Kindesabnahme d. Jugendamt Österreich ohne Gerichtsbeschluss – § 211 ABGB

Jugendamt - Polizei - Kindesabnahme
Jugendamt – Polizei – Kindesabnahme

In Österreich werden seit Jahrzehnten täglich Menschenrechtsverletzungen begangen und EMRK Art.8 das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens missachtet.
Die Polizei handelt sehr oft im Auftrag des Jugendamts auf Zuruf.
Ohne schriftliche Begründung und ohne richterlichen Beschluss werden Kinder aus ihren Familien genommen.  Innerhalb von 8 Tagen nach dem Kindesentzug muss dies an das zuständige Gericht gemeldet werden
.


Früher erfolgte dieAbnahme nach § 215 ABGB, durch JWT und Maßnahmen des Gerichts,  dieser Paragraf  wurde 2009 außer Kraft gesetzt.

 

Gültig ist der

§ 211 ABGB
 Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. August 2015)

(1) Der Jugendwohlfahrtsträger hat die zur Wahrung des Wohles eines Minderjährigen erforderlichen gerichtlichen Verfügungen im Bereich der Obsorge zu beantragen. Bei Gefahr im Verzug kann er die erforderlichen Maßnahmen der Pflege und Erziehung vorläufig mit Wirksamkeit bis zur gerichtlichen Entscheidung selbst treffen; er hat diese Entscheidung unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen, zu beantragen. Im Umfang der getroffenen Maßnahmen ist der Jugendwohlfahrtsträger vorläufig mit der Obsorge betraut.

(2) Eine einstweilige Verfügung nach den §§ 382b und 382e EO sowie deren Vollzug kann der Jugendwohlfahrtsträger als Vertreter des Minderjährigen beantragen, wenn der sonstige gesetzliche Vertreter einen erforderlichen Antrag nicht unverzüglich gestellt hat; § 208 Abs. 4 gilt hiefür entsprechend.


Anm. d. Red.:

Das Gesetz wird in der ursprünglichen Fassung des Kundmachungsdatums wiedergegeben. Es weist daher die damalige Schreibweise auf.

 

14-01-2016
http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=1&paid=211
Tags: Adoption, Österreich, Bezirksgericht, Erziehung, Familienrecht, Gericht, Gesetze Österreich, Jugendamt Artikel, Jugendwohlfahrt, Justiz, Justizopfer, Kinder, Kinder- und Jugendhilfegesetz, Kinderhandel, Kinderheim – Heimkinder – Internate, Kindesabnahme Gefährdungsmeldung, Kindeswohlgefährdung, Kindeswohlgefährdung, Menschenhandel, Menschenrechte EGMR, Menschenrechtsverletzung, Mutter, Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge, Pflegeeltern, Pflegekind, Rückführung, Vater

2 Gedanken zu “Kindesabnahme d. Jugendamt Österreich ohne Gerichtsbeschluss – § 211 ABGB

  1. Unfassbar das Ganze! Fremde Leute entscheiden über Existenzen, Leben, Psyche, Kindeswohl und Familienwohl. Und dies rechtswidrig. Ohne Anhaltspunkte, ohne Beschlüsse, ohne Fristen, einfach nur aus der Laune raus.

    Ich habe beim OGH eine rechtswidrige und schuldhafte Kindesabnahme erkämpft. Die „Verbrecher“ sitzen bei der MA11 und das Kindeswohl ist egal. Es zählt nur Macht, Geld, Entmündigungen, Kooperation von Damen die Regeln aufstellen, aber selber sich nicht an Regeln halten wollen.
    Mein Fall ist im RIS unter 1 Ob 211/20s nachzulesen.
    Lg
    Matzinger

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