Jugendamt – „Verstoß gegen Kinderrechte“ – Kinderheim

Debatte nach Heim-Schließung

„Verstoß gegen Kinderrechte“

Jugendheime mit Stufenvollzug und straffer Tagesstruktur sind unpädagogisch und unsinnig, sagt Erziehungswissenschaftlerin Leonie Wagner.

Eingangstor von Haus Jessern der 2013 geschlossenen Haasenburg. Dort mussten die Bewohner rote, gelbe und grüne Phasen durchlaufen.  Foto: dpa

taz: Frau Wagner, die gerade geschlossenen ,Friesenhof‘-Mädchenheime Nana und Campina arbeiteten mit Stufenmodellen. Ähnliches gibt es in anderen Heimen. Sie sagen, das sei nicht mehr ,State of the Art‘?

Leonie Wagner: Ich glaube, das war es noch nie. Und wenn das auch noch so strukturiert ist wie bei der Barbara Janssen GmbH, mit drei verschiedenen Einrichtungen, die jeweils auch für unterschiedliche Phasen stehen, dann ist meine Kritik, dass das für die Jugendlichen einen räumlichen Wechsel bedeutet. Es ist ein Rausreißen aus der Wohnsituation und dem Bindungskontext. Wenn es im Idealfall zuvor gelang, dass ein Mädchen dort jemanden fand, zu dem es eine Vertrauensbeziehung aufbaute, ist es fatal.

Ist das fachlicher Konsens?

Es ist Konsens, das zu einer guten Arbeit eine Bindung gehört. Wir Pädagogen sind Beziehungsarbeiter. Pädagogik gelingt nur, wenn es eine Bindung gibt.

Wenn Mädchen und Betreuer gemeinsam die Stufe wechseln?

Es wäre denkbar, aber kaum zu organisieren: Wenn zwei Mädchen, die den gleichen Erzieher haben, zu unterschiedlichen Zeiten wechseln, können nicht beide die Bezugsperson behalten.

Der Friesenhof stellte laut Leiterin die letzte Anlaufstelle für viele Mädchen dar. Wohin sonst mit schwierigen Fällen?

Schwierige Jugendliche gibt es nicht, sondern nur schwierige Situationen, wenn es in pädagogischen Kontexten zu Eskalationen kommt. Mir liegt ein Bericht eines Mädchens vor, das aus einer Wohngruppe flog. Zuvor kam es zu Demütigungen durch große Machtungleichheiten, beispielsweise weil zwei Fachkräfte vehement auf das Mädchen einredeten. Da wurden professionelle Grundsätze verletzt. Das konnte nur eskalativ enden. Das ist leider öfter der Fall, als man denkt.

im Interview:

Leonie Wagner

43, ist Erziehungswissenschaftlerin und Referentin des Verbands Kinder- und Jugendarbeit Hamburg sowie Redakteurin der Fachzeitschrift Forum.

Wo kam das Mädchen hin?

Zunächst in eine Krisenwohnung. Die Jugendhilfe ist ein Verschiebebahnhof. So lange es für Fachkräfte möglich ist, Jugendliche in eine höher sanktionierende Form auszulagern, machen sie davon Gebrauch, wenn sie überfordert sind. Statt zu überlegen, wie man professionell mit der Lage zu Rande kommt.

In dem Mädchenheim herrscht in den ersten Wochen Kontaktverbot zu Dritten. Ist das zeitgemäß?

Nein. Aber das ist leider ziemlich gängig.

Warum?

Diese verhaltenstherapeutischen Ansätze fußen auch darauf, jemanden zu brechen, um die ungeteilte Macht ausüben zu können. Das gelingt besser, wenn man denjenigen auch sozial isoliert. Kollegen, die dies befürworten, sagen, dass sich die Jugendliche damit besser auf die neue Situation einlassen könnten und aus ihren ach so schädlichen Bezügen erst mal herauskämen, bla, bla. bla. Aber de facto ist es aus meiner Sicht ein eklatantes Missachten des Menschen, den man da vor sich hat. Das darf spätestens dann nicht passieren, wenn jemand psychisch drunter leidet. Das passiert in den meisten Fällen.

Und wenn Mädchen aus dem Zuhälter-Milieu raus sollen?

Tja. Meine These wäre die: In dem Moment, wo sich eine junge Frau in einer Einrichtung gut aufgehoben fühlt, entwickelt sie ein Eigeninteresse, aus diesen Bezügen rauszukommen. Gegen ihren Willen wird es jedenfalls bestimmt nicht fruchten. Aber man sollte in der Pädagogik nicht über Gruppen sprechen. Man muss die Person anschauen und gucken: Was ist da konkret los. Skeptisch muss man immer sein, wenn solche rigiden Maßnahmen in Konzepten stehen.

Sind Heime noch zeitgemäß?

Besser wären wohn- und lebensweltnahe individuelle Hilfesettings. Bringt man Menschen, die sich in krisenhaften Situationen befinden, zusammen, gibt es negative Peer-Effekte.

Bestandteil des Friesenhofs ist eine straffe Tagesstruktur, die halbstundengenau vorsieht, was wann passiert. Zum Beispiel Aufstehen um 5.45 Uhr.

Das darf nicht sein und verstößt nach meiner Auffassung gegen die Kinderrechtskonvention. Oft sind diese jungen Menschen auch erschöpft, weil sie aus Notsituationen kommen. Da habe ich Verständnis, wenn sie erstmal nur schlafen möchten. Tagesstruktur lernt man nicht, wenn aufgezwungen wird, was man um 5.45 Uhr tut.

Was sagt die Forschung zu Stufenmodellen?

Es gibt keine empirischen Belege dafür, dass es nützt. Was aber in Studien erkennbar wurde, ist, dass sich Stufenmodelle auf das Selbstverständnis der Mitarbeiter auswirken. Die denken schnell nur noch in diesem Prinzip der Verregelung. Mit Pädagogik hat das nichts mehr zu tun.

7. 6. 2015
http://www.taz.de/!5202976/

 

Ein Gedanke zu “Jugendamt – „Verstoß gegen Kinderrechte“ – Kinderheim

  1. Ich finde es wirklich Schade.
    Nicht nur, dass Sie durch Ihre Aussagen viele Wohngruppen beschmutzen, obwohl diese hervorragende Arbeit leisten, Sie regen den Leser auch noch dazu an Wohngruppen äußerst negativ zu betrachten.
    Ich selber bin „Heimerzieher“ und finde, dass Stufenpläne ein probates Mittel sind um den Kindern und Jugendlichen Regeln beizubringen oder sie an die Eigenständigkeit zu gewöhnen. Ich meine damit nicht straffe Strukturen in Form einer Wärter – Gefangene Ebene mit Zwang und Druck herzustellen. Dafür sollten uns die Jugendwerkhöfe der DDR eine Lehre sein. Ich meine damit, den Kindern und Jugendlichen mit Wertschätzung und Wärme zu zeigen, dass sie für gewisse Dinge erstmal etwas machen müssen. Z.B. darf abends nur Fernsehschauen wer geduscht ist, oder es darf nur mit der PSP gespielt werden, wenn das Zimmer ordentlich ist. Logischerweise muss man dabei immer auf die Individualität des einzelnen Kindes oder Jugendlichen achten.
    Leider muss man in diesem Kontext auch erwähnen, dass in einer Jugendwohngruppe Jugendlichen schon mit 16 und 17 Jahren beigebracht werden muss wie man eigenständig lebt. Unser Ziel ist es, dass der Jugendliche mit 18 Jahren, wenn er die Jugendwohngruppe verlässt, selbstständig mit Finanzen, Versicherungen und der restlichen Bürokratie umgehen kann, seine Wohnung sauber hält und auch für sein Wohl sorgt. Im schlimmsten Fall, aber leider auch am häufigsten, hat der Jugendliche nach der Jugendwohngruppe niemanden mehr der ihm hilft. Die Jugendämter zahlen den möglichsten Minimalsatz an Nachbetreuung und innerhalb von 2 Stunden in einer Woche kann man sehr selten mit einem Jugendlichen bzw. dann jungen Erwachsenen alle Probleme durchgehen und hat noch weniger Zeit für die menschlichen Probleme des Jugendlichen. Ich kenne einige Kollegen, die sich in ihrer Freizeit mit ihren ehemaligen Jugendlichen treffen, um ihnen Tipps zu geben, oder einfach nur menschlich für diese da zu sein.
    Hinsichtlich des Themas Kontaktverbot zu Dritten. Ich habe in einer Notaufnahme für Jugendliche gearbeitet. Und gerade in unserer heutigen Zeit wird ausschließlich über das Handy kommuniziert. Bei uns gab es daher die Regel, dass die Handys abgegeben werden und dass Besuche nur begleitet stattfinden. Welchen Sinn hätte es denn zum Beispiel, wenn eine Jugendliche in eine Einrichtung gebracht wird, mit dem Hintergrund des elterlichen Missbrauchs, und die Eltern dürften sie trotz dessen uneingeschränkt besuchen oder würden sie über das Handy „terrorisieren“? In den seltensten Fällen entwickelt ein Jugendlicher „Eigeninteresse“ um aus diesem Problemfeld herauszukommen, da der emotionale Druck und die Abhängigkeit gegenüber den Schuldigen viel zu groß ist. Mit dem Handyentzug wollten wir die Jugendlichen weder „brechen“ noch „Macht ausüben“.
    Jetzt eine persönliche Frage an Sie Frau Wagner. Haben Sie in einem Einsatzfeld gearbeitet in dem Sie mit Kindern und Jugendlichen mit dieser Problematik in Kontakt kommen? Haben sie mit diesen Kindern und Jugendlichen die Abende, Nächte und Wochenenden verbracht?
    Ich stimme Ihnen zu, dass es keine schwierigen Jugendlichen gibt, sondern dass ihre Situation bzw. ihr Umfeld sie dazu gemacht hat. Ich möchte mich auch klar von solchen Einrichtungen wie der Haasenburg distanzieren. Aber es gibt auch Jugendliche, die mit ihrer individuellen Problematik mehr Aufmerksamkeit benötigen und einen höheren Bedarf haben. Führt man diese Jugendlichen mit ihrem höheren Bedarf zusammen mit Jugendlichen einer „normalen Jugendwohngruppe“ riskiert man, meiner Meinung nach, dass das Gruppengefüge gestört werden kann und die Stabilität der einzelnen Jugendlichen mit deren Problematiken gefährdet wird. Es könnte aber auch vorkommen, dass die Jugendwohngruppe den Jugendlichen sehr gut aufnimmt und dadurch sein Aufmerksamkeitsbedarf sinkt. Dadurch resultiert die Frage, ob man versucht den Jugendlichen einzugliedern, auch wenn es dazu kommen kann, dass er aus dieser Gruppe wieder „rausfliegt“. Aber wo steckt man ihn dann hin? Diese Frage haben Sie unbeantwortet gelassen.
    Egal welchen Weg man für den Jugendlichen wählt, wir kennen das Ergebnis vorher nicht. Da Pädagogik im gesamten nicht empirisch ist.

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