Gutachterin muss SCHMERZENSGELD für Jugendamtsopfer bezahlen

Das Jugendamt hat Eltern aus Mutterstadt in der Pfalz ihre Kinder weggenommen, wegen angeblicher Kindesmisshandlung – zu Unrecht. Nun klagt das Paar auf Schmerzensgeld.

Stand: 28.4.2015, 21.14 Uhr
http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/mutterstadt-prozess-wegen-kindesentzug/-/id=1682/did=15451334/nid=1682/1nj2t36/index.html

 

Falscher Verdacht auf Misshandlung? Vorwürfe gegen Rechtsmedizinerin

1 Foto: picture-alliance

Die Mainzer Rechtsmedizinerin Dr. Bianca Navarro-Crummenauer

hat einen bundesweiten Ruf als Vorkämpferin gegen häusliche Gewalt.

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http://www.rhein-zeitung.de/region_artikel,-Falscher-Verdacht-auf-Misshandlung-Vorwuerfe-gegen-Rechtsmedizinerin-_arid,1145290.html#.VmxORo-cHIU

 

 

Eltern klagen an

Pflegefamilie hat unseren Sohn misshandelt

Wegen eines furchtbaren Irrtums wurde den Eltern der kleine Leon (2) weggenommen

Mutterstadt (Rheinland-Pfalz) – Hat diese Familie nicht schon genug gelitten?

Durch eine Fehlentscheidung des Jugendamtes wurden dem Ehepaar Stefanie (25) und Kevin Diemer (26) 2013 beide Kinder weggenommen.

Jugendamt-Irrtum

Falsches Urteil: Jugendamt nahm uns für 6 Monate die Kinder weg

Fürsorge Drama – Jugendamt nahm uns für 6 Monate die Kinder weg

Eine Gutachterin fällte für das Jugendamt per Ferndiagnose ein falsches Urteil. Lesen Sie alles über diesen folgenschweren Irrtum!

Eine Gutachterin hatte per Ferndiagnose Verletzungen von Sohn Leon (2) und Bruder John (1) als Misshandlungsspuren gedeutet. Die Kinder kamen in Pflegefamilien.

6 Monate später das befreiende Urteil: Keine Misshandlung! Die Geschwister dürfen nach Hause.

Doch seit der Trennung ist Leon völlig traumatisiert. Jetzt hegen die Eltern einen schlimmen Verdacht:

WURDE LEON ETWA BEI DER PFLEGEFAMILIE MISSHANDELT?

Vater Kevin Diemer: „Bei Besuchen in der Pflegefamilie entdeckten wir bei Leon böse Hämatome an seinem Oberschenkel und dem rechten Ohr. Er ist seither auch völlig verängstigt.“

Die Eltern dokumentieren mit Fotos die Verletzungen, lassen sie bei der Heidelberger Gewaltambulanz prüfen.

 Familie Diemer
Endlich wiedervereint: Familie Diemer beim Spazierengehen
Foto: Sven Moschitz

Das erschreckende Ergebnis des rechtsmedizinischen Gutachtens: „Hinweise auf Misshandlungen des Kindes im Sinne stumpfer Gewalteinwirkung.“

Die Verletzungen deuten auf „Schläge und Ohrfeigen“ hin.

Der Anwalt von Familie Diemer, Steffen Lindberg, zu BILD: „Die Indizien sprechen für eine Kindesmisshandlung. Daher wurde Strafanzeige gegen die Pflegefamilie erstattet, die Ermittlungen laufen derzeit noch.“

 Die Brüder kamen mit der Erbkrankheit Hydrozephalus zur Welt
Die Brüder kamen mit der Erbkrankheit Hydrozephalus zur Welt – sie bekommen schnell Blutungen im Hirn

Mutter Stefanie bitter: „Leon war immer so ein fröhliches Kind, jetzt ist er wie ausgewechselt. Mein kleiner Engel lacht kaum noch, das bricht uns das Herz!“

19.05.2014 – 00:01 Uhr, von JANINE WOLLBRETT

Fahrlässiges Gutachten an Uniklinik Mainz Schmerzensgeld wegen Kindesentzug

Das fehlerhafte Gutachten einer Ärztin der Mainzer Uniklinik führte dazu, dass die Behörden einem Paar aus dem pfälzischen Fußgönheim seine Kinder wegnahmen. Jetzt hat das Landgericht entschieden: Die Eltern haben Anspruch auf Entschädigung.

2:20 min | 30.6. | 19.30 Uhr | SWR Fernsehen in Rheinland-Pfalz

Eltern erhalten Schadensersatz für Kindesentzug

Kevin Diemer schnaufte sichtbar durch, seine Frau Stefanie begann nach einigen Sekunden erleichtert zu lächeln. Das Paar hatte in diesem Moment im Saal 323 des Mainzer Landgerichts die Entscheidung des Gerichts vernommen: Das Gutachten, das im Jahr 2013 zum Entzug ihrer beiden Kinder geführt hatte, war fehlerhaft. Die Rechtsmedizinerin, die das Papier erstellt hatte, muss Schmerzensgeld zahlen. Darauf werden die beiden 27-Jährigen allerdings noch warten müssen.

Erbkrankheit statt Schütteltrauma

Die Vorgeschichte: Ärzte hatten bei dem älteren, heute drei Jahre alten Sohn des Paares Auffälligkeiten am Gehirn festgestellt. Es entstand der Verdacht auf Kindesmisshandlung. Die Rechtsmedizin an der Mainzer Uniklinik sollte im Auftrag des Jugendamtes klären, ob eine Kindesmisshandlung vorliegt. Eine Ärztin wurde als Gutachterin beauftragt. Sie kam zu dem Ergebnis, dass eine Misshandlung „äußerst wahrscheinlich“ sei, und ein oder mehrere Schütteltraumata die Ursache für die Symptome seien. Mehr als ein halbes Jahr waren deshalb beide Söhne – damals 6 und 18 Monate alt -bei Pflegefamilien untergebracht. Spätere Gutachten stellten aber fest, dass es sich bei den Auffälligkeiten um eine Erbkrankheit handelt. Die Kinder leiden demnach unter einem sogenannten Wasserkopf. Die Folge: Schon bei geringsten Erschütterungen können Blutgerinnsel entstehen.

Richter: „Als habe das Ergebnis bereits festgestanden“

Richter Rüdiger Orf erklärte, dass nicht die Uniklinik, sondern die Verfasserin des Gutachtens persönlich für die Folgen ihrer Fehlentscheidung haftbar gemacht werden könne. „Das Gutachten ist aus unserer Sicht objektiv unrichtig“, sagte er. Zudem stellte er fest, dass die Medizinerin „grob fahrlässig“ gearbeitet habe und das Gutachten nicht den wissenschaftlichen Standards genüge. „Es las sich so, als habe das Ergebnis bereits festgestanden.“ Eine alternative Diagnose zum Schütteltrauma sei ausgeschlossen worden.

Die beklagte Sachverständige war nicht vor Gericht erschienen. Der Fall hatte Wellen geschlagen: Mehr als 20 Medienvertreter und Besucher waren in dem kleinen Gerichtssaal erschienen.

Schmerzensgeld-Höhe noch unklar

Über die Höhe des Schmerzensgelds entschied das Gericht allerdings noch nicht. Dafür seien weitere Gutachten nötig, führte Richter Orf aus. So müsse ermessen werden, welcher Schaden der Familie und dem Kind zugefügt worden sei. Nach Angaben von Vater Kevin Diemer sind beide Söhne in psychologischer Behandlung. Auch kann die Medizinerin noch in Berufung gehen. „Bevor dies nicht feststeht, macht es keinen Sinn über Beträge zu verhandeln“, so der Richter. Die Eltern hatten mindestens 80.000 Euro gefordert.

In seiner gut 40 Minuten langen Urteilsbegründung nahm Orf die Arbeit der Jugendämter in Schutz. „Es ist ihre Aufgabe, darüber zu wachen, dass Kindern nichts passiert“, sagte er und deutete an, dass die Behörden bei einem solchen Gutachten entsprechend vorgehen mussten.

Familie Diemer

Familie Diemer

Eltern: „Buch ein bisschen zumachen können“

Nach der Verhandlung zeigten sich die Eltern vor dem Gerichtssaal zufrieden, auch Genugtuung war ihnen anzumerken. „Wir gehen mit dem Gefühl nach Hause, dass wir einen Schritt nach vorne gemacht haben. Und dass wir das Buch ein bisschen zumachen können“, sagte Vater Kevin Diemer. „Wir sind einfach nur froh, dass dieses Urteil in der Welt ist.“

So schnell wird das Paar das Geschehene aber nicht vergessen können, wie Mutter Stefanie Diemer sagte: „Diese Frau hat mir das Wichtigste in meinem Leben genommen, meine Kinder.

(AZ: 2 O 223/14)

Stand: 30.6.2015, 14.31 Uhr, von  Oliver Nieder
http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/fahrlaessiges-gutachten-an-uniklinik-mainz-schmerzensgeld-wegen-kindesentzug/-/id=1682/did=15728178/nid=1682/rljmdc/


Skandal- Gutachterin muss Schmerzensgeld zahlen

Zeitungsartikel von der Bildzeitung Mainz / Wiesbaden vom 01.07.2015

 


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Wir haben es geschaft !! und ich Zitiere die Gutachterin der Rechtsmedizin Mainz Frau Dr. Bianca N.. ( Auf das Ergebnis kommt es an !!! ) Und das Ergebnis ist das Gutachten ist falsch und wurde grob fahrlässig geschrieben !!!!

Wir wollen uns auch ganz Herzlich bei unseren Rechtsanwälte bedanken !! Rechtsanwältin Ariane Paulus wo uns wegen dem Schadenersatz gegen Dr. Bianca N. vertritt. Und Frau Rechtsanwältin Anja Hrabowsky wo uns vor dem Familiengericht vertreten hat. Und bei unserem Rechtsanwalt Strafverteidiger Steffen Lindberg, MM wo uns im Strafrecht gegen Frau Dr. Bianca N. vertritt.

Noch mal 10000000000 Dank das sie auch immer ein offenes Ohr für uns haben.

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Tags: Die  Mainzer Rechtsmedizinerin Gutachterin Dr. Bianca Navarro-Crummenauer hat einen bundesweiten Ruf als Vorkämpferin gegen häusliche Gewalt.

2 Gedanken zu “Gutachterin muss SCHMERZENSGELD für Jugendamtsopfer bezahlen

  1. Es ist höchste Zeit das ausnahmslos alle Gutachter Gesetzlich verpflichtet werden:
    1) Jeder Gutachter haftet in vollen Umfang für sein Gutachten.
    2) Die Haftung betrifft das gesamte Bare und Unbare Vermögen.
    3) Bei einem falschen Gutachten ist jeder Gutachter zu vollen Schadensersatz verpflichtet.
    4) Alle Versicher dürfen solche Ansprüche nicht bezahlen.

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  2. ich stehe unter Betreuung und habe die ua noch wegen schlampiger psychiatrischer gutachten.der richter beim Amtsgericht hat mich zwangsbetreut wegen psychiatrischer gutachten die zb zu 3/4 abgeschrieben und zu 1/4 Zitate aus Psychiatrischen Lehrbüchern(Gutachter dr Rainer Pollet Praxis in bad pyrmont) .
    grüsse Friedrich

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