„Pograpsch-Paragraf“ kommt doch
Der neue Tatbestand soll konkreter formuliert werden als im ursprünglichen Entwurf. Am genauen Wortlaut wird allerdings noch gearbeitet.
Jegliche „intensive und entwürdigende sexuelle Belästigung“ wird strafbar. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) haben sich über eine Neuformulierung des ursprünglich in der StGB-Reform enthaltenen, aber nach Begutachtungskritik entfernten Paragrafen geeinigt. Am Dienstag will Brandstetter den StGB-Reform-Entwurf dem Ministerrat vorlegen.
„Übereinkommen im Sinne der Frauen“
Frauenministerin Heinisch-Hosek zeigte sich erfreut über die grundsätzliche Einigung: „Wir haben uns darauf verständigt, dass es eine Ausweitung des Schutzes vor sexueller Belästigung geben soll. Das ist ein wichtiger Schritt, der klarstellt, dass sexuelle Belästigung kein Kavaliersdelikt und gesellschaftlich nicht erwünscht ist.“ Auch im Bezug auf den Paragrafen zur sexuellen Selbstbestimmung liege ein „Übereinkommen im Sinne der Frauen“ am Tisch. Das Gesamtpaket der StGB-Novelle liege jetzt zur abschließenden Koordinierung vor, es werde aber nicht an den Paragrafen zur sexuellen Belästigung und Selbstbestimmung scheitern, zeigte sich Heinisch-Hosek in einer Stellungnahme zuversichtlich.
Im Begutachtungsentwurf war eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten vorgesehen für eine „geschlechtliche oder eine nach Art und Intensität einer solchen vergleichbare, der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörige körperliche Handlung an ihr“ oder durch eine „geschlechtliche Handlung vor ihr unter Umständen, unter denen dies geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, belästigt“. Dass Brandstetter auf eine solche Regelung verzichten und stattdessen eine Lösung im Verwaltungsstrafrecht wollte, rief viel Kritik vor allem von Frauen-Organisationen hervor.
(APA), 12.06.2015 | 13:57 | (DiePresse.com)
http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/4753339/PograpschParagraf-kommt-doch?direct=4753691&_vl_backlink=/home/politik/innenpolitik/4753691/index.do&selChannel=
Tags: Strafrechtsänderungsgesetz – Kriminalisierung – Family leaks law Austria feministic – pograpschen Po-grapschen – Strafgesetzbuch – Strafrechtsreform – Scheidung – Trennung – Väterfeindlich – vaterlose Gesellschaft – Missbrauch mit dem Missbrauch – Genderwahn – Justizopfer – Richter – Strafrichter – Staatsanwalt –
Hat dies auf Haunebu7's Blog rebloggt.
LikeLike
Aha und wie sieht es umgekehrt aus?
LikeLike
Bauchtritte gegen Schwangere mit einer Totgeburt als Folge werden nicht als Offizialdelikt ins StGB aufgenommen? Das ist für die Frauenministerin und die Frauenorganisationen nicht strafwürdig? (vgl. Untertitel „Straffreiheit für Bauchtritte gegen Schwangere?“ im Beitrag „Opfer falsch verstandener Humanität“).
http://manfred-hoza.jimdo.com/artikel/
Aber dafür das Pograpschen?? Gehts noch?
Als Mann bleibt einem bald nichts anderes mehr übrig, als 2 m Sicherheitsabstand zu jeder Frau einzuhalten, um vor Verleumdung sicher zu sein.
Siehe auch FÜR MÄNNER: http://www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at/f%C3%BCr-m%C3%A4nner/ bzw. Strafrechtsänderungsgesetz 2015 http://www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at/stgb-reform-2015/
LikeLike