragt, ob das Kindeswohl hier keinen Einfluss hat und Sie hat 5 mal abgeblockt.
      Über die „HKÜ-Fantasien“ welche sie im Fall Oliver gegen den Vater verbreitet hat, möchte ich gar nicht sprechen.
      Ich kann nur sagen, Finger weg von dieser Frau als Vater, da gibt es wesentlich bessere Rechtsanwälte . . .
      Bei vielen Rechtsanwälten in 1010 Wien ist die erste 1/2 bis 1h oft kostenlos oder sehr günstig um 50 – 100 Euro.

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