Welcher Art von Rechtsstaat leben wir ? – Entfremdung im Familienrecht

Österreichischer Vater darf sein Kind nur 24 Stunden im Jahr sehen

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Nur 24 Stunden pro Jahr

Der Kampf um die Beziehung zu seinem zehnjährigen Sohn sei zermürbend, aber Helmut Zeiner gibt nicht auf.
Der Kampf um die Beziehung zu seinem zehnjährigen Sohn sei zermürbend, aber Helmut Zeiner gibt nicht auf.

Trennungsvater kämpft seit zehn Jahren um die Beziehung mit seinem Kind.

„Mir geht es in erster Linie darum, dass die Öffentlichkeit erfährt, in welcher Art von Rechtsstaat wir leben“, stellt Helmut Zeiner (48) von vornherein klar. „Ein Rechtsstaat, in dem es offensichtlich legitim ist, dass Vätern Kinder vorenthalten und entfremdet werden.“ Er sei übrigens kein Einzelschicksal. Vielen Trennungsvätern ergehe es wie ihm: „Sie dürfen ihre Kinder nur selten sehen, und wenn, dann nur unter Aufsicht im Besuchscafé. Müttern werden hingegen alle Rechte zugesprochen.“

Sein Kampf um die Beziehung mit seinem Kind begann vor zehn Jahren. Der Lustenauer lebte mit seiner Ehefrau in Schwechat, als 2005 Sohn Benjamin zur Welt kam. Die Eheleute trennten sich kurz darauf, geschieden wurden sie 2008.

Das Sorgerecht für das Kind wurde der Mutter zugesprochen, dem Vater ein Besuchsrecht. Zeiner, der zwischenzeitlich nach Vorarlberg zurückgekehrt war, fährt zu den Besuchszeiten – einmal im Monat zwei Stunden im Besuchscafé – immer nach Schwechat.

Im Jänner 2009 stellte er den Antrag auf ein erweitertes Besuchsrecht. „Doch das hat meine Ex-Frau verhindert. Sie behauptete vor Gericht, ich sei unberechenbar, hätte sie bedroht und geschlagen. Zudem würde ich das Kind mit Süßigkeiten vollstopfen.“ Die Anschuldigungen konnten nicht nachgewiesen werden. Der Elternkrieg führte indes zur Entfremdung zwischen Vater und Sohn. Der damals Vierjährige habe sich ihm gegenüber auf einmal zurückhaltend und eingeschüchtert verhalten, schildert Zeiner. „Ich bin nicht mehr an ihn herangekommen.“ Er ist überzeugt, dass Benjamin von der Mutter manipuliert wurde.

So kam es, dass Zeiner sein Kind monatelang überhaupt nicht mehr sehen konnte. Er meldete das dem Jugendamt Wien und dem Bezirksgericht Schwechat. „Das Jugendamt meinte, wir sollten uns wieder im Besuchscafé treffen. Doch das lehnte Benjamins Mutter ab.“

Nun folgten Klagen, Forderungen noch psychologischen Gutachten, die Einbeziehung eines Sozialarbeiters und später noch eines Kinderbeistandes, mehrere einstweilige Verfügungen und auch eine Beugestrafe gegen die Kindesmutter zur Durchsetzung des Besuchsrechts. Allerdings kam es immer wieder zu Verzögerungen, da die Kindesmutter zeitweise die Gerichtspost nicht annahm, weil sie sich ortsabwesend gemeldet hatte.

2011 stellte Zeiner den Antrag auf alleinige Obsorge für Benjamin. Doch es blieb beim ursprünglichen Besuchsrecht. Auch alle weiteren Anträge, dieses auf ein ganzes Wochenende pro Monat zu erweitern, wurden bislang abgelehnt. Noch immer trifft er seinen nun zehnjährigen Sohn nur zwei Stunden pro Monat im Besuchscafé. Das sind insgesamt 24 Stunden pro Jahr.

In seiner Not hatte Zeiner während seines jahrelangen Kampfes um sein Kind bei allen möglichen Stellen um Unterstützung angesucht. „Beim ifs konnte man mir nicht helfen. Man schickte mich zum Kinder- und Jugendanwalt.“ Michael Rauch sei dafür aber auch nicht zuständig – „er empfahl mir zwei spezialisierte Rechtsanwälte. Doch nicht einmal der von mir beauftragte Anwalt konnte etwas gegen die richterlichen Entscheidungen ausrichten.“

Trennungskinder als Waffe

Dann versuchte er es bei der Politik. Bei den großen Parteien hatte Zeiner keinen Erfolg. Schlussendlich wandte er sich an die Männerpartei, wo er zum ersten Mal erfahren habe, dass er nicht allein sei mit seinem Problem: „In ganz Österreich werden Trennungskinder oft als Waffe benutzt – hauptsächlich von Müttern gegen Väter.“ Was das Vaterrecht anbelangt, sei Österreich „sehr weit hinten. Andere Länder hingegen, wie Frankreich zum Beispiel, schützen ihre Kindesväter deutlich besser.“ Zermürbend sei das, klagt Zeiner. Aber aufgeben werde er trotzdem nicht: „Ich kämpfe weiter um mein Kind.“

Über 120 Fälle allein in Vorarlberg

schwarzach. Dem Bundesvorsitzenden der Männerpartei, Hannes Hausbichler (45), sind 123 Fälle von Kontaktverweigerung bzw. Kontakterschwernis in Vorarlberg persönlich bekannt. „Die 120 Männer und drei Frauen wurden oder werden vom Männerservice – einer Anlaufstelle, die männerspezifischen Schlechterstellungen entgegentritt – betreut“, gibt Hausbichler an. Die Ursachen solcher Kontaktverweigerungen liege laut Hausbichler „psychologisch gesehen in mangelnder Bindungstoleranz – Elternteile, die ihre Kinder vereinnahmen wollen, verhindern den Kontakt zum anderen Elternteil – und rechtlich gesehen darin, dass Gerichte sich zumeist durch Hinhalten davor drücken, das Kontaktrecht klar zu regeln und vor allem bei Verstoß auch wirklich durchzusetzen.“ Sowohl Vätern, die das Interesse an den Kindern verlieren, als auch Müttern, die zu Verweigerung tendieren, müsste bewusst gemacht werden, „dass für ein Kind beide Elternteile unersetzlich sind“, fordert Hausbichler. Zudem brauche es bei Konflikten klare Regelungen sowie die Durchsetzung bei Kontaktverweigerung oder -erschwernis, unter anderem in Form von Beugestrafen.

2 Gedanken zu “Welcher Art von Rechtsstaat leben wir ? – Entfremdung im Familienrecht

  1. da könnte ich mich gern mit einreihen. Ich bin eine “ verstoßene“ Großmutter, die sechseinhalb Jahre. vom Babyalter an, die Kleine bis zur Einschulung am 16.09.2015 betreut hat und somit ein sehr inniges Verhältnis mit der Kleinen habe und als Oma, nach der KM, die zweite Bezugsperson in ihrem Leben war und bin.bin und der KV niemals die Kleine weder gesehen hat, noch sehen wollte. Notgedrungen zahlt er, mehr schlecht, als recht.

    Von Stunde an,verweigert mir nun meine frustrierte, wohl auf mich, eifersüchtige Tochter aus lauter Gehässigkeit den Kontakt mit der Kleinen.Sie zog um alles noch schlimmer zu machen, mit ihr von NRW ins ,600 km entfernte B W..

    Dass die Kleine mir unter Tränen vorher schon sagte, dass sie es nicht will.

    Nun gut, ich habe am 15.09. 2016 das Umgangsrecht mit ihr eingeklagt. Quintessenz:Obwohl die Kleine dem Amtsrichter und der Dame vom J A bei der Befragung sagte:“ Dass sie ihre Oma wieder haben wolle und es ganz schlimm fände, nicht mehr mit mir Kontakten zu dürfen, es auch als Kindeswohl deklariert wurde, habe ich jeglichen Kontakt, dank meiner Tochter, die mir den kompletten Zugang zur Kleinen, bis heute, blockiert,
    was nun? meine Tochter kam mit ihrer Psychotherapeutin zum Gericht, seit der KV sie 2009 verliess, ist sie bei Psychater 6.0 in Behandlung und da diese meinte, meine Tochter sei zu instabil, habe ich null Zugang zu dem Kind.
    Als ich vor meiner Abreise auf dem Schulhof in der großen Pause, die Kleine mal verabschieden wollte, hat die Klassenlehrerin, als sie mich kommen sah, die Eva in einem Klassenzimmer eingeschlossen,obwohl sie nur drei Meter von mir entfernt war und mich sah.

    Was sagen Sie dazu? d a s ist alles zum Kindeswohl???? das ich nicht lache. Sogar Briefe, bzw. einlenkende Emails, der Kleinen zuliebe, weil meine Tochter den ganzen Unfrieden inszeniert und provoziert hat, will ich einlenken.bleiben von meiner Tochter (allmählich fällt mir das Wort schwer) einfach ignoriert und unbeantwortet. Ein liebevoll gepacktes Oster – Päckchen für die Kleine, kam ungeöffnet wieder zurück.

    Ich frage mich, wenn das Kind nicht auch schon psych. Schäden bekommt, dann weiß ich es nicht!

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  2. Mir geht es genau gleich! Ich habe mir nie etwas zu schulden kommen lassen, die Jugendgerichtshilfen haben sogar die Doppelresidenz für mich ausgesprochen und die Richterin Toth hat absolut nichts gemacht. Nun hab ich meine Kinder schon 10 Monate nicht gesehen! Die Kindesmutter behält die Kinder ununterbrochen ein. Meine Anträge blieben über Jahre unbearbeitet.
    Das Gericht in Schwechat ist ein richtiger Schweinestall, besonders die Richterin Dr. Toth!

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