
Robert Holzer
· Wien ·
Nachdem meine Ex-Frau unsere beiden gemeinsamen Kinder im August 2007 ohne mein Einverständnis in eine andere Stadt mitgenommen hat und die Justiz absolut nichts dagegen unternommen hat, sondern im Gegenteil, ALLES nur Erdenkliche an Unterstützung der Kindesmutter zukommen ließ, zahle ich nun schon seit 9 Jahren Unterhalt für meine Kinder, die ich seit Jänner 2008 aufgrund der massiven Entfremdungsstrategien der KM nicht mehr sehen kann. Da die KM seit Jahren nicht nur jegliche Kontaktmöglichkeit mit Hilfe der Justiz und einer willfährigen Sachverständigen unterbunden hat und auch das Informationsrecht untergräbt, weiß ich de facto nichts über meine Kinder. Hauptsache ich bin verpflichtet Unterhalt in Höhe von 1.860,- EUR monatlich zu bezahlen! Das nur zur Relativierung der permanenten Hinweise auf den ach so tollen Rechtsstaat in Österreich, den ja alle immer so vehement ins Gespräch bringen, wenn es um andere Sachthemen geht. Aus meiner Sicht ist das alles nur Verblendung, man möchte uns einreden, dass hier alles vorbildlich abläuft und Korruption geahndet wird. Alles Lüge!
Tags: Zahlvater – Vaterlose Gesellschaft – Familienrecht – Gesetze Österreich – Justizopfer – Kindeswohl – Menschenrechtsverletzung EGMR Art. 8 EMRK – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – Scheidung – Trennung – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht